Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

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zfs 7/2017, Abtretung von R... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch aus dem Lebensversicherungsvertrag nicht zu, weil dessen Abtretung wegen Verstoßes gegen das RDG nichtig ist." 1. Zu Recht und von der Revision unbeanstandet ist das BG davon ausgegangen, die in der ursprünglichen Vereinbarung v. 22.12.2010 enthaltene Abtretung sei wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 S. 1 Fall 2 i.V.m. § 3 RDG gem....mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VIII. Ausübungskontrolle

Soweit die Regelungen eines Ehevertrags ganz oder bezüglich der streitbefangenen Scheidungsfolge der Wirksamkeitskontrolle standhalten, muss der Richter im Rahmen einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns...mehr

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Tatsächliche Verständigung; Subsidiarität der Feststellungsklage

Leitsatz 1. Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung werden im Verfahren über die Anfechtung des hierauf gestützten Festsetzungs- oder Feststellungsbescheids inzident geprüft. 2. Eine tatsächliche Verständigung stellt keinen Verwaltungsakt i.S. der §§ 41 Abs. 2 Satz 2 FGO, 118 Satz 1 AO dar. 3. Hat der Steuerpflichtige die auf eine tatsächliche Ver...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 1. Im Inland

Die EU-Verordnung Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts – die sog. ROM III-VO – bedeutet für Scheidungsanwälte und Familiengerichte eine große Rechtsanwendungserleichterung, da für das materielle Scheidungsrecht nunmehr gem. de...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / b) Stellungnahme

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist zu begrüßen. Dadurch wird nach innen und nach außen ein wichtiges Signal gesetzt, nämlich dass unabhängig vom Ort der Eheschließung und von den Staatsangehörigkeiten der Verlobten Ehen im deutschen Rechtskreis nur von Volljährigen wirksam eingegangen werden können. Der Gesetzesentwurf bedeutet zugleich zwar – auch für deutsche Staa...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 1. De lege lata

Derzeit ist es für deutsche Staatsangehörige möglich, ab 16 Jahren einen volljährigen Nupturienten zu heiraten, soweit freilich das Familiengericht die hierzu nach § 1303 Abs. 2 BGB erforderliche Befreiung erteilt. Mindestens ein Ehegatte hat deshalb volljährig zu sein, damit dieser die für eine Ehe erforderlichen Rechtsgeschäfte tätigen kann und damit für ein aus der Ehe he...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Aus den Gründen

Auf das vorliegende Verfahren sind entsprechend Art. 229 § 36 EGBGB das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der vor dem 17.8.2015 geltenden Fassung anzuwenden, da der Erblasser vor diesem Stichtag verstorben ist; auf die Einleitung des hiesigen Einziehungsverfahrens kommt es...mehr

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AGS 6/2017, Haftzuschlag fü... / 2 Aus den Gründen

Der Rechtsbehelf des Pflichtverteidigers gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss ist als Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG zulässig. Er ist auch in der Sache begründet und führt zur Abänderung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses in der aus dem Tenor ersichtlichen Form. 1. Der Rechtsbehelf stellt eine Erinnerung i.S.d. § 56 Abs. 1 S. 1 RVG, nicht aber eine solche gem. §...mehr

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AGS 5/2017, Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags nach Widerruf

ZPO § 3 Leitsatz Wird beantragt, die Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags festzustellen, so bemisst sich der Streitwert nach den Leistungen, die der Darlehensnehmer gem. §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint. Maßgeblich sind dabei nur die Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf. Nach Widerruf weiterhin erbrachte Zahlungen bleiben bei der Bewertung außer Ansatz. BGH...mehr

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AGS 5/2017, Klage auf Fests... / Leitsatz

Wird beantragt, die Unwirksamkeit eines Darlehensvertrags festzustellen, so bemisst sich der Streitwert nach den Leistungen, die der Darlehensnehmer gem. §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint. Maßgeblich sind dabei nur die Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf. Nach Widerruf weiterhin erbrachte Zahlungen bleiben bei der Bewertung außer Ansatz. BGH, Beschl. v. 10...mehr

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AGS 5/2017, Klage auf Fests... / 1 Aus den Gründen

Der Streitwert wird auf bis 45.000,00 EUR festgesetzt. Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist das Schuldverhältnis gem. § 357 Abs. 1 S. 1 BGB in der bis zum 12.6.2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln, so dass für den Streitwert – wenn wie hier auf Feststellung geklagt wird, dass der Darlehensvertrag sich in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt ...mehr

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zfs 5/2017, Inhaltliche Vor... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Dem Kl. steht der geltend gemachte Anspruch gem. Buchst. A.2.2.2, A.2.5.2.1, A.2.5.4 AKB zu." a) Dass das Fahrzeug des Kl. durch einen Unfall auf der Fahrt von Ulm nach Berlin in der Nähe von Bayreuth auf der BAB 9 beschädigt worden ist und die Reparaturkosten 17.756,50 EUR brutto betragen, ist unstreitig. Abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung i.H.v. 500 EUR erg...mehr

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AGK 5/2017, Die Verfahrensw... / ff) Teilvergleiche

Geringerer Wert bei Teil- oder Zwischenvergleichen Möglich sind auch Teil- oder Zwischenvergleiche über einzelne Anrechte. In diesem Fall richtet sich die Einigungsgebühr nicht unbedingt nach dem Verfahrenswert der Folgesache Versorgungsausgleich; es gilt u.U. vielmehr ein geringerer Wert, nämlich 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten je Anrecht, über das eine ...mehr

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zerb 5/2017, Regelungen der... / aa) Stimmrecht und Stimmenmehrheit

Wie Beschlussfassungen innerhalb der Erbengemeinschaft zu erfolgen haben, ist gesetzlich nicht geregelt. Demzufolge müssen sich für Beschlussfassungen die Miterben nicht treffen, sondern Beschlüsse können auch via Mailabstimmung oder Telefonkonferenz erfolgen. Aus § 2038 Abs. 1 S. 2 BGB lässt sich ableiten, dass es nicht auf eine Mehrheit nach Köpfen, sondern auf die Höhe der...mehr

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Abrechnung: Beschluss, Ausgaben einzustellen

Leitsatz Der Beschluss, eine Ausgabe des Jahres 2014 in die Abrechnung 2014 einzustellen, ist überflüssig, aber ordnungsmäßig. Der Verwalter muss auch nichtige Beschlüsse durchführen. Normenkette WEG § 28 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen zur Abrechnung 2014, einen Betrag von 11.700,62 EUR, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einem Sachverständigen g...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit einer 15-Minuten-Zeittaktklausel

RVG §§ 3a ff.; BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 Leitsatz Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie strukturell geeignet ist, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im Besonderen zugrundeliegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenlei...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 3 Hinweis der Schriftleitung

Die zugelassene Rechtsbeschwerde ist nicht eingelegt worden. AGS 4/2017, S. 164 - 170mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / Leitsatz

Eine formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel verstößt wegen Benachteiligung des Mandanten gegen § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, weil sie strukturell geeignet ist, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im Besonderen zugrundeliegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip) empfindlich zu verletzen, wodurch...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere frist- und formgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Für die Berufung ist allein noch entscheidungserheblich, in welcher Höhe der Kläger Anspruch auf Erstattung der für das Kündigungsschutzverfahren geleisteten Vorschüsse von 5.474,00 EUR verlangen kann, weil dem kein Honoraranspruch der Beklagten gegenüberst...mehr

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AGS 4/2017, Unwirksamkeit e... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagte, einen Zusammenschluss von Rechtsanwälten in der Rechtsform einer LLP (Limited Liability Partnership) englischen Rechts auf Rückzahlung von überzahlten Honorarvorschüssen in Anspruch. Anlässlich der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch seinen Arbeitgeber mandatierte der Kläger die Beklagte mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Dazu trafen...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / a) Statussachen

Regelwert 2.000 EUR in Statussachen In Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG, also in Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, die Feststellung der Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen, gilt nach § 47 Abs. 1 FamGKG ein Regelwert von 2.000,00 EUR. Da eine ...mehr

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zerb 4/2017, Wirkung der Be... / Aus den Gründen

Die Abhilfeentscheidung sowie die Vorlageverfügung werden aufgehoben, die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückgegeben. Dessen Verfahrensweise genügt nicht den an das Abhilfeverfahren zu stellenden Mindestanforderungen. 1. Wird eine Entscheidung des Amtsgerichts – Grundbuchamts – angefochten, so hat dieses über die Abhilfe zu entscheiden (§ 75 GBO). D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 200 [Autor/Stand] Ohne Bekanntgabe wird der Einheitswertbescheid nicht wirksam.[2] Das Gleiche gilt, wenn das FA den Bescheid zwar bekannt gegeben hat, die Bekanntgabe jedoch fehlerhaft ist. Die Rechtswirkungen des Bescheides treten dann nicht ein. Der unwirksame Bescheid wahrt weder die Feststellungsfrist noch ist er geeignet, eine Ablaufhemmung herbeizuführen. Er kann ...mehr

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Verwalter: Bestellung

Leitsatz Wohnungseigentümer sind dem Grunde nach gehalten, sich vor der Bestellung eines Verwalters Gewissheit darüber zu verschaffen, ob er finanziell zuverlässig ist. Normenkette WEG § 26 Abs. 1 Das Problem Die X-UG (haftungsbeschränkt) – die Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage – stockt ihr Kapital auf und nennt sich jetzt X-GmbH. Die Wohnungseigentümer bestellen die X-G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Verfügungen des Schuldners während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 81)

Rn 5 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1, welcher über die Verweisung in § 24 Abs. 1 in vollem Umfang auch für das Eröffnungsverfahren gilt, sind Verfügungen des Schuldners über massezugehörige Vermögensgegenstände schon nach gerichtlicher Anordnung der Verfügungsbeschränkungen unwirksam. Dabei handelt es sich im Gegensatz zum früheren während des Antragsverfahrens gemäß § 106 KO häufig...mehr

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zerb 3/2017, Zur Motivation... / Aus den Gründen

Die zulässigen Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 5) haben im Ergebnis Erfolg mit der Folge, dass der Beschluss des Nachlassgerichts vom 23.5.2016 aufzuheben war. Denn zu Unrecht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Einziehung des Erbscheins vom 30.1.2001 vorliegen. Entgegen seiner Auffassung greift nämlich die von der Beteiligt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 40 Gehrlein, Verfügungsbeschränkungen vor und nach Insolvenzeröffnung, WM 2014, 485; Gerhardt, Insolvenzverfahren und Einzelzwangsvollstreckung, FS 100 Jahre Konkursordnung, S. 111 ff.; ders., Absolute und relative Unwirksamkeit als rechtliches Steuerungsinstrument im Insolvenzfall – Eine Strukturanalyse, FS-Flume, Bd. I, S. 527; Kaufmann/Casse, Zur Zahlungsunfähigkeit be...mehr

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FoVo 3/2017, Abtretung statt Pfändung von Arbeitseinkommen

Hohe Kosten für den PfÜB Pfändet der Gläubiger den Arbeitslohn, ist dieses Vorgehen mit erheblichen Kosten belastet. Nicht nur, dass die Pfändung erst möglich ist, wenn die Forderung tituliert ist, setzt sie doch den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) sowie dessen Zustellung voraus. Insgesamt entstehen folgende Kosten: Hinweismehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.4 Maßgeblicher Zeitpunkt (§ 81 Abs. 3)

Rn 13 An die Stelle des Tags der Verfahrenseröffnung tritt der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verfügungsbeschränkung. Diese tritt – wie bei allen vorläufigen Maßnahmen des § 21 – grundsätzlich im Zeitpunkt des Erlasses ein (vgl. die Kommentierung zu § 21 Rn. 106). Ob eine Verfügung zuvor oder danach erfolgt ist, hängt grundsätzlich nicht vom Eintritt des Verfügungserfolgs ab,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / cc1) Verlustübernahme gem. § 302 Abs. 1 AktG

Tz. 66 Gem. § 302 Abs. 1 AktG wird der bilanzielle Jahresverlust einer Aktiengesellschaft durch das andere Unternehmen (Mutterunternehmen) ausgeglichen, wenn es abhängiges Unternehmen bei einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag ist. Auf eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14 ff. KStG) kommt es nicht an. Das Mutterunternehmen muss nicht direkt am abhängigen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / a) Tauglicher Täter

Tz. 96 Zum tauglichen Täterkreis gehören die Abschlussprüfer, also Wirtschaftsprüfer (§ 1 Abs. 1 WPO) und vereidigte Buchprüfer (§ 128 Abs. 1 Satz 1 WPO), auch solche die für Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften tätig sind (§ 319 HGB, § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB), ferner ausländische Abschlussprüfer, soweit sie hier erfasste Berichterstattungen vornehmen bzw. Testa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / aa) Definition Verbundener Unternehmen

Tz. 272 § 271 Abs. 2 HGB definiert das verbundene Unternehmen. Dieses wird in folgenden Vorschriften des HGB-Bilanzrechts angesprochen § 266 Abs. 2 A.III.1., 2. und B. II.2. und Abs. 3 C.6. HGB (Ausweis in der Bilanz) § 268 Abs. 7 HGB (gesonderte Angaben der Haftungsverhältnisse) § 275 Abs. 2 Nr. 9, 10, 11, 13 und Abs. 3 Nr. 8, 9, 10, 12 HGB (Ausweis in der GuV) § 285 Satz 1 Nr....mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 4. Anwendbarkeit des § 256 AktG auf Personengesellschaften und Einzelkaufleute

Tz. 57 Im HGB finden sich für Personengesellschaften keine Regelungen zum Umgang mit Fehlern in Bilanzen. Es gibt daher auch kein dem § 256 AktG entsprechendes Regime mit einer Heilungsmöglichkeit gem. § 256 Abs. 6 AktG.[114] Gleichwohl sollte wie im Kapitalgesellschaftsrecht zwischen fehlerhaften Bilanzen, die zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen, und sonstigen Feh...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / f) Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Tz. 198 Für den Arbeitnehmerbegriff kann auf das Arbeitsrecht zurückgegriffen werden. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, auf Inlandstätigkeit und auf Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.[305] Arbeitnehmer sind auch: Im Probeverhältnis Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (nicht nur zeitanteilig, sondern voll), Kurzarbeiter und Aushilfskräfte.[306] Befristet Beschä...mehr

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Tod der Vorratsanfechtung?

Leitsatz Gibt ein Wohnungseigentümer in einer Anfechtungsklage zu erkennen, dass er die Klage auf einen (noch unbestimmten) Teil der in einer Versammlung gefassten Beschlüsse beschränken will, versteht es sich nicht von selbst, dass nur eine Auslegung der Klage als Vorratsanfechtung in Betracht kommt. Normenkette WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Das Problem Wohnungseigentümer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 2. Rechtsfolgen nichtiger Jahresabschlüsse

Tz. 62 Bei fehlerhaften Jahresabschlüssen ist danach zu differenzieren, ob der Fehler so gewichtig ist, dass der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 1 bis Abs. 5 AktG nichtig ist oder ob der Fehler nicht so gewichtig ist, dass eine Nichtigkeit angenommen werden muss. Kein Fehler liegt vor, wenn der Jahresabschluss unter Verkennung von Tatsachen aufgestellt und festgestellt wor...mehr

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AGS 2/2017, Streitwert bei ... / Leitsatz

Der Streitwert einer Feststellungsklage auf Unwirksamkeit des Darlehensvertrags bemisst sich lediglich nach den Beträgen, die der Kläger zurückfordern könnte. Der zusätzliche negative Feststellungsantrag (nicht mehr als … EUR) zu schulden, hat keinen eigenständigen darüber hinausgehenden Wert. Das Begehren, bestellte Sicherheiten freizugeben, das der Kläger bis zum Schluss der...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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AGS 2/2017, Keine neue Ange... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte auf Feststellung der Unwirksamkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages in Anspruch genommen. Durch Versäumnisurteil v. 2.6.2008 hat das LG der Klage stattgegeben. Den Gebührenstreitwert hat das LG auf 1.605.763,28 EUR festgesetzt. Das im schriftlichen Verfahren ergangene Versäumnisurteil ist der Beklagten am 2.6.2008 öffentlich zugestel...mehr

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AGS 2/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Verbundverfahren den Verfahrenswert auf insgesamt 139.820,73 EUR festgesetzt. Dabei ist das FamG von den übereinstimmenden Vorträgen der Verfahrensbevollmächtigten zum Einkommen der beteiligten Ehegatten und zum Wert des positiven und negativen Vermögens ausgegangen. Hinsichtlich des Vermögenswertes hat das FamG pro Ehegatte einen Freibetrag von 60.000,00 E...mehr

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

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FF 2/2017, Kinderehen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Aspekten, konkreten Fragen und Problemstellungen hat sich die Bund-Länder Arbeitsgruppe zu Kinderehen bisher befasst und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Ergebnisse der Bund-Länder Arbeitsgruppe zu Kinderehen im Rahmen des Gesetzesentwurfes zu den Kinderehen einfließen zu lassen? Antw...mehr

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zerb 2/2017, Kündigung des ... / Aus den Gründen

Die wechselseitig erhobenen Berufungen haben keinen Erfolg. Die Berufung des Klägers ist unbegründet. Die Kammer war befugt und gehalten, über die Berufung des Klägers durch Sachurteil zu entscheiden. Die von den Beklagten im Umfang der klägerischen Berufung beantragte Aussetzung war gemäß § 148 ZPO nicht geboten, da dafür die Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits erford...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.2 Einzelfragen

Tz. 24/3 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 a) Unterlassene Pflichtprüfung Wenn bei einer anderen als einer kleinen Kap-Ges iSd § 267 Abs 1 HGB die zwingend vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses nicht vorliegt, kann gem § 316 Abs 1 S 2 HGB der Jahresabschluss nicht festgestellt werden (s Venrooy, GmbHR 2003, 125). Ein für ein Wj gefasster Gewinnverteilungs-Beschl ist in Folge ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 54 Ein unwirksamer Verwaltungsakt erzeugt keine Rechtswirkungen, sodass er grundsätzlich nicht einspruchsfähig wäre. Für den Adressaten des unwirksamen Verwaltungsakts besteht aber ein Rechtsschutzbedürfnis, die Unwirksamkeit des Verwaltungsakts geltend machen zu können.[1] Der Streit über die rechtliche Wirksamkeit eines Verwaltungsakts ist im Weg des Einspruchs zu führen.mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Obliegenheit zur Fristsetzung

Rz. 10 § 309 Nr. 4 BGB verbietet nicht nur die formularmäßige Freistellung von der Mahnungsobliegenheit, sondern auch von der Obliegenheit, dem anderen Vertragsteil eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Obwohl die Gesetzesbegründung zum ABGB nur auf § 326 BGB a.F. verweist,[20] der hinsichtlich des Rücktrittsrechts dem heutigen § 323 BGB entspricht, ist die R...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / VI. Rechtsfolgen eines Verstoßes

Rz. 15 Ein Verstoß gegen § 309 Nr. 1 BGB führt zur Unwirksamkeit der Klausel. An die Stelle der formularmäßigen Bestimmung tritt der ursprünglich vereinbarte oder der zu dem Zeitpunkt des Vertragschlusses bestimmbare Preis.[40] Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht.[41] Ist dagegen bei einem Liefervertrag mit einer den Zeitraum von vier Monaten übersteige...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / IX. Hinweispflicht auf eingeschränkte Kostenerstattung

Hinweispflicht auf eingeschränkte Kostenerstattung In der Vergütungsvereinbarung muss ferner ein Hinweis zur eingeschränkten Kostenerstattung erteilt werden (§ 3a Abs. 1 S. 3 RVG). Es muss darauf hingewiesen werden, dass die gegnerische Partei, ein sonstiger Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Verg...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Interessenabwägung

Rz. 7 Das Lösungsrecht für den Verwender ist sachlich gerechtfertigt, wenn eine Abwägung ergibt, dass sein Interesse an der Auflösung des Vertrags schwerer wiegt als das Interesse des Kunden an dessen Fortbestand[22] oder zumindest ein anerkennenswertes Interesse des Verwenders an der Vertragsauflösung besteht.[23] Die Abwägung muss auf der Grundlage der Wertungen vorgenomme...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Geltung gegenüber Unternehmern

Rz. 15 Bei Geschäften zwischen Unternehmern haben die Regelungen über den Lieferantenregress gem. § 478 BGB Vorrang.[45] Die Ausstrahlungswirkung des § 309 Nr. 8b cc BGB ist jedoch über § 307 BGB auch im unternehmerischen Rechtsverkehr zu berücksichtigen, da der Verwender sonst bei Abwälzung der Nacherfüllungskosten auf seinen Vertragspartner den Anreiz hat, mangelhaft zu le...mehr