Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3 Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung, Wissen oder Wissenmüssen von einer solchen

2.5.3.1 Entscheidung des EuGH nach Vorabentscheidungsersuchen des BGH und Folgeentwicklungen der nationalen Rechtsprechung in Bezug auf Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung Rz. 182 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Urteil vom 07.12.2010 (Rs. C-285/09 "R", BStBl II 2011, 846; vgl. Abschn. 6a.2. Abs. 3 S. 7 UStAE) hat der EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des BGH vom 07.07.200...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.6.1 Die Verwaltungsauffassung

Rz. 108 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF erläutert seine Rechtsauffassung im Wesentlichen in Abschn. 3a.6. Abs. 10–12 UStAE.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach bulgarischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Bulgarien Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Bulgarien eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der ermäßigte Steuersatz von 10 % wird bei Büchern, Zeitschriften, Arzneimitteln und Sanitätsartikeln angewandt. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen lediglich solche Waren, die in der Anlage Nr. 7 des MwStG angeführt sind. Der neue ermäßigte Steuersatz i. H. v. 5 % bezieht sich auf die Lieferung des Baus bzw. den Umbau i. R. d. staatlichen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Beherbergungsleistungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Die Leistungen sind dann steuerfrei, wenn sie als eigenständige Leistung gegenüber Studierenden und Schülern erbracht werden. Begünstigt sind danach z. B. die Beherbergung in Kindertagesheimen, Schullandheimen, Schülerheimen, Erziehungsheimen, Jugendwohnheimen, Studentenheimen und B...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13 UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde zum 01.01.1993 in das Gesetz eingefügt und hat ihren Ursprung in Art. 28a Abs. 1 Buchst. b der 6. RL. Mit Wirkung ab 01.01.1995 ist der Abs. 3 angehängt worden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Verhältnis zum Zollrecht

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Einfuhrumsatzsteuer gehen die Bestimmungen des Zollrechts denen des UStG vor (§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Beratungskonsequenzen aus der Verwaltungsauffassung

3.6.3.1 Begriff des "Beförderungsmittels" Rz. 76 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff "Vermietung eines Beförderungsmittels" bleibt im Vergleich zu § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG a. F. unverändert (BMF vom 04.09.2009, Az: IV B 9 – S 7117/08/10001, 2009/0580334, BStBl I 2009, 1005 Rz. 36). Daher übernimmt Abschn. 3a.5. Abs. 2 UStAE – wie schon das Einführungsschreiben des BMF (a. a....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage vgl. Rn. 8 ff.; hinsichtlich der internationalen Aspekte vgl. Rn. 127.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Leitlinien der EU-Kommission

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage (http.//ec.europa.eu) zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwend...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 Detailwissen zu den damaligen Neuerungen

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den textlichen Änderungen des § 3a UStG zum 01.01.2010 vgl. 3. Aufl. 2011, Vor § 1 Kap. 11.7 (Übersicht).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem polnischen Um gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 91 Mehrwertsteuergesetz). Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von wenige...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei unentgeltlichen Vorgängen ist der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten im Umsatzzeitpunkt anzusetzen (vgl. Art. 12 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei entgelt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Keine Selbstanzeige

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anders als i. R. d. § 371 AO sieht § 26c UStG keine Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige vor. Die Strafbarkeit entfällt weder durch eine Berichtigungserklärung noch (konkludent) dadurch, dass der Unternehmer die fällige Steuer nachträglich entrichtet.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.1 Allgemeines

Rz. 120 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer im Geltungsbereich des UStG buchmäßig nachgewiesen werden (s. Rz. 50 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde zum 01.01.1980 in das UStG eingefügt. Bis heute erfuhr sie lediglich eine redaktionelle Änderung zur Anpassung der Rechtsnorm an den EU-Binnenmarkt zum 01.01.1993.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3a UStG regelt den Ort sonstiger Leistungen und ist daher wesentliche Voraussetzung für deren Steuerbarkeit.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 48 Mehrwertsteuerges...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Nachweisverpflichtung

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der folgende Abschnitt bezieht sich auf die aktuelle Rechtslage nach Änderung der §§ 17a–17d UStDV m. W. z. 01.01.2020 in Umsetzung der sog. Sofortmaßnahmen der EU. Wo angebracht, erfolgen Hinweise auf Rechtsprechung zur älteren Rechtslage. 2.3.1 Allgemeines Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 6a Abs. 3 UStG regelt die Nachweispflichten des Unte...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach finnischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Finnland Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Finnland eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte (feste Niederlassung), wenn er dort ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Klaßmann, Umsatzsteuerliche Beurteilung von Veräußerungsumsätzen bei steuerbefreiter Tätigkeit, MwStR 2017, 282. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 4.28.1. MwStSystRL: Art. 16, Art. 26, Art. 136.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Einführung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Malta ist seit dem 1. 05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Das Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Ein erstes Mehrwertsteuergesetz trat im Jahr 1995 in Kraft. Es wurde im Zuge des EU-Beitritts an die Rahmenbedingungen des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems angepasst.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Schlienkamp, Änderungen des UStG durch das StMBG, UR 1994, 93. Verwaltungsanweisungen OFD Hannover vom 29.04.1996, Az: S – 3 – StH 543. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen UStAE: Abschn. 1c.1. MwStSystRL: Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, Art. 21 f.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Ort der Leistung

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den Art. 7–9 MWSTG ist der Ort des steuerbaren Umsatzes (Lieferung und Dienstleistung) geregelt. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch Doppelbesteuerungen oder Nichtbesteuerungen ist der Bundesrat ermächtigt, den Ort der Leistungserbringung abweichend von den genannten Artikeln zu regeln (Art. 9 MWSTG). 3.1 Inland/Ausland Rz. 26 S...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Beförderungsmittel/Kurz- und langfristige Vermietung (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG)

3.6.1 Ergänzende Vorgaben aus Europa Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der MwStVO ( EU-Verordnung 282/2011) finden sich folgende Durchführungsvorschriften, die bei der Auslegung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zu berücksichtigen sind: Art. 24e (Beweismittel für den Leistungsort bei der Vermietung von Beförderungsmitteln), Art. 38 (Definition Beförderungsmittel), Art. 39 (Kurzfristig...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.4.1 Grundlagen in der MwStSystRL und den Vorgänger-Richtlinien Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemeinschaftsrechtlich beruhte § 13 UStG zunächst auf den Vorgaben der 2. EG-RL und seit dem Inkrafttreten des UStG 1980 bis zum 31.12.2006 auf denen der 6. EG-RL (ausführlich hierzu Nieskens in R/D, § 13 Anm. 14 ff.): Art. 10 Abs. 2 der 6. EG-RL enthält die Vorschriften über die ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben des "Mehrwertsteuerpakets" mit dem JStG 2009 in das deutsche Recht transferiert und dazu ab dem 01.01.2010 auch § 3b UStG neu gefasst (vgl. Rz. 1).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.6 Elektronische Rechnungsstellung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 132 Mehrwertsteuergesetz). Bei Leistungen an die öffentliche Hand sollen ab 2025 digitale Rechnungen verpflichtend im PEPPOL-3.0-Format übermittelt werden. Zum gleichen Termin ist ein verpflichtendes digitales Abrechnungsverfahren für B2B-Transaktionen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich sind umsatzsteuerliche Unternehmer aus den für ihr Unternehmen bezogenen Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. Regelmäßig ist der Vorsteuerabzug durch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. im Fall der Einfuhrumsatzsteuer durch ein ordnungsgemäßes Zolldokument nachzuweisen (vgl. Art. 8 Mehrwertsteuergese...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Umsatzsteuerjahreserklärungen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Lettland gibt es nur in besonderen Fällen eine Umsatzsteuerjahreserklärung. Diese sind wie folgt: der Unternehmer muss Vorsteuerberichtigungen vornehmen, der Unternehmer führt Finanzumsätze aus, der Unternehmer wendet die Sonderregelung für Rückgaben von Verpackungen und Pfand an. Abgabetermin ist dann der 01.05. des Folgejahres.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.3.1 Neuer Auffangtatbestand für "B2B-Leistungen"

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dienstleistungen eines Unternehmers an andere Unternehmer für deren unternehmerischen Bereich werden grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers (= Bestimmungslandprinzip) bewirkt.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Ermäßigter Steuersatz für die in der Anlage bezeichneten Gegenstände/Dienstleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

2.4.1.1 Grundsätzliches zu dieser Umsatzsteuerermäßigung Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG beträgt die Steuer 7 % für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb der in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten Gegenstände. 2.4.1.2 Lieferung von Kombinationsartikeln (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 UStAE) Rz. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 4a UStG sieht hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs keine Beschränkungen vor und gilt daher für alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Ort des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Ort der Lieferung eines i. g. Fernverkaufs gilt der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung an den Erwerber befindet (§ 3c Abs. 1 S. 1 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach schwedischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Schweden Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Kapitel 4 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein ausländischer Unternehmer hat in Schweden eine umsatzsteuerliche Betriebsstä...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1.2 Kein Neufahrzeug

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Leistung darf nicht in der Lieferung eines Neufahrzeugs bestehen (s. Rz. 28 f.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine (§§ 3 Abs. 13–15, 10 Abs. 1 Satz 6 UStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 13–15 UStG sowie § 10 Abs. 1 S. 6 UStG sind erstmals auf Gutscheine anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt werden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm gilt für Lieferungen, Einfuhr und i. g. Erwerb von Gegenständen, die durch den Unternehmer für bestimmte begünstigte Zwecke in ein Drittausland ausgeführt werden.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem luxemburgischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 53 Mehrwertsteuergesetz).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5.1 Vorlage- und Auskunftspflichten

2.5.5.1.1 Allgemeine Pflichten Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 27b Abs. 2 S. 1 UStG (vgl. auch Abschn. 27b.1. Abs. 5 S. 7 UStAE) haben die von der Nachschau betroffenen Unternehmen auf Verlangen zweckdienliche Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen, Einsicht in die gespeicherten Daten zu gewähren und Auskünfte zu erteilen. Rz. 39 Stand: 6...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Prätzler, Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ("Santogal"), EuGH vom 14.06.2017, Az: C-26/16, jurisPR-SteuerR 34/2017 Anm. 6. Verwaltungsanweisungen OFD Stuttgart vom 09.12.2002, Az: S 7103b, UR 2003, 510. Hinweis: Zur Problematik der zeitlichen Geltungsdauer von BMF-Schreiben vgl. Einführung UStG, Rz. 70 ff. Richtlinien/Hinweise/Verordnungen MwStSystRL: ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8 Neuregelung der E-Dienstleistungen ab 01.01.2015

Rz. 141 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum 01.01.2015 kommt das "Mehrwertsteuerpaket Teil II": die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen wird durch Einführung des "Mini-One-Stop-Shop – MOSS" für die leistungserbringenden Unternehmen erheblich vereinfacht (vgl. die Kommentierung zu § 18h). 3.10.8.1 Aufhebung von § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 11–13 UStG Rz. 142 Stand: 6. A. – ET: 07...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.6.5 Vereinfachung des Drittlandsgeschäfts

3.7.6.5.1 Rechtslage vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 (Fallstudie) Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vgl. hierzu die Voraufl. zu diesem Buch, 3. Aufl. 2011, § 3a a. F. Kap. 3.7.5.5.1 3.7.6.5.2 Rechtslage seit dem 01.01.2011 Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Über den neuen § 3a Abs. 8 S. 1 UStG erhält die bisherige Verwaltungsregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (vgl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu beachten ist die Vorschrift von den Unternehmern, die vom sachlichen Geltungsbereich (vgl. Rz. 3) betroffen sind.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Kalendermonat (7.500 EUR)

Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Jedoch ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum, wenn die Steuer für das vorangegangene Kj. mehr als 7.500 EUR betragen hat (§ 18 Abs. 2 S. 2 UStG).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 55 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die UStG schuldet gemäß kroUStG grundsätzlich der Steuerpflichtige, der Gegenstände steuerpflichtig liefert oder eine Leistung steuerpflichtig erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der ihn tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist der Steuerschuldner die Person, die als Importe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13a UStG regelt für das Umsatzsteuerrecht, wer Steuerschuldner ist.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle Unternehmer, welche die einschlägigen Umsatzgrenzen nicht überschreiten und ihren Sitz im Inland haben (§ 19 Abs. 1 S. 1 UStG).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem litauischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 67 Mehrwertsteuergesetz).mehr