Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Kindergeld / 19.1 Mitteilungspflicht des Kindergeldempfängers

Die Vorschrift des § 68 Abs. 1 EStG verpflichtet den Antragsteller bzw. Kindergeldempfänger, Änderungen in seinen Verhältnissen und in den Verhältnissen des Kindes, die zum Wegfall oder zur Herabsetzung des zu zahlenden Kindergelds führen, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Treten nach der Beendigung der Kindergeldzahlung Veränderungen ein, die den Anspr...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.2 Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rz. 163 Nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. a FRL kann vorgesehen werden, dass die Spaltung steuerwirksam ist, wenn der hauptsächliche Beweggrund oder einer der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung ist. Von einem solchen Beweggrund kann ausgegangen werden, wenn die Spaltung nicht auf vernünftigen wirtschaftlichen Gründen, insbesondere der Umstruktu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Das Verhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 110 Die Selbstanzeige nach § 371 AO stellt insgesamt eine Ausnahmevorschrift des deutschen Strafrechts dar, denn sie bewirkt Straffreiheit auch bei einer bereits beendeten Steuerhinterziehung. Die Regelung ist in Anbetracht der vielen Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalanlagen im Ausland und einigen populären Fällen seit dem Jahr 2010 stark in die Diskussion gekommen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 86 Zu beachten ist, dass eine laufende Umsatzsteuer-Nachschau im Einzelfall in eine Außenprüfung übergeleitet werden kann. Gemäß § 27b Abs. 3 UStG besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausdehnung (Fortführung) einer konkreten Umsatzsteuer-Nachschau in eine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO, sofern die im Rahmen der Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und praktische Umsetzung

Rz. 7 Der Zweck zur Schaffung einer Umsatzsteuer-Nachschau in § 27b UStG erschließt sich bereits aus dem Namen des der Vorschrift zugrunde liegenden Gesetzes, des "Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes". Er besteht in erster Linie in der Vermeidung und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung. Aus der Sichtweise zum Zeitpunkt der Einfügung der Vorschrift galt dies wohl insbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die mit der Umsatzsteuer-Nachschau befassten Amtsträger

Rz. 23 Im gesamten Wortlaut des § 27b UStG findet sich keine Aussage darüber, welche Amtsträger der Finanzbehörde zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau befugt sind[1], gemeint sein dürfte damit der in § 7 AO allgemein definierte Begriff des Amtsträgers. Das Gesetz spricht insoweit folgerichtig in § 27b Abs. 1 UStG lediglich von "den damit betrauten Amtsträgern". Daru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 20 Mit § 26a UStG verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich den Zweck, dass der deutsche Staat seinen Informationspflichten, die ihm wegen der Einführung des Europäischen Binnenmarkts gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zum Schutz deren Steueraufkommen oblagen, effektiv nachkommen konnte.[1] Der Fiskus war und ist hierbei auf die Informationen der Steuerpflichtigen in ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Regelung

Rz. 30 Der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 26a Abs. 1 UStG war ursprünglich bis zum 30.6.2021 (Rz. 16) mit abweichendem Wortlaut in § 26b UStG a. F. zu finden. Diese Regelung wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorzuheben ist dazu, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Konkurrenzen

Rz. 88 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26a Abs. 1 UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Ers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der subjektive Tatbestand

Rz. 80 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26a Abs. 1 UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26a Abs. 1 UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten durch einen Nichtunternehmer (§ 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 130 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 3 UStG wird verwirklicht, wenn ein bestimmter Empfänger einer Leistung entgegen § 14b Abs. 1 S. 5 UStG eine dort bezeichnete Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt wird. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Zitat 5 In den Fällen des § 14 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Verhältnis zu § 25f UStG

Rz. 90 Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (Rz. 16)[1] wurde zugleich die wichtige Bezugnahme in § 25f UStG (Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung) auf die §§ 26a, 26c UStG an den Wegfall des § 26b UStG angepasst. In der Vorschrift des § 25f UStG ist geregelt, dass Vorsteuerabzug und Steuerbefreiungen zu versagen sind,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Rechtssystematik des § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 95 § 26a Abs. 2 UStG enthält besondere Bußgeldvorschriften des Umsatzsteuerrechts mit (seit dem 1.1.2024) insgesamt 10 Tatbeständen. In diesen werden bestimmte Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Pflichten zur Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen und gegen einige andere Aufzeichnungs-, Melde- und Mitwirkungspflichten als sanktionswürdiges Unrecht qualifiziert. Säm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 1 Die Vorschrift des § 26a UStG wurde in seiner ersten Fassung durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Bereits vorher existierte ein § 26a im UStG, diese Regelung hatte aber Sondervorschriften im Verhältnis zur ehemaligen DDR zum Inhalt, die im Zusammenhang mit der Schaffung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunio...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.5 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 § 2 AStG ist nicht als sog. Treaty Override ausgestaltet.[1] Die Rechtsfolgen der Norm stehen folglich unter dem Vorbehalt der Schrankenwirkung von DBA (§ 2 Abs. 1 AO).[2] Nur insoweit, als DBA-Vorschriften den Rechtsfolgen des § 2 AStG nicht entgegenstehen, können die Rechtsfolgen auch zur Anwendung kommen. Kein Abkommensschutz kann eintreten, wenn der Steuerpflichtig...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4 Verzinsung hinterzogener Steuern

Hinterzogene Steuern inklusive Solidaritätszuschlag[1] und auch hinterzogenes Kindergeld[2] sind gem. § 235 AO zu verzinsen (sog. Hinterziehungszinsen).[3] Die Steuerhinterziehung muss vollendet sein. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung fallen keine Zinsen an. Der Zinssatz beträgt nach wie vor 0,5 % pro vollem Monat.[4] Auch die Verkürzung von Einkommensteuervorauszahlungen, z...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.4 Zinsschuldner

Zinsschuldner ist gem. § 235 Abs. 1 Satz 2 AO derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Danach ist der Schuldner der hinterzogenen Steuern auch der Zinsschuldner. Ob er an der Steuerhinterziehung beteiligt war, ist unerheblich.[1] Daher sind auch gegen Erben des verstorbenen Hinterziehers Zinsen festzusetzen. Hat bei zusammenveranlagten Ehegatten nur ...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.3 Berechnung der Zinsen

Nur der Teilbetrag der Steuer, auf den sich die Steuerhinterziehung bezieht, ist zu verzinsen. Zur Berechnung dieses zu verzinsenden Teilbetrags ist – mit Hinblick auf die Steuerprogression – die Steuer laut ursprünglicher Festsetzung mit der Steuer zu vergleichen, die sich bei Einbeziehung der vorsätzlich verschwiegenen Besteuerungsmerkmale ergeben würde. Praxis-Beispiel Zin...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.2 Beginn und Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf beginnt nach § 235 Abs. 2 AO grundsätzlich mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils. Bei der Einkommensteuer tritt die Verkürzung im Fall der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Steuererklärung beruhenden Steuerbescheids ein. Etwas anderes gilt allerdings – was die ...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.5 Festsetzung der Zinsen

Die Festsetzung der Hinterziehungszinsen durch Zinsbescheid obliegt der Stelle des Finanzamts, die für die Festsetzung der hinterzogenen Steuern zuständig ist (Veranlagungsstelle). Dabei arbeitet sie ggf. mit der Straf- und Bußgeldstelle eng zusammen. Obwohl die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nicht vom Ausgang eines Strafverfahrens abhängt, wird die Entscheidung über di...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.1 Festsetzungsfristen

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO normalerweise für die Besitz- und Verkehrssteuern, also auch für die Einkommensteuer, 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Sel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.5 Änderungssperre aufgrund Außenprüfung

Soweit Bescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, können sie nach § 173 Abs. 2 AO grundsätzlich weder zugunsten noch zulasten des Steuerpflichtigen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel geändert werden. Diese Vorschrift dient dem Rechtsfrieden. Aufgrund einer Außenprüfung (nicht Steuerfahndung[1]) ergangene Bescheide – auch erstmalige – haben eine erhöhte Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.1 Allgemeines

Zweck der Gesamtschuldaufteilung nach den Vorschriften der §§ 268ff. AO [1] ist es, den einzelnen zusammenveranlagten Ehegatten im Fall der Vollstreckung nicht schlechter zu stellen als einen Einzelschuldner. Jeder Ehegatte kann beantragen, dass die Vollstreckung wegen der geschuldeten Einkommensteuer jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269–27...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.1 Common Reporting Standard

Common Reporting Standard (CRS) ist ein in 2017 gestartetes internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Die für den Austausch erforderlichen Informationen werden in den Ursprungsländern durch die Finanzinstitute (z. B. Banken) erhoben und an eine zentra...mehr

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Vorbehalt der Nachprüfung b... / 4 Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung

Der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn die Festsetzungsfrist abläuft.[1] Einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf es hier nicht. Es gilt nur die allgemeine 4-jährige Festsetzungsfrist. Die verlängerten Fristen in den Fällen der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung haben keinen Einfluss auf den Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung. In den Fällen eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 1 Steuererklärung

Die gesetzliche Pflicht [1] zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 149 AO i. V. m. dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Die daraus resultierende Abgabepflicht wird vom Verhalten der Finanzbehörde nicht beeinflusst.[2] In bestimmten Fällen wird das Finanzamt allerdings nur auf Antrag tätig. Dazu gehört insbesondere die Arbeitnehmerveranlagung, soweit nicht nach § 46 A...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.4 Luxemburg

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzpendler wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, wenn die nichtselb...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.1 Mitwirkungs- und Duldungspflichten nach § 319 SGB III

Rz. 6 Für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs wird auf § 319 SGB III verwiesen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf § 319 SGB III in der jeweiligen Fassung. Die Verweisung bezieht sich auch auf die Tatbestandsvoraussetzungen der verwiesenen Norm, weshalb eine Rechtsgrundverweisung vorliegt (Münder/Thie, in: Mün...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 37 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (Abs. 1)

Rz. 5 Dem Tatbestandsmerkmal "für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs" kommt keine eigenständige Bedeutung zu (Münder/Thie, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 64 Rz. 4). Das folgt bereits daraus, dass die Vorschriften der §§ 304 bis 308 SGB III durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.200...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 26 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Haftung

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen aus der Haftung als Geschäftsführer, leitender Angestellter, Vermögensverwalter usw. können als Werbungskosten zu berücksichtigen sein, auch soweit für eigene Lohnsteuer gehaftet wird.[1] Zahlungen aufgrund Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung Dritter können beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zu Werbungskosten führen.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Strafbare Handlungen

Strafbare Handlungen, die in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, können zu Werbungskosten führen. Dies setzt voraus, dass die die Aufwendungen auslösenden schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten, den beruflichen Zusammenhang aufhebenden Umständen beruhen; z. B. können Zahlungen aufgrund einer Haf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.4.8 Verjährung der Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld

Begeht ein Kindergeldberechtigter eine Steuerhinterziehung, indem er es unterlässt, der Familienkasse mitzuteilen, dass Kindergeld für dieses Kind von einer anderen Stelle gezahlt wird (z. B. weil der Ehegatte im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und das Kindergeld über seinen Arbeitgeber bezieht), so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen

Rz. 49 [Autor/Stand] Relevanz des Beihilfeverbots in Steuersachen frühzeitig erkannt. Beihilfen, die EU-Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet gewähren, sind aufgrund ihrer wettbewerbsverfälschenden Wirkung grds. nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar (Art. 107 Abs. 1 AEUV). Inwieweit auch steuerliche Maßnahmen in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1.4 Konsequenzen eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht

Rz. 443 Die wesentliche Rechtsfolge der Nicht-Erfüllung der Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG wird im Fälligwerden der "gesamten" Wegzugssteuer gesehen.[1] Nach hier vertretener Auffassung kann dies nur in Ausnahmefällen Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Mitteilungspflicht sein, wobei aus Vorsichtsgründen eine Mitteilung auch bei Widerrufstatbeständen nach § 6 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Immer wieder: ... / I. Sachverhalt

Gegen die Beschuldigte war als Gesellschafterin einer GbR nach einer Steuerprüfung vom 12.3.2019 wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung für die Jahre 2015–2017 ein Strafverfahren durch das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen eingeleitet und am 13.3.2019 die Bekanntgabe hierüber angeordnet worden. Die Beschuldigte wurde mit Schreiben vom 21.2.2020, ihr zugestellt am 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Fremdvergleichsgrundsatz als Maßstab der Vorteilsprüfung

Rz. 53 [Autor/Stand] Kontrolle durch die Unionsgerichte. Die Urteile, mit denen das EuG in erster Instanz über die Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen im Kontext der Beihilfenkontrolle zu entscheiden hatte, umfassen teils über 100 Seiten und über 500 Rz., was die Komplexität der Materie bereits erahnen lässt. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Unionsgericht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Georgien

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Georgien (Hauptstadt: Tiflis; Amtssprache: Georgisch, regional Abchasisch) ist ein eurasischer Staat in Transkaukasien, östlich des Schwarzen Meeres und südlich des Großen Kaukasus. Im Norden grenzt er an > Russland, im Osten an > Aserbaidschan und im Süden an die > Türkei und > Armenien. Die Landesteile Abchasien und Südossetien haben sich v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 163 Revision, Sachrüge, Allgemeines [Rdn 2225]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.4 Nicht-Erhebung von Ertragsteuern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 450 Gem. § 8 Abs. 5 S. 3 AStG unterliegen Einkünfte i. S. v. Abs. 5 S. 1 auch dann einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 15 % – mithin einer Niedrigbesteuerung –, wenn Ertragsteuern von mindestens 15 % zwar rechtlich geschuldet, jedoch nicht tatsächlich erhoben werden. Die Vorschrift wurde als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH, wonach im Rahmen des § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 20 Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 3 Kosten der Strafverteidigung

Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. Verfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung, sind i. d. R. keine Steuerberatungskosten, sondern nicht abzugsfähige Strafverteidigungskosten, die wie die Strafe selbst grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen sind.[1] Solche Kosten können ausnahmsweis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 4.6.3 Feststellung von Amts wegen

Die gesonderte Feststellung des am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustabzugs erfolgt von Amts wegen.[1] Das gilt auch dann, wenn eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht besteht und kein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer gestellt wird.[2] Verluste sind auch in solche VZ vorzutragen, in denen der Steuerpflichtige ein Einkommen unterhalb d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Rechnungsberi... / 12 Tax Compliance Management System für die Rechnungseingangskontrolle

Für die Abbildung einer funktionierenden Rechnungseingangskontrolle bietet sich ein Tax Compliance Management System, kurz Tax-CMS, an. Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, und damit auch die Geschäftsführer, haben für die rechtzeitige und rechtmäßige Anmeldung der Umsatzsteuer ihres Unternehmens zu sorgen. An verschiedenen Stellen des Anwendungserlasses der AO der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Dokumentation

Rz. 65 In der Praxis ist die Dokumentation und Aufbewahrung der Bestätigungsmitteilungen des BZSt besonders wichtig, denn hier ist u. U. – z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Jahre später nachzuweisen, ob die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen; dazu gehört auch das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers. Allgemein richt...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] All...mehr