Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Kündigung / 13.3 Ausschlussfrist von 2 Wochen

Auch die außerordentliche Kündigung nach § 34 Abs. 2 TVöD hat innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen zu erfolgen (vgl. Punkt 11 Außerordentliche Kündigung). Die Frist beginnt mit Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgeblichen Tatsachen. Handelt es sich allerdings bei dem Kündigungsgrund um einen Dauertatbestand, so genügt es, dass dieser Dauertatbestand z. B....mehr

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Kündigung / 24 Beteiligung des Sprecherausschusses bei leitenden Angestellten

Für leitende Angestellte ist nach § 31 Abs. 2 des Sprecherausschussgesetzes vor der Kündigung der Sprecherausschuss zu hören. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass gemäß § 1 Abs. 3 SprAuG das Gesetz keine Anwendung auf Betriebe und Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts findet. Etwas an...mehr

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Kündigung / 2.4 Teilkündigung

Die Teilkündigung bezweckt die Aufhebung einzelner Vertragsabreden, ohne den Vertrag als Ganzes zu kündigen. Da sie in das ausgehandelte Vertragsgefüge einseitig eingreift, ist sie grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme stellt § 2 Abs. 3 TVöD dar, der für Nebenabreden (zum Begriff siehe Arbeitsvertrag) die gesonderte Kündigung zulässt. Ist im Arbeitsvertrag die Kündigung ein...mehr

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Kündigung / 20.3.2 Außerordentliche Kündigung

Im Falle der außerordentlichen Kündigung erfolgt deren Prüfung nicht nach § 1 KSchG. Deren Rechtfertigung ist unter dem Gesichtspunkt des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB bzw. § 34 TVöD zu prüfen. Hier ist also die Auflösung durch Urteil dann möglich, wenn sich die fristlose Kündigung als unwirksam erweist, weil kein wichtiger Grund vorliegt. Zu beachten ist, dass nur ...mehr

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Kündigung / 11.12 Arbeitnehmerkündigung

Auch ein Arbeitnehmer, der ohne Einhaltung der Fristen kündigen möchte, bedarf eines wichtigen Grunds. Die verlängerten Kündigungsfristen des § 34 Abs. 1 TVöD, gelten auch für die Arbeitnehmerkündigung. Es ist daher dem Arbeitnehmer grundsätzlich zuzumuten, diese Fristen einzuhalten. So reicht alleine ein finanziell attraktives Angebot eines anderen Arbeitgebers als wichtiger ...mehr

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Kündigung / 5 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

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Kündigung / 19.6.2 Besonderer Kündigungsschutz

Die Zugehörigkeit zur Personalvertretung, Jugendvertretung, zum Wahlvorstand, Bewerberkreis etc. sind Einwendungen, die im KSchG (§ 15 Abs. 2 und 3) vorgesehen sind. Auch die Unkündbarkeit aus Tarifvertrag, wie beispielsweise § 34 Abs. 2 TVöD, ist ein Fall besonderen Kündigungsschutzes. Fehlende Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGB IX), Schwangerschaft (§ 17 MuSchG), El...mehr

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Kündigung / 20.1 Rechtsgrundlage

Anders als im Fall des Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags ist hier nicht Grundlage der TVöD oder der Grundsatz der Vertragsfreiheit, sondern § 9 KSchG und für die Fälle der außerordentlichen Kündigung § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG. Während in den erstgenannten Fällen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur zustande kommt, wenn beide Seiten, also Arbeitg...mehr

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Kündigung / 6.6.5 Praxisfragen

Auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Ausfallzeiten durch Krankheit stellt sich die Frage, ob eine Verlängerung der Probezeit möglich ist. Maßgebliche Vorschrift ist hier § 1 Abs. 1 KSchG, der die Wartezeit regelt. Die Wartefrist beträgt 6 Monate. Die (längste) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB beträgt ebenfalls 6 Monate. Im Bereich TVöD/TV-L ergibt sich aus dem Tarifvertrag...mehr

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Kündigung / 11.2 Wichtiger Grund

Die außerordentliche Kündigung setzt das Vorliegen eines wichtigen Grunds voraus. Weder § 626 BGB noch § 34 Abs. 2 TVöD erklären diesen Begriff. Aus dem Vergleich mit der ordentlichen Kündigung ergibt sich zunächst, dass der wichtige Grund nicht nur die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als solches, sondern darüber hinaus die sofortige Beendigung rechtfertigen muss. Es müss...mehr

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Kündigung / 7.7.6 Taktische Hinweise zum Kündigungsschutzprozess

Zu Unrecht wird der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung häufig aus Unkenntnis über ihre Voraussetzungen oder im Hinblick auf die Risiken eines Kündigungsschutzprozesses unterlassen. Insbesondere die Risiken im Kündigungsschutzprozess lassen sich deutlich verringern, wenn folgende Hinweise beherzigt werden: Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements: Bei...mehr

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Kündigung / 7.7.2 Zweite Stufe: Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

Der Kündigungsgrund ist nicht die Krankheit, auch nicht die krankheitsbedingte Ausfallzeit, sondern die daraus entstehenden betrieblichen Belastungen für den Arbeitgeber. Die aufgrund der negativen Gesundheitsprognose prognostizierten Fehlzeiten vermögen eine krankheitsbedingte Kündigung nur zu rechtfertigen, wenn sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen I...mehr

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Kündigung / 9.6.1 In die Auswahl einzubeziehende Arbeitnehmer

Die Sozialauswahl ist betriebs- und nicht unternehmens- oder gar konzernbezogen. Arbeitnehmer eines anderen Betriebs sind also nicht einzubeziehen. Andererseits sind alle austauschbaren vergleichbaren Arbeitnehmer des ganzen Betriebs/der ganzen Dienststelle einzubeziehen. Eine Beschränkung auf eine Betriebsabteilung oder einen Teilbereich einer Dienststelle ist unzulässig. Zu...mehr

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Kündigung / 14.2 Umdeutung (Konversion)

Eine Kündigung, die aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam ist, kann trotzdem im Wege der Umdeutung Rechtswirkung erlangen. Grundlage hierfür ist § 140 BGB. Danach gilt, sofern ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts genügt, das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. Im Falle ei...mehr

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Kündigung / 14.3.4 Rechtsfolge des Annahmeverzugs

Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des Annahmeverzugs einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Nachleistung seiner Arbeit verpflichtet. Der Anspruch besteht in Höhe der vereinbarten Vergütung, also auf das üblicherweise erzielte Gehalt (Lohn). Somit sind alle Bestandteile des Entgelts zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf...mehr

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Kündigung / 7.1 Alkohol- und Drogensucht

Bei Trunk- oder Drogensucht handelt es sich um eine Krankheit. Es gelten daher die Grundsätze der krankheitsbedingten Kündigung (vgl. unter 7.6). Diese Suchterkrankung als solche ist kein Kündigungsgrund, sondern die daraus entstehenden Folgen für das Arbeitsverhältnis wie z. B. Fehlzeiten, fehlende Einsetzbarkeit unter den konkreten betrieblichen Bedingungen (alkoholkranker...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.4 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 49 Dieselben Anpassungen, wie sie auch für Betriebe, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dienen, zugelassen sind, können nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftun...mehr

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Kündigung / 5.2 Elternzeit

Der Kündigungsschutz des § 17 MuSchG wird in § 18 BEEG ausgedehnt auf die Dauer der Elternzeit. Das Kündigungsverbot beginnt mit dem Antrag auf Elternzeit, frühestens aber 8 Wochen vor dessen Beginn. Voraussetzung ist ein formwirksames (schriftliches) Elternzeitverlangen.[1] Wird Elternzeit ab der Geburt des Kindes begehrt, ist der voraussichtliche Entbindungstermin maßgebli...mehr

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Kündigung / 9.5 Vierte Voraussetzung: Dringlichkeit

Die Kündigung muss dringlich sein, d. h. nicht durch andere mildere Maßnahmen vermieden werden können. Als derartige mildere Maßnahmen kommen u. a. in Betracht: Arbeitsstreckung Bei einem dauerhaften Arbeitsmangel ist der Arbeitgeber hierzu nicht verpflichtet, da dies tendenziell zu einer Unwirtschaftlichkeit des gesamten Betriebs führt. Abbau von Überstunden Der Arbeitgeber hat...mehr

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Kündigung / 7.5 Eignung, Leistungsmängel

Fehlende Eignung (der Arbeitnehmer will, kann aber nicht), wie z. B. mangelnde Berufskenntnisse[1], zu geringe Arbeitsleistung[2], unzureichende Einarbeitung[3] oder unzureichende Deutschkenntnisse[4], vermag eine Kündigung unter bestimmten engen Voraussetzungen sozial zu rechtfertigen. Insbesondere der Kündigungsgrund der Minderleistung – sei es in qualitativer Hinsicht (der...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.2 Pflegezulage – § 15 Abs. 2.7 TVöD-K / § 15 Abs. 2.3b TVöD-B

Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K und TVöD-B, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten seit 1.3.2021 zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 TVöD eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 EUR. Die Pflegezulage erhöht sich ab dem 1.3.2022 auf monatlich 120 EUR. Ab dem 1.1.2023 verändert sich die Pflegezulage bei allgemeinen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.12.1 § 15 Abs. 2.6 TVöD-K/§ 15 Abs. 2.3a TVöD-B

Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind, zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Abs. 1 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25 EUR. Abweichend davon beträgt bei Beschäftigten der Mitglieder des KAV Baden-Württemberg und im Tarifgebiet Ost die Zulage n...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2 Sonderregelungen im TVöD-E aufgrund des Besonderen Teils der Entsorgungsbetriebe

Im Folgenden werden die Besonderheiten für die Sparte Entsorgung im Bereich der VKA dargestellt und dabei auf die Regelungen der durchgeschriebenen Fassung des TVöD-E abgestellt. Die durchgeschriebene Fassung entspricht im Wesentlichen dem TVöD-AT. Eine Legende über die Entsprechungen der TVöD-E-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-E ist am Ende der d...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.4 Tägliche Rahmenzeit (§ 6 Abs. 7 Satz 1 TVöD-E)

Nach § 6 Abs. 7 TVöD kann durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden eingeführt werden. Das Arbeitszeitmodell der täglichen Rahmenzeit stellt einen zusätzlichen "Filter" dar, der diejenigen Stunden, die nach § 7 Abs. 7 TVöD grundsätzlich geeignet sind, Überstunden zu sein, weiter wirksam begrenzt. Abweichend...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.3 Qualifizierung (§ 5 TVöD-E)

§ 5 TVöD-E enthält eine nahezu wortgleiche Regelung wie § 5 TVöD. Da die marginalen Unterschiede in den Formulierungen keinerlei materielle Auswirkungen haben, kann auf den gesamten Beitrag "Qualifizierung" verwiesen werden. Der dort verwendete Wortlaut "§ 5 TVöD" ist jeweils durch "§ 5 TVöD-E" zu ersetzen .mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 24 Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD-VKA)

Die Aufgaben in den öffentlichen Verwaltungen unterliegen einem steten Wechsel. Die von den Beschäftigten auszuübenden Tätigkeiten können sich ohne Einflussnahme des Personalamts in der Weise ändern, dass sie gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) den tariflichen Anforderungen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen. Diesem Sachverhalt haben die Tarifvertragsparteien durch § 13 ...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.5 Reisezeit als Arbeitszeit (§ 6 Abs. 9.1 TVöD-E)

§ 6 Abs. 9.1 TVöD-E wurde eingefügt durch § 1 der Änderungsvereinbarung Nr. 13 v. 25. 10. 2020 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung, gültig ab 1. 9. 2020. Mit dieser Änderung haben die Tarifvertragsparteien der Rechtsprechung des BAG Rechnung getragen, wonach eine gesetzliche Vergütungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB für Dienstreise...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.1 Geltungsbereich (§ 1 TVöD-E)

In § 1 TVöD-E ist der Geltungsbereich des TVöD-E geregelt. Die Regelungen des TVöD-E gelten danach grundsätzlich für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe unabhängig von deren Rechtsform, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist. Der Geltungsbereich des TVöD-E ist sonach nicht arbeitgeber-, sondern betriebsbe...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28 Höhergruppierung § 17 Abs. 4 TVöD

28.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschä...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.7 Reise- und Umzugskosten (§ 23 Abs. 3.1 TVöD-E)

Im Rahmen der Tarifrunde 2008 wurde durch die Änderungsvereinbarung Nr. 1 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung (TVöD-E) vom 31.3.2008 mit Wirkung zum 1.7.2008 der neue § 23 Abs. 3.1 TVöD-E betreffend die Reise- und Umzugskosten eingefügt. Er dient zum einen der Klarstellung, dass Arbeitgeber eigene Regelungen für die Erstattung vo...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.6 Erfolgsbeteiligung (§ 18.1 TVöD-E)

§ 18.1 TVöD-E ist im Kontext mit § 18 TVöD zu sehen. Dort ist die Leistungsvergütung geregelt, wobei es für Bund und VKA jeweils getrennte Regelungen gibt. Insoweit kann auf die Erläuterungen zu § 18 TVöD bzw. dem Beitrag "Leistungsentgelt" verwiesen werden. § 18 Abs. 4 TVöD (VKA) sieht folgende 3 Varianten des Leistungsentgelts vor: die Leistungsprämie, die Leistungszulage, die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.4 Die §§ 12, 13 TVöD (VKA) als Grundnormen der Eingruppierung

Alle Eingruppierungsvorgänge ab dem 1.1.2017 sind grundsätzlich nach diesen Vorschriften vorzunehmen. Dies gilt für Eingruppierungsvorgänge bei Neueinstellungen und für Eingruppierungsvorgänge (Umgruppierungen, Höhergruppierungen, Herabgruppierungen) von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis am 31.12.2016 schon und am 1.1.2017 noch bestand. Die §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sind an ...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.8 Öffnungsregelung zu § 14 TzBfG (§ 30.1 TVöD-E)

Absatz 1 In § 30.1 TVöD-E haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine tarifliche Öffnungsklausel zu § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG verständigt. Nach der Grundregelung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist es zulässig, mit 3-maliger Verlängerung die Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten zu vereinbaren, ohne dass ein Befristungsgrund vorliegt; es darf keine schädliche...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 2.2 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz (§ 3.1 TVöD-E)

Absatz 1 § 3.1 TVöD-E regelt ausführlich die Aspekte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im Bereich der Entsorgungsbetriebe. Der erste Absatz enthält lediglich eine programmatische Aussage ohne materiellen Inhalt. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der betriebliche Gesundheits- und Arbeitsschutz in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen besonderen Stellenwert besitzt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.2 Auswirkungen durch die neue Entgeltordnung ab 1.1.2017

Für die Zulage nach § 14 TVöD ist Voraussetzung, dass vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen ist, die dem Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe entspricht. Ob ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeltgruppe erfüllt wird, richtet sich ab dem 1.1.2017 nach der Entgeltordnung VKA. Es ist also in jedem Einzelfall festzustellen, ob die übertragene andere Tätigke...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

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Entsorgungsbetriebe / 1 Einleitung

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) trat am 1. Oktober 2005 in Kraft und löste den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BATund BAT-O) weitgehend ab. Der TVöD – Allgemeiner Teil – (TVöD-AT) und der jeweilige Besondere Teil Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E) ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.2 Zuordnung der Stufe

Ab dem 1.3.2017 (Stichtag) erfolgt für den Bereich der VKA gem. § 17 Abs. 4 TVöD die Höhergruppierung stufengleich. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur betragsmäßigen Höhergruppierung in § 17 Abs. 4 TVöD. Ab diesem Zeitpunkt werden die Beschäftigten bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedriger...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 31.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 27.5 Mischtätigkeiten – Entgeltgruppenbetrachtung

Eine Mischtätigkeit ist eine Gesamtheit von selbstständig zu bewertenden Arbeitsvorgängen, die unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen in unterschiedlichen Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung zuzuordnen sind. Eine Anforderungsbetrachtung ist hier nur vorzunehmen, wenn Arbeitsvorgänge innerhalb derselben untersten Gliederungseinheit vorliegen. Ist dies ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.11 Pflegebachelor

Ebenfalls neu geregelt, aber nicht von der Entgelttabelle P (Anlage E zum TVöD) erfasst, ist die Eingruppierung der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung im Bereich Pflege (sog. "Pflegebachelor"). Die Eingruppierung dieser Beschäftigten erfolgt in die Entgeltgruppen 9b bis 12 der Anlage A zum TVöD. Grundvoraussetzung ist eine abgeschlossene Hochschulbildung....mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.3.1 Allgemeines

In Abschn. XI Ziffer 2 ist in der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) die Eingruppierung der Leitenden Beschäftigten in der Pflege vereinbart. Diese Regelungen gelten auch für Leitungskräfte in der Entbindungspflege (Vorbemerkung Nr. 3). Nach § 15 Abs. 2.6 TVöD-K erhalten Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 5 bis 15 (Anlage A) bzw. P 5 bis P 16 (Anlage E) eingruppiert sind,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.6 Stufenregelung bei anschließender Übertragung der Tätigkeit auf Dauer

Wurde einem Beschäftigten bislang im Anschluss einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Tätigkeit auf Dauer übertragen, wurde er höhergruppiert, wobei die bisherige Zeit der Tätigkeit in der nun auf Dauer übertragenen Tätigkeit nicht berücksichtigt wurde. Dies wurde mit Änderungsvereinbarung Nr. 14 zum TVöD vom 14.8.2019 (Tarifpflege) mit Wirkung zu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 28.5 Rückwirkende "Höhergruppierung" bei Vorliegen eines Bewertungsirrtums

Angesichts der Komplexität der Arbeitsplatzbewertung empfiehlt es sich zumindest bei größeren Einrichtungen, die Eingruppierung einer ständigen Bewertungskommission zu übertragen. Das Ergebnis der Bewertung ist lediglich die Äußerung einer Rechtsmeinung, da der Beschäftigte kraft Tarifautomatik gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (VKA) in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, deren T...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25.5 Anrechnung der Zulage auf den Strukturausgleich

Zugleich wurde mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 7.2.2017 zum TVÜ-VKA § 12 Abs. 4 um 2 Sätze erweitert, und zwar mit Wirkung ab 1.3.2018. Danach ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass für die Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit die Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD auf den Strukturausgleich angerechnet wird (§ 12 Abs. 4 Satz 2). Entsprechen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 29.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.1 Tarifliche Einbettung und Überblick

Die Eingruppierung der Beschäftigten in den Gesundheitsberufen ist in der Entgeltordnung VKA im Teil B (Besonderer Teil) Abschn. XI – Beschäftigte in Gesundheitsberufen – tariflich vereinbart. Tarifvertraglich vereinbart ist die Eingruppierung in folgende Unterabschnitte:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.2 Geltungsbereich der Eingruppierungsregelungen

Die Eingruppierungsregelungen der §§ 12, 13 TVöD (VKA) gelten nur für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TVöD (VKA) fallen. Soweit die Tätigkeit von Beschäftigten nicht von der Entgeltordnung erfasst wird, etwa bei Lehrkräften, richtet sich die Eingruppierung nicht nach § 12 TVöD (VKA), sondern nach Richtlinien und Erlassen[1] bzw. ist bei den unter § 1 Abs. 2 TV...mehr