Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverteidiger

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die oft verkannten Vorteile... / b) Ermessensreduzierung?

Wir wollen es an dieser Stelle weitgehend dabei belassen und uns darauf aufbauend mit der Frage befassen, ob es eine Reduzierung auf null gibt. Dies wird mit durchaus beachtlichen Argumenten vertreten (Blumers, DB 1983, 1571; Felix, FR 1985, 31; Isensee, NJW 1985, 1007; Podewils, wistra 2015, 257) So kann etwa das Finanzgericht oder die Finanzbehörde selbst wegen ernstlicher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Beratungshonorare

Das sog. Strafverteidigerprivileg als besonderer Schutz vor straf- oder bußgeldrechtlicher Verfolgung hinsichtlich der Annahme von Honoraren ist in § 261 Abs. 1 S. 3 StGB n.F. und in § 261 Abs. 6 S. 2 StGB n.F. enthalten und betrifft nur Geldwäschehandlungen nach § 261 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 StGB n.F., also das "Verschaffen" oder "Verwahren" bzw. "Verwenden" des aus einer recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren

Rz. 52 Der durch eine Straftat Verletzte oder sein Erbe kann seine gegenüber dem Angeklagten entstandenen vermögensrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren gerichtlich geltend machen, obwohl dies eigentlich privatrechtliche Ansprüche sind. Dieses so genannte Adhäsionsverfahren (Anhangverfahren), das in den §§ 403 bis 406c StPO geregelt ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Gebühren in Strafs... / P. Die Aktenversendungspauschale und die Umsatzsteuer

Rz. 91 Der RA hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) entfallenden Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG). Dies betrifft neben den Gebühren insbesondere auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 bis 7007 VV RVG. Auf andere Auslagen wie z. B. die Aktenversendungspauschale ist ebenfalls Umsatzsteuer zu berechnen. Auf durchlaufende Posten wie z. B. vorgelegte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Bestimmung der Rahmengebühr im Einzelfall

Rz. 111 Im Einzelfall erfolgt die Bestimmung der Gebühr in dem jeweiligen Rahmen durch den RA. Der RA hat hierbei im Rahmen des § 14 RVG einen gewissen Ermessensspielraum, was aber nicht bedeutet, dass der RA die Gebühr besonders hoch festlegen darf, weil er vielleicht gerade Geld braucht. Der Betrag der Gebühr in Euro bzw. der Gebührensatz muss vom RA gemäß § 14 Abs. 1 RVG i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Gebühren in Strafs... / C. Die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers

Rz. 9 Der Wahlverteidiger und der Pflichtverteidiger erhalten im Grunde dieselben Gebühren, nur dass die jeweilige Gebühr für den Pflichtverteidiger niedriger ausfällt als für den Wahlverteidiger. Außerdem sind die Gebühren für den Wahlverteidiger Betragsrahmengebühren, wogegen der Pflichtverteidiger nur Festgebühren erhält. Der Umgang mit diesen beiden Arten von Gebühren is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 5. Neuer Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 138 In § 15 Absatz 5 RVG wird bestimmt, dass ein RA, dem zunächst für Einzeltätigkeiten wie Schriftsatzanfertigung, Terminsvertretung oder Tätigkeit als Verkehrsanwalt Gebühren erwachsen sind, sich diese Gebühren dann anrechnen lassen muss, wenn er später in derselben Angelegenheit erneut mit Einzeltätigkeiten beauftragt wird, oder wenn er später als Bevollmächtigter für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Vergütungsansp... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Sie zeigt noch einmal, dass gerade in Strafverfahren das dicke Ende für ausländische Angeklagte häufig hinterher kommt, wenn Wortprotokolle aus Telekommunikationsaufzeichnungen übersetzt werden mussten. Denn das ist meist zeitintensiv und verursacht hohe Kosten, die dann der verurteilte Angeklagte ggfs. zu tragen hat. Als Verteidiger ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 61 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 2 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 2 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Pauschalhonorare

Rz. 70 Bei dem Vorliegen eines Pauschalhonorars bleibt die Vermutung der Grenze des fünffachen Überschreitens der gesetzlichen Gebühren (zumindest bei der Strafverteidigung) aufrechterhalten. Der Rechtsanwalt besitzt aber die Möglichkeit, die Vermutung unter der Berücksichtigung der Kriterien von § 14 RVG (zu deren Voraussetzungen vgl. § 3 Rdn 6 ff.) zu widerlegen.[145] In e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Geldwäsche durch Annahme von Honoraren – ein Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater?

Das Thema Geldwäsche, insbesondere die Geldwäscheprävention, hat in den letzten Jahren im Berufsstand an Bedeutung gewonnen. Die Risiken für Steuerberater sind vielfältig, u. a. wegen der zahlreichen und bußgeldbewehrten Pflichten nach dem GwG. Durch die Verschärfung des Geldwäschetatbestands (§ 261 StGB) am 18.3.2021 hat sich das Strafbarkeitsrisiko für Steuerberater nochmal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Beratungskosten nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens

Schrifttum: Alvermann, Der Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, SAM 2012, 134; von Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Honorarvereinbarungen, DStR 1994, 1487; Derlien/Schencking, Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Dahn mit der Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten und beleuchtet anhand von zahlreichen Beispielsfällen die verschiedenen Konstellationen (S. 385). Mit der Frage, wie der Terminsvertreter eines beigeordneten Pflichtverteidigers zu vergüten ist, hat sich das OLG Jena befasst (S. 394). Das KG (S. 396) hat sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarsicherung: Post von der Steuerfahndung: Gebühren im Besteuerungs- oder im Strafverfahren?

Auch in einem Dauermandat kann es vorkommen, dass das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen oder das Wohnsitzfinanzamt den Mandanten direkt oder gleich den Steuerberater mit unangenehmen Rückfragen anschreibt. Häufig heißt es in derartigen Schreiben: „Sehr geehrte Frau X, der Steuerfahndung liegt ein anonym verfasster Hinweis vor, in welchem auf mögliches steuerliches Fehlver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / VII. Durchsuchung und Beschlagnahme

Rz. 124 Der 8. Abschnitt der StPO [54] regelt insbesondere die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen (§§ 94 ff. StPO), die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO), die Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO), technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (§ 100i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / IV. Schriftliche Zeugenerklärungen

Rz. 111 Die StPO enthält keine Vorschrift, die die Befragung von Zeugen durch Rechtsanwälte im Ermittlungsverfahren regeln würde.[50] Dennoch ist es unstreitig, dass dem Strafverteidiger das Recht zusteht, Zeugen bereits im Ermittlungsverfahren selbstständig, allein oder ergänzend zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung zu befragen. Ein solches Vorgeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. Herr A bittet nunmehr Rechtsanwalt R, de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 431 Die Adhäsionsentscheidung kann vom Angeklagten auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils gem. § 406a Abs. 2 StPO mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung und Revision. Eine Berufungsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, hier aber zu empfehlen, weil andern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 1. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Terminierung der Hauptverhandlung

Rz. 269 Bereits die Terminierung der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den inhaltlichen Ausgang des Verfahrens haben, nämlich dann, wenn aus Sicht des Verteidigers zu kurzfristig terminiert wird und damit zu wenig Vorbereitungszeit verbleibt oder die Hauptverhandlung auf bereits anderweitig verplante Tage gelegt wird. Der Strafverteidiger sollte daher das Gericht bitten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 415 Die ausgeführte Sachrüge ist der Teil der Revisionsbegründung, der das tatrichterliche Urteil in materiell-rechtlicher Hinsicht angreift. Zwar ist die Begründung der Sachrüge nicht unbedingt erforderlich, denn auch eine unausgeführte allgemeine Sachrüge löst die uneingeschränkte Pflicht des Revisionsgerichts aus, von Amts wegen die vorinstanzliche Entscheidung vollst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Für den Fall, dass eine Einstellung des Verfahrens weder aus Rechtsgründen noch aus Gründen der Opportunität in Betracht kommt, stellt sich für den Verteidiger regelmäßig die Frage, ob nicht eine Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege[48] angestrebt werden sollte. Das Strafbefehlsverfahren stellt eine Ausnahme vom Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / d) Probleme bei der Annahme (§ 146 StPO)

Rz. 10 Nach § 146 StPO ist die sog. Mehrfachverteidigung untersagt. § 43a Abs. 4 BRAO und § 3 BORA enthalten ähnliche Gebote und sollen die "absolute Treuepflicht" gegenüber dem Mandanten normieren. Der Verteidiger darf also nie mehrere Beschuldigte derselben Tat zur gleichen Zeit verteidigen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Wahl- als auch für den Pflichtverteidiger sowie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / c) Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Rz. 316 Der Strafverteidiger gerät oftmals in Situationen, in denen das Gericht während der Hauptverhandlung auf einen ursprünglich erwarteten Zeugen nicht zurückgreifen kann oder in denen Zeugen bei ihrer Aussage hinsichtlich ihres genauen Inhalts unsicher werden und deshalb die Vernehmungsprotokolle – sei es auch nur auszugsweise – zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / 4. Identitätsfeststellung des Beschuldigten oder Betroffenen anhand von Fotos bei Kennzeichenanzeigen

Rz. 31 Bei sog. Kennzeichenanzeigen kommt es darauf an, ob der Betroffene anhand der Beweisfotos, z.B. anhand eines Radarfotos, identifiziert werden kann oder aber nicht. Hierbei spielt oftmals die Qualität des in den Akten enthaltenen Beweisfotos eine entscheidende Rolle. Es ist unzulässig, die Identifizierung des Betroffenen durch einen Polizeibeamten oder aber durch einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / bb) §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO

Rz. 94 Mit den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO soll im Rahmen der notwendigen, aber auch gewollten Verfahrensökonomie das Strafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zurückgedrängt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist mithin eine Art verurteilungslose Friedensstiftung.[41] Rz. 95 Dennoch unterscheiden sich beide Einstellungsarten erheblich: Während die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / VII. Die Vergütung des Rechtsanwalts

Rz. 103 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG, wie zuvor die BRAGO auch, ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen täti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 88 Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist demnach zur Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Dies ist der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 9. Vergütungsvereinbarung

Rz. 30 Die Vorschrift des § 3a RVG (zum Gebührenrecht siehe ansonsten Rdn 35 ff.) gestattet die Vereinbarung einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung. Da der gesetzliche Gebührenrahmen – besonders im Ermittlungsverfahren oder in Verfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen – mit der Tätigkeit des Strafverteidigers oftmals in keinem angemessenen Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus der Staatskasse.[22] Das Amt der Pflichtverteidigung ist nach dem BVerfG ein Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse. Daher entspricht die Vergütung nicht den vollen Gebühren eines Wahlverteidigers, sie wird vielmehr reduziert und i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 83 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[37] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Entschädigung ... / II. Zulässigkeit der Feststellungsklage

Das OLG hat die Feststellungsklage als zulässig angesehen. Die Zulässigkeit beurteile sich unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage der Kläger sein Feststellungsbegehren zu stütze, nach § 256 Abs. 1 ZPO. Auch hinsichtlich des vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruchs aus §§ 2 und 7 StrEG sei die Erhebung einer Feststellungsklage unter den in § 256 Abs. 1 ZP...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkeit der Vereinbarung, kommt es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorwort

Als Professor Dr. Günter Kohlmann 1972 erstmalig mit der Kommentierung des Rechtsgebiets "Steuerstrafrecht" in einem eigenständigen Kommentarwerk begonnen hat, war die Entwicklung des Steuerstrafrechts und seine heutige Bedeutung sowohl in der (Beratungs-)Praxis als auch in der Wissenschaft nicht absehbar. Das Steuerstrafrecht hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / XI. Richter und Richterinnen

Richter sind – das wird zu Recht oft zitiert – keine Subsumtionsmaschinen. Die Persönlichkeit des Richters, nicht nur seine Erfahrungen, sondern auch seine persönlichen Präferenzen und Abneigungen prägen seine Rechtsprechung, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, trotz der Vorgaben für eine Standardisierung.[15] Dass ein Standard in Sachlagen immer zu einem Standard in den Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 211 Die Begünstigung der Steuerstraftat erfordert hinsichtlich der Vortat (vgl. Rz. 203f.) und der Hilfeleistung (vgl. Rz. 205ff.) zumindest bedingten Vorsatz (vgl. Rz. 36f.). Der Täter der Begünstigung muss folglich wissen, dass der Vortäter eine rechtswidrige Tat begangen und dadurch einen Vorteil erlangt hat. Ihm müssen aber nicht die Art der Tat und des Vorteils beka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstraf- und Steuerordn... / 1 Erhebliche Spannbreite bei den Entscheidungen im Strafverfahren

Zutreffend führt Minoggio aus: Zusätzlich ist es in den letzten Jahren ferner in der Praxis immer wichtiger geworden, an welchem Ort der Beschuldigte eine Steuerstraftat begangen hat. Die Intensität der strafrechtlichen Verfolgung der mit den strafrechtlichen Ermittlungen beauftragten Stellen, der Staatsanwaltschaften und teilweise auch der Gerichte ist in einer Art und Weis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Strafverteidiger

Schrifttum: Bringewat, Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeprivileg des Verteidigers, NJW 1974, 1740; Dahs, Die Beschlagnahme von Verteidigungsmaterial und die Ausforschung der Verteidigung, in GS Meyer, 1990, S. 61; Hassemer, Das Zeugnisverweigerungsrecht des Syndikus-Anwalts, wistra 1986, 1; Kilian, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 14.1.2005, Az.: 2 BvR 1975/03...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schutz des Verteidigungsverhältnisses

Rz. 983 [Autor/Stand] Übernimmt der steuerliche Berater hingegen im Steuerstrafverfahren seines Mandanten die Verteidigung (§ 392 AO), so wird das Beschlagnahmeprivileg des § 97 StPO mit seinen Einschränkungen durch das in § 148 StPO verbürgte unbeschränkte und unüberwachte Verkehrsrecht zwischen Mandant und Verteidiger überlagert (s. § 392 Rz. 356 ff.). § 148 StPO weitet di...mehr