Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zweck des Erscheinens

Rz. 465 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist. a) Erfordernis der Prüfungsabsicht Rz. 466 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO greift nur ein, wenn der Amtsträger mit seinem Erscheinen ernsthaft die Absicht verfolgt, eine Prü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Sachlicher Umfang in sonstigen Fällen

Rz. 510 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO gilt die Beschränkung der Sperrwirkung nur für den "sachlichen und zeitlichen Umfang der Außenprüfung". Nach bislang h.M. ist auch in anderen Fällen steuerlicher Prüfungen eine entsprechende Begrenzung der Sperrwirkung anzunehmen. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in diesen F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4 Mitteilungspflichtige Vorgänge (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 Aufgrund der MV sind u. a. folgende Sachverhalte mitzuteilen: allgemeine Zahlungsvorgänge der Behörden[1] Honorare der Rundfunkanstalten.[2] Verwaltungsakte, die zu einem Wegfall oder einer Einschränkung steuerlicher Vergünstigungen führen können.[3] Ordnungsgelder nach § 335 HGB.[4] gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen.[5] Billigkeitsleistungen des Bundes und der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Art der vorzul... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die auf Zahlung einer restlichen Entschädigung aus einer Kaskoversicherung gerichtete Klage zu Recht abgewiesen … 1. Dem Kl. steht aus dem Versicherungsvertrag kein weitergehender Anspruch zu. a) Der Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Reparaturkosten ist gemäß A.2.5.3.1 lit. b) der dem Vertrag zugrunde liegenden AKB 09.2016 auf den um den Restwert verminderten W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Entdeckung der Tat in ihrer steuerstrafrechtlichen Bedeutung

Rz. 648 [Autor/Stand] Mit der sich aus der Entdeckung seiner Tat ergebenden Gefahr der Strafverfolgung braucht der Täter nur zu rechnen, wenn sich der "Entdecker" des strafrechtlichen Gehalts des von ihm wahrgenommenen Sachverhalts bewusst wird. Denn nur dann kann von ihm erwartet werden, dass er über die Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgungsmaßnahmen Überlegungen anstell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sachlicher Umfang bei Außenprüfung

Rz. 494 [Autor/Stand] Im Falle einer Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) wird die sachliche Reichweite der Sperrwirkung für die Selbstanzeige durch den Inhalt der dem Betroffenen gem. § 197 AO bekannt zu gebenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO) festgelegt. Das Erscheinen des Prüfers kann demnach nur bzgl. der von der Prüfungsanordnung umfassten Steuerarten eine Sperrwirkung begründen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen (zu § 4 Nr. 11b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.11b.1 Abs. 2 UStAE um eine Nr. 6. Der EuGH [1] hatte entschieden, dass die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Post-Richtlinie darstellt, die als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerschuldnerschaft in Organschaftsfällen (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 13b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 13b.3, 13b.3a und 13b.7b UStAE . Liegen die Voraussetzungen der Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG im Inland vor, gilt nach der momentanen nationalen Rechtsauffassung der Organträger als der Unternehmer, die Organgesellschaften sind unselbstständige Teile dieses Organkreises. Wichtig Zu beachten sind hier allerdings z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Einrichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (zu § 6 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 6.6 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 UStAE . Führt ein Unternehmer eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 6 und § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG aus, muss dies auch durch entsprechende Ausfuhrbelege nachgewiesen sein. Regelmäßig ist dies der Ausgangsvermerk der Zollverwaltung. In Ausnahmefällen, wenn der Nachweis der Ausfuhr in Beförderungsfällen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung bei Beförderungsleistungen (zu § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt einen neuen Abschn. 4.3.4 Abs. 3 UStAE ein. Drittlandsgrenzüberschreitende Güterbeförderungen sind grds. nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die Finanzverwaltung[1] hatte im Februar 2020 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des EuGH[2] die Anwendungsgrundsätze dahingehend geändert, dass eine Steuerbefreiung nu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vorsteuerabzug bei Vercharterung von Segelyachten

Leitsatz Das Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a UStG ist aufgrund einer typisierenden Betrachtung anzuwenden, wenn Segelyachten ohne Gewinnerzielungsabsicht verchartert werden. Sachverhalt Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft i. L., war im Jahr 1997 gegründet worden. Sie erwarb insgesamt 6 eigene Segelyachten, die sie ab 2003 bis 2013 wieder veräußerte und in der Zwi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 5.2 Anwendungsfälle und Ausschlusstatbestände für die Fiskalvertretung

Die restriktive Regelung der Fiskalvertretung in Deutschland zeigt folgende Übersicht:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 4.4 Leistungseinkauf von EU-ausländischen Frachtführern und anderen Dienstleistern

Wegen der generellen Steuerbarkeit und ggf. Steuerpflicht der Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängender Nebenleistungen hat der deutsche Auftraggeber Folgendes zu beachten: Bei der Abrechnung EU-ausländischer Auftragnehmer über Inlandstransporte und innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen besteht stets die Verpflichtung zur Übernahme der Steuerschuld ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / Zusammenfassung

Überblick Die Leistungen der Spediteure umfassen die Besorgung des Gütertransports durch Frachtführer, Verfrachter oder Selbsteintritt sowie diverse Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerung, Erhaltung, dem Umschlag und der Zollabfertigung der transportierten Güter. Charakteristisch ist das Angebot eines Leistungsbündels und der Ankauf von oftmals hochspezialisierten Einz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 3.2 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr

Die Steuerbefreiung bezieht sich unmittelbar auf Versendungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Ausfuhrlieferung bzw. einer Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Hierbei handelt es sich um den grenzüberschreitenden Transport selbst, einen eventuell anfallenden Vortransport, z. B. durch einen Frachtführer vom Absender zum Flughafen, Bahnhof, Binnen- oder Seehafen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 4.2 Leistungsort "Beginn der Beförderung" als Ausnahme bei Leistungen an Nichtsteuerpflichtige

Gem. § 3 b Abs. 3 Satz 1 UStG gilt die innergemeinschaftliche Güterbeförderung an einen Leistungsempfänger, der weder Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt wurde, grundsätzlich an dem Ort als bewirkt, wo sie beginnt. Demnach muss diese Ortsbestimmung aus der Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 1 Besorgung, Kommission oder Selbsteintritt

Ein Spediteur übernimmt gewerbsmäßig Güterversendungen durch die Einschaltung von Frachtführern oder durch Verfrachter von Seeschiffen im eigenen Namen für Rechnung seines Auftraggebers. § 453 HGB spricht von einer Besorgungsleistung, auf die umsatzsteuerlich die Grundsätze des Kommissionsgeschäfts anzuwenden sind. Gem. § 3 Abs. 11 UStG erbringt der Spediteur umsatzsteuerrec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 2.1 Inländischer Streckenanteil

Der Leistungsort für Beförderungsleistungen ist grundsätzlich gem. § 3 b Abs. 1 UStG dort, wo die Beförderung bewirkt wird. Beförderungsleistungen sind mit dem auf das Inland entfallenden Streckenanteil steuerbar und, wenn keine Steuerbefreiung für eine grenzüberschreitende Güterbeförderung vorliegt, auch steuerpflichtig. Dieses Prinzip wurde schon mit Beginn des EU-Binnenma...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 2.2 Inlandsbeförderungen von Gegenständen

Von einer reinen inländischen Güterbeförderung war bisher auszugehen, wenn der Transport von Sachen oder Tieren im Inland beginnt und endet, das Ausland auch im Wege der Durchfuhr nicht berührt wird. Inländische Güterbeförderungen unterlagen immer der Besteuerung nach dem Regelsteuersatz. Nunmehr unterliegen auch diese Güterbeförderungsleistungen, abgerechnet an steuerpflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 3.3 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr

Für die bei der Einfuhr gewährten Steuerbefreiungen muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Erfassung der Kosten dieser Leistungen in der Bemessungsgrundlage der Einfuhr gegeben sein. Insofern sind es die Beförderungsleistungen selbst, aber auch alle vor Abfertigung zum freien Verkehr anfallenden Dienstleistungen zur Erhaltung, zum Umschlag und zur Lagerung der Erzeugnis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 4.1 Definition

Eine innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistung liegt vor, wenn die Beförderung der Gegenstände im Gebiet von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet. Die Leistungen sind ausnahmslos steuerpflichtig. Durch die Verlagerung des Besteuerungsorts an den Ansässigkeitsort des steuerpflichtigen Auftraggebers[1] wurde das Bestimmungslandprinzip (Besteuerung im Lan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 3.1 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt für die Beförderung von Gegenständen der Ausfuhr in das Drittlandsgebiet, einschließlich der Beförderungen im externen Versandverfahren; die Beförderung von Gegenständen der Einfuhr bis zum ersten Bestimmungsort in der Gemeinschaft bzw. einem weiteren verfügten Bestimmungsort, wenn die Kosten für diese Leistung in der Bemessungsgrund...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spediteure / 5.1 Allgemeines

Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten, sind berechtigt, in einem begrenzten Anwendungsbereich ausländische Unternehmen fiskalisch zu vertreten. §§ 22 a- 22e UStG erlauben die Deklaration ausschließlich steuerfreier Umsätze, für die eine Vorsteuer-Verrechnung entbehrlich ist, in Vollmacht eines ausländischen Steuerpflichtigen. In der Hauptsa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

Leitsatz Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit. Normenkette § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 41 Abs. 1 und 2 FGO, § 137, §§ 140 ff., § 146b, §§ 147 ff., § 193 Abs. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XII. Muster Überwachungsblatt zu § 15a UStG

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Berichtigung des Vorsteuerabzugs, § 15a UStG

5.1 Allgemeines Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 23a UStG (Anhang 5) wurde durch das Vereinsförderungsgesetz vom 18.12.1989, BGBl I 1989, 2212 in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die dort genannten Unternehmer können zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge einen Durchschnittssatz in Anspruch nehmen. Nach der zitierten gesetzlichen Vorschrift können die abzugsfähigen Vorsteuerbet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind gesetzlich geschuldete Steuerbeträge, die ein Verband/Verein für an ihn erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen zusätzlich zum Leistungsentgelt an den Lieferanten oder des die Dienstleistung Erbringenden (den leistenden Unternehmer) entrichten muss. Es wird insoweit von den sog. Eingangsumsätzen gesprochen, weil dies...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Aufbewahrung von Rechnungen

Tz. 23 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14b Abs. 1 UStG (Anhang 5) hat der Unternehmer folgende Unterlagen aufzubewahren: ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat; alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Tz. 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.7 Rechnungen in der Form von Gutschriften

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (s. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 14.3 UStAE). Hintergrund hierfür ist, dass in bestimmten Fällen der Leistende keine genaue Kenntnis des von ihm Geleisteten hat. Diese Kenntnis hat nur der Leistungsempfänger. Beispielhaft kann etwa das Einricht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Voraussetzungen – Unternehmereigenschaft

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Vorsteuerabzug erfordert das Erfüllen sowohl formeller als auch materieller Voraussetzungen. Die materiellen Voraussetzungen unterscheiden sich in persönliche und in sachliche Voraussetzungen. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) kann der Vorsteuerabzug nur dann vom Verband/Verein vorgenommen werden, wenn die persönlichen Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Aufzeichnungspflichten

Tz. 106 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Seit dem Kalenderjahr, für das erstmalig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (Anhang 5) durchzuführen ist, müssen die folgenden Angaben eindeutig und leicht nachprüfbar aufgezeichnet werden (s. § 22 Abs. 4 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 15a.12 UStAE:): die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Aufwendungen für das Berichtigungsobj...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berichtigung von Rechnungen

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG (Anhang 5; s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6) kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben die § 14 Abs. 4 UStG (Anhang 5) und § 14a UStG (Anhang 5) fordert enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder bericht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vorsteuerabzug bei einheitlichen Gegenständen

Tz. 52 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Wird ein einheitliches Wirtschaftsgut, das ein Verband/Verein angeschafft hat (z. B. Kfz.), sowohl im unternehmerischen Bereich als auch im nicht-unternehmerischen Bereich genutzt, bestimmt sich die Abzugsfähigkeit grundsätzlich nach dem Grad der Nutzung, in den einzelnen Bereichen. Das gilt jedoch nur, soweit eine teilweise Nutzung für unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in Sonderfällen

Tz. 22 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 S. hierzu § 14a UStG (Anhang 5) und s. Abschn. 14a.1 UStAE. In der gesetzlichen Vorschrift bzw. in der Verwaltungsvorschrift werden z. B. Fragen der Differenzbesteuerung und Besonderheiten den innergemeinschaftlichen Leistungsaustausch betreffend geregelt. Unter anderem ist in § 14a Abs. 5 UStG (Anhang 5) geregelt, dass ein Unternehmer, der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorsteuerabzug bei vertretbaren Sachen

Tz. 50 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Werden Leistungen sowohl an den unternehmerischen als auch an den nicht-unternehmerischen Bereich erbracht und handelt es sich um eine vertretbare Sache (z. B. Strom, Wasser, Heizung usw.), ist die in Rechnung gestellte Vorsteuer entsprechend dem Verwendungszweck in einen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Anteil aufzuteilen (s. Abschn. 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Gesetzgeber sieht für die Anwendung der Pauschalierungsregelung folgende Voraussetzungen vor: Es muss sich um Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) handeln (hierzu zählen auch die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften – Verbände/Vereine). Die nicht rechtsfähigen P...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Wegfall von Aufzeichnungspflichten

Tz. 81 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 In der gesetzlichen Vorschrift des § 66a UStDV (Anhang 6) ist geregelt, dass die in § 23a UStG (Anhang 5) genannten Einrichtungen von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und 6 UStG (Anhang 5) befreit sind, wenn sie die Vorsteuerbeträge nach dem im § 23a UStG (Anhang 5) festgelegten Durchschnittssatz von 7 % der steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 83 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei gemischt genutzten Grundstücken ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen nach dem Umsatzschlüssel nur dann zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zuordnung (z. B. Nutzfläche, Kubikmeter umbauter Raum etc.) möglich ist. Der EuGH hat dieses mit seinem Urteil vom 09.06.20...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Regelung bis 31.12.2002

Tz. 94 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind nur zu 50 % abziehbar, wenn sie auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete oder den Betrieb von Fahrzeugen i. S. v. § 1b Abs. 2 UStG a. F. entfallen und diese Fahrzeuge für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Vorsteuerausschluss

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Auch wenn die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, heißt das für den Verband/Verein noch nicht, dass die dem Grunde nach in Rechnung gestellten Beträge der Höhe nach abzugsfähig sind. Werden die erbrachten Eingangsleistungen zur Ausführung von steuerfreien Ausgangsleistungen verwendet, tritt insoweit ein Vorsteuerausschluss ein. Für Verb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Kleinbetragsrechnungen

Tz. 16 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 EUR (seit dem 01.01.2017, bis zum 31.12.2016 waren es 150 EUR) nicht übersteigt (s. § 33 UStDV, Anhang 6) müssen mindestens folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum der Rechnung, die Menge und die Art der gelieferten G...mehr