Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Organschaft: Organträger als einziger Steuerpflichtiger, Innenumsätze, Leistungen einer Organgesellschaft für den hoheitlichen Bereich des Organträgers, unentgeltliche Wertabgaben

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es (ebenfalls wie in der am 1.12.2022 vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-141/20 [2]) um die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Organschaft. Streitig war auch, ob nichtsteuerbare Innenumsätze im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vorliegen und ob eine GmbH, die als Organgesellschaft dem Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind Reisekosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit zu erstatten, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. 2. Notwendigkeit Der BGH hat dar...mehr

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ZErb 12/2022, Testamentaris... / 4. Ausschluss des Stiefkinds

Das Stiefkind von der Erbfolge auszuschließen, ist an und für sich kein großes gestalterisches Problem. Da ein Stiefkind gegenüber dem Stiefelternteil nicht pflichtteilsberechtigt ist, muss das Stiefkind daher einfach nur nicht im Testament berücksichtigt werden. Wird aber der Partner im Testament berücksichtigt, so mehrt sich dadurch dessen Vermögen. Das wiederum kommt seine...mehr

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ZErb 12/2022, Praxishandbuch Testamentsvollstreckung

Rott/Kornau/Zimmermann 3. Auflage 2022 712 Seiten, 89 Euro zerb verlag, ISBN 978-3-95661-125-4 Haben Sie zu besonderen Anlässen von Ihrer Oma auch 5 DM-Gedenkmünzen in die Hände gedrückt bekommen? Tun Sie Ihren Erben einen Gefallen und schenken Sie sie noch zu Lebzeiten weiter – die Münzen sind kaum verwertbar und erschweren jede Nachlassabwicklung. Oder setzen Sie einen Testame...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3.3 Mediation im Betriebsverfassungsrecht

Das BetrVG enthält zahlreiche Anknüpfungspunkte für Mediation und kann daher gleichsam als "unbekanntes ADR-Handbuch" bezeichnet werden.[1] Bezüglich Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat weist das Gesetz der Einigungsstelle[2] die Aufgabe zu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat beizulegen. Das freiwillige Einigungsstellenverfahren[3] ...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / f) Keine Auslagen

Darüber hinaus wird eingewandt, bei den Kosten, die der Hauptbevollmächtigte an den Terminsvertreter zahle, handele es sich nicht um Auslagen. Dies ist ebenso unzutreffend. Dass der Hauptbevollmächtigte Kosten für den Terminsvertreter in diesen Fällen aufwendet, ist unstreitig und wird jeweils belegt. Dass es sich insoweit nicht um allgemeine Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Forwards

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Forwards, aber auch Futures (s "Futures"), stellen unbedingte Termingeschäfte dar. Futures werden aufgrund ihrer standardisierten Vertragskonditionen an Börsen gehandelt. Dagegen werden Forwards im außerbörslichen Handel individuell vereinbart. Aufgrund eines Forwards, aber auch eines Futures, gehen beide Vertragsparteien mit Abschluss eines ...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / I. Gebühren des Klägervertreters

Für das Betreiben des Geschäfts kann Rechtsanwalt B nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV die Verfahrensgebühr abrechnen. In welcher Höhe diese Gebühr entstanden ist, ergibt sich aus den einschlägigen Nummern des VV. Nach Nr. 3101 Nr. 1 VV ist dem Rechtsanwalt die 1,3-Verfahrensgebühr bereits für das Einreichen der Klageschrift, später aber auch für die Wahrnehmung der beiden Termine ang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Futures

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Futures, aber auch Forwards (s " Forwards"), stellen unbedingte Termingeschäfte dar. Futures werden aufgrund ihrer standardisierten Vertragskonditionen an Börsen gehandelt. Dagegen werden Forward im außerbörslichen Handel individuell vereinbart. Aufgrund eines Futures, aber auch eines Forwards, gehen beide Vertragsparteien mit Abschluss eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Discount-Zertifikat

Rn. 1 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Discount-Zertifikate sind börsennotierte Schuldverschreibungen, bei denen der Emittent am Laufzeitende das Wahlrecht hat, entweder das Zertifikat zum Höchstkurs (Cap) zurückzuzahlen oder die zugrundeliegende Aktie zu liefern. Unterschreitet der Schlusskurs der Aktie am Laufzeitende den Cap, werden Aktien geliefert, anderenfalls wird der festg...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.2 Zuständigkeit für freiwillig Versicherte

Rz. 11 Eine freiwillige Versicherung ist in der knappschaftlichen Rentenversicherung seit dem 1.1.1968 grundsätzlich nicht mehr zulässig (Art. 1 § 3 Nr. 5 des Finanzänderungsgesetzes 1967 v. 21.12.1967, BGBl. I S. 1259). Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 273 Abs. 2, dass die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung – abweichend von § 133 – unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Durchführung der Versicherung von Beschäftigten zuständig, die in einem nicht knappschaftlichen Betrieb tätig sind. Das Gleiche gilt nach Abs. 1 Satz 2 für Versicherte, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 3 Mediation in Arbeitsstreitigkeiten

Mediation eignet sich ganz besonders bei auf Dauer angelegten Beziehungen, die auch nach Entstehung und Beilegung eines Konflikts fortgesetzt werden sollen. Alle maßgeblichen Arbeitsrechtsbeziehungen sind derartige Dauerrechtsverhältnisse. Dies gilt insbesondere für die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmern desselben Betriebs untereinander, Arbeitgeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2.3 Anschlussersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Nach Abs. 3 der Vorschrift ist die Anerkennung einer Anschlussersatzzeit wegen Arbeitslosigkeit bis zum 30.6.1969 ausgeschlossen, wenn und solange der Handwerker in der Handwerksrolle eingetragen war. Bei einer Eintragung in die Handwerksrolle unterstellt der Gesetzgeber für Zeiten bis zum 30.6.1969, dass eine Handwerkstätigkeit tatsächlich ausgeübt worden ist, so dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mediation und Güterichterve... / 4.2 Güterichterverfahren und Mediation im Urteilsverfahren

In Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und sonstigen Arbeitsstreitigkeiten, die vor den Arbeitsgerichten im Urteilsverfahren ausgetragen werden[1] findet in erster Instanz zunächst stets eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden Richter zum Zwecke der gütlichen Einigung. Diese hat – je nach Gestaltung durch den Vorsitzenden – mitunter "mediative Züge".[2] Ergänzend hier...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 2.3 Zuständigkeitsänderungen für Leistungsfälle

Rz. 19 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war die Zuständigkeit der ehemaligen Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Feststellung und Zahlung von Leistungen in § 126 a. F. (Regelzuständigkeit) und in § 140 a. F. (Sonderzuständigkeit) geregelt. Nach § 126 a. F., § 140 a. F. war die Zuständigkeit Bundesknappschaft für Leistungen...mehr

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Jansen, SGB VI § 273 Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 273 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die Vorschrift ergänzte zunächst ausschließlich die im Dritten Kapitel des SGB VI enthaltenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch Art. 1 Nr. 91 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art....mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 9 Ernährung im Betrieb wirkt!

Das Konzept für eine gesundheitsförderliche Ernährung der Beschäftigten kann in Unternehmen je nach Ausgangsbedingungen ganz unterschiedlich aussehen. Jeder Betrieb darf für sich selbst herausfinden, wie sich die unternehmerischen Zielvorstellungen mit den Bedürfnissen der Mitarbeiter bestmöglich vereinen und in einem passenden Versorgungsangebot umsetzen lassen. Fakt ist: In...mehr

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Erholung und Entspannung als Ressource: Entspannungsimpulse für Unternehmen

Zusammenfassung Überblick "Deutschland ist eine Arbeitsgesellschaft, weil sich Menschen über ihren Beruf definieren und der Arbeitsalltag Denken, Fühlen und Verhalten prägt. […] Kaum etwas bewegt Menschen so sehr, wie eine als sinnvoll erachtete Aufgabe." [1] Die Globalisierung und die damit einhergehenden strukturellen Veränderungen der Wirtschaft führen zu grundlegenden Wandl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Lohnsumme bei Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 13a Abs. 3 S. 11 ff. ErbStG)

Rz. 326 Bei (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligungen an Personengesellschaften (unabhängig von der Beteiligungshöhe) oder an Kapitalgesellschaften (von mehr als 25 %) in EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind die Lohnsummen der dort Beschäftigten anteilig mit einzubeziehen (§ 13a Abs. 3 S. 11 und 12 ErbStG).[1] Rz. 327 Die Zurechnung der Lohnsumme von anderen Unternehmen setzt be...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 2 Ernährung im Betrieb – ein Anfang

Wenn Arbeitgeber die gesunde Ernährung ihrer Angestellten ins Blickfeld ihrer Aufmerksamkeit rücken wollen, dann stellt sich erst einmal die große Frage: "Wie fange ich damit an?" Hier kann die Orientierung an folgenden "W-Fragen" behilflich sein, um den Status quo zu ermitteln und einen ersten Überblick zu bekommen. Die Fragen beziehen sich dabei auf alle bisherigen Essensa...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 5.1 Kantine

Die Kantine ist eine der zentralen Anlaufstellen im Betrieb, wenn es um die Verpflegung der Angestellten geht. Unternehmen, die bereits über eine Kantine bzw. ein Mitarbeiterrestaurant verfügen, können zeitnah mit der Analyse der Ausgangssituation anhand der "W-Fragen" beginnen. In dieser Planungsphase empfiehlt sich ein Erstgespräch, bei dem alle Beteiligten gemeinsam den S...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 5 Mittagessen

Am Mittag steht die "große" Pause während der Arbeitszeit und damit der Schwerpunkt der Verpflegung im Betrieb an. Der Mittagspause wird dabei eine wichtige gesundheitliche Bedeutung zugesprochen. Zum einen ermöglicht das Mittagessen die ausgewogene Versorgung des Körpers mit Nähr- und Vitalstoffen, um mit aufgefüllten "Akkus" gestärkt am Nachmittag weiterarbeiten zu können....mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / Zusammenfassung

Überblick Ob Mittagessen in der Kantine, Pausensnack oder Versorgung im Meeting: Das Thema "Ernährung am Arbeitsplatz" bietet für Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Handlungspotenzial, um die körperliche und geistige Gesundheit ihrer Mitarbeiter auf vielfältige Weise nachhaltig positiv zu beeinflussen. Innovative betriebliche Ernährungskonzepte binden dabei Maßnahmen ...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 8 Mitarbeiterkommunikation

Das A und O für eine gelingende Ernährung im Betrieb ist die kontinuierliche Kommunikation des Unternehmens mit der Zielgruppe – den eigenen Mitarbeitern. Fühlen sich diese in ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen wahrgenommen, steigt die Akzeptanz für ein neu ausgerichtetes Verpflegungskonzept im Sinne der Gesundheit. Praxis-Tipp Praxistipp für gelingende Mitarbeiterkommun...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 1 Das "moderne" Arbeitsleben

Unser tägliches Arbeitsleben hat sich im Laufe der Zeit grundlegend gewandelt. Während früher bei vielen Menschen schweißtreibende, körperliche Arbeit erforderlich war, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, sitzen heutzutage die meisten von uns werktags auf ihrem Bürostuhl und verrichten anspruchsvolle geistige Arbeiten am Computer. In der Tat verbringen wir Deutschen im Dur...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 5.2 Keine Kantine – kein Problem!

Hat ein Unternehmen keine Kantine, ist das Thema "Gesunde Mitarbeiterverpflegung" trotzdem realisierbar. Hier gilt es, entsprechend der Möglichkeiten vor Ort kreative Lösungsansätze zu finden. "Meal-Prep" (engl. meal preperation) ist derzeit in aller Munde und bedeutet, dass Mahlzeiten (zu Hause) vorbereitet/vorgekocht werden. Dies ist eine ideale Möglichkeit für Beschäftigte...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen für gesunde und leistungsfähige Beschäftigte

Zusammenfassung Überblick Ob Mittagessen in der Kantine, Pausensnack oder Versorgung im Meeting: Das Thema "Ernährung am Arbeitsplatz" bietet für Unternehmen ein nicht zu unterschätzendes Handlungspotenzial, um die körperliche und geistige Gesundheit ihrer Mitarbeiter auf vielfältige Weise nachhaltig positiv zu beeinflussen. Innovative betriebliche Ernährungskonzepte binden d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Betrieb mit nicht mehr als 5 Beschäftigen (§ 13a Abs. 3 S. 3 Nr. 2 ErbStG)

6.3.2.1 Überblick Rz. 276 Betriebe mit nicht mehr als 5 Beschäftigten sind von der Lohnsummenregelung generell befreit (§ 13a Abs. 3 S. 3 Nr. 2 ErbStG). Die Befreiung von (kleinen) Betrieben mit nur wenigen Beschäftigten gehört zu den umstrittensten Regelungen der gesamten Lohnsummenregelung. Rz. 277 Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2009 zunächst eine Grenze von 10 Beschäftigten v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 238 Die Lohnsummenregelung hat eine lange und wechselvolle Geschichte. In den vergangenen Jahren war die Lohnsummenregelung immer wieder Gegenstand kontroverser politischer Diskussionen. Rz. 239 Die Lohnsummenregelung hat ihren Ursprung in der sog. Betriebsfortführungsklausel des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006 (§ 28 A...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 3 Betriebliche Möglichkeiten zur gesunden Ernährung am Arbeitsplatz

Die Ernährung der Angestellten umfasst verschiedenste Interventionsmöglichkeiten, die sich aus Sicht von Betrieben ergeben. Im Grunde geht es darum, dass die Mitarbeiter zum einen während ihrer Arbeitszeit im Unternehmen ein gesundheitsförderliches Ernährungsangebot bzw. Rahmenbedingungen zur Umsetzung einer gesunden Ernährung erhalten. Zum anderen ist es ein Ziel, sie mitte...mehr

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Ernährung im Betrieb: Ideen... / 4 Frühstücks- und Pausenangebote

Das Frühstück stellt für die meisten Berufstätigen die erste bedeutsame Mahlzeit des (Arbeits-)Tages dar. Während einige großen Wert darauf legen, noch vor der Arbeit in Ruhe zu Hause zu frühstücken, fällt es anderen wiederum schwer, gleich morgens nach dem Aufstehen etwas zu essen, und sie verspüren erst im Verlauf des Vormittags im Büro einen aufkommenden Hunger. Hier gilt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

1 Einführung 1.1 Überblick Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschafts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein Rü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ernährung im Betrieb: Ideen... / 6 Besprechungs- und Tagesverpflegung

Eine Besprechung folgt auf die nächste, der Kopf raucht, der Magen knurrt. Gerade dann, wenn im hektischen Büroalltag nur wenig Zeit für ein ausgewogenes Essen in Ruhe bleibt, lässt sich über ein gesundes Snackangebot in Besprechungen oder Tagungen etwas für das körperliche und geistige Wohl der Angestellten tun. Der Keksteller und die Softgetränkeflaschen in der Mitte des T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ernährung im Betrieb: Ideen... / 7 Außendienstmitarbeiter: Beschäftigte mit besonderen Versorgungsanforderungen

Neben der Verpflegung der "klassischen" Büroangestellten (Arbeitszeit zwischen 8 und 17 Uhr) gibt es je nach Unternehmensart Erwerbstätige, deren Versorgung mit besonderen Anforderungen verbunden ist, wie beispielsweise bei Schicht- und Außendienstmitarbeitern. Angestellte in (Nacht-)Schichtarbeit weisen bedingt durch ihre Arbeitszeiten, die sich in den späten Abend/die Nacht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.5 Europäisches Beihilferecht

Rz. 90 Der deutsche Gesetzgeber war offensichtlich der Auffassung, dass es sich bei den Verschonungsregelungen um keine europarechtliche Beihilfe handelt (Art. 107 ff. AEUV). Andernfalls hätte das Gesetz erst dann in Kraft treten dürfen, nachdem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat (Art. 108 Abs. 3 AEUV). Rz. 91 Im Referentenentwurf des Bu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 564 Bis zum 30.6.2016 bestanden keine besonderen Bewertungs- und/oder Verschonungsvorschriften für Familienunternehmen. Das BVerfG[1] hat die Einführung solcher Regelungen nicht verlangt. Rz. 565 Die allgemeine Bestimmung des Bewertungsgesetzes, wonach Verfügungsbeschränkungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts nicht zu berücksichtigen sind (§ 9 Abs. 2 S. 3 und Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Regelverschonung: Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 153 Begünstigtes Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) bleibt grundsätzlich zu 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei (§ 13a Abs. 1 S. 1 und Abs. 10 S. 1 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Der Verschonungsabschlag wurde in seiner jetzigen Form bereits durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 eingeführt.[1] Gleichwohl hat der Gesetzgeber im Rahmen der Erbschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.2.3 Gemeinwohl und Eigeninteressen

Rz. 50 Eine erfolgreiche Regelung der Unternehmensnachfolge ist auch im Interesse der Allgemeinheit. Die generelle Begünstigung des Erwerbs von (allen) Betrieben ist daher sachgerecht und legitim. Allerdings hat der Gesetzgeber zahlreiche Sonderregelungen für einzelne Branchen und Unternehmen geschaffen. Solche Regelungen finden sich z. B. für Brauereien, Mineralölunternehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.4 Reinvestitionsklausel (§ 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG)

Rz. 501 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Dorn, Offene Fragen zur Anwendung der Behaltensregelung und Reinvestitionsklausel des § 13a Abs. 5 ErbStG bei Asset Deals und Share Deals in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen, ZEV 2015, 690; Korezkij, Überlegungen zur Reinvestitionsklausel nach § 13a Abs. 5 ErbStG, DStR 2009, 2412; Pohl, Die Veräußerung von wesentl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 603 Der Vor-Abschlag wird beim Erwerb von Anteilen an bestimmten Gesellschaften gewährt. Meist werden diese Gesellschaften kurz als Familienunternehmen bezeichnet.[1] Die gesetzliche Regelung ist jedoch in keiner Weise auf Familienunternehmen beschränkt, sondern gilt für alle Personen- und Kapitalgesellschaften. In der Gesetzesbegründung wird aber mehrfach darauf hingewi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13.2 Verfassungsrecht

Rz. 735 Das BVerfG hat die Möglichkeit der Optionsverschonung nicht beanstandet.[1] Rz. 736 Nach Auffassung des BVerfG kann der Gesetzgeber den Erwerb von unternehmerischem Vermögen nicht nur weitgehend, sondern auch vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freistellen. Damit ist auch die Vollverschonung i. H. v. 100 % verfassungsrechtlich zulässig. Die Möglichkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 407 Der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist gegen die gesetzlichen Behaltensregelungen verstößt (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG).[1] Die Behaltefrist beträgt im Fall der Regelverschonung 5 Jahre und im Fall der Optionsverschonung 7 Jahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 41 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml, Eckpunkte für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts im bestehenden System, FR 2015, 73; Bäuml/Vogl, Die erbschaftsteuerliche Bedürfnisprüfung im Kontext des Verfassungsrechts und des EU-Beihilferechts, BB 2015, 736; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13.4 Grenze von 20 % (§ 13a Abs. 10 S. 2 und 3 ErbStG)

Rz. 761 Bis zum 30.6.2016 war die Optionsverschonung davon abhängig, dass das begünstigte Vermögen nicht zu mehr als 10 % aus Verwaltungsvermögen besteht.[1] Die Quote des unschädlichen Verwaltungsvermögens wurde demnach von 50 % (im Fall der Regelverschonung) auf 10 % (im Falle der Optionsverschonung) reduziert. Rz. 762 Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum ErbStG zwar d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 163 Für den Erwerb begünstigten Vermögens bis zum 30.6.2016 (§ 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG) wurde der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % unabhängig von der Höhe des Erwerbs gewährt. Rz. 164 Für alle Erwerbe begünstigten Vermögens, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entsteht ist der Erwerb grundsätzlich nur noch dann i. H. v. 85 % bzw. 100 % steuerfrei, wenn der Erwerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.1 Überblick

Rz. 276 Betriebe mit nicht mehr als 5 Beschäftigten sind von der Lohnsummenregelung generell befreit (§ 13a Abs. 3 S. 3 Nr. 2 ErbStG). Die Befreiung von (kleinen) Betrieben mit nur wenigen Beschäftigten gehört zu den umstrittensten Regelungen der gesamten Lohnsummenregelung. Rz. 277 Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2009 zunächst eine Grenze von 10 Beschäftigten vorgesehen. Aufgru...mehr