Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Arbeitslohn-ABC / Aktienüberlassung

Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Aktien, Genussscheinen und sonstigen Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers ist Arbeitslohn, der aber teilweise steuerfrei bleibt. Nach § 3 Nr. 39 EStG wird im Jahr 2024 ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag i. H. v. 2.000 EUR (bis 2023: 1.440 EUR) für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehm...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gem. § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Verbot des offenen Steuerausweises gem. § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 141 Wie schon § 25a UStG 1990 verbot die bis Ende 2003 gültige Fassung des § 25a Abs. 6 S. 1 UStG dem Wiederverkäufer den offenen Ausweis von USt in Rechnungen dadurch, dass § 14 Abs. 1 UStG für nicht anwendbar erklärt wurde. Zum 1.1.2004 wurde dieser Satz aufgehoben (Rz. 4). Das Verbot des offenen Steuerausweises für unter § 25a Abs. 3 und 4 UStG fallende Umsätze findet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug

Rz. 137 Weil der Wiederverkäufer typischerweise seine Einkäufe aus der Hand von Nichtunternehmern ohne Umsatzsteuerbelastung tätigt, hat er ohnehin keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Aber auch in den Fällen, in denen er steuerpflichtig beliefert wurde, beispielsweise durch Künstler, die Kunstwerke liefern (Rz. 70), oder wenn der Wiederverkäufer Einfuhrumsatzsteuer entrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Die USt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage

Rz. 124 Gem. § 25a Abs. 3 S. 2 UStG gehört die USt nicht zur Bemessungsgrundlage. Diese Formulierung ist identisch mit S. 2 von § 10 Abs. 4 UStG. Damit ist die USt aus dem als Bemessungsgrundlage ermittelten Betrag herauszurechnen [1] . Es handelt sich bei der Marge also um einen Bruttobetrag. Diese Regelung ist deshalb sachgerecht, weil in dem Verkaufspreis die USt enthalten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 § 25a UStG ist im UStG im 6. Abschnitt bei den "Besonderen Besteuerungsformen" angesiedelt, was schon äußerlich zeigt, dass sich die Differenzbesteuerung vom Regelfall der Besteuerung von Umsätzen nach dem UStG unterscheidet. Diese Abweichung ist systematisch in Abs. 3 des § 25a UStG zu orten, denn dort ist, anders als bei der allgemeinen Regelung in § 10 UStG und ähn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bildung einer Gesamtdifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG)

Rz. 129 Während unter der Geltung des § 25a UStG 1990 die Ermittlung der Marge für jedes einzelne Fahrzeug angesichts des Werts und der Größe von Fahrzeugen sicher ohne Weiteres möglich und zumutbar war, trägt § 25a Abs. 4 UStG seit 1995 dem Umstand Rechnung, dass bei einer Vielzahl von Gegenständen, die ein Wiederverkäufer, z. B. ein Trödler im Rahmen einer Haushaltsauflösu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Keine Anwendung von § 3c UStG und § 6a UStG

Rz. 147 § 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG ordnet an, dass die sog. Versandhandelsregelung gem. § 3c UStG und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 6a UStG bei der Anwendung der Differenzbesteuerung nicht gelten. Damit hat das Ursprungslandprinzip uneingeschränkte Bedeutung, d. h. die Gegenstände – ausgenommen Neufahrzeuge, für die § 3c UStG lt. dessen Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Pauschalmarge (§ 25a Abs. 5 S. 3 UStG)

Rz. 134a Bei einer nach dem 31.12.2013 ausgeführten Lieferung eines Kunstgegenstands sind abweichend von dem regelmäßigen anzusetzenden Differenzbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis (Rz. 106ff.) gem. § 25a Abs. 3 S. 2 UStG i. d. F. ab dem 1.1.2014 (Rz. 1) 30 % des Verkaufspreises anzusetzen, wenn sich der Einkaufspreis des Kunstgegenstands nicht ermitteln lässt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Regelungszweck der Vorschrift

Rz. 1 § 25a UStG in der zu Anfang der Kommentierung abgedruckten Fassung gilt seit dem 1.1.2014. Die Fassung des § 25a UStG, die zum 1.1.2004 durch das StÄndG 2003 (Rz. 5) in das Gesetz aufgenommen worden war, erlebte bis zum jetzt gültigen Text folgende Änderungen: Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1], wurde mit Wirkung ab dem 19.12.2006 die Zolltarifnummer in § 25a Abs. 2 S. 1...mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 1.2 Steuerlicher Status

Die OHG ist im Rechtsverkehr verselbstständigt.[1] Dies gilt aber im Steuerrecht nicht durchgängig. Die OHG gilt als rechtsfähige Personenvereinigung.[2] Gleichwohl ist die OHG selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr sind die Gesellschafter Träger des Gesellschaftsvermögens[3]; diese erzielen damit (anteilig) die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Daraus folgt, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Lieferungen gegen Entgelt

Rz. 106 Der seit dem 1.4.1999 geltende S. 1 des § 25a Abs. 3 UStG spricht in seinem ersten Halbsatz vom "Umsatz", der nach dem Betrag bemessen wird, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Damit sind nur die entgeltlichen Lieferungen gemeint, denn die unentgeltlichen Lieferungen werden im folgenden Halbsatz durch die Nennung des § 3 Abs. 1b ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Option zur Differenzbesteuerung bei Umsätzen mit Kunstgegenständen und Antiquitäten gem. § 25a Abs. 2 UStG

Rz. 69 Ein Wiederverkäufer kann zur Differenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 2 UStG optieren, wenn er folgende Gegenstände mit der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug erworben hat: Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zolltarifs; Rz. 1), die er selbst eingeführt hat (§ 25a Abs. 2 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen im Inland

Rz. 42 Die Umsätze sind nur steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden. Das Inland ist in § 1 Abs. 2 UStG definiert als Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG (Freihäfen) , der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Besonderheiten bei der Steuerschuldverlagerung gem. § 13b UStG

Rz. 152 Die Differerenzbesteuerung gilt auch bei den Lieferungen sicherungsübereigneter Gebrauchtgegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens, bei denen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG die Steuerschuld vom Sicherungsgeber auf den Sicherungsnehmer als Lieferungsempfänger übergeht. Lt. Abschn. 13b.13 Abs. 3 UStAE hat dann der Sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 116 Bei den unentgeltlichen Wertabgaben gem. § 3 Abs. 1b UStG, die den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt werden und deren Ort gem. § 3f UStG im Inland liegt, also bei den Entnahmen von Gegenständen für private Zwecke[1], bei den Sachzuwendungen an das Personal[2] sowie bei den sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen (§ 3 Abs. 1b Nr. 3 U...mehr

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Zebragesellschaft / 1.2 Steuerliche Folgen

Aus dieser zweigeteilten steuerrechtlichen Betrachtung erklärt sich auch die steuer-juristisch eher untypische Anleihe aus dem Tierreich – das Zebra mit seiner klassischen schwarz-weißen Streifung. Gewissermaßen sind die weißen Streifen die Vermögensverwaltung mit den Überschusseinkünften und die schwarzen Streifen das Betriebsvermögen mit den Gewinneinkünften. Diese beiden geg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.3 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 159 § 12 Abs. 1 S. 1 AStG sieht die Anrechnung von Steuern, die "auf die dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte tatsächlich erhoben worden sind", vor. Nach § 218 AO setzt die Erhebung regelmäßig die Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid voraus.[1] Auch eine aufgrund einer Steueranmeldung entrichtete Steuer erfüllt diese Voraussetzung.[2] In den Fäll...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.3 Zum Vergleich heranzuziehende hypothetische deutsche Steuer auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 136 Die im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen zu entrichtende Steuer wird ins Verhältnis gesetzt zu der "deutschen Erbschaftsteuer [...], die bei Anwendung des Absatzes 1 auf diese Teile des Erwerbs entfallen würde". Es geht hier offenkundig um eine hypothetische Steuer. Für Zwecke des § 4 Abs. 2 AStG ist folglich eine Schattenrechnung durchzuführen, die eine Anw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.2 Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 129 Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung i. S. d. Abs. 2 ist eine Steuer, die für Teile des Erwerbs i. S. v. § 4 AStG, also für das nach § 4 AStG steuerpflichtige erweiterte Inlandsvermögen, im Ausland zu entrichten ist. Es sind nur solche Steuern zu berücksichtigen, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen. Die in § 21 ErbStG geltenden Grundsätze sind entsprechend ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5.4 Fälligkeit der Steuer bei Ausschluss der Rückkehr oder Entfallen der Rückkehrabsicht (§ 6 Abs. 4 S. 7, 4. Halbs.)

Rz. 415 Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 4. Halbs. AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer auch innerhalb eines Monats nach Eintritt eines Ereignisses fällig, wonach der Steueranspruch nicht mehr nach § 6 Abs. 3 AStG entfallen kann oder der Wegfall der Rückkehrabsicht gegenüber dem Finanzamt mitgeteilt wird. Die Regelung stellt die Beendigung der Privilegierung des ursprünglichen "R...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.8 Tatsächliche Erhebung der Steuer

Rz. 325 Auch die nach § 12 Abs. 2 AStG anrechenbare Steuer muss nach dessen Wortlaut tatsächlich erhoben worden sein. Hier gelten die zu Abs. 1 gemachten Ausführungen entsprechend (s. Rz. 159 ff.).[1] Rz. 326 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen kann es vorkommen, dass bei mehreren vermittelnden Gesellschaften eine Hinzurechnungsbesteuerung erfolgt ist. In diesen Fällen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.3 Zeit der Entstehung der Steuer

Rz. 74 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG muss ausweislich des Gesetzeswortlauts in § 4 Abs. 1 AStG "zur Zeit der Entstehung der Steuer" anzuwenden gewesen sein. Die in § 4 Abs. 1 AStG angesprochene Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht gem. § 9 ErbStG grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers oder mit der Ausführung der Schenkung. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG wirkt dagegen grundsätzlich für e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber

Rz. 155 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine weitere Vergünstigung enthält § 19a EStG für den Fall, dass der ArbG bei der nachträglichen Besteuerung aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses die > Lohnsteuer (ggf inklusive > Kirchensteuer und > Solidaritätszuschlag) übernimmt. Abweichend von der Regel, dass die > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wiederum ein g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Auf die Steuer des Organträgers anzurechnende Steuern (§ 14 Abs 5 S 3 KStG)

Tz. 1556 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 5 S 3 KStG gelten die S 1 und 2 entspr für von der OG geleistete St, die auf die St des OT anzurechnen sind. Da diese anzurechnenden St nicht mit dem OG-Einkommen zusammenhängen, fallen sie nicht bereits unter den S 1 des Abs 5. Die von der OG geleisteten St, die auf die St des OT anzurechnen sind, sind im Feststellungsbeschei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4 Erhebung der Steuer durch Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4)

2.4.1 Allgemeines Rz. 320 § 6 Abs. 4 AStG beinhaltet eine dem Steuererhebungsverfahren zuzuordnende Vorschrift für die antragsgebundene Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten.[1] Die Norm gewährt dem Steuerpflichtigen ein – unionsrechtlich gebotenes[2] – Wahlrecht, die Steuer entweder sofort zu entrichten oder aber den Antrag nach § 6 Abs. 4 AStG zu stellen. An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3 Entfallen der Steuer bei nur vorübergehender Abwesenheit (§ 6 Abs. 3)

2.3.1 Hintergrund Rz. 225 Vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks der Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung von im Inland steuerpflichtigen Vermögenszuwächsen bei Wegzug ins Ausland sicherzustellen (s. Rz. 25), erscheint eine Wegzugsbesteuerung unverhältnismäßig, wenn ein Stpfl. nur vorübergehend ins Ausland verzieht und die Anteile bei Rückkehr noch hält. § 6 Abs. 3 AStG ordnet...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.6 Anrechnung auf die Steuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt

Rz. 196 Die Anrechnung erfolgt nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die bei dem im Inland steuerpflichtigen Beteiligten auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. D.h. die Anrechnung ist der Höhe nach auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den für das jeweilige Wirtschaftsjahr festgestellten Hinzurechnungsbetrag aus...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.3 Ermittlung der Steuer

Rz. 167 Die Ermittlung der Wegzugssteuer richtet sich aufgrund des in § 6 AStG enthaltenen Rechtsfolgenverweises nach § 17 EStG.[1] Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG ist zu gewähren.[2] Es kommt auch das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG, § 3c Abs. 2 EStG) zur Anwendung.[3] Rz. 168 Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn bestimmt sich nach § 17 Abs. 2 EStG....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6.3 Die optierende Gesellschaft erzielt nur dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte, mit dem die Steuer als abgegolten gilt (§ 1a Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 43 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erzielt die optierende Pers-Ges ausschließlich Eink, die dem KapSt-Abzug bzw dem St-Abzug nach § 50a EStG unterliegen und gilt die ESt nach § 50 Abs 2 S 1 EStG bzw die KSt nach § 32 Abs 1 KStG als abgegolten und hat die Gesellschaft ihren Sitz im Ausl, ist der Antrag nach § 1a Abs 1 S 4 KStG beim BZSt zu stellen. Hat die optierende Gesellsch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen

Rz. 136 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG nur Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind nach deutschem Recht, wie sich u. a. aus § 10 Nr. 2 KStG i. V. m. § 4 Abs. 5b EStG ergibt, lediglich die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.[1] Anrechenbar sind im Rahmen des § 12 AStG lediglich die von § 10 Nr. 2 KStG bzw. § 12 Nr. 3 EStG umfassten nicht als Betriebsa...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.2 Steuern auf dem Hinzurechnungsbetrag unterliegenden Einkünfte/ Einkünfteidentität

Rz. 128 Die Steuern der ausländischen Gesellschaft sind nur insoweit anrechenbar, als sie auf die dem Hinzurechnungsbetrag zugrundeliegenden passiven Einkünfte entfallen. Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 1 S. 1 AStG, wonach eine Anrechnung ausschließlich für "dem Hinzurechnungsbetrag unterliegende Einkünfte" vorgesehen ist. Die von der Hinzurechnungsbesteuerung erfassten Zwisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5.5 Anrechnung ausländischer Steuern

Rz. 175 Auf Rechtsfolgenebene stellt sich die Frage, ob auf die Wegzugssteuer etwaige ausländische Steuern angerechnet werden können. Dies betrifft den Fall, in dem vor dem Wegzug nur ein beschränktes deutsches Besteuerungsrecht besteht, Deutschland im Rahmen des Wegzugs gemäß § 6 AStG besteuert und in der Folge im Ausland eine tatsächliche Veräußerung besteuert wird. Dies m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.4 Anteilige Berücksichtigung der Steuern bei Beteiligung Mehrer

Rz. 170 § 12 Abs. 1 AStG regelt die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Zwischeneinkünfte im Inland. Eine solche droht nur, soweit die zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf den bei dem inländischen Stpfl. besteuerten Hinzurechnungsbetrag entfällt.[1] Rz. 171 Daraus ergibt sich ein Aufteilungserfordernis, wenn mehrere Personen an einer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.5 Anrechnung von Steuern für Altjahre (§ 21 Abs. 4 S. 3 AStG)

Rz. 425 Für Steuern, die die ausländische Gesellschaft ab dem 1.1.2022 für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2022 enden, entrichtet hat, gelten §§ 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 S. 6 sowie § 12 Abs. 1 AStG a. F. nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG fort. Damit erfolgt die Anrechnung einer von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuer unter Anwendung von § 12 AStG in der jeweils fü...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.3 Anrechenbare Steuern

Rz. 226 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens sind nach § 18 Abs. 1 S. 1 AStG auch die nach § 12 AStG anrechenbaren Steuern gesondert festzustellen. i Die von der ausländischen Gesellschaft entrichteten Steuern vom Einkommen i. S. d. § 12 Abs. 1 AStG werden betragsmäßig festgestellt.[1] Zudem ist eine nach § 21 Abs. 4 S. 3 AStG nach den Regelungen des alten Rechts anrechenbar...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2.4 Anteilige Steuern

Rz. 293 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die von der die Beteiligung vermittelnden Gesellschaft gezahlte Steuer ist nur in dem Umfang anrechenbar, in dem sie auf die Beteiligung des inländischen Stpfl. a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3 Steuern vom Einkommen zulasten der ausländischen Gesellschaft

2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen Rz. 136 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG nur Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind nach deutschem Recht, wie sich u. a. aus § 10 Nr. 2 KStG i. V. m. § 4 Abs. 5b EStG ergibt, lediglich die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.[1] Anrechenbar sind im Rahmen des § 12 AStG lediglich die von § 10 Nr. 2 KStG bzw. § 12 Nr. 3 ESt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1 Anrechnung von zulasten der Zwischengesellschaft tatsächlich erhobenen Steuern (Abs. 1)

2.1.1 Anrechnung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (S. 1) 2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmöglichkeit zwischen dem Abzug der Steuer bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 5.7.2023 – IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 – DOK 2023/0638852 (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden), BStBl. I 2023, 1467

Rz. 12 [Autor/Stand] Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern Folgendes: I. Die obersten Finanzbehörden der Länder werden in folgenden Fällen die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Neunter Abschnitt: Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben

§ 62 Steuerabzug vom Arbeitslohn (1) Läßt die Bezeichnung des Streitgegenstandes in einem Urteil oder der sonstige Inhalt eines vollstreckbaren Titels erkennen, dass es sich um die Beitreibung einer Arbeitslohnforderung handelt, so benachrichtigt der Gerichtsvollzieher das für den Vollstreckungsort zuständige Finanzamt nach dem als Anlage 3 beigefügten Muster, wenn der an den...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3 Fortgeltung der Vorschriften über die Vermeidung von Doppelbesteuerung für Steuern aus Alt-Jahren (§ 21 Abs. 4 S. 3)

2.5.3.1 Hintergrund Rz. 60 Nach dem System der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG war die Vermeidung der Doppelbesteuerung wie folgt geregelt: Gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. war der Hinzurechnungsbetrag grds. durch Abzug der Steuern der ausländischen Gesellschaft von den Zwischeneinkünften zu ermitteln. Ergab sich durch den Abzug der Steuern ein Verlust, so ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. FinMin. NRW, Vfg. v. 5.7.2023 – S 0457-2-V A 3 v. 24.3.2017 (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben), BStBl. I 2023, 1468

Rz. 13 [Autor/Stand] Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und nach § 6 Abs. 4 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und sonstigen durch Landesfinanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) – Auszug –, BStBl. I 2023, Sondernr. 1

Rz. 14 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszugmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3.4 Stundung der Steuern auf den Einbringungsgewinn I

Tz. 59e Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Besondere Stundungs- oder Erlassregelungen für die St (ESt, KSt; GewSt) aus dem rückwirkend versteuerten Einbringungsgewinn I enthält das UmwStG nicht. Gleiches gilt für Regelungen zur abw Festsetzung der St aus Billigkeitsgründen. Es gelten die allg Grundsätze (s §§ 162, 222 und 227 AO). Stundungsregelungen fehlen auch in den Fällen der Ver...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.3 Keine Anrechnung von Steuern der ausländischen Gesellschaft

Rz. 72 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG normiert lediglich die Zurechnung von Einkünften zum Zwecke der steuerlichen Berücksichtigung beim Stpfl. i. S. d. § 2 AStG. Diese Einkünfte werden regelmäßig auch auf Ebene der ausländischen Gesellschaft besteuert.[1] Es droht in diesen Fällen eine (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 12 AStG verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.4 Nicht-Erhebung von Ertragsteuern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 450 Gem. § 8 Abs. 5 S. 3 AStG unterliegen Einkünfte i. S. v. Abs. 5 S. 1 auch dann einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 % – mithin einer Niedrigbesteuerung –, wenn Ertragsteuern von mindestens 15 % zwar rechtlich geschuldet, jedoch nicht tatsächlich erhoben werden. Die Vorschrift wurde als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, wonach im Rahmen des § ...mehr