Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz (UmwG 1995). Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur –...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und ihrem alleinigen GF sowie dem Prokuristen

Streitig ist, ob die von einer GmbH mit ihrem GF und dem Prokuristen jeweils objektbezogen geschlossenen Verträge über eine "stille Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen" zu einer atypisch stillen Gesellschaft geführt haben. Dazu entschied das FG: Stille Gesellschaft i.S.d. § 230 HGB? Eine von einer mit dem An- und Verkauf von Immobilien befassten GmbH mit dem GF ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.4 Sonstige Versicherte

Zu den sonstigen Versicherten, bei denen außerhalb einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit liegende Sachverhalte zur Versicherungspflicht führen, zählen: Eltern, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind; nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen pflegen; Wehrdienstleistende unter bestimmten Voraussetzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 4.3 Arbeitsunfähigkeit/Leistungen zur Teilhabe ohne Anspruch auf Krankengeld

Für Personen, die für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind und deshalb der Antragspflichtversicherung unterliegen, sind beitragspflichtige Einnahmen seit 1.1.1995 80 % des zuletzt für einen vollen Kalendermonat versicherten Arbeitsentgeltes oder Arbeitseinkommens. Die Beiträge sind von den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Disability Management / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen müssen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall für die Eingliederung ihrer Beschäftigten sorgen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM). Allerdings legt der Gesetzgeber nicht fest, wie ein BEM im Einzelnen gestaltet werden soll. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat das sog. Disability Management in Deutschland e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4 Nr. 15c Steuerbefreiungen: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Richtlinien/Hinweise/Verordnungen MwStSystRL: Art. 132 Abs. 1 Buchst. g. 1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 15c UStG dient der zielgenauen Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der gesetzlichen Unfallvers...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Kommentierung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX sowie den spezifischen Leistungsgesetzen sind "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden im SGB IX legal definiert. Mit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit Einrichtung im Auftrag der zuständigen Sozialleistungsträger und auf der Basis von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach Maßgabe der §§ 76ff. SGB XII bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe erbringen, sind diese nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG steuerfrei (vgl. Abschn. 4.16.5. Abs. 15 und 16 UStAE). L...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Konkurrenzklausel

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 23 UStG gilt nicht, soweit Leistungen der Arbeitsförderung i. S. d. § 4 Nr. 15b UStG, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. v. § 4 Nr. 15c UStG, Bildungsleistungen i. S. d. § 4 Nr. 21 UStG, Leistungen des Jugendherbergswesens i. S. d. § 4 Nr. 24 UStG oder Leistungen der Jugendhilfe i. S. d. § 4 Nr. 25 UStG erbracht werden.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung beruht auf dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG – vom 23.12.2016 (BGBl I 2016, 3234). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 16 BTHG wurde die Vorschrift zum 01.01.2017 neu eingeführt. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Art. 17 BTHG hat die Vors...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG betrifft Werkstätten für behinderte Menschen und deren angegliederte Betreuungseinrichtungen, die nach § 225 SGB IX durch die zuständige Behörde anerkannt sind (vgl. Abschn. 4.16.5. Abs. 9–11 UStAE). Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (Abs 1).

Rn 1 Der Abänderung nach § 48 I unterliegen (auf Antrag) rechtskräftige VA-Endentscheidungen mit Dauerwirkung. Dies betrifft Entscheidungen, die die schuldrechtliche Ausgleichsrente (§ 20 VersAusglG), deren Abtretung (§ 21 VersAusglG) oder die Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung (§§ 25, 26 VersAusglG) zum Gegenstand haben (BTDrs 16/10144, 98). Erforderlich ist eine nac...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.5 Rehabilitationseinrichtungen

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ee UStG begünstigt Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 21 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) bestehen und die medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen (vgl. Abschn. 4.14.5. Abs. 18 UStAE).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG werden Integrationsfachdienste, die gem. § 194 Abs. 1 S. 1 SGB IX im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden, hinsichtlich ihrer Tätigkeiten steuerbefreit (vgl. Abschn. 4.16.5. Abs. 7 u...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Regelbedarf zur Sicherung des Unterhalts

Rz. 40 Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in § 20 SGB II geregelt. Nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst der Regelbedarf insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Teilhabe am sozialen und kult...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 22 Brüssel IIb-VO – Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980.

Gesetzestext Beantragt eine Person, Behörde oder sonstige Stelle direkt oder mit Hilfe einer Zentralen Behörde unter Berufung auf eine Verletzung des Sorgerechts bei dem Gericht eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980, mit der die Rückgabe eines Kindes unter 16 Jahren angeordnet wird, das widerrechtlich in einen anderen Mi...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / I. Einleitende Vorbemerkungen

Rz. 5 § 84 Abs. 1 S. 1 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat Vorstandsmitglieder einer AG für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie erfordert einen jeweils neuen Beschluss des Aufsichtsrats, der jedoch frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolter, Steuerrechtliche Sonderregelungen für landw Tierhaltungskooperationen, DStZ 1971, 326; Felsmann, Die Abgrenzung der LuF vom Gewerbe, INF 1975, 361; Sommerfeldt, Die bewertungsrechtliche Behandlung der landw Tierhaltungsgemeinschaften, DStZ 1980, 100; Heins, Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gem § 51 BewG, AgrB 2017, 312. Verwaltungsanweisungen: R 13.2 Abs 4 EStR 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 553,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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ZErb 04/2024, Zwingender An... / d. Unterhaltsverpflichtungen als – gewöhnliche – Nachlassverbindlichkeiten

Eine weitere zentrale Weichenstellung des Entwurfs ist es, die auf den Erben übergegangenen Unterhaltsverpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten einzuordnen. Der Erbe haftet also persönlich, aber eben für eine übergegangene Erb­lasserschuld, er tritt nicht selbst in das familienrechtliche Unterhaltsverhältnis ein.[28] Für den Unterhaltsanspruch gelten dann die allgemeinen...mehr

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§ 33 Bürgergeld / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das Arbeitslosengeld II ist im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelt. Das SGB II wurde durch Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV")[1] eingeführt und ist im Wesentlichen am 1.1.2005 in Kraft getreten. Zum 1.1.2011 wurde das SGB II umfassend novelliert und in der Tendenz einer Sozialhilfe für Erwerbsfähige ange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 10 Die Gewährleistungsfunktion von § 850f I sichert dem Schuldner einen an den sozialrechtlichen Maßstäben orientierten Lebensunterhalt. Trotz eigener Einkünfte soll er nicht die Sozialsysteme in Anspruch nehmen müssen. Daran schließt sich die Überlegung an, dass der Gläubiger nicht sein materielles Forderungsrecht zulasten der öffentlichen Träger der Daseinsfürsorge verw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 10 Privilegiert werden gesetzliche Unterhaltsansprüche. Unschädlich ist, wenn die gesetzliche Pflicht vertraglich ausgestaltet wird, etwa durch einen Prozessvergleich (BGHZ 31, 210, 218; BGH NJW 13, 239 mAnm Ahrens Rz 16). Dies gilt selbst dann, wenn aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten der gesetzliche Unterhaltsanspruch ausgeschlossen und durch einen vertraglichen Anspr...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Weitere Sperrzeittatbestände

Rz. 42 Eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III) erfolgt, wenn der bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 1 SGB III) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich in der durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) geänderten Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) als ...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.3 Teilnahme am laufenden Verlust bis zur vollen Höhe

Rz. 35 Die Teilnahme am laufenden Verlust des Unternehmens bis zur vollen Höhe stellt ein weiteres notwendiges Kriterium für die Einordnung von mezzaninen Finanzinstrumenten als bilanzielles Eigenkapital dar. Dieses Kriterium soll gemäß der Stellungnahme HFA 1/1994 gemeinsam mit dem Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung ein Umgehen der gesetzlichen Kapitalerhaltung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.1 Tatsächliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 93 § 35 Abs. 3 Satz 2 unterscheidet zwischen 3 Varianten, die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu senken: einen Wohnungswechsel, Vermieten oder "auf andere Weise". Diese müssen jeweils nicht nur objektiv möglich, sondern auch subjektiv zumutbar sein. Rz. 94 Ein Wohnungswechsel ist (objektiv) nur möglich, wenn eine angemessene Wohnung tatsächlich zur Verfügung steht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mezzanines Kapital in der R... / 3.5.2.2 Erfolgsabhängigkeit der Vergütung

Rz. 34 Die Eigenkapitalgeber sind im Unterschied zu den Fremdkapitalgebern an den Chancen und Risiken des Unternehmens beteiligt.[1] Aus diesem Grund dient das Kriterium der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung zur Dokumentation der Teilhabe des mezzaninen Kapitalgebers an den Chancen und Risiken des Unternehmens. Dieses Kriterium ist im Schrifttum jedoch nicht unumstritten.[2]...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.5 Entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 (Abs. 3 Satz 1 HS 2)

Rz. 65 Der zum 1.1.2023 in Satz 1 eingefügte HS 2 bestimmt, dass § 43a Abs. 3 , der Direktzahlungen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII regelt, entsprechend gilt. Zwar hat der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 in Satz 1 verortet, der lediglich Direktzahlungen auf Antrag der leistungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 4 Der geschützte Personenkreis ergibt sich aus § 151 Abs. 1 SGB IX. Danach gelten die Regelungen des 3. Teils des SGB IX für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.[1] Rz. 5 Nach § 2 Abs. 1 SGB IX n. F. sind Menschen mit Behinderung Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.1 Fortbestand der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht bzw. diese Leistungen bezogen werden oder nach den gesetzlichen Regelungen[1] Elterngeld bezogen wird. Gleiches gilt für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit oder wenn Pflegeunterstützungsgeld bezogen wird.[2] Darüber hinaus bleibt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.3 Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Der Eintritt von Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 SGB III ist an den Bezug einer Entgeltersatzleistung geknüpft. Neben den Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie den Teilnehmern an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind aufgrund entsprechender Sonderregelungen in die Arbeitslosenversicherungspflicht aber auch weitere Personeng...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 1.1 Gesetzliche Grundlagen – Ziele

Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt das Neunte Buch des Sozialgesetzbuchs[1] – welches das zuvor zersplitterte und unübersichtliche Recht der Rehabilitation zusammengefasst und weiterentwickelt hat. Ziel des Gesetzes ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu fördern und damit das B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 4 Beginn und Ende des Schwerbehindertenschutzes

Der Schwerbehindertenschutz beginnt, ohne dass es einer förmlichen Anerkennung nach § 152 SGB IX bedarf, sobald die Voraussetzungen von § 2 SGB IX objektiv erfüllt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der Voraussetzungen weiß. Der Schwerbehindertenschutz erlischt, wenn die Voraussetzungen des § 2 SGB IX entfallen sind (§ 199 Abs. 1 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.5 Verletzung der Beschäftigungspflicht: die Ausgleichsabgabe

Der Arbeitgeber hat für jeden unbesetzten Pflichtplatz – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder ihm die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen überhaupt möglich ist – monatlich eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 Abs. 1 und 2 SGB IX). Die Ausgleichsabgabebeträge sind dynamisiert. Die Erhöhung richtet sich nach der Veränderung der Bezugsgröße nach § 18 Abs. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 9.1 Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX hat der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung sowie dem Betriebs-/Personalrat eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht vorhanden – beim Betriebs- bzw. Personalrat. Mit der Inklusionsvereinbarung sollen betrieblic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 7.1 Benachteiligungsverbot für schwerbehinderte Menschen

Das Benachteiligungsverbot gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern richtet sich seit dem Inkrafttreten des AGG nun nach §§ 7 ff. AGG. Dies stellt § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX klar. Das Benachteiligungsverbot ist zudem in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verfassungsrechtlich festgeschrieben. Das AGG enthält ein weitreichendes Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen. Als eines d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.2 Berechnung der anzurechnenden vorhandenen Arbeitsplätze

Die Zahl der Arbeitsplätze, aus der sich die anzuwendende Pflichtplatzquote und die Pflichtarbeitsplatzzahl ableitet, berechnet sich nach § 156 SGB IX und § 157 SGB IX. Danach sind Arbeitsplätze alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende und andere zur beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. Dabei ist immer auf eine jahresdurchschnittli...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 5.4 Berechnung der Erfüllung der Pflichtarbeitsplatzzahl

Diese Pflichtarbeitsplatzzahl ist vom Arbeitgeber mit schwerbehinderten Menschen oder vom Gesetz besonders genannten gleichwertigen Personen zu besetzen. Die öffentliche Pflicht ist nicht einklagbar; ihre Verletzung führt zur Verpflichtung, eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 SGB IX). Voraussetzung ist zunächst, dass die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 2 Geschützter Personenkreis

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. v. § 156 SGB IX rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX ist unter Behinderung die Auswirkung einer mehr als 6-monatigen Funk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt für die Beschäftigten des Bundes durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich im gesamten Tarifgebiet (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD). Für die Beschäftigten der kommunalen Verwaltungen und Unternehmen beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich, im Tarifgebie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Praktische Umsetzung i... / 6.2.1 Aufbau und Pflege der Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt

Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: gesetzliche Krankenkassen für Leistungen der medizinischen Rehabilitation sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Bundesagentur für Arbeit für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen; Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / Zusammenfassung

Begriff Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gemindert sind. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträcht...mehr