Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Ganz allgemein gilt: Schafft der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis eine Gefahrenlage – z. B. durch Anordnung eines Auslandseinsatzes –, muss er nach § 241 Abs. 2 BGB grundsätzlich die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung der Beschäftigten so weit wie möglich zu verhindern. Hierzu muss er die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständi...mehr

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AGS 02/2023, Transparenz be... / I. Sachverhalt

Das Urteil des EuGH ist aufgrund einer Vorlage des Obersten Gerichts in Litauen an den EuGH ergangen. In Litauen hatten ein Rechtsanwalt und ein Verbraucher fünf Verträge über Rechtsdienstleistungen geschlossen. Die Vergütung sollte sich jeweils nach dem Zeitaufwand richten. Für die Beratung oder Erbringung von Rechtsdienstleistungen wurde ein Stundensatz von 100,00 EUR vere...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.2 Zahlung des Mindestlohns

Der vorübergehend im Ausland tätige Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 1 MiLoG. Voraussetzung ist, dass deutsches Arbeitsrecht als Vertragsstatut vereinbart worden ist oder nach den Regeln des Rom I-VO als zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht unabhängig vom gewählten ausländischen Vertragsstatut anwendbar ist.[1] Insofern kommt es nicht entsc...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Wider... / 1 Aus den Gründen: "…

(Beschl. v. 10.2.2022) 1. Das LG hat die auf Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach einem vom Kl. erklärten Widerruf gerichtete Klage zu Recht abgewiesen. … a) Dem Kl. steht weder der geltend gemachten Auskunftsanspruch noch der bislang unbezifferte Leistungsanspruch zu. Steht fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.1 Kündigungsmöglichkeit

Problematisch ist bei einem Auslandseinsatz die Erklärung von Kündigungen. Dies gilt insbesondere, wenn damit lediglich die Entsendung beendet werden soll, das Arbeitsverhältnis i. Ü. aber bestehen bleiben soll. Insoweit ist zwischen dem Einvertragsmodell und dem Zweivertragsmodell zu unterscheiden. Kündigung beim Einvertragsmodell Handelt es sich wie beim Einvertragsmodell re...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 28 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 12–19 dargestellt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer anzusetzende Wert dem modifizierten gemeinen Wert des § 162 Abs. 1 BewG entspricht. Damit verbunden ist die Fortführung des Betriebes. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Betrieb in einem bestimmten zeitlichen Rahmen ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.1 Arbeitsbedingungen nach der Arbeitnehmerentsenderichtlinie

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Entsende-RL)[1] bzw. die jeweiligen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetze verpflichten jedes Unternehmen innerhalb der EU, für die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzten Arbeitnehmer mindestens die Arbeitsbedingungen einzuhalten, die auch für die einheimischen Arbeitnehmer gelten. Z. B. ist Ihnen der dort zu zahlende Lohn zu gewähren....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

a) Wirtschaftliche Einheit Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach d...mehr

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ZErb 02/2023, Auskunftsansp... / 2 Gründe

Da der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionstermin nicht vertreten war, ist über die Revision des Beklagten durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags (vgl. BGH, Versäumnisurt. v. 25.10.2011 – VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219 [juris Rn 8 m.w.N.]). Die Revision hat keinen Erfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung / 1. Grunderwerbsteuer

Rz. 63 [Autor/Stand] Erbschaft- und Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.[2] Nach § 3 Nr. 2 GrEStG sind nämlich der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i.S. des Erbschaftsteuergesetzes von der Besteuerung – im Rahmen der Grunderwerbsteuer – ausgenommen. Rz. 64 [Autor/Stand] Ob ein Grundstück...mehr

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zfs 02/2023, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der KfW steht gegen die Kl. ein Anspruch in der geltend gemachten Höhe von 55.239,21 EUR aus §§ 280 Abs. 1, 662, 667 BGB i.V.m. dem zwischen der Kreissparkasse und der DtA geschlossenen Vertrag zu, in den die Kl. und die KfW als Rechtsnachfolgerinnen eingetreten sind. a) Die Kl und die (KfW) haben einen Bürgschaftsvertrag abgeschlossen (wird ausgeführt). Die Treuhandverpfli...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatprinzip"). § 4 Abs. 1 SGB IV durchbricht dieses Prinzip als "Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung" für Arbeitnehmer, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitslosigkeit/Arbeitsloseninitiativen

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Die Arbeitsvermittlung – auch im Auftrag der Agentur für Arbeit – stellt keinen gemeinnützigen Zweck dar. Arbeitsloseninitiativen können jedoch dann als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt werden, wenn sie in erster Linie die Erziehung und die Volks- und Berufsbildung fördern oder Hilfe bei wirtschaftlichen und s...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / III. Streitfall Wegfall der Geschäftsgrundlage

Ist kein vertraglicher Rückforderungsgrund vorhanden, der die Rückabwicklung einer Schenkung rechtfertigen könnte, ist zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung insbesondere häufig die Frage umstritten, ob sich der Rückforderungsanspruch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) stützen kann. Während naturgemäß die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / a) Anregung der Einziehung des erteilten Erbscheins

Nach § 2361 S. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen. Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären (§ 353 Abs. 1 S. 1 FamFG). Einziehung und Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins beseitigen die Wirkungen eines erteilten, unrichtigen Erbsch...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Einzelne Mitbestimmungstatbestände

Personelle Angelegenheiten Die Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten sind grundsätzlich vollumfänglich anwendbar. Das Mitbestimmungsrecht umfasst insbesondere die personellen Einzelmaßnahmen im Ausland. Die Mitbestimmung bei Einstellungen gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG entfällt jedoch dann, wenn der Mitarbeiter von vornherein und sofort im Ausland eingesetzt werden so...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff und Entstehung des Erbbaurechts

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Oberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtsgeber bleibt bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstüc...mehr

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AGS 02/2023, Anfechtung ein... / II. Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

1. § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO Die sofortige Beschwerde ist – so das OLG – zulässig. Sie sei insbesondere auch nach § 464 Abs. 3 StPO statthaft. Der Statthaftigkeit stehe § 464 Abs. 3 S. 1, 2. Hs. StPO nicht entgegen. Nach dieser Vorschrift sei eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung unzulässig, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache nicht statthaft sei. Da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Rz. 60 [Autor/Stand] Anders als beim Ansatz des Anspruchs auf den Erbbauzins dürfte zu erwarten sein, dass der Steuerzahler innerhalb der Veranlagung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer – zumindest für Bewertungsstichtage bis zum 13.12.2011 – den Abzug der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses verlangt. Rz. 61 [Autor/Stand] Die bisherige Konzeption des Bewertungsgesetzes (vgl...mehr

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zfs 02/2023, Zulässigkeit d... / 2 Aus den Gründen:

…“II. [15] Die Erinnerung ist nach § 84 Abs. 2 S. 2 HS 2 PatG, § 104 Abs. 1, Abs. 3 ZPO i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 2 RPflG zulässig, in der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. [16] 1. Denn im Rahmen der Festsetzung der aufgrund des Urteils des X. ZS des BGH vom 17.9.2020 gemäß § 84 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 2 PatG, § 104 Abs. 1 ZPO von der Beklagten an die Klägerin zu 1) zu er...mehr

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Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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zfs 02/2023, Vorlage zur Vo... / 1 Hinweis auf Grundlage der Pressemitteilung EuGH Nr. 176/22 v. 8.11.2022:

Die Deutsche Umwelthilfe, eine nach deutschem Recht zur Einlegung von Rechtsbehelfen berechtigte anerkannte Umweltvereinigung, ficht vor dem Schleswig-Holsteinischen VG die Entscheidung des KBA an, mit der für bestimmte Fahrzeuge der Marke VW (Fahrzeuge des Modells VW Golf Plus TDI, die mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 der Generation EUR 5 ausgestattet waren) die Verwen...mehr

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zfs 02/2023, Vorsätzliche W... / 2 Aus den Gründen:

[…] [2] 1. Die Verurteilung im Fall II. 3 der Urteilsgründe kann nicht bestehen bleiben, weil die Feststellungen nicht ergeben, dass sich der Angeklagte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 1 StGB schuldig gemacht hat. [3] a) Nach den Feststellungen befuhr der Angeklagte mit einem nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahre...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.4 Rechtsmissbrauch des Erblassers bei fehlendem lebzeitigem Eigeninteresse an der Schenkung (Missbrauchsabsicht)

Der BGH leitet aus dem Zweck des § 2287 BGB ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ab, wonach der Erblasser durch die Schenkung das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen (§ 2286 BGB) missbraucht haben muss. Denn gerade vor einem solchen Missbrauch soll § 2287 BGB den Vertragserben schützen.[1] Ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an der Schenkung schließe...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.1 Grenzfälle der Schenkung

Bei der Auslegung des Schenkungsbegriffs ergeben sich die gleichen Fragen hinsichtlich der beweisrechtlichen Anforderungen wie bei den §§ 516 ff. BGB und in § 2325 BGB, etwa bei unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten, gemischten Schenkungen oder der Einräumung eines schuldrechtlichen Wohnrechts. Die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten ist nach der Rechtsprechung des BGH im...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.6 Herausgabeanspruch

Der Schenkungsgegenstand ist nach §§ 812 ff. BGB herauszugeben. Auch die §§ 818 bis 822 BGB sind uneingeschränkt anwendbar. Vertragserben erwerben diesen nicht zum Nachlass gehörenden[1] Herausgabeanspruch originär mit dem Erbfall, und zwar jeweils in Höhe ihrer jeweiligen Erbquote[2] und nicht etwa erbengemeinschaftlich. Da der Anspruch nicht zum Nachlass gehört, kann im Üb...mehr

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Erbvertrag / 3.4.5.4 Vorbehalt des Rücktritts nach Abmahnung mit Rücktrittsandrohung

Grundsätzlich kann ein vertraglich vorbehaltenes Rücktrittsrecht ohne vorherige Abmahnung ausgeübt werden. Allerdings geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Abmahnung vor dem Rücktritt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben herleiten lasse.[1] Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn sich der Erblasser in einem Erbvertrag den Rück...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.5 Besondere Rechtsfolgen bei gemischten Schenkungen und Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte

Wie bereits vorstehend angesprochen, erfasst § 2287 BGB tatbestandlich auch gemischte Schenkungen, die jedoch hinsichtlich der bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen zu Komplikationen führen. Für die Herausgabepflicht kommt es darauf an, ob die Schenkung oder der entgeltliche Teil überwiegt. Überwiegt die Schenkung, so kann der Vertragserbe vom Dritten die Herausgabe des Gesc...mehr

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Das Testament / 2.8.2 Vererbung einer Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft

Keine Erbengemeinschaft entsteht, wenn die Mitgliedschaft an Offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts vererbt wird. Denn solche Gesellschaftsanteile gehen im Wege der erbrechtlichen Sondernachfolge unmittelbar[1] in Teilen auf die mehreren Erben über.[2] Die Nachfolge in die Mitgliedschaft vollzieht sich dann unmittelbar –...mehr

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Erbvertrag / 3.4.6.1 Zulässigkeit und Grenzen des erbvertraglich vereinbarten Änderungsvorbehalts

Zwar besteht in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich Einigkeit darüber, dass sich ein Erblasser aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit eine Änderung seiner erbvertraglichen Verfügungen durch spätere Verfügung von Todes wegen vorbehalten kann, da der Gesetzeswortlaut einer solchen Handhabung nicht entgegensteht.[1] Uneinheitlich wird allerdings die Frage beantwortet, w...mehr

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Das Testament / 2.1.5.1 Enterbung

Der Erblasser kann seine Gestaltungsmacht also nicht nur dadurch ausüben, dass er die Erbeinsetzung positiv regelt, vgl. § 1938 BGB. Er kann sich vielmehr auch darauf beschränken, einen gesetzlichen Erben ausdrücklich von der Erbfolge auszuschließen, vgl. § 1938 BGB. Aufgrund der Regelung zur teilweisen Unwirksamkeit von Testamenten, § 2085 BGB, empfiehlt sich stets eine Ver...mehr

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Das Testament / 1.2.3 Beamte, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes

Vorsicht geboten ist darüber hinaus bei letztwilligen Verfügungen zugunsten von Beamten, Soldaten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in deren beruflicher Funktion[1], da der genannte Personenkreis gem. § 71 Abs. 1 BBG sowie den entsprechenden Vorschriften in den Landesbeamtengesetzen, gem. § 19 Abs. 1 SG und gem. § 3 Abs. 2 TVöD Belohnungen oder Geschenke in Bezug au...mehr

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Erbvertrag / 3.4.1 Gesetzliche Grenzen der Bindungswirkung

Dagegen berührt der Erbvertrag nicht das Recht des Erblassers über sein Vermögen durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden zu verfügen (§ 2286 BGB), und zwar selbst dann, wenn sie den Gegenstand der erbvertragsmäßigen Verfügung berühren.[1] Denn vertragsmäßige Verfügungen in einem Erbvertrag binden nur erbrechtlich und beschränken insofern nur die Testierfreiheit des Erblassers. V...mehr

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Das Testament / 2.7 Behindertentestament

Beim sog. Behindertentestament wird als Grundstruktur eine Kombination von Nacherbfolge bzw. Nachvermächtnis, Testamentsvollstreckung und einer Verwaltungsanordnung an den Testamentsvollstrecker vorgeschlagen.[1] Als Standardlösung[2] bietet sich für Eheleute, die behinderte und nicht behinderte Kinder haben, an die behinderten Kinder schon vor den nicht behinderten Kindern a...mehr

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Erbvertrag / 3.4.2 Auslegung

Ob ein Vertrag bindende erbrechtliche Regelungen enthält, kann sich sowohl ausdrücklich aus dem Wortlaut der betreffenden Vereinbarung als auch in Zweifelsfällen im Wege der Auslegung ergeben. Wenn eine Vertragsurkunde eine erbrechtliche Verfügung, aber keine oder keine klare Bestimmung über deren Bindung enthält, dann muss der Vertragswortlaut hinsichtlich des mutmaßlichen ...mehr

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Erbvertrag / 4.5.5 Ungeschriebenes Abmahnungserfordernis?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem "Dauerschuldcharakter" der Vereinbarung ein ungeschriebenes Erfordernis der Abmahnung vor Ausübung des vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts ergeben. Dies soll gelten, wenn sich der Erblasser in einem Erbvertrag den Rücktritt für den Fall vorbehalten hat, dass der Ver...mehr

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Das Testament / 2.1.4 Ersatzerben

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge den Wünschen des Erblassers entspricht, so gilt es den Fall zu bedenken, dass ein in Aussicht genommener Erbe vor dem Erbfall wegfällt (durch Vorversterben, Unwirksamkeit oder Widerruf der Erbeinsetzung, Zuwendungsverzichtsvertrag nach § 2352 BGB, Nichterleben einer aufschiebenden Bedingung nach § 2074 BGB oder Eintritt einer auflösenden ...mehr

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Erbvertrag / 4.8.1.5 Wirkung der Anfechtung

Ficht der Erblasser den Erbvertrag an, so vernichtet dies den Vertrag gem. § 142 Abs. 1 BGB rückwirkend (ex tunc). Nach erfolgter Anfechtungserklärung ist eine Rücknahme der Anfechtung nicht mehr möglich[1]. Ficht er nur einzelne Erklärungen an, so beurteilen sich die Folgen bei einem einseitigen Erbvertrag nach § 2085, § 2279 Abs. 1 BGB, wohingegen bei einem zweiseitigen Ve...mehr

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Erbvertrag / 3.1 Aufhebungswirkung des Erbvertrags

Der Erbvertrag hebt frühere letztwillige Verfügungen des Erblassers auf, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würden (§ 2289 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Erbvertrag zwischen denselben Vertragsparteien wird insofern hinsichtlich der Abweichungen zum ersten Vertrag auch ohne ausdrückliche Erklärung als einverständliche Vertragsaufhebung i. S. d. § 2290 A...mehr

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Das Testament / 2.10 Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann testamentarisch die Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) über seinen Nachlass oder Teile davon anordnen, wenn er z. B. unerfahrene Nachlassbeteiligte schützen, Konflikte zwischen mehreren Nachlassbeteiligten vermeiden[246], die Abwicklung des Nachlasses erleichtern, die Unternehmensnachfolge sichern, den Zugriff von Gläubigern des Nachlassbeteiligten ...mehr

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Das Testament / 2.2.3 Geldvermächtnis

Vermacht der Erblasser einen Geldbetrag, so empfiehlt es sich diesen genau zu beziffern und mit einer sog. Indexklausel, die auf einen vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt oder vom Statistischen Amt der Europäischen Union ermittelten Index der Lebenshaltungskosten oder Verbraucherpreise Bezug nimmt, vor dem Geldwertverfall zu sichern und nicht etwa ...mehr

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Erbvertrag / 3.5.1.7 Nichtausübung eines bestehenden Anfechtungs- oder Rücktrittsrechts

Ein Anspruch nach § 2287 BGB scheidet aus[1], wenn der Erblasser zwar zur Anfechtung des Erbvertrages oder zum Rücktritt berechtigt war, er diesen aber gleichwohl nicht angefochten hat oder er nicht zurückgetreten ist[2]; diese Frage war zunächst umstritten.[3]mehr

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Das Testament / 2.8.1 Vererbung eines Einzelunternehmens

Der vorgenannte Grundsatz, dass möglichst nur eine Person zum alleinigen Erben und weitere Erbberechtigte zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden sollten, gilt prinzipiell auch für den Fall, dass ein Einzelunternehmen zu dem zu vererbenden Vermögen gehört und dieses fortgeführt werden soll.[1] Denn der Betrieb eines Handelsgeschäfts in Erbengemeinschaft wirft unnötige Schwie...mehr

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Erbvertrag / 3.5.4 Vorbehalt beeinträchtigender Schenkungen und Abdingbarkeit der §§ 2287 f. BGB

Wenn der Vertragserbe dem Erblasser gegenüber der Schenkung zustimmt, so kommt dies einem Verzicht auf den Anspruch gem. § 2287 BGB gleich. Der Verzicht gilt auch für den Ersatzerben fort. Die Praxis richtet sich hier nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die entsprechenden Zustimmungserklärungen notariell zu beurkunden sind. Wegen der Nähe zum Zuwendungsverzic...mehr

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Erbvertrag / 4.10 Zuwendungsverzicht gem. § 2352 Sätze 2 und 3 i. V. m. § 2349 BGB

Wenn aufgrund eines Erbvertrags einem Dritten eine Zuwendung zu machen ist, so kann der Dritte durch einen notariell zu beurkundenden Vertrag in entsprechender Anwendung des § 2351 BGB [1] mit dem überlebenden Erblasser gem. § 2352 Satz 2 BGB auf die Zuwendung verzichten, gem. § 2352 Satz 3 i. V. m. § 2349 BGB auch mit Wirkung für seine eigenen Abkömmlinge. Eine formlose Verz...mehr

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Erbvertrag / 2 Form des Erbvertrags

Ein Erbvertrag kann grundsätzlich nur in ordentlicher Form zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Teile geschlossen werden (§§ 2276 Abs. 1 Satz 1, 2231 Nr. 1 BGB), indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass der Erbvertrag seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die...mehr

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Erbvertrag / 3.3 Nicht erbvertraglich bindende Verfügungen im Erbvertrag

Das Gesetz sieht einen eng begrenzten Kanon von Gegenständen vor, die mit erbvertraglicher Bindungswirkung geregelt werden können (vgl. § 1941 Abs. 1, § 2278 Abs. 2 BGB). Wenn es heißt, dass andere Verfügungen als Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Auflagen und das anzuwendende Recht nicht vertragsmäßig getroffen werden können, so bedeutet dies nicht etwa ein gesetzliches Verbo...mehr

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Erbvertrag / 4.5.6 Grundsätzlich keine Begründungspflicht

Der Rücktritt ist grundlos und daher grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich, es sei denn, der vertraglich vereinbarte Rücktrittsvorbehalt würde insofern erhöhte Anforderungen an Darlegung und Beweis von Rücktrittsgründen stellen. Wenn allerdings das Rücktrittsrecht die Nichterfüllung von Verpflichtungen des Vertragspartners voraussetzt, so soll sich nach der Rechtspre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 10 Au... / 4 Aus- und Weiterbildungsmaßnahme

Rz. 7 Der Begriff der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach § 10 TzBfG erfasst sämtliche Maßnahmen der Berufsbildung, d. h. Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Er ist nicht auf solche Maßnahmen beschränkt, die die aktuelle Tätigkeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers betreffen. Erfasst sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation, welche die be...mehr