Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.1 Zahlungen des Hausgeldschuldners

"Klassischer" Erlöschensgrund ist, dass der Hausgeldschuldner oder ein Dritter die Hausgeldforderung und gegebenenfalls darauf zu zahlende Zinsen ohne Zwang, aber nach Verzug bedient. Es sollte dabei von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 3 WEG bestimmt werden, dass Erfüllung erst mit Eingang des Hausgeldes auf dem Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.4.4 Umfang

Eine Ermächtigung gestattet, ist nichts anderes bestimmt, dem Verwalter die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, d. h.: die Zusendung von Mahnschreiben; die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden; die Aufrechnung mit einer Gegenforderung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[1]; die Erhebung einer Klage gegen den Schul...mehr

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Liquiditätskrise der Gemein... / Zusammenfassung

Überblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann vor allem (aber nicht nur) wegen Hausgeldes, das nicht entrichtet wurde[1], schlechten Hausgeldmanagements bzw. schlechten Mahnwesens in eine Liquiditätskrise geraten[2], also in eine Situation, in der sie erwartungsgemäß oder überraschend nicht über genügend Mittel verfügt, ihre laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.3.3 Anfechtung des Entziehungsbeschlusses

Wird der Entziehungsbeschluss angefochten, sind im Rahmen der Anfechtungsklage nur die formellen Beschlussmängel zu prüfen. Die materiellen Gründe, also die Frage, ob der entsprechende Wohnungseigentümer sich pflichtwidrig verhalten hat, sind der evtl. zu führenden Entziehungsklage vorbehalten.[1] Als formellen Beschlussmangel versteht der BGH auch die Frage, ob dem Beschlus...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 5 Einschaltung Dritter

Will der Verwalter für eine "Anforderung" Dritte einschalten, z. B. einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen[1], kann er dies unter den Bedingungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG tun. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nicht sinnvoll, wenn dem Inkassounternehmen Kenntnisse der Besonderheiten des WEG-Rechtes fehlen.[2] Wird ein Rechtsanwalt gewählt, ist auch bei ...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 4 Stimmrechtsentzug

Die Wohnungseigentümer können nicht beschließen, dass ein Hausgeldschuldner, der mit seinen Hausgeldzahlungen im Verzug ist, so lange vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, bis die Hausgeldforderung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vollständig erfüllt ist. Nach Ansicht des BGH kann eine solche Regelung nicht einmal vereinbart werden.[1] Findet sich in einer Gemeinschaftso...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.5 Teilhaber eines Wohnungseigentums

Teilhaber eines Wohnungseigentums sind nach h. M. jeweils Wohnungseigentümer[1] und haften für Hausgeld gemeinsam und gemäß § 421 BGB als Gesamtschuldner.[2] Eine solche gesamtschuldnerische Haftung gilt etwa für: Miteigentümer eines Wohnungseigentums nach Bruchteilen im Sinne der §§ 741 ff. BGB [3], z. B. Eheleute; Mitglieder von Gesamthandsgemeinschaften; die Gesellschafter ei...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.8 Klärung, ob Zwangsvollstreckung zu beginnen ist

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Bezug auf offene Hausgeldforderungen einen Titel erstritten, in der Regel einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, ist dieser Streit kein Selbstzweck. Vielmehr ist unmittelbar im Anschluss an die Erreichung des Titels, der letztlich nur ein Zwischenschritt ist, in die Zwangsvollstreckung überzugehen und der Anspruch der Gem...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.4 Die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse

Der Beschluss über die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse beruht auf § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Hat es keinen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG und damit keine Vorschüsse gegeben oder wurde der Beschluss für unwirksam erklärt, kann der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ausnahmsweise Grundlage für sämtliche Ansprüche eines Wirtschaftsjahres werden. Denn da gege...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.3.1 Freihändiger Verkauf

Der Insolvenzverwalter darf das Wohnungseigentum des Hausgeldschuldners nach h. M. freihändig veräußern.[1] Haben die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbart, braucht er allerdings eine Zustimmung.[2] Die freihändige Veräußerung muss die Rechte der Absonderungsberechtigten – auch die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 10 Ab...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.3.3 Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung durch die Gemeinschaft

Solange der Insolvenzverwalter nichts unternimmt, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung betreiben, sobald sie über einen entsprechenden Titel gegen den Insolvenzverwalter verfügt.[1] Hier gelten ebenfalls die Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes. Das Verwertungsrecht des Gemeins...mehr

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Hausgeldinkasso und Verwalt... / 2.2.3 Beschluss

Da sich ein Verwalter auf den Beschluss über den Verwaltervertrag als "Hilfskonstruktion" nicht verlassen kann und die Rechtsprechung zunehmend kritischer wird[1], sollte eine Ermächtigung zurzeit kein Teil des Verwaltervertrags sein, sondern ausdrücklich beschlossen und Teil der Beschluss-Sammlung werden.[2]mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 11.2 Restschuldbefreiung

Ist der Schuldner eine natürliche Person, kann er auf seinen Antrag hin gemäß § 286 InsO von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern nach §§ 291 ff. InsO befreit werden. Die Schuldbefreiung wird grundsätzlich erteilt, wenn der Hausgeldschuldner in einem Zeitraum von 6 Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1 Überblick

Selbst wenn sich die Zwangsvollstreckung des Hausgeldes zunächst als erfolglos herausstellt, ist durch eine Titulierung eine Vollstreckung hieraus für die folgenden 30 Jahre möglich. Das ist von großem Vorteil, wenn der Hausgeldschuldner nach einigen Jahren durch Arbeit, Erbschaft oder andere Umstände doch wieder zu Geld kommt, sodass auch eine spätere Vollstreckung durchaus...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements in der Regel durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Wichtig sind insbesondere Beschlüs...mehr

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Haftungsbeträge als Werbungskosten abziehbar und Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Klägerin war Gesellschafterin der Firma B-GmbH un...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2 Entziehung eines Wohnungseigentums

Wenn ein Wohnungseigentümer seine Pflichten als Wohnungseigentümer so schwer verletzt, dass sein Verbleiben in der Gemeinschaft für die übrigen Wohnungseigentümer unzumutbar wird, können die anderen Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen. Steht ein Wohnungseigentum mehreren Wohnungseigentümern gesamthänderisch zu und stört nur einer von...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.1.3 Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung gegen einen Hausgeldschuldner kann nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen aus Urkunden stattfinden, wenn sich der Hausgeldschuldner in der Urkunde wegen des zu bezeichnenden Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Für das Hausgeldinkasso sind dabei 2 Wege zu unterscheiden: In Erwerbsverträgen zum Kauf...mehr

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Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos

Leitsatz Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört. Die Klägerin war Teilnehmerin des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens B nach dem Flurbereinigungsgesetz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.2 Pensionskassen

Rz. 28 Der Begriff der Pensionskasse[1] ist im Steuerrecht der gleiche wie im Arbeitsrecht.[2] Eine Pensionskasse ist nach § 1b Abs. 3 BetrAVG eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen durchführt und diesen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Betriebliche Altersversorgung lieg...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.7.1 Überblick

An jeden Rechtstreit schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an.[1] Dieses verschafft der Partei, die den Prozess gewonnen hat, einen Vollstreckungstitel über die vom Gegner zu erstattenden Kosten des Prozesses. Erforderlich ist ein Antrag, der "Kostenfestsetzungsantrag", bei der Geschäftsstelle des Gerichtes erster Instanz. Ist die Hauptentscheidung (in der Regel das ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.6 Vorschüsse auf eine Sonderumlage

Durch einen auch auf § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beruhenden Beschluss, Vorschüsse auf eine Sonderumlage zu verlangen, muss mit Wirkung für und gegen alle Wohnungseigentümer verbindlich festgelegt werden, welchen Vorschuss ein Wohnungseigentümer schuldet.[1] Er muss die Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers betragsmäßig bestimmen. Inhalt Aus dem Beschluss müssen sich der U...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / III. Anforderungen an das tatrichterliche Urteil

Rz. 114 Die Anforderungen an das tatrichterliche Urteil sind nicht bei allen Messverfahren gleich, sondern je nach dem verwendeten Messverfahren unterschiedlich (zum Urteil Burhoff/Gieg/Krenberger, OWi, Rn 147 ff.). Wegen der erforderlichen Feststellungen zur Fahrlässigkeit/Vorsatz wird verwiesen auf Burhoff/Gieg/Krenberger, OWiG; Rn 139 ff. (aus der Rspr. BayObLG, Beschl. v...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / c) Anforderungen an das Urteil

Rz. 63 Bei den sog. standardisierten Messverfahren ist es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. die vorstehenden Nachweise bei Rdn 28) ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. [zuletzt] u.a. KG, DAR 2010, 331 = VRR 2010, 151 = VA 2010, 82 = NStZ-RR 2010, 217 [Ls.]; Beschl. v. 23.7.2018 – 3 Ws (B) 157/18, NStZ 2018, 722 = VA 2018, 210; OLG Bamberg, DAR 2012, 154; V...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 5. Zusammenfassender Hinweis

Rz. 221 Die vorstehenden Ausführungen lassen sich in folgendem Hinweis zusammenfassen:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Allgemeine Fragen

Rz. 17 Hinzuweisen ist zunächst auf folgende Punkte (vgl. zu den allgemeinen Anforderungen an das Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 2246 ff.; zu den allgemeinen Anforderungen an Urteile [in Bußgeldsachen] überhaupt Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 3826 ff.): Rz. 18 Hinweis Bei der nachfolgenden Darstellung der mit Geschwindigkeitsüberschr...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / II. Allgemeine tatsächliche Feststellungen

Rz. 129 Handelt es sich nicht um einen "Grenzfall", sondern liegt ein (Rotlicht) Verstoß gegen § 37 StVO vor, stellt sich als Nächstes die Frage, welche Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen im Urteil zu stellen sind (eingehend Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 3371 ff.). Rz. 130 Der Verteidiger muss gerade beim Rotlichtverstoß darauf achten, dass das amtsrichterliche Urte...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Zusätzliche Anforderungen bei Messung zur Nachtzeit

Rz. 84 Grds. kann die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren auch zur Nachtzeit oder bei Dunkelheit durchgeführt werden (s. schon OLG Düsseldorf, DAR 1984, 326; OLG Hamm, VM 1993, 67; DAR 1998, 75; zfs 1998, 193 = VRS 94, 467; zfs 1999, 84; aus neuerer Zeit u.a. OLG Hamm, DAR 2017, 389 = VA 2017, 103 m.w.N.). Dann muss das amtsgerichtliche Urteil über die "normalen" tatsäc...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Abstandsmessung durch Nachfahren

Rz. 120 Bei einer durch Nachfahren festgestellten Abstandsunterschreitung gilt:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Schätzungen der Rotlichtzeit

Rz. 145 Die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines Polizeibeamten genügt i.d.R. für rechtsfehlerfreie Feststellungen nicht (KG, NZV 2002, 50; OLG Düsseldorf, DAR 2003, 85; OLG Hamburg DAR 2005, 165 m.w.N.; OLG Hamm, NZV 1998, 196; OLG Köln, NJW 2004, 3439 = NZV 2004, 651; OLG Saarbrücken, zfs 2016, 352; Burhoff/Burhoff, OWI, Rn 3504), es sei denn, das amtsgerichtliche Urteil en...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Verfahrensrüge

Rz. 297 Für die sog. Verfahrensrüge sieht das Gesetz strenge Formvorschriften vor, die in der Praxis oft zum Scheitern eines Rechtsmittels führen. Es gibt auch keine allgemeine Verfahrensrüge, sodass die häufig in Rechtsbeschwerde(begründungs-)schriften zu findende Floskel: "Es wird die Verletzung formellen Rechts gerügt." unsinnig und, da sie die Wiedereinsetzung in den vor...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Weiter reduzierte Anforderungen bei einem Geständnis?

Rz. 66 In der Rechtsprechung ist die Tendenz zu erkennen, die Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen noch weiter zurückzuschrauben, und zwar dann, wenn ein Geständnis des Betroffenen vorliegt (auch Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 2154 ff.; zu allem a. Grube, DAR 2013, 601 ff.). Ob und inwieweit das zulässig ist, ist allerdings umstritten:mehr

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Wirksame förmliche Zustellung bedarf auch während der Covid-19-Pandemie des Versuchs einer Übergabe des Schriftstücks

Leitsatz 1. Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in einen Briefkasten (§ 180 ZPO) setzt voraus, dass zuvor ein erfolgloser Versuch der Ersatzzustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Adressaten (§ 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO) unternommen wurde. 2. Allein aus den allgemeinen während der Covid-19-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen kann nicht abgeleitet w...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Allgemeines

Rz. 268 Hinweis Die mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde zusammenhängenden Fragen haben wegen der Änderung des OWiG im Jahr 1999 durch die Anhebung der Wertgrenzen in § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG erheblich an Bedeutung zugenommen. Denn die Anhebung hat dazu geführt, dass – soweit nicht ein Fahrverbot verhängt ist – bei Verkehrsordnungswidrigkeiten der weitaus größte T...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / dd) Sachrüge

Rz. 308 Vorab folgender Hinweis Es handelt sich um einen schweren Verteidigerfehler, wenn der Verteidiger, auch wenn er nur Verfahrensverstöße geltend machen will, neben der Verfahrensrüge nicht auch die allgemeine Sachrüge erhebt (dazu auch BGHSt 38, 302 = NJW 1992, 2304; BGH, NStZ 1993, 142 f.). Sieht das Rechtsbeschwerdegericht einen ggf. gerügten Verfahrensmangel als nich...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 10. Beweiswürdigung/Urteilsgründe

Rz. 42 Der Verteidiger muss darauf achten, dass der Verurteilung des Betroffenen ggf. nicht nur eine Schätzung der gefahrenen Geschwindigkeit zugrunde liegt. Der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Zeugen kommt nur dann besonderes Gewicht zu, wenn sie von einem in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten durchgeführt wurde (zur Zulässigkeit der Geschwindigkeitsmessun...mehr

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§ 1 Messverfahren / a) Einleitung

Rz. 358 Hersteller und Vertreiber des VKS (Verkehrs-Kontroll-System) vom Typ 3.0 ist die Vidit Systems GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein. Das Messsystem basiert auf einer Videoaufzeichnung und kann sowohl für Abstands- als auch Geschwindigkeitsmessungen verwendet werden. Das VKS 3.0 zählt zu den "Standardisierten Messverfahren" und unterliegt der Eichpflicht. Rz. 359 Bekannt g...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Frist

Rz. 289 Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde beträgt nach § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG einen Monat (zur Begründungsfrist Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1139 ff.; Burhoff/Junker, OWi, Rn 3103 ff.; Burhoff/Burhoff, HV, Rn 2705 ff. für die Revision). Die Frist beginnt i.d.R. mit der wirksamen Zustellung des angefochtenen Urteils zu laufen. Für den bei ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 254 Das Bußgeldverfahren kennt als Rechtsmittel nur die Rechtsbeschwerde (eingehend dazu Burhoff/Junker, OWi, Rn 3020 ff.; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1053 ff.; Burhoff, ZAP F. 21, 263 ff.; vgl. a. Fromm, NZV 2019, 408). Diese ist in den §§ 79 ff. OWiG der Revision (§§ 333 bis 358 StPO) nachgebildet. Ebenso wie diese ermöglicht sie nur eine Nachprüfung der Entsche...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Allgemeine Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen

Rz. 79 Bei einer durch Nachfahren festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Anforderungen der Obergerichte an den Umfang der im Urteil zu treffenden tatsächlichen Feststellungen verhältnismäßig hoch. Das gilt auch noch nach der Rechtsprechung des BGH zum standardisierten Messverfahren (vgl. Rdn 44 ff.). Hinweis Beim Nachfahren handelt es sich nach der Rechtsprech...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 207 Zur Frage der Identifizierung des Betroffenen anhand eines bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Fotos hat es in der Vergangenheit umfangreiche Rechtsprechung der OLG gegeben, die inzwischen allerdings z.T. weitgehend überholt ist (vgl. zu dieser Rspr. Göhler/Seitz/Bauer, OWiG, § 71 Rn 47a m.w.N. und die Nachw. in BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420 = NZV 1996, 157 = DAR 19...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)

Rz. 279 Diese Bestimmung verpflichtet das Rechtsbeschwerdegericht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn es geboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (dazu BayObLG, NZV 1989, 34; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1262 ff.). Die Zulassung soll danach erfolgen, wenn nicht zweifelhaft sein kann, dass auch das anderenfalls angerufene ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Allgemeines

Rz. 880 Das laserbasierte Messverfahren "Traffistar S 350" wird für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt und misst Geschwindigkeiten von in Bewegung befindlichen Fahrzeugen. Das System kann dabei mehrere Fahrzeuge auf mehreren Fahrstreifen zeitgleich überwachen. Es können unterschiedliche Geschwindigkeitsgrenzwerte für Pkw und Lkw vorgegeben werden. Messun...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / VII. Exkurs: Fahrlässigkeit/Vorsatz?

Rz. 90 Das tatrichterliche Urteil muss Feststellungen enthalten, aus denen sich ableiten lässt, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung entweder vorsätzlich oder "nur fahrlässig" begangen hat (zur Beweiswürdigung OLG Zweibrücken, Beschl. v. 3.2.2022 – 1 OWi 2 SsBs 113/21, NZV 2022, 348 = DAR 2022, 401;). Ist der Betroffene wegen einer vorsätzlichen Geschwindig...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Gefahrene Geschwindigkeit

Rz. 21 Selbstverständlich muss das tatrichterliche Urteil die vom Betroffenen gefahrene Geschwindigkeit angeben bzw. muss sich diese aus den Feststellungen ergeben, also ob der Betroffene am Vorfallsort mit der dort vorgeschriebenen Geschwindigkeit, also z.B. mit einer an "schlechte Wetterverhältnisse“ angepassten Geschwindigkeit (zum Begriff, OLG Zweibrücken, Beschl. v. 24....mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Zulassungsantrag

Rz. 286 Mit dem Zulassungsantrag nach § 80 Abs. 3 OWiG muss beantragt werden, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil zuzulassen. Damit ist automatisch vorsorglich Rechtsbeschwerde eingelegt, ohne dass dies im Antrag ausdrücklich gesagt werden muss. Rz. 287 Für den Zulassungsantrag gelten nach § 80 Abs. 3 S. 1 OWiG die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel (§§ 297 bis 303 ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Police-Pilot-System

Rz. 119 Das PPS ist für die Abstandsmessung kein standardisiertes Messverfahren (OLG Celle, VRS 81, 210; OLG Düsseldorf, VRR 99, 133, 135; OLG Hamm, VA 2003, 107; zfs 2009, 470; DAR 2009, 156 = VRR 2009, 195), da es den Tatrichter nur in die Lage versetzt, die Beobachtungen der Polizeibeamten im Wege des Augenscheinbeweises unmittelbar und in Anwesenheit der Prozessbeteiligt...mehr