Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb von Todes wegen

Rz. 6 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 ErbStG bestimmt, welche Vorgänge als Erwerb von Todes wegen gelten. Zwischen welchen Personen diese Erwerbe stattfinden, wird nicht ausdrücklich gesagt und muss aus der Art des Erwerbs erschlossen werden. Umgekehrt bestimmt Abs. 2 der Vorschrift, was "auch" als vom Erblasser zugewendet gilt, ohne ausdrücklich zu sagen, dass die Zuwendung steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Einziehung eines Geschäftsanteils beim Tod eines GmbH-Gesellschafters (Abs. 1 Nr. 2 Satz 3)

1. Zivilrecht Rz. 200 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann ein Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. Ohne Zustimmung kann er nur eingezogen werden, soweit das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG), und nur dann, wenn die Einziehungsvoraussetzungen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt worden sind, bevor der Gesellschafter...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorerben im Beschwerdeverfahren bei Versagung der’Erteilung eines Vorerben-Erbscheins

Leitsatz 1. Verstirbt der Vorerbe während des von ihm geführten Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung der Erteilung eines Vorerben-Erbscheins, so ist die Vorerbschaft beendet, das Begehren eines Ausweises der gegenwärtigen Rechtslage gegenstandslos geworden und tritt Erledigung der Hauptsache ein, mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren unzulässig wird, sofern der Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod (Abs. 1 Nr. 2 Satz 2)

1. Zivilrecht Rz. 180 [Autor/Stand] Im Recht der BGB-Gesellschaft führt der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist (§ 727 Abs. 1 BGB). Im Recht der Handelsgesellschaften ist die Reihenfolge genau umgekehrt: Die Gesellschaft besteht fort und der verstorbene Gesellschafter scheidet aus der OHG oder KG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erwerb von Todes wegen (Abs. 1)

I. Erwerb durch Erbanfall (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1) 1. Zivilrecht a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mittelbare Zuwendungen von Todes wegen

Rz. 45 [Autor/Stand] Bei der Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) ist stets zu prüfen, was der (letztlich) zugewendete Gegenstand sein soll. So kann z.B. ein Grundstück mittelbar geschenkt werden, indem Geld unter der Verpflichtung oder der Auflage geschenkt wird, es zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks zu verwenden. Da der Erblasser nur vererben kann, was e...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hatte die ehemalige Beteiligte zu 1., eine langjährige Angestellte, testamentarisch hinsichtlich bestimmten Grundbesitzes zur Vorerbin eingesetzt, bei ihrem Tod seine – 2013 verstorbene – Tochter beziehungsweise deren Kinder – die Beteiligten zu 2. und 3. – zu Nacherben. Unter dem 12.11.1979 wurde der ehemaligen Beteiligten zu 1. ein Erbschein erteilt, der si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 185 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt (Fiktion) als Schenkung auf den Todesfall auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / 2 Gründe

II. Die Sache ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 10.6.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe und Vorlage beim Beschwerdegericht dem Senat zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. FamFG. Bei seiner Einlegung war das Rechtsmittel der damaligen Beteiligten zu 1. als befristete Beschwerde statthaft und auch im Übrigen zulässig (§§ 58 Ab...mehr

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / Leitsatz

1. Verstirbt der Vorerbe während des von ihm geführten Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung der Erteilung eines Vorerben-Erbscheins, so ist die Vorerbschaft beendet, das Begehren eines Ausweises der gegenwärtigen Rechtslage gegenstandslos geworden und tritt Erledigung der Hauptsache ein, mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren unzulässig wird, sofern der Beschwerde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Schrifttum: Götz/Pach-Hanssenheimb, Handbuch der Stiftung, 4. Aufl. 2020; Jorde/Götz, Ausländische Familienstiftungen und Trusts in der Gestaltungsberatung, in: Festschrift Spiegelberger, 2009; Koziol/Welser, Bürgerliches Recht (für Österreich), Band 2, 13. Aufl. 2007; Nieder/Kössinger, Handbuch der Testamentsgestaltung, 6. Aufl. 2020; Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung zum Erwerb unter Lebenden

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht erforderlich ist, dass ein Erwerb von Todes wegen auf den erbrechtlichen Vorschriften des BGB beruht, mag das auch zumeist so sein. Auch ein zu Lebzeiten des Verstorbenen eingeleiteter Erwerb ist ein Erwerb von Todes wegen, wenn der Begünstigte noch keine vermögenswerte Rechtsposition erlangt hat, sondern nur eine Erwerbschance (auch Erwerbsanwartsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung des § 3 ErbStG

Rz. 1 [Autor/Stand] In § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG hat der Gesetzgeber die Belastungsentscheidung getroffen, den Erwerb von Todes wegen zu besteuern. Daran knüpft § 3 ErbStG an. Er nennt die Vorgänge, die als Erwerb von Todes wegen gelten. Die Regelung ist nach allgemeiner Meinung abschließend. Ein Erwerb, der dort nicht erwähnt ist, kann nicht durch Rückgriff auf § 1 Abs. 1 Nr....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Verspre...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 1 Tatbestand

I. Die am 5.4.2018 geborene Klägerin ist die leibliche Tochter des Herrn T. R. (im Folgenden: der Getötete), der am … 2017 bei einem von einem Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Verkehrsunfall tödlich verletzt wurde. Mit der Klage macht sie einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld sowie den Ersatz der Kosten einer Nachlasspflegschaft geltend, die ihr und ihren beide...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Vollzug des Schenkungsversprechens

aa) Überlebensbedingung Rz. 162 [Autor/Stand] Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes, finden nach § 2301 Abs. 2 BGB die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) Anwendung.[2] Aber das ändert i.d.R. nichts daran, dass das Schenkungsversprechen weiterhin unter der Überlebensbedingung steht. Stirbt der Beschenkte daher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Versprechen einem Erwerb von Todes wegen an (§ 1923 BGB)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 180 [Autor/Stand] Im Recht der BGB-Gesellschaft führt der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist (§ 727 Abs. 1 BGB). Im Recht der Handelsgesellschaften ist die Reihenfolge genau umgekehrt: Die Gesellschaft besteht fort und der verstorbene Gesellschafter scheidet aus der OHG oder KG aus, es sei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern.[2] Dadurch entsteht ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Überlebensbedingung

Rz. 162 [Autor/Stand] Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes, finden nach § 2301 Abs. 2 BGB die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) Anwendung.[2] Aber das ändert i.d.R. nichts daran, dass das Schenkungsversprechen weiterhin unter der Überlebensbedingung steht. Stirbt der Beschenkte daher vor dem Schenker, könne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gemischte Schenkung

Rz. 161 [Autor/Stand] Das Schenkungsversprechen kann auch gegen eine Gegenleistung gemacht werden. Damit § 2301 BGB anwendbar ist, muss die Unentgeltlichkeit überwiegen.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Handschenkung

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Handschenkung (§ 516 BGB) ist dadurch gekennzeichnet, dass die Einigung über die Unentgeltlichkeit mit dem Schenkungsvollzug zusammenfällt (§ 561 Abs. 1 BGB) oder ihm nachfolgt (§ 516 Abs. 2 BGB).[2] Die Handschenkung untersteht auch dann nur den Regeln über die Schenkung unter Lebenden, wenn die Schenkung unter einer Überlebensbedingung steht, da s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Abfindung für die Nichtgeltendmachung einer Rechtsstellung (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 7)

Rz. 333 [Autor/Stand] Nach Ansicht des BFH[2] stellte die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG dar. Der Gesetzgeber hat 2017 auf diese Rechts...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden sind gemäß § 71 Abs. 1GBO zulässig, aber unbegründet. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO kann der Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Nur wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt es gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO grundsätzlich, ...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 291 [Autor/Stand] Von Todes wegen erworben wird, was jemand infolge einer vom Erblasser angeordneten Auflage erlangt, sofern keine Zweckzuwendung vorliegt (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG). Da der Begünstigte keinen Anspruch gegen den Beschwerten hat, kann die Besteuerung auch nicht, wie beim Vermächtnis, an den Erwerb eines Anspruchs anknüpfen, sondern nur an...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Begriff der Stiftung Rz. 240 [Autor/Stand] Der Begriff Stiftung ist mehrdeutig. Denn eine Stiftung kann rechtlich selbständig sein, also juristische Person, oder rechtlich unselbständig, also Zweckvermögen. Im BGB ist ausdrücklich nur die rechtsfähige Stiftung geregelt (§§ 80 ff. BGB), in den Landesstiftungsgesetzen zumeist auch. Im Folgenden werden nicht alle Stiftungen, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 272 [Autor/Stand] Unklar ist, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG vorliegen müssen. Es ergibt sich eine Sonderregelung aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG, wonach im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig und im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 341 [Autor/Stand] Das Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG steuerbar. Für die Steuerbarkeit ist unerheblich, ob der Nacherbe die Anwartschaft auf den Vorerben oder einen Dritten überträgt. Verzichtet der Nacherben auf die Nacherbschaft gegen Abfindung erfolgt die Besteuerung beim Nacherben ebenfal...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Allgemeines

Bei der Gestaltung von Behindertentestamenten hat die Praxis mehrere Modelle entwickelt. Das sog. Vor- und Nacherbenmodell gilt dabei als die klassische Lösung zur Ausgestaltung einer letztwilligen Verfügung bei der Vermögensnachfolgeplanung zum Schutz der Interessen von Menschen mit Behinderung.[11] Wesentliche Elemente der Konstruktion sind die Einsetzung des behinderten E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verwertungserwerbe

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Erwerb durch Zuwendung (vgl. § 2087 BGB) wie etwa ein Erwerb kraft Gesetzes kann bereits vor dem Erbfall zu einer Rechtsposition geführt haben, die zwar noch keinen Erwerb von Todes wegen darstellt, sich jedoch rechtlich oder wirtschaftlich gegen Entgelt verwerten lässt. Rz. 21 [Autor/Stand] Eine solche Verwertung erfolgt bei einem Abfindungserwerb. E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe nach ausländischem Recht

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Anknüpfung an das Erbrecht des BGB geht nicht so weit, dass Erwerbe nach ausländischem Recht[2] von der Besteuerung ausgenommen sind. Das ist von Anfang an so gesehen worden. Deshalb hat der BFH[3] in st.Rspr. entschieden, dass ein Erwerb nach ausländischem Recht, der im deutschen Recht keine Entsprechung hat, aber einem in § 3 ErbStG genannten Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Erbschaftsteuerliche Konsequenzen

Rz. 280 [Autor/Stand] Es ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der "ausländischen Vermögensmasse" um ein transparentes oder intransparentes Gebilde handelt. Ist die Vermögensmasse ausnahmsweise als transparent anzusehen, liegt kein erbschaftsteuerbarer Erwerb i.S. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG vor, da die Begünstigten (des Trusts) in diesem Fall unmittelbar das übe...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / 5

Auf einen Blick Das Behindertentestament ist ein komplexes Gestaltungsmittel, das sowohl erbrechtlichen, als auch sozialrechtlichen Kriterien entsprechen muss, damit der Erwerb von Todes wegen für den von Todes wegen behinderten Begünstigen behaltensfest ist und nicht auf den Sozialleistungsträger übergeleitet werden kann. Es gibt dabei mehrere Gestaltungsansätze, wobei das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Unentgeltlichkeit des Erwerbs

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Erbe erwirbt vom Erblasser unentgeltlich. Der Übergang von Verbindlichkeiten des Erblassers nach § 1922 BGB ist keine Gegenleistung des Erben – an wen sollte sie auch erbracht werden? –, sondern mindert nur den Zuwachs an Leistungsfähigkeit. Auch die Erfüllung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen der Erbe belastet ist, macht den Erwerb weder gan...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 2 Gründe

II. Während die Berufung der Beklagten zulässig und begründet ist, ist die gleichfalls zulässige Berufung der Klägerin nicht begründet. 1. Die Erbengemeinschaft hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Nachlasspflegschaft, den die Klägerin gemäß § 2039 BGB in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen könnte. a) Grundsätzlich steht im Deliktsrecht ein Schadensersatzans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen Nachlass ers...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Strafklauseln

Pflichtteilsstrafklauseln sind Regelungsinstrumente, mit deren Hilfe im Rahmen von letztwilligen Verfügungen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern der Längerlebende vor einem ungewollten Vermögensabfluss durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der als Schluss- oder Vertragserben eingesetzten Abkömmlinge geschützt werden soll. Pflichtteilsstrafklauseln kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 200 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann ein Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. Ohne Zustimmung kann er nur eingezogen werden, soweit das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG), und nur dann, wenn die Einziehungsvoraussetzungen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt worden sind, bevor der Gesellschafter den Geschäft...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Position des Nacherben

Die Auswahl geeigneter Nacherben obliegt dem Erblasserwillen. Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG. Als Nacherben kommen neben anderen natürlichen Personen aus dem persönlichen Umfeld des Erblassers vor allem Geschwisterkinder des Behinderten oder aber auch der Ehegatte des Erblassers in Betracht. Bei einer Nacherbeneinsetzung des Ehegatten muss grds....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anordnung des Erblassers

Rz. 256 [Autor/Stand] Erfolgt die Anordnung dadurch, dass die künftige Stiftung als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, hätte es keiner eigenständigen Regelung bedurft, weil sich die Steuerbarkeit bereits aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ergibt. Denn die Stiftung gilt als vor dem Tod des Stifters entstanden, auch wenn sie erst nach seinem Tod anerkannt wird (§ 84 BGB...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erwerber

Rz. 50 [Autor/Stand] Auch in der Bestimmung des Erwerbers folgt das Erbschaftsteuerrecht weitgehend dem Zivilrecht. Da es keinen Erbfall ohne Erben gibt, also keine hereditas iacens oder, wie im österreichischen Recht, einen bis zur Einantwortung als juristische Person bestehenden Nachlass[2], kann Vollerbe oder Vorerbe nur eine natürliche Person sein, die im Erbfall lebt (§...mehr