Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Polen sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 89a und 89b Mehrwertsteuergesetz). Erste Bedingung ist, dass mehr als 90 Tage seit der Fälligkeit verstrichen sind und die Forderung nicht älter ist als zwei Jahre. Weiterhin muss der Unternehmer nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, Zahlun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Litauen sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 89.1 Mehrwertsteuergesetz). Erste Bedingung ist, dass mehr als zwölf Monate seit der Fälligkeit verstrichen sind. Weiterhin muss der Unternehmer nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, Zahlungen zu erhalten, doch sieht das Gesetz keine spez...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.8 Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausweislich der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/5125 vom 21.03.2011, 53) darf die Reduzierung der Anforderungen an elektronische Rechnungen nicht einseitig zu Lasten einer effektiven Steuerbetrugsbekämpfung gehen. Daher ergänzt das StVereinfG 2011 § 27b Abs. 2 UStG um die Sätze 2 und 3. Demnach kann bei einer Umsatzsteuer-Nachschau auc...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Irland gestattet es grundsätzlich, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern. Es ist nachzuweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, die Forderung muss ertragsteuerlich und handelsrechtlich abgeschrieben worden sein, und der Gläubiger und der Schuldner dürfen nicht verbunden sein. Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 And...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Umsatzsteuer-Voranmeldung des letzten Abnehmers

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der letzte Abnehmer hat die Steuer, die er nach § 25b Abs. 2 UStG für die Lieferung des ersten Abnehmers schuldet, in Kennzahl 69 und einen Vorsteueranspruch in gleicher Höhe in Kennzahl 66 einzutragen (vgl. Rn. 41; Muster einer UStVA und Fallstudien bei Weimann, UidP, Kap. 32.8.3).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rumänien sah in der Vergangenheit nur dann die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern, wenn der Kunde insolvent war oder Gegenstand eines anerkannten Sanierungsverfahrens (vgl. Art. 287 Steuergesetz). Nach einer Änderung kann nunmehr auch bei zwölf Monaten Überfälligkeit unter weiteren Voraussetzungen eine Beric...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Teil des innergemeinschaftlichen Kontrollsystems

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer, der i. g. Warenlieferungen i. S. d. § 18a Abs. 2 UStG oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, (nachfolgend kurz für beide Tatbestände: "i. g. Leistungen") ausführt, muss zusätzlich zu seiner beim FA...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.10.8.4 Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das JStG 2020

Rz. 151 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Änderung des § 3a UStG wird Art. 2 Nr. 6 u. 7 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ar...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 16 Nützliche Adressen

Rz. 171 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weitere Informationen zum slowakischen Umsatzsteuerrecht können bei den folgenden Stellen eingeholt werden:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren (§ 27 Abs. 14 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18 Abs. 9 UStG beinhaltet die Reglungen zum Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, das ausländische Unternehmer betrifft, die ihre Ansprüche auf Zurückerhalt entstandener deutscher Vorsteuerbeträge nicht im "normalen" Voranmeldungsverfahren befriedigen können, weil sie für Zwecke von steuerbaren Ausgangsumsätzen im Inland nicht umsatzsteuerlich ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Erfassung in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der Umsatzsteuer (§ 25b Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines i. g. Dreiecksgeschäfts ist, dass die beteiligten Unternehmer in jeweils verschiedenen Mitgliedstaaten für Zwecke der USt erfasst sind (§ 25b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG). Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hierfür reicht die tatsächliche Registrierung für Umsatzsteuerzwecke (Erteilung einer USt-IdNr.) au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die irische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Value Added Tax (VAT)". Dies entspricht wörtlich dem deutschen Begriff der Mehrwertsteuer.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die portugiesische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in portugiesischer Sprache "Imposto sobre o Valor Acrescentado" (IVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die belgische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in französischer Sprache "Taxe sur la valeur ajoutée" (TVA) und in flämischer Sprache "Belasting over de toegevoegde waarde" (BTW). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die maltesische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "It-taxxa fuq il-valur mizjud". Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die spanische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet in spanischer Sprache "Impuesto sobre el Valor Añadido" (IVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die luxemburgische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Taxe sur la valeur ajoutée" (TVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die norwegische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Merverdiavgift" (MVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die rumänische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Taxa pe valoarea aduagata". Dies bedeutet wörtlich "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die schwedische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Mervärdesskatt" (MOMS). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die französische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Taxe sur la valeur ajoutée". Dies bedeutet wörtlich "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die dänische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Mervaerdiafgiftsloven" (MOMS). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die italienische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Imposto sul Valore Aggiunto" (IVA). Wörtlich ins Deutsche übersetzt entspricht dies dem Begriff "Mehrwertsteuer".mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bundesregierung hatte am 22. 09./06.10.2010 beschlossen, die Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) 2008 aufzuheben und durch einen vom BMF in Abstimmung mit den Landesfinanzministerien herausgegebenen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zu ersetzen. Beides trat in Kraft m. W. v. 01.11.2010. Mit Schreiben des BMF vom 01.10.2010 (Az: IV D 3 – S 70...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Steuererklärungen

Rz. 85 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der zur Umsatzsteuer registrierte Steuerpflichtige hat in den ersten zwei Jahren monatlich Steuererklärungen in Ungarn einzureichen, in welchen die im Voranmeldungszeitraum erbrachten Umsätze bzw. die bezogenen Eingangsleistungen zu erklären sind. Ob nach den ersten zwei Jahren ein monatlicher oder vierteljährlicher Voranmeldungszeitraum zur ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.2.2 Mehrzweckgutscheine

Rz. 75 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die entgeltliche Ausgabe von sog. Wertgutscheinen, die den Mehrzweck-Gutscheinen nach Art. 30a Nr. 3 MwStSystRL bzw. § 3 Abs. 15 UStG entsprechen, wurde in Deutschland einhellig als bloßer Austausch von Zahlungsmitteln (d. h. Geld gegen Gutschein als besondere Form des Zahlungsmittels) angesehen, der nicht der USt zu unterwerfen ist (BFH vom ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Rz. 218 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent abgesenkt. 3.1 Kosten für den Fiskus Rz. 219...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.1 Absenkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020

Rz. 181 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29.06.2020 (BGBl I 2020, 1513; BStBl I 2020, 563) werden die USt-Sätze zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent abgesenkt (ausführlich hierzu Rz. 198 ff.).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Ablauf eines Kj. hat der Unternehmer bis zum 31.05. des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 S. 1 AO) bei dem für ihn zuständigen FA (§ 21 Abs. 1 S. 1 AO) für das Kj. oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine USt-Jahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverord...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Deutsche Unternehmer, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen unterhalten und dort i. g. Umsätze ausführen oder i. g. Erwerbe zu versteuern haben, können in dem Mitgliedstaat, in dem sie tätig sind, zusätzlich zu ihrer deutschen USt-IdNr. auch eine solche dieses Mitgliedstaats erhalten (vgl. dazu BMF vom 0...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer hat ab dem 01.01.1997 gem. § 18b UStG seine USt-Voranmeldungen (und Jahressteuererklärungen) um besondere Angaben zu den i. g. Dreiecksgeschäften zu ergänzen. Diese Erklärungspflichten gelten für den ersten Abnehmer (= mittlerer Unternehmer) und den letzten Abnehmer; für den ersten Unternehmer der Reihe ergeben sich keine Besonde...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Internet

2.5.1 Allgemeines Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Überprüfung der Gültigkeit einer vom Kunden angegebenen USt-IdNr. hat die EU-Kommission einen Online-Dienst eingerichtet (europa.eu.int/vies), über den der Unternehmer Zugang zu bestimmten Teilen des MwSt-Informationsaustauschsystems zwischen den Steuerverwaltungen hat (MIAS, vgl. Rz. 3). Erforderlich ist lediglich die Ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Inland

2.2.1 Anspruchsberechtigte Unternehmer (§ 27a Abs. 1 S. 1 UStG) Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Anspruch auf die Erteilung einer USt-IdNr. haben alle Unternehmer. Dies gilt insbesondere für inländische Unternehmer, aber auch für Unternehmer, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Drittlandsgebiet ansässig sind und im Inland Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen unter...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2.1.1 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Teil des innergemeinschaftlichen Kontrollsystems Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer, der i. g. Warenlieferungen i. S. d. § 18a Abs. 2 UStG oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, (nachfolgen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

2.5.4.1 Allgemeines Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechnung muss die dem Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. enthalten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG). Zur Überprüfung einer angegebenen Steuernummer oder USt-IdNr. i. Z. m. der Berechtigung zum Vorsteuerabzug vgl. Abschn. 15.2a. Abs. 6 UStAE und vgl. Rz....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.5 Dokumentation der Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.4.5.1 Einführungsschreiben des BMF Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF führt hierzu aus (Abschn. 3a.2. Abs. 10 UStAE): "(10) Verwendet der Leistungsempfänger eine USt-IdNr., soll dies grundsätzlich vor Ausführung der Leistung erfolgen und in dem jeweiligen Auftragsdokument schriftlich festgehalten werden. 2Der Begriff "Verwendung" einer USt-IdNr. setzt ein positives Tu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Umsatzsteueridentifikationsnummer

Rz. 98 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Im Vereinigte Königreich ist allein eine gültige USt-IdNr ("VAT number") eine relevante Steuernummer für umsatzsteuerlicher Zwecke. Mit der Registrierung zur Umsatzsteuer wird eine ­USt-IdNr. mit dem Länderpräfix "GB" erteilt. Zur "nordirischen" USt-IdNr. mit dem Länderpräfix "XI" vgl. Rz. 14.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Nichtentrichtung der Steuer bei Fälligkeit

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13c UStG setzt voraus, dass der leistende Unternehmer die Steuer, bei deren Ermittlung der steuerpflichtige Umsatz ganz oder teilweise berücksichtigt wurde, für den der Anspruch auf Gegenleistung (Forderung) abgetreten, verpfändet oder gepfändet wird, bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/20...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Überprüfung der Gültigkeit einer vom Kunden angegebenen USt-IdNr. hat die EU-Kommission einen Online-Dienst eingerichtet (europa.eu.int/vies), über den der Unternehmer Zugang zu bestimmten Teilen des MwSt-Informationsaustauschsystems zwischen den Steuerverwaltungen hat (MIAS, vgl. Rz. 3). Erforderlich ist lediglich die Eingabe des Mitglie...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Dreiecksgeschäfte

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-weite Regelungen zu i. g. Lieferungen und Erwerben gelten für Lieferungen zwischen Nordirland und der EU fort. Aus nordirischer Sicht handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, wenn ein Unternehmer seine USt-IdNr. mit dem Länderpräfix "XI" nutzt, er Waren aus Nordirland in einen EU-Mitgliedstaat liefert und der Empfänger seine ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.5 Rechnungen

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Italien steuerpflichtige Unternehmer sind grundsätzlich verpflichtet, für alle steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze einschließlich Ausfuhrlieferungen und i. g. Lieferungen eine ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Rechnung auszustellen (vgl. Art. 21 Erlass 633/1972). Bei Einzelhandelsumsätzen besteht eine Rechnungsstellungspflicht nur da...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.5 One-Stop-Shop für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Slowakei hat die Regelungen zum "Mini-One-Stop-Shop" – "MOSS" eingeführt. Dieser betrifft Dienstleister, die E-Dienstleistungen, Kommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an Kunden (Nichtunternehmen) in mehreren EU-Mitgliedstaaten erbringen bzw. zu erbringen planen. Daneben wurde mit Wirkung vom 01.07.2021 das E-Commerce Pac...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Becker/Kurzenberger, Die Bedeutung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Wandel der Zeit, UStB 2010, 211. Meyerhuber, EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren, ASR 1/2014, 5. Tausch, Anmerkungen zu BFH, Urteil vom 23.9.2009, II R 6...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Ermittlung des Änderungsbetrages

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus § 10 Abs. 1 S. 2 UStG. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, jedoch abzüglich der USt. Dementsprechend ergibt sich der Änderungsbetrag i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG aus dem Betrag (brutto), den der Leistungsempfänger...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei einem leistenden Unternehmer, der die USt nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 20 Abs. 1 UStG), führen Änderungen der Entgeltvereinbarung nur dann zu einer Änderung nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG, wenn er das Entgelt bereits vereinnahmt hat. Die Berichtigung ist dann für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem der Unternehmer das En...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Backes, Tauschähnlicher Umsatz bei der Entsorgung werthaltiger Abfälle – ein Problem für die Mülltonne?, MwStR 2017, 222. Beiser, Leasing in der Umsatzsteuer, UVR 2007, 182. Bonertz, Sicherungsübereignung und Verwertung durch Insolvenzverwalter, Sicherungsnehmer oder Sicherungsgeber aus umsatzsteuerlicher Sicht, UR 2007, 241. Bosche, Umsatzsteuerlicher Lieferort bei Warentra...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG unterliegt der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt der Besteuerung durch das UStG. Die Tatbestandsmerkmale (Legaldefinition) eines i. g. Erwerbs regelt § 1a UStG. Der Grundfall eines i. g. Erwerbs besteht darin, dass der Gegenstand einer Lieferung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt (vgl. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Berichtigung der Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit setzt einen gesonderten Antrag bei der Finanzbehörde voraus. Es ist nachzuweisen, dass die Forderung wertberichtigt wurde und alle notwendigen Maßnahmen (Mahnungen usw.) unternommen wurden (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Außerdem ist ein Zeitraum von zwölf Monaten abzuwarten und...mehr