Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / 1. Voraussetzungen der Unterhaltstatbestände

Der Unterhaltsberechtigte hat die Darlegungs- und Beweislast für alle Tatbestandsvoraussetzungen der Norm, auf die er seinen Trennungs- oder nachehelichen Unterhaltsanspruch stützt (§§ 1361, 1570 ff. BGB). Hierzu gehört auch die durchgehende Bedürftigkeit seit Rechtskraft der Scheidung.[5] a) Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes gemäß § 1570 BGB Den wegen der Betreuung eines...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / II. Trennungsunterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte nach § 1361 BGB von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Der Trennungsunterhalt ist ein einheitlicher Unterhalt, der anders als der nacheheliche Unterhaltsanspruch nicht in einzelne Unterhaltstatbestände aufgegliedert ist. Der ...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / b) Unterhalt wegen Alters gemäß § 1571 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, soweit von ihm im Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1572 (Unterhalt wegen Krankheit) oder 1573 BGB (Unterhalt bis zur Erlangung einer angemessenen Erwerbstätigkeit) w...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / d) Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 1 BGB

Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570–1572 BGB hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570–1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. In...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / c) Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen gemäß § 1572 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Teil Unterhalt verlangen, soweit und solange ihm vom Zeitpunkt der Scheidung, der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB an wegen Krankheit oder anderer Gebr...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / g) Unterhalt aus Billigkeitsgründen gemäß § 1576 BGB

Ein geschiedener Ehegatte kann nach § 1576 BGB Unterhalt von dem anderen Teil verlangen, soweit und solange von ihm aus sonstigen schwerwiegenden Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig wäre. Die gegenüber anderen Unterhaltstatbeständen subsidiäre Vorschrift hat...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / III. Die Bemessung des Anspruchs

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs des das Kind betreuenden Elternteils hängt von dessen Bedarf und Bedürftigkeit sowie von der Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils ab. Die Eltern sind wechselseitig verpflichtet, einander Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen zu erteilen (§ 1603 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1605 BGB). 1. Bedarf Der Bedarf[55] richtet sich nach der Lebensstellun...mehr

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AGS 7/2015, Abhilfemöglichk... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller, vertreten durch seine Mutter, hat seinen Vater, den Antragsgegner, auf rückständigen und künftigen Kindesunterhalt in Höhe von 136 % des Mindestunterhalts in Anspruch genommen. Die Mutter hat sich mit dem Antragsgegner vor dem FamG gem. § 278 Abs. 6 ZPO über ihre dort geltend gemachten eigenen Unterhaltsansprüche aus § 1615l BGB verglichen. In diesem Vergl...mehr

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FF 7+8/2015, Darlegungs- un... / I. Familienunterhalt

Der Familienunterhalt nach § 1360a BGB umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Der Familienunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere an ...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Für die Geltendmachung des Betreuungsunterhalts für die Vergangenheit müssen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1 S. 1 BGB, also eine Aufforderung zur Auskunftserteilung, eine Inverzugsetzung oder aber die Rechtshängigkeit des Unterhaltsanspruchs vorliegen. Die in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltene Verweisung auf § 1613 BGB ist als Rechtsgrundverweisung anzuse...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 2. Rang des Anspruchs

Gemäß der durch § 1609 BGB vorgegebenen Rangfolge gehen nur die Ansprüche minderjähriger unverheirateter Kinder des nach § 1615l BGB unterhaltspflichtigen Elternteils und die Ansprüche der diesen gleichgestellten privilegierten volljährigen Kinder (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) dem Betreuungsunterhaltsanspruch des anderen Elternteils vor (§ 1609 Nr. 1 BGB). Dessen Anspruch steht i...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / 2. Entwicklung des Familienrechts

Das Familienrecht, namentlich das Unterhaltsrecht, hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung in Gesetz und Rechtsprechung genommen. Die Änderung der Rechtsprechung zur Begrenzung und Befristung von Unterhaltsansprüchen, angestoßen durch das Urteil des BGH vom 12.4.2006 (Az.: XII ZR 240/03 = FamRZ 2006, 1006) und die wesentliche Veränderung des gesamten Unterhaltsrec...mehr

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FF 7+8/2015, Ausgleichspfli... / 3 Anmerkung

Auch wenn das Zweikontenmodell im Blickfang des amtlichen Leitsatzes steht: Die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung erwächst nicht aus steuerlichen Aspekten. Im Kern geht es um die verschiedenen Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten, wenn einer von beiden über den Trennungszeitpunkt hinaus die Raten für Darlehen zahlte, die auch im Interesse des anderen aufgenommen ...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Gleichrang

Steht der Unterhaltsanspruch des neuen Ehegatten wegen der Geburt eines Kindes mit dem Anspruch des geschiedenen Ehegatten aus langer Ehe in gleichem Rang, liegt ein relativer Mangelfall vor, der zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten nach Billigkeit führt. Dabei ist die vom Tatrichter gewählte Methode der Dreiteilung des vorhandenen Gesamteinkom...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Vertraglicher oder gesetzlicher Unterhalt

Der BGH[50] bekräftigt seine ständige Rechtsprechung,[51] wonach der Wille, den Unterhaltsanspruch auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihm damit das Wesen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu nehmen, nur bei besonderen dafür sprechenden Umständen angenommen werden kann. Selbst wenn der gesetzliche Unterhaltsanspruch in verschiedener Hinsicht, vor allem in Bez...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / Leitsatz

1. Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. 2. Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch dem...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Vorrang des geschiedenen Ehegatten

Der wegen langer Dauer der geschiedenen Ehe (über 31 Jahre) nach § 1609 Nr. 3 BGB nachrangige Unterhaltsanspruch des kinderlosen neuen Ehegatten ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit nach § 1581 BGB grundsätzlich nicht als sonstige Verpflichtung zu berücksichtigen. Vielmehr wirkt sich bei der Billigkeitserwägung nach § 1581 BGB der Vorrang des geschiedenen Ehegatten in Höhe d...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / III. § 1570 BGB

Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Tätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht.[30] Die Ausübung einer auch vollschichtigen Berufstätigkeit ist lediglich ein Indiz für die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Arbeitsmöglichkeit im konkreten Fall. Der BGH wied...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

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FF 6/2015, Anrechnung fikti... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrem Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 10.10.2014, mit dem ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen den Antrag ihrer heute 11-jährigen Tochter, sie mit Wirkung ab dem 1.3.2014 zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten, mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen wur...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VI. § 1581 BGB

In einem entschiedenen Fall[44] geht es um das Zusammentreffen des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau aus einer langen Ehe mit dem Anspruch der neuen Ehefrau vor und nach der Geburt eines Kindes und das für die Bemessung des Kindesunterhalts maßgebliche Einkommen. Beide geschiedenen Ehegatten sind im Rentenalter. 1. Vorrang des geschiedenen Ehegatten Der wegen langer...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Vertretung des Kindes beim Wechselmodell

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dieses bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gesetzlich vertreten. Ein Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung liegt, der mithin die elementaren Lebensbedürfnisse ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Familienzuschlag

Der der Berechnung des Ruhegehalts eines Beamten nach § 50 Abs. 1 BeamtenVG i.V.m. § 40 Abs. 1 BBesG zugrunde liegende Familienzuschlag wird sowohl wegen der Unterhaltsbelastungen aus der geschiedenen Ehe als auch wegen der wirtschaftlichen Belastungen aus der neuen Ehe gewährt und ist deswegen bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs der geschiedenen Ehefrau nur hälftig zu...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / VII. § 1716 BGB

Eine Schadensersatzpflicht des zum Beistand bestellten Jugendamts für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind kommt, gestützt auf § 839 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG und § 1718 S. 2 BGB i.V.m. §§ 1833 Abs. 1 S. 1, 1915 Abs. 1 S. 1 BGB, in Betracht, wenn dieses nicht beachtet hat, dass das Kind wegen Erlangung einer höheren Altersgruppe und wegen ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / V. § 1611 BGB

Eine schwere Verfehlung im Sinn von § 1611 BGB kann regelmäßig nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Unterhaltspflichtigen angenommen werden. Diese kann sich in einzelnen besonders schwerwiegenden Verfehlungen zeigen. Sie kann sich aber auch aus einer Gesamtschau des Verhaltens des Unterhaltsber...mehr

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FF 5/2015, Einsatz eines lo... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 11.12.2014 befasst sich schwerpunktmäßig mit der Frage, in welchem Umfang ein Unterhaltspflichtiger einen Splittingvorteil aus einer neuen Ehe für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes einsetzen muss. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller, der in Vollzeit als Möbelmonteur/Umzugshilfe bei einer Möbelspedition arbei...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 2 Gründe:

[8] Die Revision ist teilweise begründet. [9] A. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [10] Auch bei Anwendung des § 1578b Abs. 2 i.V.m. § 313 BGB sei der Unterhalt der Ehefrau nicht zu befristen. Sie habe erhebliche, nicht mehr zu kompensierende ehebedingte Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen erlitten. Die Ehefrau habe ihren bereits drei Jahre...mehr

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FF 5/2015, Vermögensauseinandersetzung, § 1615l BGB; Reformgesetze (§ 1578b, § 1570 BGB und FamFG)

Interview mit Reinhardt Wever, Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen Reinhardt Wever FF/Schnitzler: Sie sind seit Jahren Vorsitzender Richter eines Familiensenats des OLG Bremen und gleichzeitig Vizepräsident. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Wever: Zurzeit arbeiten in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in B...mehr

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FF 5/2015, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

BVerfG, Beschl. v. 24.2.2015 – BvR 472/14 Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sogenannten Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Dafür bedarf es einer hinreichend deutlichen Grundlage im ...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 1 Tatbestand:

[1] Der 1949 geborene Kläger begehrt mit seiner Klage Abänderung eines zugunsten seiner von ihm geschiedenen und am 2.6.2013 verstorbenen Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) titulierten Unterhaltsanspruchs. Aus der 1977 geschlossenen Ehe sind die 1979 und 1981 geborenen Söhne hervorgegangen; diese haben als Erben der Ehefrau den Rechtsstreit aufgenommen (im Folgenden: Beklagte)....mehr

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Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im Ausland ansässigen Angehörigen i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

Leitsatz 1. Das jederzeitige Bereitstehen für einen eventuellen Pflegeeinsatz bei behinderten Angehörigen ("Pflege auf Abruf") ist kein besonderer Umstand, der die generelle Erwerbsobliegenheit volljähriger Personen entfallen lässt. 2. Der Steuerpflichtige hat grundsätzlich nachzuweisen, dass sich die unterhaltene Person um eine Beschäftigung bemüht hat. Fehlt es hieran, komm...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 3. Gesamtschuld bei bestehender Unterhaltspflicht

Ein für die Praxis wichtiges Thema ist das Zusammenspiel von Gesamtschuld und Unterhalt. Was ist zu beachten, wenn Gesamtschuld und Ehegattenunterhaltspflicht zusammentreffen? Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts wird mit der Gesamtschuld folgendermaßen umgegangen, nehmen wir dabei das Beispiel der Alleinverdienerehe: Der allein verdienende Ehemann trägt die gesamtschul...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 3. Geltendmachung für die Vergangenheit

Eine wichtige Grundregel zum Gesamtschuldnerausgleich ist schließlich die, dass der interne Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der an den gemeinsamen Gläubiger zahlt, automatisch entsteht. Der Anspruch bedarf keiner Aktivierung, etwa durch ein Zahlungsverlangen gegenüber dem Mitgesamtschuldner. Beteiligung an der Gesamtschuld kann also grundsätzlich ohne Weiteres auch ...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 2 Anmerkung

Die Beistandschaft des Jugendamtes ist ein freiwilliges Angebot des Staates zur Hilfe in Unterhaltsangelegenheiten und zur Feststellung der Vaterschaft. Sie ist aus der früheren Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder hervorgegangen, steht aber jetzt für alle Kinder offen und betont den Grundsatz der Freiwilligkeit. Gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB wird das Jugendamt auf schri...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 3. Einzelne Angelegenheit oder bestimmte Art von Angelegenheiten

§ 1628 BGB setzt weiter voraus, dass die Eltern sich "in einer einzelnen Angelegenheit" oder in einer "bestimmten Art von Angelegenheiten" der elterlichen Sorge nicht einigen können. Die Vorschrift betrifft daher einzelne situative Entscheidungen.[17] Durch eine überwiegend befürwortete restriktive Auslegung dieser Voraussetzung soll primär vermieden werden, dass über eine E...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 1. Grundsatz

Die elterliche Sorge umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB die Personen- und die Vermögenssorge und in beiden Bereichen sowohl die tatsächliche Sorge als auch die rechtliche Vertretung des minderjährigen Kindes. Letztere ist in § 1629 BGB geregelt, der in Abs. 1 S. 1 bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern vom Grundsatz der Gesamtvertretung ausgeht. § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB sieh...mehr

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FF 4/2015, Beistandschaft d... / 1 Gründe:

I. [1] Die minderjährige Antragstellerin begehrt von ihrer Mutter, der Antragsgegnerin, Zahlung von Kindesunterhalt. [2] Die getrenntlebenden Eltern der Antragstellerin sind verheiratet und üben das gemeinsame Sorgerecht aus. Die Antragstellerin lebt bei ihrem Vater, auf dessen Antrag eine Beistandschaft des Jugendamtes zur Geltendmachung von Kindesunterhalt eingerichtet wurd...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Vollstreckung

a) Die Vorschrift des § 850d Abs. 1 ZPO ist auch auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangenen Unterhaltsansprüche ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen anzuwenden. b) Die Vorschrift des § 7 Abs. 3 S. 2 UVG, die den Vorrang des unmittelbar Unterhaltsberechtigten regelt, greift auch im Verhältnis zu § 850d Abs...mehr

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FoVo 4/2015, Leistungen der Krankenkassen sind pfändbar

Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO muss ein Schuldner bei Frage 19 des weithin verwendeten Vordrucks Auskunft über Versicherungsleistungen und die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen geben. Umfassende Auskunft verlangen Gerade weil die Krankenversicherungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird regelmäßig übersehen, dass auch Ansprüche geg...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 4. Interessenkollision

Aber selbst bei unterstellter Zulässigkeit der Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis über die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes nach § 1628 BGB wäre das Erfordernis eines Ergänzungspflegers nicht gänzlich umschifft. Nach § 1796 BGB, der über § 1629 Abs. 2 S. 3 BGB auch für sorgeberechtigte Eltern gilt, kann diesen die Vertretungsmacht für einzelne Ang...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / 2. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

§ 1628 BGB setzt zwei sorgeberechtigte Eltern voraus, allerdings unabhängig davon, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder geschieden sind.[15] Entscheidend ist allein die gemeinsame Sorgeberechtigung. Sachlich muss die Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis eine Angelegenheit der elterlichen Sorge betreffen, wobei mit Blick auf § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB davon auszugehen...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / I. Anwendungsbereich

Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 (EU-UnterhaltsVO)[13] findet Anwendung, wenn es sich um einen Titel wegen Unterhalt handelt, der auf einem Familien-, Verwandtschafts-, eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruht (Art. 1 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO). Sie erfasst neben gerichtlichen Beschlüssen in Familienstreitsachen auch gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunde...mehr

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AGS 4/2015, Kosten für die ... / c) Anwaltsvergütung

Es gelten die Nrn. 3100 ff VV. Hinsichtlich der Terminsgebühr ist jedoch zu beachten, dass in dem Verfahren eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben ist (§ 38 Abs. 1 AUG), so dass die Gebühr nicht nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entstehen kann. Für die Rechtsmittelverfahren gelten wegen Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. a VV die Nrn. 3200 ff. VV. Der Gegenstand...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / Einführung

In der gerichtlichen Praxis treten zunehmend Fälle auf,[1] in denen bei gemeinsam sorgeberechtigten getrenntlebenden Eltern, die das Wechselmodell praktizieren, aber über den Unterhalt uneins sind, ein Elternteil zunächst einen Antrag nach § 1628 BGB stellt, um allein zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den anderen Elternteil befugt zu sein. Eine Ergä...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Internationales Recht

1. Art. 3 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die eine gerichtliche Zuständigkeitskonzentr...mehr

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FoVo 4/2015, Vollstreckungs... / 2 II. Die Entscheidung

Wer zu spät kommt, der bestraft sich selbst Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren "nicht in Betracht", wenn in der Vorinstanz kein Antrag auf Vollstreckungsschutz gestellt worden ist; dies gilt auch seit Einführung des FamFG unter fortwährender Heranziehu...mehr

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FF 4/2015, Wechselmodell un... / II. Rechtsprechung des BGH

Der BGH geht davon aus, dass ein Wechselmodell ein tatsächliches Gleichgewicht an erbrachter Fürsorge und Betreuung voraussetzt, wobei der zeitlichen Komponente der Betreuung indizielle Bedeutung zukommt, ohne dass sich die Beurteilung darauf beschränkt.[8] Solange einem Elternteil ein eindeutig feststellbares, wenn auch nicht notwendigerweise großes Übergewicht bei der tats...mehr