Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.2.2 Veräußerungsgewinne

Rz. 100 Anders als laufende Gewinne sind Veräußerungsgewinne i. S. d. § 14 EStG nicht auf verschiedene Kalenderjahre aufzuteilen, sondern vielmehr dem Gewinn desjenigen Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 EStG). Hintergrund dieser Regelung ist, dass Veräußerungsgewinne willentlich entstehen, i. d. R. ermittlungs- und tarifbegün...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.3 Erwerb von einem nicht begünstigten Steuerpflichtigen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a. F.)

Rz. 286 Der Ausnahmetatbestand des Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. richtet sich gegen Kapitalgesellschaften, die ein an sich nicht steuerbefreites Wirtschaftsgut dadurch der Steuerfreistellung zu unterwerfen versuchen, dass sie es in Anteile an einer Kapitalgesellschaft "umwandeln", also versuchen, den sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift zu umgehen. Der Ausnahmetatbestand des ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.4 Umfang der Kürzung

Rz. 120 Gekürzt wird im Rahmen von § 9 Nr. 2 GewStG der Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft. Hierzu gehören der Anteil des die Beteiligung haltenden Unternehmens am von der Mitunternehmerschaft erzielten Gewinn aus dem Gesamthandsvermögen und die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehörenden Sondervergütungen, die der Mitunternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / II. Abzug von Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2007: Die Rechtslage im Überblick

Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge; sie können auch auf Verfügungen von Todes wegen beruhen. Sie sind weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten. Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können sein: Unterhaltsleistungen, wiederkehrende Leistunge...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Begünstigungsfähigkeit

Ausgangspunkt der Begünstigung i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG ist die erbschaft- und schenkungssteuerliche Regel- oder Optionsverschonung des sog. begünstigten Vermögens (nachfolgend vereinfacht Verschonung genannt). Bevor jedoch beurteilt wird, inwieweit ein übertragenes Unternehmen begünstigtes Vermögen darstellt, ist festzustellen, ob das übertragene Unternehmen grundsätzlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Forstbetrieb bzw forstlicher Teilbetrieb

Rn. 40 Stand: EL 157 – ET: 04/2022> Die Tarifbegünstigung setzt voraus, dass der StPfl einen Forstbetrieb bzw einen forstwirtschaftlichen Teilbetrieb als Nutzungsberechtigter bewirtschaftet (s Rn 30). Demzufolge sind nicht begünstigt diejenigen Fälle, in denen es an einem forstwirtschaftlichen Betrieb überhaupt fehlt, wie etwa bei einem Grundstücksmakler oder Holzhändler, der...mehr

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Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

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Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

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Realteilung / 4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern

Gegenstand einer Realteilung ist das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Die Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Mitunternehmers in ein anderes (Sonder-)Betriebsvermögen desselben ...mehr

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Realteilung / 2.2 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts

Die Finanzverwaltung akzeptierte diese Rechtsprechung bislang nur für den Fall, dass der aus der Mitunternehmerschaft ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb übernimmt. Verwaltungsseitig wurde jedoch weiterhin die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese im Übrigen von den...mehr

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Realteilung / 5.2 Sachwertabfindung in das Betriebsvermögen

Der BFH[1] hat entschieden, dass eine Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG auch dann vorliegt, wenn ein Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen aus der Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese mit den übrigen fortgesetzt wird. Keine Rolle spielt, ob der ausscheidende Mitunternehmer einen Teilbetrieb oder lediglich Einzelwirtschaftsgüter erhält. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veräußerung forstwirtschaftlicher Flächen

Rn. 26 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei der Veräußerung eines Forstbetriebs bzw Teilbetriebs entstehen (neben dem Grund und Boden) grundsätzlich auch Gewinne aus der Bestockung, die entsprechend R 14 Abs 4 Nr 1 EStR 2012 ausschließlich nach § 14 EStG zu besteuern sind; eine Tarifbegünstigung für den auf das stehende Holz entfallenden Kaufpreisanteil kommt nicht in Betracht (aA...mehr

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Realteilung / 8.1 Gesetzliche Sperrfrist

Bei einer Realteilung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG zu einer rückwirkenden Nachversteuerung, soweit innerhalb einer Sperrfrist zum Buchwert in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder übertragene andere wesentliche Betriebsgrundlagen veräu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rn. 30 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Tarifbegünstigung des § 34b EStG steht jedem unbeschränkt StPfl zu, der im Inland oder im Ausland einen Forstbetrieb oder forstwirtschaftlichen Teilbetrieb unterhält. Dies gilt auch für den Fall, dass der StPfl den Forstbetrieb lediglich als Pächter (§ 585 Abs 3 BGB) oder als Nießbraucher (§ 1038 BGB) bewirtschaftet. Voraussetzung ist je...mehr

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Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG sind Wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Örtlich zuständiges FA (§ 37a Abs 3 S 1 u 2 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Entscheidung über den Antrag auf Pauschalierung trifft nach § 37a Abs 3 S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des Prämien gewährenden Unternehmens (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Durch den in § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG enthaltenen Verweis auf § 40 Abs 2 EStG gilt der lohnsteuerliche Betriebsstättenbegriff (Ettlich in Brandis/Heuermann, § 37a EStG ...mehr

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Realteilung / 3.2 Unechte Realteilung: Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung in ein Betriebsvermögen

Eine „unechte“ Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern ausscheidet, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, während die verbleibenden Mitunternehmern die Mitunternehmerschaft fortführen [1...mehr

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Realteilung / 9 Körperschaftsteuerklausel I für Einzelwirtschaftsgüter nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr

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Realteilung / 4.7 Betriebsverpachtung im Anschluss an die Realteilung

Das Verpächterwahlrecht i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG, d. h. Wahl zwischen Betriebsaufgabe und gewerblicher Betriebsverpachtung (sog. ruhender Gewerbebetrieb), setzt u. a. voraus, dass der Verpächter den Gewerbebetrieb prinzipiell selbst geführt hat. Wer einen noch nicht verpachteten Gewerbebetrieb entgeltlich erwirbt und unmittelbar darauf verpachtet, hat kein Wahlrecht.[1] Be...mehr

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Realteilung / 4.2 Zuweisung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Eine Realteilung kann zwar auch unter Zuweisung von Einzelwirtschaftsgütern ertragsteuerneutral durchgeführt werden. Die Unterscheidung zwischen betrieblichen Sachgesamtheiten (Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile bzw. Mitunternehmerteilanteile) und einzelnen Wirtschaftsgütern hat jedoch – wie erwähnt – Bedeutung für die Anwendung der Sperrfrist nach § 16 Abs. 3 Sat...mehr

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Realteilung / 1 Realteilungsregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG im Überblick

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ordnet an, dass alle bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft zugewiesenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Buchwerten anzusetzen sind, wenn sie in ein Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden. Das gil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deut...mehr

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Realteilung / 3.1 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter „echter“ Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übertragungs- und Überführungsfiktion (§ 50i Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine Erweiterung hinsichtlich seiner tatbestandlichen Reichweite erfährt die Norm des § 50i Abs 1 S 1 EStG durch die Übertragungs- bzw Überführungsfiktion ("gilt auch") des § 50i Abs 1 S 2 EStG. Erfasst wird hierdurch insb auch der Fall, dass eine iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 u Abs 2 EStG originär gewerblich tätige PersGes ihren Gewerbebetrieb geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringungen iSd § 20 UmwStG (§ 50i Abs 2 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gemäß § 50i Abs 2 EStG wird für Einbringungen von WG oder Anteilen iSd § 50i Abs 1 EStG das Bewertungswahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG suspendiert und stattdessen, soweit das deutsche Besteuerungsrecht an den erhaltenen oder damit zusammenhängenden Anteilen ausgeschlossen oder beschränkt ist, der zwingende Ansatz des gemeines Werts angeord...mehr

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Ergänzungsbilanz / 1.2 Einbringungsfälle

Ein weiterer Anwendungsbereich ergibt sich bei Einbringungsvorgängen, d. h. bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG. Bei Einbringungen nach § 24 UmwStG ergibt sich die Möglichkeit, eine Ergänzungsbilanz zu erstellen, schon aus dem Wortlaut der Vorschrift. Die Personengesellschaft hat nach § 24...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.1 Wahlrecht

Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten hat die aufnehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Abweichend davon kann unter bestimmten Voraussetzungen da...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 3 Anlässe für die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen

Ergänzungsbilanzen sind keine Handelsbilanzen, sondern autonome Steuerbilanzen, da sie lediglich für Besteuerungszwecke erstellt werden. Sie ergänzen nicht die Handels-, sondern die Steuerbilanz der Gesellschaft.[1] Im Verhältnis zur Steuerbilanz der Personengesellschaft haben sie den Charakter einer Korrekturbilanz. Soweit der h. M. gefolgt wird, dass Ergänzungsbilanzen nur...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 35-81)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 35-37. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 38-41 zu erfassen. Z...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-34)

In den Zeilen 3-5 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Angab...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Zeilen 82-110)

In den Zeilen 82-84 sind die laufenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einschließlich der dem Teilenkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte einzutragen, in die Zeilen 85-88 die in den laufenden Einkünften enthaltenen Einkünfte, für die die Freistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet. Sind Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit der Veräußerung/Aufgabe eines ganz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Entstrickung von Betrieben und Teilbetrieben (§ 16 Abs 3a, § 36 Abs 5 EStG)

6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.6 Ereignisse, die zur vorgezogenen Fälligkeit des Stundungsbetrags führen

Tz. 649 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 S 4 EStG enthält einen an Art 5 Abs 4 ATAD-RL angelehnten Katalog an Ereignissen, die zur vorgezogenen Fälligkeit der gestundeten St führen. In den in § 36 Abs 5 S 4 Nr 1 bis 5 genannten Fällen, ist die gestundete St innerhalb 1 Monats vollständig ("wenn": Nr 2 bis 4) oder ggf. anteilig ("soweit": Nr 1) nach Eintritts eines der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG

Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale Entnahmetheorie bei Betriebsverlegung übertragen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.5 Unentgeltlicher Erwerb betrieblicher Einheiten (§ 6 Abs 3 EStG)

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Regelungsziel des § 6 Abs 3 EStG ist die Fortführung und der Erhalt von betrieblichen Einheiten. Entspr dem Rechtsgedanken der ununterbrochenen Betriebsfortführung wird die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nicht als Betriebseinstellung, sondern als Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit durch den Rechtsnachfo...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.9 Betriebsverpachtung

Rz. 79 Der Verpächter eines gewerblichen Betriebs hat ein Wahlrecht. Er kann seinen Gewerbebetrieb entweder aufgeben und die Verpachtung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fortführen oder seinen Gewerbebetrieb als ruhenden Gewerbebetrieb weiterführen. Voraussetzung der Betriebsverpachtung ist die Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Darunter...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 15 § 7 GewStG setzt einen inl. Gewerbebetrieb voraus (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Es kann sich dabei sowohl um einen stehenden Gewerbebetrieb als auch um einen Reisegewerbebetrieb handeln. Bei Mitunternehmerschaften gilt § 7 GewStG auch hinsichtlich des Sonderbetriebsvermögens. Geltung hat dies auch für das Sonderbetriebsvermögen II.[1] Rz. 16 Grundlage des Gewerbeertrags is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Fortentwicklung der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Tz. 226 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, I R 77/06 (BStBl II 2009, 464; Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671); v 28.10.2009, I R 99/08 (IStR 2010, 98) und v 28.10.2009, I R 28/08 (IStR 2010, 103), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie (s Tz 2) "aufgegeben". Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639ff). In den Fällen des § 16 Abs 3a EStG kann ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Reinvestitionsklausel (Abs. 6 Satz 3)

Rz. 239 [Autor/Stand] Von der Nachversteuerung ist abzusehen, wenn der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigten Vermögensart verbleibt, § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG. Ein Transfer zwischen verschiedenen begünstigten Vermögensarten ist wohl nicht möglich.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Bei dem Vermögen darf es sich nicht um nicht begünstigtes Vermögen i.S.d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Behaltensregelung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 185 [Autor/Stand] Die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen i.S.d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG (Wirtschaftsteil i.S.d. § 160 Abs. 2 BewG) und selbst bewirtschafteter Grundstücke i.S.d. § 159 BewG innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ErbStG. Rz. 186 [Autor/Stand] Wird der Betrieb, Teilbetrieb o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.2 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Ereignissen iSd § 36 Abs 5 Satz 4 EStG (§ 4g Abs 2 S 2 erste Alternative EStG)

Tz. 620 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abw von der Regel in § 4g Abs 2 S 1 EStG sieht § 4g Abs 2 S 2 erste Alt EStG eine sofortige vollständige Auflösung des AP vor, wenn ein Ereignis iSd § 36 Abs 5 S 4 EStG eintritt (s hierzu Tz 649ff). Tz. 621 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausscheiden des WG aus dem BV des Stpfl oder Verlagerung des WG in Drittstaaten (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG): Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 § 36 Abs 5 EStG

6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639f...mehr