Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Entgelt / 3.4.2.3.3 Wiedereinstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Einen weiteren Sonderfall hinsichtlich der Stufenzuordnung stellt die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze dar. Sofern Beschäftigte auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt werden sollen, ist zunächst gem. § 33 Abs. 5 Satz 1 TVöD ein neuer Arbeitsvertrag abzuschließen. Die Formulierung "ist ein neuer befristeter Arbeitsvertrag zu schlie...mehr

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Entgelt / 3.5.6.2 Unschädliche Unterbrechung ohne Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Des Weiteren sind in § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD die Fälle aufgeführt, in welchen Unterbrechungen der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit zwar unschädlich (anwartschaftserhaltend, d. h., die Uhr wird angehalten) sind, aber nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind. Hierzu gehören: Zeiten einer Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils 3 Jahren, sofern nicht von § 17 Abs. 3 Sa...mehr

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Entgelt / 3.7.1.3 Stufengleiche Höhergruppierung

3.7.1.3.1 Regelfall Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttrete...mehr

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Entgelt / 3.7.4.2 Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe

Sowohl im Geltungsbereich des TVöD (Bund) als auch im Geltungsbereich des TVöD (VKA) ist der Fall einer Herabgruppierung eines in einer individuellen Endstufe Beschäftigten nach dem 1.10.2007 nicht ausdrücklich geregelt. Denn in der niedrigeren Entgeltgruppe gibt es keine stufengleiche individuelle Endstufe, und § 6 Abs. 2 TVÜ-Bund/VKA ist nach seinem Wortlaut nur bis zum 30...mehr

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Entgelt / 3.5.6.4 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

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Entgelt / 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung

Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die erstmalige Einreihung in ein Vergütungsschema und besteht in der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe des Vergütungsschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien[1]. Für die Eingruppierung hält der TVöD in § 12 TVöD an dem aus dem BAT bekannten Grund...mehr

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Entgelt / 3.2 Stufen der Entgeltgruppe 1

Gemäß § 16 (VKA) Abs. 4 bzw. (Bund) Abs. 5 TVöD weist die Tabelle (Anlage A) zu § 15 TVöD für die Entgeltgruppe 1 lediglich 5 Stufen, beginnend mit der Stufe 2 aus. Statt Stufe 1 stellt Stufe 2 die Eingangsstufe dar. Dies ist darin begründet, dass das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 1 "einfachste Tätigkeiten" erfordert, für deren ordnungsgemäße Ausübung bereits eine sehr...mehr

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Entgelt / 1.1 Vorbemerkung

Der TVöD unterscheidet – anders als das frühere Tarifrecht – nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für diese beiden Arbeitnehmergruppen (im TVöD gemeinsame Bezeichnung: "Beschäftigte"), gilt mit wenigen Abweichungen dasselbe Recht, welches u. a. das Lohn- und Vergütungssystem des BAT/BMT-G/MTArb vollständig abgelöst hat: Die Vergütung der Angestellten bestand aus mi...mehr

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Entgelt / 8.3 Auszahlung der sog. unständigen Entgeltbestandteile

Am Tag der Zahlungsanweisung für das monatliche Entgelt steht häufig noch nicht fest, ob und wie viele Überstunden, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften etc. vom Beschäftigten im laufenden Kalendermonat geleistet werden. Deshalb sind die sog. unständigen Entgeltbestandteile zeitversetzt auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Hi...mehr

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Entgelt / 3.7.1.4 Höhergruppierung auf Antrag

3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund) Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.5 Mögliche Entgeltanreize, § 18a Abs. 2

Die Tarifvertragsparteien haben in Absatz 2 die Verwendung des zur Verfügung stehenden Budgets auf Maßnahmen beschränkt, die zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden. In Betracht kommen nach dem Klammerzusatz Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbe...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2 Garantiebetrag bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.2.1 Zahlung eines Garantiebetrages als Mindest-Höhergruppierungsgewinn Bei der betragsmäßigen Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) musste nach der Feststellung der neuen Stufe in der höheren Entgeltgruppe geprüft werden, ob der Höhergruppierungsgewinn mindestens den Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD erreicht. Im Geltungsbereich des TV...mehr

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Entgelt / 4.1.6 Verhältnis von leistungsbezogenen Stufenaufstiegen und materiellen Leistungsanreizen

Neben der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs sieht der TVöD auch die Zahlung eines Leistungsentgelts vor. In der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 2 TVöD haben die Tarifvertragsparteien klargestellt, dass beide Instrumente unabhängig voneinander bestehen und unterschiedlichen Zielen dienen. Das Leistungsentgelt (§ 18) ist gegenwärtiger und dient der unmittelbare...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.4 Entfallen des Garantiebetrags

Der Garantiebetrag für Höhergruppierungen bis 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) steht Beschäftigten nur für die Dauer der betreffenden Stufenlaufzeit zu, d. h. er entfällt mit dem Erreichen der nächsthöheren Stufe in der Entgeltgruppe.mehr

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Entgelt / 2.5.8.1.3 Garantiebeträge

Die für die Eingruppierung in einer höhere Entgeltgruppe nach der Anlage C des TVöD-V bzw. TVöD-B maßgeblichen Garantiebeträge erhöhen sich gem. § 17 Abs. 4a.1 Satz 2 TVöD in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8b (Sozial- und Erziehungsdienst) für die Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 um 1,4 Prozent auf 64,30 EUR und ab 1. April 2022 um 1,8 Prozent auf 65,46 EUR sowie in de...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.3 Höhergruppierung im Anschluss an vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Erfolgte die Höhergruppierung im Anschluss an die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, wurde zur Ermittlung der Stufe in der neuen Entgeltgruppe nur das bisherige Tabellenentgelt berücksichtigt. Etwaige vor der Höhergruppierung gewährte Zulagen wie eine bis dahin nach § 14 Abs. 1, 3 TVöD gezahlte persönliche Zulage waren im Rahmen des betragsmäßigen Stuf...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.2 Einschlägige Berufserfahrung Entgeltgruppen 2 bis 15 (VKA)

Im Geltungsbereich der VKA wird der Begriff der einschlägigen Berufserfahrung nicht tarifvertraglich definiert. Die Beurteilung der Einschlägigkeit bisheriger Berufserfahrung hängt davon ab, ob die bisherige Tätigkeit ein Wissen und Können erfordert, welches auch für die neue Tätigkeit einzusetzen ist. Dem Arbeitgeber steht hierfür ein gewisser Beurteilungs- und Auslegungssp...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.1 Betragsmäßige Ermittlung der Stufe bis 28.2.2014 (Bund)/bis 28.2.2017 (VKA)

3.7.1.1.1.1 Höhergruppierung aus einer reguliären Stufe Im Falle der Höhergruppierung (Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit oder nachlaufender Bewährungsaufstieg aus der Überleitung) war die Stufe in der höheren Entgeltgruppe betragsmäßig zu ermitteln. Hierzu wurde der Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe der Stufe zugeordnet, in der er mindestens sein bisheriges Tabe...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.3 Berücksichtigung bereits erworbener Stufen

Die Anrechnung von bereits im vorgehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufen nach § 16 (VKA) Abs. 2a bzw. (Bund) Abs. 3 TVöD liegt ebenfalls im Ermessen des Arbeitgebers, ob und inwiefern er förderliche Zeiten bzw. bereits erworbene Stufen berücksichtigen will. Daher hat der Personalrat bei Bestehen abstrakt genereller Regelungen zur Anwendung dieser Bestimmung ein Mitbestim...mehr

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Entgelt / 3.5.6.3 Schädliche Unterbrechung

§ 17 Abs. 3 Satz 3 TVöD bestimmt, dass trotz Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Jahren bzw. einer Elternzeit von mehr als 5 Jahren eine neue Stufenzuordnung erfolgt. Beschäftigte werden nach der Unterbrechung der Stufe zugeordnet, die ihrer bisherigen Stufe vorangeht, jedoch nicht niedriger als bei einer Neueinstellung. Sofern die neu...mehr

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Entgelt / 3.7.4.3 Herabgruppierung in Entgeltgruppen mit besonderen Endstufen

Bei der Herabgruppierung in eine Entgeltgruppe, für welche eine besondere Endstufe gem. dem Anhang zu § 16 TVöD (VKA) i. d. F. bis 31.12.2016 bzw. i. d. F. bis 28.2.2018 festgelegt war, erfolgt keine stufengleiche Herabgruppierung. In diesen Fällen erfolgt die Stufenzuordnung in die der niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnete Endstufe. Hintergrund hierfür ist, dass für bestimm...mehr

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Entgelt / 2.5.7.4 Erhöhung der individuellen Endstufe

Aufgrund der völlig neu geschaffenen Tabellen der Anlagen A, C und E und der damit verbundenen unterschiedlichen Tarifsteigerungen je Entgeltgruppe und Stufe konnte für die Erhöhung der individuellen Endstufen kein einheitlicher Dynamisierungsbetrag vereinbart werden. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 4 TVÜ-Bund bzw. § 6 Abs. 4 Satz 4 TVÜ-VKA verändert sich der Betrag der individuellen ...mehr

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Entgelt / 3.4.1 Stufenzuordnung bei übergeleiteten Beschäftigten

Für die Beschäftigten, welche aus dem BAT/BAT-O, BMT-G/BMT-G-O bzw. MTArb/MTArb-O in den TVöD übergeleitet wurden, wurde die Zuordnung zu den Stufen nach den §§ 6, 7 TVÜ-Bund/VKA vorgenommen. 3.4.1.1 Stufenzuordnung der Angestellten Bezüglich der ehemaligen Angestellten wurde gem. § 6 TVÜ-Bund/VKA für die Zuordnung zu den Stufen ein Vergleichsentgelt (bestehend aus Grundvergüt...mehr

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Entgelt / 8.2 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der pfändbare Teil des Arbeitsentgelts an den Gläubiger und nicht an den Beschäftigten auszuzahlen ist. Der Arbeitgeber haftet hierbei als Drittsch...mehr

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Entgelt / 8.4 Umstellung des Zahltags

Die Regelung in Nr. 2 der Protokollerklärung zu § 24 Abs. 1 TVöD geht zurück auf die Änderung des Zahltags im BAT. Bis zur 77. Änderung des BAT im Januar 2003 war Zahltag der 15. eines jeden Monats. Zahlt der Betrieb/die Einrichtung – trotz der Tarifänderung – auch heute noch am 15. eines Monats, so kann die Umstellung des Zahltags vom 15. auf den Monatsletzten nur im Monat D...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.4 Regelungsinhalte der Betriebs- bzw. einvernehmlichen Dienstvereinbarung

In der Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung ist insbesondere die Aufteilung des umgewidmeten Leistungsentgeltvolumens auf einzelne Maßnahmen zu regeln. Hierbei sollten sich nach Möglichkeit keine Restbeträge ergeben bzw. geregelt werden, dass diese einer Sonderzahlung zuzuführen sind. Ansonsten würde sich das Gesamtvolumen nach § 18 Abs. 3 im Folgejahr um diese...mehr

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Entgelt / 3.4.2.3.1 Übergeleitete Beschäftigte

Grundsätzlich gilt seit dem 1.10.2005 der TVöD (§ 1 Abs. 3 TVÜ-Bund/VKA), sofern der TVÜ-Bund/VKA keine abweichende Regelung trifft. Hinsichtlich der Unterbrechung des Bestands des Arbeitsverhältnisses ist bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.10.2005 bestanden hat, eine Besonderheit zu beachten. Sofern das Arbeitsverhältnis bei diesen Beschäftigten zu...mehr

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Entgelt / 3.5.5 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg

Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TVöD kann der öffentliche Arbeitgeber bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung des Beschäftigten die erforderliche Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen (Stufen 4 bis 6) verkürzen und bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängern. Damit besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Leistungen der Beschäftigten mit fin...mehr

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Entgelt / 4.2.1.1 Startgröße

Das Volumen ("Leistungstopf") für die variable Bezahlung beträgt 1 % der ständigen Monatsentgelte aller beim jeweiligen Arbeitgeber unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten. Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) können von vornherein nicht zu den berücksichtigungsfähigen Entgelten zählen, da sie kein Ei...mehr

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Entgelt / 3.7.4.4 Automatische Herabgruppierung

Problematisch erweist sich auch die Herabgruppierung aufgrund veränderter Tätigkeitsmerk­male, z. B. aufgrund schwankender Tätigkeitsanforderungen. Bisher stellte sich z. B. die sinkende Kinderzahl bei leitenden Erzieherinnen im Hinblick auf den Wegfall von Besitzständen als problematisch dar. Bezüglich des Sozial- und Erziehungsdienstes ist dieses Problem durch die neuen Ein...mehr

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Entgelt / 4.2.1.3 Tarifvertragliche Umsetzung

Anders, als für den Bereich der VKA, ist für den Bund das Leistungsentgelt im TVöD nicht abschließend geregelt, sondern bedarf der weiteren Ausgestaltung in einem ergänzenden Tarifvertrag. Der Tarifvertrag des Bundes wurde am 25.8.2006 abgeschlossen. Neben dem Bekenntnis beider Tarifvertragsparteien zur Leistungsbezahlung und zur rechtzeitigen Umsetzung des tariflichen Rahmen...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.2 Einführungszeitpunkt, Definition und Volumen

Die Abs. 2 und 3 in § 18 (VKA) sind wortgleich mit § 18 (Bund) Abs. 1 und 2. Insofern wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1 hingewiesen. Ergänzend sei vermerkt, dass im Bereich der VKA optional auch unständige Entgeltbestandteile in die Bemessung des Volumens für den Leistungstopf einbezogen werden können.mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.3 Umwidmung des Budgets

Das Entgelt-Anreizsystem lässt es zu, das in § 18 Abs. 3 geregelte Gesamtvolumen ganz oder teilweise für alternative Entgeltanreize zu verwenden. Es findet sozusagen eine Umwidmung des LOB-Budgets statt, in dem dieses nicht (nur) für die Zahlung einer Leistungsprämie oder Leistungszulage zur Verfügung gestellt wird, sondern (auch) für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitspl...mehr

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Entgelt / 11.3.3.1 Corona-Sonderprämie bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Die Corona-Sonderprämie ÖGD ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 5). Sie stellt fließt deshalb z. B. nicht in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ein. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD und das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD.mehr

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Entgelt / 2.2.4 Anlage D – Ärztinnen und Ärzte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Eine Anlage D enthält der TVöD nur für Ärzte und Ärztinnen im Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B). Die Anlage D enthält die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen 14 und 15 für die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte (siehe hierzu nachfolgend Ziff. 2.2.6.1).mehr

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Entgelt / 2.4.2 Tariföffnungsklausel

§ 15 Abs. 3 TVöD enthält eine Tariföffnungsklausel hinsichtlich der Entgeltgruppen 1 bis 4 (un- und angelernte Tätigkeiten). Danach kann in diesen Entgeltgruppen von den Vorgaben der Entgelttabelle abgewichen werden. Das Abweichen von der Entgelttabelle erfolgt im Bereich der VKA durch landesbezirkliche, tarifvertragliche Regelungen beim Bund durch bundesweite tarifvertraglic...mehr

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Entgelt / 2.3.1 Struktur der Entgelttabelle – Anlage A

Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Entgeltgruppen. Zur jeweiligen Entgeltgruppe sind, mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (hier 5 Stufen), 6 Stufen hinterlegt. Die Tabellenwerte der Entgelttabelle verlaufen nicht gleichmäßig, und zwar weder in den Stufen noch in den Abständen zur nächsthöheren Entgeltgruppe. Bei d...mehr

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Entgelt / 4.1.2 Stufenlaufzeitverlängerung

Umgekehrt kann bei erheblich (mehr als 10 %) unterdurchschnittlicher Leistung die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 verlängert (ausgesetzt) werden. Die Verlängerung der Stufenlaufzeit kann als Maßnahme zur Reaktion auf schlechte Arbeitsleistungen statt einer Abmahnung eingesetzt werden. Allein die Auskunft des Vorgesetzten, dass die Leistungen des Beschä...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.1 Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

Das BVerwG[1] hat die Zuordnung zu den Stufen in den Fällen des § 16 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TVöD nach den Regelungen des Personalvertretungsrechts der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg als mitbestimmungspflichtig angesehen. Die zwingenden Regelungen in § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2 bzw. (Bund) Abs. 2 Satz 2 TVöD, welche die Anrechnung einschlägiger Berufse...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.2 Auswirkungen von Tariferhöhungen

Nach Tarifsteigerungen ist bei Beschäftigten, die noch einen (seit 1.2.2017 statischen) Garantiebetrag erhalten, eine Anpassung des Entgelts vorzunehmen. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte wurde zum 1.11.2015 aus EG 9 Stufe 4 (3.383,71 EUR) in EG 10 Stufe 3 (3.468,92 EUR) höhergruppiert. Die Entgeltdifferenz betrug 85,21 EUR, sodass gem. § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD ein Anspruch au...mehr

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Entgelt / 3.7.1 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

Hinsichtlich der Stufenzuordnung bei Höhergruppierung muss aufgrund der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (ab dem 1.3.2014 beim Bund und ab dem1.3.2017 bei der VKA) danach unterschieden werden, wann die Höhergruppierung vorgenommen wurde bzw. bei rückwirkender Korrektur der Eingruppierung vorzunehmen gewesen wäre. Bei Höhergruppierungen, welche vor dem 1.3.2014 ...mehr

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Entgelt / 11.2.2.3 Corona-Sonderprämie bei der Bemessung sonstiger Leistungen

Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Sie stellt fließt deshalb z. B. nicht in die Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ein. Gleiches gilt für die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD und das Leistungsentgelt nach § 18 TVöD.mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.1 Zweckbestimmung

In § 18 (VKA) Abs. 1 ist der Zweck der leistungs- und/oder erfolgsorientierten Bezahlung dargestellt. Danach soll die variable, leistungsorientierte Bezahlung nicht Selbstzweck sein, sondern durch Stärkung der Motivation und Eigenverantwortung der Beschäftigten sowie Stärkung der Führungskompetenz darauf ausgerichtet sein, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Unt...mehr

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Entgelt / 4.1.5 Mitbestimmung

Der Arbeitgeber trifft in Bezug auf die leistungsbezogene Stufenlaufzeitverkürzung oder Stufenlaufzeitverlängerung eine gestaltende Ermessensentscheidung. Soweit er sein Ermessen ausübt, indem er die Zeit für das Erreichen bestimmter Stufen verkürzt oder verlängert, unterliegt seine Entscheidung nicht der Mitbestimmung des Personal- oder Betriebsrats. Bestehen aber vom Einze...mehr

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Entgelt / 3.4.3.1 Fehlerhafte Stufenzuordnung

In Einzelfällen kann es zu einer fehlerhaften Stufenzuordnung, z. B. durch eine falsche Zuordnung in eine Stufe, bei der Einstellung kommen. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, diese fehlerhafte Stufenzuordnung rückwirkend zu korrigieren. Bei der Bewertung, ob eine "korrigierende Rückstufung" möglich ist, ist danach zu unterscheiden, ob es...mehr

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Entgelt / 3.4.2.2.3 Feststellung einschlägiger Berufserfahrung

Für die Feststellung, ob der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung im vorgenannten Sinne verfügt, kann der Arbeitgeber grundsätzlich auf die Informationen zurückgreifen, die sich aus den ihm von dem Beschäftigten zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse) ergeben. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob bei der Ausübung der vorh...mehr

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Entgelt / 3.7.1.2.5 Wegfall der Regelungen zum Garantiebetrag

Im Zuge der Einführung der stufengleichen Höhergruppierung (zum 1.3.2014 beim Bund bzw. zum 1.3.2017 bei der VKA mit einer Ausnahme) wurden die Garantiebeträge abgeschafft, da der Höhergruppierungsgewinn durch die stufengleiche Höhergruppierung i. d. R. über den Werten der bisherigen Garantiebeträge liegt. Eine Ausnahme besteht im Geltungsbereich der VKA, wonach die Beschäft...mehr

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Entgelt / 3.7.1.1.2 Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe

Für Beschäftigte, welche aus einer individuellen Endstufe höhergruppiert wurden, war zu berücksichtigen, dass die Höhergruppierung bis zum 28.2.2014 (Bund) bzw. 28.2.2017 (VKA) unter Berücksichtigung des Entgelts der individuellen Endstufe erfolgte. Das Entgelt der individuellen Endstufe wurde somit als Vergleichsentgelt zur Ermittlung der Stufe in der höheren Entgeltgruppe ...mehr

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Entgelt / 3.4.3 Korrektur der Stufenzuordnung

3.4.3.1 Fehlerhafte Stufenzuordnung In Einzelfällen kann es zu einer fehlerhaften Stufenzuordnung, z. B. durch eine falsche Zuordnung in eine Stufe, bei der Einstellung kommen. Hierbei stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber berechtigt ist, diese fehlerhafte Stufenzuordnung rückwirkend zu korrigieren. Bei der Bewertung, ob eine "korrigierende Rückstufung" möglich ist,...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7.2 Berücksichtigung förderlicher Zeiten

Bei der Anerkennung der Berufserfahrung, welche für die wahrzunehmende Tätigkeit förderlich/von Nutzen ist (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 2 Satz 3 TVöD), hat der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum, ob und in welchem Umfang er die Berufserfahrung berücksichtigt. Ermessensausübung kann nicht Gegenstand der Mitbestimmung sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat inso...mehr