Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Spediteure / 4.4 Leistungseinkauf von EU-ausländischen Frachtführern und anderen Dienstleistern

Wegen der generellen Steuerbarkeit und ggf. Steuerpflicht der Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängender Nebenleistungen hat der deutsche Auftraggeber Folgendes zu beachten: Bei der Abrechnung EU-ausländischer Auftragnehmer über Inlandstransporte und innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen besteht stets die Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld ...mehr

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Spediteure / Zusammenfassung

Überblick Die Leistungen der Spediteure umfassen die Besorgung des Gütertransports durch Frachtführer, Verfrachter oder Selbsteintritt sowie diverse Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, Erhaltung, dem Umschlag und der Zollabfertigung der transportierten Güter. Charakteristisch ist das Angebot eines Leistungsbündels und der Ankauf von oftmals hochspezialisierten Einz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Vorsteuerausschluss

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Auch wenn die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, heißt das für den Verband/Verein noch nicht, dass die dem Grunde nach in Rechnung gestellten Beträge der Höhe nach abzugsfähig sind. Werden die erbrachten Eingangsleistungen zur Ausführung von steuerfreien Ausgangsleistungen verwendet, tritt insoweit ein Vorsteuerausschluss ein. Für Verb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Kleinbetragsrechnungen

Tz. 16 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR (seit dem 01.01.2017, bis zum 31.12.2016 waren es 150 EUR) nicht übersteigt (s. § 33 UStDV, Anhang 6) müssen mindestens folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum der Rechnung, die Menge und die Art der gelieferten G...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.4 Ausnahme (Abs. 5 S. 2)

Rz. 195 Nach § 4k Abs. 5. S. 2 EStG soll das Betriebsausgabenabzugsverbot nur erfolgen, soweit der steuerliche Vorteil infolge einer Besteuerungsinkongruenz i. S. der § 4k Abs. 1 bis 4 EStG bereits auf einer vorgelagerten Stufe beseitigt wurde. Rz. 196 Danach findet § 4k Abs. 5 S. 1 EStG keine Anwendung, wenn beim Gläubiger, dem weiteren Gläubiger oder der anderen Person i. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 83 Anders als § 4k Abs. 1 EStG sieht § 4k Abs. 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur im Fall einer tatsächlichen Nichtbesteuerung der korrespondierenden Erträge vor. Rz. 84 Fälle der Niedrigerbesteuerung werden anders als im Fall § 4k Abs. 1 EStG von § 4k Abs. 2 EStG – im Einklang mit Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 3 Buchst. e ATAD – nicht erfasst.[1] Daraus folg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Rz. 69 Eine Besteuerung der korrespondierenden Erträge in einem künftigen Zeitraum könnte sich beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1043 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 5.3 Freibetrag ehrenamtlicher Vormünder, Pfleger oder Betreuer

Rz. 1050 Für Personen, die ehrenamtlich als Vormund, Pfleger oder Betreuer tätig sind, gibt es einen Freibetrag von bis zu 3.000 EUR (§ 3 Nr. 26b EStG). Allerdings gibt es für alle in § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG genannten Tätigkeiten insgesamt nur 3.000 EUR Freibetrag. Ein Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben ist grds. ...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.6 Umsatzsteuer

Rz. 926 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 49 und 52] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 954 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 611 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle Bezüge und Vorteile die für eine Beschäftigung gewährt werden, also wenn die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbei...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 291 [Betriebseinnahmen → Zeilen 11–15] In den Zeilen 11–15 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Wichtig Corona-Soforthilfen Die unter dem Begriff "Corona-Soforthilfe" ausgezahlten Beträge fallen als Zuschüsse regelmäßig unter keine bestehende Steuerbefreiung. Sie sind in Zeile 15 zu erfassen und wirken sich g...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 440 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 389 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 362). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilie im Drittstaat als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

Leitsatz Der Senat des FG Köln hat Zweifel, ob es mit Art. 63 ff. AEUV vereinbar ist, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (hier: Kanada) belegen ist, von der Gewährung der Steuerbefreiung nach § 13c Abs. 3 ErbStG 2009 in Verbindung mit § 13c Abs. 1 ErbStG 2009 ausgeschlossen ist. Sachverhalt Der im Jahr 2...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 13 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Rz. 14 Nach Ansicht der Finanzverwaltung können verschiedene weitere Konstellationen...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. Voraussetzungen der Steuerbefreiung

1. Erbringung der Pflegeleistung im persönlichen oder privaten Bereich Rz. 121 Voraussetzung für die Gewährung des Pflegefreibetrags ist, dass die unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt erbrachten Pflege- oder Unterhaltsleistungen im persönlichen oder privaten Bereich erbracht wurden.[118] Der Freibetrag setzt keine Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 Abs. 1 SGB XI oder ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Steuerbefreiung privilegierter Kulturgüter (Abs. 11)

Rz. 18 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturschutzrechts v. 31.7.2016[2] trat mit Wirkung ab 6.8.2016 an die Stelle des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung v. 8.7.1999.[3] Zugleich wurde die eine völlige Steuerbefreiung privilegierter Kulturgüter ermöglichende Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb ErbStG redaktionell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umfang der Steuerbefreiung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, §§ 64–68 AO)

6.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Allgemeines (§ 64 Abs 1 AO) Ausgewählte Literaturhinweise: Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Gemeinsame Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§§ 55–63 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauho...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Steuerbefreiung des Vorerwerbs

Rz. 69 [Autor/Stand] War die Steuerpflicht durch eine sog. qualitative ( zur quantitativen s. Rz. 77) Steuerbefreiung ausgeschlossen (z.B. die Zuwendung eines Familienwohnheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG oder von Todes wegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b oder Nr. 4c ErbStG, die Schuldbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Unterhalts- oder Ausbildungszuwendungen nach § 13...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Steuerbefreiung für Angehörige

Rz. 52 In der Praxis greift im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gem. § 3 GrEStG (siehe Rdn 47>). Bei Erwerben durch Personen (oder deren Ehegestatten oder eingetragenen Lebenspartnern), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erlosche...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Sachliche Steuerbefreiungen

Rz. 166 Die mittelbare Grundstücksschenkung spielt weiterhin in Bezug auf die Steuerbefreiung der lebzeitigen Zuwendung des (Mit-)Eigentums des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.>) eine Rolle. Wird dem Ehegatten Geld zum Kauf eines Familienheims zugewendet, greift – sofern die Voraussetzungen der mittelbaren Grundstücksschenkung...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiungen im Erb- und Schenkungsfall

A. Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG) I. Allgemeines Rz. 1 Die Regelung zur Steuerbefreiung für Familienheime wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt und stellt eine Erweiterung der bereits seit dem durch das Jahressteuergesetz 1996[2] eingeführten geltenden Privilegierung für lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit Fam...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / J. Zuwendungen an erwerbsunfähige Personen (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 134 Erhalten Eltern (auch Adoptiv- und Stiefelten sowie Großeltern) lebzeitig oder von Todes wegen Vermögensgegenstände, bleibt dieser Erwerb gem. § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG steuerfrei, sofern der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 41.000 EUR nicht übersteigt und der Erwerber infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksichtigung seine...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / IV. Wegfall der Befreiung

Rz. 104 Die Steuerbefreiung fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn die Gegenstände innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert werden oder die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innerhalb dieses Zeitraums entfallen, § 13 Abs. 1 Nr. 2 a.E. ErbStG. Unentgeltliche Rechtsgeschäfte stellen keine Veräußerung dar, somit ist also eine Schenkung oder eine Übertr...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / II. Zusammenrechnung von Geschenken

Rz. 113 Eine Zusammenrechnung mehrerer in einem gewissen Zeitraum erfolgter Geschenke – vergleichbar der Regelung des § 14 ErbStG (siehe § 7 Rdn 1 ff.>) – erfolgt im Rahmen des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG nicht. Allerdings werden mehrere zu einem bestimmten Anlass vorgenommene Schenkungen von einer Person im Rahmen der Prüfung der Steuerbefreiung zusammengerechnet.mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / K. Sonstige sachliche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16–18 ErbStG)

Rz. 138 Steuerbefreit sind lebzeitige Zuwendungen und Erwerbe von Todes wegen von steuerbegünstigten Körperschaften (insbesondere gemeinnützigen Stiftungen) sowie Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist, § 13 Abs. 1 Nr. 16, 17 ErbStG. Rz. 139 Die Befreiung f...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur Steuerbefreiung für Familienheime wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt und stellt eine Erweiterung der bereits seit dem durch das Jahressteuergesetz 1996[2] eingeführten geltenden Privilegierung für lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit Familienwohnheimen unter Ehegatten/Lebenspartnern dar, § 13 Abs...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / C. Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 96 Die Steuerbefreiung für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände greift auch bei Schenkungen[89] und kann im Rahmen des § 14 Abs. 1 ErbStG (siehe § 7 Rdn 1 ff.>) alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. Hausrat sind die Gegenstände des privaten Wohnumfelds, wie die Wohnungseinrichtung einschließlich Gegenstände der Unterhaltung und Bildung (z.B. Fernseh...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 115 Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sind steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen und gilt nur für laufende Zuwendungen. Eine einmalige Zuwendung ist also von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.[111] Dies gilt etwa für die Schenkung eines gr...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Weitergabeverpflichtung

Rz. 82 Der oder die Miterben bzw. der oder die Beschenkten können im Fall der Übertragung eines Grundstücks i.S.d. § 13d ErbStG auf einen Enderwerber aufgrund einer letztwilligen Verfügung oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers oder Schenkers, also einer Weitergabeverpflichtung, die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, § 13d Abs. 2 S. 1 ErbStG. Letztwillige ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 3. Behaltensfrist

Rz. 12 Anders als bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG fällt bei einer ehebedingten Zuwendung unter Lebenden die Steuerbefreiung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn (unentschuldigt) gegen eine Behaltensfrist verstoßen wird. Ein Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO liegt vor (die St...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Weitergabeverpflichtung

Rz. 41 Der oder die Miterben können im Fall der Übertragung des Familienheims auf einen Enderwerber (Ehegatte oder Abkömmling) aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers, also einer Weitergabeverpflichtung, die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 und Nr. 4c S. 2 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testamen...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 110 Der Erwerb von üblichen Gelegenheitsgeschenken ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Für die Bestimmung des Begriffs "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist eine relative Bewirtschaftungsweise anzuwenden.[107] Ausschlaggebend ist also nicht nur der reine Geldwert des Geschenks, sondern auch das Verhältnis des Geldwerts zur (individuellen) Leistungsfähigkeit des ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VII. Behaltensfrist

Rz. 31 Anders als bei einer ehebedingten Zuwendung des Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steht ein Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5 ErbStG) und die Abkömmlinge (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG) unter einem Nachbesteuerungsvorbehalt. Der Steuerbescheid ist in diesen Fällen wegen eines Ereignisses, das steuerliche Wir...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 125 Der (Rück-)Erwerb von Vermögensgegenständen, die Eltern (und Voreltern) ihren Abkömmlingen lebzeitig schenkweise zugewandt hatten und die an diese Personen von Todes wegen zurückfallen, sind erbschaftsteuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG. Der allgemeine Freibetrag von Eltern (und Voreltern) im Todesfall i.H.v. 100.000 EUR gem. § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (siehe § 5 Rdn ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 2. Familienheim

Rz. 6 Als Familienheim i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a – 4c ErbStG gilt ein bebautes Grundstück, soweit darin eine Wohnung gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. In der Wohnung muss sich der Mittelpunkt des familiären Lebens befinden.[3] Die Finanzverwaltung stellt bei der Beurteilung der Verhältnisse zum Stichtag auf die tatsächliche Nutzung ab.[4] Eine Anmeldung nach dem...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Allgemeines

Rz. 80 Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich grundsätzlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt (siehe § 4 Rdn 11 ff.>). Im Falle einer Erbengemeinschaft kommt die Steuerbefreiung zunächst allen Miterben zugute. Nach diesem sog. Grundsatz der Unbeachtlichkeit der Erbauseinandersetzung würde ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 5. Motiv einer lebzeitigen Übertragung und Steuerklausel

Rz. 16 Regelmäßig liegen der lebzeitigen Übertragung des Familienheims steuerliche Überlegungen zugrunde. Wird etwa das Eigentum am Familienheim hälftig auf beide Eheleute verteilt, können nach dem Erstversterbenden Freibeträge gegenüber dem Abkömmling durch dessen Erwerb der hälftigen Substanz am Familienheim, z.B. nebst vermächtnisweiser Einräumung des Nießbrauches zugunst...mehr