Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.11.2 Kapitalisierungszeitraum

Tz. 607 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 6 – Kapitalisierungszeitraum Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen. Die FVerlV geht zwar grds von einem unbegrenzten Kapitalisierungszeit...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.1 Allgemeines

Tz. 575 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wes Element der ges Neuregelung ist wie bereits dargestellt die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen. Ausgangspunkt ist nach der Begr der Neufassung die Überlegung, dass hier – wie bei einer Teilbetriebsübertragung – das von der übertragenen Funktion umfasste unt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.8.1 Allgemeines und Überblick

Tz. 565 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wesentliches Element der ges Sonderregelung ist die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen durch den Übergang zum sog Transferpaket. Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grds Ansatz eines Transferpakets werden für die Fälle der Fun...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6.2 Abgrenzungsprobleme – Die Atomisierung des Funktionsbegriffs

Tz. 525 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Im Rahmen der Untersuchung einer Umstrukturierung als Funktionsverlagerung oder Funktionsverdoppelung stellt sich auch die Frage der sog Atomisierung bzw der Grenzen einer funktionalen Betrachtungsweise. Oder anders ausgedrückt, es stellt sich die Frage, wann überhaupt eine "Funktion" als Objekt der Verlagerung angenommen werden kann. Diese ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.5.1 Stufe 1: Behandlung des Verlagerungsvorganges

Tz. 651 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 IRd Verlagerung der Produktionsfunktionen ist es regelmäßig erforderlich, auf die ausl TG die zur Funktionsausübung erforderlichen materiellen und immateriellen WG (zB Produktionsanlagen, Produktionsrechte), ggf sogar den gesamten Produktionsbetrieb, zu überführen bzw zur Nutzung zu überlassen. Es gelten hierbei folgende allgemeine Grundsätz...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1576 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine "gemischte" Gesellschaft liegt vor, wenn in einer Einheitsgesellschaft sowohl eine originäre gew Tätigkeit vorliegt als auch (als eine Art zweiter Teilbetrieb) eine umfassende vermögensverwaltende Tätigkeit. Auch hier ging die Fin-Verw urspr entspr Art 3 Abs 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von einheitlichen gew Eink a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.6.2 Fallgruppen

Tz. 1577 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 In der Praxis ist zu differenzieren:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.6 Funktion iSd § 1 Abs 3 AStG

Tz. 521 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 1 FVerlV – Begriffsbestimmungen (1) 1Eine Funktion ist eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. 2Sie ist ein organischer Teil eines Unternehmens, ohne dass ein Teilbetrieb im stlichen Sinn vorliegen mus...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.5 Bestandteile des Transferpakets

Tz. 597 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 § 4 FVerlV nennt als Bestandteile des Transferpakets neben den übertragenen oder überlassenen WG oder Dienstleistungen auch ausdrücklich Synergieeffekte und Standortvorteile. Für künftige Bp ist bereits absehbar, dass insbes die Bewertung derartiger positiver oder negativer Synergieeffekte (Bsp: die Verlagerung eines Teilbetriebs führt zu Pe...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.6 Anwendung der sog Geschäftschancenlehre

Tz. 671 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In der Praxis besonders umstritten ist die Übertragung oder Überlassung von sog Geschäftschancen. Eine Geschäftschance ist die konkrete Möglichkeit, aus einem noch abzuschließenden Geschäft einen Gewinn (Vorteil) zu erzielen, soweit sich dieser nicht bereits aus anderen WG oder schwebenden Geschäften ergibt (zB die konkrete Möglichkeit, ein W...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.4 Sechster bis Achter Teil

Rz. 33 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG sind neben Übertragungen der Einzelrechtsnachfolge auch Umwandlungen der Gesamtrechtsnachfolge umfasst. Der Sechste Teil regelt die Einbringung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils (sog. Sacheinlage) in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG) sowie den Anteilstausch, mithin die Einbringung eines Ante...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 5 Grundkonzeption und Systematik des UmwStG

Rz. 11 Grundsätzlich hat der Wertansatz in der Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers wegen des EU-/EWR-weiten Anwendungsbereichs des UmwStG mit dem gemeinen Wert zu erfolgen (siehe dazu §§ 3 Abs. 1, 11 Abs. 1, 20 Abs. 1 sowie §§ 21 Abs. 1 und 24 Abs. 1 UmwStG). Der gemeine Wert ist gesetzlich nicht definiert. Er bestimmt sich nach den allgemeinen Regelungen des § 9 A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.1 Überblick

Rz. 19 Während sich der Aufbau des UmwG an den einzelnen Umwandlungsarten orientiert, ist der Aufbau des UmwStG jeweils an die steuerliche Rechtsform des übertragenden Rechtsträgers (Ausgangsunternehmensträger) und der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von natürlichen und juristischen Personen angelehnt. Während bei natürlichen Personen eine Besteuerung mit Einkommen...mehr

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Übernahmegewinn nach § 34a EStG tarifbegünstigt – Umfang der gesonderten Feststellungen nach § 34a Abs. 10 EStG

Leitsatz 1. Der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Danach ansetzende außerbilanzielle Gewin...mehr

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Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung", sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. April 2002 – X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)). 2. Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ermittlung der ErbSt-Belastung

Rn. 28 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Betrages, mit dem Einkünfte der ErbSt unterlegen haben, ist der Zeitpunkt des Erbanfalls. Wertveränderungen zwischen dem Zeitpunkt des Erbanfalls und der Realisierung der Einkünfte sind unbeachtlich. Zum Zwecke der Ermittlung des Betrages, zu dem die Einkünfte der ESt unterlegen haben, ist eine e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünfte

Rn. 17 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Der Wortlaut des § 35b EStG ist ungenau, weil er auf "Einkünfte" abstellt. Einkünfte im einkommensteuerlichen Sinn unterliegen nicht der ErbSt. Erbschaftssteuerlicher Besteuerungsgegenstand ist die Bereicherung von Todes wegen (BFH BStBl II 2018, 593). Daher ist die Norm aus ihrem Sinn heraus so zu lesen, dass Einkünfte alle Tatbestände umfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Historische Entwicklung

Rn. 6 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die Ermäßigung der ESt im Falle der Doppelbelastung mit ErbSt und ESt hat Tradition. Seit 1925 (RGBl I 1925, 189) sah das EStG in § 31 S 1 EStG 1925 und später in § 16 Abs 5 EStG 1934 (RGBl I 1933, 1005) Regelungen vor, die eine Doppelbelastung von Gewinnen infolge Aufdeckung stiller Reserven bei der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben o...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.33 Eröffnungsbilanz

10.33.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder He...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.3 Eröffnungsbilanz

10.3.3.1 Sind im Hinblick auf eine ausländische Gesellschaft die Voraussetzungen für eine Hinzurechnung erstmals gegeben, so ist auf den Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahres eine „eröffnende Hinzurechnungsbilanz” zu erstellen. Die in ihr angesetzten Werte gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz enden, als fortgeführte Anschaffungs- oder H...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.4 Vor Zeilen 5–7a

In diesen Zeilen werden Gewinne aus der Veräußerung oder der Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs erfasst, die daher nicht in den Beträgen der Zeilen 2 ff. (Zeile 180 der Anlage GK) enthalten sein dürfen. Diese Zeilen kommen jedoch für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerb...mehr

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Finanzverwaltung nimmt zur Realteilung Stellung

Kommentar In einem umfangreichen Schreiben nimmt das BMF zu den steuerlich zu beachtenden Grundsätzen bei einer Realteilung Stellung. Neu ist insbesondere die sog. unechte Realteilung. Nachfolgend werden vor allem die eingetretenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung des BMF-Schreibens dargestellt. Neu mit aufgenommen wurde die Abgrenzung der "echten" von der "unechten...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Bilanzierung einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (Hedge Accounting for a Net Investment in a Foreign Entity)

Tz. 338 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Ist ein Unternehmen an einem Unternehmen mit einer anderen funktionalen Währung beteiligt und bezieht es dieses als Tochter-, assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen in seinen Konzernabschluss ein, erfolgt zu jedem Berichtsstichtag eine Umrechnung der Nettoinvestition in die funktionale Währung des Mutterunternehmens (vgl. IAS 21.38ff.). D...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Zielsetzung und Arten der Sicherungsbilanzierung im Überblick

Tz. 304 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Wie in Tz. 271 ausgeführt, liegt der Hauptzweck einer eigenständigen Sicherungsbilanzierung aus Sicht der Rechnungslegung in der Vermeidung von Ergebnisvolatilität. Als Mittel kommen dafür spezielle Regelungen zum Einsatz, mit denen die ansonsten geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften außer Kraft und durch gesonderte Vorgaben ersetzt we...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Für bilanzielle Zwecke infrage kommende Grundgeschäfte

Tz. 291 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Für eine Designation als Grundgeschäft im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen kommt den Vorgaben des IASB folgend eine ganze Reihe möglicher Geschäftsvorfälle in Frage. Für eine Anerkennung qualifizieren sich danach (vgl. IFRS 9.6.3.1): ein einzelner bilanzierter Vermögenswert resp. eine einzelne bilanzierte Schuld (dabei muss es...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 3 Spaltung von Körperschaften (Abs. 2)

Rz. 8 Abs. 2 regelt den Fall, dass das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Spaltung nach § 15 UmwStG ganz oder teilweise durch Sonderrechtsnachfolge auf eine oder mehrere andere Körperschaften übergeht. Die übertragende Körperschaft geht bei der Aufspaltung unter, bei der Abspaltung bleibt sie mit vermindertem Vermögen bestehen. Bei der Aufspaltung kann die übertragende ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Übergang der Buchführungspflicht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 141 Abs. 3 AO geht als Folge aus der Objektgebundenheit der Buchführungspflicht (s. Rz. 3) diese auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen (nicht bloß einen Teilbetrieb, vgl. BFH v. 24.02.1994, IV R 4/93, BStBl II 1994, 677) übernimmt (zum Merkmal "Betrieb im Ganzen" s. § 75 AO Rz. 10 ff.). Die Vorschrift ordnet ausdrücklich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften

Tz. 34 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Aus der Verneinung einer außerbetriebl Sphäre ergibt sich uE – wovon auch der BFH ausgeht – dass bei einer Kap-Ges (und den übrigen unter § 8 Abs 2 KStG fallenden Kö) keine Liebhaberei denkbar ist. Zwar bedeutet die Feststellung des BFH, dass Kap-Ges keine außerbetriebliche Sphäre haben, nicht ausdrücklich, dass bei ihnen Liebhaberei ebenfall...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Laufend veranlagte Steuern

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei laufend veranlagten Steuern – wie der ESt – sind die aufgrund des Eintritts neuer Ereignisse materiellrechtlich erforderlichen steuerlichen Anpassungen regelmäßig nicht rückwirkend, sondern in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem sich der maßgebende Sachverhalt ändert. So hebt nach dem in § 11 EStG normierten Zufluss-/Abflus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unternehmen oder Betrieb

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unternehmen ist eine wirtschaftliche, Betrieb eine technische Einheit sachlicher und persönlicher Mittel. Beim Unternehmen liegt das Schwergewicht auf dem Streben nach Umsatz bzw. Gewinn, beim Betrieb auf der Erstellung einer (technischen, merkantilen) Leistung. Jedes Unternehmen muss einen Betrieb haben, es kann aber auch aus mehreren B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei der Vererbung von Betriebsvermögen

Rz. 392 Auch nach der vom BVerfG[452] erzwungenen Neuregelung sieht das ErbStG weiterhin Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, die unabhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber gewährt werden:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto – Keine Saldierung bei mehreren Sacheinlagegegenständen

Leitsatz Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006, § 40 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die zwei Kläger w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.6 Handeln für einen anderen

Rz. 16 Durch die Regelung des § 9 OWiG werden Handlungen, die ein Vertreter (z. B. der Geschäftsführer einer juristischen Person) für einen anderen vorgenommen hat und die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen – wie im allgemeinen Strafrecht durch § 14 StGB –, dem Vertretenen zugerechnet. Folglich kann z. B. der handelnde Geschäftsführer nicht nur belangt werden, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verpachtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 10 Stand: EL 106 – ET: 02/2018 Wenn ein Verein ein Clubhaus errichtet und in diesem auch eine Vereinsgaststätte vorgesehen hat, die der Verein von Anfang an verpachtet, ist diese Tätigkeit der Vermögensverwaltung zuzuordnen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Verein zunächst eine Vereinsgaststätte selbst betreibt und z. B. aufgrund eines Personalmangels den Gaststättenbe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verschiedene Tätigkeitsbereiche als Teilbetriebe einer Arztpraxis

Leitsatz Im Hinblick auf die Eigenart der selbstständigen Arbeit, insbesondere das Abstellen auf die persönliche Betätigung, kann bei Teilen einer freiberuflichen Praxis die für die Annahme von Teilbetrieben erforderliche Selbstständigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich die freiberufliche Arbeit entweder auf wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten in den Teilpraxen mit z...mehr

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Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009, IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431). 2. Landwirtschaftliche Nutzflächen von mehr als 3.000 qm stellen nicht allein im Hinblick auf ihre Größe landwirtschaftliche Teilbetriebe dar. Normen...mehr

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Disquotale Abspaltung und Entnahmetatbestand

Leitsatz Spaltet eine AG, deren Aktien die Kommanditisten einer Personengesellschaft zu je 50 % in ihrem Sonderbetriebsvermögen halten, einen Teilbetrieb auf eine, im Privatvermögen dieser Kommanditisten gehaltene andere Kapitalgesellschaft ab, führt die mit der Abspaltung einhergehende Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern - jedenfalls außerhalb einer Betriebsaufspal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Behandlung von während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen Verlusten nach deren Beendigung

Tz. 8 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 8 Abs 8 KStG enthält keine Regelung für die Behandlung der während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen (und noch nicht verrechneten) Verluste für den Fall, dass die Zusammenfassung beendet wird oder ein BgA aus der (fortbestehenden) Zusammenfassung ausscheidet. Fiand/Klaiber (s KStZ 2009, 41) und Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 650), s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ermäßigter Steuersatz

Tz. 441 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des StSenkG zählte der nach § 17 EStG stpfl VG zu den außerordentlichen Eink iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1999 und unterlag damit dem ermäßigten St-Satz (s § 34 Abs 1 EStG 1999). Die St-Ermäßigung gem § 34 EStG 1999 greift nur, wenn die veräußerten Anteile zum PV gehörten, wenn eine zum BV gehörende 100%ige Beteiligung veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Exkurs: Liquidation einer Kapitalgesellschaft, an der der Anteilseigner beteiligt ist, wenn die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört

Tz. 534 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für Beteiligungen an Kap-Ges, die der AE in seinem BV hält, bestehen im Fall der Beteiligungsveräußerung keine Besteuerungsunterschiede zwischen Beteiligungen iSd § 17 EStG und Beteiligungen, die nicht die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG erreichen. Lediglich bei der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges, die gem § 16 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.10 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile

Tz. 118 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wird eine sog einbringungsgeborene Beteiligung veräußert (erworben durch Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, MU-Anteils oder einer mehrheitsvermittelnden Beteiligung in eine unbeschr stpfl Kap-Ges bis zum 12.12.2006), ist gem § 21 UmwStG 1995 nicht § 17 EStG, sondern § 16 EStG anzuwenden (s Tz 39, s Tz 599, weiter s § 21 UmwStG [vor SE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Paus, Auslegung des § 17 EStG gegen seinen Wortlaut? FR 1994, 350; Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300; Crezelius, Der Verstrickungswert bei § 17 EStG, DB 1997, 195; Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20–23 UmwStG)

Tz. 597 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 20–23 UmwStG regeln die stliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils bzw einer mehrheitsvermittelnden Kap-Beteiligung in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Die Einbringung ist der Umkehrfall zur Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person. Während do...mehr