Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geheimnisbegriff

Rn. 9 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Den Begriff des Geheimnisses bestimmen sowohl subjektive als auch objektive Merkmale. Es muss sich um das UN betreffende, nicht offenkundige Tatsachen handeln. Das UN muss bezüglich dieser Tatsachen ein objektives Geheimhaltungsinteresse haben und diese nicht offenbaren wollen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1981, XZR 71/80, NJW 1982, S. 937f.); H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Analoge Anwendung des § 232 AktG

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG findet ebenfalls dann Anwendung, wenn bewusst ein höherer Herabsetzungsbetrag als zur Verlustdeckung erforderlich festgesetzt worden war, da auch und v.a. in diesem Fall eine unzulässige Gewinnabführung an die Aktionäre droht (vgl. MünchKomm. AktG (2021), § 232, Rn. 10; AktG-GroßKomm. (2012), § 232, Rn. 14; HB-GesR (2020/IV), § 62, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Einstellungspflicht in die Kapitalrücklage

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als Rechtsfolge ist gemäß § 232 AktG der Differenzbetrag zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich eingetretenen Verlust in die Kap.-Rücklage einzustellen. Dies hat insbesondere auch dann zu erfolgen, wenn hierdurch die Kap.-Rücklage einen Betrag von 10 % des Grundkap. überschreitet, da § 231 AktG i. R.d. § 232 AktG keine Anwendung findet (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Unwiderlegbare Ausschlussgründe

Rn. 19 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unabhängig von den oben genannten (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 18) Ausschlusstatbeständen, die im geschilderten Ausnahmefall trotzdem zulässig sind, normiert § 319b auch drei Fälle, in denen der Gesetzgeber eine solche Entlastungsmöglichkeit für ein Netzwerkmitglied explizit verwehrt und unwiderlegbar vom Vorliegen der Besorgnis der Befangenh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten beim Eigenkapitalausweis von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29 Im Abschluss einer OHG oder KG kommt der Differenzierung von Kap.-Anteilen nach Gesellschaftern ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (§ 319b Abs. 2)

Rn. 37 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Gesetzgeber legt die entsprechende Anwendung von § 319b Abs. 1 auf den AP des KA in § 319b Abs. 2 fest. Dies bedeutet, dass auch der AP eines KA von der KA-Prüfung ausgeschlossen ist, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der in § 319b Abs. 1 genannten Ausschlussgründe erfüllt. Auch hier gilt die Differenzierung danach, ob widerlegbar ...mehr

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Gesamtstrafenbildung im Ste... / IV. Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Um verfahrensrechtliche Zufälligkeiten bei gleichzeitiger oder getrennter Aburteilung mehrerer Straftaten möglichst zu kompensieren und um eine Besser- oder Schlechterstellung des Täters insoweit zu vermeiden, wird nach § 55 StGB im Erkenntnisverfahren bzw. nach § 460 SPO im Vollstreckungsverfahren die Bildung der Gesamtstrafe nachträg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Besorgnis der Befangenheit (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 2)

Rn. 24 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 319 Abs. 2 sind AP insbesondere dann von der Tätigkeit bei einer AP ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, aus denen die Besorgnis der Befangenheit erwächst und die Möglichkeit besteht, dass der Prüfer nicht mehr unbefangen arbeiten kann. § 319b Abs. 1 Satz 1 regelt durch den darin enthaltenen Verweis, dass ein AP auch dann von der Pr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorlagepflicht

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen KapG haben den JA und den Lagebericht sowie ggf. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach deren Aufstellung unverzüglich dem AP vorzulegen (vgl. § 320 Abs. 1 Satz 1). "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB). Mit dieser Vorschrift soll der AP in die Lage...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Bestimmte über die Abschlussprüfung hinausgehende Tätigkeiten (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

Rn. 32 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der erste Ausschlussgrund, bei dem der Gesetzgeber unwiderlegbar das Vorliegen von Besorgnis der Befangenheit vermutet (vgl. HdR-E, HGB § 319b, Rn. 19), ergibt sich durch den Verweis auf § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3. Dort werden vier verschiedene Tätigkeiten aufgezählt, bei deren Durchführung durch ein Mitglied des Netzwerks von einer Verletzung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Handlungsmöglichkeiten des Abschlussprüfers bei Verweigerung der Rechte aus § 320

Rn. 49 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da die Rechte aus § 320 für eine sorgfältige Prüfung elementare Bedeutung besitzen, stellt sich für den JA- und KA-Prüfer die Frage, wie er seine Rechte durchsetzen kann, wenn sie ihm von den gesetzlichen Vertretern eines UN in einzelnen Punkten verweigert werden. Rn. 50 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Klagemöglichkeit zur Durchsetzung der Rech...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Pflichten des Abschlussprüfers bei Beendigung des Prüfungsauftrags

Rn. 61 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 320 wurde durch das BilMoG um Abs. 4 erweitert. Darin wird die Pflicht des bisherigen AP festgelegt, dem "neuen Abschlussprüfer auf schriftliche Anfrage über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten" (§ 320 Abs. 4 (1. Halbsatz)). Durch die Regelung wird Art. 23 Abs. 3 der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ziel und Einordnung

Rn. 213 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das CSR-RUG wurden die Inhalte des Lageberichts für bestimmte UN um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung (vgl. §§ 289bff.) erweitert (vgl. Fink/Kajüter (2021), S. 331ff.). Die schon bisher für große KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 gegoltene Pflicht, die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (z. B. zu Umwelt- und A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO

Rz. 13 An das Land-/Amtsgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 768 ZPO Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung! Bitte sofort vorlegen! Klage (vollständiges Rubrum anführen) wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung Streitwert: … Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und kündige folgende Anträge an: Die Zwangsvollstreckung aus dem Ur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Begründetheit der Klage

Rz. 7 Die Klage nach § 768 ZPO ist begründet, wenn die bei der Erteilung der Klausel nach § 726 Abs. 1, §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, § 745 Abs. 2, § 749 ZPO als erwiesen angenommenen Tatsachen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung nicht vorliegen (Hanseatisches OLG, a. a. O.); für die Prüfung der Voraussetzungen kommt es stets auf den Zeitpunkt der letzten mündli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Klage gegen die Vollstreckungsklausel – als ordentliches Erkenntnisverfahren – gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sachliche Einwendungen gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend zu machen. Ist eine sog. qualifizierte (titelergänzende oder -umschreibende) Vollstreckungsklausel erteilt worden und bestreitet der Schuldner, dass die materiellen Voraussetz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.9 Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)

Rz. 12 Einwendungen, die den im Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, kann der Schuldner im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen. Von der Erinnerung unterscheidet sich die Vollstreckungsgegenklage also dadurch, dass mit ihr materiell-rechtliche Einwendungen geltend gemacht werden, die den Titel selbst betreffen. § 766 ZPO dagegen betrifft n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Nach § 768 ZPO können nur die vom Gesetz für dieses Verfahren zugelassenen Einwendungen geltend gemacht werden (vgl. BeckOK/ZPO-Preuß, § 768 Rn. 3, 4). Das sind der Eintritt der Bedingung (§ 726 Abs. 1 ZPO), die Rechtsnachfolge (§ 727 Abs. 1 ZPO), die Nacherbfolge (§ 728 Abs. 1 ZPO), die Wirkung eines im Prozess des Testamentsvollstreckers ergangenen Urteils gegenüber ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachweis der Gegenleistung oder des Annahmeverzuges (Nr. 1)

Rz. 2 Die dem Vollstreckungsgericht obliegende Vollstreckung darf – wie die Zwangsvollstreckung des Gerichtsvollziehers nach § 756 ZPO – erst beginnen, wenn der Gläubiger dem Vollstreckungsgericht durch die qualifizierten Urkunden nachweist, dass er seine Gegenleistung bereits erbracht hat oder der Schuldner in Annahmeverzug ist (OLG Koblenz, Rpfleger 1997, 445) und dass er ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe – Folgen des Verstoßes gegen § 765 ZPO

Rz. 5 Verstöße gegen die Vorschrift machen die angeordnete Vollstreckungsmaßnahme nicht unwirksam, sondern anfechtbar (OLG München, ZfIR 2019, 67). Der Mangel kann durch Nachholung geheilt werden; soweit möglich auch durch Zugeständnis des Schuldners. Rz. 6 Lehnt das Gericht die Zwangsvollstreckung unter Hinweis auf die Nichterfüllung der besonderen Vollstreckungsvoraussetzun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 42 Die Erinnerung ist auch begründet, wenn bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt vor bei nicht ordnungsgemäßer Pfändung: Führt der Gerichtsvollzieher bei Vornahme der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung nicht bei sich, liegt ein mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO angreifbarer Verfahrensverstoß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Zulässigkeit der Klage

Rz. 6 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage gelten die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen. Im Übrigen gilt: Zuständig ist das Prozessgericht der ersten Instanz (§ 768, § 767 Abs. 1 ZPO; vgl. hierzu § 767 ZPO Rn. 34 und 35). Liegt eine Familiensache vor, so ist dies das Familiengericht (OLG Düsseldorf, FamRZ 1978, 427). Die Klage ist unzulässig, wenn noch keine Klausel ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Vollstreckung der öffentlichen Hand

Rz. 10 Betreibt die öffentliche Hand aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen gegen den Bürger die Zwangsvollstreckung, ist § 766 ZPO auf Rügen, die das Vollstreckungsverfahren betreffen, nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO insoweit entsprechend anwendbar, als eine unbefristete Erinnerung an das erstinstanzliche Verwaltungsgericht möglich ist (VGH München, NJW 1984, 2484). Ist ein Be...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / VI. Konsequenzen aus dem Urteil X-Beteiligungsgesellschaft

Nun bleibt natürlich erst einmal abzuwarten, was der BFH aus diesem Urteil des Gerichtshofs vom 28.10.2021 macht. Viel Raum für Auslegung bleibt ihm aber wohl nicht. Was das für die Praxis voraussichtlich bedeutet, soll nachfolgend kurz skizziert werden. 1. Zurück auf Null Wieder bei "Vor-2013": Mit den Ausführungen des EuGH ist die deutsche Rechtspraxis eigentlich wieder in d...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / III. Konsequenzen aus dem Urteil baumgarten sports & more GmbH

1. Überlegungen zur Vorlage Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSys...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Überlegungen zur Vorlage

Entgelt muss feststehen: Vorab ist zum Vorlagebeschluss des BFH vom 21.6.2017 (und zum Urteil des EuGH v. 29.11.2018) anzumerken, dass sich die Antwort auf die erste Vorlagefrage u.E. – mit anderem Inhalt als vom EuGH in seinem Urteil angenommen – aus den Regelungen der MwStSystRL bzw. des UStG ergeben hätte. Zum Entgelt gehört gem. Art. 73 MwStSystRL bzw. § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / 2.1 Inhalt der Verkehrssicherungsmaßnahmen

Der Inhalt der Verkehrssicherungsmaßnahmen kann verschiedenen Quellen entnommen werden: aus Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Technischen Regeln, Branchenstandards, Richtlinien. Gesetze oder Rechtsverordnungen: Sorgfaltspflichten können in Gesetzen, Rechtsverordnungen bzw. durch in Bezug genommene Technische Regeln konkretisiert sein. Diese müssen nic...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Steuerentstehung bei Ratenzahlung

Einmalige Leistung vs. kontinuierliche Leistung: In Beantwortung der ersten Frage des BFH stellte der EuGH die Grundlagen des Leistungszeitpunkts bei "einmaligen Leistungen" und bei "kontinuierlichen Leistungen" dar. Wenig überraschend kam er zu dem Ergebnis, dass Art. 64 MwStSystRL lediglich die Fälle von Leistungen betreffe, in denen Raten für bestimmte Zeiträume gezahlt u...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Auswirkungen auf gestreckte Entgelte (Ratenzahlungen)

Entstehen von Steuertatbestand und Steueranspruch: Letztendlich bleibt aber festzuhalten, dass sich aus dem EuGH-Urteil ergab, bei allen Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Zahlungen Anlass gäben, entstünden der Steuertatbestand und der Steueranspruch mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich diese Zahlungen bezögen[32] (wobei es der EuGH vermied, dazu Stellung zu nehmen, w...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1.1 Betriebsräte

Die Aufgaben der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verstreut und wenig übersichtlich angeordnet. Die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen der sozialen Angelegenheiten umfasst auch die Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die zentrale Norm in diesem Kontext ist § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Danach gi...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 2.1.2 Erweiterter Anwendungsbereich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG)

Durch die Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 2 MuSchG soll der gesundheitliche Mutterschutz grundsätzlich auf alle Frauen in Beschäftigung, betrieblicher Berufsausbildung, Schule und Studium während ihrer Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit erstreckt werden. Durch die Einbeziehung von Frauen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit als arbeitnehmerähnli...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 5. BFH v. 26.6.2019 – V R 8/19

Übernahme der Rechtsprechung: Der BFH beschränkte sich daraufhin in der Nachfolgeentscheidung[20] (etwas resigniert) darauf festzustellen, der EuGH habe entschieden, dass auch eine Vermittlungsleistung, die in einer einmaligen Leistungshandlung bestünde (also keine Dauerleistungen darstelle) unter Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL fallen könne (und dann eben auch erst mit Ablauf der...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. BFH v. 7.5.2020 – V R 16/19

Erste Frage – späteres Entstehen der Steuer bei Ratenzahlung: Der BFH, der über die eingelegte Revision zu entscheiden hat, legte den Fall dem EuGH vor und fragte, ob sich bei einer einmalig und daher nicht zeitraumbezogen erbrachten Dienstleistung der Anlass zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen i.S.v. Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL bereits aus der Vereinbarung ei...mehr

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Verkehrssicherungspflichten... / Zusammenfassung

Überblick Verkehrssicherungspflichten beinhalten Verhaltenspflichten zur Vermeidung von Gefahren im täglichen Verkehr und dienen folglich dazu, Schäden zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen Verkehrssicherungspflichtige erforderliche und geeignete Vorkehrungen treffen, um Schaden an fremden Rechtsgütern, z. B. körperliche Unversehrtheit oder Unversehrtheit von Sachen, abzuwen...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Nds. FG. v. 18.8.2016 – 5 K 288/15

Steuer, wenn Entgelt nicht fällig und aufschiebend bedingt: Diese Grundsätze übernahm das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 18.8.2016.[11] Es ging im zu entscheidenden Fall um den Steuerpflichtigen V, der als Spielervermittler im bezahlten Fußball tätig war. Er erhielt bei Vermittlung von Profifußballspielern Provisionszahlungen von den Vereinen, bei denen die vermitt...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. FG Rheinland-Pfalz v. 26.3.2019 – 3 K 1816/18

Leistung erbracht, daher Steuerentstehung: In dem Nachfolgeverfahren ging es um den Fall, dass X im (Streit-)Jahr 2012 eine steuerpflichtige Vermittlungsleistung an Y erbrachte. X und Y hatten vereinbart, dass das Honorar i.H.v. EUR 1 Mio. zzgl. Mehrwertsteuer in fünf Teilbeträgen von jeweils EUR 200t zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt werden sollte. Die Teilbeträge waren in einem...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: Alles wieder beim Alten? (USTB 2022, Heft 2, S. 47)

Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 28.10.2021 – C-324/20 – X-Beteiligungsgesellschaft RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 29.11.2018 (baumgarten), mit etwas unorthodoxer Begründung die Hoffnung genährt, dass die Steuerpflichtigen Entlastung von der finanziellen Beschwernis erfahren könnten, die die strik...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / IV. Das neue Verfahren

Vor dem Hintergrund der offenen Fragen, die das baumgarten-Urteil in praktischer und rechtssystematischer Hinsicht hinterließ, verwunderte es nicht, dass der BFH unmittelbar nachlegte, wozu sich sehr schnell die Gelegenheit bot. 1. FG Rheinland-Pfalz v. 26.3.2019 – 3 K 1816/18 Leistung erbracht, daher Steuerentstehung: In dem Nachfolgeverfahren ging es um den Fall, dass X im (...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. BFH v. 24.10.2013 – V R 31/12

Sicherheitseinbehalte: Schon in seinem Urteil vom 24.10.2013[5] ging der BFH auf die Probleme der Sollbesteuerung ein. Es ging um den Steuerpflichtigen B, der Bauleistungen erbrachte. Die Auftraggeber behielten von den vereinbarten Entgelten anteilige Beträge (5 % bis 10 % der Auftragssumme) als Sicherheit ein. Die Auszahlung dieser Sicherheitseinbehalte erfolgte, sofern sie...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 3. BFH v. 21.6.2017 – V R 51/16

Vorlage: Der BFH, der über die gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegte Revision zu entscheiden hatte, entschied nicht direkt, sondern legte dem EuGH zunächst einige Fragen zur Sollbesteuerung vor.[12] Leistung vollständig erbracht, aber Entgelt nicht vereinnahmt: Er ging zwar – das ist für das weitere Verständnis von grundlegender Bedeutung – ebenso wie das FG da...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / V. EuGH v. 28.10.2021 – C-324/20 – X-Beteiligungsgesellschaft mbH

Der EuGH hielt sich in der Antwort auf die Vorlagefragen (dieses Mal) strikt an die gesetzlichen Regelungen. Das ist einerseits gut (weil die Rechtsanwender damit wissen, woran sie sind) andererseits misslich, weil die eigentliche Frage der Vorfinanzierung der Steuer, die den BFH zu den Vorlagen im Fall baumgarten und in diesem Fall bewegt hatte, relativ schlank (negativ) be...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 1. Zurück auf Null

Wieder bei "Vor-2013": Mit den Ausführungen des EuGH ist die deutsche Rechtspraxis eigentlich wieder in der Zeit vor 2013 angekommen, d.h. bevor der BFH mit dem Urteil vom 24.10.2013 entschieden hatte, auch in dem Fall der vertraglichen Vereinbarung, dass bestimmte Entgeltanteile erst später zu zahlen seien, liege ein Fall der Uneinbringlichkeit i.S.d. § 17 UStG vor, so dass...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 5. Gesetzesänderung

Gesetzliche Regelung: Möglich wäre letztendlich auch, den Fragen der Vorfinanzierung durch eine Anpassung der einschlägigen Vorschriften beizukommen; beispielsweise durch eine Anpassung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL an die Ausführungen in der baumgarten-Entscheidung oder eine Ergänzung des Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL um eine zeitliche Komponente. Auch wenn es nicht wahrscheinl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Alte Bauträgerfälle: Aufrechnung der Finanzverwaltung

Leitsatz Es ist umstritten, ob und ggf. in welchen Fällen bei sogenannten Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG die Finanzgerichte über die an den Fiskus abgetretenen Werklohnforderungen selbst entscheiden können oder ob dafür die Zivilgerichte zuständig sind. Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Sachverhalt Die Antragstellerin war als Bauträgerin tätig. Für bezogene Baul...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 1.1 Ausgangslage

Aus dem Text des Urteils des VG Göttingen v. 22.8.2006 (3 A 38/05): Die Klägerin hat einen Anspruch auf die Anerkennung einer Sehnenscheidenentzündung[1] im rechten Handgelenk (Finger III–V) als dienstunfallrechtliche Berufserkrankung. Die Klägerin war über Jahre hinweg im Controlling der Deutschen Bahn eingesetzt. Hierbei nahm sie vor allem in den letzten Jahren Aufgaben im ...mehr

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Dokumentation der Gefährdun... / 1.2 Urteilspruch

Das Urteil bejaht den Anspruch der Klägerin auf Anerkennung ihrer Sehnenscheidenentzündung als dienstunfallrechtliche Berufskrankheit. Sehnenscheidenentzündungen können bei rechtshändisch tätigen Personen zur Anerkennung einer Berufskrankheit führen. Dabei sind ursächlich langjährige Arbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen bei nachweislich mangelhaftem Angebot ergonomisch...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / 2. Vorfinanzierung

Pflicht zur Vorfinanzierung besteht weiter: Unternehmer, die ihre Tätigkeiten als Sollbesteuerer ausüben, müssen auch künftig im Leistungszeitpunkt ihre Umsätze auf Basis des vollen vereinbarten Entgelts versteuern. Wann dieses Entgelt fällig ist, wann also der Leistungsempfänger das Entgelt an den Leistenden zu entrichten hat, ist dabei grundsätzlich unerheblich.[62] Auch w...mehr

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Reset bei Ratenzahlungen: A... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 29.11.2018 (baumgarten), mit etwas unorthodoxer Begründung die Hoffnung genährt, dass die Steuerpflichtigen Entlastung von der finanziellen Beschwernis erfahren könnten, die die strikte Anwendung des Sollbesteuerungsprinzips in manchen Konstellationen mit sich bringt...mehr