Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensfinanzierung

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) Kapitalerhöhung bei der GmbH

Rz. 85 Das Kapital einer GmbH kann im Wege der ordentlichen Kapitalerhöhung (effektive Kapitalerhöhung) sowie durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) erhöht werden oder aus einem genehmigten Kapital erfolgen (s. § 10 Rdn 381 ff.). (1) Ordentliche Kapitalerhöhung Rz. 86 Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung (§§ 55–57 GmbHG), wird der GmbH neues...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Ablauf

Rz. 301 Eine Akquisitionsfinanzierung selbst hat typischerweise folgenden Ablauf:[228] aa) Arrangement Rz. 302 Zunächst werden die Investoren, die sich für den Erwerb einer Gesellschaft im Wege der LBO interessieren, an verschiedene Banken herantreten, die als Arrangeure der LBO in Betracht kommen. Der Arrangeur wird dann die Akquisitionsfinanzierung auf der Grundlage eines Te...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Eigenkapitalausstattung der verschiedenen Rechtsformen

aa) Einzelunternehmen Rz. 35 Eine Einzelunternehmung liegt vor, wenn ein Unternehmer seinen Betrieb ohne andere Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesellschafter unterhält. Kaufmann i.S.d. HGB ist der Einzelunternehmer dann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann; § 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe liegt gem. § 1 Abs. 2 HGB vor, wenn das Unternehmen nach Art...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / dd) AG

(1) Grundkapital Rz. 51 Die AG haftet ihren Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 AktG; allgemein zur AG § 10 B.). Eine Haftung der Aktionäre mit ihrem Privatvermögen ist grds. ausgeschlossen. Das Grundkapital der AG ist gem. § 1 Abs. 2 AktG in Aktien zerlegt; jede Aktie stellt einen nach der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien berechneten Bruchteil des Grundkap...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Vorbereitung der Kreditentscheidung

Rz. 303 Die Bank wird dann ihre Kreditentscheidung vorbereiten. Dabei wird sie im Rahmen einer Due Diligence insb. Folgendes überprüfen:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ff) Syndizierung

Rz. 307 Noch vor der Unterzeichnung der Kredite wird der Arrangeur die Syndizierbarkeit der Kredite, die Aufteilbarkeit in mehrere Tranchen unter verschiedenen Kreditgebern ausloten. Der Arrangeur will erreichen, dass ihm eine Vielzahl von Kreditgebern beitritt, damit das Risiko aufgeteilt ist. Potenzielle weitere Kreditgeber werden durch einen "Bookrunner" zu einer oder meh...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kapitalherabsetzung bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen

Rz. 120 Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen keinen besonderen Kapitalherabsetzungsvorschriften. Die Gläubiger bedürfen keines besonderen Schutzes, da diese nicht über ein bestimmtes Gesellschaftskapital – das es zu erhalten gilt – gesichert sind, sondern der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter diesen persönlich haften.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 354 Da bereits eine wirtschaftlich eigenkapitalähnliche Funktion nicht herbeigeführt werden kann, liegt es auf der Hand, dass die typisch stille Beteiligung in allen gängigen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS und US-GAAP) als Fremdkapital auszuweisen ist.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Kurzfristige Fremdfinanzierung

Rz. 192 Im Bereich der kurzfristigen Fremdfinanzierung kann von Kreditgewährung mit Laufzeit bis zu einem Jahr ausgegangen werden. Wesentliche Instrumente sind der Kontokorrentkredit, der Lieferantenkredit, Kundenanzahlungen sowie der Wechselkredit. aa) Kontokorrentkredit Rz. 193 Durch einen Kontokorrentkredit wird dem Unternehmen ein Spielraum zur Überziehung seines Kontos ei...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 111 Diese Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital (§§ 202–206 AktG) knüpft an keinen aktuellen Finanzierungsanlass an. Diese Form der Kapitalerhöhung ermöglicht, dass ein zu einem späteren Zeitpunkt gegebener Kapitalbedarf ohne eine aufwendige Durchführung der Hauptversammlung durch Ausgabe neuer Aktien schnellstens gedeckt werden kann. So kann bei Unternehmensfusionen...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / e) Private Equity in der deutschen Wirtschaft

Rz. 246 Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) gibt es gegenwärtig rund 300 aktive Beteiligungsgesellschaften in Deutschland. Trotz der schwierigen politischen und gesamtwirtschaftlichen Lage, geprägt von Pandemie, Inflation uns Zinswende, waren die Jahre 2019–2021 mit Blick auf Investitionen sehr erfolgreiche Jahre mit einem he...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Langfristige Darlehen

Rz. 153 Langfristige Darlehen dienen i.d.R. zur Finanzierung von Investitionen, also der Anschaffung langfristig zu haltender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Da die Finanzierungskosten langfristiger Finanzierungsmittel im Verhältnis zu kurzfristigen Finanzierungsmitteln (s. Rdn 192 ff.) – relativ gesehen – regelmäßig geringer sind, können langfristige Darlehen jedo...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 3. Factoring

Rz. 253 Unter Factoring versteht man den gewerbsmäßigen Ankauf und die Geltendmachung von Forderungen eines Unternehmens aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch einen Dritten (Factor) vor oder bei Fälligkeit. Der Begriff des Factorings entstammt dem angloamerikanischen Wirtschaftsraum und hat sich im 19. Jahrhundert durch steigende wirtschaftliche Beziehungen europä...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kreditversicherungen

Rz. 235 Bei den Kreditversicherungen ist grds. zwischen sog. Kreditausfallversicherungen und Forderungsausfallversicherungen zu differenzieren.[175] Bei Ersteren werden Kredite im eigentlichen Sinne (vornehmlich Darlehen) gegen das Risiko mangelnder Rückzahlung des gewährten Kapitals oder des noch ausstehenden Teils versichert. Sie werden daher auch Restschuldversicherung ge...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Industrieobligationen

Rz. 165 Industrieobligationen sind verzinsliche Schuldverschreibungen, die am Kapitalmarkt platziert werden. Es handelt sich um Wertpapiere, die in Serie zu gleichen Bedingungen ausgegeben werden, und in denen das Unternehmen den Kapitalgebern Rückzahlung und Verzinsung einer bestimmten Geldsumme zu im Voraus festgelegten Bedingungen verspricht. Wirtschaftlich ist eine Indus...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Grundlagen

Rz. 295 Als Akquisitionsfinanzierung wird die Finanzierung des Erwerbs von Anteilen und/oder Vermögensgegenständen einer Zielgesellschaft durch einen Investor – meist durch die Zwischenschaltung einer Zweckgesellschaft[221] – verstanden. Zur Unternehmensfinanzierung kann sie also immer dann eingesetzt werden, wenn Wachstumskapital zur Ausweitung der operativen Möglichkeiten ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Aktienarten

Rz. 56 Lauten Aktien auf einen in Geld ausgedrückten Nennwert, werden sie als Nennwertaktien bezeichnet, (§ 8 Abs. 1, Abs. 2 AktG). Die Summe der Nennwerte ergibt das Grundkapital. Stückaktien sind nennwertlose Aktien. Auch sie verkörpern einen Anteil am Grundkapital; der "fiktive Nennbetrag" errechnet sich, indem das Grundkapital durch die Anzahl der Aktien geteilt wird. Di...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Einsatzbereich

Rz. 264 Durch Asset Backed Securities kann der Originator nicht liquide Aktiva veräußern, indem er z.B. einen Forderungsbestand durch die Übertragung an das SPV rechtlich verselbstständigt.[205] Der Forderungsbestand wird vom Schicksal und der Einflussnahme des Forderungsverkäufers unabhängig. Mit der Gegenleistung aus dem Forderungsverkauf, die das Unternehmen sofort und vo...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundstruktur

Rz. 266 Die eigens für den Forderungserwerb gegründete Zweckgesellschaft kauft von dem die Vermögenswerte verbriefenden Unternehmen einen bestimmten Bestand an Vermögenswerten, meist Forderungen, an, der ihr sodann abgetreten wird. Die Zweckgesellschaft sollte keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Originator besitzen. Sie ist insolvenzfest zu strukturieren, damit sie ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / e) Umwandlungsvorgänge

Rz. 147 Erweist sich die gewählte Unternehmensform nicht mehr als zweckmäßig, kommt eine Umwandlung [122] in Betracht (s. dazu § 14), so etwa:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 358 Dem stillen Gesellschafter stehen gesetzlich normierte Kontroll- und Informationsrechte im begrenzten Umfang nach Maßgabe des § 233 HGB zu. Insb. ist er berechtigt, Einsicht in den Jahresabschluss und die Bücher der Gesellschaft zu nehmen.[301] § 230 HGB spricht von einem "Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt". Daraus ergibt sich, dass der stille Gesellschafter i....mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Genehmigtes Kapital

Rz. 97 Die Regelung über das sog. genehmigte Kapital befindet sich in § 55a GmbHG und ist im Unterschied zur detailreichen Normierung des Aktiengesetzes (§§ 202–206 AktG) äußerst knappgehalten, sodass für eine Reihe von Frage wohl die Lehre und Rspr. zum Aktienrecht herangezogen werden muss. Rz. 98 Das genehmigte Kapital ist selbst noch nicht Stammkapital, sondern stellt nur ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / 2. Fremdfinanzierung

Rz. 150 Bei der Fremdfinanzierung als Form der Außenfinanzierung ist allgemein zwischen langfristiger und kurzfristiger Fremdfinanzierung zu unterscheiden. Die Differenzierung erfolgt nach der Länge der Laufzeit. Die wesentlichen für die jeweilige Finanzierungsart zur Verfügung stehenden Instrumente sind im folgenden Schaubild im Überblick dargestellt. Ihre Absicherung erfol...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Grundschuld

Rz. 231 Zu den Grundpfandrechten zählt auch die Grundschuld, die ebenfalls als dingliches Recht in das Grundbuch eingetragen wird. Sie ist in den §§ 1191–1198 BGB geregelt.[174] Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt, d.h. sie sind nicht an den Bestand einer bestimmten Forderung gebunden und können für sich allein übertragen werden ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Formen der Private Equity-Finanzierung

Rz. 240 Private Equity-Investoren beteiligen sich an Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Investiert wird – je nach Spezialisierung der konkreten Private Equity-Gesellschaft – in verschiedene Zielunternehmen und Vorhaben. Beteiligungsgesellschaften stellen Unternehmen bspw. Eigenkapital für die folgenden Vorhaben zur Verfügung:mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Erscheinungsformen

Rz. 174 Als Wandelanleihe bezeichnet man eine Schuldverschreibung, die mit einem Wandlungsrecht ausgestattet ist, aufgrund dessen der Gläubiger seinen Anspruch auf Rückzahlung des gewährten Darlehens sowie ggf. der aufgelaufenen Zinsen zu einem vorher festgelegten Wandlungsverhältnis in Aktien bzw. andere Gesellschaftsanteile tauschen kann.[138] Die Rückzahlung des Darlehens...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Schuldbeitritt

Rz. 211 Beim Schuldbeitritt handelt es sich um eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, für die das kumulative Hinzutreten eines weiteren Schuldners zum bisherigen Schuldner kennzeichnend ist.[158] Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner als Gesamtschuldner i.S.d. § 421 BGB. Der Schuldbeitritt ist in zahlreichen gesetzlichen Vorschriften v...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) Bilanzierung

Rz. 363 Ob die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters nach den Bilanzierungsvorschriften des HGB als Eigen- oder Fremdkapital zu qualifizieren ist, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der Einlage ab.[304] Soll sie als Eigenkapital gelten, muss sie zunächst längerfristig überlassen worden sein, wobei die Längerfristigkeit in Anlehnung an die vom Hauptfachausschuss des I...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Vereinbarungen zum Innenverhältnis der Projektsponsoren

Rz. 286 Soll die Realisierung des Projektes durch mehrere Projektsponsoren erfolgen, ist die Kooperation in einem gesonderten Konsortial- oder Kooperationsvertrag zu regeln (Participants’ Agreement). Der Vertrag wird die wesentlichen Merkmale des Projektes und die einzelnen Beiträge der Projektsponsoren bestimmen. Ihm kommt meist die Funktion eines Grundlagenvertrages zu. Da...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 80 Unter Kapitalerhöhung im engeren Sinne versteht man die Finanzierung eines Unternehmens durch die Eigentümer im Wege der Erhöhung des Eigenkapitals (Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung). Es handelt sich um eine Eigenfinanzierung in Gestalt der Außenfinanzierung. Die Kapitalerhöhung kann – ebenso wie die Gründung – durch die Erbringung von Bar- oder Sacheinlagen dur...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Kreditauftrag

Rz. 212 Der in § 778 BGB geregelte Kreditauftrag ist mit der Bürgschaft verwandt.[160] Danach haftet derjenige, der einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten Kredit zu gewähren, wie ein Bürge. Die Bestimmungen für die Bürgschaft finden entsprechende Anwendung.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Kapitalherabsetzung bei der GmbH

Rz. 136 Verglichen mit den Regelungen im Aktienrecht ist die Normierung der Kapitalherabsetzung im GmbHG rudimentär. Die Kapitalherabsetzung wird danach im Wesentlichen wie jede andere Satzungsänderung behandelt (s. dazu § 10 Rdn 448). Gesonderte Regelungen zur Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wie im Aktienrecht, existieren nicht. Rz. 137 Auch bei der Kapitalherabsetzung...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Konzession, Ressourcen

Rz. 288 Vor allem bei staatlichen Infrastrukturprojekten ist oftmals eine Konzession oder Lizenz zugunsten der Projektgesellschaft zur Realisierung und zum Betrieb des Projektes erforderlich. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn originär hoheitliche Aufgaben in die Hände einer privaten Projektgesellschaft gelegt werden sollen, wie z.B. bei Mautstraßen. Daneben kann eine K...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bilanzierung

Rz. 322 In bilanzieller Hinsicht überwiegen beim Nachrangdarlehen Fremdkapitalmerkmale, weshalb es nach allen drei gängigen Rechnungslegungssystemen (HGB, IFRS, US-GAAP) als langfristige Verbindlichkeit auszuweisen ist.[245] Etwas Abweichendes gilt nur im Fall der Aufstellung einer nach besonderen Grundsätzen aufzustellenden Überschuldungsbilanz, wenn und soweit der vereinba...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 327 Allgemeine gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten von Nachrangdarlehensgebern existieren nicht. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht daher nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze.[252] Damit kommt regelmäßig ein Anspruch auf Rechnungslegung sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach den §§ 242, 259 f., 810 BGB in Betracht...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Vereinbarung mit einem Betreiber (Operator)

Rz. 290 Maßgeblich für den Erfolg eines jeden Projektes ist dessen Betrieb durch einen erfahrenen, fachkundigen und leistungsstarken Betreiber. Da es sich bei der Projektgesellschaft vielfach um eine neu zu gründende Zweckgesellschaft handelt, wird sie daher, zumindest zu Projektbeginn, zur Führung der Geschäfte oftmals nicht selbst in der Lage sein. Diese Aufgabe wird daher...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 323 Die Vergütung des Nachrangdarlehensgebers besteht häufig aus einer laufend zu zahlenden Zinskomponente und einem anderen Teil von Zinsen, der kapitalisiert und am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung ist die Schonung der Liquidität des Unternehmens in der Finanzierungsphase, während gleichzeitig eine insgesamt angemessene und v...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Bilanzierung

Rz. 333 Die bilanzielle Behandlung von Wandel- und Optionsanleihen ist grds. gleich.[259] Während der Anleiheanteil in der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen werden muss, ist der Erlös, der für das Wandlungs- oder Optionsrecht erzielt wird, gem. § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB als erfolgsneutrales Eigenkapital in der Kapitalrücklage auszuweisen.[260] Handelsrechtlich bleibt diese Ka...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / III. Abgrenzung zwischen Außen- und Innenfinanzierung

Rz. 8 Nach dem Kriterium der Mittelherkunft (aus der Sicht der Unternehmung) wird zwischen Außen- und Innenfinanzierung unterschieden. Bei der Außenfinanzierung erfolgt eine Zuführung finanzieller Mittel durch Einlagen der Anteilseigner oder durch Zuführung von Kreditkapital durch Gläubiger. Zur Außenfinanzierung zählt auch die Finanzierung über staatliche und sonstige Subve...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Forderungsankauf

Rz. 273 Zwischen dem Originator und der Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle) wird ein Kaufvertrag gem. § 453 Abs. 1 BGB i.V.m. § 433 Abs. 1 BGB (Rechtskauf) geschlossen, in dem sich der Originator verpflichtet, Forderungen an die Zweckgesellschaft zu übertragen. Die Zweckgesellschaft verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB). Der Kau...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 336 Auch für Wandel- und Optionsanleihen fehlen detaillierte gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten der Kapitalgeber. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht damit auch hier nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze i.R.d. §§ 242, 259 f., 810 BGB. Die Grenzen der Vertragsgestaltung finden sich wiederum im Grundsatz der Verbandssouve...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (2) Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 361 Die atypisch stille Gesellschaft bietet eine ausgesprochen große Bandbreite zwischen Fremd- und Eigenkapitalausrichtung. So eröffnet sie denn auch als einziges Mezzanines Finanzierungsinstrument neben dem Genussrecht, die Möglichkeit des echten handelsbilanziellen Eigenkapitalausweises, ohne jedoch gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsaus...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (d) Mitsprache

Rz. 368 Der Einsatz der atypisch stillen Gesellschaft als mezzanines Finanzierungsinstrument der Wahl bedeutet eine bewusste Entscheidung für eine Mitunternehmerschaft und gegen eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe. Als Ausgleich eröffnet sich in Bezug auf Mitsprache- und Kontrollrechte ein ausgesprochen weiter Gestaltungsspielraum. Die w...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Sicherungsübereignung

Rz. 223 Die Sicherungsübereignung ist das in der Praxis wohl am häufigsten eingesetzte Kreditsicherungsmittel der Kreditinstitute.[166] Bei der Sicherungsübereignung überträgt der Kreditnehmer das Eigentum an einer beweglichen Sache an den Kreditgeber. Die Übereignung erfolgt durch Einigung (§ 929 Satz 1 BGB) über den Eigentumsübergang und Vereinbarung eines Besitzkonstituts ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Genussrechte

Rz. 339 Genussrechte sind im Gesetz nicht definiert. Sie werden allerdings in einer Reihe von Gesetzesnormen erwähnt, so insb. in § 221 Abs. 3 AktG, sowie in diversen Vorschriften des KWG, VAG, EStG und KStG. Sie sind grds. rechtsformneutral und ihrer Rechtsnatur nach ein Dauerschuldverhältnis sui generis.[268] Aufgrund dieser Rahmenbedingungen ergeben sich weitreichende Ges...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Nachrangdarlehen

Rz. 317 Das Nachrangdarlehen ist ein Finanzierungsinstrument, mit dem Fremdkapital von Kreditinstituten, Gesellschaftern oder sonstigen institutionellen Anlegern zur Verfügung gestellt wird.[235] Prägend ist nicht die für gesellschaftsrechtliche Beziehungen typische Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes. Rechtlich handelt es sich vielmehr um einen Austauschvertrag zur Wahrneh...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / a) Bankinternes Rating

Rz. 24 Die hinreichende Kreditwürdigkeit des kreditnachfragenden Unternehmens ist bereits heute Voraussetzung für eine Kreditvergabe durch Banken oder Sparkassen.[6] Dabei hat sich die Praxis des bankinternen Ratings vor dem Hintergrund des regulatorischen Umfeldes grundlegend verändert. Aufgrund der Anknüpfung der erforderlichen Eigenkapitalunterlegung an das Risiko des Kre...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Vergütung

Rz. 345 Entsprechend den bei der Wandel- und Optionsanleihe bestehenden Möglichkeiten kann auch bei den Genussrechten die Vergütungsabrede mit dem Kapitalgeber flexibel ausgestaltet werden. Wie bei den Wandel- und Optionsanleihen besteht aufgrund der ausdrücklichen Erwähnung der Genussrechte in § 221 AktG keine Problematik des Teilgewinnabführungsvertrages für die AG. Des We...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Einsatz als Sanierungsinstrument: Debt Equity Swap

Rz. 82 Beim sog. Debt Equity Swap werden bestehende Verbindlichkeiten eines Unternehmens in Eigenkapital umgewandelt.[31] In Krisensituationen wird er insb. dazu eingesetzt, eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zu beseitigen und die Bilanzstruktur durch Erhöhung der Eigenkapitalquote zu verbessern.[32] Eine gängige Erscheinungsform des Debt Equity Swaps ist die ver...mehr