Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG)

Tz. 245 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerschuldner i. S. v. § 13a UStG (Anhang 5) ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) und des § 14c Abs. 1 UStG (Anhang 5) der Unternehmer; des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (Anhang 5) der Erwerber; des § 6a Abs. 4 UStG (Anhang 5) der Abnehmer; des § 14c Abs. 2 UStG (Anhang 5) der Aussteller der Rechnung; des § 25b Abs. 2 UStG (Anhang 5) der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftung bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen nach § 13c UStG

Tz. 251 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 13c UStG (Anhang 5) dient der Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmer häufig finanziell nicht mehr in der Lage ist, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten, weil der Abtretungsempfänger (Inhaber der Forderung) diese Forderung eingezogen hat und der leistende Unternehmer keine Liquidität...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Rechnung über Kleinbeträge

Tz. 265 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten (s. § 33 UStDV, Anhang 6): den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum), die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Le...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 72. Lohnsteuer

Rz. 1057 Der Arbeitnehmer unterliegt mit seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit der ESt (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Vorauszahlungssteuer wird sie bei der jeweiligen Lohnzahlung im Wege des Lohnsteuerabzugsverfahrens erhoben (vgl. Rdn 1066 ff.). Im Lohnsteuerabzug...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung der Kleinunternehmer

Tz. 348 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wenn die Umsätze des Vorjahres 17 500 EUR (mit Wirkung vom 01.1.02020 wurde diese Grenze auf 22 000 EUR angehoben) nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen (s. § 19 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Diese Regelung hat zur Folge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der LSt-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH vom 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abfluss von Ausgaben beim StPfl bei Einschaltung Dritter

Rn. 103 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Einschaltung eines Dritten kann zum einen dadurch erfolgen, dass der StPfl nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten leistet. In diesem Fall ist ein Abfluss beim StPfl nur dann gegeben, wenn durch die Leistung an den Dritten der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim StPfl eingetreten ist, BFH vom 16.10.2007, VIII R 21...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Tausch oder tauschähnliche Umsätze

Tz. 30 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Tausch liegt nach § 3 Nr. 12 Satz 1 UStG (Anhang 5) vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Gegenlieferung besteht. Von einem tauschähnlichen Umsatz geht der Gesetzgeber aus, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht. Ist der Wert der gegenseitigen Lieferungen oder sonstigen L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erteilung von Auskünften (§ 42f Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Fraglich ist, ob § 42f Abs 2 S 2 EStG mit konstitutiver Wirkung eigenständige Mitwirkungspflichten der ArbN iRd LSt-Außenprüfung begründet, so Heuermann in Brandis/Heuermann § 42f EStG Rz 22 (November 2022), die neben die Mitwirkungspflichten des ArbG treten und diese ergänzen (vgl BFH vom 15.12.1989, VI R 151/86, BStBl II 1990, 526). Nach a...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 4 Grundsteuermesszahlen (1) 1 Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 %. 2 Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 % ermäßigt. (2) 1 Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird um 25 % ermäßigt, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft des Steuerschuldners besteht. 2 Die...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Organschaft

Organträger und Organgesellschaft sind jeweils selbstständige Körperschaftsteuersubjekte, auf deren Einkommensermittlung die allgemeinen Vorschriften anwendbar sind. Im Verhältnis beider Gesellschaften zueinander sind auch die Regeln über die verdeckte Gewinnausschüttung anwendbar.[1] Dabei ist der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Organgesel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 4 Nichtunternehmer (§ 21 Abs. 2 AO)

Rz. 15 § 21 Abs. 2 AO regelt die Zuständigkeit für die Besteuerung von Personen, die keine Unternehmer i. S. d. §§ 2, 2a UStG sind. Die Fälle, in denen diese Steuerschuldner sind, ergeben sich aus § 13a Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 UStG sowie aus § 13b Abs. 5 S. 1 UStG.[1] Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei die Fälle des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge[...mehr

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Scheinunternehmen / 1.2.2 Scheinunternehmen und Reverse-Charge-Verfahren

Ein Problem ergibt sich für einen Leistungsempfänger auch dann, wenn er eine Leistung erhält, die dem Grunde nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegt. Das Reverse-Charge-Verfahren setzt regelmäßig voraus, dass der leistende Unternehmer eine in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführte Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ausführt und der L...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 3 Anlass für die Amtshandlung

Rz. 5 § 24 AO erklärt die Finanzbehörde für zuständig, in deren Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Anlass für eine Amtshandlung tritt hervor, wenn eine sachlich zuständige Finanzbehörde aufgrund konkreter Anhaltspunkte erkennt, dass Anlass zu hoheitlichem Tätigwerden besteht.[1] Da der Anlass für die Amtshandlung objektiv bestehen muss, muss es sich dabei ni...mehr

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Scheinunternehmen / 2 Strohmanngeschäfte

Eine besondere Rolle spielt im Umsatzsteuerrecht auch die Unternehmereigenschaft und die Zurechnung der Umsätze bei den sog. Strohmanngeschäften. Tritt jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen auf, der – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst als berechtigter bzw. verpflichteter Vertragspartner in Erscheinung treten will, ist zivilrech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Rz. 157 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem Drittlandsunternehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 13. EG-RL ist eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Maßgeblichkeit des Leistungsorts

Rz. 514 Neben der allgemeinen Definition der Begriffe "Inland" und "Ausland" enthält § 1 Abs. 2 UStG in S. 3 der Vorschrift noch eine allgemeine Feststellung, die eigentlich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ableitbar wäre und deshalb nur klarstellenden Charakter hat: Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.2 Änderung in § 59 UStDV

Rz. 57j Durch Art. 16 Nr. 3 JStG 2020 wurde § 59 S. 1 Nr. 4 und 5 UStDV mWv 1.7.2021[1] durch folgende Nummern 4 bis 6 ersetzt: "4. im Inland als Steuerschuldner vor dem 1. Juli 2021 nur Umsätze im Sinne des § 3a Absatz 5 des Gesetzes erbracht und von dem Wahlrecht nach § 18 Absatz 4c des Gesetzes Gebrauch gemacht hat oder diese Umsätze in einem anderen Mitgliedstaat erklärt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.7.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57i Durch Art. 14 Nr. 11 Buchst. i JStG 2020[1] wurde § 18 Abs. 9 S. 7 UStG mWv 1.7.2021[2] durch die folgenden Sätze ersetzt: "Die Sätze 5 und 6 gelten nicht für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, soweit sie im Besteuerungszeitraum (§ 16 Absatz 1 Satz 2) vor dem 1. Juli 2021 als Steuerschuldner Umsätze nach § 3a Absatz 5 im Gemeinschaftsgebiet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG)

Rz. 123 § 9 Abs. 1 UStG erwähnt seit dem 1.1.1980 mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG nur noch die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen. § 9 UStG 1967/73 hatte dagegen mit der Nennung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1967/73 nicht nur die Umsätze, welche unter das GrEStG fallen, sondern auch die unter das Versicherungsteuergesetz oder Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes fallende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Änderungen durch das sog. Kroatiengesetz

Rz. 39 Durch Art. 11 des Gesetzes v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 in § 59 S. 1 UStDV eine neue Nr. 5 angefügt, wonach das Vergütungsverfahren auch für den Fall anzuwenden ist, dass der Unternehmer "im Inland als Steuerschuldner nur Umsätze i. S. d. § 3a Abs. 5 des Gesetzes erbracht hat und von dem Wahlrecht nach § 18 Abs. 4e des Gesetzes Gebrauch gemacht hat". Rz. 40 einst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57f Durch Art. 12 Nr. 13 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde mWv 1.1.2020 in § 18 Abs. 9 UStG nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten Voraussetzungen des besonderen Verfahrens erfüll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Besonderheiten bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung (§ 9 Abs. 3 UStG)

Rz. 187 Wie in Rz. 17 und 30 erwähnt, regelt seit dem 1.1.2002 der zu diesem Zeitpunkt an den bisherigen § 9 UStG angefügte Abs. 3 die Frist, bis zu der bei der Lieferung von Grundstücken im Rahmen der Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsschuldner von § 9 Abs. 1 UStG Gebrauch gemacht werden kann. Rz. 188 Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit dieser Vorschrift wie folgt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Wechsel zwischen Steuerfreiheit und Steuerpflich

Rz. 124 Die Änderung der Bemessungsgrundlage setzt die Steuerpflicht des Umsatzes voraus (Rz. 22). Wird ein steuerpflichtiger Umsatz rückwirkend steuerfrei oder ein steuerfreier Umsatz nachträglich steuerpflichtig, kann deshalb § 17 Abs. 1 UStG nicht unmittelbar angewendet werden. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG enthält jedoch einen gesetzlichen Regelungsplan bzw. einen über den Wortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.2 Änderung anderer Bemessungsgrundlagen

Rz. 115 Für die entgeltlichen Umsätze in der Form der Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) sowie für den innergemeinschaftlichen Erwerb in der Grundform des § 1a Abs. 1 (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) bildet das Entgelt die Bemessungsgrundlage. Das gilt auch dann, wenn bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 – 12 UStG (Ausnahmen in §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 § 1 UStG ist als Eingangsvorschrift des UStG die wesentliche Vorschrift, die im Ersten Abschnitt des UStG (§ 1 bis § 3g UStG) den Steuertatbestand beschreibt. Dabei wird in § 1 Abs. 2 und Abs. 2a UStG abschließend der räumliche Anwendungsbereich für das deutsche Umsatzsteuerrecht (Inland – Ausland – übriges Gemeinschaftsgebiet – Drittlandsgebiet) vorgegeben und unter E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1.1 Erfordernis eines förmlichen Gesetzes oder einer Satzung

Rz. 38 Im Steuerrecht, dessen Steuerbelastungsentscheidungen und Tarifgestaltungen weitgehend vom Willen des Gesetzgebers abhängen, ist von einem strengen Gesetzesvorbehalt auszugehen.[1] Die allein ausreichende Grundlage für die Besteuerung i. S. d. Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) sind Gesetze im formellen Sinn und Satzungen.[2] Wegen des in der Besteuerung liegenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 266 AO ist § 786 Abs. 1 ZPO nachgebildet. Sie nennt allerdings abweichend von der Vorbildvorschrift für die Verweisung weder § 780 Abs. 1 ZPO [1] noch § 785 ZPO.[2] Während § 780 ZPO nicht in das Verwaltungsverfahren nach der AO passt,[3] ergibt sich der Inhalt der Verweisung des § 785 ZPO im Wesentlichen bereits aus § 262 AO bzw. aus §§ 256, 257 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.4 Gesetz im formellen Sinn

Rz. 13 Gesetze im formellen Sinn sind die wichtigsten Rechtsquellen und Rechtsnormen des Steuerrechts. Sie erfordern ein Zustandekommen in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren. Voraussetzung ist zunächst das Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz.[1] Das Verfahren ist für Bundesgesetze in Art. 76- 82, 82 GG, für Landesgesetze in den Landesverfassungen vorgeschrieben. Die v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.2.1 Entschließungs- und Auswahlermessen

Rz. 17 Manche gesetzlichen Ermessensermächtigungen gewähren neben einem Entschließungsermessen (auch sog. Handlungsermessen) auch ein Auswahlermessen.[1] Rz. 18 Das Entschließungsermessen betrifft die Frage, ob die Behörde eine der von der Ermessensvorschrift bereitgestellten Rechtsfolge eintreten lassen und ob sie überhaupt handeln will.[2] So kann die Finanzbehörde z. B. si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "GmbH-Geschäftsführerha... / 7. Subsidiaritätsgrundsatz

Dass die Haftung subsidiär gegenüber der Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist, greift im Hinblick auf § 69 AO nicht, weil der Geschäftsführer i.S.v. § 219 S. 2 AO zu Lasten eines anderen, nämlich seiner GmbH, die Steuern zu entrichten hat (Veser in Zugmaier/Nöcker, AO, § 219 Rz. 30 [Stand: 1.10.2021]).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4.2 Ausgestaltung des Ertragsteuerinformationsberichts

Rz. 55 Im Ertragsteuerinformationsbericht soll eine Aufschlüsselung erfolgen nach EU-Mitgliedstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird (§ 342i HGB). Zunächst sind nach § 342h Abs. 1 HGB anzugeben: Name des unverbundenen Unternehmens bzw. des obersten Mutterunternehmens; Berichtszeitraum; die dem Bericht zugrundeliegende...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beauftragt eine Gebäudereinigungsfirma einen ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 3 Wann der Leistungsempfänger bei der Gebäudereinigung die Umsatzsteuer schuldet

Ein inländischer Unternehmer, der Gebäude und Gebäudeteile im Inland reinigt, schuldet als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn ein anderer Unternehmer für ihn Gebäude und Gebäudeteile reinigt unabhängig davon, ob er die Leistung wiederum für eine von ihm erbrachte Gebäudereinigungsleistung verwendet.[1] Werden Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen U...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei der Gebäudereinigung durch Verwalter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Bei Gebäudereinigungsleistungen wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger mehr als 10 % aller Umsätze (bezogen auf das Vorjahr) durch Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Diese 10 %-Grenze führt dazu, dass i. d. R. kein Wechsel der Steuerschuldners...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / b) Einführung einer fiktiven Leistungskette bei kurzfristiger Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung zum 1.1.2025

Diesem von der Europäische Kommission wahrgenommenen Wettbewerbsnachteil traditioneller Beherbergungsbetriebe und Taxiunternehmen soll durch die Einführung einer fiktiven Leistungskette im Rahmen der zweiten Stufe der Maßnahmen zum 1.1.2025 entgegengewirkt werden. Plattformbetreiber wird fiktiver Dienstleistungserbringer: Zu diesem Zweck soll die mehrwertsteuerrechtliche Funk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 2 Wirkung der ­Organschaft

Umsatzsteuerlich gilt die Organgesellschaft (Betriebsgesellschaft) als unselbstständiger Teil des Unternehmens des Organträgers (Besitzunternehmer). Alleiniger Unternehmer und Steuerschuldner innerhalb des Organkreises ist der Organträger (Besitzunternehmer). In dessen Umsatzsteuererklärung sind die von der Organgesellschaft nach außen getätigten Umsätze an Dritte sowie die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) LSt-Haftung: Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebotes i.S.d. § 219 AO

Ein Leistungsgebot (§ 219 AO i.V.m. § 254 Abs. 1 S. 1 AO) muss eine Aufforderung enthalten, einen dem Grunde und der Höhe nach genau bezeichneten Geldbetrag bei bestimmt bezeichneten Stellen in näher bezeichneter Weise (z.B. Überweisung) zu leisten. Ist die Arbeitgeberin in Bezug auf rückständige LSt unstreitig Abzugs- und Abführungsverpflichtete gewesen und soll sie aufgrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 6 Erwerbsvorgänge mit RETT-Blocker-Strukturen

In der Beratungspraxis wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze, immer wieder nach (neuen) Wegen gesucht, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukturierungen und Akquisitionen häufig auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.2.2 Abhängige Gesellschaften

Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapitalgesellschaften als auch Personengesellschaften sein. Abhängig ist nach § 6a Satz 4 GrEStG eine Gesellschaft, an deren Kapital oder Gesellschaftsvermögen das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar zu mindestens 95 % ununterbro...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln

Leitsatz 1. Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. 2. Es besteht keine Änd...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.2 Sicherheitsleistung (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 40 Die Zahlungsverjährung wird unterbrochen durch Sicherheitsleistung nach §§ 241 ff. AO oder nach Art. 112 UZK. Das bloße Verlangen der Finanzbehörde, Sicherheiten zu stellen, genügt nicht. Die Sicherheit muss tatsächlich geleistet werden. Die Leistung von Sicherheiten seitens des Steuerschuldners ist Realakt, kein Verwaltungsakt.[1] Sicherheitsleistung kommt nur für An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.4 Anmeldung im Insolvenzverfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 49 Zur Unterbrechung der Verjährung führt die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren als Insolvenzforderung.[1] Die verjährungsunterbrechende Wirkung entspricht der Regelung[2], dass Vollstreckungsmaßnahmen während des Insolvenzverfahrens unzulässig sind.[3] Die Anmeldung ist kein Verwaltungsakt. Sie kommt nur für Ansprüche der Finanzbehörde in Betracht. Die Unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.1.2 Stundung, § 222 AO

Rz. 30 Stundung ist ein Verwaltungsakt.[1] Stundung kommt nur für Ansprüche der Finanzbehörde in Betracht. Die Unterbrechung tritt nur gegenüber demjenigen Steuerschuldner ein, dem Stundung gewährt worden ist. Der Verwaltungsakt der Stundung muss dem Schuldner zugehen. Der Schuldner muss eindeutig wissen, ob die Verjährungsfrist unterbrochen ist oder nicht. Entfaltet ein Steu...mehr