Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Verpachtung eines Betriebs oder Teilbetriebs

a) Erfasste Betriebe Rz. 9 Voraussetzung für die Betriebsfortführung und die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist zunächst, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs an einen Dritten verpachtet werden. Betrieb in diesem Sinne ist ein Gewerbebetrieb nach Maßgabe des § 15 EStG. Des Weiteren fallen land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Anwendung...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb

Rz. 413 § 6 Abs. 3 EStG regelt die zwingende Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb. Dies ermöglicht eine Fortsetzung des Betriebes, ohne eine Ertragsteuerbelastung auszulösen. Die stillen Reserven gehen in diesem Fall ohne eine Besteuerung auszulösen auf den Rechtsnachfolge...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / a) Erfasste Betriebe

Rz. 9 Voraussetzung für die Betriebsfortführung und die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist zunächst, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Betriebs an einen Dritten verpachtet werden. Betrieb in diesem Sinne ist ein Gewerbebetrieb nach Maßgabe des § 15 EStG. Des Weiteren fallen land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Anwendungsbereich des Wahlrec...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (3) Teilbetriebsveräußerung

Rz. 182 Die vorstehenden Ausführungen zur Veräußerung bzw. Aufgabe ganzer Betriebe bzw. Mitunternehmeranteile gelten entsprechend auch im Falle der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Teilbetriebs. Rz. 183 Als Teilbetrieb gilt jeder mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestattete, organisatorisch geschlossene Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist.[261] Vo...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / aa) Funktionale Betrachtungsweise

Rz. 13 Liegt ein verpachtbarer Betrieb oder Teilbetrieb im dargestellten Sinne vor, ist für die Betriebsfortführung erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen überlassen werden. Maßgeblich ist hier eine rein funktionale Betrachtungsweise; es wird also auf die Funktion des einzelnen Wirtschaftsguts im Betrieb bzw. Teilbetrieb abgestellt. Auf die in dem jeweiligen...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 2. Übertragung eines Betriebes, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. b EStG

Rz. 29 Die Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes eines Einzelunternehmens ist ebenfalls begünstigt, und zwar auch bei bestehender Betriebsverpachtung im Ganzen. Das Vorliegen eines Teilbetriebes verlangt einen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten, organisch geschlossenen Teil eines Gesamtbetriebes, der für sich lebensfähig ist und alle Merkmale ...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / III. Übertragung einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit

Rz. 17 Das übertragene Vermögen muss dem Grunde nach geeignet sein, Gegenstand einer Übertragung gegen Versorgungsleistungen zu sein. Außerdem muss dieser Vermögensgegenstand ausreichend ertragbringend sein, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest teilweise zu sichern. Als ausreichend ertragbringend ist ein Vermögen anzusehen, bei dem die wie...mehr

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§ 17 Familienholding / 2. Einbringung von Betriebsvermögen

Rz. 88 Bei der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen in ein anderes handelt es sich um einen Vorgang im Sinne von § 6 Abs. 5 S. 1 und 2 EStG. Das Wirtschaftsgut wird aus dem abgebenden Betriebsvermögen entnommen (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG) und in das aufnehmende Betriebsvermögen eingelegt (§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG).[175] Die Bewertung richtet sich abw...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 20 In erbschaftsteuerrechtlicher Hinsicht gilt es, stets die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Privilegien für Produktivvermögen (§§ 13a ff. ErbStG) zu eröffnen. Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass ein ganzer Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil (einschließlich etwaigen Sonderbetriebsvermögens) im Ganzen bzw. ein Teil eines Mitunternehmerante...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Behaltensregelungen für Betriebsvermögen (Personengesellschaften)

Rz. 188 Die Behaltensfrist ist taggenau zu bestimmen. Sie beträgt fünf Jahre bei Regelverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG) und sieben Jahre bei der Volllverschonung (§ 13a Abs. 6 S. 1 i.V.m. Abs. 10 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Abschluss des obligatorischen Geschäfts, nicht der Wirksamkeit oder der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.[268] ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / b) Überlassung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

aa) Funktionale Betrachtungsweise Rz. 13 Liegt ein verpachtbarer Betrieb oder Teilbetrieb im dargestellten Sinne vor, ist für die Betriebsfortführung erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen überlassen werden. Maßgeblich ist hier eine rein funktionale Betrachtungsweise; es wird also auf die Funktion des einzelnen Wirtschaftsguts im Betrieb bzw. Teilbetrieb abge...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Anforderungen und Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Rz. 43 Will der Verpächter die Rechtsfolgen der Betriebsfortführung ausschalten, muss er nach § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG die Aufgabe seines Betriebs erklären. Die Ausübung der Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Es ist keine bestimmte Form für die Aufgabeerklärung vorgeschrieben.[81] Es genügt jedoch nicht, die Verpachtungseinkünfte ...mehr

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§ 17 Familienholding / 3. Einbringung von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 91 Offene Sacheinlagen in Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich als tauschähnliche, also entgeltliche Veräußerungsgeschäfte zu qualifizieren.[179] Dies gilt gleichermaßen bei der Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens wie des Betriebsvermögens.[180] Demgegenüber sind verdeckte Einlagen als unentgeltliche Übertragungen anzusehen.[181] Bilden den Gegenstan...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Rz. 174 Die Veräußerung eines ganzen Betriebs bzw. Teilbetriebs unterliegt ebenso wie die Betriebsaufgabe gemäß §§ 16, 34 EStG einer ermäßigten Besteuerung. Voraussetzungen hierfür sind,mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen

Rz. 130 In ertragsteuerlicher Hinsicht (Einkommensteuer) besteht die Zielsetzung bei der Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in der Regel darin, dem Leistungsverpflichteten einen Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zu ermöglichen. Der Leistungsberechtigte hat die empfangenen Leistungen dann korrespondierend nach § 22 Nr. 1 EStG als sonstige Einkünfte zu versteu...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen

Rz. 90 Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen oder EU-/EWR-Betriebsvermögens,[76] das vom Erblasser bzw. Schenker auf den Erwerber übergeht und beim Erwerber inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen bleibt.[77] Dazu gehören auch Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften.[78] Grundstücke und Grundstücksteile gehören zum begünstigungsfähigen Betrieb...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Ermittlung des nachhaltigen Jahresertrags

Rz. 310 Grundlage für die Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags bildet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag (§ 201 Abs. 1 BewG).[484] Dieser ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 S. 1 BewG).[485] Das gesamte Betriebsergebnis eine...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / bb) Einzelne Wirtschaftsgüter

Rz. 19 Nach den dargestellten Grundsätzen kann wie folgt im Hinblick auf einzelne Wirtschaftsgüter differenziert werden: Zunächst ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Im ersten Fall rechnen die Wirtschaftsgüter zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, soweit sie für die Fortführung des Betriebs unentbehrlich oder nicht jederzeit ersetzbar sind.[28] Es mus...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / III. Übertragung gegen Versorgungsleistung

Rz. 87 Bei Versorgungsleistungen ist zunächst aus zivilrechtlicher Sicht zwischen Rente und dauernder Last zu unterscheiden. Während die Leibrente sich dadurch auszeichnet, dass die vereinbarten Leistungen nach Art und Höhe unveränderlich bleiben,[77] ist bei der dauernden Last von vornherein die Möglichkeit zu späteren (insbesondere betragsmäßigen) Anpassungen angelegt. Bei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.5 Realteilung

Rz. 78 Bei der Realteilung einer Verlustpersonengesellschaft auf ihre Gesellschafter scheitert die anteilige Fortführung des Gewerbeverlusts durch die Gesellschafter, sofern Unternehmensidentität vorliegt, nicht an der Unternehmeridentität.[1] Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb der Verlustpersonengesellschaft und den aus der Realteilung hervorgegangenen Betrie...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.2 Einzelunternehmen

Rz. 54 Bei Einzelunternehmen setzt der Verlustabzug nach § 10a GewStG neben der Unternehmeridentität voraus, dass Unternehmensidentität zwischen dem Gewerbebetrieb besteht, in dem der Verlust entstanden ist, und demjenigen, mit dessen positivem Gewerbeertrag er verrechnet werden soll. Übt ein Einzelunternehmer nacheinander oder gleichzeitig mehrere gewerbliche Tätigkeiten au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität grundsätzlich keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Ergeben k...mehr

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Umwandlungssteuerrecht / 3.3 Vermögensübergang von Personenunternehmen auf Kapitalgesellschaft

Der Übergang von Unternehmensteilen (Betrieb bzw. Teilbetrieb) einer Personen-, einer Partnerschaftsgesellschaft oder eines Einzelunternehmers auf eine bestehende oder neu zu gründende Kapitalgesellschaft wird – ebenso wie die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder Teil eines Mitunternehmeranteils – als Einbringung nach den §§ 20, 22 und 23 UmwStG behandelt. Die steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 3.4 Vermögensübergang von Personenunternehmen auf Personenunternehmen

Der Vermögensübergang von einer Personen-, Partnerschaftsgesellschaft oder einer natürlichen Person auf eine andere Personen- bzw. Partnerschaftsgesellschaft ist in § 24 UmwStG geregelt und erfasst folgende Fälle: Verschmelzung unter ausschließlicher Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften. Abspaltung einer Personenhandels- bzw. Partnerschaftsgesellschaft auf Personenhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 3.5 Sonstige Vermögensübergänge

Schließlich sind folgende Vorgänge außerhalb des UmwStG geregelt: Realteilung von Personengesellschaften nach § 16 Abs. 3 EStG [1], - Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils sowie die Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen nach § 6 Abs. 3 EStG [2], Überführung und Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter in eine Persone...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlungssteuerrecht / 1. Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes

Bereits im Jahr 2006 wurden die nationalen steuerlichen Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwicklungen und Vorgaben des europäischen Rechts angepasst und steuerliche Hemmnisse für betriebswirtschaftlich sinnvolle grenzüberschreitende Umstrukturierungen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums unt...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.4 Gegenstand der Einbringung

Als qualifizierte Einbringungsgegenstände gem. § 20 UmwStG kommen neben einem Betrieb auch Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile in Betracht. Dabei setzt gem. Rdnr. 20.06 UmwSt-Erlass die Einbringung nach § 20 UmwStG voraus, dass Wirtschaftsgüter, die funktional wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebs oder Teilbetriebs bilden, in die übernehmende Gesellschaft mit eingeb...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.3 Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG

In Betriebsprüfungen werden zunehmend Fälle aufgegriffen, in denen im eingebrachten Betrieb außerhalb der Bilanz Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG gebildet wurden, aber bis zum Einbringungsstichtag noch nicht durch Übertragung auf begünstigte Investitionen oder in anderer Weise aufgelöst worden sind. Werden solche Investitionsabzugsbeträge im Zuge der Einbringung von ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.6 Zurückbehaltung von Verbindlichkeiten

Bei der Einbringung eines Betriebs brauchen Verbindlichkeiten im einzubringenden Betriebsvermögen oder im Sonderbetriebsvermögen II einer Mitunternehmerschaft, die z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb des Mitunternehmeranteils entstanden ist, nicht mit in die übernehmende Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Grundsätzlich gehören nämlich Schulden nicht zu den wesentlichen...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 2.1 Einfacher und qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG

Von § 21 UmwStG wird nach Rdnr. 22.01 UmwSt-Erlass der Vorgang erfasst, bei dem isoliert Anteile an Kapitalgesellschaften getauscht werden. Der Anteilstausch kann sowohl als eigenständiger Anteilstausch als auch im Rahmen einer Betriebseinbringung gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erfolgen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 5 Nachweiserfordernisse

In § 22 Abs. 3 UmwStG sind für die Praxis wichtige Nachweiserfordernisse vorgesehen. Hiernach hat der Einbringende in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden sieben Jahren jährlich spätestens bis zum 31. Mai eines jeden Jahres den Nachweis darüber zu erbringen, wem mit Ablauf des Tages, der dem maßgebenden Einbringungszeitpunkt (= steuerlicher Übertragungssti...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 1.4 Erfordernis einer Werthaltigkeitsbescheinigung

Da eine steuerneutrale Einbringung nach § 20 UmwStG die Gewährung von Gesellschaftsrechten erfordert, ist zur Eintragung im Handelsregister eine Werthaltigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben[1] und wird auch regelmäßig bei einer Sachkapitalerhöhung von den zuständigen Registergerichten angefordert. Mit der z. B. vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellten We...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.1 Anwendung der §§ 20 ff. UmwStG

Während das Gesellschaftsrecht zwischen Einzel- und der Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet, wird unabhängig von der zivilrechtlichen Behandlung steuerrechtlich die Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – als Einbringung nach den §§ 20 ff. UmwStG behandelt. Für den Formwechsel ordnet § 25 UmwStG die entsp...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 3.1 Entstehung eines Einbringungsgewinns I

Um zu vermeiden, dass durch eine vorgeschaltete Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG oder einen Anteilstausch nach § 21 UmwStG eine nach dem Teileinkünfteverfahren oder nach § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Veräußerung der im Zuge der Einbringung erhaltenen Anteile ermöglicht wird, ist in § 22 Abs. 1 UmwStG vorgesehen, dass im Fall der Einbring...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / 3.1 Ermittlung und Versteuerung eines Einbringungsgewinns II

Ebenso wie bei der Einbringung nach § 20 UmwStG sieht § 22 Abs. 2 UmwStG auch beim qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG gem. § 22 Abs. 2 UmwStG das Konzept der nachträglichen Besteuerung der Einbringung vor. Im Gegensatz zur Einbringung nach § 20 UmwStG bestehen aber folgende Unterschiede, da eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsvorgangs nur eintritt, wenn...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.10 Rechtsfolgen beim Einbringenden

Bei Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gem. § 20 UmwStG durch eine natürliche Person ergeben sich – in Abhängigkeit vom gewählten Wertansatz – beim Einbringenden die folgenden Konsequenzen:mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.1 Zins- bzw. EBITDA-Vortrag

Sind im eingebrachten Betriebsvermögen Zins- und/oder EBITDA-Vorträge i. S. des § 4h EStG enthalten, gehen diese bei der Einbringung eines Betriebs nach § 24 Abs. 6 i. V. m. § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Personengesellschaft über. Der Untergang des Zins- bzw. EBITDA-Vortrags tritt unabhängig davon ein, ob die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12 Steuerliche Behandlung von Einbringungskosten

Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile kann unter den Voraussetzungen des § 20 UmwStG auf Antrag steuerneutral gestaltet werden. Zu den regelmäßig bei der Einbringung anfallenden Einbringungskosten (Kosten der Vermögensübertragung) und deren steuerlicher Behandlung äußert sich das Umwa...mehr

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Anteilstausch im Zivil- und... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen gem. § 20 UmwStG können auch Anteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Wege des Anteilstausches nach § 21 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht werden. Liegen die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG für einen sog. qualifizierten Antei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.11.2 Nachversteuerungspflichtiger Betrag nach § 34a EStG

Bei Inanspruchnahme der antragsabhängigen Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a EStG entsteht regelmäßig ein nachversteuerungspflichtiger Betrag, der jährlich gesondert festzustellen ist. Bei späterer Entnahme der Gewinne nach § 34a Abs. 4 EStG oder bei gleichgestellten Vorgängen i. S. des § 34a Abs. 6 EStG kommt es zu einer Nachversteuerung in Höhe des anteilig festgestellt...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.3 Einbringungskosten beim Einbringenden

Soweit Einbringungskosten nach dem Veranlassungszusammenhang dem Einbringenden zuzuordnen sind, mindern diese – unabhängig vom Wertansatz der übernehmenden Kapitalgesellschaft – den im Rahmen der Einbringung ggf. entstehenden Gewinn- oder Verlust, nicht aber das laufende Ergebnis des letzten Wirtschaftsjahres des eingebrachten Betriebs oder Teilbetriebs. Dies folgt aus dem C...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.2 Einbringung/Anteilstausch in Kapitalgesellschaft

Voraussetzung einer steuerneutralen Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft gem. § 20 UmwStG ist nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 4 und § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG insbesondere, dass der übernehmende Rechtsträger eine Gesellschaft ist, die nach dem Recht eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates gegründet wurde und in einem die...mehr