Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Rückzahlungsklausel

Rz. 67 Muster 3.11: Rückzahlungsklausel Muster 3.11: Rückzahlungsklausel Der Arbeitnehmer erhält jährlich – ausschließlich zur Honorierung vergangener Betriebstreue und als Anreiz für künftige Betriebstreue – mit dem Gehalt für den Monat Dezember ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts im Sinne von § _________________________. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Volontär / 1 Begriff des Volontärs

Volontäre werden – grundsätzlich befristet – bei einem Arbeitgeber tätig, um einen Einblick in ein bestimmtes Fachgebiet zu erhalten und darin ausgebildet zu werden. Hauptsächlich Unternehmen im karitativen und kaufmännischen Bereich sowie die öffentliche Verwaltung bieten Volontariate an. Im Bereich der Presse gibt es ein Volontariat im herkömmlichen Sinne seit rund 200 Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Beschäftigung in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen

Rz. 14 Nur Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen beschäftigen, müssen Arbeitszeitaufzeichnungen führen, es sei denn, dass sie aufgrund geringfügiger Beschäftigung ohnehin aufzeichnungspflichtig sind. Zu den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen siehe die Kommentierung...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Konkretisierung der zu übertragenden Vermögensgegenstände

Rz. 501 Da bei der Einbringung sämtliche Vermögensgegenstände einzeln und nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auf die übernehmende Gesellschaft übertragen werden, ist es aufgrund des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes erforderlich, die zu übertragenden Vermögensgegenstände hinreichend genau zu individualisieren und zu konkretisieren.[977] Hinweis Die Konkret...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gegenstand des Nießbrauches

Rz. 177 Der Nießbrauch stellt eine besonders ausgestaltete Dienstbarkeit dar, kraft deren der Berechtigte den belasteten Gegenstand umfassend nutzen darf.[695] Der Nießbrauch tritt in der Praxis vor allem in folgenden Konstellationen auf:[696]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils (Abs. 4)

Rz. 53 [Autor/Stand] § 168 Abs. 4 BewG regelt die Aufteilung des Wertes des Wirtschaftsteils. Dabei hat die Aufteilung grundsätzlich nach den beim Mindestwert (§ 164 BewG) zu Grunde gelegten Verhältnissen zu erfolgen. Allerdings differiert die Vorschrift im Folgenden nach Grund und Boden einschließlich der Wirtschaftsgebäude (§ 168 Abs. 4 Nr. 1 BewG) und den übrigen Wirtscha...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 1.1 Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber

Grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber versicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet.[1] Für die Feststellung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend; es ist also nicht erforderlich, dass bei einem Arbeitgeber gleich...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Teilwertabschreibung setzt Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsgesellschaft voraus

Rz. 227 Die jüngere BFH-Rspr. eröffnet die Möglichkeit der aufwandswirksamen Teilwertabschreibung auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Besitz- gegen das Betriebsunternehmen nur unter erschwerten Bedingungen. Seit dem BFH-Urt. v. 6.11.2003 ist der Teilwert eines Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 169 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, dient der Abgrenzung der landwirtschaftlichen Viehhaltung von einer gewerblichen Viehhaltung. Sie entspricht inhaltlich § 51 BewG und wurde auch durch nachfolgende Gesetze nicht verändert. Rz. 2 [Autor/Stand] Dabei wird berücksichtigt, dass die...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.3 Mehrfachbeschäftigung und knappschaftliche Rentenversicherung

Wird die Mehrfachbeschäftigung in einer Tätigkeit in einem knappschaftlichen Betrieb ausgeübt, wird keine Verhältnisberechnung durchgeführt.[1] In diesen Fällen werden die Rentenversicherungsbeiträge aus dem vollen Arbeitsentgelt der Beschäftigung im nicht knappschaftlichen Betrieb zur allgemeinen Rentenversicherung ungekürzt gezahlt. Aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigung...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Überblick

Rz. 254 Soll eine Betriebsaufspaltung geplant beendet werden, ohne dass es zu einer Gewinnrealisierung kommt, stehen das Instrumentarium des UmwStG und des zivilrechtlichen UmwG zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über einige standardmäßige Möglichkeiten:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 169 Tierbestände

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.4 Fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

In Ausnahmefällen sieht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vor, dass auch bei grundsätzlichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung noch eine fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist. Auch in diesen Fällen ist – im Interesse des Arbeitnehmers – für die Anwendung der Ruhensregelung von der Kündigungsfrist auszugehen, die ohne den Ausschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 7.1 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Die Umlagen sind grundsätzlich vom rentenversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu berechnen. Umlagebeträge zum U1-Verfahren sind nur vom laufenden Arbeitsentgelt zu berechnen. Für Arbeitnehmer, die rentenversicherungsfrei oder von der Rentenversicherung befreit sind, werden die Umlagen aus dem Arbeitsentgelt berechnet, das bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Nichtvereinbarkeit mit gesetzlichen Grundgedanken (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Rz. 128 Bezugsobjekt des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist die jeweilige gesetzliche Regelung, von der eine Vertragsbestimmung in AGB abweicht. Hinter der Vorschrift steht die Idee des Gesetzgebers, dass das dispositive Recht Leitbildfunktion hat.[268] Der in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB verwendete Begriff der "gesetzlichen Regelung" überschneidet sich mit dem Begriff der "Rechtsvorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 6.2.2 Beitragserstattung bei beruflicher Weiterbildung

Als Anreiz, Zeiten der Kurzarbeit für eine Qualifizierung zu nutzen, erstattet die Bundesagentur für Arbeit Arbeitgebern 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung, wenn die Beschäftigten an einer während der Kurzarbeit begonnenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen (hat die Weiterbildung vor dem individuellen Eintritt in die Kurzarbeit begonnen, besteht ggf. Anspruc...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Besondere Fragen in der Betriebsaufspaltung

Rz. 269 Formulierung der Rückausnahme für den Verwaltungsvermögenstest: Die Rückausnahme mit der dortigen gesetzlichen Definition der Betriebsaufspaltung in § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erfasst nur die Beherrschung durch einzelne natürliche Personen und eine Personengruppe, nicht aber einige der vertikalen Betriebsaufspaltungen (vgl. Rdn 25 ff.). Eine Betriebs-...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternativer Regelungsvorschlag

Rz. 116 Muster 3.18: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Muster 3.18: Öffnung für Betriebsvereinbarungen Auf das Arbeitsverhältnis finden die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen Anwendung. Die vertraglichen Regelungen gehen diesen grundsätzlich vor, soweit sie für den Arbeitnehmer günstiger sind (Günstigkeitsprinzip). Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass g...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Steuerliches Verfahrensrecht

Rz. 272 Aufgrund des Trennungsprinzips werden Besitz- und Betriebsunternehmen verfahrensrechtlich separat veranlagt. Für Zwecke der USt und Gewerbesteuer erhalten beide eigenständige Veranlagungen.[534] Bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer der Betriebs-GmbH werden auf Ebene des Besitzunternehmens bei Mitunternehmerschaften Gewinnfeststellungen nach §§ 179 ff. AO d...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Belastungsfaktoren

Rz. 288 Es bleibt als zentraler Vorteil der Betriebsaufspaltung in Form der typischen Betriebsaufspaltung, dass nach wie vor die von der Betriebs-GmbH gezahlten Geschäftsführervergütungen und gewährten Pensionszusagen, soweit sie nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage mindern und nicht zu den gewerblichen Einkünften der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragspflichtversicherung ... / 6 Unterbrechung der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht wird unterbrochen, wenn der Selbstständige bei fortlaufendem Betrieb infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft die persönliche (Mit)Arbeit im Betrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Selbstständigen nicht mehr ausgeübt werden, d. h. "ruht"...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Zivilrechtliche und wirtschaftliche Überlegungen

Rz. 283 In zivilrechtlicher Sicht steht bei der Entscheidung für eine Betriebsaufspaltung regelmäßig der Wunsch nach einer Haftungsbeschränkung im Vordergrund. Die beim Besitzunternehmen verbleibenden Anlagegegenstände sind, abgesehen von der nunmehr deutlich verschärften steuerlichen Haftung nach § 74 AO, im Idealfall der Haftung entzogen. Es ist jedoch fraglich, ob in der ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Faktische Beherrschung

Rz. 40 In seltenen Ausnahmefällen kann die Beherrschung der Betriebsgesellschaft ohne entsprechenden Anteilsbesitz durch eine besondere Machtstellung vermittelt werden, wenn die Gesellschafter nach den (besonderen) Umständen des Einzelfalls darauf angewiesen sind, sich dem Willen eines anderen so unterzuordnen, dass sie keinen eigenen geschäftlichen Betätigungswillen entfalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdd) Sachleistungen nach dem ALG (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 42b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Bezugnahme lautet neben der gesetzlichen Rentenversicherung (= § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 und 2) seit VZ 1995 auch "nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)". Es erfolgt somit eine Gleichstellung der Sachleistungen nach dem ALG mit denen nach der (allgemeinen) gesetzlichen Rentenversicherung. Rn. 42...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 94 Der Erwerb einer Beteiligung infolge einfacher Nachfolgeklausel ist als Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar. Die Bewertung des erworbenen Anteils richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG (vgl. Rdn 15 ff.). Der Wert des jeweils erworbenen Anteils ist durch eine Bewertung des Unternehmens der Gesellschaft und die anschließen...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Betriebsvermögen

Rz. 28 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört das inländische Betriebsvermögen zum begünstigungsfähigen Vermögen, wobei auch "entsprechendes" Betriebsvermögen in einer Betriebsstätte in der EU bzw. im EWR begünstigungsfähig ist.[49] Auch wenn der Gesetzeswortlaut zur Begriffsbestimmung ausschließlich auf die §§ 95 bis 97 BewG und nicht auf § 103 BewG verweist, sind auch die P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 1 Umlagepflicht des Arbeitgebers

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Diese alleinige Aufbringung der Umlage durch die Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.[1] Über die Teilnahme an der Umlagepflicht entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. In Zweifelsfällen wird die Entscheidung von der Einzugsstelle getroffen. Bestimmte Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Zinsschranke nach § 8a KStG

Rz. 242 Die Zinsschrankenregelung kann außerhalb eines Konzernsachverhalts auf Ebene der Betriebs-GmbH nach § 8a KStG zur Anwendung kommen, wenn eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung vorliegt, d.h. eine Vergütung i.H.v. mehr als 10 % der die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen der Betriebs-GmbH an einen zu mehr als ein Viertel am Kapital beteiligten Anteils...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebliche Veranlassung

Rn. 22 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Sicht des Vorteilsgewährenden muss mithin zunächst eine betriebliche Veranlassung gegeben sein. Betrieblich veranlasste Zuwendungen iSd § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG und § 37b Abs 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des StPfl veranlasst sind. Nicht nur der Wortlaut, sondern auch die Materialien dazu thematisieren eige...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Schriftform und Laufzeit des Pachtvertrages

Rz. 102 Die Schriftform des Pachtvertrages ist notwendig gem. § 566 Abs. 1 BGB, wenn der Pachtvertrag die Überlassung eines Grundstücks für mehr als ein Jahr beinhaltet. Das Erfordernis, dass zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung von Anfang an klare und eindeutige Vereinbarungen zwischen der Betriebs-GmbH und ihren Gesellschaftern vorliegen müssen, damit sie ste...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Gebäudeeigentum nach dem Recht der ehemaligen DDR

Rz. 227 Eine Besonderheit des Bodenrechts der ehemaligen DDR war die Zulassung eines vom Grundeigentum getrennten, selbstständigen Eigentums an Gebäuden.[918] Gebäude und andere Baulichkeiten waren auch nach § 295 Abs. 1 ZGB [919] grundsätzlich wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Selbstständiges Gebäudeeigentum konnte nur aufgrund besonderer Rechtsvorschriften entstehen...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Firmenfortführung

Rz. 104 Bei einer Firmenfortführung durch die Betriebs-GmbH führt die Betriebsverpachtung zu einer Haftung des Pächters gem. § 22 HGB i.V.m. § 25 HGB für die vor Haftbeginn begründeten Verbindlichkeiten. Um die Verjährung gem. § 26 HGB in Gang zu setzen, wird regelmäßig ein Datum vereinbart, zu dem der Verpächter (das Besitzunternehmen) die Änderung seines Firmennamens zum H...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / A. Einzug der AGB-Kontrolle in das Arbeitsrecht

Rz. 1 Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes [1] am 1.1.2002 waren die Grundsätze der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG) geregelt. Für das Arbeitsrecht hatte dieses Gesetz keine unmittelbare Bedeutung, da in § 23 Abs. 1 AGBG ausdrücklich vorgesehen war, dass das...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Abgrenzung zum Schrumpfungsmodell

Rz. 111 Es kann jedoch noch weitgehender vereinbart werden, dass alle Investitionen durch die Betriebsgesellschaft getragen werden und in deren Eigentum übergehen. Hierdurch werden durch Zeitablauf von der Besitzgesellschaft nur noch Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verpachtet, nicht mehr aber ein Betrieb im Ganzen. Dies hat jedoch zur Folge, dass bei Beendigung der Betr...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns

Rz. 249 Liegen keine Auffangtatbestände vor und kommt es zu den Rechtsfolgen einer Betriebsaufgabe ist zunächst eine Schlussbilanz (ggf. nach Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich aufzustellen, vgl. § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG) und anschließend gem. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen des Besitzunternehmens zu gemeinen Werten abzü...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 GewStG

Rz. 112 Eine wesentliche Belastungskomponente für Betriebsaufspaltungen enthalten die die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG im Betriebsunternehmen.[237] Diese sehen vor, dass anhand von gesetzlich festgelegten Prozentsätzen aus den im Gesetz genannten Entgelten die "Summe der Finanzierungsanteile" herauszurechnen ist. Von dieser Summe ist ein Freibetr...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Guter Glaube an die Vertretungsmacht

Rz. 75 Der gute Glaube an die Vertretungsmacht ist im Rechtsverkehr grds. unerheblich. Da in der Praxis jedoch zwischen der Vertretungs- und der Verfügungsmacht zumeist nicht streng getrennt wird und oftmals beim Handeln im Betrieb auch nicht feststellbar ist, ob der Betriebsinhaber im eigenen oder im fremden Namen auftritt, wird von der bislang wohl herrschenden Meinung mit...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Kapitalgesellschaften

Rz. 561 Wird die Familien-Holding in Form einer Kapitalgesellschaft errichtet, so gilt der Grundsatz der Fremdorganschaft (was allerdings die Selbstorganschaft nicht ausschließt). Die Leitung der Geschäfte wird in der GmbH durch den Geschäftsführer bzw. in der AG durch den Vorstand wahrgenommen (§ 35 Abs. 1 GmbHG, § 76 Abs. 1 AktG), wobei diese Position von Nichtgesellschaft...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Probleme des Registervollzuges

Rz. 281 Die Niederlegungserklärung wird ohne Rücksicht auf die Gründe der Niederlegung sofort mit Zugang wirksam. Sie vollzieht sich außerhalb des Registers, ist gem. § 39 Abs. 1 GmbHG jedoch zur Eintragung anzumelden. Die Eintragung hat also folglich nur deklaratorische Wirkung.[905] Die Amtsbeendigung eines GmbH-Geschäftsführers ist gem. § 39 Abs. 1 GmbHG auch dann in das ...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 4. Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung

Rz. 82 Die Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung hat "unverzüglich" zu erfolgen. Um diesem Unverzüglichkeitsgebot gerecht zu werden, hat der Emittent alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen. Bei vorhersehbaren Insiderinformationen hat er Vorarbeiten zu leisten, die eine zeitliche Verzögerung weitestgehend vermeiden, wie z.B...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Bewertungsgrundsätze

Rz. 187 Der Jahresabschluss ist in EUR aufzustellen (§ 244 HGB). Bei der Bewertung geht es darum, dass jeder Bilanzposition sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eine bestimmte EUR-Größe zugeordnet werden muss, um das Ergebnis des Geschäftsjahres ermitteln zu können. Dabei ist zwischen der erstmaligen Bewertung einer Bilanzposition (Zugangsbewertung) und der For...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Außenverhältnis

Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Handelsgesellschaft kraft Rechtsform ist. Rz. 1067 Ist der Geschäftsbetrieb der GmbH & Co. KG auf den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes ausgerichtet (§ 1 Abs. 2 HGB), ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Grundsatz

Rz. 93 Firmenwahrheit bedeutet, dass Irreführungen des Publikums vermieden werden sollen.[270] Die Firma darf weder in ihrem Kern noch den Zusätzen oder insgesamt Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, unrichtige Vorstellungen hervorzurufen bzw. einen objektiv falschen Tatbestand zu be...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG in GmbH)

Rz. 350 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.46: Umwandlungsbeschluss (Auszug aus der Hauptversammlungsniederschrift) I. Anwesenheit _________________________ II. Ablauf der Hauptversammlung _________________________ Die Bekanntmachung enthält folgende Tagesordnung:mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / I. Allgemeines zu Registeranmeldungen

Rz. 144 Unabhängig davon, welche konkrete Tatsache zur Eintragung in das Register angemeldet wird, ist bei jeder Antragstellung möglichst exakt anzugeben, welcher Rechtsträger betroffen ist. Sinnvoll ist hierzu neben der Angabe der eingetragenen Firma samt Sitz auch das jeweilige Aktenzeichen (HRA/HRB samt Nummer). Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Mu...mehr