Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Einzelfälle

Tz. 41 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Keine Mitgliedsbeiträge, sondern Sonderleistungsentgelte des Vereins an seine Mitglieder liegen in folgenden Fällen vor, wenn der Verein abschließbare Fächer in Umkleidekabinen gegen Entgelt vermietet, der Verein Eintrittskarten und Festprogramme an seine Mitglieder verkauft und Einnahmen erzielt (s. RFH vom 28.06.1929, RStBl 1929, 590), ein Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verzicht auf die Sonderregelung des § 19 Abs. 1 UStG

Tz. 356 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes erlaubt die Wahl der Regelbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (s. § 19 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Nach § 19 Abs. 2 UStG (Anhang 5) kann der Verband/Verein als Unternehmer dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. § 18 Abs. 3 und 4 USt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung der Kleinunternehmer

Tz. 348 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wenn die Umsätze des Vorjahres 17 500 EUR (mit Wirkung vom 01.1.02020 wurde diese Grenze auf 22 000 EUR angehoben) nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen (s. § 19 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Diese Regelung hat zur Folge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungsaustausch

Tz. 27 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen tritt nur dann ein, wenn sie gegen Entgelt ausgeführt werden (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Es muss also ein Leistungsaustausch zwischen dem Verband/Verein (Leistender) und dem Abnehmer (Leistungsempfänger) vorliegen. Ein Leistungsaustausch ist immer dann gegeben, wenn zwei Pers...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitgliederversammlung

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ eines Vereins. Im Rahmen der Mitgliederversammlung werden die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung geordnet. Damit ein Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ist, muss vorher (i. d. R.) im Rahmen der E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bundesliga-Schiedsrichter

I. Schiedsrichter in der Fußballbundesliga Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Seit der Saison 2012/2013 erhalten Schiedsrichter, die in der 1. und 2. Fußballbundesliga eingesetzt werden, neben einem Spieleinsatzhonorar auch eine feste Grundvergütung. In der nachfolgenden Tabelle werden die Vergütungssätze ab 2017 ausgewiesen. Dabei sind die Vergütungssätze seit der Saison 2018/2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mini-GmbH

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Zur Mini-GmbH s. "Unternehmergesellschaft".mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XIV. Umsatzsteuerliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Tz. 319 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinn setzt das selbständige Ausüben einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit voraus. Selbständig ist eine Tätigkeit, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Hiernach fehlt es an einer selbständigen Tätigkeit, wenn eine juristische Person (sog. Organgesell...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabetermine für die Umsatzsteuervoranmeldungen

Tz. 338 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuervoranmeldungen sind 10 Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes dem zuständigen Finanzamt einzureichen, im Fall der Dauerfristverlängerung einen Monat (s. §§ 46ff. UStDV) nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraumes. Tz. 339 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Fällt die Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Fe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Unternehmer

Tz. 9 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechtsfähige, wie auch nicht rechtsfähige Verbände/Vereine/Stiftungen, steuerbegünstigte wie auch nicht steuerbegünstigte Verbände/Vereine/Stiftungen sind Unternehmer, wenn sie die in § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) genannten Voraussetzungen erfüllen. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein Verband/Verein dann Unternehmer, wenn er eine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG (Anh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11.2 Erwerbsschwelle

Tz. 67 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Weitere Voraussetzung für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für den nichtunternehmerischen Bereich ist, dass die sogenannte Erwerbsschwelle überschritten wird (s. § 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG, Anhang 5). Die Erwerbsschwelle ist nur dann überschritten, wenn der Gesamtbetrag der Entgelte für Erwerbe im vorangegangenen Kalenderjahr ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder (Mindestbemessungsgrundlage)

Tz. 191 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mindestbemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5), wenn sie das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) übersteigt. Diese Regelung ist für Vereine nach Einführung der Wertabgabebesteueuerung (s. §§ 3 Abs. 1b UStG, 3 Abs. 9a UStG, Anhang 5)von besonderer Bedeutung, weil für derartige Umsätze ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XVIII. Umsatzsteuerjahreserklärung

Tz. 343 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verband/Verein, wenn er zur Abgabe verpflichtet ist, dem zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Datensatz einzureichen (s. § 18 Abs. 3 UStG, Anhang 5), weil Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Die Steuer ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umsatzsteuer

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Aufbewahrungspflicht für Rechnungen

Tz. 272 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Vorschrift des § 14b UStG (Anhang 5) wird die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen geregelt. Wird diesem Erfordernis nicht Rechnung getragen, kann dies unter Heranziehung der gesetzlichen Bestimmungen des § 26a Abs. 1 UStG (Anhang 5) mit einer Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis zur Höhe von 500 EUR bzw. 5 000 EUR) geahndet ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Unternehmen

Tz. 13 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Unternehmen eines Verbandes/Vereins als Unternehmer besteht aus seiner gesamten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (s. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der unternehmerische Bereich umfasst somit die gesamte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen entfalteten Tätigkeiten einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minigolf

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Aufgrund der Nähe des Minigolfs zum reinen Freizeitvergnügen setzt die Anerkennung eines Minigolfvereins als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung voraus, dass dieser lt. Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar das sportmäßig ausgeübte Minigolfen betreibt, um wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG)

Tz. 74 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Auch die Verschaffung von Versicherungsschutz für die Mitglieder eines Vereins ist steuerbefreit. Verschaffung von Versicherungsschutz liegt vor, wenn der Unternehmer (Verband/Verein) mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten (Mitglied) abschließt (s. BFH vom 09.10.2002, BStBl II 2003, 378). Das Mi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 18. Beispielfall

Tz. 317 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das folgende Beispiel soll eine Steuer- und Vorsteuerberechnung bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Sportverein für den Monat März 2020 verdeutlichen. Beispiel: Der Verein hat folgende Entgelte aus steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen im Monat März 2020 vereinnahmt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.4 Wertabgaben in Form von sonstigen Leistungen

Tz. 58 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wertabgaben liegen auch bei der Ausführung von sonstigen Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) durch den unternehmerischen Vereinsbereich an den außerunternehmerischen Bereich der Körperschaft vor. Auch dieser Wertabgabetatbestand ist bei Vereinen denkbar. Er liegt z. B. vor, wenn Bürogeräte, Schreibmaterial, etc. und andere Gegenständ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.3 Einzelfälle zur Vermietung

Tz. 89 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden anlässlich eines Fußballspiels aus einem Bierautomaten Getränke verkauft, liegt eine sonstige Leistung in Form eines Duldens vor. Die Duldung des Getränkeverkaufs beruht auf einem Gestattungsvertrag. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift nicht ein. Dieser umsatzsteuerlich relevante Vorgang ist dem steuerschädlichen/-pflichtigen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Abzugsberechtigung

Tz. 285 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abzugsberechtigt ist die steuerbegünstigte Körperschaft als Unternehmer, wenn ihr von einem anderen Unternehmer Umsatzsteuerbeträge (man spricht dann von Vorsteuerbeträgen) in Rechnung gestellt worden sind (s. §§ 14, 14a UStG, Anhang 5; auch s. §§ 33 und 34 UStDV, Anhang 6 für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise). Das gilt sowohl für Li...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 Abs. 4 UStG)

Tz. 300 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Wird eine Lieferung oder sonstige Leistung sowohl für den außerunternehmerischen (ideellen Bereich) als auch für den unternehmerischen Bereich von einem anderen Unternehmer ausgeführt, muss eine Aufteilung der Vorsteuer in einen abziehbaren und nicht abziehbaren Teil erfolgen. Kann eine genaue Zuordnung der in Rechnung gestellten Vorsteuerb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Nachhaltigkeit

Tz. 11 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt ist. Kriterien für die Nachhaltigkeit sind z. B.: mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes, Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. UStG geht über den Begriff des Gewerbebetriebes nach dem EStG und dem GewStG hinaus (s. BFH vom 05.09.1963, BStBl III 1963, 520). Es handelt sich um einen eigenen umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff, der letztlich auf Art. 9 MwStSystRL zurückgeht. Die MwStSystRL definiert all...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 202 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abweichend von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann die zuständige Finanzbehörde auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) gestatten (s. § 20 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 203 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 EU...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Schadenersatz

Tz. 48 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Echte Schadenersatzleistungen sind mangels Leistungsaustausch nicht steuerbar. Beruht aber die Zahlung auf einer Lieferung oder sonstigen Leistung (unechter Schadenersatz), ist Steuerbarkeit gegeben. Hierzu s. Abschn. 1.3 UStAE. Tz. 49 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einnahmen aus einer Versicherungsleistung stellen i. d. R. echten Schadenersatz d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Selbständigkeit

Tz. 9a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird (s. Abschn. 2.2 Abs. 1 UStAE). Regionale Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) von Großvereinen sind neben dem Hauptverein selbständige Unternehmer, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXII. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Tz. 362 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Bundeszentralamt für Steuern kann Verbänden/Vereinen auf Antrag eine USt-IdNr. erteilen (s. § 27a Abs. 1 UStG, Anhang 5). Der Antrag ist schriftlich unter Angabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers, des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer, unter der der Verband/Verein umsatzsteuerlich geführt wird, an das Bundeszentr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonstige Leistungen

Tz. 25 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sonstige Leistungen sind nach § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG (Anhang 5) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Unter den Begriff einer sonstigen Leistung fallen hauptsächlich Dienstleistungen und Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen. Tz. 26 Stand: EL 133 – E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerbare Umsätze

Tz. 4 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Hinweis: Im Umsatzsteuerrecht ist immer zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Umsatz (d. h. eine Lieferung oder eine sonstige Leistung) umsatzsteuerbar ist. Ist das der Fall, bedeutet dies, dass der Umsatz Gegenstand der Umsatzbesteuerung ist. Ist das zu verneinen, ist der Umsatz für die Umsatzsteuer irrelevant, so dass nicht m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Tz. 278 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen sind zu berichtigen, wenn nicht alle Angaben die in §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) gefordert werden in ihr enthalten sind oder die Angaben in der Rechnung unzutreffend sind (s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6). Auch ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis kann unter Anwendung der Vorschrift des § 17 Abs. 1 UStG (Anhang 5) beric...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitgliederwerbung

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Viele Vereine versuchen über Werbemaßnahmen neue (Förder-)Mitglieder und/oder Spender zu gewinnen. So wird neben der Werbung an der Haustür oder über die Briefpost auch Werbung über das sog. Telemarketing (Telefon, E-Mail, SMS usw.) betrieben. Die im Zusammenhang mit derartigen Werbemaßnahmen entstehenden Aufwendungen sind den allgemeinen Verwaltung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.2 Begünstigte Leistungen

Tz. 145 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind (s. BFH vom 27.04.2006, BStBl II 2007, 16). Begünstigt sind nur Leistungen, die von den in § 4 Nr. 22 Buchst. a ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vereinfachungsverfahren der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen

Tz. 303 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erleichterungen für den Abzug von Vorsteuerbeträgen kann das Finanzamt auf besonderen Antrag gestatten (s. Abschn. 2.10 Abs. 6ff. UStAE). Tz. 304 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Es ist u. U. eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem nicht unternehmerischen (außerunternehmerischen) und unternehmerischen Bereich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 14. Vorsteuerabzug aus Reisekosten und Fahrtkosten des Personals

Tz. 313 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Regelung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG a. F., welche die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen auf Reisekosten betrifft, wurde aufgehoben. Die Änderung dient der Rechtsbereinigung, weil der BFH (s. BFH vom 23.11.2000, BStBl II 2001, 266) die Nichtabziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten bereits aufgehoben hatte. S. BMF vom 2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Allgemeiner Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)

Tz. 210 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der allgemeine Steuersatz – Regelsteuersatz (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Er ist auf alle steuerpflichtigen Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG (Anhang 5) anzuwenden und kommt nur dann in Betracht, wenn keine Befreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Sind die Tatbestände von § 12 Abs. 2 Nr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.3 Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 88 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfolgt die Vermietung der Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer an Nichtmitglieder, tritt der Verein in größerem Umfang in Wettbewerb zu nichtbegünstigten Vermietern von Sportstätten, als es bei der Erfüllung seiner steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Die Entgelte sind im ste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.17 Lieferung und Verwendung von Gegenständen, die steuerfreien Tätigkeiten dienen (§ 4 Nr. 28 UStG)

Tz. 174 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verwendet ein Verband/Verein einen Gegenstand des unternehmerischen Bereichs ausschließlich zur Ausführung steuerfreier Umsätze nach § 4 Nr. 8–27 UStG (Anhang 5), so ist die Veräußerung eines Gegenstandes bzw. seine Entnahme oder vorübergehende Nutzung im außerunternehmerischen Vereinsbereich steuerfrei. Tz. 175 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.3 Wertabgaben in Form von Gegenständen

Tz. 56 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Erfasst werden die Vorgänge der Überführung von Gegenständen aus dem unternehmerischen Vereinsbereich in den außer-(nicht-)unternehmerischen Vereinsbereich (s. § 3 Abs. 1b UStG, Anhang 5). Voraussetzung ist aber, dass der Gegenstand zum Unternehmen gehört. Diese Zuordnungskriterien richten sich nicht nach den Merkmalen des Ertragsteuerrechts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Voraussetzungen für die Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Tz. 326 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG (Anhang 5) müssen nachfolgende Bedingungen erfüllt sein: Ein vom Verein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut muss ihm dauernd oder längerfristig dienen. Die auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge müssen mehr als 1 000 EUR betragen (s. § 44 Abs. 1 UStDV, Anhang 6). I...mehr