Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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Estland / 2. Erbvertrag

Rz. 41 Ein Erbvertrag[28] wird in notariell beurkundeter Form zwischen dem Erblasser und dem Vertragspartner geschlossen und kann folgende Vereinbarungen beinhalten: Der Erbvertrag...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / c) Rechtsfolge

Rz. 411 Liegen die Voraussetzungen nach § 907 ZPO vor, kann dies die die Pfändung für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zum Ruhen bringen. Die Zeitspanne von zwölf Monaten ist eine Obergrenze ("bis zu"), die nicht schematisch zur Regel werden darf. Vielmehr muss das Vollstreckungsgericht abwägen, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Verbesserung der Einkommensverhältnis...mehr

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Estland / 5. Außerordentlicher Ausschluss vom Pflichtteil (Enterbung)

Rz. 32 Der Erblasser kann testamentarisch oder im Erbvertrag verfügen, dass der Erbe seinen Pflichtteil nicht bekommt, wenn Letzterer gegen den Erblasser, seinen nahen Verwandten, seinen Ehegatten, seinen registrierten Lebenspartner oder gegen eine andere besonders nahestehende Person des Erblassers eine Straftat verübt hat oder wenn er seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / e) Erbunwürdigkeit

Rz. 23 Eine weitere Voraussetzung für die Erbfolge ist die Erbwürdigkeit. Die drei Erbgesetze in BuH benennen enumerativ die Gründe für die Erbunwürdigkeit, allerdings mit einigen redaktionellen Unterschieden, Art. 158 ErbG FBuH, Art. 149 ErbG RS, Art. 163 ErbG BD BuH. Rz. 24 Als erbunwürdig werden Erben betrachtet, die gegen das Wohlergehen des Erblassers gehandelt haben:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Berücksichtigung weiterer Unterhaltsberechtigter

Rz. 107 Hat der Schuldner neben dem pfändenden Unterhaltsberechtigten weiteren Personen Unterhalt zu gewähren, so ist zunächst anhand von § 850d Abs. 2 ZPO der Rang des pfändenden Unterhaltsberechtigten zu bestimmen, der auch in Bezug auf rückständige Unterhaltsansprüche gilt.[100] Während bei der Pfändung "normaler" Geldforderung gem. § 804 Abs. 3 ZPO gilt: "Wer zuerst komm...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 1. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 178 Soweit Sozialansprüche pfändbar sind, wie etwa das Wohngeld, die Arbeitslosenhilfe oder Leistungen der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe nach SGB II bzw. XII ("Hartz IV") stellt sich die Frage, wie der Gläubiger hier die notwendigen Informationen erhält. Rz. 179 Vor der eigentlichen Vollstreckung hat der Gläubiger nur in ausgewählten Fällen eine Auskunftsmöglichkeit. Na...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Allgemeines

Rz. 157 Die Höhe des nach § 850c ZPO pfändbaren Einkommensteils hängt maßgeblich von der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners ab. Als unterhaltsberechtigt sind die Personen zu berücksichtigen, denen der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt zu gewähren hat. Hierzu zählen der Ehegatte (§§ 1360, 1360a, 1361 BGB), der frühere Ehegatte (§§ ...mehr

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Unterhaltsvorschuss / 1.4 Unterhaltsgeldzahlung durch den Staat

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber der unterhaltssäumigen Mutter oder dem Vater erlischt nicht durch die Zahlung des Unterhalts durch den Staat. Die Unterhaltsansprüche gehen in Höhe der bewilligten Unterhaltsleistung auf die zuständige Stelle über. In der Regel handelt es sich bei der zuständigen Stelle um das Jugendamt. Es fordert deshalb die entstandenen Kosten d...mehr

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Notwendiger Lebensunterhalt... / 2.1 Nachrangigkeitsgrundsatz

Ein wesentliches Prinzip der Sozialhilfe ist der Nachrangigkeitsgrundsatz. Erst, wenn keine anderen vorrangigen Ansprüche auf staatliche oder nichtstaatliche Leistungen vorhanden sind und der Antragsteller sich nicht selbst helfen kann, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII möglich.[1] Im 11. Kapitel des SGB XII ist der notwendige Einsatz eventuell vorhandener Eink...mehr

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Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

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Deutschland / IV. Pflichtteilsentziehung

Rz. 105 Das Pflichtteilsrecht kann den Berechtigten nur unter den in § 2333 BGB geregelten, engen Voraussetzungen entzogen werden (sog. Pflichtteilsentziehung). Erforderlich ist beispielsweise, dass der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen nach dem Leben trachtet. Weitere Gründe sind Verbrechen oder schwere vorsätzliche Vergehen gegen den Erb...mehr

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Teilzeitausbildung / 11 Unterhaltsleistungen

Auch während einer Teilzeitausbildung kann noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bestehen. Dieser dürfte im Allgemeinen problemlos sein, solange es sich um eine Erstausbildung handelt, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Ein solcher Unterhaltsanspruch kann sich ggf. auch gegen den Ehegatten des oder der Auszubildenden richten. Hierzu können Informatio...mehr

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Slowenien / B. Grundlagen

Rz. 9 In der Republik Slowenien ist das Erbrecht in der Verfassung[26] verankert (Art. 33). Das Gesetz über die Erbfolge [27] (ErbG), anwendbar seit 1.1.1977 und mehrfach novelliert,[28] regelt sowohl das materielle Erbrecht als auch das Verfahrensrecht. Rz. 10 Den Gegenstand der Erbfolge bilden Sachen und Rechte, deren Eigentümer bzw. Inhaber eine Einzelperson ist (Art. 2 Erb...mehr

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Dänemark / V. Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten

Rz. 62 Das 4. Kapitel (§§ 35 bis 39 ARL) regelt umfassend den Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten (arvehenstand for længstlevende ægtefælle). Das Nachlassgericht kann nach § 35 Abs. 1 ARL einem Ehegatten ganz oder teilweise gegenüber einem Abkömmling nach dem zuerst verstorbenen Ehegatten Erbschuldenaufschub gewähren, wenn dieser die Erbschulden (gegenüber dem...mehr

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Frankreich / 5. Verzicht auf die Herabsetzungsklage und das Noterbrecht

Rz. 129 Nach Art. 929 ff. C.C. ist es seit 1.1.2007 zulässig, dass ein Noterbe bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf eine spätere Herabsetzungsklage verzichtet. Ein solcher Verzicht bezieht sich nur auf das Noterbrecht, lässt jedoch das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden unberührt. Nach Art. 929 Abs. 1 S. 2 C.C. kann der Verzicht auf die Herabsetzungsklage nur zugunste...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Klageerwiderung auf Drittschuldnerklage – Rüge der Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 291 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.21: Klageerwiderung auf Drittschuldnerklage – Rüge der Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme An das Arbeitsgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ (Az: _________________________) bestelle ich mich für die Beklagte und werde beantragen,mehr

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Slowakei / 3. Zweite Ordnung

Rz. 18 In der zweiten Ordnung erben gem. § 474 Abs. 1 BGB der Ehegatte, die Eltern des Erblassers und Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor seinem Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt versorgt haben oder auf den Unterhalt des Erblassers angewiesen waren. Die Erben der zweiten Ordnung erben, wenn es keine erb...mehr

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Polen / 3. Pflichtteilsberechnung

Rz. 61 Gemäß Art. 992 ZGB sind bei der Festlegung des Erbteils, der die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils bildet, auch erbunwürdige Erben sowie Erben zu berücksichtigen, die die Erbschaft ausgeschlagen haben. Dagegen werden die Erben, die auf die Erfolge verzichtet haben oder enterbt worden sind, nicht berücksichtigt. Weiter werden bei der Berechnung des Pflichtte...mehr

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Belgien / 6. Pflichtteil

Rz. 75 Das belgische Recht begrenzt die Befugnis, Verfügungen von Todes wegen zu errichten (und lebzeitige unentgeltliche Verfügungen vorzunehmen; siehe dazu Rdn 95), zugunsten von sogenannten Pflichtteilerben.[99] Zu diesem Personenkreis zählen die Abkömmlinge und der Ehegatte des Erblassers, Art. 4.415 ff. ZGB. Aszendenten sind mit der belgischen Erbrechtsreform zum 1.9.20...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Gegenstandswerte in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 107 In der Mobiliarzwangsvollstreckung bestimmen sich die Gegenstandswerte für die anwaltliche Vergütung nach § 25 RVG. Rz. 108 Hinweis Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers wird nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz mit Festgebühren vergütet. Dies gilt ebenso für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichtes bei bestimmten Anträgen innerhalb der Mobiliarzwangsvollstreckung...mehr

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Ungarn / 7. Nichteheliche Lebenspartner

Rz. 77 Nach dem neuen ungarischen Recht entsteht zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern für die Dauer des Zusammenlebens ein gesetzlicher Güterstand, dessen Regeln der Zugewinngemeinschaft nahestehen.[79] Die Lebenspartner bleiben demgemäß selbstständige Vermögenserwerber; nach Beendigung der Lebensgemeinschaft kann jedoch jeder von ihnen den Ausgleich des Zugewinns bean...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 289 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 290 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Zustandekommen der Adoption

Rz. 41 Die materiellen Voraussetzungen für eine Adoption (Minderjährigenadoption wie auch Volljährigenadoption) unterliegen seit dem 29.1.2019 (vgl. Art. 229 § 47 Abs. 4 EGBGB) bei Durchführung des Verfahrens vor einem deutschen Gericht gem. Art. 22 Abs. 1 S. 1 EGBGB dem deutschen Recht. Deutsches Recht gilt auch dann, wenn eine Adoption durch Vertrag (also nicht durch geric...mehr

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Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Eine Anpassung wegen Unterhalt durch ganz oder teilweise Aussetzung der Kürzung einer Versorgung der ausgleichspflichtigen Person aufgrund eines durchgeführten Versorgungsausgleichs ist möglich, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen vorliegen: Die ausgleichspflichtige Person bezieht eine laufende Versorgung, die aufgrund des Versorgungsausgleichs gemindert ist. Die ausgleichs...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / d) Erweiterung des Pfändungsschutzes §§ 850k Abs. 2, 899 ff. ZPO

Rz. 374 Lebt der Schuldner mit weiteren Personen in einer Bedarfsgemeinschaft oder gewährt er anderen Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt, so berücksichtigt § 850k Abs. 1 ZPO den notwendigen Unterhaltsbedarf nicht hinreichend. Deshalb wird der Freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO um die Freibeträge nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO erhöht. Für die erste unterhalt...mehr

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Türkei / 4. Ausschluss vom Pflichtteil

Rz. 70 Ein Erbverzicht erfolgt durch notariell beurkundeten Erbverzichtsvertrag, Art. 528 ZGB (zuvor Art. 475 ZGB).[123] Der Erblasser muss den Erbverzichtsvertrag persönlich abschließen. Kommt der Erbverzichtsvertrag durch eine Vertretung zustande, ist dieser unwirksam.[124] Rz. 71 Der Ausschluss von der Erbfolge ist zum Schutz der Nachkommen eines zahlungsunfähigen Erben ge...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / d) Pfändungsschutz nach § 811 ZPO

Rz. 325 § 811 ZPO ist die zentrale Vorschrift für den Pfändungsschutz bei der Pfändung von Sachen und Tieren wegen Geldforderungen. Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2022 durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetzes[231] neu gefasst worden, um die weitgehend aus dem 19. Jahrhundert entstammenden, mitunter als antiquiert bezeichneten Pfändungsverbote an die veränderten rec...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 59 Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) vom 22.11.2020 wurde § 850c ZPO dahingehend geändert, dass gem. § 850c Abs. 4 ZPO die Pfändungsfreibeträge seither jeweils zum 1.7. jeden Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Muster: Pfändung wegen bevorrechtigter Unterhaltsforderungen, § 850d ZPO

Rz. 190 Hinweis Wird die Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel betrieben, müssen im Beschlussentwurf die Module Q sowie O und ggf. P ausgefüllt werden. Rz. 191 Muster 8.12: Pfändung wegen bevorrechtigter Unterhaltsforderungen, § 850d ZPO Rz. 192 Bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten des Schuldners, sind im Modul O Angaben zu diesen unterhaltsberechtigten Personen zu mach...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / e) Einschränkung des Pfändungsschutzes bei Unterhaltsleitungen, § 906 ZPO

Rz. 383 Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen privilegiert der Gesetzgeber Gläubiger von Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO. In dieser Konstellation ist dem Schuldner nur so viel zu belassen wie er für seinen eigenen notwendigen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf. Der notwendige eigene Unterhalt wird von der Rechtsprechung mit dem...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / A. Die Qualifikation

Rz. 1 Die EuErbVO ist gem. Art. 1 Abs. 1 EuErbVO auf die "Rechtsnachfolge von Todes wegen" anzuwenden. Als "Rechtsnachfolge von Todes wegen" gilt gem. Art. 3 Abs. 1 lit. a EuErbVO jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege der gesetzlichen Erbfo...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Überbrückungsgeld, § 51 StVollzG

Rz. 555 Das Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG), das dem Gefangenen bei seiner Entlassung ausgezahlt wird, dient der Sicherung des Lebensunterhalts des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach der Entlassung. Das Überbrückungsgeld ist grundsätzlich nur für Unterhaltsgläubiger pfändbar (§ 51 Abs. 5 StVollzG). Dem entlassenen Gefangenen ist je...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten – Antrag nach § 850c Abs. 6 ZPO

Rz. 160 Das Vollstreckungsgericht kann nach § 850c Abs. 6 ZPO auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass Personen, denen der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt leistet und die über eigenes Einkommen verfügen, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Rz. 161 Dieser A...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Muster: Erinnerung des Drittschuldners gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 292 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.22: Erinnerung des Drittschuldners gegen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss An das Amtsgericht _________________________ – Vollstreckungsgericht – Erinnerung nach § 766 ZPO [330] In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ Az.: _________________________ lege ich namens u...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 2. Vorzeitige erneute Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 149 Der Sperrfrist nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO kommt keine absolute Bedeutung zu. Vielmehr ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft vor Ablauf der Zweijahresfrist verpflichtet, wenn der Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 150 Die Tatsachen, die auf eine ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Begründung

Rz. 182 Das Berufungsgericht hielt aufgrund einer Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 StVG die Haftung der Beklagten für die den Klägern entstandenen Schäden mit einer Quote von 60 % für gegeben. Zulasten des Beklagten sei dabei ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen, weil er sein Fahrzeug auf dem linken der drei Fahrstreifen zum Stehen gebracht...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

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§ 11 Zwangsverwaltung / 2. Umfang

Rz. 16 Der Umfang der Beschlagnahme geht über die Wirkungen der Beschlagnahme im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens weit hinaus.[19] Dies ergibt sich aus der Regelung des § 148 Abs. 1 ZVG, wonach auch die in § 21 Abs. 1, 2 ZVG bezeichneten Gegenstände erfasst werden. Hierunter fallen:mehr

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Frankreich / a) Allgemeines

Rz. 48 Nach dem in Art. 724 Abs. 1 C.C. zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Universalsukzession umfasst der Nachlass im Prinzip[61] das gesamte Vermögen und alle Ansprüche und Rechte des Verstorbenen ohne Rücksicht auf Art oder Herkunft der Gegenstände. Umgekehrt haben gesetzliche Erben, Universal- und Erbteilsvermächtnisnehmer alle Schulden und Lasten der Erbschaft zu trag...mehr

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Kroatien / III. Inhalt des Testaments

Rz. 35 Der Erblasser kann durch Testament eine oder mehrere Personen zu Erben einsetzen, Art. 43 ErbG. Hat er mehrere Erben eingesetzt, so erben diese zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser die Quoten nicht abweichend geregelt hat. Setzt er Erben zu bestimmten Quoten ein, ohne den Nachlass hierbei auszuschöpfen, so wird der verbleibende Rest von den gesetzlichen Erben geerbt...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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Litauen / I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 62 Für den Eintritt der Erbfolge muss der Erbe gem. Art. 5.50 lit. BGB die Erbschaft annehmen. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 5.50.1 lit. BGB nicht möglich. Der Erbe ist berechtigt, zur Annahme bzw. Ausschlagung eine Person zu bevollmächtigen oder einen Vertretungsvertrag abzuschließen. Rz. 63 Die Annahme...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 164 Unterschieden werden verschiedene Arten der Nachlassverbindlichkeiten: Rz. 165 Von Erblasserschulden spricht man im Hinblick auf alle noch vom Erblasser begründeten (vertraglichen oder gesetzlichen) Verbindlichkeiten, die aufgrund der Universalsukzession auf den oder die Erben übergehen (§ 1967 Abs. 1, Abs. 2 Fall 1 BGB). Erblasserschulden sind auch die in der Person ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Familienangehörige

Rz. 16 Der Vorschrift des § 6 Abs. 1 EFZG lassen sich zwar ausgehend von ihrem Wortlaut keine Besonderheiten bzw. Einschränkungen bei Familienangehörigen entnehmen. Die vergleichbaren Regelungen der §§ 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X und § 86 Abs. 3 VVG zu einem gesetzlich angeordneten Forderungsübergang bei Dritthaftung schließen einen solchen jedoch in den Fällen aus, in denen ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.4 Verletzung der Unterhaltspflicht/Versorgungsausgleich

Sozialdaten dürfen auch zur Verwirklichung von Unterhaltsansprüchen und des Versorgungsausgleichs übermittelt werden. Zweck dieser Regelung ist es, eine (auch künftige) Unterhaltsbedürftigkeit und damit eine hierauf beruhende Erbringung von Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I zu vermeiden.[1] Um Missbräuchen vorzubeugen, dürfen im Rahmen des § 74 Abs. 1 SGB X Sozialdaten geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Unterhaltsleistungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.9 § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten)

• 2019 Verhältnis zwischen den einzelsteuergesetzlichen Missbrauchsnormen und § 42 AO / § 42 AO Fraglich ist das Verhältnis zwischen den einzelsteuergesetzlichen Missbrauchsnormen und § 42 AO. Grundsätzlich versperren die einzelsteuergesetzlichen Missbrauchsnormen den Rückgriff auf § 42 AO. Geltung hat dies auch dann, wenn nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen der einzelsteue...mehr