Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 1 Verjährungsfristen

1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind di...mehr

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Verjährung / Arbeitsrecht

1 Einführung Der auch für das Arbeitsrecht maßgebliche Begriff der Verjährung meint den Ablauf einer bestimmten Zeitspanne (der Verjährungsfrist), der dem Schuldner gemäß § 214 Abs. 1 BGB das Recht gibt, die Leistung zu verweigern.[1] Die Verjährung bezieht sich nur auf einzelne Ansprüche eines Rechtsverhältnisses. Als sog. "Einrede der Verjährung" muss sie vom Schuldner gelt...mehr

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Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ...mehr

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Verjährung / 4 Ablaufhemmung durch Lohnsteuer-Außenprüfung

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung hemmt den Ablauf der Festsetzungsverjährung. Wird mit der Außenprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist begonnen oder wird deren Beginn auf Antrag des Arbeitgebers hinausgeschoben, verjähren die Steueransprüche, auf die sich die Prüfung erstreckt, oder im Fall der Hinausschiebung der Prüfung erstrecken sollte, nicht, bevor die dazu erlassenen Haftu...mehr

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Verjährung / 3 Fristbeginn

Der Fristbeginn bei der Regelverjährung nach § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB hängt dabei von einer subjektiven und einer objektiven Voraussetzung ab: Subjektiv ist die Kenntnis (bzw. grob fahrlässige Unkenntnis) des Gläubigers über die den Anspruch begründenden Umstände und die Person des Schuldners erforderlich[1]; objektiv muss der Anspruch entstanden und fällig sein.[2] Grund...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 6. Verjährung

Rz. 17 Auch im Handelsverkehr gelten grds. die allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 194 ff. BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigke...mehr

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Verjährung / 1.1 Allgemeine Verjährungsfrist von 4 Jahren

Ansprüche auf Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen nach dem AAG für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung und Mutterschaft verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Fällig geworden sind die Beiträge mit dem Tag, von dem an die Einzu...mehr

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Verjährung / 1.2 Verjährungsfrist von 30 Jahren

Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.[1] Vorsatz ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zwar vom Bruttoentgelt einbehalten, aber nicht an die Einzugsstelle abgeführt hat. Der bedingte Vorsatz reicht für die lange Verjährungsfrist aber auch schon aus. Wenn die Sozia...mehr

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Verjährung / 2 Festsetzungsverjährung nach 4 Jahren

Die sog. Festsetzungsverjährung, nach deren Ablauf eine (Lohn-)Steuerfestsetzung, ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr zulässig ist, beträgt im Allgemeinen 4 Jahre, bei hinterzogenen Steuern 10 Jahre und bei leichtfertig verkürzten Steuern 5 Jahre.[1] Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalender...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Lösungsvariante: Pflichtteilsverzicht

Rz. 9 Um im obigen Beispielfall das unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, wäre es möglich, mit den Abkömmlingen jeweils einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) abzuschließen. Selbstverständlich eignet sich diese Variante nur, wenn sich alle Kinder zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags bereit erklären. Im Gegenzug wollen diese häufi...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Im VOB-Vertrag

Rz. 300 Wie oben schon erwähnt, muss also auf jeden Fall die Abnahme erfolgt sein oder es müssen die Abnahmewirkungen auf andere Weise eingetreten sein. Rz. 301 Wie oben dargelegt (siehe Rdn 189 ff.), sind im VOB-Vertrag weitere Fälligkeitsvoraussetzungen die Übergabe einer prüffähigen Schlussrechnung[339] sowie deren Prüfung durch den Auftraggeber bzw. der Ablauf der Prüffri...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Gesamtschuldnerregress

Rz. 488 Nicht selten haften mehrere Organmitglieder gesamtschuldnerisch nach § 421 BGB. Dann hat der den Geschädigten befriedigende Geschäftsführer gegen die übrigen Gesamtschuldner den Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB: Regress und gesetzlicher Forderungsübergang. Da der Regressanspruch nicht erst mit der Befriedigung des Geschädigten sondern bereits mit der Begründung der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Cash-Pooling, "Verjährungskarussell", Sonstiges

Rz. 525 Die vorgenannten Haftungsrisiken können sich auch und gerade für die Geschäftsleiter von am Cash-Pooling beteiligten Gesellschaften verwirklichen.[1028] Rz. 526 Zur Pflicht des Geschäftsführers nach § 43 Abs. 2 GmbHG gehört grds. auch, Kapitaleinzahlungsansprüche der Gesellschaft oder Erstattungsansprüche der Gesellschaft nach § 31 Abs. 1 GmbHG nicht verjähren zu lass...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 7. Umfang des Schadensersatzanspruchs des Franchise-Nehmers

Rz. 78 Der geschädigte Franchise-Nehmer kann gem. § 249 BGB verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Verhalten des Franchise-Gebers gestanden hätte.[182] Der Anspruch des Franchise-Nehmers ist damit i.d.R. auf den Ersatz des sog. Vertrauensschadens [183] gerichtet. Der Schaden des Franchise-Nehmers umfasst damit auch die Kosten, die diesem durch die Beauf...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 6. Entscheidung

Rz. 25 Gem. § 490 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht über den Antrag nach freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) durch Beschluss. Ein stattgebender Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss (§ 359 ZPO). Der Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO ist ebenfalls wie ein Beweisbeschluss nicht anfechtbar.[35] Allerdings behält sich der...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Einreden/Einwendungen

Rz. 131 Muster 5.4: Einreden/Einwendungen Muster 5.4: Einreden/Einwendungen An das Landgericht _________________________ In Sachen Architekturbüro _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________,vertreten durch den Geschäftsführer _________________________, – Beklagte – wegen: Schadensersatz zeige ich an, dass ich den Beklagten vertrete. Der Beklagte wird ...mehr

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zfs 01/2024, Verjährungsunt... / 2 Aus den Gründen:

Hinsichtlich der vorliegenden Tat liegt das Verfolgungshindernis der Verjährung vor, gem. §§ 31, 46 OWiG, § 206a StPO. Vorliegend ist die Akte am 12.8.2022 bei Gericht eingegangen. Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 26 Abs. 3 S. 1 StVG sechs Monate, sodass mit Ablauf des 11.2.2023 Verjährung eingetreten ist. In der Zwischenzeit fand keine verjährungsunterbrechende Maßnahme ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 3. Anmerkungen

Rz. 124 Vorliegend ergibt sich die Haftung der Beklagten aus der Verletzung ihrer Beratungspflichten aus einem selbstständigen Beratungsvertrag.[140] Eine Haftung des Herstellers/Beraters ist dann gegeben, wenn er im Rahmen seiner Beratungsverpflichtung eine schuldhafte Pflichtverletzung begeht. Ein solcher Beratungsvertrag kommt nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart[141...mehr

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§ 6 Franchiserecht / XVII. Nebenbestimmungen

Rz. 165 I.R.d. Neben- und/oder Schlussbestimmungen eines Franchise-Vertrages wird i.d.R. vereinbart, dass Änderungen und Ergänzungen des Franchise-Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen und dies auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses (qualifiziertes Schriftformerfordernis) gilt. Da diese Regelung sich nach der Rspr.[345] nicht auf den Abschlu...mehr

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§ 5 Architektenrecht / IV. Einwendungen des Architekten

Rz. 115 Grundsätzlich kann sich der Architekt zunächst in tatsächlicher Hinsicht gegen die Behauptung wenden, es liege ein Mangel vor. In Betracht kommt dies dann, wenn keine Abweichungen von vertraglich geschuldeten vereinbarten Beschaffenheiten vorliegen und keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Planung gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt oder ...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / c) Anträge

Rz. 95 Wenngleich rechtlich ohne Weiteres möglich, ist es sehr unüblich, auf Nacherfüllung zu klagen (Antrag I.). Wenn der Unternehmer außergerichtlich nicht bereit war, die gerügten Mängel zu beseitigen, wird der Besteller – wenn er einmal den Gerichtsweg beschreitet – meist keine Nacherfüllung durch den Unternehmer mehr wünschen, da er häufig von ihm keine ordnungsgemäße N...mehr

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FoVo 01/2024, Wann verjährt... / II. Die Lösung

Verspätete Anmeldung macht Mehrarbeit Wird in einem Insolvenzverfahren von einem Insolvenzgläubiger eine Forderung so ist nach § 177 Abs. 1 InsO insoweit ein besonderer Prüfungstermi...mehr

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§ 12 Schiedsverfahren/Schli... / I. Muster: Mediationsvertrag

Rz. 114 Muster 12.13: Mediationsvertrag Muster 12.13: Mediationsvertrag Vereinbarung zwischen _________________________ und _________________________ Die Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren nach _________________________ durchzuführen. Die _________________________ ist Vertragsbestandteil. I. Gegenstand der Mediation Das Mediationsverfahren wird im Zusammenhang mi...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 165 Die Auflösung der Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Haftung ggü. Gesellschaftsgläubigern. Nach Auflösung der Gesellschaft findet grds. die Liquidation statt (§§ 735 ff. BGB n.F.).[292] Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter der Gesells...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / b) BGB-Vertrag bis zum 31.12.2017

aa) Muster: Einrede der Verjährung im "alten" BGB-Vertrag Rz. 485 Muster 1.36: Einrede der Verjährung im BGB-Vertrag Muster 1.36: Einrede der Verjährung im BGB-Vertrag Gegenüber den Ansprüchen der Klägerin aus dem Bauvertrag vom _________________________ erhebt der Beklagte die Einrede der Verjährung. Wie die Klägerin selbst vorträgt, sind die Leistungen am 31.10.2009 abgenomme...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Anmerkung

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / c) Muster: Klageerwiderung

Rz. 267 Muster 3.43: Klageerwiderung Muster 3.43: Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) In Sachen Firma _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________ – Beklagte – wegen: Schadensersatz zeige ich an, dass ich die Beklagte vertrete. Die Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen. Im Termin zur mü...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / b) Streitverkündung

Rz. 142 Wird ein Baubeteiligter vom Besteller klageweise in Anspruch genommen und kommt ein Regress gegenüber Dritten in Betracht, sollte der in Anspruch genommene Unternehmer stets an eine Streitverkündung denken. Denn zum einen tritt dann gegenüber dem Streitverkündungsempfänger die Interventionswirkung gem. §§ 74, 68 ZPO ein. Zum anderen ist gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB mi...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 3. Rechtliche Fragen der Mediation

Rz. 236 Ist der bestellte Mediator zugleich als RA für den Franchise-Geber oder Franchise-Nehmer tätig, stellt sich die Frage, ob die Übernahme des Mandats nicht ausgeschlossen ist. Die Frage war umstritten und wurde in der Rspr. der Instanzgerichte bejaht.[457] Nunmehr hat das OLG Karlsruhe festgestellt, dass eine anwaltliche Tätigkeit als Mediator im Einverständnis beider ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / hh) Anmeldung des Erlöschens zum Gesellschaftsregister

Rz. 456 Im Fall einer eingetragenen GbR ist das Erlöschen der Gesellschaft von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, sobald die Liquidation beendet ist (§ 738 BGB n.F.). Nach Erlöschen der Gesellschaft durch Liquidation oder auf andere Weise verjähren Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft in f...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eingeschränkte Anwendung nach dem 31.12.2000 und nach dem 31.12.2011

Rz. 18 Der Vermerk nach Art. 233 § 2c Abs. 2 EGBGB hat die Wirkung einer Vormerkung. Sachenrechtlich ist er eigentlich auch nicht erforderlich, denn die Ansprüche des SachenRBerG auf Bestellung eines Erbbaurechtes oder auf Ankauf des Grundstücks hätte als Ansprüche auf Erwerb eines dinglichen Rechts ebenso durch Vormerkung nach § 883 BGB gesichert werden können. Nach Verjähr...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) VOB-Vertrag

aa) Muster: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Rz. 482 Muster 1.35: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Muster 1.35: Einrede der Verjährung im VOB-Vertrag Gegenüber den Ansprüchen der Klägerin aus dem VOB-Bauvertrag vom _________________________ erhebt die Beklagte die Einrede der Verjährung. Wie die Klägerin selbst vorträgt, sind die Leistungen am 31.10.2009 abgenommen wo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zweck der GGV

Rz. 1 Die GGV regelt Eintragungen im Grundbuch von Grundstücken, an denen rechtlich selbstständiges Gebäudeeigentum oder ein Recht zum Besitz i.S. des sog. sachenrechtlichen Moratoriums besteht, sowie die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern. Sie ist in Ausführung der Verordnungsermächtigung des § 1 Abs. 4 GBO sowie des § 150 Abs. 5 GBO erlassen worden und zusammen mi...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / c) BGB-Bauvertrag ab dem 1.1.2018

aa) Muster: Einrede der Verjährung im "neuen" BGB-Bauvertrag Rz. 487 Muster 1.37: Einrede der Verjährung im neuen BGB-Bauvertrag Muster 1.37: Einrede der Verjährung im "neuen" BGB-Bauvertrag Gegenüber den Ansprüchen der Klägerin aus dem BGB-Bauvertrag vom _________________________ erhebt die Beklagte die Einrede der Verjährung. Wie die Klägerin selbst vorträgt, sind die Leistun...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Muster: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)

Rz. 194 Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ ü...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Anmerkung

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Zum Sachverhalt

Rz. 139 Bei der Gesamtschuld ist besondere Vorsicht im Hinblick auf eine mögliche Verjährung des Ausgleichsanspruchs geboten. Der Anspruch nach § 426 Abs. 1 BGB verjährt in der Regelfrist des § 195 BGB (drei Jahre). Der Ausgleichsanspruch entsteht gleichzeitig mit der Gesamtschuld, so dass ungünstigstenfalls (bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen für den Verjährungsb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erlöschen dinglicher Rechte

Rz. 66 Dingliche Rechte können zudem außerhalb des Grundbuchs, d.h. ohne Löschung (Eintragung eines Löschungsvermerks im Grundbuch) erlöschen, z.B. in folgenden Fällen: Rz. 67mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 3. Arglist und Organisationsverschulden

Rz. 72 Unter Umständen kann der Unternehmer auch über die normalen Verjährungsfristen hinaus haften. Rz. 73 Gem. § 634a Abs. 2 BGB verjähren Mängelansprüche in den regelmäßigen Verjährungsfristen (§ 195 BGB: drei Jahre ab Eintritt der Voraussetzungen gem. § 199 BGB), wenn der Unternehmer einen Mangel arglistig verschweigt. Die fünfjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche ...mehr

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zfs 01/2024, Verjährungsunt... / 1 Sachverhalt

Das AG hat das Verfahren gem. §§ 31, 46 OWiG i.V.m. § 206a Abs. 1 StPO eingestellt, da das Verfahrenshindernis der Verjährung vorliegt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der Betroffene trägt seine eigenen notwendigen Auslagen gem. §§ 467 Abs. 1, 3 S. 2 Nr. 2, 46 OWiG.mehr

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§ 14 Bauvertrag / 9. Gewährleistung/Mängelbeseitigung

Rz. 47 Bezüglich Beginn und Dauer der Verjährung der Mängelrechte wird die gesetzliche Regelung des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB klarstellend wiederholt. Die weitere Regelung ergibt sich aus § 634 BGB. Hier wird nur darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer auch zuerst ein Recht zur Nachbesserung nach § 635 BGB hat.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Vermerke über die Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens

Rz. 90 Gemeinsamkeit: Vermerke über anhängige Rechtsstreite bilden keine Grundbuchsperre und keine Verfügungsbeschränkung, sondern sind nur Hinweis auf mögliche nachteilige Folgen eines Verfahrens. Eintragungsfähig sind sie wegen der Warn- und Schutzfunktion des Grundbuchs. Durch solche Vermerke werden Eintragungen und Löschungen im Grundbuch nicht gehindert. Einzelfälle eint...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Löschung der Abgeltungshypothek

Rz. 3 Für Abgeltungsdarlehen und Abgeltungshypotheken nach §§ 22 ff. GBMaßnG wurde das Jahr 1964 durch das Jahr 1995 ersetzt. Die Verjährung der Abgeltungsdarlehen sollte zunächst gehemmt werden, um die entsprechenden Fälle erfassen und prüfen zu können. In Ausführung der Ermächtigung aus S. 3 bestimmte § 1 der Verordnung über die Verjährungshemmung bei Abgeltungsdarlehen v. ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / c) Muster: Klageerwiderung

Rz. 270 Muster 3.45: Klageerwiderung Muster 3.45: Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ _________________________ (Adresse) In Sachen Firma _________________________ – Klägerin – gegen Firma _________________________ – Beklagte – wegen: Entschädigung gem. § 642 BGB/Vergütungsanspruch gem. § 645 [nur bei BGB-Vertrag]/Vergütungsanspruch gem. § 9 Abs. 3 VOB/B [nur ...mehr

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ZErb 01/2024, Zur Beurkundu... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer klägerseits behaupteten notariellen Amtspflichtverletzung des Beklagten, der bis zum 31.3.2022 Notar mit dem Amtssitz in D (Westfalen) war. Die Klägerin ist Tochter und aufgrund eines notariellen Testaments vom 14.12.2005 (Bl. 8-10 LG-Akte), vom Beklagten unter der Urk.-Nr. 004/2005 beurkundet, Hofes- und Alleinerbin des am 0.0...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Anmerkungen

Rz. 132 Die Klageerwiderung enthält nur Ausführungen, wie sie typischerweise in einer Klageerwiderung auftauchen können, ohne Rücksicht auf eine eventuelle materiell-rechtliche Richtigkeit der Ausführungen. Typischerweise wird im Falle einer Gewährleistungsklage eine Klageerwiderung eine Stellungnahme zur Mangelhaftigkeit, ggf. zum Ausschluss der Mängelhaftung enthalten. Sod...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / bb) Anmerkung

Rz. 483 Zu Einzelheiten siehe oben Rdn 296 ff. Rz. 484 Das Beispiel geht noch von den Fristen der VOB/B, Fassung 2009 aus, da diese jedenfalls zurzeit noch für eventuelle Verjährungsfälle Anwendung findet. Die Prüffristen haben sich in der VOB/B, Fassung 2012 geändert; das ist bei neueren Fällen ggf. zu beachten.mehr