Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / c) Vermächtnis betreffend die Verjährungshemmung bei Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB

Rz. 304 Bis zur Schuldrechtsreform war die Verjährung während der Stundungsdauer gehemmt. Die Vorschrift des § 205 BGB in seiner Fassung seit der Schuldrechtsreform sieht heute aber eine Hemmung der Verjährung nur vor, wenn das Leistungsverweigerungsrecht "aufgrund einer Vereinbarung mit dem Gläubiger" besteht. Es ist zweifelhaft, ob § 205 BGB auf die Fälle der gerichtlichen...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Schulden im Gesamthandsvermögen vermögensverwaltender Personengesellschaften

Rz. 187 Gehört zum Nachlass (oder zu einer Schenkung) eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, in deren Gesamthandsvermögen sich auch Schulden befinden, gilt für deren Berücksichtigung nach § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG eine Sonderregelung: "Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer anderen Gesam...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / jj) Rückwirkende Umqualifizierung von Veraltungsvermögen – Investitionsklausel

Rz. 403 Für Erwerbe von Todes wegen ermöglicht § 13b Abs. 5 ErbStG unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Umqualifizierung von Gegenständen des Verwaltungsvermögens in begünstigtes Vermögen.[438] Dazu muss der jeweilige Gegenstand (i.S.v. § 13b Abs. 4 ErbStG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in begünstigungsfähiges Vermögen,[439] das unmittelbar einer or...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 310 Im Unterschied zur Definition des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG setzt § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG voraus, dass "der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war". Außerdem muss auch der Erwerber das Begünstigungsobjekt unverzü...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Alternativen zur Stiftungserrichtung

Rz. 11 Eine Stiftung erscheint als Gestaltungsinstrument nur dann sinnvoll, wenn es dem Stifter tatsächlich darum geht, sich ihre wesentlichen Charakteristika zunutze zu machen, nämlich die bereits angesprochene Verselbstständigung von Vermögen zur Erreichung eines vom Stifter definierten Stiftungszwecks und dessen auf Dauer angelegte Verfolgung. Rz. 12 Hat der Stifter einen ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / A. Einführung

Rz. 1 Der Tod eines Menschen hat nicht nur zivilrechtliche Rechtsfolgen; vielmehr ergeben sich auch – mitunter sehr bedeutsame – steuerrechtliche Konsequenzen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Erbschaftsteuer. Nicht selten spielt die Einkommensteuer – gerade im unternehmerischen Bereich – eine wenigstens ebenso große Rolle. Dies gilt umso mehr, als z.B. die Begünstigun...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / E. Der Umgang des Gestalters mit der Auslegungsproblematik

Rz. 21 Für den Gestalter stellt sich angesichts der immer fortschreitenden Auslegungsmöglichkeiten, unterstützt durch die Vielfalt der dazu ergangenen Entscheidungen der Gerichte, die Frage, wie der Auslegung, insbesondere der ergänzenden Auslegung entgegengewirkt werden kann. So sollte zum einen darauf geachtet werden, dass eine genaue Verwendung des juristischen Fachausdruc...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Annahme und Ausschlagung

Rz. 97 Mit dem Erbanfall erwirbt der bzw. erwerben die Erben nach §§ 1922 Abs. 1, 1942 Abs. 1 BGB automatisch und ohne dass es eines weiteren Rechtsakts bedürfte, den gesamten Nachlass (Von-Selbst-Erwerb). Durch die Annahme der Erbschaft gem. § 1943 BGB dokumentiert der Erbe lediglich, die ihm bereits angefallene Erbschaft behalten zu wollen; sachenrechtlich erworben hat er ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Allgemeines

Rz. 91 Bei der Einheitslösung besteht im Unterschied zur Vor- u. Nacherbschaft keine Trennung zwischen dem Vermögen des erstversterbenden Ehepartners und dem Vermögen des noch lebenden Ehegatten. Die Vermögen beider Ehepartner bilden im Zeitpunkt des ersten Erbfalls eine einheitliche Vermögensmasse. Die richtige Gestaltung einer Wiederverheiratungsklausel bei der Einheitslös...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Formerfordernis: Notarielle Beurkundung

Rz. 63 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer kann – wie in Rdn 61 ausgeführt – gegenüber dem Erblasser seine Zustimmung dazu geben, dass der Erblasser ein abweichendes Testament errichten kann, § 2291 BGB. Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2291 Abs. 2 BGB, weil darin eine (zumindest teilweise) Aufhebung des Erbvertrags liegt. Mit Zugang de...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Weitergabeverpflichtungen

Rz. 314 Ist der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner aufgrund letztwilliger Anordnungen des Erblassers verpflichtet, das – grundsätzlich begünstigungsfähige – Familienheim an einen Dritten weiterzugeben oder wird eine solche Weitergabe im Rahmen der Erbauseinandersetzung später vereinbart, besteht keine Begünstigung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners, § 13 Abs. 1 N...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / II. Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten

Rz. 79 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB.[133] Nach § 2079 BGB ist eine Anfechtung im Falle der Übergehung oder des Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigen möglich. Es handelt sich dabei um einen besonderen Motivirrtum,[134] wenn dem Erblasser der Pflichtteilsberechtigte zum Zeitpunkt d...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 317 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist nur begünstigt, wenn der die Abstammung vom Großelternteil vermit...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / II. Problemsituationen

Rz. 19 Aus der praktischen Erfahrung kann gesagt werden, dass die Differenzen im Bereich der Anordnung von Wiederverheiratungsklauseln oder in unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Schlussbedachten liegen können. Problematisch sind auch die Fälle, in denen einer der Ehegatten bereits ein zweites Mal verheiratet ist, Kinder aus erster Ehe hat und diese nicht ehegeme...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Allgemeines

Rz. 160 Gemäß § 177 HGB wird die KG beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag – mit dessen Erben fortgesetzt. Auch nach dieser Neuregelung treten sämtliche an diesem Nachlassgegenstand beteiligte Erben (quasi automatisch) entsprechend der ihnen – qua Gesetz oder letztwilliger Verfügung – zustehenden Erbquote in die Kommandi...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 5. Zweckzuwendungen

Rz. 162 Neben Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen auch so genannte Zweckzuwendungen der Besteuerung. Hierbei handelt es sich nach § 8 ErbStG um Vermögensübergänge, die unter der Auflage oder Bedingung erfolgen, dass der Empfänger das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verw...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Güterrechtliche Lösung

Rz. 169 Zivilrechtlich hat der überlebende Ehegatte einer Zugewinngemeinschaftsehe stets die Wahl, die Erbschaft auszuschlagen und den güterrechtlichen Zugewinnausgleich sowie (zusätzlich) den kleinen Pflichtteil zu verlangen[178] Die güterrechtlich bestimmte Ausgleichsforderung bleibt dabei nach § 5 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei. Eine Ausnahme gilt n...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 11 Da der Vermächtnisnehmer mangels Eintritts in die Gesamtrechtsnachfolge nicht für Nachlassverbindlichkeiten haftet, treffen ihn grundsätzlich auch keine Pflichtteilsansprüche. Allerdings gewährt § 2318 Abs. 1 BGB dem mit einem Vermächtnis beschwerten Erben in bestimmten Situationen das Recht, den Vermächtnisanspruch (wertmäßig) zu kürzen. Gemäß § 2318 Abs. 1 BGB kann d...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Wahl des Heimatrechts

Rz. 53 Auch bei ausländischen Staatsangehörigen kann sich die Wahl des Heimatrechts empfehlen. Beispielsweise ist hier an folgende Konstellationen zu denken:mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / cc) Weitergabeverpflichtung

Rz. 319 Die Versagung der Steuerbefreiung für den Fall, dass einer oder mehrere erwerbende Abkömmlinge den ihnen zugefallenen Anteil aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Erblassers oder in Folge einer freien Vereinbarung im Zuge der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten übertragen (müssen), gilt auch im Rahmen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.[311] Rz. 320 Problematisch...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / b) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung (§ 2295 BGB)

Rz. 124 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / IX. Erbvertragsaufhebung durch Erbvertrag

Rz. 69 Der Erbvertrag kann durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Rz. 70 Muster 24.10: Aufhebung eines Erbvertrags Muster 24.10: Aufhebung eines Erbvertrags _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheinen 1. Herr _________________________ – persönlich bekannt – 2. Frau _________________________ – persönlich bekannt – Herr und Frau _________...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 84 Die Eintrittsklausel ermöglicht, wie gesagt, einen Eintritt in die Gesellschaft, aus der der Verstorbene durch seinen Tod ausgeschieden ist. Eine automatische (erbrechtlche) Nachfolge findet hier gerade nicht statt. Somit kann sich eine steuerpflichtige Bereicherung des Eintrittsberechtigten von vornherein nur ergeben, wenn er von seinem Eintrittsrecht Gebrauch macht....mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 3. Dritte Person als Pfleger und als Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Gerade bei geschiedenen Eltern möchte oftmals der erstversterbende Elternteil einen Einfluss des längerlebenden Elternteils auf die Begünstigung von Todes wegen vermeiden. Das kann verhindert werden, indem dem längerlebenden Elternteil das Verwaltungsrecht wegen der Erbschaft oder des Vermächtnisses entzogen, dafür ein Pfleger benannt und die Person des Pflegers zum D...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / IV. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 60 Denkbar ist, dem behinderten Kind ein Vermächtnis auszusetzen, das das Wohnungsrecht etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung umfasst.[168] So ist dies nicht pfändbar und auf den Sozialleistungsträger überleitbar, besonders wenn die Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist (§ 1092 BGB). Dennoch sollte ausdrücklich verfügt werden, dass die Aufnahme von Pflegepersonen g...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 7 Für seine Aufwendungen kann der Sozialhilfeträger nach dem Erbfall des Hilfeempfängers bei dessen Erben Ersatz seiner Kosten beanspruchen, die er innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall aufgewendet hat und die einen geringen Freibetrag übersteigen (§ 102 SGB XII). Mit dem Tod des Hilfeempfängers verliert bisheriges Schonvermögen diese Eigenschaft.[23] Die im SGB II ent...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / b) Lastentragung

Rz. 105 Die Frage einer etwaigen Lastentragung darf bei Grundstücksvermächtnissen nicht außer Acht gelassen werden.[149] Da es sich bei auf einer Immobilie ruhenden Schulden im Regelfall um Nachlassverbindlichkeiten handeln dürfte, die von den Erben zu tragen sind, kann es zu Auslegungsschwierigkeiten kommen, ob der Vermächtnisnehmer oder die Erben die Verbindlichkeiten zu t...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 58 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / E. Systematik der Testamentsgestaltung

Rz. 34 Bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen besteht die Besonderheit, dass der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verfügung von Todes wegen meistens nicht feststeht. In der Regel kennt der Gestalter den Zeitpunkt des Erbfalls nicht. Er muss daher bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung einerseits die aktuelle Sach- und Rechtslage beachten, andererseits aber ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Erbrechtliche Lösung

Rz. 165 Da es sich beim Zugewinnausgleich um einen güterrechtlichen Anspruch handelt, hat er, soweit er unter Lebenden erfolgt, mit Freigebigkeit i.d.R. nichts zu tun und unterliegt daher auch prinzipiell nicht der Schenkungsteuer. Für den Zugewinnausgleich von Todes wegen kann daher im Ergebnis nichts anderes gelten (auch wenn § 1371 BGB hier eine erbrechtliche Lösung vorsi...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 2. Rückübertragung bei Vorversterben; rechtsgeschäftliches Veräußerungsverbot

Rz. 7 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bzw. der lebzeitigen Übertragung von Grundvermögen, z.B. auf eigene Abkömmlinge, werden häufig so genannte Rückübertragungsansprüche bzw. Rückfallklauseln beispielsweise für den Fall vereinbart, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, das die Ehe des Übernehmers geschieden wird, ein Insolvenzverfahren gegen den Übernehme...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle

Rz. 347 Bis zum 16.8.2015 eingetretene Erbfälle unterliegen gem. Art. 9.8 des spanischen Código Civil (CC) dem Heimatrecht des Erblassers im Augenblick seines Todes. Bei mehrfacher Staatsangehörigkeit hat die spanische Staatsangehörigkeit stets Vorrang, Art. 9.9 S. 2 CC, ansonsten entscheidet, in welchem seiner Heimatstaaten der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufentha...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / II. Sinn und Zweck von Pflichtteilsklauseln

Rz. 119 Eine zentrale Bedeutung bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments haben daher die Pflichtteilsansprüche der zunächst weichenden Abkömmlinge (ggf. auch der Eltern), insbesondere dann, wenn sich die Ehepartner zu alleinigen unbeschränkten Vollerben einsetzen (Einheitslösung). In der Praxis versucht man, durch die Pflichtteils- und Pflichtteilsstrafklauseln...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 35 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[40] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch ein anderer Vermächtnisnehmer) bildet die Vermächtn...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

Rz. 388 Ein einheitliches Internationales Erbrecht gibt es in den USA nicht. Vielmehr hat in den USA jeder der 50 Einzelstaaten nicht nur sein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch sein eigenes Erbkollisionsrecht. Zumindest in den Grundzügen stimmen die kollisionsrechtlichen Regeln aber in den US-Staaten weitgehend überein.[206] Dabei gelten diese Regeln nicht nur im Ve...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 175 Nach der Abgabenordung wird dem Testamentsvollstrecker der Steuerbescheid bekannt gegeben, sofern er für den gesamten Nachlass als Testamentsvollstrecker bestimmt ist.[182] § 32 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 122 Abs. 1 S. 1 AO regelt ausdrücklich, dass dem Testamentsvollstrecker der Steuerbescheid bekannt zu geben ist. Handelt er nur für einzelne Erben, ist der Steuerbesche...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XVIII. Anzeige des Erwerbs und Steuererklärung

Rz. 536 Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällt (wie es sich aus der Natur der Sache ergibt) nicht in regelmäßig wiederkehrenden Abständen sondern nur punktuell an. Demzufolge sind auch keine jährlichen Steuererklärungen abzugeben und die Finanzverwaltung kann in der Regel nur aufgrund entsprechender Informationen (Anzeigen) von den steuerbaren bzw. steuerpflichtigen Vorgä...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Zusammenfassung von Beteiligungen

Rz. 357 Allerdings kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusammenrechnung der durch den Übergeber unmittelbar gehaltenen Beteiligung mit Beteiligungen anderer Gesellschafter (Poolung) in Betracht. Dies setzt voraus, dass der Übergeber und die anderen Gesellschafter sich untereinander verpflichten, über ihre Anteile nur einheitlich zu verfügen oder ausschließlich auf an...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / II. Die pflichtteilsberechtigte Person

Rz. 76 Vor der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs ist zunächst zu prüfen, ob die jeweilige Person überhaupt zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört. Wer pflichtteilsberechtigt ist, bestimmen § 2303 BGB und die oftmals missverstandene Vorschrift des § 2309 BGB. Zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehören zunächst die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehepartner;...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Mögliche Anspruchsgrundlagen

Rz. 128 Denkbar sind Ansprüche auf der Grundlage schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Pflegeperson. Falls der Nachweis einer solchen Vereinbarung (Dienstvertrag) gelingt, besteht auf dieser Grundlage ein Anspruch auf die vereinbarte bzw. übliche Vergütung. Der Nachweis eines vereinbarten Entgelts dürfte aber gerade für den Fall, dass eine dem Erblasser nah...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Besteuerung des Berechtigten

Rz. 269 Wer einen Anspruch auf eine Rente oder auf andere wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen unentgeltlich erwirbt, ist damit steuerpflichtig. Auch wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen kommen als Erwerbsgegenstände i.S.v. § 3 Abs. 1 ErbStG in Betracht. Die Bewertung richtet sich grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG. Der Leistungsberechtigte kan...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / I. Allgemeines

Rz. 1 Zentrale Vorschrift der notariellen Prüfungs- und Belehrungspflicht ist § 17 BeurkG. Die dort generalklauselartig normierte Pflicht des Notars, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben, bedarf der Konkretisi...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 9. Die Bestimmung des Erben durch Dritte

Rz. 34 Gemäß § 2064 BGB kann der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen nur höchstpersönlich errichten. Eine Vertretung ist nicht möglich. Ebenso kann der Erblasser die letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein Dritter zu bestimmen hat, ob sie gelten soll oder nicht (§ 2065 Abs. 1 BGB). Gleiches gilt für die Bestimmung und die Auswahl des als Erben Bedach...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerfreier Erwerb/Nachversteuerung Familienwohnheim

Rz. 199 Schulden und Lasten sind nicht abzugsfähig, sofern steuerfrei erworben wird nach § 10 Abs. 6 ErbStG. Rz. 200 § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG stehen unter dem Vorbehalt der Nachversteuerung, sofern der Erwerber innerhalb von zehn Jahren die Selbstnutzung aufgibt und dies nicht durch zwingende Gründe gerechtfertigt ist (Pflegebedürftigkeit; objektive Gründe, die eine e...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 24 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[79] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es f...mehr

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§ 15 Die Auflage / I. Die Zuwendung eines Vermögensvorteils

Rz. 11 Inhalt einer Auflage kann grundsätzlich jedes Tun oder Unterlassen sein.[26] Ein Bezug zum Nachlass bzw. zu irgendwelchen dem Beschwerten zufallenden Zuwendungsgegenständen ist nicht erforderlich.[27] Die Auflage braucht keinen Vermögenwert zu haben[28] und muss auch niemandem (also keiner natürlichen oder juristischen Person) zugute kommen,[29] was aber Auflagenanord...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 17 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[45] und vor allem Rechtsliteratur[46] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gemäß § 138 BGB sittenwidrig ist. So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Leistu...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Anzusetzende Verbindlichkeiten

Rz. 188 Als abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten nennt das Gesetz in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden. Dabei handelt es sich um die vom Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Ein Abzug kommt ausschließlich durch den oder die Erben in Betracht, weil nur sie im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge na...mehr