Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerberater

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 2.1 Buchführungspflicht

Bevor jemand in die Selbstständigkeit startet, ein Gewerbe anmeldet (z. B. angehender WEG-Verwalter als Einzelunternehmen) oder eine eintragungspflichtige Personen-/Kapitalgesellschaft gründet, bedarf es auch der Abklärung, ob die neue Firma bzw. das neu gegründete Gewerbe der Buchführungspflicht unterliegen. Antworten hierzu ergeben sich (neben der steuerrechtlichen Beratun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klageeinreichung durch einen Rechtsanwalt

Leitsatz Ein Rechtsanwalt hat seit 1.1.2022 eine Klage beim Finanzgericht zwingend über sein besonderes elektronisches Rechtsanwaltspostfach (beA) einzureichen. Sachverhalt Der steuerliche Vertreter - ein Rechtsanwalt - erhob innerhalb der Frist Klage beim zuständigen Finanzgericht. Diese Klage wurde allerdings innerhalb der Frist lediglich per Fax und per Post erhoben. Das F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / I. Gesetzgebung (Auswahl)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Keine ordnungs... / V. Bedeutung für die Praxis

Nach § 10 Abs. 1 RVG wird die Vergütungsforderung des Anwalts erst dann durchsetzbar, wenn dem Mandanten zuvor eine ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung erteilt worden ist. Dazu gehört die Schriftform, die auch durch eine qualifizierte elektronische Form gewahrt wird (§§ 126 Abs. 4, 126a Abs. 1 BGB). Gleiches gilt für Notare. Auch sie dürfen Kosten nur aufgrund einer dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.1 Überblick

Rz. 417 Die einzelnen Nachsteuertatbestände sind im Gesetz abschließend aufgeführt (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nrn. 1–5 ErbStG).[1] Rz. 418 Dabei handelt es sich vereinfacht um folgende Fälle: Nr. 1: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft, Nr. 2: Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Nr. 3: Überentnahmen oder Überausschüttun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.4 Überentnahmen oder Überausschüttungen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 444 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Milatz/Kämper, Nachbesteuerung bei "Überausschüttungen" im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung, GmbHR 2009, 762; Reich, (Erbschaft-)Steuerfinanzierung für Gesellschafter von Familienunternehmen, DStR 2015, 2353; Schütte, Nachversteuerung bei "Überentnahmen" nach § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, DStR 2009, 2356...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / I. Gesetzgebung

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen – geordnet nach Themenbereichen – einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2022 (bis zum jetzigen Zeitpunkt) ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und mag insofern als kleine Erinnerungshilfe verstanden werden. Spannende Entscheidungen erwarten Sie auch in Ausgabe 12/2022 des ES...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Schuldzinsen u... / III. Resümee

Die Regelungen des § 4 Abs. 4a EStG zur Begrenzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs zutreffend anzuwenden, ist komplex. Grundlage für eine zutreffende Ermittlung eines außerbilanziellen Hinzurechnungsbetrags ist zunächst die saubere Trennung von privat und betrieblich veranlassten Schuldzinsen. Sodann sind periodenübergreifend die einzelnen Berechnungsgrundlagen aufzuzeic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören die Kosten eines Zivilprozesses zu den WK, wenn sie unmittelbar und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Zivil- und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit dem ArbG lassen einen konkreten Veranlassungszusammenhang zu den Lohneinkünften vermuten (BFH 237, 43 = BS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Unregelmäßigkeiten bei der Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 11 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kommt ein ArbG seinen Pflichten zur Anmeldung und Abführung der LSt nicht nach, so kann das FA die Abgabe der LSt-Anmeldung nach §§ 328, 332 AO durch Androhung und Festsetzung von > Zwangsgeld erzwingen (anders bei > Behörden als Arbeitgeber Rz 2) oder die LSt durch Schätzungsbescheid festsetzen (BFH 206, 562 = BStBl 2004 II, 1087). Das FA h...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kosten des Strafverfahrens, vor allem die Aufwendungen für die Strafverteidigung, werden als BA/WK berücksichtigt, wenn die strafbare Handlung ausschließlich und unmittelbar aus dem Beruf des Stpfl erklärbar ist, weil der strafrechtliche Schuldvorwurf durch sein Verhalten bei Ausübung seines Berufes veranlasst ist (BFH 241, 355 = BStBl 2013 I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 5 Beratungspflicht von Notaren

Rz. 16 Aus der Anzeigepflicht von Notaren kann nicht auch auf eine spezielle Beratungspflicht in allen grunderwerbsteuerlich relevanten Fällen geschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH (vgl. z. B. BGH v. 5.2.1985, IX ZR 83/84 [Bremen], NJW 1985, 1225) hat der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, sicherzus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerruf einer Vollmacht via Vollmachtsdatenbank vor Eintritt der Bekanntgabefiktion

Leitsatz Die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts wird im Fall des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht nur vermutet, sondern mit Ablauf der Frist fingiert. Die Existenz und die Wirksamkeit des Verwaltungsakts treten nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO erst mit Ablauf der 3-Tagesfrist ein. Sachverhalt Das Finanzamt hatte die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 am 21.12.2021 erlassen und an ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / 4. Festsetzungsfrist und Prüfungsanordnung, § 171 Abs. 4 AO-E und § 197 Abs. 5 AO-E

§ 171 Abs. 4 AO-E fasst die Regelung des Ablaufs der Festsetzungsfrist bei Durchführung einer Außenprüfung neu. Die Neuregelung soll die Durchführung und den Abschluss von Außenprüfungen wesentlich beschleunigen (vgl. BR-Drucks. 409/22, 94). § 171 Abs. 4 S. 1 und 2 AO-E entsprechen der bisherigen Rechtslage, wonach dann, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenpr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsfrieden oder Berichti... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Kfm. Thomas Gebhardt[*] Der Autor setzt sich mit dem in AO-StB 9/2022 veröffentlichten Beitrag von Arconada Valbuena/Rennar auseinander und weist auf die sprachliche Ungenauigkeit der Entwurfsvorschrift des § 153 Abs. 4 AO-E hin. Anhand eines Beispielsfalls wirft er Fragen zur Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen und der Ermittlungspflicht der Finanzbehörde auf.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] Steuer- und Feststellungsbescheide können, sofern der Steuer- oder Feststellungsbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO) oder vorläufig (§ 165 AO) ergangen ist, nur berichtigt oder geändert bzw. aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung einer Berichtigungs- oder Änderungsnorm (§§ 129, 172 ff. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsfrieden oder Berichti... / 2. Bezichtigungspflicht?

Nach § 153 Abs. 4 AO-E und wohl auch nach der Auffassung von Valbuena / Rennar müsste nunmehr künftig der Steuerpflichtige unaufgefordert mit diesem Sachverhalt an das Finanzamt herantreten und sich reuig mit einem "mea culpa" der Steuersünde bezichtigen. Dies ginge weiter als das Steuerstrafrecht nach dem Grundsatz "nemo tenetur" durch Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 GG verlangen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung und Berichtigung v... / 9. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht deutlich, dass die Frage einer Bescheidänderung nach Eintritt der formellen Bestandskraft sowohl zu Lasten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen nach wie vor zu Rechtsstreitigkeiten führt und dies insbesondere für die Fälle gilt, in denen das FA die festgesetzte Steuer im Nachhinein durch Bescheidänderung oder Bescheidbericht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2022 (Kober, AO-StB 2022, 221–225) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Modernisierung der Betriebs... / V. Fazit

Übergeordnetes Ziel des Regierungsentwurfs ist die Beschleunigung der steuerlichen Außenprüfung. Diese Zielsetzung ist in jeder Hinsicht zu begrüßen. Unabhängig von der konkreten Dauer der einzelnen Außenprüfung in der Praxis führen in zeitlicher Hinsicht die Ablaufhemmungstatbestände des § 171 AO und Länge der steuerlichen Verjährungsfristen nach § 169 Abs. 2 AO zu Rechtsun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 77 § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG ordnet eine entsprechende Haftung für Vermögensverwahrer (Gewahrsamsinhaber) an. Dies sind insbesondere Geldinstitute und ebenso Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, aber auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger.[1] Im Gegensatz zur Haftung nach § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG verlangt § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG ausdrücklich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / [Ohne Titel]

RA StB Dr. Mirko Wolfgang Brill / Jacob Eisenreich[*] Online-Seminare haben in jüngster Zeit einen deutlichen Aufschwung erfahren. Aber auch diese Veranstaltungsform ist nicht vor sich stellenden umsatzsteuerlichen Fragestellungen gefeit. Neben der vereinzelt auftretenden Frage des Leistungsorts der Erbringung entsprechender Seminare ergibt sich regelmäßig die Frage des richt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Bearbeiterverzeichnis

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; Vertrauensschutz hinsichtlich der Bewertung von Sachzuwendungen

Leitsatz 1. Bleiben die Gewinnbezugs- und Stimmrechte, mit denen ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ausgestattet ist, erheblich hinter dem Anteil am Nominalkapital zurück, ist dies bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils regelmäßig wertmindernd zu berücksichtigen, sofern die Liquidation der Gesellschaft nicht konkret absehbar ist. 2. Der Steuerpflichtige, der f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 42e EStG mit der Regelung der Anrufungsauskunft steht im Abschn. VI Steuererhebung und hier im 2. Unterabschn. über den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ihrer systematischen Stellung nach ist die Vorschrift damit eine Verfahrensvorschrift im Bereich des LSt-Abzugsverfahrens. Die Vorschrift ist insoweit richtig eingeordnet, als sie nur Rechtsfolgen für das LSt-Abzugsverfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick über beA, Ges... / VII. beSt

Rz. 70 Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform[58] ins Leben zu rufen und, wie sie selbst schreibt, als erste Anwendungsform dieser Plattform ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit ­einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung eines solchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / 2. Pflicht zur Eröffnung sicherer Übermittlungswege für bestimmte Kreise – § 173 Abs. 2 ZPO

Rz. 14 Damit ordnungsgemäße Zustellungen von elektronischen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sind, hat der Gesetzgeber für bestimmte Personenkreise in § 173 Abs. 2 ZPO geregelt, dass für diese eine Pflicht zur Eröffnung eines entsprechenden sicheren Übermittlungswegs besteht ("haben zu eröffnen"). Dies sind: Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher sowie Behörden,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachrichten erstellen ... / IV. Gesamtes Verzeichnis (der im beA-System erreichbaren Adressen)

Rz. 31 Im Adressverzeichnis des beA-Systems werden in der End-Ausbaustufe alle Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Registergerichte, Behörden, Steuerberater, eBO-Nutzer und Notare zu finden sein. § 19 RAVPV sieht vor, das beA auch zur Kommunikation mit anderen Personen und Stellen zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde das besondere elektronische Bür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Nachrichteneingänge be... / D. Weiterleiten

Rz. 8 Im geöffneten Grundordner "Posteingang" kann durch Klick auf den Button "Weiterleiten" ebenfalls ein neues Nachrichtenfenster geöffnet werden. Die Empfänger-Adresszeile bleibt dabei leer, da das System ja nicht wissen kann, an wen die Nachricht weitergeleitet werden soll. Diese Adresse kann über die Favoriten oder über den Button "Empfänger hinzufügen" und dem sich dab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung zum beA und ERV / A. Elektronischer Rechtsverkehr ERV

Rz. 1 Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, gegenseitige elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. Er umfasst andererseits aber auch die gerichtsinterne elektronische Sachbearbeitung und die elektronische Aktenführung bis hin zur elektronischen Archivierung. Zahlreiche Gesetze machen die Bestr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / IV. Prozessuale Pflichten

Rz. 80 Rechtsanwälte sind prozessual verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente vorzuhalten, § 173 Abs. 2 ZPO. Sofern in anderen Verfahrensordnungen auf die Zustellungsvorschriften der ZPO verwiesen wird, gilt dies auch hier. Rz. 81 Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 S. 1 ZPO [42] sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / XI. Doppelzustellung gegen EB/eEB

Rz. 172 Doppelzustellungen[104] können auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Dabei kann eine Doppelzustellung ein Versehen sein oder aber der Versuch, eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Zustellung zu heilen. Wir unterscheiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / I. Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 6 Die Zustellung von elektronischen Dokumenten und Schriftstücken von Gerichten gegen Empfangsbekenntnis ist vornehmlich in den §§ 173 (elektronische Form) und 175 ZPO (Schriftstücke) geregelt. Diese werden in ihrer Neufassung seit dem 1.1.2022 aufgrund ihrer Wichtigkeit nachstehend abgedruckt. Sie gelten u.a. auch in Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachweis der Zustellung durch eEB – § 173 Abs. 3 ZPO

Rz. 29 Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis stellt eine erleichterte Form der Zustellung dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 173 Abs. 2 ZPO auch den ausschließlichen Personenkreis genannt, an den gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die Partei ist in § 173 Abs. 2 ZPO ausdrücklich nicht genannt. Hier ist auch nicht zu erwarten, dass die Partei ein E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / 5. Nachweis der Zustellung durch Zustellungsfiktion – § 173 Abs. 4 ZPO

Rz. 45 Der Gesetzgeber hat die Übermittlung und Zustellung elektronischer Dokumente an andere als die in Abs. 2 Genannten umfassend in § 173 Abs. 4 ZPO geregelt, der inhaltlich § 174 Abs. 3 S. 2 ZPO in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung entspricht. Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und die sog. "Profinutzer", siehe Rdn 17 ff. in diesem Kapitel, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / X. Zustellungen in ein Gesellschafts-beA

Rz. 166 Im Hinblick auf den Titel dieses Werks wird nachfolgend lediglich auf das Gesellschafts-beA eingegangen, nicht auf das Gesellschaftspostfach für Steuerberater (siehe § 2 Rdn 70). Zum Gesellschaftspostfach nach § 31b BRAO allgemein siehe auch die Ausführungen hierzu in § 2 Rdn 19 ff.; zu den technischen Problemen im Gesellschafts-beA § 2 Rdn 36 in diesem Werk. Das Zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick über beA, Ges... / F. Kommunikationspartner im beA – Zusammenfassung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Kenntnisnahmepflicht – Zustellungen und formlose Posteingänge

Rz. 9 Mit "passiver Nutzungspflicht" ist die Pflicht gemeint, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zu überwachen, diese zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Die passive Nutzungspflicht umfasst damit die regelmäßige Kontrolle der Posteingänge im Gegensatz zur aktiven Nutzung, die sich auf Postausgänge erstreckt. Rz. 10 Die passive Nutzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachrichten erstellen ... / I. Empfänger einfügen

Rz. 17 Neue Nachrichten können, da es sich um eine Grundfunktion handelt, aus der Ansicht jedes Grundordners oder jedes selbst erstellten Unterordners heraus durch Klicken auf den Button "Neue Nachricht" im rechten, vertikal angeordneten Funktions-Menü des Postfachs erzeugt werden. In dem sich öffnenden Fenster ist der Absender automatisch im Feld "Absender" eingetragen (1),...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / b) Entgeltliche Übertragung eines isolierten Mandantenstamms

Bislang wenig beleuchtet ist in der steuerberatenden Literatur, ob und in welcher Weise diese Entscheidung auf die entgeltliche Übertragung eines isolierten Mandantenstamms übertragen werden kann. § 9 StBerG regelt: "Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt[*] Anders als bei Rechtsanwälten erfreut sich bei Steuerberatern seit jeher die GmbH als Rechtsform zur Berufsausübung einer erhöhten Beliebtheit. Neben der grundsätzlich umfassenden Haftungsabschirmung des Privatvermögens gegen Haftungsverbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsvermögen stellt die GmbH zivilrechtlich, gesellschafts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 11): Typisc... / 9. Ausblick

Die GmbH kann sich als Rechtsform für Steuerberater attraktiv darstellen, wenn die – z.T. berufsrechtlichen – Besonderheiten im Auge behalten werden. Die Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" beleuchtet in ihrem nächsten Teil Fragen der Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Anteilsübertragung und Gesellschafterwechsel in der GmbH.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr