Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 3. Rechtswirkungen der erklärten Anfechtung

Rz. 9 Nach der allgemeinen Vorschrift des § 142 Abs. 1 BGB wird die angefochtene Verfügung von Anfang an nichtig. Dies kann bei einem Berliner Testament zu dessen ganzer Unwirksamkeit führen, weil dort grundsätzlich sowohl die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung als auch diese zu der Schlusserbeneinsetzung wechselbezüglich ist, vgl. § 2270 Abs. 1 BGB und die Vermutungen in § ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / 7. Testamentsvollstrecker

Rz. 21 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht totenfürsorgeberechtigt. Die Testamentsvollstreckung betrifft nur den Nachlass (§ 2205 BGB). Persönlichkeitsrechte und auch das Totenfürsorgerecht sind darin nicht enthalten.[10] Das Totenfürsorgerecht kann dem Testamentsvollstrecker aber vom Erblasser übertragen werden,[11] auch im Testament. Nach hier vertretener An...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / III. Die Formbedürftigkeit der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 400 In der Praxis wird oftmals übersehen, dass die Ausschlagung des Erbteils formbedürftig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschlagung des Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen hat (§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Ausschlagung hat nach § 1945 Abs. 1 S. 2 BGB entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubig...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 1. Die Selbstanfechtung durch den gebundenen Erblasser

Rz. 7 Der Selbstanfechtung testamentarisch bindend gewordener Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. Das Gesetz hat für die Anfechtung bindend gewordener wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament keine besonderen Vorschriften vorgesehen. Deshalb finden die Vorschriften des Erbvertragsrechts über die Rechtsfol...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 1. Fachanwalt für Erbrecht

Rz. 6 Die Fachanwaltsordnung (FAO) ist am 11.3.1997 in Kraft getreten. Der Fachanwalt für Erbrecht hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wi...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / cc) Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 10 Interessenkonflikte können hier entstehen, wenn die Pflichtteilsberechtigten sich bei Bewertungsfragen nicht einig sind. Darüber hinaus könnten anrechenbare Vorempfänge zu berücksichtigen sein oder aber auch Ausgleichungspflichten bestehen. Rz. 11 Eine Vertretung widerstreitender Interessen kann auch dann vorliegen, wenn mehrere Pflichtteilsberechtigte vertreten werden...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die hypothetische Ersatzerbenbestimmung

Rz. 85 Hat der Erblasser keinen Abkömmling, sondern eine andere verwandte oder ihm sonst nahe stehende Person eingesetzt, ist § 2069 BGB nicht – auch nicht analog – anwendbar.[139] Nach der Rechtsprechung kann jedoch der dem § 2069 BGB zugrunde liegende Rechtsgedanke, nämlich die Bedenkung des Stammes, bei ergänzender Auslegung (hypothetische Ersatzerbenbestimmung) zur Anwen...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 16. Bereicherungsansprüche des enterbten Vermächtnisnehmers

Rz. 70 OLG München:[79] Zitat "Tilgt ein Abkömmling die Schulden seiner Eltern im Hinblick auf eine Immobilie, die ihm vermächtnisweise zugewendet ist, und wird er diesbezüglich in einem späteren Testament enterbt, dann steht ihm ein bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB (condictio ob rem) gegenüber dem Erben zu."mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Letztwillige Verfügung

Rz. 93 Anordnungen für die Bestattung selbst gehören nicht in eine letztwillige Verfügung. Diese wird grundsätzlich erst nach der Bestattung gelesen und oft erst noch viel später vom Nachlassgericht eröffnet. In eine letztwillige Verfügung können und sollten besondere Kostenregelungen aufgenommen werden, wenn der Erblasser die Erben beispielsweise verpflichten möchte, die Kos...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Mitwirkungspflicht der Beteiligten

Rz. 107 Nach § 27 Abs. 1 FamFG sollen die Beteiligten an der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. § 27 Abs. 2 FamFG bestimmt, dass die Angaben der Beteiligten in Anlehnung an § 138 Abs. 1 ZPO umfassend und wahrheitsgemäß sein müssen. Sie sollen durch ihren Vortrag und durch die Angabe von Beweismitteln dem Gericht helfen, den wahren Sachverhalt zu ermitteln.[78] Rz. 108 Im ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / II. Bestimmung erbrechtlicher Begrifflichkeiten

Rz. 4 Im Nachfolgenden werden drei Grundbegriffe des internationalen Erbrechts gebraucht, welche es wie folgt zu unterscheiden gilt: Vom Erbstatut ist die Rede, soweit es um die erbrechtliche Nachfolge geht, welche sich gemäß Art. 25 EGBGB a.F. oder Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt und sodann grundsätzlich die erbrechtlichen Regelungen vorgibt. Deutschland folgte und folgt auc...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / III. Das Vermächtniskürzungsrecht

Rz. 113 Hat der Erbe außer dem Vermächtnis auch einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, so kann er nach § 2318 Abs. 1 BGB das Vermächtnis in der Weise kürzen (Erfüllungsverweigerung), dass Erbe und Vermächtnisnehmer die Pflichtteilslast im Verhältnis ihres jeweiligen Erwerbs tragen. Rz. 114 Dieses Kürzungsrecht setzt nach wohl h.M. aber voraus, dass der Erbe von dem Pflichtte...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / gg) Rechtsanwalt und Notar

Rz. 17 In diesem Zusammenhang ist auf § 45 Abs. 1 Nr. 2 BRAO hinzuweisen. Wurde seitens des Rechtsanwalts, der gleichzeitig Notar ist, ein Testament beurkundet und bildet diese Urkunde den Gegenstand eines Rechtsstreits, darf der Rechtsanwalt insoweit nicht tätig werden. Es ist weiter zu beachten, dass der Notar, der jetzt als Anwalt tätig ist, auch Eigeninteressen vertreten...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / C. Prüfung der Bindung durch frühere letztwillige Verfügungen/Prüfung von Pflichtteilen

Rz. 3 Insbesondere bei nichtehelichen Lebenspartnerschaften, an denen verwitwete Partner beteiligt sind, ist zu prüfen, ob einer der Partner durch bindendes gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag mit einem verstorbenen Ehegatten gebunden ist. In diesen Fällen sind lebzeitige Zuwendungen an den neuen Partner im sog. lebzeitigen Eigeninteresse zur Versorgung des neuen Pa...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 129 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (ff) Gewinnermittlung

Rz. 201 Dem Nießbraucher steht der Reingewinn zu, der nach Abzug aller zur Erhaltung des Unternehmens notwendigen Aufwendungen verbleibt. Betriebswirtschaftlich gebotene Abschreibungen und Rückstellungen sind gewinnmindernd zu berücksichtigen. Im Einzelnen ist allerdings fraglich, welche Aufwendungen abzuziehen sind.[224] Wenn der Erblasser sich zu einem Unternehmensnießbrau...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Auseinandersetzungsausschluss (Teilungsverbot, § 2044 BGB)

Rz. 111 Unter einem Auseinandersetzungsausschluss versteht man den Ausschluss des Anspruchs einzelner Miterben gegen die übrigen auf Erbauseinandersetzung gemäß § 2042 Abs. 1 BGB. Dieser Ausschluss entspricht – je nach Willen des Erblassers – einem Vermächtnis gemäß § 2150 BGB zugunsten der anderen Miterben oder aber einer Auflage. Er wirkt nur schuldrechtlich und hindert so...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / K. Die berufsmäßige Betreibung der Testamentsvollstreckung

Rz. 135 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen andere Berufsgruppen als Rechtsanwälte (insbesondere Steuerberater und Banken) Testamentsvollstreckungen übernehmen dürfen, ist in § 5 Abs. 2 RDG geregelt. Danach gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung erbracht werden, als erlaubte Nebenleistungen. Die Übernahme von Testamen...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 3. Zeitpunkt der Schenkung

Rz. 38 Nur eine Schenkung, die nach Abschluss des Erbvertrags vorgenommen wird, kann einen Anspruch nach § 2287 BGB auslösen. Dieser wiederum kann erst mit Anfall der Erbschaft entstehen. Beim gemeinschaftlichen Testament kommt eine beeinträchtigende Schenkung erst nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten und damit eingetretener Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfü...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / XIII. Steuerrecht

Rz. 131 Der Erwerb des Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testamtens i.S.v. § 2269 Abs. 1 BGB (Berliner Testament) aufgrund eines Anspruchs nach § 2287 BGB gegen den vom überlebenden Ehegatten in der Absicht Beschenkten, den Schlusserben zu benachteiligen, unterliegt gem. § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG der Erbschaftsteuer. Beim Beschenkten, der die erhaltenen Vermögenswerte nach ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Behindertentestament

Rz. 101 Wird bspw. in Beratungsgesprächen zu Behindertentestamenten der Wunsch an den Notar herangetragen, dem Heimträger oder Beschäftigten des Heimes von Todes wegen etwas zukommen zu lassen, stellt sich die Frage der Anwendbarkeit des § 14 HeimG. Behindertentestamenten liegt häufig die Konstruktion zugrunde, dass das behinderte Kind zum Vorerben und der Träger des Heimes, ...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / Literaturtipps

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / I. Allgemeines

Rz. 240 Wegen der Rechtsscheinwirkung des Erbscheins müssen unrichtige Erbscheine so schnell wie möglich "aus dem Verkehr gezogen" werden. Deshalb sieht § 2361 BGB vor, dass unrichtige Erbscheine von Amts wegen einzuziehen sind. Damit ist auch klar, dass ein Erbschein nicht in Rechtskraft erwachsen kann. Dazu das OLG Köln:[189] Zitat "Die Einziehung eines Erbscheins kann auch l...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / II. Erbfolge nach einem Kommanditisten

Rz. 33 Der Tod eines Kommanditisten führt nicht zur Auflösung der Gesellschaft, § 177 HGB. Mehrere Erben des verstorbenen Kommanditisten treten nicht in Erbengemeinschaft, sondern kraft Sondererbfolge als Gesellschafter mit der ihrer Erbquote entsprechenden Beteiligungsquote bezogen auf den Anteil des Erblassers in die KG ein. Alle Gesellschafter und die Erben des verstorben...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Erstattungsanspruch gegen Miterben

Rz. 239 Besteht in einer Erbengemeinschaft Streit, weigern sich Miterben oftmals, bei der Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins mitzuwirken und die entstandenen Kosten mitzutragen, sodass sich die Frage stellt, ob demjenigen Miterben, der zunächst die Kosten des Erbscheinsverfahren übernommen hat, ein Erstattungsanspruch gegen die übrigen Miterben zusteht. Dafür ist...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / e) Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses im Grundbuchverfahren

Rz. 153 Änderungen im Grundbuch werden durch die Vorlage einer öffentlichen Urkunde i.S.v. § 29 GBO geführt. In Erbfällen erfolgt der Nachweis der Erbrechts in aller Regel zum einen gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO durch ein beurkundetes Testament in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift oder zum anderen gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO bislang durch Vorlage eines Erbscheines.[319]...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Frankreich: Nachweis des Erbrechts

Rz. 348 Ein Erbschein mit öffentlichem Glauben ist dem französischen Recht unbekannt, mit Ausnahme in Elsass-Lothringen, wo formell die Regelung des deutschen Erbscheins gilt, allerdings nur für Erblasser, die dort ihren letzten Wohnsitz hatten. Einen Erbschein im deutschrechtlichen Sinne kennt das französische Recht nicht. Die Erbfolge wird durch eine Offenkundigkeitserkläru...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Vormundbenennungsrecht

Rz. 291 Eltern können für den Fall, dass ihre minderjährigen Kinder nach ihrem Tod eines Vormunds bedürfen, im Testament diejenige Person benennen, die Vormund werden soll, §§ 1776, 1777 Abs. 3 BGB. Der Benannte darf nur unter den in § 1778 BGB bezeichneten Voraussetzungen übergangen werden. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass die benannte Person, im Gegensatz zur gerichtli...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / F. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 65 Gerade auf dem Gebiet der Testamentsgestaltung oder aber auch bei der Ausarbeitung von Übergabeverträgen sind Drittinteressen, die der bedachten Personen oder der Übernehmer, in starkem Maße betroffen. Der Rechtsanwalt muss hier sowohl die geschuldete Leistung (den Entwurf des Testamentes oder des Übergabevertrags) an seinen Mandanten erbringen als auch die Interessen...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / D. Die Person des Schiedsrichters

Rz. 39 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[81] Ist der Erblasser be...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Beweiserhebung und -würdigung

Rz. 28 Das OLG Düsseldorf hat die Beweiserhebung und -würdigung bei vorgetragener und bestrittener Testierunfähigkeit eines Erblassers instruktiv dargestellt:[36] Zitat "Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung der notariellen Testamente a...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Materielle Unrichtigkeit

Rz. 247 Materielle Unrichtigkeit liegt vor, wenn die materielle Rechtslage einerseits und das im Erbschein bezeugte Erbrecht andererseits nicht übereinstimmen. Beispiele hierfür sind der Erbschein des Vorerben nach Eintritt des Nacherbfalls oder das Auffinden eines Testaments, das die Erbfolge anders regelt, als sie im Erbschein genannt ist. Rz. 248 Eine zur Einziehung verpfl...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Feststellungslast

Rz. 121 Die Beweislast wird in die formelle und materielle Beweislast unterteilt: Wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes gelten die Regeln über die form...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / III. Amtsverfahren des Nachlassgerichts

Rz. 15 Das Nachlassgericht führt folgende Tätigkeiten von Amts wegen aus:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 7. Beweislast für das Erbrecht

Rz. 156 Der Kläger muss sein Erbrecht darlegen und ggf. beweisen. Darzulegen sind also der Tod des Erblassers und der Berufungsgrund des Erben. Beruft sich der Kläger auf sein gesetzliches Erbrecht, so hat er sein Verwandtschaftsverhältnis, das etwaige Bestehen einer Ehe sowie ggf. den Wegfall gesetzlicher Erben einer vorrangigen Ordnung zu beweisen.[153] Behauptet der Erbe ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die objektiven und subjektiven Kriterien

Rz. 13 Bei der Errichtung eines Testaments sind neben den materiellen Gestaltungsmöglichkeiten eine Reihe objektiver und subjektiver Kriterien zu beachten. So ist bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung möglicherweise erst Jahre später oder gar Jahrzehnte später zum Tragen kommt. Der Berater muss also bereits im Vorfeld vorh...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (2) Ermittlung der auffälligen Verhaltensweisen

Rz. 129 Zur Ermittlung der auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers kann sich das Nachlassgericht sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel bedienen.[100] Der Umfang der gebotenen Ermittlung unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.[101] Rz. 130 Erste Auffälligkeiten, die das Nachlassgericht selbstständig überprüfen kann, können sich aus dem eröffneten Tes...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Abgrenzung der Teilungsanordnung vom Vorausvermächtnis

Rz. 366 Die Teilungsanordnung entfaltet ihre Wirkung erst bei der Nachlassteilung. Das Vermächtnis hingegen ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) und ist deshalb vor der Teilung zu erfüllen (§ 2046 BGB). Im Einzelfall kann es schwierig sein, festzustellen, ob die Anordnung des Erblassers den Charakter einer Teilungsanordnung oder eines Vorausvermächtnisses nach § 2...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 60 Der Erblasser muss das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen missbraucht haben, um den Vertragserben zu beeinträchtigen. Die Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, wird am lebzeitigen Eigeninteresse gemessen. Ausschlaggebend ist, welche Gründe den Erblasser bewogen haben, wobei eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Vertragserben einerseits...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / C. Beratung

Rz. 72 Auch nach der Änderung zum 1.8.2013 verbleibt es bei der seit 1.7.2006 geltenden Regelung. Diese lautet wie folgt: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Nachlassspaltung

Rz. 443 Tritt Nachlassspaltung ein, weil ein Teil des Nachlasses sich im Ausland befindet und dort ausländischem Erbrecht unterliegt, so wird jeder Teil nach den jeweils geltenden Auseinandersetzungsregeln des betreffenden Erbrechtsstatuts geteilt. Dabei handelt es sich nicht um eine Teilauseinandersetzung, da die durch Aufspaltung entstandenen Nachlassteile grundsätzlich al...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / I. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 417 Ob ein Rechtsstreit über die Feststellung des Erbrechts wegen eines bereits anhängigen Erbscheinsverfahrens nach § 148 ZPO ausgesetzt wird, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Während das OLG München eine Aussetzung des Zivilprozesses wegen der möglichen Verwertung bereits erhobener Beweise im Erbscheinserteilungsverfahren für zweckmäßig erachtet,...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / c) Die Ermittlung und Erörterung des Erbfallszenariums als wesentlicher Teil der erbfallrelevanten Willensbildung

Rz. 21 Unter dem Erbfallszenarium sind die mit Eintritt des Erbfalls entstehende neue Rechtslage und deren rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen für die Beteiligten zu verstehen. Wenn bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung der Berater nicht auf die unterschiedlichen Angriffs- und Verteidigungsrechte der einzelnen Beteiligten nach dem Erbfall deutlich hingewiese...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 1. Rechtsgestaltungsinstrument Vermächtnis

Rz. 1 Nach der Erbeinsetzung ist die wichtigste und häufigste testamentarische Anordnung das Vermächtnis. Es beinhaltet die Zuwendung eines Vermögensvorteils, ohne den Bedachten als Gesamtrechtsnachfolger einzusetzen (§ 1939 BGB). Für den Vermächtnisnehmer wird ein Forderungsrecht gegen den Beschwerten – das kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer sein – begründet (§ 2174 B...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Grundsatz

Rz. 7 Die Schiedsfähigkeit ist für das Vertragsschiedsgericht nur lückenhaft, für das außervertragliche Schiedsgericht (insbes. bei Anordnung durch letztwillige Verfügung gem. § 1066 ZPO) so gut wie gar nicht gesetzlich geregelt. Deshalb mussten Rechtsprechung und Literatur Grundsätze zu der Frage entwickeln, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werde...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Nießbrauch am Nachlass

Rz. 182 Beim Nießbrauch am Nachlass handelt es sich um eine Form des Vermögensnießbrauchs, mithin einen Nießbrauch an den einzelnen Nachlassgegenständen, wobei dieser jeweils nach den für sie geltenden Vorschriften bestellt wird. Der Nießbrauch erlischt auch nicht durch Ausscheiden einzelner Gegenstände aus dem Nachlass, insbesondere besteht keine dingliche Surrogation bezüg...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / aa) Einsichtnahme, Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen

Rz. 74 Für alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch für das Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus der Nachlassakte. Über den Antrag entscheidet das Nachlass...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / II. Zuständigkeit für Sicherungsmaßnahmen

Rz. 17 Wird dem Nachlassgericht ein Todesfall bekannt, so hat es zu prüfen, ob zu einer amtlichen Fürsorgemaßnahme nach den Vorschriften der §§ 1960–1962 BGB Anlass besteht. Dies gilt auch für jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge für die Sicherung des Nachlasses auftritt (§ 344 FamFG). Dies führt jedoch nicht dazu, dass das Amtsgericht der Fürsorge ...mehr