Fachbeiträge & Kommentare zu Trennungsunterhalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Zulässige Ausgestaltungen

Rz. 822 Dagegen sind Vereinbarungen, die eine Konkretisierung des gesetzlichen Unterhalts darstellen,[835] ohne weiteres möglich, es sei denn, sie legen den Unterhaltsanspruch gerade nicht unzutreffend fest.[836] Rz. 823 Soll Trennungsunterhalt nicht geltend gemacht werden, weil der Unterhaltsschuldner gemeinsame Verbindlichkeiten allein abträgt, liegt hierin nach Auffassung ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Identität des Verfahrensgegenstandes

Rz. 282 Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Abänderungsverfahrens ist die Identität des Verfahrensgegenstandes.[374] Vorausgegangenes Verfahren und Abänderungsverfahren müssen demnach dasselbe Rechtsverhältnis behandeln, durch welches die zur Überprüfung gestellte Unterhaltsverpflichtung begründet wird. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH[375] umfasst ein Titel über de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verfahren

Rz. 772 Trennungsunterhalt ist grundsätzlich in einem isolierten Unterhaltsverfahren geltend zu machen. a) Die einstweilige Unterhaltsanordnung Rz. 773 Allerdings ist seit Inkrafttreten des Familienverfahrensrechts zum 1.9.2009 die Möglichkeit eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 246 FamFG gegeben. Rz. 774 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist rein prozessuale...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Außerkrafttreten nach § 56 FamFG

Rz. 407 Die einstweilige Anordnung tritt nach § 56 Abs. 1 bei Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung außer Kraft, es sei denn, das Gericht hat einen früheren Zeitpunkt bestimmt. Erforderlich ist dafür die Rechtskraft einer anderweitigen Regelung in der betreffenden Unterhaltssache. Dies hat der Gesetzgeber nunmehr in § 56 Abs. 1 S. 2 FamFG eindeutig angeordnet, um einen ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Elementarunterhalt

Rz. 520 Trennungsunterhalt umfasst den vollen Unterhalt, den gesamten Lebensbedarf des bedürftigen Ehegatten also für Wohnen, Verpflegung, Kleidung, Freizeitgestaltung, Erholung, Gesundheitsfürsorge sowie für sonstige persönliche und gesellschaftliche Bedürfnisse.[545] Die dafür erforderlichen Mittel beinhalten den Elementarunterhalt, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB. aa) Quotenunterha...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Maßstab der Bedürftigkeit

Rz. 1743 Für den nachehelichen Unterhalt gilt im Hinblick auf die Bedürftigkeit nach § 1570 BGB:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VI. Verwertung des Vermögensstamms

Rz. 756 Im Rahmen des Trennungsunterhalts darf die wirtschaftliche Grundlage der ehelichen Gemeinschaft zunächst noch nicht beeinträchtigt werden. Es muss offengehalten werden, ob die Ehegatten wieder zu ihrer ehelichen Gemeinschaft zurückfinden. Insgesamt besteht zwischen den Eheleuten während der Trennungszeit eine erheblich stärkere Verantwortung füreinander als nach der ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Fortsetzung einer ausgeübten Erwerbstätigkeit

Rz. 473 Der Schutz des § 1361 Abs. 2 BGB für das erste Trennungsjahr gilt nicht für den bei Trennung erwerbstätigen Ehegatten einer Doppelverdienerehe. Da die ehelichen Lebensverhältnisse "fortzuschreiben" sind, hat grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Trennung seine bisherige Erwerbstätigkeit fortzusetzen.[498] Rz. 474 Aufgeben kann ein Ehepartner diese Tätigkeit nur in bes...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / V. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Rz. 754 Ungenannte Voraussetzung des Trennungsunterhalts ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gem. § 1361 BGB. Die Leistungsfähigkeit ist auch beim Trennungsunterhalt unverzichtbarer Bestandteil des Unterhaltsverhältnisses.[753] Leistungsfähig ist nur, wem ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um seinen eigenen angemessenen Lebensbedarf zu decken und darüb...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Zahlungsantrag

Rz. 794 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nutzung des Ferienhauses

Rz. 637 Für Ferienhäuser gilt: Demjenigen, der das Ferienhaus – faktisch – allein verwaltet und die Mieteinkünfte vereinnahmt, ist ein Nutzungsvorteil und sind fiktive Mieteinkünfte anzurechnen. Dies gilt umso mehr, wenn ein Ehegatte selbst in der Lage ist, das Ferienhaus zu nutzen und der andere Partner tatsächlich das Haus nicht nutzt.[684] Rz. 638 Wird die Ehewohnung von e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Veräußerung des Familienheims

Rz. 652 Wird das Familienheim veräußert, entfallen Nutzungsvorteile für beide Seiten. Der bisherige Wohnwert ist nicht weiter zu berücksichtigen, wohl aber die Zinserträge des Veräußerungserlöses als Surrogat des bisherigen Wohnwertes. Diese sind im Wege der Differenzmethode in die Berechnung einzubeziehen.[697] Rz. 653 Werden als Surrogat andere Nutzungen gezogen, stehen dies...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Härtegrund aus § 1579 Nr. 8 BGB (anderer Grund)

Rz. 308 Dieser Auffangtatbestand soll andere Fälle subjektiver und objektiver Unzumutbarkeit erfassen, wenn sie von gleichem Gewicht sind, wie das Fehlverhalten in Nr. 2–7. Rz. 309 Im Verhältnis zu den vorangestellten Härtegründen gehen diese als die spezielleren Regelungen vor. Sachverhalte, die in den Nr. 1–7 eine Regelung gefunden haben, die dort geforderten Tatbestandsmer...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Getrenntleben

Rz. 402 Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt ist ein Getrenntleben der Eheleute. Ein Getrenntleben liegt vor, wenn zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft (mehr) besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, § 1567 BGB. Auf die Gründe, die zum Getrenntleben geführt h...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Subjektiver Trennungswille

Rz. 409 Subjektiv muss der Ehegatte, der mit dem anderen nicht mehr zusammenleben will, einen Trennungswillen haben und diesen auch äußern. Rz. 410 Weder führt der Umstand, dass ein Ehegatte in einem Pflegeheim aufgenommen wird zu einer Trennung im Sinne des § 1567 BGB, noch führt die Weltreise eines Ehegatten auf einem Segelschiff zu einer Trennung im Sinne des Gesetzes. Ebe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Zeitpunkt der Erwerbsobliegenheit nach der Trennung

Rz. 414 Gem. § 1569 S. 1 BGB obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Dies gilt allerdings nach der Vorschrift ausschließlich für die Zeit nach der Scheidung. Für die Zeit der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung kann der bei Trennung nicht oder nicht in vollem Umfange erwerbstätige Ehegatte gem. § 1361 Abs. 2 BGB nur dann darauf verwiesen werd...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhalt für die Vergangenheit, Verzug

Rz. 975 Für die Vergangenheit kann Unterhalt grundsätzlich nicht verlangt werden. In Ausnahme davon kann Sonderbedarf nach § 1585b Abs. 1 BGB für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Häufig ist es aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, den Verpflichteten zuvor in Verzug zu setzen oder einen Unterhaltsantrag gegen ihn einzureichen. Rz. 976 Im Übrigen kann nach § 1585b A...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 624 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. F hat kein Erwerbseinkommen; sie leidet an verschiedenen Erkrankungen und ist 59 Jahre alt.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Einkommen aus Vermögen

Rz. 497 Einkünfte aus Vermögen, z.B. Zinsen oder auch sonstige Gebrauchsvorteile, sind ggf. dem Einkommen des Berechtigten zuzurechnen. Rz. 498 Nach Scheidung der Ehe ist ggf. durch den Berechtigten auch der Stamm des Vermögens zu verwerten, es sei denn, die Verwertung ist unwirtschaftlich oder wäre unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Umfang des Unterhaltsbedarfs

a) Elementarunterhalt Rz. 520 Trennungsunterhalt umfasst den vollen Unterhalt, den gesamten Lebensbedarf des bedürftigen Ehegatten also für Wohnen, Verpflegung, Kleidung, Freizeitgestaltung, Erholung, Gesundheitsfürsorge sowie für sonstige persönliche und gesellschaftliche Bedürfnisse.[545] Die dafür erforderlichen Mittel beinhalten den Elementarunterhalt, § 1361 Abs. 1 S. 1 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Sozialleistungen

Rz. 654 Hinsichtlich möglicher Sozialleistungen der staatlichen Gemeinschaft ist im Hinblick auf die einzelnen Bereiche zu unterscheiden. a) Kindergeld Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist,...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Vorsorgeunterhalt

a) Altersvorsorge Rz. 586 Ab dem 1. des Monats, in welchem ein Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird, nehmen die Ehegatten nicht (mehr) am Aufbau der Altersversorgung des jeweils anderen teil. Deshalb kann gem. § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB von diesem Zeitpunkt an Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden.[630] Rz. 587 Praxistipp Der beratende Rechtsanwalt kann ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Fall: Alters- und Krankheitsunterhalt bei Getrenntleben

a) Typischer Sachverhalt Rz. 624 Die Eheleute F und M haben sich getrennt. Ihre Kinder sind volljährig und nicht mehr unterhaltsbedürftig. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. F hat kein Erwerbseinkommen; sie leidet an verschiedenen Erkrankungen und ist 59 Jahre alt. b) Außergerichtliches Vorgehen aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 625 Muste...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Ausschluss und Beschränkungen des Anspruchsüberganges

(1) Ausschlusstatbestände Rz. 729 Die Zahlung des geschuldeten Unterhalts lässt den Unterhaltsanspruch nach § 362 BGB erlöschen, wenn sie erfolgt, bevor dem Unterhaltsberechtigten für den betreffenden Monat Sozialhilfe geleistet worden ist. Der Anspruch kann dann nicht mehr auf den Sozialhilfeträger übergehen. Ansprüch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Außergerichtliches Vorgehen

aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 625 Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin er...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Bedarfserhöhung durch Wohnen

Rz. 647 Durch erhöhte Wohnkosten als Folge der Trennung entsteht häufig trennungsbedingter Mehrbedarf. Derjenige, der im Wohneigentum verblieben ist, kann sich nicht auf eine Bedarfserhöhung berufen, weil nur ein angemessener Wohnvorteil zugerechnet wird.[693] Für den Ausziehenden kann sich zwar ein trennungsbedingter Mehrbedarf ergeben, dieser kann aber nach herrschender Mein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Auskunftsanspruch

Rz. 764 Dem getrenntlebenden Ehegatten steht nach §§ 1361 Abs. 4, 1605 BGB ein Auskunftsanspruch zu. Den – potenziell – Unterhaltsberechtigten trifft die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines etwaigen Unterhaltsanspruchs. Zweck des gesetzlichen Auskunftsanspruchs ist es daher, seiner Beweisnot abzuhelfen und ihn in die Lage zu versetzen, den Anspruch richtig zu bemes...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Unterhalt für die Vergangenheit, die Zukunft und Überzahlungen

Rz. 575 Anders als beim Nachscheidungsunterhalt gelten durch die gesetzliche Verweisung beim Trennungsunterhalt die Regeln des Verwandtenunterhalts. Für die Vergangenheit kann daher gem. § 1361 Abs. 4 s. 4 i.V.m. §§ 1360a Abs. 3, 1613 BGB nur unter den folgenden Voraussetzungen verlangt werden:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 789 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Bedarfsminderung durch Wohnvorteil

Rz. 639 Nutzt der Berechtige eine in seinem Eigentum stehende Wohnung oder ein Haus, sind ihm die Nutzungsvorteile anzurechnen. Bei lastenfreiem Eigentum, bei dem ein Abzug für Zins- und Tilgungsaufwand nicht erfolgt, handelt es sich grundsätzlich um (zusätzliches) Einkommen in Höhe der Marktmiete.[686] Einzuschränken ist, dass nur ein angemessener Nutzungsbetrag anzurechnen ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Neuer Lebensgefährte

Rz. 642 Wird ein neuer Lebensgefährte in die "Ehewohnung" aufgenommen, entfällt für den Wohnbereich das Prädikat der besonders zu schützenden Ehewohnung. Der Vorteil des mietfreien Wohnens ist daher sodann mit dem objektiven Mietwert zu bemessen.[689] Rz. 643 Bewohnt der Berechtigte eine nicht ihm, sondern dem Verpflichteten gehörende Wohnung, wird der dem Berechtigten zusteh...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 84 Familienunterhalt wird nur geschuldet, wenn zwischen den Ehegatten eine Lebensgemeinschaft besteht. Die – vorübergehende – räumliche Trennung z.B. aufgrund auswärtiger Arbeitstätigkeit eines Ehegatten oder Strafhaft schließt die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aus.[101] Umgekehrt schließt das Zusammenleben der Eheleute eine Trennung nicht aus. Ehegatten können in der...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zahlungsantrag

Rz. 627 Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bereits wirtschaftlich selbstständig sind. Am _________________________ haben sich ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Salvatorische Klauseln

Rz. 849 Salvatorische Klauseln können sinnvoll sein, helfen nicht manchen Fällen aber nicht weiter. Gerade in ehevertraglichen Vereinbarungen kommt es häufig zu "Gesamtlösungen", bei denen das Nachgeben einer der Beteiligten auf einem Gebiet zu einem Entgegenkommen des anderen Beteiligten auf einem anderen Gebiet führt. Hier kann eine mangelnde individuelle Anpassung wegen d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich be...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / X. Tod eines Ehepartners

1. Ausgangssituation Rz. 854 Ebenso wie während des Zusammenlebens der Ehepartner kann einer der Ehegatten auch während der Trennungszeit versterben. Selbst wenn ein Scheidungsverfahren eingeleitet ist, kann es zum Tod eines Beteiligten kommen. Dies gilt umso mehr, als familiengerichtliche Verfahren nicht selten Jahre dauern.[847] Auch wenn sich kein Rechtsanwalt und kein Geri...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Tod eines Beteiligten vor Rechtskraft einer Scheidung

a) Tod vor Rechtshängigkeit Rz. 857 Mit der Einreichung des Scheidungsantrags wird die Scheidung anhängig. Stirbt der Antragsgegner vor Zustellung des von seinem Ehepartner eingereichten Scheidungsantrags, also vor Rechtshängigkeit des Verfahrens, ist der Scheidungsantrag unzulässig und damit zurückzunehmen, weil es an einem Beteiligten fehlt.[848] Geschieht dies nicht, wird da...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Versöhnung der Eheleute

Rz. 396 Ein für den Trennungsunterhalt errichteter Unterhaltstitel erlischt, wenn die Ehegatten aufgrund einer Versöhnung wieder über einen längeren Zeitraum zusammen leben.[412] Das Zusammenleben darf aber nicht nur über kürzere Zeit verlaufen. Kurzfristige Versöhnungsversuche unterbrechen oder hemmen aufgrund § 1567 Abs. 2 BGB die Trennung nicht.[413] Von einer endgültigen ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Entstehen des Anspruchs

a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft Rz. 332 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[349] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen be...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VIII. Fallbeispiel: Betreuungsunterhalt bei Getrenntleben

1. Typischer Sachverhalt Rz. 786 Die Eheleute F und M leben getrennt. Sie haben zwei gemeinsame, schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich. 2. Außergerichtliches Vorgehen a) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt Rz. 787 Muster 3.50: Aufforderung zur Zahl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Aufteilung im Familienrecht

Rz. 1060 Der vom BMF vorgegebene steuerrechtliche Leitfaden unterstützt die familienrechtliche Bearbeitung im ersten Schritt. Im zweiten Schritt hat eine Aufteilung von Steuererstattungen im Innenverhältnis zu erfolgen. Diese vollzieht sich allein nach zivilrechtlichen Maßstäben. Nach der Familienrechtsprechung[861] hat die Aufteilung eines nach Trennung fällig werdenden Erst...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Grundlagen

1. Der zeitlich begrenzte Zwang zum Getrenntleben Rz. 311 Kommen Eheleute zu der Erkenntnis, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie geschieden werden wollen, können sie nicht unmittelbar die Scheidung einreichen. Zwar kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Gleichwohl müssen die Ehegatten mindestens noch ein Jahr voneinander getrennt...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Erneute Auskunft, § 1605 Abs. 2 BGB

Rz. 71 Erst nach Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut verlangt werden. Ansonsten muss glaubhaft gemacht werden, dass der Auskunftsverpflichtete wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Der Schutzzweck der Vorschrift besteht darin, überflüssige Abänderungsverfahren gegenüber bestehenden Unterhaltstiteln zu vermeiden, da sich innerhalb eines Zweij...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 349 Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses und kann bis zu diesem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden.[364] Er erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung oder alternativ bei Beendigung der Trennung durch Versöhnung. Rz. 350 Unter "Versöhnung" ist ein neuerliches Zusammenleben mindestens in eingeschränkter häuslicher Gemeins...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Tatsächliches Getrenntleben

Rz. 403 Objektiv liegt ein Getrenntleben vor, wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht und die Eheleute ihre Gemeinsamkeiten aufgehoben haben. Die Trennung ist verwirklicht, wenn Eheleute, die bisher eine gemeinsame Ehewohnung bewohnt haben, durch Auszug mindestens eines Ehegatten nunmehr verschiedene Wohnungen bewohnen oder in der gemeinsamen Ehewohnung eine getrennte Lebe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Bedürftigkeit des Berechtigten

Rz. 413 Wer nach Trennung nicht in der Lage ist, seinen nach den ehelichen Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt selbst aufzubringen, kann vom anderen Ehegatten Trennungsunterhalt verlangen, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB. Reichen die Eigenmittel also zum eheangemessenen Unterhalt aus, fehlt es an der Bedürftigkeit des Eh...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 607 Ein getrenntlebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 608 Übersteigt das Einkommen des ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Salvatorische Klauseln

Rz. 388 Im Hinblick auf eine evtl. Unsicherheit darüber, ob die gewählte Regelung zum Trennungsunterhalt einer – gerichtlichen – Nachprüfung standhält, empfiehlt es sich, salvatorische Klauseln für Vereinbarungen zu verwenden. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Unterhaltsregelung weitere, unabhängig vom Unterhalt für die Beteiligten wichtige vergleichsweise Regelungen ve...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kinderbetreuung

Rz. 425 Die Betreuung von Kindern beeinflusst maßgeblich die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Erwerbsobliegenheit scheidet deshalb aus, wenn entsprechend den zu § 1570 BGB entwickelten Grundsätzen[447] eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in größerem Umfange erwartet werden kann. Rz. 426 Die frühere Auffassung des BGH, a...mehr