Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.1 Nichtabziehbare Aufwendungen für Rechteüberlassungen nach § 4j Abs. 3 EStG

Zeilen 41-45 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 46 In Zeile 46 sind die Aufwendungen hinzuzurechnen, die für eine Überlassung von Rechten gezahlt werden, aber gem. § 4j Abs. 3 EStG nicht abzugsfähig sind. Erfasst werden Aufwendungen für Rechteüberlassung, wenn diese an eine nahestehende Person i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG gezahlt werden; dies gilt auch, wenn eine Unterlizensierung (gg...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte

9.1 Wesen beweglicher Pfandrechte Das Pfandrecht stellt als sachenrechtliche Sicherheit ein dingliches Recht an beweglichen Sachen dar und ist in § 1204 BGB definiert. Es belastet eine bewegliche Sache, die zur Sicherung einer Forderung eingesetzt wird und ermöglicht es dem Gläubiger, diese Sache zur Befriedigung seiner Ansprüche zu nutzen. Der Gläubiger erhält durch das Pfan...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage WA / 10 Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Steuerpflichtige

Vor Zeilen 30–37 Die Angaben in den Zeilen 30–37 dienen der Überwachung des Steuerabzugs bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige. Anzugeben sind Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nrn. 1–3 EStG an beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere Vergütungen für die Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist, Bildberichterstatter...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.9 Sonstige Rechte (Zeile 88)

Wurden sonstige Rechte, wie z. B. Urheberrechte, Erfindungen, Patente oder Ähnliches, zugewendet, sind diese in der Zeile 88 zu erfassen. Zur Bewertung von Erfindungen oder Urheberrechten ist die OFD Frankfurt vom 9.1.2024 [1] zu beachten. Hiernach kann für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2017 kann auf den Basiszins abgestellt werden, den das Bundesministerium der Finanzen nach...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Ist mit Tod des Erblassers die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten, ist dies im zweiten Feld in Zeile 13 anzukreuzen. In Zeile 14 ist der Erblasser anzugeben, bei dessen Tod die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist. Erwerber sind in diesem Fall: Abkömmlinge des anteilsberechtigten Abkömmlings, die anteilsberechtigt wären, wenn Letzterer den verstorbenen Ehega...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.14 Sonstige Rechte (Zeile 79)

In der Zeile 79 sind sonstige Rechte, wie z. B. Urheberechte, Erfindungen, Patente o. Ä., anzugeben. Gehören Erfindungen und Urheberrechte nicht zu einem Betriebsvermögen, sind diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Sind diese in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, wird der gemeine Wert – soweit keine anderen geeigne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.6.1 Einlagefähigkeit bei Einlagen auf das Nennkapital

Rz. 281 Im Handelsrecht ist nicht geregelt, welche Gegenstände für eine Einlage auf das Nennkapital geeignet sind. Lediglich für die AG bestimmt § 27 Abs. 2 AktG, dass Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage auf das Nennkapital sein können. Ansprüche auf Dienstleistungen werden auch bei der GmbH in analoger Anwendung des § 27 Abs. 2 AktG als ni...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung, eige... / 4 Vorsteuerkorrektur bei sonstigen Leistungen, die unabhängig von einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden

Bei sonstigen Leistungen, die nicht an einem Gegenstand ausgeführt werden, ist eine Vorsteuerkorrektur durchzuführen, wenn die Verwendung anders zu beurteilen ist, als sie beim Leistungsbezug beabsichtigt war.[1] Zu den sonstigen Leistungen, die berichtigt werden können, gehören z. B. Beratungsleistungen (z. B. für ein Unternehmens- oder Produktkonzept), gutachterliche Leistun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 2 Hs 2 EStG bestimmt zusätzlich, dass nachträgliche Einkünfte iSd Bestimmung auch dann vorliegen, wenn sie dem StPfl als Rechtsnachfolger zufließen. Insoweit kommt der Vorschrift konstitutive Bedeutung zu. Dem Rechtsnachfolger wird die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale der Einkünfteerzielung durch den Rechtsvorgänger im Wege ein...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.4 Verwertung freiberuflicher Arbeiten

Rz. 10 Da viele freiberufliche Erzeugnisse nicht als Auftragswerke entstehen, wie etwa Werke der Belletristik, der Musik und der bildenden Kunst, ist häufig problematisch, ob die Verwertung bereits gewerblich ist oder noch zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit führt. Die Verwertung ist ein originärer Tatbestand der Einkünfteerzielung.[1] Das wird etwa deutlich, wenn mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.3 Schriftstellerische Tätigkeit

Rz. 46 Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn eigene Gedanken mithilfe der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit ausgedrückt werden.[1] An diese Voraussetzungen sind keine besonderen Anforderungen zu stellen.[2] Anders als bei der künstlerischen Tätigkeit kommt es auf eine bestimmte Qualität der Darlegungen nicht an, insbesondere braucht das Geschriebene wed...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.1.2 Praxisbeispiel 2: FIT

Ein weiteres Instrument mit guter Möglichkeit der Grenzwertbestimmung ist der Fragebogen zum Erleben von Intensität und Tätigkeitsspielraum in der Arbeit[1], kurz FIT genannt. Dieser liegt aktuell in der Version 2.0 vor. Er basiert auf einem Modell, welches die Zusammenhänge zwischen Arbeitsanforderungen, Ressourcen und Stressfolgen veranschaulicht (s. Abb. 3). Hierbei ist d...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / Q. Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten

I. Musterklausel Rz. 252 Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Soweit es sich bei den von dem Arbeitnehmer geschaffenen Arbeitsergebnissen nicht um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge handelt, gelten in Bezug auf die Rechte an den Arbeitsergebnissen die folgenden Verei...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 222 Eine große Gruppe von Arbeitnehmern ist arbeitsvertraglich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsergebnisse zu schaffen. Andere Arbeitnehmer sind hierzu zwar arbeitsvertraglich nicht verpflichtet, schaffen aber dennoch während ihrer Arbeitszeit oder mit Betriebsmitteln ihres Arbeitgebers solche Arbeitsergebnisse. Darüber hinaus werden von Arbeitnehmern häufig Ergebniss...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 253 Wie in Rdn 221 ff. betreffend die Rechte an technischen Erfindungen erläutert, geht das deutsche Recht von dem sog. "Schöpfungsprinzip" aus.[320] Die Rechte an einem Arbeitsergebnis entstehen somit immer bei dem menschlichen Schöpfer des Arbeitsergebnisses, also dem Arbeitnehmer, und nicht unmittelbar bei dem Arbeitgeber. Soll der Arbeitgeber Inhaber der Nutzungsrech...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / F. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing)

Rz. 16 Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) § 1 Aufgaben des Ingenieurs 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 252 Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.43: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Soweit es sich bei den von dem Arbeitnehmer geschaffenen Arbeitsergebnissen nicht um Erfindungen oder technische Verbesserungsvorschläge handelt, gelten in Bezug auf die Rechte an den Arbeitsergebnissen die folgenden Vereinbarungen: (1) Sä...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 268 Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Muster 3.44: Urheberrechte und Rechte an verwandten Schutzrechten Sämtliche Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen so...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Schutzrechtsanmeldungen

Rz. 264 Anders als im Arbeitnehmererfinderrecht fehlt bei den übrigen Schutzrechtsarten eine Regelung, wer von den Beteiligten berechtigt ist, die Arbeitsergebnisse zu Schutzrechten anzumelden. Im Hinblick darauf ist es daher sinnvoll, eine Regelung aufzunehmen, die dieses Recht ausdrücklich dem Arbeitgeber zuweist.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 5. Mitwirkungsverpflichtungen

Rz. 265 Gleiches gilt für eine allgemeine Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, bei der Anmeldung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten mitzuwirken. Denn unabhängig davon, ob es sich um die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Designs, Marken oder sonstigen schutzfähigen Rechtspositionen handelt, erfordert diese oftmals die Mitwirkung und die Abgabe von Erkl...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Urheberpersönlichkeitsrechte

Rz. 267 Die Urheberpersönlichkeitsrechte stehen grundsätzlich auch einem im Arbeitsverhältnis stehenden Urheber zu. Allerdings ergeben sich aus der Natur des Arbeitsverhältnisses Einschränkungen. So kann insbesondere ein Verzicht auf die Benennung als Urheber oder das Recht zur Zugänglichmachung des Werkes vereinbart werden.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Rechtsübertragung

Rz. 259 Mit Blick auf die unvollständigen und vor allem auslegungsbedürftigen gesetzlichen Regelungen sollte sich eine Klausel anschließen, in der die Übertragung der Nutzungsrechte klar und eindeutig geregelt ist. Elementar ist in diesem Zusammenhang die ausdrückliche Klarstellung, dass die Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt übertragen werden s...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 6. Vergütung

Rz. 266 In der Praxis führen Vergütungsfragen immer wieder zu Streitigkeiten. Bei Werken, die von § 43 UrhG erfasst sind, die also im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen werden, ist die vertraglich vorgesehene Nutzungsmöglichkeit grundsätzlich bereits bei der Bemessung des Arbeitsentgelts berücksichtigt. Dem Arbeitnehmer steht daher grundsätzlich kein besonderer Ver...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 3.2 Begriff "Kunst" und Merkmale

Das KSVG selbst enthält keine Definition des Begriffs "Kunst". In der Begründung zum KSVG heißt es: "Es wird darauf verzichtet, im Wege der Aufzählung von Berufsbezeichnungen die künstlerische oder publizistische Tätigkeit im Einzelnen zu definieren." Einer solchen Aufzählung steht die Vielfalt, Komplexität und Dynamik der Erscheinungsformen künstlerischer und publizistische...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschaftsvermögen

Rz. 471 § 35 InsO bestimmt, dass sämtliche dinglichen Berechtigungen und Rechte im weitesten Sinne, soweit sie i.S.d. ZPO pfändbar sind, dem Insolvenzbeschlag unterliegen. Dazu gehören neben allen beweglichen und unbeweglichen Sachen auch die Forderungen und sonstigen Rechte, insb. auch Immaterialgüterrechte, Patente, Lizenzen, Urheberrechte u.Ä., schließlich grds. auch der ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Grundlagen

Rz. 77 Der Architektenvertrag ist (im Regelfall) ein Werkvertrag, sodass der Architekt die Verpflichtung hat, seine Leistung so zu erbringen, dass sie frei von Sachmängeln und frei von Rechtsmängeln ist (§ 631 Abs. 1 BGB) (vgl. Rdn 1). Rz. 78 Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder lediglich die im Vertrag übernommenen Rechte gegenübe...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 150 Der Arbeitnehmer kommt im Rahmen seiner weisungsgebundenen Tätigkeit für den Arbeitgeber naturgemäß mit einer Vielzahl von Gegenständen und Unterlagen in Berührung die zivilrechtlich im Eigentum des Arbeitgebers stehen oder diesem zumindest rechtlich und wirtschaftlich zuzuordnen sind, weil der Arbeitgeber sie z.B. geleast oder gemietet hat und ihre Überlassung einen...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Grundsätzliche Rechtszuordnung und Begriffsbestimmungen

Rz. 258 Es hat sich schon zur Vermeidung von Unklarheiten und als Auslegungshilfe als sinnvoll erwiesen, den spezifischen Regelungen zur Übertragung der Nutzungsrechte eine allgemeine Klausel voranzustellen, in der zunächst klargestellt wird, dass die Rechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen dem Arbeitgeber zustehen sollen. Weiter ist es sinnvoll, die maßgeblichen Schutzrecht...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Einzelne Nutzungsarten, Änderungen und Übertragungen

Rz. 261 Zu beachten ist weiter das in § 39 UrhG normierte Änderungsverbot. Danach sind Änderungen eines Werkes grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers möglich. Der Arbeitgeber kann sich jedoch von dem Arbeitnehmer weitreichende Befugnisse zur Änderung des Werkes einräumen lassen, die bis zur Grenze der Entstellung ausgeübt werden können.[332] Rz. 262 Mit Blick auf das V...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 2. Was erfasst der Nachlass?

Zum Nachlass gehört die Gesamtheit der vererbbaren Rechtsverhältnisse (Aktivseite) mit Einschluss der Verbindlichkeiten (Passivseite).[40] Zum Aktivvermögen können traditionell Forderungen aus Verträgen, Bank- und Sparkassenkonten, Sparbücher, Bausparverträge und Lebensversicherungen gehören. Aber auch Rechte an Unternehmen, Urheberrechte und Markenrechte können zum Nachlass...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 20 Joint Ventures / 2. Beiträge der Partner (Finanzierung)

Rz. 40 Bei einem Equity Joint Venture regelt der Joint Venture-Vertrag auch Fragen der Finanzierung. Festzulegen sind mindestens Form und Umfang.[43] Verschiedene Finanzierungsformen stehen zur Auswahl. In aller Regel – bei Kapitalgesellschaften notwendigerweise – leisten die Partner einen Teil der Finanzierung als Eigenkapital. Sodann müssen sie überlegen, ob und in welchem...mehr

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§ 26 Kartellrecht / cc) Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen

Rz. 51 Eine Freistellung für sog. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen enthält die VO 2023/1066 vom 1.6.2023 über die Anwendung des Art. 101 Abs. 3 AEUV auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Nachfolgeregelung zur VO 1217/2010). Hiernach sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen freigestellt,die folgendes regeln:[117]mehr

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§ 6 Franchiserecht / A. Begriff des Franchising

Rz. 1 Nach dem Ehrenkodex des Deutschen Franchise-Verbands [1] wird Franchising wie folgt definiert: Zitat Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, dem Franchise-Geber ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.4.8 Hinzurechnung von Lizenzen

Als (hinzurechnungspflichtige) Lizenzen i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG gelten grundsätzlich nur solche Rechteüberlassungen, die aus einer privatrechtlich eingeräumten Nutzungsbefugnis und einem Abwehrrecht bestehen (geschützte Rechtsposition). Rechteüberlassungen ohne ein solches Abwehrrecht sind grundsätzlich nicht von § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG erfasst (ungeschützte R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / 1.1 Nur dem Betrieb dienende Wirtschaftsgüter sind einlagefähig

Wirtschaftsgüter sind nur dann einlagefähig, wenn sie dem Betrieb dienen, also diesem nutzen können, d. h. bilanzierungsfähig sind. Auch selbstgeschaffene und unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Urheberrechte) können eingelegt werden.[1] Soweit ein Wirtschaftsgut nach der Einlage zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (z. B. eine Produktion...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bachelorand / 2 Ausgestaltung der Vereinbarung

Eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen auf der einen und dem Diplomanden, Bacheloranden oder Masteranden auf der anderen Seite regelt in erster Linie, dass die Abschlussarbeit zur weiteren Verwendung dem Unternehmen überlassen wird und der Betrieb im Gegenzug ein Honorar zahlt. Dieses erhält der Absolvent nicht für die Anwesenheit im Unternehmen oder eine Arbeitsleistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferung durch den Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG)

Rz. 13 Entgegen der üblichen Systematik der USt ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nur zulässig, wenn ein bestimmter Personenkreis Lieferungen von Kunstgegenständen ausführt oder Kunstgegenstände innergemeinschaftlich erwirbt. Einerseits sind die Urheber der Gegenstände oder deren Rechtsnachfolger begünstigt[1], andererseits nicht als ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Rechtssurrogation

Rz. 152 Die erste Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Rechtssurrogation. Der Begriff des "Rechts" ist weiter als der des Anspruches i.S.v. § 194 BGB. Neben den unmittelbaren schuldrechtlichen und sachlichen Ansprüchen sind die Früchte i.S.v. § 99 Abs. 2 BGB ebenfalls mit umfasst. Aber auch Rechte, die nicht gleichzeitig Ansprüche sind, f...mehr