Fachbeiträge & Kommentare zu Verfassungsbeschwerde

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Vorläufige Steuerfestsetzung / 2 Umfang

In der Regel bezieht sich die Ungewissheit von Tatsachen oder die Frage der Verfassungsmäßigkeit nur auf einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Voraussetzungen. In diesen Fällen kann und muss das Finanzamt die Vorläufigkeit auf diesen Teil beschränken. Praxis-Beispiel Vorläufigkeit nur teilweise Das Finanzamt hält geltend gemachte umfangreiche Aufwendungen für doppelt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 1 Geltungsbereich und Umfang

Der Progressionsvorbehalt gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige aller Art und für beschränkt Steuerpflichtige, die nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG besteuert werden.[1] In den Progressionsvorbehalt sind die Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvor-Beschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – sog. Zuvor-Beschäftigungs- bzw. Vorbeschäftigungs- oder Anschlussverbot (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Das V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.6 Altersgrenzen

Das Kindergeldrecht kennt im Wesentlichen 3 Altersgrenzen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für jedes Kind – ohne weitere Voraussetzungen – Kindergeld gezahlt (sog. Regelkindergeld), Arbeit suchende Kinder werden längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, Anspruch auf das sog. Ausbildungskindergeld besteht längstens bis zur Vollendung des 25. ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 75 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Allgemeines [Rdn 1144]

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Teil C: Außerordentliche un... / 78 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, materielle Subsidiarität [Rdn 1176]

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Teil C: Außerordentliche un... / 52 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Allgemeines [Rdn 786]

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Teil C: Außerordentliche un... / 62 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil C: Außerordentliche un... / 76 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdegegenstand [Rdn 1155]

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Teil C: Außerordentliche un... / 79 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Rechtswegerschöpfung [Rdn 1181]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil C: Außerordentliche un... / 67 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Unschuldsvermutung [Rdn 1078]

Rdn 1079 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1080 1. Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang. Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (dazu aus der st.Rspr. des...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 73 Verfassungsbeschwerde, Frist [Rdn 1126]

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Teil C: Außerordentliche un... / 77 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, formelle Subsidiarität [Rdn 1170]

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde

A. Einleitung Rz. 1 Wenn die zulässigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 93, 23 BVerfGG. B. Erschöpfung des Rechtswegs Rz. 2 Die Anrufung des BVerfG ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zu...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 61 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Nemo-Tenetur-Grundsatz [Rdn 965]

Rdn 966 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 967 1. Die dogmatische Herleitung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes ist fraglich. Jedenfalls genießt er Verfassungsrang, sei es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung, die auf der Menschenwürde beruht (BVerfGE 38, 105, 113), oder sei es aus dem allg...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 65 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Schuldgrundsatz (nulla poena sine culpa) [Rdn 1054]

Rdn 1055 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1056 1. Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" (nulla poena sine culpa) ist in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG), sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert. Er gebietet, dass Strafen oder strafähnliche Sank...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 71 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1111]

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Teil C: Außerordentliche un... / 70 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Wahrheitserforschungsgebot [Rdn 1103]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1104 Literaturhinweise: Volk, Bin ich Jurist als solcher – und wenn ja, wie viele, ZIS 2012, 214 s.a. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 72 Verfassungsbeschwerde, Form [Rdn 1122]

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Teil C: Außerordentliche un... / 74 Verfassungsbeschwerde, Streitgegenstand [Rdn 1135]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1136 Literaturhinweise: Klein, Der Streitgegensta...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 80 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1192]

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Teil C: Außerordentliche un... / 51 Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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Teil C: Außerordentliche un... / 56 Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil C: Außerordentliche un... / 58 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Hausdurchsuchung [Rdn 903]

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Teil C: Außerordentliche un... / 66 Verfassungsbeschwerde, Begründung, U-Haft [Rdn 1058]

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Teil C: Außerordentliche un... / 59 Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil C: Außerordentliche un... / 63 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

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Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

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Teil C: Außerordentliche un... / 55 Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

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Teil C: Außerordentliche un... / 68 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verhältnismäßigkeitsprinzip [Rdn 1082]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1083 Literaturhinweise: Graf/Jäger/Wi...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 39 Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 470]

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Teil C: Außerordentliche un... / 53 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Bestimmtheitsgrundsatz [Rdn 795]

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / D. Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 9 Welcher der beiden Senate des BVerfG für das Verfahren zuständig ist, richtet sich bei Verfassungsbeschwerden danach, aus welchem Rechtsgebiet der Fall stammt und welche GG-Norm verletzt sein soll. Ein Eintrag in das Verfahrensregister erfolgt nicht, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG ...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / A. Einleitung

Rz. 1 Wenn die zulässigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 93, 23 BVerfGG.mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / C. Fristen und Form

Rz. 6 Nach §§ 93 Abs. 1 S. 1, 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG ist die Verfassungsbeschwerde schriftlich binnen eines Monats zu erheben und zu begründen. Rz. 7 Die Begründung der Verfassungsbeschwerde erfordert eine substantiierte Darlegung des grundrechtsverletzenden Vorgangs. Dies beinhaltet folgende Anforderungen:mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / B. Erschöpfung des Rechtswegs

Rz. 2 Die Anrufung des BVerfG ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und sowe...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / F. Etwaige Übernahme des Verfahrens

Rz. 15 Sollte der Mandant einen Auftrag zur Anfertigung einer Verfassungsbeschwerde erteilen wollen, sollte gründlich erwogen werden, ein derartiges Mandat überhaupt anzunehmen. Rz. 16 Das Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde ist aufgrund des vorgegebenen Zeitfensters aufreibend (binnen Monatsfrist zu erheben, vollständig zu begründen, erforderliche Beweismittel angeben, §§...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / E. Erfolgshoffnungen

Rz. 14 Die Frage des Mandanten nach den Erfolgsaussichten dürfte ernüchternd zu beantworten sein, denn nur ein äußerst geringer Teil der Beschwerden hat Erfolg. Der Anteil der stattgegebenen Beschwerden an den entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren betrug in den Jahren 2011 bis 2020:[11] 2011: 1,62 %; 2012: 2,78 %; 2013: 1,46 %; 2014: 1,92 %; 2015: 1,89 %; 2016: 1,98 %;...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr