Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Ungarn / I. Regelung der ehegüterrechtlichen Verhältnisse

Rz. 137 Mit Beendigung der Lebensgemeinschaft endet auch die Gütergemeinschaft und die Ehegatten haben einen Anspruch auf den ihnen vom gemeinschaftlichen Vermögen zustehenden Anteil. Endet die Lebensgemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten, so steht dieser Anspruch auch den Erben der verstorbenen Ehegatten zu, es sei denn, die Auseinandersetzung des Vermögens hat bereits ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 7. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 111 Die gerichtliche Zuständigkeit ist im zweiten Kapitel (Art. 4 bis 19) der VOen geregelt.[178] In Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit differenzieren die VOen wie folgt:mehr

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Schweiz / 4. Familienname bei Auflösung der Ehe

Rz. 42 Die Auflösung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten hat keine namensrechtlichen Auswirkungen. Der überlebende Ehegatte behält den bisher getragenen Familiennamen. Die Rückkehr zu einem früher getragenen Namen ist aber über eine Namensänderung gestützt auf Art. 30 Abs. 1 ZGB möglich.[70] Rz. 43 Derjenige Ehegatte, der seinen Namen bei der Eheschließung geändert hat, beh...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Form der Eheschließung

Rz. 4 Auch in Schottland ist die Ziviltrauung nicht obligatorisch. Jedoch muss auch bei den von der Church of Scotland vorgenommenen Trauungen eine Zulassungsbescheinigung (marriage schedule) des Standesbeamten, in dessen Bezirk die Heirat erfolgen soll, vorliegen. Im Unterschied zum englischen Recht muss keiner der Ehegatten in Schottland wohnhaft sein, was zu einem gewisse...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Staatsangehörigkeit

Rz. 37 Die Staatsangehörigkeit von Ehepartnern wird durch Art. 25 des Gesetzes vom 8.3.2017 geregelt. Ein Luxemburger, der einen Ausländer heiratet, behält seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit, auch wenn er aufgrund des Gesetzes seines ausländischen Ehepartners automatisch dessen Staatsangehörigkeit erwirbt. Ein Ausländer, der einen Luxemburger heiratet, erwirbt nicht auto...mehr

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Schweiz / II. Im Rahmen der Gütergemeinschaft

Rz. 110 Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung von unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten sind die Eigengüter und das Gesamtgut auszuscheiden; dabei wird auf den Zeitpunkt der Anhängigmachung des Scheidungsbegehrens bzw. der Scheidungsklage abgestellt (Art. 236 ZGB). Maßgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung ...mehr

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Belgien / 5. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 152 Die Scheidung hat Auswirkungen auf die sog. ehelichen Vorteile, d.h. die unentgeltlichen Zuwendungen und Vergünstigungen, welche die Ehegatten sich entweder im Ehevertrag oder während der Ehe gewährten: Schenkungen, Testamente, vertragliche Erbeinsetzungen, Vereinbarungen zwecks ungleicher Aufteilung, Vorausanteilsklauseln.[202] Die Ehegatten verlieren aufgrund Art. ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 194 Im materiellen Güterrecht herrscht nach wie vor große Vielfalt in Europa.[260] In den westeuropäischen Ländern, die dem frz. code civil folgen, gilt fast ausnahmslos die sog. Errungenschaftsgemeinschaft: Die Eheleute leben in einer Gütergemeinschaft, die auf das während der Ehe erworbene Vermögen beschränkt ist. Ausgenommen davon ist das ererbte und das durch Geschen...mehr

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Portugal / II. Eingehung – Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 98 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft des portugiesischen Rechts wird – wie der Name des Gesetzes "união de facto" nahelegt – begründet durch faktisches Zusammenleben. Ein formaler Akt wird nicht gefordert. Es genügt das tatsächliche Zusammenleben zweier Personen – unabhängig vom Geschlecht –, wenn dieses zumindest seit bereits zwei Jahren besteht (Art. 1 Abs. 2 Gesetz...mehr

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Kroatien / 1. Allgemeines

Rz. 56 Gemäß Art. 22 Abs. 1 Ziff. 2 i.V.m. Art. 65 RentenG (siehe Rdn 32) hat der geschiedene Ehegatte dann Anspruch auf Familienrente (Hinterbliebenenrente), wenn ihm durch Gerichtsentscheidung ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem rentenversicherten ehemaligen Ehegatten zugesprochen wurde. Beim Tod des Ehegatten tritt in diesen Fällen also der Anspruch auf Familienrente an ...mehr

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Frankreich / aa) Allgemeines

Rz. 79 Gemäß Art. 1441 CC wird der gesetzliche Güterstand durch den Tod eines Ehegatten, gerichtliche Verschollenheitserklärung, Scheidung, Trennung von Tisch und Bett, gerichtliche Anordnung der Gütertrennung oder vertragliche Änderung des Güterstandes aufgelöst. Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes nach Beendigung des Güterstandes ist in Art. 1467–1491 CC geregelt. Diese...mehr

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Österreich / 2. Bei Gütergemeinschaft

Rz. 158 Wurde zwischen den Ehegatten eine Gütergemeinschaft geschlossen und kommt es zu einer Vermögensaufteilung, gehen nach h.L. die soeben besprochenen Bestimmungen (§§ 81 ff. EheG) als leges speciales den Bestimmungen des § 1266 ABGB (Rechtsfolgen bei Auflösung der Gütergemeinschaft) vor.[248] Die Ehegatten können aber im Zusammenhang mit der Gütergemeinschaftsvereinbaru...mehr

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Ungarn / d) Verbot der mehrfachen Ehe

Rz. 14 Das Erfordernis der monogamischen Ehe ist in § 4:13 Ptk. erwähnt: Ungültig ist eine Ehe, wenn die frühere Ehe eines der Eheschließenden zur Zeit der neuen Eheschließung noch besteht. Die Ungültigkeit wird mit Erlöschen der früheren Ehe geheilt. In diesem Fall wird die neuere Ehe mit dem folgenden Zeitpunkt gültig:mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 4. Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 7 Der Code civil sieht in den Art. 180–202 mehrere Nichtigkeitsgründe vor. Die meisten dieser Gründe können nur von den Ehegatten selbst geltend gemacht werden. Bei bestimmten Nichtigkeitsgründen können auch Verwandte klagen, wenn sie ein finanzielles Interesse an der Nichtigkeit der Ehe haben (z.B. bei Erbschaftsanspruch). In einigen schwerwiegenden Fällen (Bigamie) kan...mehr

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Portugal / 1. Allgemeines

Rz. 100 Das portugiesische Lebenspartnerschaftsgesetz schafft keine grundlegend neuen Rechtspositionen, vielmehr fasst es im Wesentlichen schon bestehende Rechte in einem Gesetz zusammen.[97] Auffällig ist dabei, dass die privatrechtlichen Wirkungen des portugiesischen Sondergesetzes – gerade etwa im Vergleich zu den Lebenspartnerschaftsgesetzen der historischen spanischen C...mehr

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Frankreich / a) Ort der Eheschließung, Öffentlichkeit

Rz. 30 Die beiderseitigen Erklärungen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, müssen gem. Art. 165 CC öffentlich vor einem Standesbeamten (officier de l’état civil) abgegeben werden. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit führt nach Art. 191 CC zur absoluten Nichtigkeit der Ehe, der innerhalb von 30 Jahren nach Eheschließung geltend gemacht werden kann. Rz. 31 Ör...mehr

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Belgien / a) Altersrente

Rz. 149 Ein geschiedener Ehegatte kann neben der Altersrente, die ihm ggf. aufgrund seiner persönlichen Erwerbstätigkeit zusteht, eine Altersrente als geschiedener Ehegatte aufgrund der Erwerbstätigkeit seines früheren Ehegatten erhalten. Der geschiedene Ehegatte kann diese Rente beanspruchen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Erbrecht

Rz. 75 Mit Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) gilt die Ehe als aufgelöst, so dass alle Ansprüche des Ehegatten im Rahmen des gesetzlichen Erbrechts entfallen. Nach s. 18A Wills Act 1837 gelten ferner sämtliche testamentarische Vermächtnisse und Zuwendungen an den Ehegatten als aufgehoben. Die übrigen Bestimmungen eines Testaments bleiben im Zweifel gü...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / IV. Rechtsfolgen

Rz. 245 Das neue Rechtsinstitut ähnelt der Ehe. Den eingetragenen Partnern obliegen wechselseitige Rechte und Pflichten insbesondere zum Zusammenleben, zum gegenseitigen Beistand und Unterhalt, zur gemeinsamen Gestaltung des Familienlebens und zur Festlegung des Lebensmittelpunkts (Art. 1 Abs. 11 und 12 des Gesetzes Nr. 76/2016). Ausgenommen sind die Treuepflicht sowie die M...mehr

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Schweiz / XII. Aufenthaltsrecht

Rz. 76 Heiratet ein ausländischer Staatsangehöriger einen Schweizer Bürger, hat er Anspruch auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung (Art. 42 Abs. 1 AIG). Der ab dem Zeitpunkt der Eheschließung gerechnete, ununterbrochene fünfjährige Aufenthalt in der Schweiz berechtigt sodann zu einer Niederlassungsbewilligung, wenn die Integrationskriterien nach Art. 58a...mehr

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Belgien / I. Trennung von Tisch und Bett

Rz. 95 Art. 308 ff. ZGB und Art. 1305 ff. des Gerichtsgesetzbuches regeln die Gründe, die Rechtswirkungen und das Verfahren für die Trennung von Tisch und Bett. Die Gründe und das Verfahren sind die Gleichen wie für die Scheidung (siehe Rdn 97 ff.). Die Rechtsfolgen der Trennung von Tisch und Bett unterscheiden sich jedoch von denjenigen der Scheidung:mehr

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Polen / e) Die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 41 Auf die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich finden die Vorschriften über die Gütertrennung unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 51/3–51/5 FVGB Anwendung. Demnach behält jeder Ehegatte sein Vermögen und verwaltet dieses selbst (Art. 51/2 FVGB i.V.m. Art. 51 und Art. 51/1 FVGB). Verfügungsbeschränkungen sieht das Gesetz nicht vor. Bei Auflösung der Ehe zu Lebze...mehr

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Ungarn / 2. Genehmigungsverfahren

Rz. 230 In Ungarn ist für Verfahren in Adoptionssachen die Vormundschaftsbehörde sachlich zuständig. Dieses Organ geht nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrens vor. Die besonderen Verfahrensregeln bezüglich der Adoption sind im Gyer. enthalten.[186] Rz. 231 Dem Genehmigungsverfahren ist ein Vorverfahren vorgeschaltet. Es wird geprüft, ob der Annehmende angesichts...mehr

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Polen / 4. Zeitlicher Umfang; Erlöschen

Rz. 107 Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ohne zeitliche Einschränkung.[97] Davon besteht jedoch eine Ausnahme: Der einfache Unterhaltsanspruch gegen den Ehegatten, der nicht für alleinschuldig an der Zerrüttung der Ehe befunden wurde, erlischt nach Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Scheidungsurteils (Art. 60 § 3 S. 2 FVGB). Das Ger...mehr

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Türkei / I. Abstammung

Rz. 177 Der türkische Gesetzgeber hat von der Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern Abstand genommen. Mit der weitgehenden Rezeption des schweizerischen ZGB hat der türkische Gesetzgeber das Kindschaftsrecht den internationalen Verpflichtungen und Anforderungen gerecht gestaltet. Rz. 178 Die Interessen des Kindes stehen bei der Feststellung der Vaterschaft...mehr

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Deutschland / c) Gütergemeinschaft

Rz. 17 Durch die Gütergemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Ehegatten gem. § 1416 Abs. 1 S. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt (§ 1416 Abs. 1 S. 2 BGB). Das Gesamtgut wird auch gemeinschaftlich verwaltet, falls die Ehegatten durch Eheve...mehr

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Rumänien / IV. Der Aufstockungsunterhalt (prestatia compensatorie)

Rz. 113 Eine grundlegende Neuerung hat die ZGB-Novelle auch durch die Einführung des Aufstockungsunterhalts (Art. 390–395 ZGB) gebracht. Der Aufstockungsunterhalt soll die soziale Benachteiligung einer der Ehegatten nach der Scheidung verhindern. Voraussetzungen für die Gewährung des Aufstockungsunterhalts sind:mehr

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Ungarn / II. Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 174 Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ist im Bét. ähnlich wie die Eingehung der Ehe geregelt. Die Beziehung entsteht unter Mitwirkung des Standesamts, indem die gleichzeitig anwesenden gleichgeschlechtlichen zwei Personen vor dem Standesbeamten persönlich erklären, die eingetragene Lebenspartnerschaft miteinander eingehen zu wollen. Nach der Erklärung ...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Verweisung auf das Ehewirkungsstatut

Rz. 397 Gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 3 EGBGB kann die Abstammung schließlich auch nach dem Recht bestimmt werden, dem die allgemeinen Wirkungen der Ehe der verheirateten Mutter bei der Geburt unterlagen. Hierbei handelt es sich um eine auf den Zeitpunkt der Geburt fixierte Anknüpfung. Grund für diese Fixierung ist wohl nicht so sehr die Vermeidung des Statutenwechsels als die Mög...mehr

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Portugal / c) Auflösung und Abwicklung der Sociedad de Gananciales

Rz. 39 Der Güterstand endet mit Tod eines der Ehegatten, durch Auflösung der Ehe oder durch Feststellung der Nichtigkeit oder mit Anfechtung der Ehe (Art. 1688 CC – Beendigung der vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten). Als Folge der Beendigung des Güterstandes findet die Teilung (Partilha) unter den Ehegatten gem. Art. 1689 CC statt. Grundsätzlich erhalten...mehr

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Polen / 1. Altersversorgung

Rz. 58 Das polnische Versicherungssystem ist durch die Reform im Jahre 1999 neu gestaltet worden. Es besteht aus der Sozialversicherung (Altersrentenversicherung, Rentenversicherung, Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sowie die Unfallversicherung), dem Arbeitslosenfonds sowie der Krankenversicherung. Zentraler Versicherungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt (Zakład...mehr

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Tschechische Republik / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 26 Jeder der Ehegatten trägt nach § 690 BGB zu den Bedürfnissen des Familienlebens und der häuslichen Gemeinschaft nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten bei, so dass die Lebensgrundlage aller Familienmitglieder grundsätzlich vergleichbar ist. Die Erbringung der Vermögensleistungen hat dieselbe Bedeutung ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Fiskalische Vorteile

Rz. 92 Dem nicht berufstätigen Lebenspartner wird bei der Berechnung der Einkommensteuer seines Partners ein jährlicher Steuerabschlag von 9.780 EUR gewährt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.020 EUR für jedes Kind unter 21 Jahren, das im Haushalt der Lebenspartner wohnt. Besteht die Lebenspartnerschaft wenigstens seit drei Jahren, so gilt beim Tode des Vorverstorbenen ein begü...mehr

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Slowenien / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 65 Gemäß Art. 4 Pensions- und InvaliditätsversicherungG ist der Pensionsanspruch als persönliches Recht nicht übertragbar. Der geschiedene Ehegatte hat jedoch unter den Voraussetzungen des Art. 54 Abs. 1 2. Alinea leg cit Anspruch auf eine Witwenpension, wenn er gegenüber dem Verstorbenen unterhaltsberechtigt war[96] und den Unterhalt bis zum Tod des Versicherten bezogen...mehr

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Serbien / 2. Mutterschaft

Rz. 86 Die Mutter des Kindes ist die Frau, die es geboren hat[20] (Art. 42). Die Mutterschaft kann auch durch Gerichtsentscheidung bestimmt werden. Sowohl das Kind als auch eine Frau, die nicht im Geburtsregister als Mutter des Kindes eingetragen ist und behauptet, die Mutter zu sein, haben das Recht, die Feststellung der Mutterschaft zu beantragen (Art. 43). Die Klage auf Fes...mehr

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Slowakische Republik / 3. Erbrecht

Rz. 36 Der Ehegatte wird zum gesetzlichen Erben des anderen Ehegatten. Das Erbrecht steht dem Ehegatten nur dann zu, wenn die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestanden hat. In der ersten Ordnung erben gemeinsam die Kinder und der Ehegatte des Erblassers. Jeder ist zum Erwerb eines gleichen Teils des Nachlasses berechtigt (§ 473 BGB). Wenn die Nachkommen des Erblass...mehr

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Belgien / c) Zustimmung der Ehegatten

Rz. 6 Die Eheschließung ist nur mit Einwilligung beider Ehegatten möglich.[12] Die Einwilligung muss persönlich,[13] aktuell,[14] wirklich und freiwillig erfolgen, d.h., dass die Zustimmung zur Eheschließung tatsächlich vorhanden sein muss und dass diese Zustimmung nicht mit einem Willensmangel (Gewalt oder Irrtum) behaftet sein darf. Personen, die durch das Gericht unter Sc...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 224 Ein Ausgleich der von einem Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf die gesetzliche Rente erfolgt nicht. Eine dem deutschen Versorgungsausgleich vergleichbare Regelung fehlt. Rz. 225 Der geschiedene Ehegatte, der lediglich über seinen Ehegatten krankenversichert war, verbleibt nach Art. 5 Abs. 11 l. div. kostenlos in der gesetzlichen Krankenversich...mehr

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Polen / 2. Entscheidung des Gerichts

Rz. 150 Die Annahme als Kind erfolgt nicht durch Vertrag, sondern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung (Dekretsystem, Art. 117 § 1 FVGB). Vor dem Ausspruch der Adoption muss das Gericht eine Stellungnahme des Adoptions-Pflegedienstes einholen (Art. 586 § 4 ZVGB). Nach dem Tod des Annehmenden oder des Kindes kann die Adoption grds. nicht mehr ausgesprochen werden (Art. 1...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 227 Im Fall der Ehescheidung entfällt mit Rechtskraft des Scheidungsurteils das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Im Fall des Todes des ehemaligen Ehegatten kann das Gericht aber nach Art. 9 bis l. div. dem Überlebenden, sofern ihm ein assegno di divorzio zustand[274] und er keine neue Ehe eingegangen ist, unter der weiteren Voraussetzung seiner Bedürftigkeit einen ass...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 1 Voraussetzungen für eine gültige Ehe in England und Wales[1] sind:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / g) Vorübergehendes Verbot einer neuen Eheschließung

Rz. 10 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden vor Ablauf von 300 Tagen seit der Auflösung der früheren Ehe, wenn die Ehe der zukünftigen Ehefrau durch Tod oder Scheidung aufgelöst oder für nichtig oder anfechtbar erklärt wurde (Art. 89 Abs. 1 c.c.). Das Verbot gilt nicht, wenn die Nichtigkeit aufgrund Zeugungsunfähigkeit (impotenza) eines Ehegatten erklärt wurde oder wenn di...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erb- und Pflichtteilsrecht nach der Scheidung

Rz. 85 Ehegatten sind gegenseitige gesetzliche Erben und pflichtteilsberechtigt (Art. 10 und 28 des Erbgesetzes; im Folgenden: ErbG[46]). Durch Scheidung und Aufhebung der Ehe erlischt dieses Erbrecht jedoch (Art. 25 Abs. 1 ErbG). Dasselbe gilt dann, wenn der Erblasser stirbt, nachdem er einen Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt hat und das Gericht feststellt, dass dieser ...mehr

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Schweiz / 1. Allgemeines

Rz. 31 Mit der Eheschließung entsteht die Pflicht der Ehegatten, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Die Pflicht dauert bis zur Auflösung der Ehe durch Tod oder durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil und ist in Art. 163 f. ZGB verankert. Die angemessene Entschädigung für die Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf oder Gewerbe des anderen (Art. 165 ZGB) geht üb...mehr

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Dänemark / 1. Rechtswirkungen einer Adoption

Rz. 182 Gemäß § 16 des Adoptionsgesetzes [122] tritt dasselbe Rechtsverhältnis zwischen Annehmendem und Adoptivkind ein, das zwischen biologischen Eltern und ihren Kindern besteht. Erbrechtlich entsteht ebenfalls eine Gleichstellung mit biologischen Kindern. Gleichzeitig entfällt das Rechtsverhältnis einschließlich des Erbrechts zwischen dem Adoptivkind und dessen ursprünglic...mehr

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Katalonien / c) Finanzieller Ausgleich aufgrund erbrachter Arbeitsleistung

Rz. 6 Der katalanische Güterstand der Gütertrennung sieht einen Ausgleich für wirtschaftliche Ungleichgewichte zwischen den Vermögen beider Ehepartner vor, die während der Ehe dadurch entstanden sein können, dass ein Ehepartner im Haushalt oder im Geschäft des anderen Ehepartners tätig gewesen ist und dafür keinen oder einen bloß ungenügenden Lohn erhalten hat (vgl. Rdn 22–2...mehr

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Frankreich / bb) Wirkungen

Rz. 116 Gemäß Art. 1569 Abs. 1 S. 1 und 2 CC gilt während des Bestehens der Ehe Gütertrennung. Erst bei Auflösung der Ehe[71] ist der Zugewinn jedes Partners gem. Art. 1569 Abs. 1 S. 3, 1575 Abs. 1 CC durch Vergleich von Anfangs- und Endvermögen zu errechnen und gem. Art. 1575 Abs. 2 CC nach Saldierung vom überschießenden Teil des Zugewinns des einen Ehegatten dem anderen Eh...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Pension Attachment Orders

Rz. 70 Mit den pension attachment orders erhielten die Gerichte ab 1.8.1996 die Möglichkeit anzuordnen, dass von künftigen Pensionen, Renten oder Lebensversicherungssummen des einen Ehegatten ein bestimmter Prozentsatz direkt dem anderen Ehegatten auszuzahlen ist. Da sich die Inhaberschaft der Anwartschaften nicht ändert, sondern die Versorgungsträger nur die direkte Auszahl...mehr

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Portugal / VI. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 22 Das portugiesische Internationale Privatrecht ist zusammen mit dem Fremdenrecht geregelt in den Art. 14–65 des Código Civil (CC – Direitos dos Estrangeiros e Conflitos de Leis),[22] das internationale Familienrecht in den Art. 49–61 i.V.m. Art. 25, 31 CC über das Personalstatut. Inzwischen wird das portugiesische IPR von vorrangigen europäischen Kollisionsnormen überl...mehr

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Russland / 2. Vermutung der Vaterschaft; Leih- oder Ersatzmutterschaft

Rz. 95 Die Abstammung des Kindes vom Ehemann der Mutter wird vermutet, wenn das Kind während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach Scheidung der Ehe oder Feststellung ihrer Nichtigkeit oder dem Tod des Ehemannes geboren wird (Art. 48 Abs. 2 FGB). Die standesamtliche Eintragung einer Person als Kindesvater ist in jedem Fall Beweis für deren Vaterschaft.[108] Ehelich kann ...mehr