Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 179 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können durch ein Geschehen ausgelöste psychische Störungen von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen. Handelt es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung, sondern treten sie haftungsbegründend durch die ps...mehr

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Deutschland / 3. Höchstpersönlichkeit

Rz. 35 Die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen stellt ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft dar. Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten und sich insbesondere nicht durch einen Stellvertreter vertreten lassen[30] (§ 2064 BGB). Der Erblasser muss das Testament aber nicht nur persönlich errichten (formelle Höchstpersönlichkeit), sondern er muss auch de...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Hinzurechnungstatbestände

Rz. 278 Der spanische Gesetzgeber hat in Art. 11 spanErbStG im Rahmen widerlegbarer Vermutungen Vermögensgegenstände der Erbmasse im Wege der Fiktion zugerechnet (bienes adicionales), die während eines Zeitraums vor dem Ableben des Erblassers sein Eigentum bildeten, zum Zeitpunkt seines Todes aber nicht mehr zu seinem Vermögen gehörten. Es handelt sich um hinzuzurechnende Ve...mehr

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Schweden / d) Unverheirateter Erblasser

Rz. 58 Ist der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht verheiratet, so erben seine Abkömmlinge, die von ihm in gerader Linie abstammen. Sie erben zu gleichen Teilen ohne Rücksicht darauf, ob sie ehelich oder nichtehelich geboren sind. Adoptivkinder sind den biologischen Abkömmlingen gleichgestellt. Ist ein Kind vorverstorben, treten seine Kinder an seine Stelle, und zwar ...mehr

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Slowakei / 2. Einbeziehung lebzeitiger Verfügungen des Erblassers

Rz. 103 Der Erblasser als Schenker kann zu Lebzeiten über sein Vermögen nach Belieben verfügen und den Beschenkten uneingeschränkt beschenken. Es ist zu betonen, dass eine Schenkung nur unter Lebenden stattfinden kann. Das BGB sieht in § 628 Abs. 3 ausdrücklich vor, dass ein Schenkungsvertrag, der erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt werden soll, ungültig ist. Rz. 104 Gemä...mehr

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Tschechien / bb) Testamentsvollstrecker

Rz. 65 Gemäß §§ 1553 ff. ZGB kann der Erblasser durch Testament einen Testamentsvollstrecker ernennen und ggf. dessen Pflichten und Vergütung bestimmen. Der Testamentsvollstrecker hat dafür zu sorgen, dass die letztwilligen Verfügungen des Erblassers erfüllt werden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm alle notwendigen Rechte zu. Zu diesem Zwecke ist er auch berechtigt, ...mehr

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Deutschland / 6. Widerruf von Testamenten bzw. Aufhebung von Erbverträgen

Rz. 56 Der Erblasser kann ein Testament und jede einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung gem. § 2253 BGB jederzeit widerrufen. Der Widerruf erfolgt gem. § 2254 BGB grundsätzlich durch Testament. Dabei bedarf es aber nicht einer bestimmten Wortwahl. Es genügt, wenn sich aus dem Testament eindeutig der Wille ergibt, dass das früher errichtete Testament widerrufen werd...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / B. Die Ausweichklausel des Art. 21 Abs. 2 EuErbVO

Rz. 45 Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als dem Staat hatte, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, so ist gem. Art. 21 Abs. 2 EuErbVO auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht dieses anderen Staates anzuwenden (Ausweichklausel). Rz. ...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 222 Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden war der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach der Klägerin aus übergegangenem Recht ihres verstorbenen Ehemanns ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes aus § 280 Abs. 1 S. 1, § 253 Abs. 2 BGB wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung gegen die Beklagte zustand, weil die dringend gebotene Herzkatheter-Un...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.1 Höhe der Rente

Die Witwen-/Witwerrente wird ohne Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen in Höhe von 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person gezahlt. Sie erhöht sich auf 40 %, wenn Witwen/der Witwer bzw. überlebende Lebenspartner das 45./47. Lebensjahr[1] vollendet haben oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert, berufs- oder erwe...mehr

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Tschechien / d) Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker

aa) Allgemeines Rz. 64 Bis zum 1.1.2005 war lediglich das Nachlassgericht befugt, im Rahmen des Nachlassverfahrens bis zu dessen Abschluss einen Nachlassverwalter nach §§ 175e ff. ZPO zu bestellen, wenn dies erforderlich war, so z.B. wenn zum Nachlass ein Unternehmen gehörte. Durch die ab dem 1.1.2005 neu eingeführten §§ 480a–480e ZGB wurde die Bestellung eines solchen Verwal...mehr

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Ungarn / IX. Verfügung über eine erwartete Erbschaft

Rz. 209 Abkömmlinge des Erblassers können untereinander schon zu Lebzeiten des Erblassers einen Vertrag über ihre erwartete Erbschaft abschließen,[188] sonstige Personen nicht. Die Verfügung über die erwartete (erhoffte) Erbschaft ist ein Vertrag zwischen den erbenden Abkömmlingen und steht als solcher außerhalb des Kreises der letztwilligen Verfügungen. Gegenstand des Vertr...mehr

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Österreich / 4. Lebensgefährte

Rz. 23 Der Lebensgefährte hat ein gesetzliches Erbrecht im letzten Rang, sofern kein gesetzlicher Erbe zur Verlassenschaft gelangt und er mit dem Verstorbenen als dessen Lebensgefährte zumindest in den letzten drei Jahren vor dessen Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt hat (außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten, § 748 ABGB). Soll der Lebensgefährte etwas erhalten, mus...mehr

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Lettland / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Das lettische Internationale Erbrecht regelt Art. 16 des lettischen Zivilgesetzbuches vom 28.1.1937 (ZGB), welches nach Wiedererlangung der Souveränität Lettlands durch Gesetz vom 7.7.1992 wieder in Kraft gesetzt worden ist. Diese Vorschrift bestimmt für die Erbrechte an einem Nachlass, der sich in Lettland befindet, die Geltung des lettischen Rechts (lex rei sitae).[1...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Ehegattenfreibetrag bei Zugewinngemeinschaft, § 5 ErbStG

Rz. 101 Nach § 5 Abs. 1 ErbStG bleibt bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) gelebt haben, bei Beendigung des Güterstandes durch Tod ein Betrag in Höhe des fiktiv bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs steuerfrei, nämlich in Höhe des Betrags, der als Zugewinnausgleich geltend gemacht werden könnte, wenn der Z...mehr

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Irland / 5. Power of appointment (Bestimmungsrecht)

Rz. 96 Nach irischem Recht kann eine Person (donor) durch Verfügung von Todes wegen oder Vereinbarung unter Lebenden einer anderen Person (appointer) eine sog. power of appointment verleihen. Hierbei handelt es sich um das Recht zu bestimmen, welche Person bzw. Personen (donees of the power) das Vermögen oder bestimmte Vermögensbestandteile des donors erhalten. Die Benennung...mehr

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Kosovo / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 4 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Es gelten die Regelungen über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen (Art. 13 kosvErbG). Eheliche, nichteheliche und adoptierte Abkömmlinge erben gleichberechtigt. Erben zweiter Ordnung sind gem. Art. 15 kosvErbG die Eltern des Erblassers; bei Vorversterben eines Elternteils treten dessen Abkömmlinge e...mehr

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Rumänien / 1. Die Erbberechtigung des Ehegatten

Rz. 12 Der überlebende Ehegatte gehört keiner der Ordnungen an, sondern erbt konkurrierend mit und neben diesen. Er erbt zu bestimmten Bruchteilen neben den Verwandten des Erblassers. Voraussetzung der Erbberechtigung ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers eine wirksame Ehe besteht. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht erlischt nicht mit Trennung, sondern erst mit rec...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / 2. Nachlassabkommen mit der Türkei

Rz. 43 In der Praxis am wichtigsten ist das zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vereinbarte Nachlassabkommen, das die Anlage zu Art. 20 des Deutsch-Türkischen Konsularvertrages vom 28.5.1929 bildet.[39] Dieses Abkommen gilt laut Bekanntmachung vom 26.2.1952[40] nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wieder. § 14 des Nachlassabkommens bestimmt das auf di...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 263 Die Revision wandte sich mit Erfolg gegen die Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung durch das Berufungsgericht. Rz. 264 Zwar ist die Bemessung der Höhe der angemessenen Entschädigung grundsätzlich Sache des nach § 287 ZPO besonders frei gestellten Tatrichters. Sie ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob die Festsetzung Rechtsfehler enthält, insbeson...mehr

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Frankreich / 3. Die clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres

Rz. 212 Als weitere Möglichkeit, den überlebenden Ehegatten in Zusammenhang mit dem Abschluss eines Ehevertrages zu begünstigen, sehen die Art. 1390–1392 C.C. die Vereinbarung einer sog. clause d’acquisition ou d’attribution de biens propres vor. Dabei handelt es sich um ein den Nachlass betreffendes Vorwegentnahmerecht mit Ausgleichsverpflichtung des Begünstigten. Das Objek...mehr

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Dänemark / 2. Erbverträge und Erbvorschuss

Rz. 75 Das 7. Kapitel (§§ 41 bis 47 ARL) regelt Erbverträge sowie den Erbvorschuss: Einem Erben ist es nach § 41 Abs. 1 ARL nicht gestattet, eine erwartete Erbschaft zu verkaufen, zu verpfänden oder auf andere Weise zu übertragen (Verbot eines dispositiven Erbvertrages). Zu Lebzeiten des Erblassers kann ein Erbe auch nicht ohne Zustimmung des Erblassers eine Vereinbarung mit...mehr

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§ 7 Prozessrecht, Rechtskra... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 45 Das Berufungsgericht hielt die – allein noch im Streit befindlichen – Feststellungsanträge der Kläger zu 2) und zu 3) für unzulässig. Die Kläger hätten sich für ihr Feststellungsbegehren ausschließlich auf andauernde unfallbedingte Störungen der Psyche (Depressionen) berufen. Soweit sich diese Anträge auf die Ersatzpflicht für hieraus resultierende finanzielle Belastu...mehr

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Finnland / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 70 Das Pflichtteilsrecht ist im 7. Kapitel des Erbrechtsgesetzes geregelt. Pflichtteilsberechtigt sind gem. PK 7:1 Abs. 1 die Abkömmlinge sowie Adoptivkinder des Erblassers sowie deren Nachkommen. Der Pflichtteil beträgt nach PK 7:1 Abs. 2 die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch besteht gegenüber dem Nachlass als Ganzem, theoretisch an jedem einzelnen zum N...mehr

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Griechenland / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 32 Die gesetzliche Erbfolge (Art. 1813 ff. grZGB) beruht auf dem Gesetz.[33] Sie kommt in Betracht, sofern Rz. 33 Gemäß Art. 1710...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Das eigenhändige Testament

Rz. 207 Nottestamente (Art. 703 CC) sowie weitere, ohne Beurkundung des Notars errichtete Testamente (wie bspw. das eigenhändige oder das geschlossene Testament) sind gem. Art. 704 CC ohne öffentliche Protokollierung/Eröffnung unwirksam. Hat der Erblasser eine eigenhändige letztwillige Verfügung errichtet, ist im Fall seines Todes festzustellen, wo sich diese Verfügung befind...mehr

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Waisenrente / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Nach dem Tod einer versicherten Person erhalten dessen Kinder Waisenrente, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Als Kinder der verstorbenen versicherten Person gelten Kinder nach dem BGB, d. h. leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stiefkinder und Pflegekinder, die der Verstorbene in seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Waisenrente / 2 Unfallversicherung

Bei Tod durch Arbeitsunfall oder einer zum Tode führenden Berufskrankheit steht den Kindern des Versicherten vom Todestag an Waisenrente zu. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist mit dem der Rentenversicherung identisch. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis grundsätzlich längstens zum 27. Lebensjahr bei Schul- oder Berufsausbildung. Die ...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / b) Donación universal

Rz. 127 Wie bei einer Schenkung werden auch im Wege der donación universal (Universalschenkung; siehe Rdn 54 ff.) dem Beschenkten (und zukünftigen Erben) Güter unter Lebenden zugewendet. Treten allerdings die weiteren Voraussetzungen der Universalschenkung hinzu, ändert sich der Rechtscharakter einer Schenkung. Die unentgeltliche Zuwendung, die unter Lebenden gewährt wird, w...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 101 Im Ausgangspunkt zutreffend ging das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass die vom Senat zum "Schockschaden" entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anwendbar sind, in dem das schadensbegründende Ereignis kein Unfallgeschehen im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist. Rz. 102 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung könne...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Interregionales Kollisionsrecht: Anknüpfung an die Vecindad Civil und Grundsatz der Nachlasseinheit

Rz. 7 In erste Linie ist auf Art. 21 EuErbVO (Anknüpfung an das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers) und Art. 22 EuErbVO (Anknüpfung an das durch den Erblasser gewählte Recht) abzustellen. Hinzuweisen ist zudem auf die Besonderheit, dass es nach baskischem Recht u.U. nach dem Prinzip der Troncalidad eine Sondererbfolge in Liegenschaften gibt, die auf Ar...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / b) Pflichtteils- und Erbverzicht: Definición

aa) Zulässigkeit Rz. 68 Während im gemeinspanischem Recht der Verzicht auf das Noterbrecht zu Lebzeiten des Erblassers unzulässig ist (Art. 816 CC), sieht das für Mallorca und (zwischenzeitlich[115] auch insoweit für) Menorca geltende Erbrecht einen entsprechenden Verzicht in Form der definición in den Art. 38–50 ErbVG (Art. 50 f. CDCIB a.F.) vor.[116] Ziel der definición ist...mehr

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Tschechien / 2. Berechnung und Erfüllung des Pflichtteils

Rz. 97 Die Berechnung des Pflichtteils ist in den §§ 1654 ff. ZGB geregelt. Hiernach hat der Pflichtteilsberechtigte einen Geldanspruch in Höhe seines Pflichtteils. Zu diesem Zwecke ist im Nachlassverfahren ein Verzeichnis des Nachlassvermögens zu erstellen und das Vermögen zu bewerten. Verbindlichkeiten des Erblassers, die bereits im Zeitpunkt seines Todes bestanden haben, ...mehr

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Deutschland / IV. Typische Ehegattentestamente – Berliner Testament

Rz. 89 Typisch für die Gestaltung von Ehegattentestamenten ist, dass Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und der Nachlass erst nach dem Tod des Letztversterbenden auf einen oder mehrere Dritte (regelmäßig die gemeinsamen Kinder) übergehen soll. Für derartige Gestaltungen ist der Begriff "Berliner Testament" gebräuchlich. Hier bestehen zwei Gestaltungsmöglichkeiten:...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Die Stellung des Nacherben

Rz. 139 Die Einsetzung des Nacherben muss gem. Art. 783 Abs. 1 CC "ausdrücklich" geschehen. Nach Art. 784 CC erwirbt der Nacherbe das Recht auf die Erbschaft durch das Ereignis des Todes des Erblassers selbst dann, wenn er vor dem Vorerben stirbt; in diesem Falle treten die Erben des Nacherben in die Rechtsposition des Erblassers ein. Rz. 140 Unwirksam ist die Anordnung einer...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 2. Einkommensteuer

Rz. 133 Nach spanischem Einkommensteuerrecht wird auf den Veräußerungsgewinn bei allen Arten von lebzeitigen Übertragungen Einkommensteuer (bei Nichtansässigen in Form des Impuesto sobre la Renta de las Personas No Residentes, kurz "IRNR") erhoben. Auch wenn bei Schenkungen die Freigebigkeit des Schenkers an sich ein Veräußerungsgewinn der Logik nach ausgeschlossen ist, so i...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / VI. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 168 Das Recht der Testamentsvollstreckung unterliegt dem Erbstatut und richtet sich – auch nach Inkrafttreten der EuErbVO – bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts weiterhin nach innerstaatlichem, spanischem Recht.[258] Rz. 169 Das spanische Recht kennt zunächst die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers (albacea; Art. 892 CC) sowie die des Nachlassteilers (contador/parti...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / cc) Rechtsfolgen inter vivos

Rz. 64 Unter Lebenden bewirkt die Universalschenkung, dass alle gegenwärtigen Güter des Schenkers auf den Beschenkten übergehen. Werden bestimmte Güter von der Schenkung ausgenommen, so schadet dies der Wirksamkeit der Universalschenkung nicht (Art. 15 Abs. 1 ErbVG). Auch der Vorbehalt zugunsten des Schenkers, über bestimmte Güter aus beliebigem Rechtsgrund verfügen zu dürfe...mehr

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Slowakei / 3. Zweite Ordnung

Rz. 18 In der zweiten Ordnung erben gem. § 474 Abs. 1 BGB der Ehegatte, die Eltern des Erblassers und Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor seinem Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt versorgt haben oder auf den Unterhalt des Erblassers angewiesen waren. Die Erben der zweiten Ordnung erben, wenn es keine erb...mehr

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Italien / III. Bewertung des Nachlasses

Rz. 306 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich nach den Art. 14–19 d.legs. 346/90. Rz. 307 Für Immobilien und dingliche Rechte auf Immobilien ist grundsätzlich deren Verkehrswert heranzuziehen. Bei in Italien belegenen Wohnimmobilien wird jedoch der in der Erbschaftsteuererklärung angegebene Katasterwert akzeptiert (valutazione automatica).[462] Der Kataster...mehr

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Dänemark / 5. Formverstoß

Rz. 98 Ein Testament ist nach § 69 ARL ungültig, wenn der Testator bei der Errichtung die Voraussetzungen nach § 62 ARL (Altersvoraussetzungen; siehe Rdn 100) nicht eingehalten hat oder das Testament den Formerfordernissen nach § 63 Abs. 1 ARL (Rdn 84), § 64 Abs. 1 bis 3 ARL (Rdn 86) bzw. § 66 ARL (Rdn 99) nicht genügt.mehr

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BAV-Förderbetrag / 1 Begünstigte Durchführungswege

Förderung der externen Durchführungswege Das staatliche Fördermodell kann der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er die betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine externe Versorgungseinrichtung durchführt. Begünstigt sind Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung.[1] Für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen er...mehr

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Deutschland / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 219 Unbeschränkte Erbschaft-/Schenkungsteuerpflicht ist immer dann gegeben, wenn der Erblasser/Schenker [185] am Stichtag Inländer ist. Inländer sind grundsätzlich wie bei der Einkommensteuer – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – natürliche Personen, die einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben. Steuerpflichtig ist dann...mehr

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Ungarn / 6. Herausgabe des Pflichtteils, Verjährung des Pflichtteilsanspruchs, Verzicht, Haftung für den Pflichtteilsanspruch

Rz. 177 Der Pflichtteil ist ohne jede Belastung und Beschränkung herauszugeben.[160] Würde bei der Herausgabe des Pflichtteils das verbleibende Vermögen nicht einmal den beschränkten Nießbrauch des Ehegatten des Erblassers sichern, so genießt der Anspruch des überlebenden Ehegatten Vorrang: Derjenige Teil des Pflichtteils, der den beschränkten Nießbrauch sichert, kann erst n...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / II. Ausgestaltung der Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer oder Nachlasssteuer

Rz. 16 In Deutschland, wie in den meisten anderen kontinental-europäischen Ländern, ist die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer ausgestaltet. Jeder Erbe, Vermächtnisnehmer oder in anderer Weise von Todes wegen Begünstigte soll den ihm nach zivilrechtlichen Vorschriften, regelmäßig im Todeszeitpunkt, zufließenden Erwerb versteuern. Bei der Höhe der Besteuerung wird an die Per...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Eheschließung nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983 (Ehen im Übergangszeitraum)

Rz. 77 Für die vor dem 9.4.1983 geschlossenen Ehen installiert Art. 220 Abs. 3 S. 1 EGBGB eine komplizierte Übergangsregelung, die den Spagat zwischen einer verfassungskonformen Übergangsregelung unter der Wahrung des Vertrauensschutzes versucht. Die hierfür geschaffenen Übergangsregelungen für "Alt-Ehen" sind insbesondere im Internationalen Erbrecht von Bedeutung, da die me...mehr

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Witwen-/Witwerrente / 2.2 Rentenausschluss wegen Versorgungsehe

Witwen/Witwer und Lebenspartner haben grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe erst nach dem Versicherungsfall geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres dieser Ehe eingetreten ist (sog. Versorgungsehe). Ist die Annahme einer Versorgungsehe, d. h. die Eheschließung sei nur erfolgt, um einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht gerecht...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / A. Überblick

Rz. 1 Die EuErbVO reduziert durch den angestrebten Gleichlauf von internationaler Zuständigkeit und anwendbarem Recht die praktischen Fälle der Anwendung ausländischen Rechts durch deutsche Gerichte erheblich. Dennoch kann es auch weiterhin zur Anwendung ausländischen Rechts kommen, wie z.B. bei im Inland belegenem Nachlass einer mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittsta...mehr