Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltspflicht

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§ 7 Anhang / F. Vorschlag für Güterrechts VO (im Planungsstadium)

Rz. 8 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.3.2011 KOM(2011) 126 endgültig 2011/0059 (CNS) C7–0093/11 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts {KOM(2011) 125 endgültig} {KOM(2011) 127 endgültig} {SEK(2011) 327 endgültig} {SEK(2011) 328 endgültig} … Kapi...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 2 II. Die Entscheidung

Wichtiger Antrag: § 850c Abs. 4 ZPO Zu den eigenen Einkünften im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO gehören auch Zuwendungen, die dem Unterhaltsberechtigten in Natur geleistet werden. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht oder das nach § 36 Abs. 4 S. 1 InsO an seine Stelle tretende Insolvenzgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhalt...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 5. Verwirkung

Die Verwirkung des Anspruchs richtet sich aufgrund der in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB enthaltenen Verweisung auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt nach § 1611 BGB.[86] Das Zusammenleben der Mutter mit einem neuen Partner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft führt nicht zur Verwirkung ihres Unterhaltsanspruchs aus § 1615l BGB. Eine analoge Anwendung des § 1579 Nr....mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Nach § 1615l Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB steht dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil über die Dauer des Mutterschutzes (Abs. 1 S. 1) hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil zu, soweit von ihm wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils be...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsanspruch besteht nur, soweit die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gegeben ist (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1603 Abs. 1 BGB). Der diesem gegenüber dem anderen Elternteil zu belassende Selbstbehalt beträgt seit dem 1.1.2015 1.200 EUR. Bei der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit sind grundsätzlich alle Einkünfte heranzuziehen.[76] Abzugsfähig sind Aufwendungen fü...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Barunterhalt beim Wechselmodell

Die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, wonach ein Elternteil durch Betreuung seine Unterhaltspflicht erfüllt, betrifft das Residenzmodell. Dagegen kann die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kindesbetreuung nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen, weil andernfalls beide Eltern vom Barunterhalt befreit wären, obwohl nur der B...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / b) Nebentätigkeit neben vollschichtiger Erwerbstätigkeit

Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes zu verlangen, dass er neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine ihm mögliche und zumutbare Nebentätigkeit ausübt. Auch die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit fällt in seine Darlegungs- und Beweislast.[4]mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Nachweis der fehlenden realen Beschäftigungschance

An die Beweislast für die mangelnde Leistungsfähigkeit, die beim Unterhaltspflichtigen auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance liegt, sind bei einer nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerten Unterhaltspflicht strenge Maßstäbe anzulegen. Für gesunde Arbeitnehmer im mittleren Lebensalter wird auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit kein Erfahrungssatz gebildet werden kön...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Weniger als hälftige Mitbetreuung

An der Aufteilung, dass der Elternteil, der die Hauptverantwortung für das Kind trägt, durch Betreuung seine Unterhaltspflicht erfüllt (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB), während der andere Elternteil auf der Grundlage seiner eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse Barunterhalt leisten muss, ändert sich nichts, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seinerseits Betreuungs- und Vers...mehr

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zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Anmerkung

Die Entscheidung ist interessant und weitgehend gut begründet – und nach hiesiger Ansicht in einem wesentlichen Punkt, und damit im Ergebnis falsch. Zutreffend führt das VG aus, dass das Hessische Bestattungsgesetz, im Gegensatz zu den meisten Bestattungsgesetzen, nicht ausdrücklich von einer "Reihenfolge" der zur Bestattung Verpflichteten spricht und eine solche auch nicht ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Anpassung eines Unterhaltsvertrags

Ein Vertrag ist unter Berücksichtigung der hinzugetretenen Unterhaltspflichten gemäß § 313 BGB, nicht § 242 BGB, einerseits unter Wahrung der Vereinbarung, andererseits nach dem gesetzlichen Unterhalt anzupassen. Eine Kürzung des Ehegattenunterhalts bestimmt sich nach § 1581 BGB. Dazu wiederholt der BGH die Grundsätze bei der Anwendung der Drittelmethode.[53]mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ehevertraglich vereinbarten Unterhaltspflicht bei Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf

BGB § 313 § 1578b Leitsatz 1. Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen (im Anschluss an Senatsurt. v. 25.1.2012 – XII ZR 139/09, FamRZ 2012,...mehr

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FF 5/2015, Fortbestand der ... / 2 Gründe:

[8] Die Revision ist teilweise begründet. [9] A. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: [10] Auch bei Anwendung des § 1578b Abs. 2 i.V.m. § 313 BGB sei der Unterhalt der Ehefrau nicht zu befristen. Sie habe erhebliche, nicht mehr zu kompensierende ehebedingte Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen erlitten. Die Ehefrau habe ihren bereits drei Jahre...mehr

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AGS 5/2015, Abrechnung des ... / 3 Anmerkung

Im zu beurteilenden Fall begehrt der Anwalt als anwaltlicher Verfahrenspfleger für die Prüfung von Mietverträgen im Rahmen seines Aufgabenkreises als Vertretung im Betreuungsverfahren die Festsetzung einer 1,8-Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, berechnet aus einem Wert in Höhe von 30.000.000 EUR gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 25 Abs. 1 S. 1 KostO. Der BGH hatte im Rechtsb...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / 3 Der Praxistipp

Die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung Die Entscheidung des Amtsgerichtes ist für den Gläubiger positiv. Die Darstellung der rechtlichen Grundlagen ist dabei sehr kurz geraten. Das AG hat richtig gesehen, dass § 850k Abs. 4 ZPO für die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf § 850f Abs. 1 ZPO verweist. Nach § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen...mehr

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Jung, SGB XII § 25 Erstattu... / 2.1.5 Keine rechtliche oder sittliche Verpflichtung des Nothelfers

Rz. 24 Keinen Ersatz für seine Aufwendungen erhält der Dritte, wenn er die Aufwendungen für seine Hilfe "auf Grund rechtlicher oder sittlicher Pflicht selbst zu tragen" hat. Auch dies erklärt sich vor dem Hintergrund des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2). Rz. 25 Dieses negative Tatbestandsmerkmal darf nicht mit der Frage verwechselt werden, ob der Nothelfer zur ...mehr

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FF 4/2015, Gesamtschuldnera... / 3. Gesamtschuld bei bestehender Unterhaltspflicht

Ein für die Praxis wichtiges Thema ist das Zusammenspiel von Gesamtschuld und Unterhalt. Was ist zu beachten, wenn Gesamtschuld und Ehegattenunterhaltspflicht zusammentreffen? Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts wird mit der Gesamtschuld folgendermaßen umgegangen, nehmen wir dabei das Beispiel der Alleinverdienerehe: Der allein verdienende Ehemann trägt die gesamtschul...mehr

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FF 4/2015, Der Dienstwagen im Unterhaltsrecht

In unterhaltsrechtlichen Mandaten bzw. unterhaltsrechtlichen familiengerichtlichen Verfahren taucht aufseiten des Unterhaltsverpflichteten bzw. aufseiten des Unterhaltsberechtigten in den letzten Jahren immer wieder ein Dienstwagen in der Gehaltsabrechnung auf. [1] Für die Inhaber von Firmen bzw. Geschäftsführer von Gesellschaften ist die Nutzung eines Dienstwagens eine Selbst...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 2.4 Wiederaufgelebte Witwenrente

Rz. 23 Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten soll gemäß Abs. 5 die nach dem Tod des letzten Ehegatten bestehende Versorgungslücke schließen, falls eine solche besteht. Sie soll nicht etwa den geschiedenen letzten Ehegatten von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente nach dem früheren Ehegatten endet zwar mit der Wiederheirat, bzw....mehr

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Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 2.1.2 "… soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann" (Satz 1 letzter HS)

Rz. 10 Ob und in welchem Umfang erwartet werden kann, dass die mit der nachfragenden Person zusammen lebende Person der nachfragenden Person Unterhalt leistet, kann nicht schematisch beantwortet werden, ist aber als Voraussetzung für das Eingreifen der Vermutung von dem Träger der Sozialhilfe möglichst umfassend zu belegen bzw. zu begründen (H. Schellhorn, in: Schellhorn/Sch...mehr

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Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 2.2.2 Widerlegung der Vermutung (Satz 2)

Rz. 21 Die Vermutung kann widerlegt werden. Da es sich um eine doppelte Vermutung handelt, kommt als Ansatzpunkt dafür sowohl die erste als auch die zweite Vermutungsfolge in Betracht. Das heißt, es kann behauptet und belegt werden, dass trotz Wohngemeinschaft nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder dass die mit der nachfragenden Person zusammenlebende Person tatsächlich ke...mehr

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Jung, SGB XII § 39 Vermutun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug im Wesentlichen den früheren § 16 BSHG in das SGB XII. In Erweiterung der alten Regelung gilt die widerlegbare gesetzliche Vermutung, dass in einem Haushalt zusammenwohnende Angehörige (Verwandte, Verschwägerte) – sich in Notlagen gegenseitig helfen, nunmehr für alle Haushaltsgemeinschaften (BT-Drs. 15/1514 S. 61 zu § 37) – vgl. dazu Rz. 9. Auße...mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin macht als Trägerin der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der minderjährigen Kinder F. (geb. im November 2004) und J. (geb. im November 2006). Seine Ehe mit der Mutter ist inzwischen geschieden. Die Antragstellerin erbringt für die Kinder seit Januar ...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / 1. Kindesunterhalt

a) Hat jeder Elternteil Einkommen, das den ihm zustehenden Selbstbehalt von 1.080,00 EUR übersteigt, so wird eine Vielzahl von Berechnungsvarianten vertreten.mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / I. Anwendungsbereich

An die Stelle der Brüssel-I-Verordnung[1] ist zum 10.1.2015 die Brüssel-Ia-Verordnung[2] über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen getreten. Die Brüssel-Ia-Verordnung findet auf solche Titel Anwendung, die nach dem 9.1.2015 erlassen worden sind. Der sachliche Anwendungsbereich ergibt sich aus Art. 1 der Brüssel-Ia-...mehr

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FF 3/2015, Barunterhaltspfl... / Leitsatz

1. Die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung kann nicht zur Befreiung von seiner Barunterhaltspflicht führen. (Rn 17) 2. Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells ...mehr

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FF 3/2015, Das Wechselmodel... / I. Einleitung

Der folgende Beitrag soll etwas mehr Licht in die noch immer offene Fragestellung bringen, ob das Familiengericht gemäß § 1671 Abs. 1 oder § 1684 Abs. 3 BGB [2] gegen den Willen mindestens eines Elternteils ein Wechselmodell begründen kann (unter III.). Zugrunde gelegt wird das paritätische Wechselmodell mit annähernd gleich langen Aufenthaltsperioden des Kindes bei beiden El...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / a) Materiellrechtliche Beschränkungen

Inhaltlich ist ein solcher lebzeitiger Verzicht, ganz oder teilweise, nur eröffnet zugunsten "einer oder mehrerer bestimmter Personen".[17] Der Pflichtteilsverzicht darf indessen nicht an eine Verpflichtung des zukünftigen Erblassers, somit insbesondere auch nicht an eine Verpflichtung zur finanziellen Abgeltung, gekoppelt werden.[18] In gleicher Weise darf der Pflichtteilsv...mehr

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FF 3/2015, Wechselmodell un... / I. Wann liegt ein unterhaltsrelevantes Wechselmodell vor?

Der Begriff "Wechselmodell" stammt aus der Umgangssprache, ist also im Gesetz nicht geregelt. Er gibt einen Zustand wieder: Das Kind wird nicht von einem Elternteil allein betreut, sondern abwechselnd von beiden Elternteilen. Die Ausgestaltung im Einzelnen variiert zwischen dem in der Praxis kaum relevanten "Nestmodell", bei dem das Kind stets in der Wohnung eines Elternteil...mehr

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zerb 3/2015, Die EU-Erbrech... / 5. Unterhaltsanspruch und Wohnrecht des überlebenden Ehegatten

Die Frage, ob diese Ansprüche von dem die Erbfolge berufenen Erbstatut, wenn dies zur Anwendung französischen Rechts führt, mitumfasst sind, stellt sich vor folgendem Hintergrund: Auch wenn das Gesetz vom 3.12.2001 das Ehegattenerbrecht in Frankreich verbessert hat, so bleibt gleichwohl, dass bei Vorhandensein von Abkömmlingen die Rechte des überlebenden Ehegatten im Wege en...mehr

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AGS 3/2015, Prozesskostenhi... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten ist nicht begründet. Die Berufung des Beklagten und Widerklägers ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Rechtsanwaltsvergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB. Der Beklagte hat gegen den Kläger Anspruch auf Zahlung weiterer Rechtsanwaltsvergütung aus § 612 Abs. 2 B...mehr

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FF 2/2015, Kein Versäumnisb... / 1 Gründe:

[1] I. Die 2004 geborene Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, für die Zeit ab März 2012 auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts in Anspruch. [2] Der Antragsgegner hat sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Er ist Vater von drei weiteren minderjährigen Kindern und lebt mit deren Mutter und deren drei weiteren Kindern aus früheren ...mehr

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FF 2/2015, Kein Versäumnisb... / Leitsatz

1. Sieht das Beschwerdegericht in einer Familienstreitsache von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ab und entscheidet im schriftlichen Verfahren, so ist der Erlass eines Versäumnisbeschlusses nicht zulässig. (Rn 10) 2. Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes auch z...mehr

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FF 2/2015, Der Wegfall des ... / 1. Gesetzgebungsgeschichte

Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896[5] enthielt bereits in § 1581 Satz 1 die Regelung, dass die Unterhaltspflicht mit der Wiederverheiratung des Berechtigten erlischt. Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938[6] (EheG) wurde diese Regelung in § 75 und nac...mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Kindesunterhalt

Auch wenn subjektive Erwerbsbemühungen nicht ausreichend dargelegt worden sind und auch zu dem Fehlen einer realen Beschäftigungschance nicht ausreichend vorgetragen worden ist, kann das Gericht nicht ohne weitere Feststellungen zu den aus einer Aushilfstätigkeit erzielbaren Einkünften und den aktuellen Mindestlöhnen der verschiedenen Branchen annehmen, der Unterhaltspflicht...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / d) BGH-Rechtsprechung nach dem 1.3.2013

Inzwischen sind mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verfügbar, die eine aktuelle Auslegung des neuen Gesetzes erlauben. In diesen Entscheidungen beschäftigt sich der BGH ausdrücklich mit der Neuregelung. (1) BGH vom 13.3.2013 – XII ZB 650/11 (Vorinstanz OLG Brandenburg)[23] Ehedauer: 25 Jahre, 2 Kinder In diesem Fall ging es um eine Doppelverdiener-Ehe in der früheren...mehr

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FoVo 1/2015, Strafanzeige g... / I. Straftatbestände

Verschiedene Straftaten kommen regelmäßig in Betracht Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen in der Praxis unterschiedliche Straftatbestände in Betracht:mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 3 Der Praxistipp

Tatsächlich Unterhaltsberechtigter muss handeln Der BGH sichert mit seiner Entscheidung über den rechtlichen Bestand des aktuellen Unterhaltsanspruchs hinaus dessen tatsächliche Realisierungsmöglichkeit. Das darin angelegte Rangverhältnis zwischen dem aktuellen Unterhaltsbedarf und dem Ausgleich von Rückforderungsansprüchen kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Für ...mehr

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FF 1/2015, Betreuungsunterh... / b) Urteil vom 8.8.2012 ("Habilitation")

Aus der 1997 geschlossenen Ehe der Beteiligten war eine 1998 geborene Tochter hervorgegangen, die bei der Kindesmutter lebt. Diese ist promovierte Kunsthistorikerin; bis Februar 2010 hatte sie halbschichtig als Angestellte an der Universität gearbeitet und war danach arbeitslos. Schon vor der Ehe hatte sie mit Arbeiten an der Habilitation begonnen und die Habilitationsschrif...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Kindesunterhalt

Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes auch zu verlangen, dass er neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine ihm mögliche und zumutbare Nebentätigkeit ausübt (BGH, Beschl. v. 24.9.2014 – XII ZB 111/13). Auch eine Vereinbarung, mit der ein nicht verheirateter Mann sein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1.1.4 Einkommensermittlung

Rz. 9 Das für die Anwendung der Tabelle maßgebende einsetzbare Einkommen ist nach § 115 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 82 Abs. 2 SGB XII (ab 1.1.2005) zu ermitteln. Der hier verwendete Einkommensbegriff entspricht nicht dem des Steuerrechts. Er umfasst alle Einkünfte in Geld und Geldeswert[1], auch soweit sie steuerlich nicht berücksichtigt werden, wie z. B. Leibrenten einschließlich ...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / A. Überblick

Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG sind Verfahren, die betreffen. Die Verfahrenswerte richten sich, soweit die Anträge auf eine Geldzahlung gerichtet sind, nach § 35 FamGKG. Sonstige Ansprüche sind nach § 42 Ab...mehr

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FF 11/2014, Bemessung des U... / 1 Gründe:

[1] I. Die im Januar 1995 und Dezember 1996 geborenen und in Deutschland lebenden Antragsteller begehren von ihrem in der Schweiz lebenden, wiederverheirateten Vater, dem Antragsgegner, in Abänderung bereits bestehender Jugendamtsurkunden höheren Kindesunterhalt. [2] Ausweislich der Jugendamtsurkunden vom 6.10.2005 ist der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller jewe...mehr

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Zerb 11/2014, Steuerliche P... / 2. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG

Eine Alternative zum (vorrangigen) Abzug als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbstG kann die Steuerbefreiung für erbrachte Pflegeleistungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG sein. Die Steuerbefreiung, die sowohl für Schenkungen als auch für Erwerbe von Todes wegen zur Anwendung kommen kann, kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Erwerber dem Erblasser unentgelt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Vorläufige Unterhaltsgewährung durch den Insolvenzverwalter (Abs. 2)

Rn 6 Um den Zeitraum bis zu einer Beschlussfassung durch eine Gläubigerversammlung zu überbrücken, räumt § 100 Abs. 2 dem Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein, dem Schuldner Unterhalt zu gewähren. Aus der Gesetzesformulierung ("kann") ergibt sich aber, dass dem Schuldner auch in diesem Stadium kein Anspruch auf Unterhalt gegen die Insolvenz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Antragspflicht

Rn 7 Der Entschluss Restschuldbefreiung zu beantragen ist freiwillig (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs.). Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Beantragung. Rn 8 Eine Verpflichtung besteht dagegen für gesetzliche Vertreter und Unterhaltsverpflichtete. Alle Personen, denen eine Fürsorgepflicht auch im Hinblick auf die Vermögenssorge/Vertretung bei Behörden und Geric...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Ausgleichsansprüche wegen Weiterbenutzung von Massegegenständen

Rn 54 Überlässt der Verwalter einzelne Gegenstände aus der Masse dem Schuldner zur (weiteren) Nutzung, ergibt sich in der Regel ein Entgeltanspruch zugunsten der Masse (Vereinbarung oder § 812 Abs. 1 BGB). Wird der Gegenstand (Eigenheim) schon von Verfahrenseröffnung durch weitere Personen (insbesondere Familienangehörige) mitgenutzt, ergibt sich ihnen gegenüber ein Anspruch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung,Unterhaltsrückständen und Steuerschulden (§ 302 Nr. 1 n. F.)

Rn 6 Dem Gesetzgeber ist es als unbillig erschienen, dass einem Schuldner Restschuldbefreiung auch gegenüber einem Gläubiger erteilt wird, den er vorsätzlich geschädigt hat. Die Schadensfolge muss bei der unerlaubten Handlung vom Vorsatz umfasst sein. Es genügt nicht, dass eine vorsätzliche Handlung adäquat kausal zu einem Schaden geführt hat. Ansprüche aus Gefährdungshaftun...mehr