Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerabzug

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.2 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b, 7c

Rz. 10 In den Fällen des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b EStG wird die KapESt zum ermäßigten Steuersatz von 15 % erhoben, weil die betroffenen Leistungsempfänger als juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. als steuerbefreite Körperschaften ohnehin einen Anspruch auf Erstattung von 2/5 der einbehaltenen und abgeführten KapESt hätten (§ 44a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.1 Allgemeines

Rz. 6 Im Regelfall trägt der Gläubiger der Kapitalerträge die KapESt, denn er ist Schuldner der KapESt (§ 44 Abs. 1 S. 1 EStG) und hat den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG). Rz. 7 Übernimmt der Schuldner der Kapitalerträge die KapESt, ändert sich dadurch nichts am Steuerschuldverhältnis. Der Gläubiger der Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.3.1 Verlustverrechnung mit Erstattungsmöglichkeit

Rz. 95 Im Steuerabzugsverfahren hat die auszahlende Stelle im Kj. die beim Anleger auftretenden negativen Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Unterjährig kann ein Kreditinstitut die Erträge allerdings nur in der Reihenfolge ihres Zuflusses abarbeiten.[1] Würden negative Kapitalerträge nur mit künftigen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.1 Allgemein

Rz. 106a Mit dem Ziel der leichteren Administrierbarkeit der kapitalertragsteuerlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mit Art. 1 Nr. 16 Buchst. b) und Nr. 27 des JStG 2010 v. 8.12.2010[1] Abs. 3a in § 20 EStG bzw. S. 7 in § 43a Abs. 3 EStG eingefügt. Die Neuregelungen betreffen nach § 52a Abs. 1 EStG Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2008 zufließen. Die Vors...mehr

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Das Finanzgericht äußert sich zur Berichtigung des Steuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit Urteil vom 6.9.2018 mit Fragen des Kapitalertragsteuerabzugs auf ausländische Dividendeneinkünfte und der sogenannten Deltakorrektur nach § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG. Sachverhalt Der Kläger bezog im Jahr 2009 Dividenden aus spanischen und norwegischen Aktien, für die seine Bank im Jahr 2009 zunächst einen zu geringen Kapitalert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.5 Aufsichtsrat- und Vergütungsteuer

Rz. 15 Weitere Anwendungsfälle des § 380 AO sind die Aufsichtsrat-[1] und die Vergütungssteuer.[2] Der Aufsichtsratsteuer unterliegen Vergütungen, die für die Überwachung der Geschäftsführung von inländischen Gesellschaften an beschränkt steuerpflichtige Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlt werden. Rz. 16 Die Vergütungsteuer fällt hingegen bei bestimmten freiberuflichen Tätig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.3 Kapitalertragsteuer

Rz. 13 Ebenso wie auf die LSt ist § 380 AO auch auf die KapESt anwendbar. Bei bestimmten Kapitalerträgen ist der Schuldner der Kapitalerträge, also z. B. eine Bank, gem. §§ 43ff. EStG verpflichtet, die Höhe der Steuer zu ermitteln, den Steuerabzug vorzunehmen und die innerhalb des Kalendermonats einbehaltene Steuer zum 10. des Folgemonats bei der zuständigen Finanzbehörde an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.4 Bauabzugsteuer

Rz. 14 Auf die Bauabzugsteuer ist § 380 AO ebenfalls anwendbar.[1] Nach § 48 Abs. 1 S. 1 EStG muss der Empfänger einer im Inland erbrachten Bauleistung die Bauabzugsteuer[2] für Rechnung des Leistenden von der Gegenleistung, also der Zahlung, einen Steuerabzug i. H. v. 15 % – zzgl. 5,5 % SolZ gem. § 4 S. 1 SolZG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 SolZG [3]- vornehmen und diesen fristg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 380 AO ist als Blankettvorschrift ausgestaltet und wird durch die Einzelsteuergesetze ausgefüllt, da sich aus Letzteren die steuerlichen Pflichten ergeben, deren Verletzung durch § 380 AO bußgeldrechtlich geahndet werden kann. Danach verstößt gegen § 380 AO, wer entgegen einer ihm obliegenden steuerlichen Pflicht – z. B. aus §§ 38 – 42f EStG (LSt) oder §§ 43 – 45e ES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Lohnsteuer

Rz. 9 Hauptanwendungsbereich des § 380 AO ist die Lohnsteuer.[1] Bei der LSt handelt es sich nicht um eine eigene Steuerart, sondern lediglich um eine besondere Erhebungsform der ESt. Bei jeder Zahlung von Lohn i. S. d. § 2 LStDV muss der Arbeitgeber einen Betrag einbehalten und an die Finanzbehörde fristgerecht abführen, § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Da der Arbeitnehmer gem...mehr

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Vorsteuerabzug, Anschaffung eines Investitionsguts, das zunächst nur für hoheitliche Tätigkeiten der Gemeinde genutzt wird

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Umfang des Vorsteuerabzugs einer Gemeinde in Bezug auf die Anschaffung eines Investitionsguts, das zunächst nur für hoheitliche Tätigkeiten der Gemeinde genutzt wird und erst später aufgrund einer Nutzungsänderung auch für unternehmerische Zwecke verwendet wird. In diesem Zusammenhang wollte das Vorlage...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsatz: Abgeltung des Besteuerungsanspruchs durch den Steuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Bestimmte Einkünfte unterliegen dem Steuerabzug. Das gilt für den Steuerabzug vom > Arbeitslohn (vgl §§ 38ff EStG; zu Einzelheiten > Rz 21 ff), den Steuerabzug in den Fällen des § 50a EStG (zu Hinweisen > Rz 75 ff) oder vom Kapitalertrag (vgl §§ 43ff EStG; hier nicht erläutert). Mit dem Steuerabzug ist die ESt auf diese Einkünfte grundsätzl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner – Allgemeine Hinweise

Rz. 75 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Der Steuerabzug nach § 50a EStG bei bestimmten Einkünften beschränkt Stpfl obliegt dem inländischen Vergütungsschuldner. Er ist besonders bei künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen im Inland, aber auch bei Vergütungen an ein Mitglied des > Aufsichtsrat Rz 9 oder aus der Überlassung von Rechten vorzunehmen. Di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerabzug vom Arbeitslohn durch einen inländischen Arbeitgeber

I. Grundsätzliches zur beschränkten Lohnsteuerpflicht Rz. 21 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Beschränkt lohnsteuerpflichtig (§ 1 Abs 4 EStG) sind ArbN, die im Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, nicht zu den nach § 1 Abs 2 und 3 EStG unbeschränkt Stpfl gehören (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 20ff) und > Inländische Einkünfte iSd § 49 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Erhebung der Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs

I. Grundsatz: Abgeltung des Besteuerungsanspruchs durch den Steuerabzug Rz. 10 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Bestimmte Einkünfte unterliegen dem Steuerabzug. Das gilt für den Steuerabzug vom > Arbeitslohn (vgl §§ 38ff EStG; zu Einzelheiten > Rz 21 ff), den Steuerabzug in den Fällen des § 50a EStG (zu Hinweisen > Rz 75 ff) oder vom Kapitalertrag (vgl §§ 43ff EStG; hier nicht erl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zur beschränkten Lohnsteuerpflicht

Rz. 21 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Beschränkt lohnsteuerpflichtig (§ 1 Abs 4 EStG) sind ArbN, die im Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, nicht zu den nach § 1 Abs 2 und 3 EStG unbeschränkt Stpfl gehören (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 20ff) und > Inländische Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a–e EStG beziehen. Das sind Einkünf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ausnahmen von der Abgeltungswirkung

Rz. 11 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die mit dem Abgeltungsprinzip angestrebte vereinfachende Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle wird durch die jeweils erforderliche Prüfung der in § 50 Abs 2 Satz 2 EStG genannten Ausnahmetatbestände eingeschränkt, in denen LSt nachgefordert oder der Stpfl zur ESt veranlagt wird und eine > Steuererklärung abzugeben hat. Rz. 12 Stand: EL 110 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Künstler

Rz. 50 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Bei im > Ausland ansässigen Künstlern, die im > Inland nichtselbständig tätig werden, wird der Steuerabzug vom > Arbeitslohn nach allgemeinen Regeln (> Rz 21 ff) vorgenommen, wenn ein > Inländischer Arbeitgeber vorhanden ist (> R 39.4 Abs 4 Satz 1 LStR). Ob der Künstler steuerlich in einem Dienstverhältnis steht und der daraus bezogene Arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Artisten

Rz. 59 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Zur Besteuerung dieser Berufsgruppe > Artisten. Sind beschränkt steuerpflichtige Artisten ArbN, ist ein > Inländischer Arbeitgeber zum LSt-Abzug verpflichtet; anderenfalls muss der Vergütungsschuldner den Steuerabzug nach § 50a EStG vornehmen (> R 39.4 Abs 4 LStR: > Rz 22); das gilt auch, wenn der Artist > Inländische Einkünfte aus Gewerbebe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind in das Unternehmen eingegliedert und erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG. Das gilt auch, wenn der Künstler gleichzeitig eine Gastspielverpflichtung bei einem anderen Unte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Berufssportler

Rz. 60 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Zur Besteuerung dieser Berufsgruppe > Berufssportler. Zum Steuererlass nach § 50 Abs 4 EStG bei internationalen Wettbewerben > Rz 116 f.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besondere Fallgruppen

1. Schiffspersonal Rz. 49 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Seeleute, die ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt auf dem deutschen Festland (zB im > Ausland geheuertes Ersatzpersonal, zusätzliches Personal) nur vorübergehend (nicht mehr als 6 Monate) auf deutschen Handelsschiffen in deutschen Küstengewässern oder auf hoher See fahren, sind mit ihren > Inländische Einkünfte b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick über die Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 6 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Für die Besteuerung beschränkt stpfl natürlicher Personen enthalten §§ 50, 50a EStG Besonderheiten. Die Vorschriften sind mit dem JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I, 2794 = BStBl 2009 I, 74) neu gefasst und dem Unionsrecht angepasst worden (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/10 189 S 59ff). Allgemeine Voraussetzung ist, dass es sich um > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufgaben des Arbeitgebers

Rz. 40 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Der ArbN hat die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (> Rz 26/1 f) seinem ArbG vor Beginn des Kalenderjahres oder beim Eintritt in das Dienstverhältnis vorzulegen. Liegt dem ArbG keine Bescheinigung vor, muss er die LSt nach Maßgabe der § 39c Abs 1 und 2 EStG unter Anwendung der Steuerklasse VI einbehalten (R 39.3 Satz 4 EStG; > Nichtver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Durchführung des Lohnsteuerabzugs

1. Aufgaben des Finanzamts Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Besteht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff nach § 1 Abs 2 EStG, fiktive > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20 ff nach § 1 Abs 3 EStG oder beschränkte Steuerpflicht (> Rz 21 ff) des ArbN, so ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG für die Bildung und die Änderung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (§ 39 A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Ehegatten der Stationierungsstreitkräfte

Rz. 67 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die nichtdeutschen Mitglieder der Streitkräfte ausländischer NATO-Staaten, des zivilen Gefolges einschließlich der technischen Fachkräfte sowie deren nichtdeutsche Angehörige begründen grundsätzlich in Deutschland keinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und sind deshalb mit ihren inländischen Einkünften nur beschränkt steuerpflichti...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Schiffspersonal

Rz. 49 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Seeleute, die ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt auf dem deutschen Festland (zB im > Ausland geheuertes Ersatzpersonal, zusätzliches Personal) nur vorübergehend (nicht mehr als 6 Monate) auf deutschen Handelsschiffen in deutschen Küstengewässern oder auf hoher See fahren, sind mit ihren > Inländische Einkünfte beschränkt steuerpf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen

Rz. 80 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Soweit bei der Zahlung einer Vergütung an eine beschränkt steuerpflichtige Person ein Steuerabzug vorgenommen wird, gilt er grundsätzlich den Besteuerungsanspruch des Fiskus in Deutschland ab (§ 50 Abs 2 Satz 1 EStG, > Rz 10). Das gilt ebenso für den LSt-Abzug vom Arbeitslohn (vgl § 39b EStG und > Rz 21 ff) wie für den Steuerabzug vom Kapita...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Rz. 76 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Führt die LStAp zu Mehrergebnissen, ist sie in dem durch die Prüfungsanordnung vorgegebenen Rahmen abzuschließen. Rz. 77 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ein praktischer Hinweis: Einer sich abzeichnenden Nachforderung von LSt/SolZ/KiSt (Steuerabzüge) durch das FA kann der ArbG ausweichen, indem er über die nachzuentrichtenden Steuerabzüge eine beri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dieses Stichwort befasst sich nicht mit der allgemeinen Betriebsprüfung, sondern mit den Besonderheiten der organisatorisch eigenständigen Lohnsteuer-Außenprüfung (LStAp). Das ist der übliche Weg, mit dem die FinVerw die ordnungsgemäße Einbehaltung oder Übernahme und die Abführung der Steuerabzüge vom Arbeitslohn durch den > Arbeitgeber überw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Zweck und Wesen des betrieblichen LStJA

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbG ist grundsätzlich verpflichtet, seinen ArbN nach Ablauf des Kalenderjahres unter bestimmten Voraussetzungen die für das Ausgleichsjahr einbehaltene LSt insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende LSt übersteigt (§ 42b EStG). Dieser Vorgang wird als "betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich" bezeichnet. Da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der Jahreslohnsteuer und des Erstattungsbetrags

Rz. 38 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Vor Anwendung des Jahreslohnsteuertarifs (> Lohnsteuertarif Rz 12, 13) ist der Jahresarbeitslohn um folgende Beträge zu mindern:mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsgrundlagen

Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Zulässigkeit der Ap von Abzugssteuern beruht bei gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, freiberuflich tätigen Stpfl oder Stpfl iSd § 147a AO, wenn sie ArbN beschäftigen, auf § 193 Abs 1 iVm § 194 Abs 1 Satz 4 AO. Bei anderen ArbG, wie zB > Behörden als Arbeitgeber (§ 38 Abs 3 Satz 2 EStG), gemeinnützigen Organisation...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außensteuergesetz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das Außensteuergesetz (AStG) will ungerechtfertigte Steuervorteile unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles verhindern. Es enthält deshalb Maßnahmen gegen die Steuerflucht in > Steueroasenländer. Zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 14.05.1986 (BStBl 1986 II, 628). Zur Anwendung des AStG vgl ua BMF vom 14.05.2004, BStBl 2004 I, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Grenzgänger/Grenzpendler aus den Anrainerländern

Rz. 71 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 > Grenzgänger (> Doppelbesteuerung Rz 52) und > Grenzpendler, die arbeitstäglich aus den Anrainerstaaten nach Deutschland kommen und die ein > Inländischer Arbeitgeber beschäftigt, sind nach nationalem Recht grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig (> Rz 21), weil sie weder > Wohnsitz noch gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland haben. Besteue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufgaben des Finanzamts

Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Besteht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff nach § 1 Abs 2 EStG, fiktive > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20 ff nach § 1 Abs 3 EStG oder beschränkte Steuerpflicht (> Rz 21 ff) des ArbN, so ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG für die Bildung und die Änderung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (§ 39 Abs 2 Satz 2 EStG). Ist der...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Studenten

Rz. 61 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Nimmt ein aus dem Ausland kommender Studierender im > Inland eine Beschäftigung auf, unterliegt der > Arbeitslohn nach nationalem Recht grundsätzlich dem LSt-Abzug, denn der Arbeitslohn beschränkt steuerpflichtiger Studenten unterliegt idR der Besteuerung im Tätigkeitsstaat (> Doppelbesteuerung Rz 21 ff). In den DBA gibt es aber Ausnahmen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO

Rz. 82 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ergehen Steuerbescheide auf Grund einer Ap oder werden sie auf Grund einer Ap geändert, bewirkt die Änderungssperre nach § 173 Abs 2 AO eine erhöhte Bestandskraft (vgl auch Buse, DB 2016, 1712 [1717]; für Haftungsbescheide gilt § 173 Abs 2 AO nicht (vgl Einleitung des § 173 Abs 1 AO). Deshalb darf ein Steuerbescheid, dem das Ergebnis einer A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zu § 173a AO

Rz. 9 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Für Bescheide, die nach dem 31.12.2016 ergangen sind, gilt § 173a AO . Das setzt voraus, dass die Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler enthält und das FA deshalb dem Bescheid unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt hat. Zu Einzelheiten vgl AEAO zu § 173a. Steuerpflichtiger iSv § 173a AO ist auch der ArbG (vgl § 33 Abs 1 AO; > Arbeitgeber ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Bereitstellung einer Mahlzeit durch den Arbeitgeber

Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Wenn es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, kann eine Betriebskantine, ein Betriebsrestaurant oder auch ein betriebsnaher Anbieter (Dritter) die Attraktivität eines Arbeitsplatzes erhöhen, wenn dem ArbN dort eine Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt angeboten wird. Hier sind nicht allein soziale Erwägungen maßgebend; es liegt auch im ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Barzuschüsse

Rz. 28 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die über § 8 Abs 2 EStG für die Bewertung anwendbare SvEV (> Rz 15) gilt nur für Sachbezüge (> Rz 11ff), die vom ArbG oder im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten (> Arbeitslohn Rz 155f, > Beziehungskauf Rz 2ff) gewährt werden und gleichgestellte Sachverhalte (> Rz 14). Gibt der ArbG dem ArbN einen Barzuschuss für die Einnahme ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahrenshinweise

Rz. 7 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Örtlich zuständig ist das Wohnsitz-FA, wenn der ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland hat (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Bei anderen ArbN ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig (vgl § 39 Abs 2 Satz 2ff EStG; dort auch zu Sonderfällen). Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlage sind die §§ 39 und 39a EStG. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 43 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbG hat bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken; er hat vor allem Auskünfte zu geben und Einsicht in die ihm zur Verfügung stehenden > Lohnsteuerabzugsmerkmale einschließlich der > Identifikationsnummer der ArbN, in die nach § 4 LStDV vorgeschriebenen Aufzeichnungen (> Lohnkonto)...mehr