Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1157]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1331]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelverzicht/-rücknahme [Rdn 857]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Unionsrecht [Rdn 1453]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2132]

Rdn 2133 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 217]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensablauf [Rdn 2282]

Rdn 2283 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 Basdorf, Was darf das Revisionsgericht, NStZ 2013, 186 Beck...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anfechtung von Justizverwaltungsakten, (§§ 23 ff. EGGVG), Gebühren [Rdn 41]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Opfereigenschaft [Rdn 222]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Recherche [Rdn 243]

Rdn 244 Literaturhinweise: Braun, Einführung in die juristische Internetrecherche, JuS 2004, 359 s.a. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 245 1. Im Unterschied zu Verfahren über die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG, in dem einzelfallbezogenen Besonderheiten i.d.R. im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird, kan...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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zfs 6/2016, Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch (mit Festschrift), C.H. Beck, 75. Auflage 2016, 3.212 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-406-68000-7

Der im Zivilrecht tätige Rechtsanwalt kauft ihn ohnehin, der Verkehrsrechtler will ihn ebenfalls in seiner Sammlung wissen; und seit 75 Auflagen hat er sich in den Regalen der Praktiker unentbehrlich gemacht. Die Jubiläumsausgabe hat einen gesonderten Band als Festschrift beigelegt, die der Rezensentin mehr Neugier entlocken konnte als das nach wie vor einmalige Werk: Denn e...mehr

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Abgabenordnung: Berichtigung von Erklärungen

Kommentar Durch BMF-Schreiben vom 23.5.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) bereits das zweite Mal im Jahr 2016 geändert. Die Ergänzung betrifft dieses Mal ausschließlich den § 153 AO (Berichtigung von Erklärungen). Rechtliche Grundlage § 153 AO betrifft die Verpflichtung eines Steuerpflichtigen, eine Steuererklärung zu berichtigen. § 153 AO begründet hierbei 4 besond...mehr

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zfs 5/2016, Fahrerermittlun... / E. Zusammenfassung und Fazit

1. Die Aufklärung des Fahrzeugführers hat nach einer Verkehrsstraftat höchste Priorität. Dies kann aber erhebliche Schwierigkeiten bereiten, insbesondere wenn Halter und Fahrer voneinander abweichen oder eine Personenbeschreibung ungenau ist. 2. Den Strafverfolgungsbehörden steht eine Vielfalt von Ermittlungsmethoden zur Verfügung, u.a. auch Zwangsmaßnahmen, um den Fahrzeugfü...mehr

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zerb 5/2016, Digitaler Nach... / 6

Auf einen Blick: Der digitale Nachlass erfährt aus erbrechtlicher Sicht keine Sonderbehandlung. Der Übergang digitaler Hinterlassenschaften eines Erblassers auf seine Erben bestimmt sich nach § 1922 BGB. Das erbrechtliche Prinzip der Universalsukzession steht gleichwohl in einem bisher weitgehend ungeklärten Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsgrundsätzen und Bereichen. So s...mehr

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zfs 4/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG a.D., Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: Samstag, 28.5.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenr...mehr

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zfs 4/2016, Die Geltendmachung konkreter Reparaturkosten bis zur 130 %-Grenze, obwohl der Sachverständige höhere Reparaturkosten über der 130 %-Grenze kalkuliert hat

Hinweis "Nach dem Gutachten des von unserem Mandanten beauftragten Sachverständigen übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten brutto den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30 %. Unser Mandant hat jedoch sein Fahrzeug in der Karosseriefachwerkstatt [xy] gemäß beiliegender Rechnung reparieren lassen. Danach übersteigen die tatsächlichen Kosten der Reparatur, d...mehr

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zfs 3/2016, Nichteinhaltung... / 3 Anmerkung:

In seltener Einigkeit zwischen Badenern und Schwaben wird hier der § 24a StVG eingeebnet. Ab sofort sind jedenfalls nach Ansicht dieser beiden Obergerichte Verstöße gegen die Einhaltung der Kontrollzeit und der Wartezeit kein Kriterium mehr, um eine Unverwertbarkeit der Messung zu bejahen, jedenfalls dann nicht, wenn eine mehr als geringfügige Überschreitung des Grenzwerts v...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.1 Täter

Rn 52 Bei Abs. 4 und 5 handelt es sich um ein Sonderdelikt.[156] Täter können daher nur die in § 15 Abs. 1, 2 bzw. im Fall der "Führungslosigkeit" auch die in Abs. 3 bezeichneten Personen sein. Nicht erfasste Personen können sich aber der Beihilfe (§ 27 StGB)[157] bzw. der Anstiftung (§ 28 StGB) strafbar machen. Die Streitfrage, welche Gesellschaftsformen in Abs. 3 einbezoge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.2.1 Haftung der AR-Mitglieder und der Gesellschafter

Rn 78 Die Gesellschafter können nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15a Abs. 3 – ebenso wie Aufsichtsratsmitglieder – (im Falle der "Führungslosigkeit", Rn. 36 ff.) gegenüber Neu- und Altgläubigern im Falle der Insolvenzverschleppung haften. Dritte (einschließlich Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder) können aufgrund der deliktischen Natur der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines [Rdn 948]

Rdn 949 Literaturhinweise: Feuerich/Weyland, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 8. Aufl. 2012 Gaier/Wolf/Göken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2014 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427 Henssler/Prütting, Komm...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Folgen anwaltsgerichtlicher Verfahren für Vorstandmitglieder der Anwaltskammer u.a. [Rdn 991]

Rdn 992 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 949. Rdn 993 1. Gem. § 66 BRAO ist ein Rechtsanwalt nicht zum Mitglied des Vorstandes der RAK wählbar, wennmehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Verfolgungsverjährung [Rdn 1013]

Rdn 1014 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 949. Rdn 1015 1. Die Verjährung anwaltlicher Pflichtverletzungen ist in § 115 BRAO geregelt, wonach diese in fünf Jahren verjähren. Allerdings wird diese Verjährungsfrist abhängig gemacht von den etwaigen Maßnahmen. Diese Frist gilt also nicht, wenn wegen der Pflichtverletzungen ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen [Rdn 1018]

Rdn 1019 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 948. Rdn 1020 1.a) Die Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen ist im § 204 BRAO geregelt. Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft, Warnung und Verweis sind mit Rechtskraft wirksam/vollstreckt. Die Geldbuße wird von der RAK vollstreckt. Rdn 1021 b) Das Tätigkeitsverbot wird ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Hauptverfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 996]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Berufsrechtliche Verfahren/Überblick [Rdn 953]

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§5 Rechtsmittel / I. Strafrecht

Rz. 26 Das strafrechtliche Verfahren wird im verkehrsrechtlichen Bereich eine größere Aufmerksamkeit erfahren. Denn die Beschuldigten werden durch die hohe Punktandrohung einerseits und die langen Tilgungsfristen anderseits ein erhebliches Interesse daran haben, die Verfahren möglichst niedrigschwellig zu beenden. 1. Überblick Rz. 27 Da die Rechtsschutzversicherer Verkehrsrech...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Sicherungsverwahrung [Rdn 877]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 1023]

Rdn 1024 Literaturhinweise: Augustin, Das Recht des Beschuldigten auf effektive Verteidigung, 2013 Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994 ders., Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl. 2013 ders., § 41, in: Widmaier/Müller/Schlothauer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl. 2014 Dietrich, Die Haftung des Strafverteidigers, 2011 Fahrendorf/Mennemeyer/Terbi...mehr

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§5 Rechtsmittel / 2. Instanzenzug

Rz. 29 Sollte ein Urteil ergehen, ist das Hauptverfahren jedoch erst abgeschlossen, wenn dieses Rechtskraft erlangt – denn auch ein ergangenes Urteil kann seinerseits angegriffen werden. Üblicherweise werden Verkehrsstrafsachen am Amtsgericht angeklagt; nur in Ausnahmefällen geht die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung von mehr als 4 Jahren Freiheitsstrafe aus oder h...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Allgemeines [Rdn 958]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Vergütung im Strafvollzug [Rdn 331]

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Teil F: Medien / Medien, Allgemeines [Rdn 1]

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zfs 1/2016, Ein Fahrverbot ... / Leitsatz

Bei der Erfüllung zweier Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung, die ein Regelfahrverbot vorsehen, durch eine Handlung ist bei Vorliegen des Regelfalls die Dauer der Regelfahrverbote nicht zu addieren. Dem Ordnungswidrigkeitenrecht ist – ebenso wie dem Strafrecht – bei Tateinheit die Addition von Rechtsfolgen grds. fremd. (Leitsatz der Schriftleitung) KG, Beschl. v. 12.12.20...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / JGG-Verfahren, nachträgliche Entscheidungsergänzung [Rdn 518]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Opferentschädigung, tätlicher Angriff [Rdn 16]"tätlicher Angriff"

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Apfel/Strittmatter, Praxiswissen Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht, 2010 ­zitiert: Apfel/Strittmatter, (Rn) Arloth, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl. 2011 zitiert: Arloth, (Paragraf und Rn) Arnold, Grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa, 2015 zitiert: Arnold, (Rn) Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008 zitiert: Artkämper/Herrmann/J...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Opferentschädigung, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Jugendliche/Heranwachsende [Rdn 554]

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Teil B: Vollstreckung von S... / BtM-Verfahren, Zurückstellung, Antragsvoraussetzungen [Rdn 124]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / H. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Rz. 30 In den ARB 75 war der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz noch einheitlich mit dem Verkehrsstraf-Rechtsschutz geregelt, nunmehr wird dieser Rechtsschutz in § 2j ARB 2010 als eigenständige Leistungsart genannt. Auch hier gilt zunächst die Unterscheidung zwischen verkehrsrechtlichen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Rz. 31 Im Gegensatz zum Strafrecht wird bei Ordnungswid...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Zuständigkeit [Rdn 939]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Aufhebung [Rdn 435]

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