Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 337 Ein getrennt lebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 338 Übersteigt das Einkommen des...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 326 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[382] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 158 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[177] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 159 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 756 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bedürftigkeit des Berechtigten

Rz. 146 Wer nach Trennung nicht in der Lage ist, seinen nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt selbst aufzubringen, kann vom anderen Ehegatten Trennungsunterhalt verlangen, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB. Reichen die Eigenmittel also zum eheangemessenen Unterhalt aus, fehlt es an der Bedürftigkeit des Eh...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Das Ehegesetz vom 6.7.1938

Rz. 14 Diese Rechtslage wirkte fort bis zur Einführung des Ehegesetzes von 1938.[12] Entscheidend verändert wurde die rechtliche Situation dadurch, dass im Ehegesetz neben Verschuldenstatbeständen auch ein Zerrüttungstatbestand in das Ehescheidungsverfahren eingeführt wurde. Der Anspruch auf Unterhalt hing aber nach §§ 58 ff. EheG vom Anteil der Schuld an der Scheidung incl. ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 431 Einigen sich die Parteien über die Höhe eines zu zahlenden nachehelichen Unterhalts, kann dies grundsätzlich ebenso mündlich wie schriftlich geschehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1585c BGB liegen vor. Ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren wird diese Vereinbarung aber selbstverständlich nur bei notarieller "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollst...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zur Bestimmung des Unterhalts

Rz. 21 Über die Bestimmung des Unterhalts nach Art und Zeit können Eltern miteinander Vereinbarungen treffen, solange das Kind minderjährig ist. Mit dem volljährigen Kind müssen dann Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Kind getroffen werden. Dabei ist zu beachten, dass Kindesunterhalt grundsätzlich unverzichtbar ist, ebenso wie Familienunterhalt und Trennungsunterhalt....mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 34 Abschluss eines echten Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB) mit Begründung eines eigenen Forderungsrechts des Kindes auf Unterhaltszahlung. Dies ist die in der Praxis häufigste Gestaltung dieser Art und mit den wenigsten Unsicherheiten belastet.[37] Er konkretisiert den zunächst abstrakten gesetzlichen Unterhaltsanspruch der Höhe nach.[38] Allerdings ist dabei zu b...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 445 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 752 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wi...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 2. Das Ehegesetz vom 6.7.1938

Rz. 3 Diese Rechtslage wirkte fort bis zur Einführung des Ehegesetzes von 1938.[7] Entscheidend verändert wurde die rechtliche Situation dadurch, dass im Ehegesetz neben Verschuldenstatbeständen auch ein Zerrüttungstatbestand in das Ehescheidungsverfahren eingeführt wurde. Der Anspruch auf Unterhalt hing aber nach §§ 58 ff EheG vom Anteil der Schuld an der Scheidung incl. der...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 17 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Luxus-Vereinbarung

Rz. 186 Ebenso ist es umgekehrt möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die den üblichen Rahmen weit übersteigt. Dies kann parallel zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt gesehen werden. Verlangt der Unterhaltsberechtigte einen Unterhaltsbetrag, der weit über das übliche Maß hinaus geht, also mehr als 11.000 EUR nach dem Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle[154] zur Verteil...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Frühere Erwerbstätigkeit

Rz. 189 In Ausnahme des Unterhaltsverlangens nach § 1361 Abs. 1 BGB kann der nicht erwerbstätige Ehegatte nach § 1361 Abs. 2 BGB eventuell auf eine Erwerbstätigkeit verwiesen werden, die er früher ausgeübt hat. Rz. 190 Hinsichtlich einer solchen früheren Erwerbstätigkeit ist konkret zu prüfen, ob sie während des Trennungszeitraums zumutbar ist. Dabei ist zu berücksichtigen, w...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 394 Die Gründe des Zahlungsantrags "Unterhalt wegen Kindesbetreuung" sind folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 395 Muster 4.22: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Muster 4.22: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es ____________...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Zahlungsantrag

Rz. 602 Der nacheheliche Anspruch ergibt sich nicht mehr aus § 1361 BGB, sondern aus § 1570 BGB. Da § 1613 BGB nun auch für den nachehelichen Unterhalt insgesamt gilt, kann Unterhalt schon ab dem Monatsanfang vor Zugang der Mahnung oder Zustellung des Antrags verlangt werden. Aber: Nur das Auskunfts- oder Zahlungsverlangen, das nach Eintritt der Fälligkeit (Rechtskraft der S...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der zeitlich begrenzte Zwang zum Getrenntleben

Rz. 92 Kommen Eheleute zu der Erkenntnis, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie geschieden werden wollen, können sie nicht unmittelbar die Scheidung einreichen. Zwar kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Gleichwohl müssen die Ehegatten mindestens noch ein Jahr voneinander getrennt leben, um geschieden zu werden. Eine Ausnahme bil...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Berechnung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 922 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[1056] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 702 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[815] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB zei...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Umfang des Unterhaltsbedarfs

a) Elementarunterhalt Rz. 252 Trennungsunterhalt umfasst den vollen Unterhalt, den gesamten Lebensbedarf des bedürftigen Ehegatten also für Wohnen, Verpflegung, Kleidung, Freizeitgestaltung, Erholung, Gesundheitsfürsorge sowie für sonstige persönliche und gesellschaftliche Bedürfnisse.[277] Die dafür erforderlichen Mittel beinhalten den Elementarunterhalt, § 1361 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Vorsorgeunterhalt

a) Altersvorsorge Rz. 315 Ab dem 1. des Monats, in welchem ein Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird, nehmen die Ehegatten nicht (mehr) am Aufbau der Altersversorgung des jeweils anderen teil. Deshalb kann gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB von diesem Zeitpunkt an Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden.[364] Rz. 316 Hinweis Der beratende Rechtsanwalt kann sic...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Ausbildungsunterhalt

Rz. 270 Auch während der Trennungszeit der Eheleute kann ein Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt entsprechend § 1575 BGB gegeben sein. Dies ist der Fall, wenn die Ausbildung dem im Laufe der Ehezeit einvernehmlich entwickelten Lebensplan der Eheleute entspricht. Ist dies der Fall, wird Ausbildungsunterhalt unabhängig davon geschuldet, ob es sich um eine Erstausbild...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 322 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[372] Am verbreitetsten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle [373] entwickelte Verfahren.[374] Rz. 323 Beim Vorsorgeunterhalt handelt es sich um einen zweckgebundenen Unterhalt. Art und Weise der Vor...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Rückforderung von Unterhalt

Rz. 517 Freiwillig gezahlte Leistungen über die Verpflichtungen hinaus, die nachehelich gezahlt werden, können grundsätzlich nicht zurückverlangt werden. Die Rückforderung von überzahltem Unterhalt betrifft in der Regel deshalb unfreiwillige Leistungen wegen überhöhter Titulierung des Unterhaltsanspruchs. Rz. 518 Entspricht die Titulierung nicht oder nicht mehr der Rechtslage...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / e) Sonderfall Umzugskosten

Rz. 286 Sonderbedarf ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen auszugleichen sein, vor allem, wenn der Unterhaltsbedarf bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen konkret bemessen wird. Rz. 287 Bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche nach Quoten wird bereits eine angemessene Aufteilung nach dem Halbteilungsprinzip vorgenommen. Deshalb kann der Unterhaltsverpflichtete nicht noc...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 263 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[279] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Altersvorsorge

Rz. 315 Ab dem 1. des Monats, in welchem ein Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird, nehmen die Ehegatten nicht (mehr) am Aufbau der Altersversorgung des jeweils anderen teil. Deshalb kann gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB von diesem Zeitpunkt an Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden.[364] Rz. 316 Hinweis Der beratende Rechtsanwalt kann sich schadenersatzpf...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Sonderbedarf

Rz. 279 Voraussetzung für eine Feststellung des Bedarfs als Sonderbedarf ist, dass es sich um einen Regelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf, z.B. wegen Behinderung und unregelmäßiger, nicht außergewöhnlich hoher Bedarf...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Quotenunterhalt

Rz. 253 Der Unterhalt wird in der Regel als Quotenunterhalt, als hälftiger Teil des Gesamteinkommens als gemeinsamer Lebensstandard geschuldet. Dieser Hälftebetrag stellt den so genannten vollen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen dar, der grundsätzlich die Obergrenze von Unterhaltsansprüchen bildet. Rz. 254 Die Rechtsprechung billigt jedoch dem Arbeitenden einen sog...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Bemessungszeitpunkt

Rz. 245 Bemessungszeitpunkt für die Feststellung der ehelichen Lebensverhältnisse ist zunächst der Zeitpunkt der Trennung. Rz. 246 Hinweis Der Unterhaltsberechtigte darf zur Berechnung der ehelichen Lebensverhältnisse deshalb nicht etwa frei einen früheren Zeitraum der Eheführung wählen, in welchem eventuell ein besonders hohes Konsumverhalten der Eheleute zu verzeichnen war....mehr

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Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

Leitsatz 1. Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. 2. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe de...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Trennungsunterhalt

AG Darmstadt, Beschl. v. 3.1.2022 – 51 F 1759/21, FamRZ 2022, 692 (red. LS) m. Anm. Borth 1. Zur vollständigen Versagung des Trennungsunterhalts der Unterhalt begehrenden Ehefrau, die zwei minderjährige Kinder betreut und wegen eines schweren vorsätzlichen Vergehens i.S.d. § 1579 Nr. 3 BGB gegen ihren Ehemann (Diebstahl von drei Goldbarren im Wert von 150.000 EUR) angeklagt w...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 15: M 3.000 EUR – F 1.000 EUR – Trennungsunterhalt; Additions- und Differenzmethode; Erwerbstätigenbonus –

Rz. 1 Das Ehepaar M und F lebt getrennt. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 3.000 EUR, das der F 1.000 EUR. F verlangt Trennungsunterhalt von M, der keine weiteren Unterhaltspflichten hat. I. Anspruchsgrundlage Rz. 2 Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrun...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Trennungsunterhalt

Rz. 7 Beim Trennungsunterhaltsanspruch sind die Anforderungen relativ gering: § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben (1) Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen; (…) Rz. 8 Die Frage der Kinderbetreuung spielt grds. keine Rolle. Erst ...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Grundsatz gleicher Teilhabe

Rz. 6 Der Bedarf eines Ehegatten richtet sich nicht nach Bedarfssätzen wie der Kindesunterhalt, sondern nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten (vgl. hierzu im Einzelnen Rdn 33 ff.). Rz. 7 Sowohl beim Trennungsunterhalt als auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt (Geschiedenenunterhalt) sind die ehelichen Lebensverhältnisse der Maßstab für den Unterha...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 2 Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt ist, der zu einer Unterhaltspflicht führen kann (Anspruchsgrundlage). Beim Unterhalt für Kinder (vgl. Fälle 1 bis 13, siehe § 1 Rdn 1 ff. und § 2 Rdn 1 ff.) ist die Anspruchsgrundlage stets unproblematisch, denn § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Un...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Untergrenze: Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 96 Der Ehegattenmindestselbstbehalt liegt zwischen notwendigem Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 (1.160/960 EUR, vgl. Fall 3 § 1 Rdn 36 ff.) und dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1601 Abs. 1 (gegenüber volljährigen Kindern 1.400 EUR, vgl. Fälle 13 und 14, § 2 Rdn 1 ff.). BGH, Urt. v. 17.12.2008 – XII ZR 63/07 Nach der Rechtsprechung des BGH kann der eigene angemessene Un...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Kinderbetreuung in der Trennungsphase

Rz. 50 Beim Trennungsunterhalt ist die Erwerbsobliegenheit der Ehefrau anders zu beurteilen als beim (nachehelichen) Betreuungsunterhalt: BGH, Urt. v. 18.4.2012 – XII ZR 73/10 Tz. 18 Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nach § 1361 Abs. 2 BGB nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen pers...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / V. Zahlungspflicht

Rz. 21 Die Zahlungspflicht des M gegenüber der Ehefrau F beläuft sich auf 900 EUR.mehr

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§ 21 Familienunterhalt / a) Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 14 In solchen Fällen ist jedenfalls der Ehegattenmindestselbstbehalt (1.280 EUR) zu wahren. BGH, Beschl. v. 27. 4.2016 – XII ZB 485/14 Dem Unterhaltspflichtigen muss daher in diesem Fall im Unterschied zum Fall des häuslichen Zusammenlebens auch beim Familienunterhalt der angemessene eigene Unterhalt als Selbstbehalt belassen werden. Das Oberlandesgericht hat diesen mit d...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / VI. Hinweise

1. Berechnung nach der Differenztheorie Rz. 22 Das Einkommen des M übersteigt das Einkommen der F um 2.000 EUR (3.000 – 1.000 EUR). Dieses überschießende Einkommen ist hälftig auszugleichen. Allerdings ist dem M der Erwerbstätigenbonus von 10 % zu gewähren. 10 % von 2.000 EUR = 200 EUR, 2000 – 200 EUR = 1.800 EUR, ½ von 1.800 EUR = 900 EUR. 2. Bemessungsgrundlage für den Erwerbstä...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / a) Ehegattenmindestselbstbehalt

Rz. 24 Wenn M an F1 990 EUR zahlt, bleiben ihm 2.010 EUR (3.000 – 990 EUR). BGH, Urt. v. 15.3.2006 – XII ZR 30/04 Nach dieser gesetzlichen Wertung ist es geboten, den Selbstbehalt gegenüber dem Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten nach § 1581 BGB mit einem Betrag zu bemessen, der nicht unter dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), aber auch nicht über dem angemessenen...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / a) Bestehende Ehe

Rz. 7 Familienunterhalt erfordert eine bestehende Ehe. BGH, Beschl. v. 27. 4.2016 – XII ZB 485/14 Der vom Gesetz als Wirkung der Ehe vorgesehene Anspruch auf Familienunterhalt setzt das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB voraus. Nach Trennung der Ehegatten tritt der Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 1 BGB an die Stelle des Familie...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 18: M 1.600 EUR – F 0 EUR – Selbstbehalt und Mindestselbstbehalt beim Partnerunterhalt –

Rz. 85 F verlangt von ihrem geschiedenen/getrennt lebenden Ehemann M Ehegattenunterhalt. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 1.600 EUR. F hat kein Einkommen und ist auch nicht in der Lage – und bspw. beim Trennungsunterhalt im ersten Trennungsjahr auch nicht gehalten –, eigenes Einkommen zu erzielen. I. Anspruchsgrundlage Rz. 86 Es soll davon ausgegangen werd...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Berechnung nach der Differenztheorie

Rz. 22 Das Einkommen des M übersteigt das Einkommen der F um 2.000 EUR (3.000 – 1.000 EUR). Dieses überschießende Einkommen ist hälftig auszugleichen. Allerdings ist dem M der Erwerbstätigenbonus von 10 % zu gewähren. 10 % von 2.000 EUR = 200 EUR, 2000 – 200 EUR = 1.800 EUR, ½ von 1.800 EUR = 900 EUR.mehr