Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 18 Länderübersicht / II. Pflichtteilsrecht in den anglophonen Provinzen

Rz. 233 In den Rechten der anglophonen kanadischen Provinzen ist die Testierfreiheit durch Noterbrechte o.Ä. nicht beschränkt. Jedoch bestehen Ansprüche gegen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten auf der Basis sog. dependants’s relief acts. Diese sind dem englischen Inheritance Act vergleichbar (siehe Rdn 135). Bei "unangemessener" testamentarischer Benachteiligung be...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (a) Überblick, Fallgruppen

Rz. 13 Probleme im Zusammenhang mit der Behandlung nach § 2306 BGB bereitet die erbrechtliche Sondernachfolge in Anteile an Personengesellschaften.[36] Mit Reimann kann man dabei vier Grundfälle unterscheiden:[37] 1. Fall: Allgemeine Nachfolgeklausel Der Erblasser ist Kommanditist in einer Kommanditgesellschaft. Gemäß § 177 HGB sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Bete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 318 Der Pflichtteil ist Geldforderung. Er kann aber frühestens ein Jahr nach Eintritt des Erbfalls geltend gemacht werden, § 765 Abs. 2 ABGB. Eine Abfindung in Nachlassgegenständen erfordert das Einvernehmen von Erben und Pflichtteilsberechtigtem. Neu eingeführt durch die Erbrechtsreform 2015 ist die Möglichkeit der Pflichtteilsstundung. Diese kann auf testamentarische A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.10 Nachträgliche Umwandlung eines abgewickelten Urlaubs

Ein Urlaubsanspruch ist erfüllt und geht damit unter, wenn der Urlaub gewährt worden ist und der Beschäftigte den Urlaub genommen hat. Eine nachträgliche Umwandlung des abgewickelten Urlaubs ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Urlaubs ein Freistellungsgrund entsteht, etwa der plötzliche Tod des Vaters des Beschäftigten (§ 29 TVöD), wie auch fü...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Kollisionsrechtliche Behandlung aus deutscher Sicht

Rz. 92 Umstritten ist die kollisionsrechtliche Einordnung (Qualifikation) der Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen. Da sie die Vereinbarung der Gütergemeinschaft bzw. das Bestehen eines vergemeinschaftenden Güterstands voraussetzen und die Teilung des ehelichen Gesamtgutes betreffen, liegt eine güterrechtliche Qualifikation (Art. 27 EuGüVO bzw. Art. 15 EGBGB a.F.) nahe. Das...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / IV. Gesellschaftsvertragliche Lösungen

Rz. 142 Das Schlagwort "Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht" scheint zu suggerieren, dass es in diesem Kontext "Schleichwege am Erbrecht vorbei"[249] gibt, die zu einer Reduzierung der Pflichtteilsbelastung genutzt werden können. Wichtig sind im gesellschaftsrechtlichen Bereich in diesem Zusammenhang vor allem folgende Fragen:[250]mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Erbrechtsspezifischer Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 61 Die Unklarheiten beginnen schon mit der Frage, ob nicht zumindest im Internationalen Privatrecht der Europäischen Union der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einheitlich auszulegen sei, der gewöhnliche Aufenthalt im internationalen Erbrecht also genauso bestimmt werden müsse wie in anderen Rechtsakten der Europäischen Union auf dem Gebiet des Internationalen Privat...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Auf nach dem 31.9.1996 und vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 260 Mit Wirkung vom 1.10.1996 an wurden in den Niederlanden die Kollisionsnormen des bislang noch nicht in Kraft getretenen Haager Erbrechtsübereinkommens vom 1.8.1989 (HErbÜ)[318] durch das Gesetz über das Kollisionsrecht der Erbfolge in Kraft gesetzt.[319] Ab dem 1.1.2012 war das internationale Privatrecht in den Niederlanden im neuen Buch 10 des Burgerlijk Wetboek (B....mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Einsetzung der gesetzlichen Erben als Nacherben

Rz. 117 Setzt der Erblasser den Abkömmling als Erben ein, so kann er Vor- und Nacherbfolge anordnen und dessen gesetzliche Erben entsprechend den ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Anteilen als Nacherben berufen. Zu vermeiden ist, die Nacherben namentlich zu benennen, da sich die gesetzlichen Erben nach Errichtung der Verfügung ändern können. Werden andere Pers...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / b) Der "erweiterte Erblasserbegriff"

Rz. 74 Als Erblasser ist grundsätzlich die Person anzusehen, deren Vermögen mit dem Tod auf den bzw. die Erben übergeht.[89] Fraglich ist allerdings, ob bei Ehegatten, die sich in einem gemeinschaftlichen Testament[90] jeweils als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden ("Vollerbe") und ihre Kinder als Erben des Überlebenden ("Schlusserben") eingesetzt haben,[91] tats...mehr

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ZErb 08/2024, Deutsch-türki... / 2. Internationale Zuständigkeit nach der EuErbVO

Vorbehaltlich einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 5 ff. EuErbVO richtet sich die internationale Zuständigkeit gem. Art. 4 EuErbVO grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes.mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 436 Soweit es sich bei dem Pflichtteilsrecht um eine Geldforderung handelt, kann der Berechtigte die Erben und Vermächtnisnehmer als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen. Der Erblasser kann die Verteilung der Pflichtteilslast im Innenverhältnis regeln, indem er diese einem Begünstigten auferlegt oder aber ihn von der Belastung ausnimmt, so dass er nachrangig zu den anderen...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Beweislast

Rz. 304 Grundsätzlich trägt der Erbe oder der Beschenkte als Pflichtteilsschuldner die Beweislast dafür, dass der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat. Hier kann z.B. nicht unterstellt werden, dass der Pflichtteilsberechtigte alsbald nach Eintritt des Erbfalls von der ihn beeinträchtigenden Verfügu...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Zu fordernde Bewertungsprämissen

Rz. 87 Der Aussage des BGH, eine Bewertung, die an einen konkreten Verkauf des betroffenen Gegenstands anknüpft, verdiene den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiere,[336] ist – jedenfalls in dieser Allgemeinheit – nicht zu folgen. Sie trifft nämlich nur auf solche Fälle zu, in denen die Wertgutachten bzw. ihre Würdigung durch die ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / a) Bei Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 110 Gemäß Art. 36 Abs. 2 lit. a EuErbVO gilt jede Verweisung aufgrund Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers als Bezugnahme auf das Recht der Gebietseinheit, in der der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Konkret bedeutet das, dass bei einer Verweisung aufgrund von Art. 21 EuErbVO (sei es unmittelbar, sei es aufgrun...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 513 Das Erbrecht ist ab dem 1.1.2014 durch das neue Zivilgesetzbuch geregelt. Inhaltlich kommt hier die historische Verbundenheit mit dem österreichischen Recht umfangreich wieder zum Vorschein. Rz. 514 Die Kinder des Erblassers erben zusammen mit dem Ehegatten oder dem eingetragenen Lebenspartner zu gleichen Teilen nach Köpfen. Es tritt Erbfolge nach Stämmen ein. In zwei...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / c) Zwangsabtretungsklauseln

Rz. 52 Alternativ zur oder auch kumulativ mit einer Zwangseinziehungsklausel kann die Satzung eine Zwangsabtretungsklausel enthalten. Diese zielt darauf ab, dass die ererbten bzw. vermächtnisweise erworbenen Geschäftsanteile an einen anderen Gesellschafter,[159] an einen vom Erblasser bestimmten Dritten[160] oder eine von der Gesellschaft zu bestimmende Person[161] oder auch...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Inhalt der Entziehungsverfügung

Rz. 67 Die Entziehungsverfügung muss die Tatsache der Anordnung der Pflichtteilsentziehung, die davon betroffene Person, und zwar zumindest in bestimmbarer Weise,[193] und den Grund der Entziehung enthalten (siehe Rdn 69 ff.). Die Anordnung der Entziehung braucht nicht ausdrücklich als solche bezeichnet zu werden. Jedoch muss sich der Entziehungswille wenigstens durch Ausleg...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 1. Erbrechtliche Bedeutung des Trusts

Rz. 232 Der trust ist eine dem angloamerikanischen Rechtskreis eigentümliche Rechtsfigur, bei der der Errichter des Trusts (settlor) das Eigentum in das formelle Eigentum (legal title) und das Recht, die Nutzungen der Sache zu erhalten, aufspaltet. Die formale Eigentumsposition, der legal title, insbesondere das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über die Sache, steht dem trus...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Person des Schenkers

Rz. 222 Die Schenkung muss vom Erblasser selbst stammen, nicht von einem Dritten. Besondere Bedeutung erlangt dies beim Vorliegen eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) oder einem entsprechend ausgestalteten Ehegattenerbvertrag (§ 2280 BGB): Hier gilt ein "enger Erblasserbegriff", so dass Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte bereits vom erstverstorbenen Elternteil...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Allgemeines

Rz. 28 Lebt ein näherer Abkömmling zur Zeit des Erbfalls oder war er zumindest gezeugt und wird später lebend geboren (§ 1923 Abs. 2 BGB), so wird ein entfernterer Abkömmling (vgl. § 1924 Abs. 2 BGB) oder Elternteil nur dann durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der näher Berechtigte die Erbschaft ausgeschlagen (§ 1953 Abs. 1 BGB)...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Formwirksamkeit des Verzichts

Rz. 134 Der Pflichtteilsverzicht fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Haager Testamentsformübereinkommens vom 5.10.1961. Das auf die Formwirksamkeit anwendbare Recht bestimmt sich daher nach den Regeln in Art. 27 Abs. 1 EuErbVO. Maßgeblich ist also das an den gewöhnlichen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit oder den Wohnsitz des Erblassers angeknüpfte Recht, und zwar ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Feststellungsklage nach Eintritt des Erbfalls

Rz. 124 Der Pflichtteilsberechtigte, aber auch der Erbe bzw. der Miterbe kann nach dem Eintritt des Erbfalls sowohl eine negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen des Pflichtteilsrechts erheben[233] als auch auf Feststellung seiner Pflichtteilsberechtigung klagen.[234] Inhaltlich ist auch hier die Feststellungsklage auf das Bestehen bzw. das Nichtbestehen eines Rechtsver...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / (2) Einsetzung als Vorerbe

Rz. 7 Eine Beschränkung in diesem Sinne ist die Berufung zum Vorerben,[13] mag dieser auch zum befreiten berufen (§ 2136 BGB) oder der Nacherbe nur auf den Überrest (§ 2137 BGB) eingesetzt sein oder auch nur ein Fall der konstruktiven Nacherbfolge (§§ 2104, 2105 BGB) vorliegen. Wählen dagegen Ehegatten im Rahmen eines Berliner Testaments die sog. Einheitslösung und setzen si...mehr

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§ 18 Länderübersicht / V. Nachlassabwicklung

Rz. 134 Anders als im deutschen Recht geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers nicht unmittelbar auf die gesetzlichen oder testamentarischen Erben über, sondern zunächst auf einen sog. personal representative. Dieser hat als formeller Eigentümer (Treuhänder, trustee) den Nachlass zu verwalten, die Schulden zu begleichen und schließlich entsprechend den gesetzlichen Erbqu...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 441 Das Erbrecht ist weiterhin im Zivilgesetzbuch von 1964 geregelt. Rz. 442 Die Kinder des Erblassers erben zusammen mit dem Ehegatten zu gleichen Teilen nach Köpfen. Bei Vorversterben eines Abkömmlings tritt Erbfolge nach Stämmen ein. In zweiter Ordnung erbt der Ehegatte mit einer Quote von mindestens einem Halb neben den Eltern des Erblassers und solchen Personen, die ...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 4. Örtliche und zeitliche Relativität des ordre public

Rz. 253 Der Sachverhalt muss einen erheblichen Inlandsbezug [240] und eine Gegenwartsbeziehung aufweisen. Beispiel Sind sämtliche Beteiligte in Marokko lebende Muslime und beantragen sie nach ihrem in Marrakesch verstorbenen Vater einen Erbschein zur Abwicklung eines hier befindlichen Bankdepots, erscheint es vermessen, die sich bei Anwendung des islamischen Erbrechts ergebend...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Pflichtteil und nachlassgerichtliches Verfahren

Rz. 9 Nach § 348 FamFG kann das Nachlassgericht bei der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen die gesetzlichen Erben des Erblassers und die sonstigen Beteiligten laden. Danach steht allen Personen, die an dem Nachlass bzw. der letztwilligen Verfügung ein rechtliches Interesse haben, auch ein Recht zu, bei der Testamentseröffnung anwesend zu sein (sowie ein Recht auf Akte...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / bb) Zur Absicherung des Verzichtenden

Rz. 14 Zur Absicherung der Verzichtenden sind möglich:mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / j) Der geerbte Pflichtteilsanspruch

Rz. 66 Ist der Erblasser Pflichtteilsberechtigt gegenüber Dritten und hat er den Pflichtteil zu Lebzeiten bereits geltend gemacht, geht bei seinem Tod die noch nicht erfüllte Pflichtteilsforderung auf seine Erben über. Diese haben die Pflichtteilsforderung als Teil des Nachlasses der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Der BFH musste sich zwischenzeitlich mit der Frage auseinande...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

Rz. 43 Gerade zu Beginn des Mandats obliegt dem Rechtsanwalt eine besondere Aufklärungspflicht. Er muss den für seine Bearbeitung notwendigen Sachverhalt aufklären. Dabei trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, den Sachverhalt so zu hinterfragen, dass er sich hiervon ein umfassendes Bild machen kann.[31] Hierbei muss der Rechtsanwalt selbst aktiv werden, und zwar so weit, dass ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Pflichtteilsminderung

Rz. 315 Gem. § 776 Abs. 1 ABGB kann der Erblasser durch testamentarische Anordnung den Pflichtteil eines pflichtteilsberechtigten Verwandten auf die Hälfte reduzieren, wenn er mit diesem zu keiner Zeit in einem Näheverhältnis gestanden hat, wie es in der Familie zwischen solchen Verwandten gewöhnlich besteht. Das Näheverhältnis ist nicht erst gegeben, wenn sich der Vater um ...mehr

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§ 18 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 237 Am 3.10.2003 ist in Kroatien ein Erbgesetz in Kraft getreten, welches das alte Gesetz von 1955 abgelöst hat.[302] Rz. 238 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 9 ErbG die Abkömmlinge des Erblassers. Es tritt Erbfolge nach Stämmen ein (Art. 10 f. ErbG). In zweiter Ordnung erben Eltern bzw. deren Abkömmlinge. In dritter und vierter Ordnung erben jeweils die Großeltern ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Durchsetzung des Pflichtteils

Rz. 379 Pflichtteilsverletzende testamentarische Verfügungen sind zwar unwirksam. Der Pflichtteil wird aber dennoch erst realisiert, indem der Leibeserbe rechtzeitig vom testamentarischen Erben direkt oder durch Klageerhebung die Abänderung des Testaments verlangt, Kap. 7 § 3 ErbG. Hierdurch wird seine gesetzliche Erbenstellung in Höhe der Pflichtteilsquote wiederhergestellt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ersatzweise Beherrschung durch Stimmrechtsvollmachten

Rn. 320e Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine personelle Verflechtung kann in Fällen, in denen der Anteilsbesitz der die Besitz-PersGes beherrschenden "Personengruppe" dieser in der Betriebs-GmbH keine einfache Stimmenmehrheit gewährt, durch Stimmrechtsvollmachten bewusst hergestellt werden: s Woerner, DStR 1986, 735, 740. Auch eine jederzeit widerrufliche Vollmacht für den von §...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / g) Nachvermächtnisse

Rz. 45 Zu passivieren und damit wertmindernd anzusetzen sind wohl auch die Ansprüche aus einem mit dem Erbfall fälligen Nachvermächtnis (§ 2191 BGB)[189] oder aus einem aufschiebend auf den Tod befristeten Herausgabevermächtnis,[190] mit dem bereits der Erblasser je aufgrund eines von einem Dritten stammenden früheren erbrechtlichen Erwerbs belastet war.[191]mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / Literaturtipps

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 6. Möglichkeiten des Landwirtschaftserbrechts

Rz. 216 Um landwirtschaftliche Betriebe zu erhalten, werden die Pflichtteilsansprüche der sog. weichenden Geschwister nach den einschlägigen Spezialgesetzen durchweg sehr niedrig bewertet, ja teilweise exorbitant gering. Dies gilt sowohl für einen Hof i.S.d. HöfeO in der ehemals britischen Zone (Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Schleswig-Holstein, Hamburg) als auch für die...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / a) "Nach dem Leben trachten" (§ 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 32 Mit Ausnahme der Erweiterung des Schutzbereichs in persönlicher Hinsicht (siehe Rdn 26 ff.) bliebt der Entziehungsgrund des § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB durch die Erbrechtsreform unverändert. Erforderlich ist für das "Nach-dem-Leben-Trachten" die ernsthafte Betätigung des Willens, den Tod des Erblassers, dessen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners (§ 10 Abs. 6 S. 2 LPar...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 8. Durchsetzung des Pflichtteilsrechts

Rz. 489 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte erfolgt gem. Art. 817 CC durch Klage auf Herabsetzung der testamentarischen Verfügungen, soweit sie die Noterbteile beeinträchtigen. Der rechtliche Charakter der Herabsetzungsklage ist gemischt: Sie hat Feststellungs- wie auch Leistungscharakter. Hat ein Noterbe – aus Schenkung, Erbeinsetzung und Vermächtnis – weniger als seine...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Grundgedanke

Rz. 198 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben vervollständigt den Pflichtteilsschutz im Zusammenhang mit lebzeitigen Schenkungen des Erblassers. Durch § 2326 BGB soll der pflichtteilsberechtigte Erbe oder Vermächtnisnehmer vor einer (evtl. nur formalen) Erbeinsetzung auf den spärlichen Restnachlass geschützt werden, falls der Erblasser vor sei...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 76 Zur Berechnung des Umfangs der vom Vorbehaltserbrecht umfassten Güter und Rechte sind dem Nachlass sämtliche lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, ohne zeitliche Beschränkung, zuzurechnen. Dies betrifft auch "indirekte Schenkungen" wie einen trust nach amerikanischem Recht.[72] Bei Schenkungen unter Eheleuten wird unterschieden: Handelt es sich um eine Schenkung geg...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Nachfolge in Kommanditanteile

Rz. 27 Kommanditanteile sind von Gesetzes wegen vererblich, § 177 HGB. Beim Tod eines Kommanditisten wir daher die Gesellschaft grundsätzlich, also vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelungen,[83] mit seinen Erben fortgesetzt.[84] Die erbrechtliche Nachfolge[85] vollzieht sich im Wege der Singularsukzession,[86] und zwar ipso iure, also im Wege des Vonsel...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / e) Keine Einrede nach § 2328 BGB gegen den nachehelichen Unterhaltsanspruch

Rz. 76 Nach § 1586b BGB erlischt der nacheheliche Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners nicht mit dem Tod des Unterhaltsschuldners. Der Unterhaltsanspruch stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar, allerdings der Höhe nach begrenzt auf den Pflichtteilsanspruch, den der geschiedene Ehepartner gehabt hätte, wenn er nicht geschieden worden wäre (§ 1586b Abs. 1 S. 3 BG...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Nachlasspflegschaft

Rz. 83 Nach § 1960 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB kann das Nachlassgericht für einen unbekannten Erben einen Pfleger bestellen. Die Frage, ob die Person des Erben nicht feststeht, liegt im Ermessen des Nachlassgerichts und ist aus dessen Sicht zu beurteilen.[143] Ausreichend ist dabei, dass der Erbe mit großer Wahrscheinlichkeit derzeit nicht festgestellt werden kann.[144] Dies lie...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 4. Schuldrechtliche Gleichstellungserklärungen

Rz. 34 Möglich sind auch schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich ihres künftigen Pflichtteilsanspruchs; es handelt sich dabei um eine besondere, nach § 311b Abs. 5 BGB zulässige Form des Erbschaftsvertrages. Sie werden in den Übergabeurkunden auch vielfach als Gleichstellungserklärungen bezeichnet. Ihr Nachteil ist, dass sie nur sch...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Erbstatut nach einem US-Erblasser

Rz. 563 Bei der Erbfolge nach einem mit gewöhnlichen Aufenthalt in den USA verstorbenen Erblasser wäre nach Verweisung auf das US-Recht (Art. 21 Abs. 1 EuErbVO) zunächst die einschlägige Teilrechtsordnung zu bestimmen. Da es ein einheitliches interlokales Kollisionsrecht gem. Art. 36 Abs. 1 EuErbVO in den USA nicht gibt, ist gem. Art. 36 Abs. 2 lit a EuErbVO die Verweisung a...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, richtet sich nach § 2303 BGB, § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG. Nur die nächsten Angehörigen des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, nämlich Rz. 3 Die Reihenfolge der Pflichtteilsberechtigte...mehr