Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 21 Arbeitsrecht / 2. Tod des Arbeitnehmers nach Einreichung der Kündigungsschutzklage

Rz. 43 Stirbt der Arbeitnehmer, nachdem er die Kündigungsschutzklage eingereicht hat, so können die Erben den Prozess weiterverfolgen,[57] sofern Vergütungsansprüche bis zum Tod des Arbeitnehmers sichergestellt werden sollen. Sofern der Arbeitnehmer vor Ablauf der Kündigungsfrist (oder einer sozialen Auslauffrist) verstirbt, kann die Wirkung der Kündigung wegen des vorherige...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / 1. Kündigung vor Tod des Arbeitnehmers

Rz. 41 Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der schriftlichen Kündigung, aber vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist für die Kündigungsschutzklage, § 4 KSchG, so können die Erben auch die Kündigungsschutzklage einreichen, um die Wirkungen des § 7 Hs. 1 KSchG zu verhindern und um die Leistungsklage auf Ver...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 8. Formgültigkeit einer schriftlichen Verfügung von Todes wegen nach Art. 27 EuErbVO

Rz. 39 Die Regelungen in Art. 27 EuErbVO sind im Wesentlichen mit denen des Haager Testamentsformabkommens identisch.[71] Zu beachten ist jedoch, dass das Haager Testamentsformabkommen vorrangig vor den Regelungen in Art. 27 EuErbVO zur Anwendung gelangt. Dies ergibt sich aus Art. 75 Abs. 1 EuErbVO. De facto gelten die in Art. 27 EuErbVO enthaltenen Regelungen damit nur für ...mehr

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§ 19 Mietrecht / M. Kündigung bei Tod des Mieters, § 580 BGB

I. Allgemeines Rz. 106 § 580 BGB gleicht in weiten Teilen den Regeln des § 564 BGB. Insoweit wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen (siehe Rdn 69 ff.). § 580 BGB ist eine Regelung, die kein zwingendes Recht enthält und demzufolge dispositiv ist.[161] Davon wird in Leasingverträgen gerne Gebrauch gemacht, um so die Debatte, ob § 580 BGB für Leasingverträge überhaupt anzu...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / B. Tod des Arbeitnehmers

Rz. 5 Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Dienstverhältnis, auch jenes bei Arbeitnehmerüberlassung (§ 613 S. 1. BGB).[7] Die Erben sind nicht verpflichtet die persönliche Dienstpflicht des Verstorbenen zu übernehmen.[8] Diese geht nicht auf die Erben über. Die Arbeitspflicht erlischt mit dem Tod des Arbeitnehmers.[9] Die Erbenhaftung des § 1967 BGB führt jedoch dazu, dass ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / 2. Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehegatten

Rz. 93 Die Einkommensteuerbescheide der Ehegatten bei Zusammenveranlagung werden gem. § 155 Abs. 3 S. 1 AO zusammengefasst, sodass nur ein Bescheidschriftstück für beide Bescheide ergeht. Es handelt sich inhaltlich weiterhin um zwei einzelne Steuerbescheide.[115] Verstirbt ein Ehegatte, richtet sich der zusammengefasste Bescheid zum einen an den überlebenden Ehegatten und zum...mehr

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§ 19 Mietrecht / E. Eintrittsrecht bei Tod des Mieters, § 563 BGB

Rz. 33 Der Tod des Mieters bei Wohnraummietverhältnissen beendet nicht automatisch den Mietvertrag. Die Konzeption des § 563 BGB schützt den Bestand von Mietverhältnissen zugunsten der Personen, die mit dem Verstorbenen als "Hausgenossen" zusammenwohnen. Diese gesetzliche Regelung durchbricht die Systematik des Erbrechts und statuiert unter bestimmten Voraussetzungen eine So...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 3. Verfügungen von Todes wegen

Rz. 56 Während das Abstellen auf den Todeszeitpunkt zur Bestimmung des Erbstatuts bei der gesetzlichen Erbfolge zu keinen Problemen führt (Ausnahme ordre public-Verstoß bei Anwendung des ausländischen Rechts), so kann die Anwendung des fremden Rechts, welches zum Zeitpunkt des Todes ermittelt wird, dann problematisch werden, wenn der Erblasser eine letztwillige Verfügung err...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / 2. Vererblichkeit des Arbeitszeitguthabens

Rz. 48 Verstirbt der Arbeitnehmer und es war individuell oder durch Tarifvertrag ein Arbeitszeitkontenmodell vereinbart, so ergeben sich mit Blick auf das Arbeitsverhältnis im Todesfall eines Arbeitnehmers regelmäßig zwei Situationen, die Fragen aufwerfen: Entweder hat der Arbeitnehmer in seinem Stundenkonto ein "Minus" erwirtschaftet, so dass zu fragen ist, ob eine Nacharbe...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / III. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 62 Gelangt die Erbengemeinschaft in die Position eines Arbeitgebers, so wird sie zwangsläufig mit der Thematik der Kündigung von Arbeitsverhältnissen konfrontiert. Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Haushaltshilfen, Pflegekräften und Privatsekretären können in der Praxis schon Probleme bereiten, da die Erben meist ein gesteigertes Interesse haben, diese Arbeitsve...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 3. Nachträgliche Anordnung einer Ausgleichsbestimmung

Rz. 42 Ist die Zuwendung erfolgt und hat es der Erblasser unterlassen, eine Ausgleichspflicht nach § 2050 Abs. 3 BGB anzuordnen, so kann er hieran im Interesse der Rechtssicherheit einseitig durch formloses Rechtsgeschäft grundsätzlich nichts mehr ändern.[88] Der Erblasser hat für den Zuwendungsempfänger eine Vertrauensgrundlage geschaffen, die auf die fehlende Ausgleichungs...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / I. Lohnzahlungen und besondere Zahlungen

Rz. 6 Unter dem Gesichtspunkt der Universalsukzession, § 1922 BGB, gehen die Ansprüche auf Lohnzahlung[11] auf die Erben über. Die Erbengemeinschaft kann vom Arbeitgeber die Zahlung der bis zum Tode des Arbeitnehmers entstandenen Lohnansprüche verlangen, ein Miterbe freilich nur die Leistung an die Erbengemeinschaft. Der Arbeitgeber erfüllt seine Verpflichtung nur durch Leist...mehr

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§ 19 Mietrecht / Literaturtipps

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§ 25 Auslandsberührung / 9. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 42 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 25 Auslandsberührung / a) Aufnahme der Erbquote nach § 1371 BGB

Rz. 148 Durch das ENZ können nicht nur eine Alleinerbenstellung, sondern auch eine Miterbenstellung und sogar eine lediglich zeitweilige Erbenstellung (wie etwa bei einer Vor- und Nacherbschaft oder vergleichbarer Institute) bescheinigt werden.[310] Nicht hingegen erfasst ist der Ausgleich des Güterrechts (Zugewinnausgleich). Dieser kann insoweit nicht bescheinigt werden, al...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 52 Der Vertrag zugunsten eines Dritten gemäß § 328 BGB wird bei der Nachlassgestaltung relevant, wenn die Leistung gemäß § 331 BGB auf nach dem Todesfall bestimmt wird. Oft schließt der zukünftige Erblasser einen Vertrag zugunsten eines Dritten mit einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft. Mit dem Tod des Erblassers entsteht ein unmittelbarer schuldrechtlicher Ans...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / a) Bedingte und befristete Rechtswahl

Rz. 21 Sowohl eine bedingte als auch eine befristete Rechtswahl ist gemäß Art. 22 EuErbVO zulässig.[38] Denkbar ist also als möglicher praktischer Anwendungsbereich einer bedingten bzw. befristeten Rechtswahl, dass in einer wechselseitigen Verfügung von Todes wegen die getroffene Rechtswahl der Ehegatten nur für den ersten Erbfall (Todesfall) gelten soll. Auf den Erbfall des...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / M. Königreich der Niederlande

Rz. 76 Erbstatut: Das Königreich der Niederlande hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert. Damit wird zur Ermittlung des Erbstatuts, ab dem 17.8.2015, an den letzten gewöhnlichen Wohnsitz gemäß Art. 21 EuErbVO angeknüpft. Zuvor wandte das Königreich das Haager Erbrechtsübereinkommen an. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird dies weiterhin angewandt. Danach galt, sofe...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 6. Erbverträge gemäß Art. 25 EuErbVO

Rz. 34 Unter Erbvertrag im Sinne der EuErbVO versteht man im weiten Sinne nicht nur Erbverträge im klassischen Sinne. Von Art. 25 EuErbVO mit umfasst sind ferner Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen auf den Todesfall und auch (höchst strittig) Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen.[64] Der Begriff Erbvertrag ist also unionsrechtlich gefasst und nicht auf das d...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 80 Übersicht Deliktsstruktur – § 370 AO Objektiv: Täuschung – dadurch irrtümliche Steuerfestsetzung – dadurch Steuerverkürzung Subjektiv: Vorsatz; bei bloßer Leichtfertigkeit greift § 378 AO (Ordnungswidrigkeit) Vergehenstatbestand – § 370 AO Abs. 1: Tathandlung: Kausale Verursachung des Taterfolges:mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / b) Durch Vereinbarung der Miterben, § 2042 Abs. 2 i.V.m. § 749 Abs. 2 BGB

Rz. 32 Die Miterben können einstimmig formlos vereinbaren, dass die Erbengemeinschaft für bestimmte Zeit oder gar nicht auseinandergesetzt werden darf, § 2042 Abs. 2 i.V.m. § 749 Abs. 2 BGB . Nach Löhnig führt eine Vereinbarung, die Auseinandersetzung auf Dauer oder Zeit auszuschließen, zum Vollzug der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.[31] Durch die Vereinbarung sei ü...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / P. Portugiesische Republik

Rz. 98 Erbstatut: Portugal knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt gem. Art. 21 EuErbVO an. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO stellte das portugiesische Recht auf das Personalstatut des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes ab. Das Personalstatut ist das Recht des Staates, dem der...mehr

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§ 19 Mietrecht / 1. Mehrere Mitmieter

Rz. 75 Denkbar ist die Konstellation, wonach mehrere Mieter einen Mietvertrag abgeschlossen haben, die nicht unter §§ 563, 563a BGB fallen und einer diese Mieter verstirbt. Eine ausdrückliche Bestimmung, wie in diesem Fall zu verfahren ist, gibt es nicht. Die Diskussion, wie mit diesen Fällen zu verfahren ist, bleibt nach wie vor kontrovers,[102] wobei eine Lösung immer unte...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / I. Voraussetzungen für die Anwendung der Höfeordnung

Rz. 61 Die Höfeordnung findet ausschließlich Anwendung auf "Höfe" im Sinne des Gesetzes. Ein Hof ist nach § 1 Abs. 1 HöfeO "eine im Gebiet der Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein belegene land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer zu ihrer Bewirtschaftung geeigneten Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder ...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / b) Widerrufliche Bezugsberechtigung

Rz. 29 Ganz anders liegt der Fall bei einer widerruflichen Bezugsberechtigung. Ebenso wie ein Testamentserbe hat der Berechtigte nur eine unsichere Position, die jederzeit vom Versicherungsnehmer und möglicherweise auch später von seinen Erben noch geändert werden kann. Die Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechtes ist eine Schenkung auf den Todesfall.[11] Rz. 30 Dieses Sc...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / 3. Selbsttötung (§ 161 VVG)

Rz. 36 Die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch Selbsttötung führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintritt. In derartigen Fällen ist der Versicherer lediglich verpflichtet, den Rückkaufwert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG zu zahlen (...mehr

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§ 6 Haftung / 3. Bestattungskosten

Rz. 18 § 1968 BGB bestimmt, dass Bestattungskosten vom Erben zu tragen sind. Dies gilt auch für die Erbengemeinschaft.[24] Die Kostentragungspflicht ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Recht, über die Art und Weise der Beerdigung[25] zu bestimmen – die sog. Totenfürsorge.[26] Sofern der Erblasser keine Bestimmung vorgenommen hat, steht die Totenfürsorge in der Regel den...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Verstirbt der Arbeitnehmer, so wird das Schicksal des Urlaubsanspruchs diskutiert. Rz. 28 Der Anspruch auf Erteilung von Urlaub ist höchstpersönlicher Natur und geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter.[38] Dies ist einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur.[39] Rz. 29 Hieran anknüpfend wurde zum Teil der Schluss gezogen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / c) Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 20 Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung bleibt fraglich, wann der Abfindungsanspruch nach den §§ 9, 10 KSchG entsteht und unter welchen Umständen dieser für vererblich angesehen wird. Rz. 21 Im Falle der §§ 9, 10 KSchG wird ein gerichtlicher Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer vom Gericht festzusetzenden Abfindung gestellt, weil eine Fo...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / B. Königreich Belgien

Rz. 2 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedsstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Staatsvertragliche Regelungen sind vorrangig zu beachten.[1] Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers,...mehr

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§ 23 Strafrecht / bb) Strafantrag

Rz. 55 Im Rahmen der Beratung ist darauf hinzuweisen, dass bei Schädigung eines Angehörigen (Legaldefintion in § 11 Abs. 1Nr. 1a, 1b StGB) die Privilegierungsvorschrift des § 247 StGB greift. Danach werden die genannten Delikte Diebstahl und Unterschlagung, aber auch Betrug (über die Verweisungsnorm des § 263 Abs. 4 StGB) und Untreue (vgl. § 266 Abs. 2 StGB) nur auf Antrag d...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / I. GmbH

Rz. 156 Geschäftsanteile an der GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Ein Ausschluss der Vererblichkeit ist nach h.M. nicht möglich.[260] Zwar kann der Gesellschaftsvertrag gem. § 15 Abs. 5 GmbHG weitere Voraussetzungen für die Abtretung der Gesellschaftsanteile vorsehen, jedoch ist nach h.M. die automatische Einziehung des Gesellschaftsanteils mit dem Tod des Gesells...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 9 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung de...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / 3. Exkurs: Die neue Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 108 Nach Einführung der EuErbVO wurde schnell der Ruf nach einer weiteren Harmonisierung auch im Bereich des Familienrechts laut. Der Rat verabschiedete am 26.6.2016 die Verordnung 2016/1103 "zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des eheli...mehr

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§ 23 Strafrecht / 1. Situation der Erbengemeinschaft angesichts laufender Ermittlungen vor dem Erbfall

Rz. 87 Beispiel 29 Der Erblasser hat ausländische Kapitaleinkünfte in den Jahren 2011, 2012 und 2013 hinterzogen. Steuererklärungen für diese Jahre hat er abgegeben. Durch eine anonyme Anzeige war gegen den Erblasser ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in dessen Folge er ein umfassendes Geständnis gemacht und die Umfänge der nicht erklärten Kapitaleinkünfte offen ge...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / II. Vorrang von Sondererbfolgen

Rz. 117 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Bei einer Mehrheit von Erben bedeutet dies, dass mit dem Erbfall – ohne weiteres Zutun – der Gesamtnachlass auf alle Miterben übergeht.[245] Diese sind zur gesamten Hand berechtigt (Gesamthandsgemeinschaft). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei hervorzuhebende Ausnahmen. Zum einen der gesellschafts...mehr

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§ 19 Mietrecht / 2. Berechnung der Monatsfrist

Rz. 51 Die Berechnung der Monatsfrist erfolgt nach den §§ 187 bis 193 BGB. Auf eines sei in diesem Zusammenhang deutlich hingewiesen: Die Monatsfrist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle eintretende Personen, wobei es auf die jeweilige Kenntnis vom Tod des Mieters ankommt und der Fristenlauf somit sehr individuell verlaufen kann.[68] Problematisch ist ohne Frage, d...mehr

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§ 23 Strafrecht / cc) Hehlerei/Geldwäsche – Auswirkung der Vortat des Erblassers

Rz. 32 Übersicht Hehlerei – § 259 StGB Vortaterfordernis: Diebstahl oder sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat Vortat muss von einem anderen begangen worden sein Tathandlung: Sich oder einem anderen verschaffen (z.B. ankaufen), absetzen, absetzen helfen Subjektiv: Vorsatz und Bereicherungsabsicht Geldwäsche – § 261 StGB Objektiver Tatbestand: Rechtswidrige Tat, Verbrechen ...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / VIII. Krankenversicherung

Rz. 56 Mit dem Tod des Versicherungsnehmers entfällt dessen Risiko der Erkrankung, so dass insoweit der Versicherungsvertrag beendet wird. § 207 BGB, der inhaltlich mit § 15 Abs. 1 MB/KK übereinstimmt, enthält folgende Regelung: Zitat "Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des Versicherungsnehmers, sind die versicherten Personen berechtigt, binnen zwei Monaten nach d...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 6. Fälligkeit

Rz. 81 Der Anspruch des Vermächtnisnehmers ist sofort fällig, wenn nichts anderes bestimmt wurde.[80] Muss der Alleinerbe die Vermächtnisse sofort erfüllen, kann ihm dies erhebliche Probleme bereiten.[81] Zum einen kann er die Höhe des Vermächtnisses noch nicht genau bestimmen, wenn ihm Informationen über die Aktiva und Passiva fehlen. Zum anderen kann er oft über Vermögen m...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / IX. Unfallversicherung

Rz. 57 Rechtsgrundlagen sind die §§ 178 und 191 VVG sowie die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94, AUB 99, AUB 2008 und AUB 2010). Bei der Unfallversicherung handelt es sich, ebenso wie bei der Lebensversicherung, um eine Summenversicherung. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers erlischt die Unfallversicherung, der Unfallversicherer ist jedoch eintrittspflichti...mehr

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§ 21 Arbeitsrecht / IV. Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung

Rz. 34 In so manchem Arbeitsvertrag sind schriftlich wirksame nachvertragliche Wettbewerbsverbote verankert. Danach erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe des hälftigen zuvor erzielten Bruttogehaltes und enthält sich dafür einer Wettbewerbstätigkeit. Das Wettbewerbsverbot richtet sich im Wesentlichen nach den §§ 74 ff. HGB....mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Rechtsprechung zur Interessenkollision bei der Vertretung von Miterben

Rz. 39 Die nachfolgend skizzierten drei Entscheidungen verdeutlichen, dass die Rechtsprechung bei der Vertretung von Miterben grundsätzlich einen Interessengegensatz erkennt. Ob hier wie in anderen Fällen der Interessengegensatz durch das Einverständnis des Mandanten aufgehoben werden kann, ist fraglich: Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit bei der Beurteilung, ob ein...mehr

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§ 23 Strafrecht / ee) Untreue

Rz. 46 Beispiel 19 Die Erbengemeinschaft besteht aus S, B und K. In ihrem Gesamtvermögen stehen drei neuwertige Kfz. Da S weit entfernt vom Wohnort des Erblassers wohnt, kümmert er sich um den Nachlass wenig. B und K veräußern zwei Fahrzeuge ohne Rücksprache mit S an einen Autohändler ganz erheblich unter dem Listenpreis. S wird um seine Zustimmung ersucht. Er genehmigt die ...mehr

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§ 6 Haftung / Literaturtipps

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§ 23 Strafrecht / aa) Urkundenfälschung

Rz. 8 § 267 StGB unterscheidet zwischen drei Modalitäten der Urkundenfälschung. Dem Herstellen einer unechten Urkunde (Vollfälschung) werden das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde gleich gestellt. Im erbrechtlichen Zusammenhang wird regelmäßig die Urkundseigenschaft des Testaments nicht in Frage stehen. Zu problematis...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Vollmacht

Rz. 112 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit der Annahme. Die Annahme wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, § 2202 Abs. 2 BGB. Naturgemäß kann dies erst nach dem Erbfall geschehen. Bis allerdings das Testamentsvollstreckerzeugnis vorliegt, kann es je nach Arbeitsweise des Nachlassgerichtes einige Zeit dauern. In der Zeit unmittelbar nach dem Erbfall sind all...mehr

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§ 19 Mietrecht / A. Einführung

Rz. 1 Sobald mehr als ein Erbe einen Nachlass antritt, bilden die Miterben eine Erbengemeinschaft. In der täglichen Beratungspraxis ergeben sich Fragestellungen für Erbengemeinschaften mit bestehenden Mietverhältnissen über Wohn- oder Gewerberaum daher sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht. Die Rechtsfolgen dieser Verträge regeln sich nicht alleine nach den §§ 1922 ...mehr

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§ 17 Gesellschaftsrecht / 4. Eintrittsklausel

Rz. 154 Im Gegensatz zu den Nachfolgeklauseln, die zu einem automatischen Eintritt der (qualifizierten) Erben in die Gesellschaft führen, eröffnet die Eintrittsklausel dem Nachfolger oder den verbleibenden Gesellschaftern ein Wahlrecht. Zunächst erfolgt die Fortsetzung der Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter, jedoch räumt die Klausel dem Nachfolger, ggf. unter...mehr