Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Position des Nacherben

Die Auswahl geeigneter Nacherben obliegt dem Erblasserwillen. Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG. Als Nacherben kommen neben anderen natürlichen Personen aus dem persönlichen Umfeld des Erblassers vor allem Geschwisterkinder des Behinderten oder aber auch der Ehegatte des Erblassers in Betracht. Bei einer Nacherbeneinsetzung des Ehegatten muss grds....mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Eine weitere Gefahr für die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialleistungsträger kann sich aus lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ergeben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB nach sich ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB stehender und von diesem unabhängiger eigener Pf...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Erbrechtliche Grundlagen

Bevor auf die speziellen testamentarischen Konstruktionen zur Gestaltung eines Behindertentestaments eingegangen wird, sollen die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts dargestellt werden. Sie bilden die Basis der juristischen Überlegungen bei der Ausgestaltung von letztwilligen Verfügungen und insbesondere bei der Planung von behindertengerechten Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.1 Die Sachverhalte

Das Verfahren 1 BvR 1644/00 In diesem Verfahren wendete sich der Sohn 1 der Erblasserin an das Bundesverfassungsgericht, weil er zur Zahlung des Pflichtteils an seinen Bruder (Sohn 2) verurteilt worden war. Die verstorbene Mutter der beiden Brüder hatte in einem privatschriftlichen Testament Sohn 1 zu ihrem Alleinerben eingesetzt, weil der Sohn 2, mit dem sie gemeinsam in ein...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.1 Rechtsgeschäfte

Rz. 11 Rechtsgeschäfte bestehen aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen die von den Beteiligten gewollte Rechtsfolge herbeiführen.[1] Willenserklärung ist die Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichteten Willens, die in der Begründung, inhaltlichen Änderung oder Beendigung eines privat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.1.2 Einzelfälle

Rz. 41 Wird eine unwirksame Verfügung von Todes wegen ausgeführt, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten, wenn die Ausführung der Verfügung auf der Beachtung des von dem Begünstigten und dem Belasteten anerkannten erblasserischen Willens beruht.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Verfügung nur teilweise ausgeführt wird.[2] Ein for...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 3.1.1 Begriff des Scheingeschäfts

Rz. 55 Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen.[1] Dies kann zivil- und steuerrechtlich nur einheitlich beurteilt werden. Setzen die von den Vertragsparteien gewollten steuerrechtlichen Folgen eines Geschäf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.2.2.2 Nichtigkeitsgründe

Rz. 14 Die Gründe der Nichtigkeit können sich aus der Person der Beteiligten, dem Inhalt des Rechtsgeschäfts, dem Zustandekommen der Willenserklärungen und der Nichteinhaltung der für das Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form ergeben. Aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts kann sich die Nichtigkeit insbesondere bei Verstößen gegen ein gesetzliches Verbot[1] oder gegen die guten Si...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Keine Geschäftsgebühr für den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments

Der auftragsgemäße Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann keine die Geschäftsgebühr auslösende Tätigkeit, wenn wechselbezügliche Verfügungen der Auftraggeber vorgesehen sind. BGH v. 15.4.2021 – IX ZR 143/20 RVG § 34; RVG VV Nr. 2300 Beraterhinweis Bislang wurde überwiegend angenommen, dass der Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Wirksamkeit einer nachträglichen Testamentsergänzung

Ergänzt die Erblasserin ihr handschriftliches Testament, mit dem sie ihren Ehemann als befreiten Vorerben und dessen Tochter sowie ihre beiden Nichten als Nacherben und zugleich als Ersatzvorerben zu je 1/3 eingesetzt und Testamentsvollstreckung angeordnet hat, später auf der Rückseite eines Blattes des Ursprungstextes durch die nicht gesondert mit ihrer Unterschrift versehe...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Ausschluss der Ausgleichungspflicht für Pflegeleistungen

Der Anspruch eines Erben auf Ausgleichung für den Erblasser erbrachter Pflegeleistungen kann durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern er kann sich auch aus im Testament zum Ausdruck gekommenen Umständen ergeben. BGH v. 24.3.2021 – IV ZR 269/20 BGB § 2057a, § 2316, § 2318 Beraterhinweis Die Ausglei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Anwachsung bei Wegfall eines Geschwisterkindes

Setzt eine unverheiratete, kinderlose Erblasserin in einem notariellen Testament ihre Nichte und ihren Neffen zu gleichen Teilen als Miterben ein und erklärt, sie habe weiter nichts zu bestimmen, so ergibt die Auslegung mangels Anwendbarkeit der Zweifelsregel des § 2069 BGB, dass die Erblasserin bei einem Wegfall des Neffen nicht dessen Kinder als Ersatzerben berufen wollte,...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Anwachsung bei Wegfall eines Schlusserben aufgrund Pflichtteilsstrafklausel

Eine Einsetzung als Schlusserbe entfällt, wenn der in einem Ehegattentestament zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling nach dem ersten Todesfall trotz testamentarisch vorgesehener Verwirkungsklausel den Pflichtteil verlangt. Es gilt dann die Anwachsung gem. § 2094 BGB als gewollt. OLG Hamm v. 27.1.2021 – 10 W 71/20 BGB § 2087, § 2094, § 2270, § 2271 Beraterhinweis Mit einer Pfl...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 1 Tatbestand

I. Der am 7.2.2020 verstorbene eingetragene Eigentümer (im Folgenden: Erblasser) war als solcher seit dem x 2002 mit seiner Ehefrau je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Seit dem x.2017 ist er als Alleineigentümer eingetragenen, nachdem seine Ehefrau gestorben war. Am x.2019 errichtete der Erblasser zur UR-Nr. x des Notars x ein Testament. Darin setzte er die von der Beteili...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / Leitsatz

1. Stellt sich nach Erlass einer Zwischenverfügung heraus, dass mit den darin aufgezeigten Abhilfemitteln der Nachweis der Beseitigung eines der Eintragung entgegen stehenden Hindernisses nicht beseitigt werden kann – hier Anerkennung einer als Erbin eingesetzten Stiftung durch die Stiftungsaufsicht im Zeitpunkt des Erbfalls –, ist die Zwischenverfügung aufzuheben; erscheine...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / 2 Gründe

II. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Beschwerdeführer ist der Beteiligte zu 1 in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Erblassers. Insoweit ist er zur Erhebung der Beschwerde auch im eigenen Namen befugt (Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 12. Aufl., § 7 Rn 143). 2. In der Sache führt die Beschwerde zu einem vorläufigen Erfolg. a) Steht einer beantragten ...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin, Tochter und Alleinerbin der am 11.6.2019 verstorbenen Erblasserin K. S. (Anlage K 2), begehrt von der beklagten … die Auszahlung eines Guthabens, das auf dem der Erblasserin gehörenden X. zu einem Prämiensparkonto mit der Nr. ausgewiesen ist. Am 17.10.2000 schlossen die Erblasserin und die Beklagte einen Prämiensparvertrag, zu dem die Konto-Nr. 0000000000 verg...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Durch Erbvertrag vom 22.7.1968 hatten sich der Erblasser und seine am 25.6.2016 vorverstorbene Ehefrau wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Zum Alleinerben des Längstlebenden war der im Jahre 1959 geborene Sohn des Erblassers berufen worden; zu Ersatzerben für den Fall seines Vorversterbens waren seine Abkömmlinge eingesetzt worden. Ferner hieß es: "Auch behält sich de...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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ZErb 10/2021, Anwendbarkeit... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist form- und fristgerecht (§ 63 Abs. 1 FamFG) eingelegt worden. Auch ist die Beschwerdeführerin beschwerdeberechtigt nach § 59 Abs. 1 FamFG. Denn sie macht geltend, Erbin geworden zu sein, sodass die Erteilung des vom Beteiligten zu 5. beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses sie in ihren Rechten beeinträchtigen würde. In der Sache hat...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / II. Handlungsbedarf bei Immobilien im Nachlass

Der Erbe muss veranlassen, dass das Grundbuch berichtigt wird und er als neuer Eigentümer eingetragen wird. Gemäß § 35 Abs. 1 GBO gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt zu führen. Entweder durch einen Erbschein bzw. ein Europäisches Nachlasszeugnis oder durch eine in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen Verfügung von ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Schätzung... / 1 Tatbestand

I. Am 28.11.2019 beantragte der Beteiligte gestützt auf ein Testament des Erblassers vom 0.0.2017 die Erteilung eines Alleinerbscheins zu seinen Gunsten. Dabei gab er u.a. an, dass zum Nachlass ein Miteigentumsanteil von ¼ an einer Immobilie in D, im L-Weg, gehöre. Nachdem die – erst zu ermittelnden – gesetzlichen Erben des Erblassers dem Erbscheinantrag nicht widersprochen ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Berechnun... / 2 Gründe

II. 1. Die weitere Beschwerde der Betroffenen ist zulässig gemäß § 81 Abs. 4 S. 1 GNotKG, nachdem sie das Landgericht im angefochtenen Beschl. v. 8.4.2021 zugelassen hat. An diese Zulassung ist der Senat gebunden (§ 81 Abs. 3 S. 3, Abs. 4 S. 4 GNotKG). Die weitere Beschwerde wurde gemäß § 81 Abs. 5 S. 4 GNotKG beim Landgericht eingelegt. Sie ist nicht an eine Frist gebunden un...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / V. Die Immobilienerbschaft in der Teilungsversteigerung

Im Jahre 2020 betrug die Gesamtzahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland 18.449 Immobilien mit einem Verkehrswert von 3,85 Mrd. Euro.[21] 18 % der Zwangsversteigerungen (in absoluten Zahlen: 3.500)[22] sind so genannte Teilungsversteigerungen, die auf die Auflösung von Gemeinschaften gerichtet sind. Anlass dieser Teilungsversteigerungen sind entweder Streitigkeiten im Ra...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / A. Versorgungsinteresse vs. Steuerinteresse beim Berliner Testament

Rz. 1 Häufig wird in der Praxis bei Ehegatten/Lebenspartnern im Rahmen der Vermögensnachfolgegestaltung von Todes wegen das gemeinschaftliche Testament gewählt. Auf zivilrechtlicher Ebene machen die Wechselbezüglichkeit (§§ 2270, 2271 BGB) und die damit einhergehende Bindungswirkung die gemeinsame Verfügung kautelarrechtlich und forensisch interessant. Die Alleinerbenstellun...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 4. Einzelfragen 1: Ist der Erblasser frei, ein Testament zu gestalten?

a) Bestehen persönliche/persönlich gewählte Einschränkungen der Testierfähigkeit? Rz. 134 Einschränkungen bei der Gestaltung ergeben sich aus der rechtsgeschäftlichen Testier- und Erbvertragsfähigkeit (§§ 2229, 2275 BGB). Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, we...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) I: Die Erbschaftslösung

a) Juristisches Handwerkszeug und der Aufbau des Testaments Rz. 180mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) II: Die Vermächtnislösung

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§ 2 Gemeinschaftliches Testament

A. Versorgungsinteresse vs. Steuerinteresse beim Berliner Testament Rz. 1 Häufig wird in der Praxis bei Ehegatten/Lebenspartnern im Rahmen der Vermögensnachfolgegestaltung von Todes wegen das gemeinschaftliche Testament gewählt. Auf zivilrechtlicher Ebene machen die Wechselbezüglichkeit (§§ 2270, 2271 BGB) und die damit einhergehende Bindungswirkung die gemeinsame Verfügung k...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) III: Die umgekehrte Vermächtnislösung

a) Juristisches Handwerkszeug Rz. 185 b) Muster Rz. 186 Muster: Umgekehrte Vermächtnislösung[217]mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Besonderheiten gegenüber dem Testament zu Gunsten bedürftiger Menschen mit Behinderung (Behindertentestament)

Rz. 212 In der Ausgestaltung steht das gesamte Instrumentarium des Testamentes für behinderte Menschen zur Verfügung. Die Verwaltungsanordnungen nach § 2216 Abs. 2 BGB sind entsprechend anzupassen. In Anlehnung an Krauß[239] können das z.B. sein:mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / B. Das Testament für Bedürftige aus anderen Gründen als Behinderung

Rz. 187 In der Folge der Entwicklung des Testamentes für bedürftige Menschen mit Behinderung haben sich auch Testamente zugunsten von Menschen entwickelt, die aus anderen Gründen bedürftig sind und nachrangige Sozialleistungen beziehen. In der Literatur werden solche Testamente häufig zusammen mit Testamenten zugunsten Überschuldeter [218] und dem Insolvenzrecht abgehandelt. E...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / F. Berücksichtigung von Vorerwerben i.S.d. § 14 ErbStG beim Berliner Testament

Rz. 10 Erhält der Schlusserbe eines Berliner Testaments nach dem Letztversterbenden das gesamte Vermögen beider Ehegatten, wird der Erwerb ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Letztversterbenden besteuert. Entsprechend sind auch nur die Vorerwerbe in diesem Verhältnis relevant für eine Zusammenrechnung i.S.d. § 14 ErbStG. Gemäß § 15 Abs. 3 ErbStG ist auf Ant...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / A. Das Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament)

Rz. 1 Mit den vorstehenden Erläuterungen zum sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis, seinem Entstehen, seinen Störfällen und seinen Störfallregelungen wurde ausgelotet, welche rechtlichen Spielräume für erbrechtlich Begünstigte, Beschenkte und Erblasser überhaupt verbleiben, was gar nicht funktioniert und was ggf. nur im Einzelfall sinnvoll und machbar ist. Daraus ergibt...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / C. Der Pflichtteil

Rz. 29 Sind steuerliche Überlegungen beim gemeinschaftlichen Testament bewusst oder unbewusst außer Acht gelassen worden, kann der Pflichtteil nach dem Erbfall des Erst- und auch noch des Letztversterbenden als steuerliches Gestaltungsmittel mit nicht unerheblichen Effekten genutzt werden (siehe § 3 Rdn 1 ff.>).mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / I. Problemstellung

Rz. 3 Beim gemeinschaftlichen Testament gehen die Freibeträge des Erstversterbenden gegenüber den als Schlusserben eingesetzten Abkömmlinge verloren und der (steuerpflichtige) Erwerb des Längerlebenden wird erhöht. Daneben konzentriert sich die gesamte steuerpflichtige Erbmasse bei dem überlebenden Elternteil, so dass im zweiten Erbfall die Gefahr einer höheren Progressionsb...mehr

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§ 3 Der Erbfall / F. Schlusserbenerwerb beim gemeinschaftlichen Testament (§ 15 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 155 Erhält der Schlusserbe eines Berliner Testaments nach dem Letztversterbenden das gesamte Vermögen beider Ehegatten/Lebenspartner, wird der Erwerb ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Letztversterbenden besteuert. Rz. 156 Liegen den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner bindende wechselseitige Verfügungen i.S.d. §§ 2269 ff. BGB vor, ist gem. § 15 Abs. 3...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Juristisches Handwerkszeug und der Aufbau des Testaments

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / I. Zivilrecht

Rz. 33 Zivilrechtlicher Ausgangspunkt der Katastrophenklausel ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts,[33] wonach bei einem "gleichzeitigen Versterben" der Eheleute bzw. bei entsprechender Vermutung nach § 11 VerschG eine gegenseitige Erbeinsetzung durch ein gemeinschaftliches Testament gegenstandslos ist. Dies hat zur Folge, dass jeder Ehegatte von seinen gesetzlichen ode...mehr

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ZErb 09/2021, Die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB sollte im Testament geregelt werden

Spätestens mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.3.2021 (IV ZR 296/20) ist die Regelung über die Ausgleichspflicht nach § 2057a BGB wieder in das Bewusstsein der Erbrechtler gerückt. Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem BGH war ein Pflichtteilsstreit bei dem der Erbe die Pflichtteilsforderung unter der Berücksichtigung einer ihm nach § 2057a BGB mutmaßlich zustehenden ...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / E. Katastrophenklausel

I. Zivilrecht Rz. 33 Zivilrechtlicher Ausgangspunkt der Katastrophenklausel ist die Rechtsprechung des Reichsgerichts,[33] wonach bei einem "gleichzeitigen Versterben" der Eheleute bzw. bei entsprechender Vermutung nach § 11 VerschG eine gegenseitige Erbeinsetzung durch ein gemeinschaftliches Testament gegenstandslos ist. Dies hat zur Folge, dass jeder Ehegatte von seinen ges...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / B. Steuervermächtnis

I. Problemstellung Rz. 3 Beim gemeinschaftlichen Testament gehen die Freibeträge des Erstversterbenden gegenüber den als Schlusserben eingesetzten Abkömmlinge verloren und der (steuerpflichtige) Erwerb des Längerlebenden wird erhöht. Daneben konzentriert sich die gesamte steuerpflichtige Erbmasse bei dem überlebenden Elternteil, so dass im zweiten Erbfall die Gefahr einer höh...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / D. Pflichtteilsstrafklausel

I. Zivilrecht Rz. 30 Die Pflichtteilsstrafklauseln haben zentrale Bedeutung bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. In der Regel setzen sich die Ehepartner dabei gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben ein (Einheitslösung), so dass Pflichtteilsansprüche der zunächst weichenden Abkömmlinge (spätere Schlusserben) im Raume stehen. Um den überlebenden E...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / I. Zivilrecht

Rz. 30 Die Pflichtteilsstrafklauseln haben zentrale Bedeutung bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments. In der Regel setzen sich die Ehepartner dabei gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben ein (Einheitslösung), so dass Pflichtteilsansprüche der zunächst weichenden Abkömmlinge (spätere Schlusserben) im Raume stehen. Um den überlebenden Ehegatten vor ...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / II. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Besondere erbschaftsteuerliche Folgen ergeben sich aus der Katastrophenklausel nicht. Anders ist dies bei einem zeitnahen nacheinander Versterben der Ehegatten zu beurteilen. Erbschaftsteuerlich finden dann grundsätzlich zwei steuerbare Erwerbe statt, wobei hier die Entlastungsregelung des § 27 ErbStG bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens innerhalb kurzer Zeit greift...mehr