Fachbeiträge & Kommentare zu Verbindliche Auskunft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 89a AO schließt eine Lücke zwischen dem völkerrechtlich nach Art. 25 OECD-Musterabkommen vorgesehenen Schiedsverfahren zweier steuerberechtigter Länder und dem nationalen Verfahrensrecht, das von seinem Grundgedanken her auf die alleinige Entscheidungsbefugnis der zuständigen Finanzbehörde ausgelegt ist. Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der Entl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 6 Widerrufsmöglichkeit (Abs. 5)

Rz. 21 Als Haupterrungenschaft der Einfügung der nationalen Regelung für die Einleitung eines Vorabverständigungsverfahrens ist die Auflösung ggf. inhaltlich widersprechenden behördlichen Äußerungen in anderen Verfahren. In Absatz 5 werden der örtlich zuständigen Finanzbehörde zwei unterschiedliche Verfahrensrechte an die Hand gegeben, um im Falle eines Widerspruchs Klarheit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gebühr für verbindliche Auskunft bei einheitlichem Sachverhalt

Leitsatz Stellen Konzerneinheiten im Rahmen einer geplanten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ist die verbindliche Auskunft zu einem einheitlichen (einzigen) Sachverhalt beantragt und erteilt worden, für die nur eine Gebühr zu erheben ist. Sachverhalt Die E-GmbH und die F-GmbH sowie Frau G - die Kläger - beantragten beim Finanza...mehr

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AGS 06/2022, Erfolgshonorar... / I. Sachverhalt

Gestritten wird im Arrestverfahren um Prozesskostenhilfe (PKH) für das Verfahren über den Widerspruch gegen eine Arrestanordnung des LG. Zugunsten der Antragstellerin, einer Rechtsanwaltskanzlei, die die Antragsgegner in einer Arzthaftungsstreitsache vor dem LG und dem KG vertreten hat, ist in dem Arrestverfahren der dingliche Arrest in eine Schadensersatzforderung gegenüber...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.6. Berücksichtigung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 65 In die Lohnsummenregelung werden gem. § 13a Abs. 3 Satz 11, 12 ErbStG auch Beteiligungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften einbezogen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im EU-/EWR-Raum haben (R E 13a.7 Abs. 2 ErbStG 2019, H E 13a.7 Abs. 2 ErbStH); Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Auswirkungen des Optionsmodells nach dem KöMoG

Rz. 17 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050; BStBl I 2021, 889) besteht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften gem. § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG ab dem 01.01.2022 das Optionsrecht, wie KapG besteuert zu werden, und für ihre Gesellschafter als Folge der Optionsausübung die Möglichkeit...mehr

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Zur Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft

Leitsatz Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist. Normenkette § 89 AO, § 102 FGOPraxis-Hinweise Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe der ...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 9. Zeitpunkt der Entscheidung über die Herabsetzung

Rz. 36 Soweit die maßgeblichen Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, kann und muss entschieden werden. Die Prüfung hat das Gericht von Amts wegen vorzunehmen und nicht etwa nur auf "Einrede" hin. Soweit möglich, ist über Herabsetzung und Befristung zu entscheiden. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 47 Gemäß § 1578b BGB muss das Gericht insoweit ents...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Marktregulierung

Rz. 27 Während das Telekommunikationsgesetz des Jahres 1996 (TKG 1996) noch die Lizenzierung verlangte, ist diese zugunsten der Meldepflicht (§ 5 Abs. 1 TKG) weggefallen. Mit dem TKG des Jahres 2004 wurde das Marktregulierungsverfahren eingeführt, das lediglich bei Gefahr "gefährlicher Marktmacht" (über 40 % Marktanteile eines Anbieters, de facto die Deutsche Telekom) eingre...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / b) Geltendmachung im Erstverfahren, nicht erst im Abänderungsverfahren

Rz. 232 Die verfahrensrechtliche Brisanz der Regelungen besteht darin, dass die Frage einer Befristung regelmäßig bereits im ersten gerichtlichen Unterhaltsverfahren entschieden werden muss.[377] Denn die Begrenzung setzt nicht voraus, dass der Zeitpunkt bereits erreicht sein muss, ab dem der Unterhaltsanspruch entfällt. Soweit die dafür maßgeblichen Umstände bereits eingetr...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Nutzungsüberlassungen von Grundstücken an Dritte

Das erste hier zu behandelnde Qualifizierungsmerkmal eines Wirtschaftsguts als sonstiges Verwaltungsvermögen stellt gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auf Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ab, die an Dritte überlassen werden (nachfolgend vereinfacht Nutzungsüberlassung von Grundstücken). Insbesondere die Überlassung von Grundstücken an Dritte fü...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 4. Folgen für die Praxis

Die Entscheidung ist für mich zumindest im Ergebnis ein Lichtblick und Meilenstein in der ehelichen Beratung aus schenkungsteuerlicher Sicht, der seit langem notwendig war. Der Kl. und ihrem Berater sei für ihre Hartnäckigkeit gedankt. Anders als in anderen Jurisdiktionen gelten für Zuwendungen unter Eheleuten die allgemeinen schenkungsteuerlichen Grundsätze, so dass Übertrag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.3 Entsprechende Anwendung der AO

Rz. 22 Für andere durch Bundesgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Abgaben, Prämien (z. B. Wohnungsbauprämie), Zulagen (z. B. Investitionszulage nach dem InvZulG) und auch Subventionen nach den EG/EU-Marktordnungen gilt die AO nur, soweit die Prämien- und Zulagengesetze oder die EG/EU-Marktordnungen sie für anwendbar erklären. Rz. 23 Bezogen auf die Datenschutzaufsicht sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei / 1.2 Rechtssicherheit durch verbindliche Zusage

Die Anerkennung von "liebhabereiverdächtigen" Verlusten in einem Veranlagungszeitraum stellt keine Zusage für die Behandlung in späteren Veranlagungszeiträumen dar und bindet das Finanzamt auch nicht nach Treu und Glauben, selbst wenn der Steuerpflichtige im Folgezeitraum darauf vertraut hat.[1] Bei hohem Investitionsbedarf und nicht unerheblichen Erfolgsrisiken kann daher di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 4.1.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 97c § 3c Abs. 4 EStG gilt zunächst für alle Sanierungsaufwendungen, die im Zusammenhang mit Sanierungserträgen aus Schuldenerlassen nach dem 8.2.2017 (Tag der Veröffentlichung der Entscheidung des Großen Senats) stehen und die gem. § 3a EStG steuerfrei gestellt werden (sog. Neufälle). Gem. § 52 Abs. 5 S. 3 EStG findet das Abzugsverbot des § 3c Abs. 4 EStG auf Betriebsverm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Verhältnis zu innerstaatlichen Vorschriften

Rz. 20 [Autor/Stand] § 41 Abs. 2 AO (Scheingeschäfte). § 50d Abs. 3 EStG und § 41 Abs. 2 AO schließen sich (ebenso wie im Verhältnis zu § 42 AO [2]) grundsätzlich aus. Beim von § 50d Abs. 3 EStG erfassten Treaty- bzw. Directive-Shopping ist das Umgehungsgeschäft (anders als das Scheingeschäft) nämlich gerade zur Erzielung des Steuervorteils gewollt.[3] Im Übrigen dürfte § 41 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Richtiges Verhalten bei Haf... / 3.1 Fragen der Ermittler am Schadensort

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Rechtsprechung

S. auch Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Beitrag ""Rechtsberatung durch den Steuerberater"" (s. Tz. 1.4: Steuerberater darf nicht im "Statusfeststellungsverfahren" vertreten). OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.6.2005, I-20 U 40/05 (Die Berufsausübung einer Steuerberatungsgesellschaft wird durch das Rechtsberatungsgesetz beschränkt. Nur wenn die Rechtsberatung im Rahmen des Art...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stoschek/Protzen, Gewinne aus Private Equity-Fonds als nicht steuerbare Vermögensmehrungen, FR 2001, 816; Bünnig, Steuerliche Aspekte der Beteiligung von Inländern an ausländischen Venture Capital- und Private Equity-Fonds, FR 2002, 982; Herzig/Gocksch, Die steuerliche Behandlung von Übergewinnanteilen für Sponsoren inländischer Private Equity-Fonds, DB 2002, 600; Leuner/Linden...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 13 Zertifizierung von Softwaresystemen

Sowohl im BMF, Schreiben v. 14.11.2014 als auch im BMF, Schreiben v. 28.11.2019 wird klar zum Ausdruck gebracht, dass keine Zertifizierung von DV-Systemen und -techniken durch die Finanzverwaltung erfolgt. Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit werden ebenfalls nicht erteilt – weder im Rahmen von Außenprüfungen noch als verbindliche Auskunft. Zertifikate oder Testate Dritter k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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B / Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1252]

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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FoVo 08+09/2022, Die Heraus... / II. Die Lösung

Schuldner ist zur Herausgabe verpflichtet Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Das sind Urkunden, die den Gläubiger zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, und solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälli...mehr

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H / Honorar-/Vergütungsfragen [Rdn 2633]

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Telekommunikationsunternehmen / Zusammenfassung

Überblick Die Umsatzbesteuerung von Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation und auch bei elektronischen Dienstleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen richtet sich bei B2B-Umsätzen oder Leistungen an Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 5 UStG i. d. F. ab 1.1.2015 bzw. modifiziert i. d. F. ab 1.1.2019 und erneut modifiziert i. d. F. ab 1.7.2021) grds. danach, w...mehr

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Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG

Leitsatz 1. Der Begriff des "Termingeschäfts" i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist im Grundsatz nach wertpapier- und bankenrechtlichen Maßgaben zu bestimmen und vom Kassageschäft abzugrenzen. Das Ausmaß der spezifischen Gefährlichkeit eines konkreten Geschäfts spielt weder für die Qualifizierung als Termingeschäft noch als Kassageschäft eine Rolle (Fortentwicklung des Senats...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.14 Umwandlungskosten

Tz. 152 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die stliche Behandlung der Umwandlungskosten ist ges nur für die Übernehmerin (s § 4 Abs 4 S 1 UmwStG) geregelt, wobei auch § 4 Abs 4 S 1 UmwStG keine Aussage hinsichtlich der Zuordnung der Umwandlungskosten enthält. Nach der Rspr (s Urt des BFH v 15.10.1997, BStBl II 1998, 168 und v 22.04.1998, BStBl II 1998, 698) gilt hinsichtlich der Zuo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Das Fördergebiet (§ 7b Abs 1 S 1, 4 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber beachtet die europarechtlichen Vorgaben (s Rn 7, 8 sowie BR-Drucks 470/18, 9) und weist als Fördergebiet aus: sämtliche EU-Mitgliedstaaten (§ 7b Abs 1 S 1 EStG) sowie den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellte Staaten, dh solche, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-AmtshilfeG (v 26.06.2013, BGBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF ). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 2. Form des Verwaltungsakts

Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.[1] Grundsätzlich ergehen Verwaltungsakte schriftlich oder elektronisch. Eine Stundung beispielsweise kann auch mündlich ausgesprochen oder abgelehnt werden. In der Praxis werden Stundungsbescheide oder Ablehnungen von Stundungsanträgen jedoch aus Beweisgründen grundsätzlich sch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bisweilen lassen sich exakte Zahlenwerte und sonstige Daten – aus unterschiedlichsten Gründen – nicht oder nur unter erheblichem und ggf unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen. In solchen Fällen kommen auch im Rahmen der Besteuerung Schätzungen zum Einsatz (zB im Lohnsteuerverfahren, > Rz 9 ff). Man versteht darunter die genäherte Bestimmung v...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Kapitalerhaltung

Rz. 105 Art. 73 LSC bestimmt die Haftung der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter, die diese Eigenschaft zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung besitzen, für den Bestand und die Bewertung der Sacheinlagen. Der Geschäftsführer haftet gem. Art. 73.3 LSC gesamtschuldnerisch neben den Gesellschaftern, wenn bei einer Kapitalerhöhung aus Sacheinlagen der erklärte Wert höher i...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 5. Formwechselbericht

Rz. 155 Grundsätzlich muss die Unternehmensleitung der formwechselnden Gesellschaft auch künftig einen gemeinsamen Bericht für Gesellschafter und Arbeitnehmer vorlegen, in dem sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des grenzüberschreitenden Formwechsels erläutert und begründet sowie die Auswirkungen der Umwandlungsmaßnahme auf die Arbeitnehmer erläutert, Art. 86e A...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 279 Das System der Besteuerung von Körperschaften in den Niederlanden ist vergleichbar mit dem System der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland. Die Einkommensbesteuerung ist eigenständig geregelt im niederländischen Körperschaftsteuergesetz (Wet op de vennootschapsbelasting 1969). Nur für die Gewinnermittlung wird zurückgegriffen auf das Einkommensteuergesetz (W...mehr

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Ungarn / 4. Beherrschungsverträge

Rz. 161 Gemäß § 3:49 Ptk. können Unternehmen, die nach dem Rechnungslegungsgesetz zwingend einen konsolidierten Jahresabschluss erstellen müssen (beherrschendes Mitglied), und ferner mindestens drei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereinigungen oder Genossenschaften, bei denen ein solches Unternehmen über bestimmenden Einfluss verfügt (beherrsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.2.1 Antragsadressat

Rz. 89a Richtiger Antragsadressat ist gem. §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 2 S. 2 UmwStG grds. das gem. § 20 AO für die KSt-Besteuerung der übertragenden Körperschaft zuständige FA.[1] Ist für die übernehmende Körperschaft ein anderes FA zuständig, wechselt mit der Verschmelzung (und entsprechender Kenntniserlangung) die Zuständigkeit (§ 26 S. 1 AO) und damit auch der richtige Antragsa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / 3. Sonder-BV bei Option

Funktional wesentliches Sonder-BV (z.B. ein verpachtetes Betriebsgrundstück) darf nicht im Eigentum des Gesellschafters verbleiben, wenn die Option als fiktive Einbringung nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG zum Buchwert (oder Zwischenwert) erfolgen soll.[14] Beachten Sie: Sollte funktional wesentliches Sonder-BV zurückbehalten werden, ist die Option nach § 1a Abs. 1 KStG zwar zuläs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH IV R 6/08, BFH/NV 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20 Primäre ... / 2.2 Handlungsfelder und Leistungskriterien (Abs. 2 und 3)

Rz. 8 Abs. 2 knüpft an den bisherigen § 20 Abs. 1 Satz 3 an, indem die Aufgabe des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen zur Konkretisierung des Präventionsauftrags erweitert und verbindlich geregelt wird. Gemäß Abs. 2 Satz 2 ist dabei durch ein einheitliches Verfahren für die Zertifizierung von Leistungsangeboten durch die Krankenkassen zu gewährleisten, dass ein verbindli...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 110 Der Erwerb von üblichen Gelegenheitsgeschenken ist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei. Für die Bestimmung des Begriffs "übliches Gelegenheitsgeschenk" ist eine relative Bewirtschaftungsweise anzuwenden.[107] Ausschlaggebend ist also nicht nur der reine Geldwert des Geschenks, sondern auch das Verhältnis des Geldwerts zur (individuellen) Leistungsfähigkeit des ...mehr

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§ 14 Die Wohnleihe / C. Schenkungsteuer

Rz. 5 Im Rahmen der schenkungsteuerlichen Behandlung der Wohnleihe ist zwischen der Mitbenutzung und der Alleinnutzung zu unterscheiden. Die Mitbenutzung stellt regelmäßig keine freigiebige steuerbare Zuwendung durch den Berechtigten (z.B. Eigentümer oder Nießbraucher) an den Angehörigen dar.[4] Nutzt ein Angehöriger oder eine nahestehende Person den Wohnraum alleine, ist di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.4 Schädlichkeit der gesellschaftsvertraglichen Gewinnthesaurierung einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH für die gemeinnützige Mutter-GmbH

Tz. 287 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine gGmbH alleiniger AE einer voll stpfl TG, so ist eine in deren Gesellschaftsvertrag festgelegte generelle Gewinnthesaurierung für die stfreie MG uE gemeinnützigkeitsschädlich. Zwar sind die stpfl TG und ihre gemeinnützige MG selbständige St-Subjekte, deren Handeln grds nur diesen selbst zuzurechnen ist. Bei dem Beschl über die Gewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Geschenk

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Voraussetzung ist, dass eine Schenkung endgültig[2] erfolgt ist (§ 9 ErbStG). Darunter fallen alle Vorgänge nach § 7 ErbStG inklusive der Tatbestände für Stiftungen und Trusts i.S.d. § 7 Abs. 1...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Verbindliche Auskunft

Rz. 83 Nach § 89 Abs. 2 AO kann ein Antrag auf verbindliche Auskunft für erst in Zukunft zu verwirklichende und genau bestimmte Sachverhalte gestellt werden, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.[100] Zuständig ist gem. § 89 Abs. 2 S. 2 AO das Finanzamt, das bei Verwirklichung des Sachverhalts für die Besteueru...mehr

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§ 39 Steuerrecht / VI. Zusage, verbindliche Auskunft

1. Typischer Sachverhalt Rz. 80 Bei dem Mandanten im oben stehenden Fall (siehe Rdn 33) hat eine Außenprüfung stattgefunden, bei der das Finanzamt dessen Tätigkeit nicht als gewerbliche, sondern als freiberufliche Ingenieurtätigkeit qualifizierte. Der Mandant möchte auch für die Zukunft Klarheit haben.[99] 2. Rechtliche Grundlagen a) Zusage nach Außenprüfung Rz. 81 Gem. § 204 AO...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Antrag auf eine verbindliche Zusage

Rz. 89 Muster 39.9: Antrag auf eine verbindliche Zusage Muster 39.9: Antrag auf eine verbindliche Zusage An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; A. Müller, Maxstraße 27, 53111 Bonn Wir stellen den Antrag auf verbindliche Zusage nach § 204 AO Bei unserem Mandanten hat eine Außenprüfung stattgefunden. Dabei hat sich der Betriebsprüfer davon überzeugt, d...mehr