Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / ee) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 341 Dazu das BayObLG im Beschl. v. 20.12.2000:[408] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Irrtum in Bezug auf das Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB

Rz. 323 Die Wirkung der Anfechtung reicht nur so weit, als der Anfechtungsberechtigte begünstigt wird. Er erlangt den vollen gesetzlichen Erbteil. Die Anfechtung wirkt nicht auch zugunsten anderer gesetzlicher Erben, z.B. nicht zugunsten von Ausgeschlossenen, weil die einzelne Verfügung nur insoweit von der Anfechtung erfasst wird, als sie sich nachteilig für den Pflichtteil...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 71 Die postmortale und transmortale Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Versterben des Vollmachtgebers unabhängig von Ermittlung und Willen der Erben und unabhängig von der Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsvermerk rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Aufgrund von ihm geschlossener Verträge scheiden Nachlassgegenstände au...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Anfechtung des Widerrufs

Rz. 303 Das Widerrufstestament kann nach den allgemeinen Testamentsanfechtungsregeln der §§ 2078 ff. BGB angefochten werden. Auch die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung (§ 2256 BGB) ist – weil sie Widerrufscharakter hat – anfechtbar. Rz. 304 Die Wirkungen der Anfechtung des Widerrufs erstrecken sich nur auf diejenigen Verfügungen, deren Wieder...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (5) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 196 BayObLG, Beschl. v. 20.12.2000:[146] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen die vor, bei...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Form der Pflichtteilsentziehung

Rz. 387 Die Pflichtteilsentziehung erfolgt durch letztwillige Verfügung, § 2336 BGB. Zulässig sind insoweit alle Testamentsformen. Dass und wem der Pflichtteil entzogen wird, muss sich deutlich aus der Verfügung ergeben. Lediglich den Gesetzestext wiederzugeben ist nicht ausreichend. Außerdem muss der Grund der Entziehung zur Zeit der Errichtung des Testaments bestehen und i...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Behindertentestament

Rz. 404 So wird beispielsweise in Beratungsgesprächen zu sog. Behindertentestamenten hin und wieder der Wunsch an den Notar herangetragen, dem Heimträger oder Beschäftigten des Heims von Todes wegen etwas zukommen zu lassen, insbesondere dann, wenn außer dem behinderten Kind keine weiteren Abkömmlinge vorhanden sind. Hier stellte sich bisher die Frage der Anwendbarkeit des §...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Öffentlicher Glaube

Rz. 204 Zugunsten des Rechtsverkehrs wird weiter eine Richtigkeitsfiktion aufgestellt, § 2366 BGB: Erwirbt jemand einen Erbschaftsgegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt des Erbscheins als richtig, soweit die Vermutung des § 2365 BGB reicht. Darüber hinaus genießen auch Zahlungen an den Erben oder sonstige Verfügungsgeschäfte, wie z.B. Aufrechnung, Bewilligung einer...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Grenze der Testierfreiheit

Rz. 356 Verstößt der Inhalt einer Verfügung von Todes wegen gegen die guten Sitten, so ist sie nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB). Die dem Erblasser gewährte Testierfreiheit findet hier ihre Grenze. Grundsätzlich ist der Erblasser befugt, ohne nähere Gründe von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen; das Pflichtteilsrecht sichert die nahen Angehörigen. Allerdings kommt in den gesetzl...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG

Rz. 284 Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG Muster 7.60: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 68 Abs. 3 S. 1, 49 FamFG An das Oberlandesgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweilige...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Antrag des Gläubigers auf Klagepflegschaft

Rz. 268 Im Gegensatz zur Regelung des § 1960 BGB steht die Bestellung bei § 1961 BGB nicht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie muss vielmehr, sofern die Voraussetzungen des § 1960 Abs. 1 BGB vorliegen, angeordnet werden, wenn ein dahin gehender, mit der Absicht gerichtlicher Geltendmachung begründeter Antrag vorliegt.[285] Die oft zögerliche Behandlung der Nachlassp...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Grundsätzliches

Rz. 134 Erlangt das Nachlassgericht Kenntnis vom Vorliegen einer letztwilligen Verfügung und liefert der Besitzer diese nicht ab, so ergeht eine Ablieferungsanordnung, § 358 FamFG .[76] Demnach wird der Besitzer des Testamentes aufgefordert, dieses unverzüglich, spätestens binnen einer bestimmten Frist beim Nachlassgericht abzuliefern. Darüber hinaus soll der Besitzer ggf. we...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Genehmigung der Niederschrift durch den Erblasser

Rz. 192 Über eine öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen ist eine Niederschrift aufzunehmen, § 8 BeurkG, die den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss, § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG. Die Wirksamkeit einer notariellen Beurkundung nach § 13 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BeurkG erfordert u.a., dass die Beteiligten als formelles Zeichen i...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / h) Einseitige Wechselbezüglichkeit

Rz. 58 Grundsätzlich ist beiderseitige – gegenseitige – Abhängigkeit zweier Verfügungen anzunehmen, die Erblasser können aber auch nur die einseitige Abhängigkeit anordnen.[77] Sie ist in dem Fall anzunehmen, dass zwar der eine Erblasser seine Verfügung unabhängig von der des anderen, der andere aber seine Anordnung nur mit Rücksicht auf die Verfügung des ersten trifft (sog....mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG

Rz. 282 Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG Muster 7.59: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 49 FamFG An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Einziehung des Erbscheins und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 4...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis

Rz. 93 Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinandersetzungsausschluss als Vorausvermächtnis Muster 4.10: Ehe- und Erbvertrag – Rechtswahl Güterrechtsstatut und Ehewirkungsstatut – modifizierte Zugewinngemeinschaft – Rechtswahl Erbrechtsstatut – Auseinanders...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Verwahrung

Rz. 54 Der Erbvertrag soll grundsätzlich in die besondere amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts verbracht werden, wenn nichts anderes verlangt wird, § 2277 BGB. Die Beteiligten können die amtliche Verwahrung ausschließen, § 34 Abs. 2 BeurkG. Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars, der in diesem Fall verpflichtet ist, das Zentrale Testamentsregister bei der ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Zuwendungsverzicht

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung

Rz. 324 Gem. § 2270 Abs. 1 BGB werden durch die wirksame Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung diese nichtig und damit grds. alle mit ihr im Abhängigkeitsverhältnis stehenden Verfügungen des anderen Ehegatten gleichfalls unwirksam. Andere Verfügungen, insbesondere die nicht im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zur angefochtenen Verfügung stehenden Verfügungen des v...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftsvertrag

Rz. 118 Muster 18.16: Erbschaftsvertrag Muster 18.16: Erbschaftsvertrag _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Anhörung der Erben zum Auseinandersetzungsplan

Rz. 219 Muster 13.46: Anhörung der Erben zum Auseinandersetzungsplan Muster 13.46: Anhörung der Erben zum Auseinandersetzungsplan An[393] _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Nach Erledigung und Abwicklung der sonstigen mir als Testame...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 100 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290, 2291 Abs. 4, 2276 BGB.[125] Unter Ehegatten/Lebenspartnern genügt die Form des gemeinsch...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Begründung der Übertragungsverpflichtung

Rz. 85 Bei einem Grundstücksvermächtnis aufgrund privatschriftlichen Testaments (§§ 2247, 2267 BGB, § 10 LPartG) wird eine Übertragungsverpflichtung für eine Immobilie begründet, ohne dass das Kausalgeschäft notariell beurkundet worden wäre. Gegenstand eines Grundstücksvermächtnisses kann auch eine Eigentumswohnung oder ein (gewerblich genutztes) Teileigentum sein. Dabei han...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Zweck des Zuwendungsverbots

Rz. 380 Mit dem Zuwendungsverbot versucht das HeimG, in dem äußerst sensiblen Bereich zwischen Testierfähigkeit und Testierfreiheit potenziellen Erblassern zu einem Freiraum zu verhelfen, der sie möglichst jedem Druck, in einer bestimmten Weise zu testieren, aus der unmittelbaren Umgebung ihrer Heimunterbringung entziehen und wenigstens in diesem Teilbereich ihre Testierfrei...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Muster: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils

Rz. 299 Muster 19.4: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils Muster 19.4: Antrag auf Eintragung einer Eigentumsübertragungsvormerkung des Klägers aufgrund vorläufig vollstreckbaren Urteils An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Eigentumswohnung, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Zweck

Rz. 210 Dem Anliegen des Erblassers, eine Vertrauensperson mit der Abwicklung seines Nachlasses zu beauftragen, kann auch mit einer Vollmacht entsprochen werden, die entweder bereits zu Lebzeiten erteilt wird und über den Tod hinaus gilt, oder aber mit einer Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird. Im ersteren Fall spricht man von einer transmortalen Vollmacht, im zweit...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 6. Besonderheiten (besondere familiäre Umstände)

Rz. 60 Unter dem Stichwort "Besonderheiten" sind im Mandantengespräch besondere familiäre Umstände festzuhalten. Gemeint sind damit im Einzelnen besondere gesellschaftliche Randgruppen, wie z.B. behinderte oder drogenabhängige Kinder und Lebenspartner, aber auch ein in der Vergangenheit zurückliegendes schwieriges Eltern-Kind-Verhältnis. Rz. 61 Auch wenn es im tatsächlichen L...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 14. Vermutete Kausalität

Rz. 430 Tatsächlich richtet sich das Verbot des § 14 Abs. 5 HeimG gegen die Annahme von Vermögensvorteilen nur dann, wenn ein Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag besteht. Allerdings ist nach h.M.[478] ein Zusammenhang zwischen der Vorteilszuwendung und dem Heimvertrag bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten, um Fälle unklarer Beweislage, wo die...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 25. Einziehung eines unrichtigen Erbscheins

Rz. 458 Wegen der Rechtsscheinwirkung des Erbscheins (§ 2366 BGB) müssen unrichtige Erbscheine so schnell wie möglich "aus dem Verkehr gezogen" werden. Deshalb sieht § 2361 BGB vor, dass unrichtige Erbscheine von Amts wegen einzuziehen sind ("… so hat ihn das Nachlassgericht einzuziehen"). Damit ist auch klar, dass ein Erbschein nicht in Rechtskraft erwächst. Dies gilt auch ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Muster: Einfache Pflichtteilsklausel

Rz. 468 Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch einschließlich etwaiger Ausgleichs-, Zusatz- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend, wobei unter Geltendmachung bereits d...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 4. Muster: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung

Rz. 34 Muster 26.10: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung Muster 26.10: Anschreiben an den abgebenden Friedhof mit der Bitte um Zustimmung zur Umbettung An Friedhofsverwaltung _________________________ Herrn _________________________ Umbettung des Herrn _________________________, verstorben am _________________________ Sehr geehrter He...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / bb) Stundensatz

Rz. 161 Der Stundensatz bemisst sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.[117] Die Höhe des Stundensatzes richtet sich demnach unter Würdigung der genannten Umstände am Einzelfall.[118] Dementsprechend hat das Nachlassgericht – im Beschwerdeverfahren das an seine Stelle tret...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / II. Grundbuchrechtliche Situation

Rz. 320 Vorbemerkung Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG),[306] das am 1.1.2024 in Kraft treten wird, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts registerfähig. Rz. 321 Seit dem BGH-Urt. v. 25.9.2006 ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als grundbuchfähig anerkannt.[307] Mit Beschl. v. 4...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 111 Grundsätzlich sind Verträge über den Nachlass, die zu Lebzeiten des Erblassers ohne dessen Beteiligung geschlossen werden, nach § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Unwirksam sind entsprechend Verträge betreffend Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Auch Abfindungsvereinbarungen zwischen Schlusserben eines Berliner Testaments sind...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Unterschiede zwischen Erbenfeststellungsklage und Erbscheinsverfahren

Rz. 7 Zunächst ist ein elementarer Unterschied zwischen Zivilprozess einerseits und Erbscheinsverfahren andererseits festzustellen: Die Parteien des Zivilprozesses sind der Kläger und der Beklagte (formeller Parteibegriff). Die Beteiligten des Erbscheinsverfahrens nennt das FamFG und unterscheidet zwischen "Muss-Beteiligten" und "Kann-Beteiligten" unter Aufgabe der bisherige...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§ 2064 BGB)

Rz. 177 Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist im Rahmen der Bestimmung des Erben der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich im Willen oder in der Erklärung vertreten zu lassen (formelle Höchstpersönlichkeit), noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlege...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / f) Muster: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung

Rz. 64 Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung Muster 25.11: Zahlungsklage gegen die Lebensversicherung An das Landgericht[56] _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen die _________________________-Lebensversicherung-AG, Schadenstr. 1, 50667 Köln, vertreten dur...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Abwicklungs-/Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 5 Sie stellt nach dem Gesetz den Regeltypus der Testamentsvollstreckung dar, in deren Rahmen es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist, durch Ausführung des letzten Willens des Erblassers den Nachlass abzuwickeln (§ 2203 BGB). Die Abwicklungsvollstreckung wird auch als ausführende Vollstreckung oder als Willensvollstreckung, für den Fall des Vorhandenseins mehrerer ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines und gesetzliche Regelung

Rz. 57 Mit dem Wegfall des § 2332 Abs. 1 BGB a.F. zum 1.1.2010 gilt grundsätzlich für pflichtteilsrechtliche Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von drei Jahren. Die relativ kurze Verjährungsfrist dient dazu, eine rasche Klärung und eine schnelle, endgültige Abwicklung des Nachlasses herbeizuführen. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilserg...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / hh) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung

Rz. 211 Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung Muster 14.32: Antrag auf einstweilige Verfügung gegen befreiten Vorerben, Sicherheitsleistung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Eilt sehr! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Frau _________________________ – Antragst...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / a) Bedeutung in der Kautelarpraxis

Rz. 110 Die Bedeutung des Zuwendungsverzichts ist in der Kautelarpraxis relativ gering, zumal letztwillige Verfügungen nach §§ 2253 ff. BGB oder Erbverträge nach § 2290 BGB zu Lebzeiten abgeändert werden können. Der Zuwendungsverzicht ist ebenfalls ein abstraktes Rechtsgeschäft mit zugrunde liegendem Kausalgeschäft zwischen Erblasser und Dritten.[220] Das Hauptmotiv des Zuwen...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB)

Rz. 118 Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, – Klägers – Prozessb...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung

Rz. 78 Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind:mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen, Art. 24 EuErbVO

Rz. 55 Die Zulässigkeit und materielle Wirksamkeit von Verfügungen von Todes wegen mit Ausnahme von Erbverträgen regelt Art. 24 EuErbVO. Art. 24 EuErbVO Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen (1) Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Recht...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Urkundenvorlage im Zivilprozess

Rz. 168 Die Prozesspartei hat einen prozessualen Anspruch gegen den Gegner auf Vorlegung einer Urkunde nach §§ 421 ff. ZPO. Voraussetzung für die prozessuale Vorlagepflicht ist allerdings das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Vorlage der Beweisurkunde. Ein solcher materiellrechtlicher Anspruch auf Urkundenvorlage besteht in den Fällen, in denen der Beweisführe...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Ausschlagung des Vermächtnisses

Rz. 78 Der pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer kann das Vermächtnis ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen, gleichgültig, ob der Wert des Vermächtnisses den Pflichtteilsanspruch erreicht oder ihn sogar übersteigt. Die Ausschlagung ist weder an eine Form noch an eine Frist gebunden; sie ist gegenüber demjenigen zu erklären, der mit dem Vermächtnis beschwert ist,...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen

Rz. 96 Hinweis Bei einer Klage auf Wegnahme von Inventarstücken, die einem Nachlassgrundstück einverleibt wurden, besteht ein erhebliches Prozessrisiko. Denn die Frage, ob insoweit ein Wegnahmerecht besteht, ist umstritten (vgl. Rdn 89 f.). Rz. 97 Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegna...mehr