Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 2.4.3 Fälschung technischer Aufzeichnungen

Rz. 57a Ebenfalls im Urkundenstrafrecht untergebracht ist der Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen. Nach § 268 Abs. 1 StGB liegt eine Fälschung technischer Aufzeichnungen vor, wenn: eine unechte technische Aufzeichnung hergestellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Aufzeichnung gebraucht wird. Eine Strafbarkeit kann de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Geschäftsführerhaftung

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wird gegenüber einem Haftungsschuldner nicht gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt, wenn nur der Steuerschuldner gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Abgrenzung zum BFH v. 15.1.2015 – I R 33/13, BFH/NV 2015, 797, betr. die Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners). Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheids: Nach Aufh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Geschäftsführerhaftung bei Einbindung in ein Umsatz- und Kaffeesteuerkarussell

Kein Vorsteuer-Abzug: Einer in ein Umsatz- und Kaffeesteuerkarussell eingebundenen GmbH steht kein Vorsteuerabzug aus den – von ihren als "missing trader" fungierenden Lieferanten ausgestellten – Eingangsrechnungen zu, da sie sich wissentlich an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Steuerhinterziehung beteiligt. Geschäftsführer-Haftung: Für die danach verbleibende Ums...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 5.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 82 Wenn der Steuerpflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann oder will oder die Buchführung oder die Aufzeichnungen der Besteuerung nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden können, weil sie schwerwiegende Mängel aufweisen, kommt es zur Schätzung des Gewinns (§ 162 AO).[1] Eine Schätzung ist in Form der Teils...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.5 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Am 24.6.2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) v. 23.6.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] und ist damit grundsätzlich am 25.6.2017 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es dabei ausdrücklich, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels Domizilgesells...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.9 Niederländische Antillen

Die Niederländischen Antillen waren ein niederländisches Überseegebiet in der Karibik. Bis zu ihrer Auflösung am 10. Oktober 2010 bildeten sie einen Landesteil innerhalb des Königreiches der Niederlande, neben den (europäischen) Niederlanden und Aruba. Nach der Neuordnung der politischen Situation sind die Inseln Curaçao und Sint Maarten autonome Länder innerhalb des Königre...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.5 Luxemburg

Obwohl das Großherzogtum Luxemburg einer der Gründungsstaaten der EU ist, sich dort wichtige EU-Institutionen befinden und das Land erheblich von der EU profitiert, galt und gilt Luxemburg als einer der Staaten, der besonders als Holding-Standort für ausländische Unternehmen in Betracht kommt. Seit dem Luxemburg-Leak in 2014, durch welches die Steuervermeidungsstrategien von...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 1 Allgemeines

Gemäß der Definition in § 2 Abs. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung bei natürlichen Personen vor, wenn die steuerliche Belastung bei einem Einkommen von 77 TEUR um mehr als ein Drittel unter der Belastung in Deutschland liegt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG) oder der Steuerpflichtige einer Vorzugsbesteuerung im Einzelfall unterliegt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG).[1] Für Gesellschaften ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 19 Neu eingefügt durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. 23.6.2017[1] wurde § 147a Abs. 2 AO. Die Regelung steht im Zusammenhang mit der nach der Veröffentlichung der sog. Panama-Papers als besonders wichtig empfundenen Bekämpfung von sog. Basis- oder Domizilgesellschaften zur Steuerhinterziehung.[2] Die jetzt geschaffene Regelung geht allerdings erheblich weiter u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Freiwillige Führung von Büchern und Aufzeichnungen

Rz. 31 Führt jemand Bücher und Aufzeichnungen, ohne nach den §§ 140, 141 AO hierzu verpflichtet zu sein, so hat er gleichwohl die allgemeinen Ordnungsvorschriften zu beachten.[1] Allerdings entfallen bei freiwilliger Buchführung die an das pflichtwidrige Verhalten geknüpften bußgeld- bzw. strafrechtlichen Rechtsfolgen.[2] Die unrichtige Buchung von Geschäftsvorfällen erfüllt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 22 Zur Absicherung der Verpflichtungen nach § 146a AO hat der Gesetzgeber verschiedene neue Tatbestände im Bereich der steuerlichen Ordnungswidrigkeiten geschaffen. Nach § 379 Abs. 1 S. 1 AO stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn vorsätzlich oder leichtfertig neben den bereits bisher verbotenen Tätigkeiten entgegen § 146a Abs. 1 S. 1 AO ein dort genanntes System nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 51 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 48) hat, wie die Verletzung der Buchführungspflicht selbst, zur Folge, dass die Buchführung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann.[1] Der steuerliche Zweck der Buchführung, also die Schaffung von Kontrollunterlagen, ist dann nicht err...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Zertifizierte technische Sicherungseinrichtung

Rz. 4 § 146a Abs. 1 S. 1 AO stellt zunächst allgemein fest, dass bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems dieses so ausgestaltet sein muss, dass jeder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfall und andere Vorgänge einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden. Unter den Begriff des elektronischen Aufzeichnungssystems fallen hierbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.4 Folgen eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht

Rz. 30 Wie im Fall des § 147a Abs. 1 AO gibt es keine direkte strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Sanktion eines Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 2 AO, da es auch insoweit an einer gesetzlichen Regelung fehlt.[1] Allein aufgrund der Verletzung der Aufbewahrungspflicht kann keinesfalls von einer Steuerhinterziehung ausgegangen werden. Rz. 31 Das Feh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 7 Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht

Rz. 10 Wegen der allgemeinen Folgen pflichtwidrigen Verhaltens hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Im Übrigen kann die Pflichtverletzung, z. B. die Erteilung von "Barverkaufsrechnungen" ohne Empfängerbezeichnung über aufzeichnungspflichtige Warenverkäufe, im Einzelfall als Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Abnehmers geahndet werden[1] un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.2 Bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Folgen

Rz. 28 Das Unterlassen der Buchung oder die unrichtige Buchung der buchungs- oder aufzeichnungspflichtigen Tatbestände birgt schon abstrakt die Gefahr der Steuerverkürzung, sodass das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten als Steuergefährdung nach § 379 AO geahndet werden kann.[1] Diese Vorschrift findet aber nur dann eine Anwendung, wenn im Einzelfall keine Steuerverkürzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4 Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 16 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 147a Abs. 1 AO hat keine straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen[1], da eine entsprechende Gesetzesnorm nicht vorliegt.[2] Rz. 17 Die Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch Vernichtung oder Verlust der Unterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (s. Rz. 7) hat aber zur Folge, dass der steuerliche Zweck, also die Kontroll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, eingefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes v. 29.7.2009[1], begründet in Abs. 1 S. 1 erstmalig eine eigenständige Aufbewahrungspflicht für diejenigen Stpfl., die höhere Überschusseinkünfte beziehen (s. Rz. 4). In diesen Fällen ist die allgemeine Bestimmung des § 147 AO zur Aufbewahrung deshalb nicht anwendbar, da keine kodi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Fristende

Rz. 48 Das Fristende tritt mit Ablauf des zu berechnenden Kalenderjahrs (s. Rz. 45) ein. Allerdings ergibt sich aus § 147 Abs. 3 S. 5 AO eine Ablaufhemmung insoweit, als die Aufbewahrungsfrist für die Geschäftsunterlagen nicht vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist nach § 169 AO für die in dem betreffenden Kj. angefallenen Steuern enden kann.[1] Hierdurch wird sichergestellt...mehr

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4 Wettbewerbsverzerrungen und Betrugsmöglichkeiten bei Verkäufen über Online-Plattformen

Wie z. B. mit den folgenden Urteilen zur Unternehmereigenschaft bei Verkäufen über Online-Plattformen bekannt geworden, kann es auch zu Wettbewerbsverzerrungen und Betrug bei Nutzung der Online-Plattformen kommen. So z. B. das BFH-Urteil vom 12.8.2015,[1] bei dem es um den Verkauf von 140 Pelzmänteln auf der Handelsplattform eBay ging, oder das Urteil des FG Köln,[2] bei dem...mehr

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4.2 Amazon als Logistikdienstleister

Die Waren bieten diese Händler im Internet an, vorzugsweise über große Handelsplattformen wie z. B. Amazon. Viele ausländische Händler bedienen sich dabei der Logistikzentren. Amazon übernimmt dabei die Rolle eines Logistikdienstleisters – und unterliegt als solcher nicht der Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden. Es wird also nicht kontrolliert, ob die Verkäufe or...mehr

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 5 Steuerliche Vorschriften für Online-Händler

Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 5.12.2017 auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt, die das Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen in der EU vereinfachen sollen. Das neue System soll es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), leichter machen, Waren grenzüberschreitend onlin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 20 [Autor/Stand] Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 9 StAbwG. Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) v. 25.6.2021[2] soll der Steuerhinterziehung, Steuervermeidung und dem unfairen Steuerwettbewerb durch Staaten, die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz, den unfairen Steuerwettbewerb und Umsetzung der verbindlichen B...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 25f Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

1 Inhalt und Zweck der Norm Rz. 1 Mit § 25f UStG hat der Gesetzgeber ab dem 1.1.2020 eine Sanktionsvorschrift geschaffen, die den Umsatzsteuerbetrug in Form des unberechtigten Vorsteuerabzugs und der unberechtigten Geltendmachung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen dadurch bekämpfen soll, dass Unternehmern, die in eine Umsatzsteuerhinterziehung oder ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 10 Damit ist bereits die Suche nach den unionsrechtlichen Vorgaben für die Vorschrift angesprochen. Die Antwort ist einfach: Es gibt keine konkrete Regelung in der MwStSystRL oder in anderen unionsrechtlichen Normen für die in § 25f UStG angeordneten Rechtsfolgen. Es gibt nur die oben beschriebene Rechtsprechung des EuGH, die er damit begründet, dass die Bekämpfung von S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 UStG

Rz. 17 Die Vorschrift betrifft nur Unternehmer. Das versteht sich eigentlich von selbst, denn nur diese können zum Vorsteuerabzug berechtigt sein oder eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen, und daher können auch nur ihnen diese Rechte versagt werden. Damit sind nicht nur die in § 2 UStG aufgeführten Wirtschaftsteilnehmer, die privatrechtlich agieren, gleich in welcher Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.1 Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 168 Nach §§ 286ff. InsO kann eine natürliche Person beantragen, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.[1] Dieses Restschuldbefreiungsverfahren wurde durch die InsO neu in das deutsche Insolvenzrecht eingeführt.[2] Aus verschiedenen Gründen erfolgte eine teilweise Neuregelung durch das InsO-Änderungsgesetz 2001. Insbesondere ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.6 Zweifel über das Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 119 Für den Abnehmer bestehen keine Nachweispflichten wie sie für die Geltendmachung der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a Abs. 3 UStG vorgesehen sind. Der Erwerber hat jedoch die steuerpflichtigen Erwerbe in der Steueranmeldung und -erklärung der Versteuerung zu unterwerfen. Zweifel an der Steuerpflicht, z. B. über die Unternehmereigenschaf...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / Wo die Probleme sind:

Hinterzogene Steuern Aufdeckung der Steuerhinterziehung Kalkulationsdifferenzen Zeitpunkt der Rückstellungsbildungmehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 1 So kontieren Sie richtig:

So kontieren Sie richtig: Rückstellungen für hinterzogene Steuern können erst am Ende des Wirtschaftsjahres passiviert werd...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 5.2 Inanspruchnahme aus hinterzogenen Steuern

Diese allgemein für die Bildung von Rückstellungen geltenden Grundsätze des Handels- und Steuerbilanzrechts werden von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch auf Rückstellungen für die drohende Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen aus von ihm hinterzogenen Steuern angewendet. Folglich darf für Bilanzstichtage, die – vorbehaltlich einer etwaigen Wertaufhellung bis zur B...mehr

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Rückstellung, hinterzogene ... / 3 Voraussetzungen für eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine betrieblich veranlasste, aber ungewisse Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entstehen und zu einer Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen führen wird und die ihre wirtschaftliche Verursachung im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag findet. In der Literatur g...mehr

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Hinterziehungsvorsatz und L... / I. Vertrauen-Dürfen auf qualifizierte Delegaten

Im Anschluss an das LG Oldenburg[16] gab zuletzt der BGH[17] einen neuen Impuls, der bei der Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung zu berücksichtigen sein kann. Nach Ansicht des BGH ist nämlich sowohl ein auf Steuerhinterziehung gerichteter Tatvorsatz als auch eine leichtfertige Steuerhinterziehung ausgeschlossen, wenn de...mehr

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Hinterziehungsvorsatz und L... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / RA Michael Wuschko[*] Kommt es in objektiver Hinsicht zu einer Steuerverkürzung, bieten sich in Fällen der Aufgabendelegation oft Argumentationsmöglichkeiten, um den Vorwurf vorsätzlicher Steuerhinterziehung zu entkräften. Lässt sich ein Tatvorsatz nicht begründen, kann auch die grundsätzlich subsidiäre leichtfertige Steuerverkürzung...mehr

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Hinterziehungsvorsatz und L... / A. Einführung

Maßgeblich für die Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 370 Abs. 1 AO ist die Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten. Um sich gesetzeskonform zu verhalten, muss der Steuerpflichtige deren Erfüllung nicht in eigener Person bewirken, sondern kann die Erstellung von Steuererklärungen sowie vorgelagerte Aufgaben an Dritte übertragen. Kommt es tatsächlich in objekti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / a) Ausschluss durch Vertrauen auf Delegaten

Trotz ihrer Kürze lassen sich den Entscheidungsgründen Maßgaben zur Feststellung von Vorsatz und Leichtfertigkeit entnehmen. Einerseits steht das (glaubhafte) Vertrauen auf die sachgerechte Aufgabenerfüllung durch Delegaten grundsätzlich der Annahme eines Tatvorsatzes entgegen. Damit positioniert sich der BGH ähnlich wie der BFH. Dieser hatte bereits im Jahr 1973[18] Einschrä...mehr

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Hinterziehungsvorsatz und L... / II. Sachverhalt und Entscheidung

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte in erster Instanz das LG Oldenburg einen Unternehmer vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen, der als gelernter Landwirt ohne kaufmännische Ausbildung vor allem mit der Außendarstellung seiner Unternehmen befasst war und vor Ort kein eigenes Büro innehatte. Die Buchhaltung wurde teils durch eigene Mitarbeiter gefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 7 Anzeigepflichten und verfahrensrechtlichen Folgen

Die nach § 13 GrEStG als Steuerpflichtige beteiligten Personen haben Änderungen im Gesellschafterbestand einer Gesamthand bei Gewährung der Steuervergünstigung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 6 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 GrEStG innerhalb von 2 Wochen anzuzeigen, nachdem sie von dem anzeigepflichtigen Vorgang Kenntnis erhalten haben. Die Anzeigepflicht besteht una...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / E. Fazit

Der Delegierende darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass Mitarbeiter und Berater die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Die Rechtsprechung zeigt auf, dass der bloße objektiv feststellbare Fehler – sei es auf Ebene der Delegaten, in Form der Verletzung einer eigenen Sorgfaltspflicht, oder schließlich der Verkürzungserfolg selbst – nicht ausreicht, um einen Rü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinterziehungsvorsatz und L... / C. Vorsatz & Leichtfertigkeit

Subjektiver Tatbestand: Delegiert der Erklärungspflichtige die ihm obliegenden Aufgaben und kommt es z.B. wegen eines Fehlers in der Finanzbuchhaltung und in der Folge wegen einer unzutreffenden Steuererklärung in objektiver Hinsicht zu einem Verkürzungserfolg, bietet allein der subjektive Tatbestand Spielraum zur Argumentation, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 2 Trinkgeld an den Unternehmer ist nicht einkommen- und umsatzsteuerfrei

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern setzt voraus, dass die Zahlungen an einen Arbeitnehmer erfolgen müssen.[1] Steuerpflichtige Zahlungen liegen dann auch vor, wenn die Gelder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie verwalten und buchungstechnisch erfassen muss oder auch dann, wenn ein...mehr

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Schwarzgeldabrede bei Grund... / 1 Das Problem

Wohnungskauf: Vertrag mit Schwarzgeldabrede Immer wieder hatte sich der BGH mit Fällen zu beschäftigen, in denen bei einem Grundstücksgeschäft zum Zweck der Steuerhinterziehung notariell ein niedrigerer Preis als tatsächlich vereinbart beurkundet wurde. Im konkreten Fall hat der Beklagte der Klägerin Wohnungseigentum verkauft. Beurkundet war ein Kaufpreis von 120.000 EUR, tat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / f) Steueroasen-Abwehrgesetz

Rz. 28 [Autor/Stand] Zielsetzung und Hintergrund. Ziel des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) [2] ist es, Staaten und Gebiete (Steuerhoheitsgebiete), die international anerkannte steuerliche Standards im Hinblick auf die Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der verbindlichen BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, entspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betreten von Wohnräumen (§ 42g Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wohnräume unterliegen nach Art 13 GG besonderem Schutz und dürfen deshalb gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Wohnräume sind zunächst diejenigen Räumlichkeiten, die der persönlichen Sphäre des Inhabers der Räume zuzurechnen sind und die dieser oder ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Verhältnis zu anderen Straftatbeständen (Konkurrenzen)

Rz. 76 Die Strafvorschrift des § 26c UStG kann – wie bereits dargestellt – vor allem mit der Steuerhinterziehung nach § 370 AO in Konkurrenz treten. Das Verhältnis zum Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 1 UStG ist durch die gesetzliche Regelung leicht zu lösen. § 26a Abs. 1 UStG ist als bloße Ordnungswidrigkeit wegen § 21 Abs. 1 OWiG subsidiär zu einer Strafba...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die Gewerbsmäßigkeit bei § 26c UStG

Rz. 24 Bezogen auf den § 26c UStG muss die Absicht des Unternehmers als Täter darauf gerichtet sein, objektiv den Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG wiederholt zu begehen und hierdurch Steuerersparnisse zu erlangen, die nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind.[1]. Anders ausgedrückt muss es der Täter also darauf abgesehen haben, wiederholt von ihm in Rechnungen ausgewi...mehr