Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.8 Landesrechtliche Regelungen nach Abs. 5 Satz 3

Rz. 38 § 39 Abs. 5 Satz 3 bestimmt, dass das Nähere durch Landesrecht zu regeln ist. Hierzu liegt z. B. für Nordrhein-Westfalen vor der Erlass über die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gem. § 39 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit – IV B 2 – 6122.1 – v. 10.10.2000 (ab 29.7.2010 MFKJKS) – Stan...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.4 Schutz von Kindern und Jugendlichen und JGG-Verfahren nach Buchst. c

Rz. 22 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. c dürfen auch Sozialdaten erhoben werden, sofern diese vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen (§§ 42 bis 42f – vgl. Erster Abschnitt im Dritten Kapitel – Andere Aufgaben der Jugendhilfe) bzw. sofern dies dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen dient ((§§ 43 bis 48a – vgl. Zweit...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Buchmanuskript

Das Urheberrecht des Autors an seinem Buchmanuskript ist ein immaterielles Wirtschaftsgut.[1]mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.2 Überblick

Rz. 8 Der Sinn und Zweck der Vorschrift trägt auch nach dem KJSG dem Gedanken Rechnung, dass bei Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien verstärkte Bindungen zu den neuen Bezugspersonen entstehen und deshalb eine einzelfallorientierte Koordination des Hilfeverlaufs notwendig ist, die die Einbeziehung aller Beteiligten – also der Herkunftsfamilie, der leiblichen Eltern und...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nichteinsehbarkeit eines Grundstücks

Hierbei handelt es sich um kein eigenständiges (immaterielles) Wirtschaftsgut, sondern um Ausfluss der Eigentümerposition, mit der das Recht auf Nichteinsehbarkeit bei Vorlage entsprechender Bebauungspläne untrennbar verbunden ist (Nachbarrechte).[1]mehr

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Formelles Haftungsrecht / 4 Zahlungsaufforderung

In den Haftungsbescheid ist grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO aufzunehmen. Diese ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der nur unter den in § 219 AO aufgeführten Voraussetzungen (vergeblicher Vollstreckungsversuch in das bewegliche Vermögen; Lohnsteuerrückstände oder Steuerhinterziehung) ergehen darf. Für den Fall einer Haftung nach § 25d UStG galt § 219...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 1...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Leistungsschutzrechte

Die Leistungsschutzrechte eines Filmherstellers sind regelmäßig immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, insbesondere dann, wenn Filme zur lizenzmäßig zeitlich und örtlich begrenzten Überlassung bestimmt sind. Anders bei einer echten Auftragsproduktion, bei der die Rechte aus § 94 UrhG zwar wie bei der unechten Auftragsproduktion in der Person des Produzenten entst...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht i. S. d. BGB kein immaterielles, sondern ein (unbewegliches) materielles Wirtschaftsgut des Sachanlagevermögens[1] mit der Folge, dass die Anschaffungskosten (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) zu aktivieren sind.[2]mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.2.1 Allgemeines Zusammenführungsgebot nach Satz 1

Rz. 14 Nach Abs. 2 dürfen Daten, die zur Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erhoben worden sind, nur zusammengeführt werden, wenn und solange dies wegen eines unmittelbaren Sachzusammenhanges erforderlich ist. Rz. 15 Sinn dieser besonderen jugendhilferechtlichen Datenschutzregelung über die Zusammenführung von Sozialdaten ist es, dem i. d. R. be...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.2 Kenntnisgabe nach Nr. 1

Rz. 27 Nach Nr. 1 hat der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Hilfebedarf in Kenntnis zu setzen. Die Kenntnisgabe über den Hilfebedarf durch den Leistungsberechtigten macht es nicht erforderlich, dass der Leistungsberechtigte einen förmlichen Antrag stellt; eine entsprechende eindeutige Willensbekundung des Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.5 Kindeswohlgefährdung nach § 8a bzw. § 4 KKG nach Buchst. d

Rz. 26 Mit dem KICK hat der Gesetzgeber Abs. 3 Nr. 2d der Vorschrift modifiziert. Die frühere Fassung stellte auf die Erforderlichkeit der Daten gemäß Abs. 3 Nr. 2 für eine gerichtliche Entscheidung, die Voraussetzung für eine Leistungsgewährung nach dem SGB VIII ist, ab. Die Vorschrift nimmt nunmehr die Erforderlichkeit der Daten für die Erfüllung eines Schutzauftrages bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.2 Mehrkostenvorbehalt

Rz. 41 Dabei ist der Wahl und den Wünschen (nur) zu entsprechen, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Die Bindungswirkung an ein ausgeübtes Wahlrecht wird daher durch den (besonderen) Mehrkostenvorbehalt determiniert. Der Jugendhilfeträger hat dann das Recht, das ausgeübte Wahlrecht zurückzuweisen, wenn damit unverhältnismäßige Mehrkosten verbu...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.2 Zuständigkeit für den Erlass eines Haftungsbescheids

Die Zuständigkeit für den Erlass eines Haftungsbescheids ergibt sich aus § 24 AO. Demnach handelt es sich um einen Fall der Ersatzzuständigkeit.[1] Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. Dies wird i. d. R. das Finanzamt sein, welches für den Steuerschuldner zuständig ist.[2]mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2022, SN_2022_0058 Af – Rechtsfragen im Kontext des Umzugs einer Pflegefamilie ins (europäische) Ausland, JAmt 2022 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.5 Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung – Satz 4

Rz. 14 Zwar kann nach § 40 Satz 4 das Jugendamt in geeigneten Fällen die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind. Dies stellt eine Ermessensleistung dar (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.9.2021, § 40 Rz. 12). Die Kostenübernahme für Beiträge zu einer Pflichtversicherung sind hingegen nach dem eindeutigen Wortlaut ausges...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Geodaten

Bei der Sammlung von in Form von Zahlenkolonnen gespeicherten Koordinaten des Gebäudebestands der Bundesrepublik (sog. Geopunkte) auf einer CD-ROM handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut.[1] Das gleiche gilt für Datenträger, auf denen eine digitale Luftbildkarte, ein Basishöhenmodell und Triangulationspunkte gespeichert sind.[2]mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.1 Allgemeines

Die Haftungsverjährung wird in § 191 Abs. 3-5 AO normiert. Hierbei gilt, dass ein Haftungsbescheid nicht mehr erlassen werden darf, wenn die Festsetzungsfrist für den Erlass des Haftungsbescheids abgelaufen ist. Zu beachten ist insbesondere, dass dies nach § 191 Abs. 3 Satz 1 AO nur für den Erlass eines Haftungsbescheids gilt. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist können gleichw...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.5 Verkürzung der Frist

Nach § 191 Abs. 5 AO [1] kann, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen, ein Haftungsbescheid nicht mehr ergehen: soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner nicht festgesetzt worden ist und wegen des Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr festgesetzt werden kann oder soweit die gegen den Steuerschuldner festgesetzte Steuer wegen des Eintritts der Zahlungsverjährung verjäh...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.1 Regelaltersgrenze nach Satz 2 HS 1

Rz. 34 Bei der Bewilligungen von Hilfen für junge Volljährige sind zunächst die Altersgrenzen zu berücksichtigen. § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 1 begrenzt im Regelfall die Gewährung der Hilfe auf junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres; wobei die Hilfe auch noch dann eingeleitet werden darf, wenn der Hilfeempfänger sein 21. Lebensjahr bald vollenden wird (VG Düssel...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Abstandszahlungen

Der durch eine Abstandszahlung an den Pächter erlangte Vorteil der Grundstücksräumung vor Ablauf der vertraglich festgelegten Pachtzeit ist als selbstständig bewertbares Wirtschaftsgut zu aktivieren und im Zeitraum zwischen dem vereinbarten Räumungstermin und dem im ursprünglichen Pachtvertrag vereinbarten Ablauf des Pachtverhältnisses in gleichmäßigen Beträgen abzuschreiben...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Ökopunkte

Ökopunkte sind eine Einheit in behördlichen Bewertungssystemen als ökologische Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Umwelt. So muss z. B. ein Unternehmen, das durch ein Bauvorhaben in die Natur eingegriffen hat, einen Ausgleich in Höhe einer bestimmten Anzahl von Ökopunkten erbringen. Jedes Bundesland stellt unterschiedliche Anforderungen an die Bewertung sogenannte...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Vertriebsvertrag

Um kein geschäftswertähnliches immaterielles Wirtschaftsgut, sondern sofort abziehbare Betriebsausgaben, handelt es sich bei der Abfindung oder Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags, dessen Abschluss sich aus Sicht des Unternehmers als Fehlentscheidung erwiesen hat. Für die Entschädigung ist auch kein aktiver Rechnungsabgrenzungspos...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Sortenschutzrecht/Saatgutlizenzen

Nach § 10 Abs. 1 SortSchG hat der Sortenschutzinhaber[1] eine geschützte Rechtsposition, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, ein- oder auszuführen oder hierfür aufzubewahren. Dieses Recht kann der Züchter folglich wirtschaftlich verwerten, z. B. indem er es zeitlich befristet einem Saatguthers...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 26 BFH, Urteil v. 30.11.2022, VIII R 13/19: Pflegegelder, die für die intensivpädagogische Betreuung mehrerer Jugendlicher in einer Einrichtung i. S. d. § 34 SGB VIII gezahlt werden, sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung. Rz. 27 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.20...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Wiederbepflanzungsrecht

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter, denn sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen. Damit verkörpern sie das Recht auf Weinerzeugung. Die Rechte sind nicht abnutzbar, wenn ein Ende der Beschränkung des Weinbaus in der EU zum maßgeblichen Bilanzstichtag n...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Rezeptur eines Pflanzenschutzmittels

Bei der Rezeptur eines neu entwickelten Pflanzenschutzmittels nach dem Pflanzenschutzgesetz handelt es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Die Aufwendungen für seine Zulassung gehören zu den Herstellungskosten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob an der Rezeptur ein Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte bestehen.[1]mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.2 Verjährungsfristen

Für den Erlass von Haftungsbescheiden gibt es folgende Verjährungsfristen[1]: 4 Jahre: Regelfall nach § 191 Abs. 3 Satz 2 AO: 5 Jahre: bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach § 70 AO: 10 Jahre: bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung nach §§ 70, 71 AO [2] zivilrechtliche Regelung[3], vor allem bei Ausscheiden aus einer Personengesellschaft.[4]mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.6 Ausschluss eines Haftungsbescheids bei verfassungswidrigen Gesetzen

Hingewiesen werden muss weiterhin eine Begrenzung für den Erlass eines Haftungsbescheids, die sich nicht aus der AO direkt ergibt. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] darf ein Haftungsbescheid dann nicht mehr ergehen, wenn er auf einer Steuer beruht, die vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden ist. Begründet wird dies vor allem mit dem Rechtsgedanken des § 79 Abs. 2 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.1 Zweckidentität nach Abs. 1

Rz. 5 Nach Abs. 1 dürfen Sozialdaten zu dem Zweck übermittelt oder genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. Bei Übereinstimmung von Erhebungs- und Weiterverwendungszweck entfällt im Hinblick auf die Datenübermittlung und -nutzung damit eine eigenständige Zulässigkeitsprüfung. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Datenerhebung zweckorientiert (mit dem Ziel der weiter...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.3 Ausnahme rechtzeitige Kenntnisgabe nach Satz 2

Rz. 40 § 36a Abs. 3 Satz 2 sieht eine Ausnahme von der Kenntnisgabe vor der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vor. Der Leistungsempfänger behält ausnahmsweise seinen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obwohl er den Träger nicht rechtzeitig über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat. Dies wird abhän...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.2 Zulässigkeit der Datenerhebung nach Satz 1

Rz. 6 Nach Abs. 1 der Vorschrift dürfen Daten nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Das Abstellen auf die Aufgabenerfüllung entspricht dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung. Dieser Grundsatz erfährt durch die Bezugnahme der "jeweiligen" Aufgabe eine Einzelfallorientierung. Bei der Frage der Zulässigkei...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Vorgängervorschriften finden sich verstreut und vereinzelt im SGB VIII, so ist § 27 Abs. 2 Satz 3 a. F. (bis zum 9.6.2021) einschlägige Vorgängervorschrift zu Abs. 1 und greift insoweit allgemein die bislang schon dort geregelte Einschränkung der Hilfeerbringung im Ausland auf (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). § 36 Abs. 4 a. F. (bis zum 9.6.2021) ist einsc...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.5 Dauer der Hilfe nach Abs. 1

Rz. 32 Das Gesetz enthält bei der Bewilligung von Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Vorgaben für die Dauer der Hilfen. Abs. 1 Satz 1 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass die Hilfe solange zu gewähren ist, wie es aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Eine prinzipielle Begrenzung des Bewilligungszeitraumes (auf 6 oder 12 Mo...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.9 Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG) nach Abs. 6 Satz 1 und Satz 2

Rz. 40 Nach Einführung des steuerrechtlichen Familienleistungsausgleiches i. S. d. § 31 EStG, der an die Stelle des früheren Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz getreten ist, regelte der Gesetzgeber die Anrechnung von Kindergeld in § 39 Abs. 6. Mit der Neuregelung stellt das Kindergeld nun keine Sozialleistung mehr dar, sondern eine Steuervergünstigung (zutreffend W...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.3.1 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 6 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere ...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.1.4 Leistungsinhalt

Rz. 8 Inhalt des Hilfeangebotes ist die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit. Ziel ist es, innerhalb der Kurse mit unterschiedlichen Arbeitsmethoden soziales Lernen bei den Jugendlichen zu fördern (so ausdrücklich die gesetzgeberischen Erwägungen, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 70). 29 nennt insoweit zwei generelle Ziele der Sozialen Gruppenarbeit. Zum einen geht es darum, Kin...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.7 Abgrenzung

Rz. 19 Zur Abgrenzung der Erziehung in einer Tagesgruppe nach dieser Vorschrift von der Tagespflege nach § 23 kann auf den Anwendungsbereich und den Zweck der Hilfe zurückgegriffen werden. § 23 regelt die Förderung in der Kindertagespflege und regelt die Betreuung – umgangssprachlich – durch "Tagesmütter", deren Aufgabe es ist, Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 40 stellt den Grundsatz "Krankenhilfe folgt Erziehungshilfe" auf. Wird Hilfe zur Erziehung nach §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Damit stellt § 40 aus Gründen der Verfahrensvereinfachung den Grundsatz der Hilfe aus einer Hand auf; dies ist der zentrale Normzweck (zum Begriff vgl. Münder, § 40 SGB VI...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.7 Pauschalbeträge nach Abs. 5 Satz 1 und Satz 2

Rz. 34 § 39 Abs. 5 Satz 1 sieht vor, dass die Festsetzung der Pauschalbeträge für die laufenden Leistungen zum Unterhalt – die pauschalierten Pflegegelder – durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden erfolgen soll (i. d. R. das Landesjugendamt oder die Landesjugendbehörde). Soweit diese Pauschalbeträge einen Kostenaufwand des notwendigen Unterhalts nicht abdecken, sind ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.3 Inhalt der sozialpädagogischen Einzelbetreuung und Verhältnis zu anderen Hilfen

Rz. 9 Die sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 35 ausschließlich an Jugendliche und ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene, die einer sehr individuellen, flexiblen, auf ihre Lebensform abgestimmten Unterstützung bedürfen und die i. d. R. nicht (mehr) von anderen Angeboten der Jugendhilfe erreicht werden bzw. die...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.1 Voraussetzungen der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO setzt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung voraus: eine vollendete Steuerhinterziehung[1] oder Steuerhehlerei.[2] Es müssen also bei diesen beiden Steuerstraftaten sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen der §§ 370, 374 AO erfüllt sein.[3] Eine Wahlfeststellung zwischen beiden Delikten ist zulässig.[4] Nicht in Betracht ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Haftung nach § 75 AO sind: Übereignung eines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebs im Ganzen und kein Erwerb aus der Insolvenzmasse (als negatives Tatbestandsmerkmal) Ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb werden hierbei wie folgt definiert: ein Unternehmen ist die organisatorische Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.1 Allgemeines zur Akteneinsicht im Festsetzungsverfahren

Ein allgemeines Recht auf Einsicht in die Akten der Steuerverwaltung gibt es im Festsetzungsverfahren nach wie vor nicht. Diese auf den ersten Blick etwas erstaunliche Tatsache wurde bei der Schaffung der AO 1977 ausdrücklich damit begründet, dass es im Besteuerungsverfahren nicht angebracht sei, ein solches zu gewähren. Zudem sei es auch nicht praktikabel, da der Schutz Dri...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.4 Ursächlichkeit der Pflichtverletzung (Kausalität)

Durch die Pflichtverletzung müssen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder Steuererstattungen oder Steuervergütungen ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sein.[1] Der Grundgedanke dieser Regelung ist hierbei der, dass durch die Pflichtverletzung beim Finanzamt ein Schaden entstanden sein muss. Der BFH folgert h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.2 Steuergeheimnis als Grenze des Akteneinsichtsrechts

Die bedeutendste Grenze für das Akteneinsichtsrecht ist das Steuergeheimnis (§ 30 AO).[1] Dies ist ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet hat.[2] Durch das Steuergeheimnis geschützt werden die Verhältnisse eines anderen. Dies sind alle Umstände, Vorgänge, Merkmale oder sonstig...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr