Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Kindesunterhalt (§ 76 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Kindergeld kann nach § 76 S 1 EStG nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden. Diese bestehen nach § 1601 BGB unter Verwandten in gerader Linie, also für das leibliche Kind (s für das nichteheliche Kind § 1615a BGB) gegenüber seinen Eltern, für das Enkelkind gegenüber seinen Großeltern und für das angenommene (A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rn. 21 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Grundlage der Pfändung ist ein vollstreckbarer Titel (Wendl in H/H/R, § 76 EStG Rz 4 (06/2020)), der für die hier relevante Pfändung des Kindergeldanspruchs auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes gerichtet sein muss. Hierauf beruht der im Zivilvollstreckungsverfahren vom Amtsgericht erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / aa) Allgemeine Grundsätze

Die Positionen der Beteiligten stehen in einem gewissen Spannungsverhältnis:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsberechtigte Kinder

Rn. 9 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Auszahlungsempfänger nach § 74 Abs 1 S 1 EStG kann nur das Kind des Kindergeldberechtigten sein, für das das Kindergeld festgesetzt worden ist. Die Regelung betrifft in der Praxis überwiegend Kinder, die den elterlichen Haushalt verlassen haben, Wendl in H/H/R, § 74 EStG Rz 9 (06/2020). Voraussetzung für eine Abzweigung ist ferner, dass das K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die nicht bloß abstrakt, sondern im Einzelfall konkret festzustellende Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten korrespondiert mit der anspruchsbegründenden Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes (vgl § 1602 BGB; BFH vom 16.04.2002, VIII R 50/01, BStBl II 2002, 575; BFH vom 17.03.2006, III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285). Der Unter...mehr

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FF 06/2024, Schutz Minderjä... / Einführung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen beschlossen. Das vorgeschlagene Gesetz betrifft Ehen, bei denen mindestens eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein. Das soll auch dann gelten, wenn sie im Ausland nach dem dort g...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / c) Verrechnung mit Forderungen

Häufig wird die Zugewinnausgleichsforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen ganz oder teilweise erfüllt. Wird der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Wirtschaftsgütern erfüllt, liegt darin eine entgeltliche Leistung und damit eine entgeltliche Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter vor.[8] Das Gleiche gilt, wenn z.B. eine offene Unterhaltsforderung durch die Hin...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / b) Mögliche weitere Auswirkungen von Kontenplünderungen

Die Kontenplünderung kann als Untreue strafbar sein[26] und damit zur Unterhaltsverwirkung gem. § 1579 Nr. 3 BGB führen.[27] Die Hürden der "Verwirkung" nach § 27 VersAusglG und § 1381 BGB hingegen sind deutlich höher und werden eher nicht erfüllt sein.[28]mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / b) Beispiel 2

Bis zum Stichtag Endvermögen ändert sich nichts, insb. erfolgt keine Rückzahlung, die Rückzahlungsansprüche werden daher bilanziert. AV Mann: 0 EUR EV Mann: 15.000 EUR zzgl. Rückzahlungsanspruch 5.000 EUR Zugewinn: 20.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 15.000 EUR abzgl. Rückzahlungsverpflichtung 5.000 EUR Zugewinn: 10.000 EUR Zugewinnausgleichsanspruch Frau: (20.000 EUR – 10.000 EUR) ...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / a) Beispiel 1

Bis zum Stichtag Endvermögen wurden die überquotal abgehobenen 5.000 EUR an den Mann zurückbezahlt (also der vom Mandanten gewünschte Fall), Rückzahlungsansprüche sind daher nicht mehr zu bilanzieren (AV = Anfangsvermögen, EV = Endvermögen). AV Mann: 0 EUR EV Mann: 20.000 EUR Zugewinn: 20.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 10.000 EUR Zugewinn: 10.000 EUR Zugewinnausgleichsanspruch Fra...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / a) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Trotz der Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung zu beantragen, ist ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterhaltsantrag im ordentlichen Verfahren grundsätzlich zu bejahen; es kann also nicht etwa deshalb verneint werden, weil in Form der einstweiligen Anordnung ein einfacherer und billigerer Weg zur Verfügung stünde. Dies hängt mit den zahlreichen Unterschieden zwischen b...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 1. Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen ist nicht dadurch eingeschränkt, dass noch ein Zugewinnausgleich durchzuführen ist, vielmehr sind, wie immer bei gegenseitigen Ansprüchen der Ehegatten, diese Ansprüche als Aktivum bzw. die Verbindlichkeiten als Passivum bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.[20] Häufig (aber eben nicht immer) spielt es kei...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / c) Beispiel 3

Bis zum Stichtag Endvermögen ändert sich nichts, insb. erfolgt keine Rückzahlung, die Rückzahlungsansprüche werden nicht bilanziert. AV Mann: 0 EUR EV Mann: 15.000 EUR Zugewinn: 15.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 15.000 EUR Zugewinn: 15.000 EUR Zugewinnausgleichsanspruch Frau: (15.000 EUR – 15.000 EUR) : 2 = 0 EUR, gleichzeitig muss sie nichts zurückbezahlen; die Frau hat am Ende 1...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 2. Ausnahme bei Abhebungen nach der Trennung

In folgenden Konstellationen gibt es – ausnahmsweise – keinen Rückforderungsanspruch, obwohl die Kontenplünderung nach der Trennung erfolgt ist:mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / d) Beispiel 4:

Bis zum Stichtag Endvermögen erfolgt keine Rückzahlung, allerdings verbraucht die Frau vom abgehobenen Geld 5.000 EUR, die Rückzahlungsansprüche werden daher bilanziert. AV Mann: 0 EUR EV Mann: 15.000 EUR zzgl. Rückzahlungsanspruch 5.000 EUR Zugewinn: 20.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 10.000 EUR abzgl. Rückzahlungsverpflichtung 5.000 EUR Zugewinn: 5.000 EUR Zugewinnausgleichsanspr...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 10 Internationales

OLG Bremen, Beschl. v. 10.4.2024 – 5 UF 75/23 Die Übergangsbestimmung des Art. 56 Abs. 3 des Haager Übereinkommens über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (HUÜ 2007), wonach der Vollstreckungsstaat nach diesem Übereinkommen nicht verpflichtet ist, eine Entscheidung oder Unterhaltsvereinbarung in Bezug auf Zahl...mehr

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FF 06/2024, Mit Vollgas ode... / IV. Zusammenfassung und Ergebnis

1. Die einstweilige Anordnung auf Unterhalt ist und bleibt ein "scharfes Schwert", mit dem unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Beteiligten behutsam umgegangen werden sollte. 2. Im Rahmen summarischer Verfahren sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso geringer, je dringender die Bedürfnislage beim Gläubiger ist, dagegen umso höher, je weniger de...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / Einführung

Nicht selten kommen Mandanten gleich zur ersten Beratung mit dem akuten Problem, dass der Ehegatte das eigene oder gemeinsame Konto[1] zeitlich rund um die Trennung "geplündert" hat und verlangen vom Anwalt ihres Vertrauens eine schnelle Lösung. Weder die Prüfung noch die Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten geht meist so schnell wie erwartet – und die Wechselwirkung sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Vorschrift, die inhaltlich den §§ 48, 49 und 50 SGB I entspricht (BT-Drucks 13/1558, 162), durchbricht den Grundsatz, dass das Kindergeld an sich an einen der Anspruchsberechtigten iSd §§ 62–64 EStG auszuzahlen ist. Durch diese Abzweigung wird erreicht, dass das Kind oder diejenige Person unmittelbar das Kindergeld ausbezahlt erhält, die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abtretung

Rn. 50 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 46 Abs 1 AO können noch nicht erfüllte Kindergeldansprüche, die nach § 31 S 3 EStG als Steuervergütung gewährt werden, auch abgetreten werden, V 24.3 Abs 1 S 1 DA-KG 2023. Nach § 400 BGB ist die Abtretung jedoch ausgeschlossen, soweit die Forderung/der Anspruch unpfändbar ist. Der Pfändungsschutz des § 76 EStG gilt auch für die Abtretu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach BT-Drs 13/1558, 162 gewährt die Vorschrift – wie bereits bisher § 54 Abs 5 SGB I – einen besonderen Pfändungsschutz für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt. Das Kindergeld soll für den Unterhalt des Kindes verfügbar sein, Selder in Brandis/Heuermann, § 76 EStG Rz 1 (10/2021). Das Kindergeld soll nur wegen der gesetzlichen Unterhaltsansp...mehr

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FF 06/2024, Schutz Minderjä... / 1

Zitat "Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung. Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen. Wir halten am Verbot von Minderjährigenehen in Deutschland fest. Wir akzeptieren keine im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen, wenn auch nur einer der Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Zuglei...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 6. Mittellose Betreute

Rz. 43 Da die Inanspruchnahme des Betreuten gem. § 16 Abs. 1 VBVG auf dessen einzusetzende Mittel nach § 1880 BGB beschränkt ist, steht dem Betreuer der Vergütungsanspruch neben dem mittellosen Betreuten auch gegen die Staatskasse zu. Bei Mittellosigkeit des Betreuten i.S.d. § 1880 BGB kann der Betreuer die ihm nach § 1875 Abs. 2 BGB i.V.m. dem VBVG zustehende Vergütung somi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Pfändung des Zählkind-Vorteils (§ 76 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Da Kindergeld auch wegen nicht erfüllter Unterhaltsansprüche eines Zählkindes pfändbar war (s Rn 4), müssen diese Kinder bei der Verteilung des durch sie bedingten Erhöhungsbetrages ebenfalls berücksichtigt werden. § 76 S 2 Nr 2 EStG bestimmt daher die gleichmäßige Verteilung dieses Zählkind-Vorteils auf alle Kinder, die bei der Kindergeldfe...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wünsche des Betroffenen

Rz. 86 Ob sich der Betreuer bei der Vermögenssorge nach den Wünschen des Betroffenen zu richten hat oder ihm vorrangig die Aufgabe obliegt, dessen Vermögen zu erhalten und/oder zu mehren, ist einzelfallabhängig zu beurteilen. Die Richtschnur bildet § 1821 BGB. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Betreuer den Wünschen des Betreuten vorrangig zu entsprechen hat, soweit dies de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wirkung der Abzweigung

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Abzweigung bewirkt lediglich den Übergang des Anspruchs auf Auszahlung des Kindergeldes auf das Kind oder den Dritten, der Kindergeldanspruch selbst steht hingegen unverändert dem nach den §§ 62–64 EStG Kindergeldberechtigten zu, BFH vom 24.08.2001, VI R 83/99, BStBl II 2002, 47. Erfolgt eine Abzweigung, ist der Kindergeldberechtigte nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / II. Andere Hilfen – das Jugendamt

Wie unter I. erfahren, dient das BerHG als subsidiäre staatliche Unterstützung. Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die Beratungshilfe andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, son...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.2 Andere Wirkungen des Urteils

Rz. 42 Von der Rechtskraft sind andere Wirkungen des Urteils zu unterscheiden, insbesondere: die Innenbindung des Gerichts gemäß § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG). Nach § 318 ZPO ist das Gericht an die Entscheidung, die in dem von ihm erlassenen End- und Zwischenurteil enthalten ist, gebunden. Damit besteht innerhalb der Instanz ein Aufhebungs-, Abänderungs- und Abweichungsverbo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5.6 Andere Einkünfte als das Arbeitsentgelt

Rz. 858 Durch die Neufassung des § 1 Abs. 3 KSchG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass im Rahmen der Sozialauswahl keine anderen als die in der Vorschrift genannten Kriterien in die Auswahlentscheidung einzubeziehen sind. Damit ist jedoch noch nichts darüber gesagt, ob der Arbeitgeber noch andere Sozialmerkmale berücksichtigen darf (vgl. auch Rz. 849). Nach der Entwurfsbeg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 54 Veräußerung i. S. d. § 16 EStG ist jede entgeltliche Übertragung des privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern auf eine andere natürliche oder juristische Person. Die Veräußerung umfasst nicht nur das schuldrechtliche – ggf. auch gesellschaftsrechtliche – Verpflichtungsgeschäft, sondern auch den dinglichen Übereignungsvorgang. Vom Begriff ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.3 Unterhaltspflichten

Rz. 841 Im Rahmen der Sozialauswahl sind ferner die Unterhaltspflichten der einzubeziehenden Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Je stärker ein Arbeitnehmer durch Unterhaltspflichten finanziell belastet wird, desto höher ist sein Schutzniveau. So ist ein Interessenausgleich, im Rahmen dessen bei der Gewichtung der Sozialfaktoren die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten a...mehr

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FF 05/2024, Schutz Minderjä... / 2. Neu: Unterhaltsansprüche bei unwirksamer Minderjährigenehe

Ist eine Ehe nach deutschem Recht unwirksam, weil lediglich eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, so soll diese Person künftig Unterhaltsansprüche gegen die andere Person geltend machen können. Zu diesem Zweck soll das differenzierte System der bestehenden gesetzlichen Vorschriften über eheliche und nacheheliche Un...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 3 Unterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 20.9.2023 – 13 UF 104/23 1. Nach §§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam und daher nach § 134 BGB nichtig. Die Vorschrift hat sowohl individuelle als auch öffentliche Interessen im Blick und will verhindern, dass sich der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit durch Dispositi...mehr

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FF 05/2024, Schutz Minderjä... / Einführung

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen veröffentlicht. Das vorgeschlagene Gesetz betrifft Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland auch künftig unwirksam sein – und zwar auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort ge...mehr

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FoVo 05/2024, Der Antrag au... / 1

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) insgesamt zwei Seiten. Er wird ergänzt durch die Anlage 5 zur ZVFV, den Entwurf eines Pfändungsbeschlusses und/oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie je nach dem zu vollstreckenden Anspruch ...mehr

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ZErb 05/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte Ziff. 2 wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschl. des AG – Nachlassgericht – Bad Säckingen v. 25.7.2023. Mit dem angegriffenen Beschluss hat das AG die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Tatsachen als festgestellt erachtet, wonach die Beteiligten Ziff. 1 und Ziff. 3 Miterben zu je ½ nach K geworden sind. Den Erbscheinsantrag der Beteiligten...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / f) Unterhaltsanspruch

Rz. 75 Wird für eine auf Zahlung von Unterhalt gerichtete Klage plausibel ein bestimmtes monatliches Einkommen des selbstständig tätigen unterhaltspflichtigen Ehegatten vorgetragen, darf dieser sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken. Er ist vielmehr gehalten, diesem Vorbringen positive Angaben entgegenzusetzen.[198] Vorwerk [199] empfiehlt einen vorsichtigen Klage...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

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Sauer, SGB III § 332 Überga... / 2.1 Regelfall der Überleitung

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt die Agentur für Arbeit, Ansprüche gegen Dritte auf sich überzuleiten und damit einen Forderungsübergang zu bewirken. Eine Überleitung setzt voraus, dass der derzeitige oder frühere Bezieher von Leistungen nach dem SGB III, insbesondere bzw. typischerweise Alg, der Bundesagentur für Arbeit gegenüber erstattungspflichtig nach § 50 SGB X oder eine...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 4.1 Bestreitung des Lebensunterhalts

Eine zeitlich befristete Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn der Beschäftigte damit seinen Lebensunterhalt überwiegend oder in einem solchen Umfang erzielt, dass seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung beruht. Hierbei ist nicht allein auf die Verhältnisse während der Dauer der befristeten Beschäftigung abzustellen, sondern es s...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 2.2 Angestellte der Stufe 2 mit Kind

Kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag – die Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 3 ff. – erhalten Angestellte der Stufe 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder der §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Die Stufe richtet si...mehr

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Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.4 Überleitung von Ansprüchen gegen Dritte

Rz. 21 Ansprüche des Leistungsberechtigten gegen Dritte (z. B. Unterhaltsansprüche) kann die zuständige Behörde gemäß Abs. 4 nach Maßgabe des entsprechend geltenden § 93 SGB XII auf sich überleiten und dann geltend machen. Die für die Sozialhilfe bestehenden Einschränkungen der Überleitung von Unterhaltsansprüchen gemäß § 94 SGB XII gelten für das AsylbLG nicht. Überleitungs...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.3 Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist dann nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 538 EUR monatlich überschreitet. Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 538 EUR ist die Berufsmäßigkeit also nicht zu prüfen. Die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR ist ein Monatswert, der auch dann gilt, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gesetzliche, keine vertraglichen Unterhaltsansprüche.

Rn 4 Die Vorschrift erfasst ausdr nur gesetzliche Unterhaltsansprüche, sodass Verfahren, die rein vertragliche Unterhaltsansprüche betreffen (zB Unterhalt zwischen Verwandten in der Seitenlinie, vgl zB Grüneberg/v Pückler § 161 Rz 2), nicht zu den Unterhaltsverfahren iSv Abs 1 gehören. Soweit insoweit eine Zuständigkeit des Familiengerichts gem § 266 I Nr 3 gegeben ist, find...mehr