Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 3/2017, Die juristische Aufarbeitung der Abgaskrise – oder: kein Ende in Sicht

"Was tun?", spricht Zeus. Diese aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Teilung der Erde" entlehnte Redewendung verdeutlicht nur zu gut die Problematik der Abgaskrise, wobei ich bewusst nicht die Bezeichnung VW-Abgaskrise wähle, da bis heute nicht feststeht, ob nicht doch auch andere Hersteller betroffen sind. Größtenteils herrscht Ratlosigkeit ob des Vorgehens gegen den Verkäu...mehr

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zfs 3/2017, Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

Hinweis Der Beklagte überschritt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich. Hätte er diese Geschwindigkeit eingehalten, wäre der Unfall vermieden worden; zumindest wäre es zu weniger schweren Folgen gekommen. Beweis: Sachverständigengutachten. Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, w...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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zfs 1/2017, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Liebe Leserinnen und Leser, ich darf Ihnen zunächst im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht alles Gute für das Jahr 2017 wünschen. Ich hoffe insbesondere, dass Sie die regelmäßig für Anwälte belastende Zeit zum Jahresende unter Wahrung sämtlicher Fristen überstanden haben. Nunmehr wohl schon traditionell ist es an mir, die Schwerpunkt...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / 3 Anmerkung:

1. Die Entscheidung zeigt, welche Nachteile bei einer Abtretung von Schadensersatzforderungen erfüllungshalber an einen Sachverständigen bestehen. Der Geschädigte hat seiner Darlegungslast zur Höhe des ihm erwachsenen Schadens – hier der Sachverständigenkosten – genügt, wenn er die Rechnung vorlegt und die Rechnung beglichen hat. Die Begleichung der Rechnung hat Indizwirkung...mehr

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zfs 1/2017, Der Abgasskanda... / E. Mögliche Ansätze zum Verbraucherschutz

Kollektiver Rechtsschutz ist in der deutschen Gesetzgebung eher spärlich zu finden. Bekanntlich kennt das deutsche Rechtssystem in Rechtsfragen wie den vorliegenden das Instrument von Sammelklagen wie etwa in den USA nicht, in denen sich mehrere Betroffene zusammenschließen und dabei die Kosten und finanziellen Risiken für den Einzelnen reduzieren. Öffentlich-rechtlicher Verb...mehr

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zfs 12/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre n...mehr

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zfs 12/2016, Abschied vom Verkehrsrecht – zufrieden im Privatleben!

Prof. Dr. Friedrich Dencker ist zum Jahresende aus dem Beirat der Zeitschrift für Schadensrecht ausgeschieden. Dies geschah auf seinen – lange angekündigten – eigenen Wunsch. Bei aller Liebe zum Straf- und Verkehrsrecht erfreut er sich nun des Privatlebens mit seiner Frau und kann auch für seine Kinder und Enkel da sein. Im Namen der Herausgeber und des Anwaltverlags danke ic...mehr

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zfs 12/2016, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 7. Aufl. 2016, 1.136 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-8240-1418-7

Der seit Jahren etablierte und zuverlässige Ratgeber für die alltägliche Praxis ist nun bereits in der 7. Auflage erschienen. Das weiterhin den überwiegenden Umfang des Werkes einnehmende Verkehrszivilrecht wurde nun erstmals um das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht sowie das Verkehrsverwaltungsrecht ergänzt. Seitens der Konzeption wendet sich das Buch in erster Linie an Recht...mehr

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zfs 12/2016, Das Überholen ... / C. Fazit

Wie auch im Rahmen anderer StVO-Verstöße kann der Verteidiger hier sein fachanwaltliches Spezialwissen aus Zivilrecht und Bußgeldrecht für den Mandanten in die Waagschale werfen. Insbesondere die ausgeprägte Kasuistik im Haftungsrecht kann auch so manchen bußgeldrechtlichen Verstoß jedenfalls unter die Eintragungsgrenze oder sogar in Richtung Einstellung des Verfahrens bring...mehr

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zfs 12/2016, Ersatzfähigkei... / 3 Anmerkung:

1. Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls für privatwirtschaftlichen Gebrauch eines unfallbeschädigten Kfz wird seit über 40 Jahren in der Rspr. angenommen (vgl. BGHZ 40, 345; BGH zfs 1986, 362). Im Grundsatz besteht für den Zeitraum vom Eintritt des Schadens bis zur Beseitigung des Schadens – damit der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – ein Anspruch auf Ersatz des Nutzung...mehr

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zfs 12/2016, Der Beweismaßstab für unfallbedingte Verletzungen

Hinweis Der Geschädigte muss lediglich den vollen Beweis nach § 286 ZPO dafür erbringen, dass er bei dem streitgegenständlichen Unfall überhaupt verletzt worden ist (Primärverletzung). Für den Folge- oder Dauerschaden gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO (BGH NJW 2008, 1381). Erläuterung: § 286 ZPO gilt für den Bereich des sog. Strengbeweises. Er verlangt für die Überzeu...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / A. Übersicht über die im Verkehrsrecht relevanten Fallkonstellationen des Parteiverrats

Dem Straftatbestand des Parteiverrats gem. § 356 StGB kommt in der Praxis des mit dem Verkehrsrecht befassten Rechtsanwalts mit verschiedenen, häufig vorkommenden Konstellationen eine relativ große Bedeutung zu.[1] So liegt ein Parteiverrat vor, wenn der Rechtsanwalt den Fahrer und Unfallverursacher im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa wegen fahrlässiger Körper...mehr

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zfs 11/2016, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. …" Nach § 3 Abs. 1 S. 1 FeV v. 18.12.2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung v. 2.10.2015 (BGBl I S. 1674), hat die Fahrerlaubnisbehörde das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet dafür erweist. Gemäß der Verordnungsbegründ...mehr

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zfs 11/2016, Parteiverrat g... / III. Pflichtwidrigkeit

Problematisch und Gegenstand eingehender Prüfung ist das Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit des Dienens. Dies wird angenommen, wenn der Rechtsanwalt einer Partei Rat und Beistand leistet, nachdem er einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne, bereits Rat und Beistand gewährt hat.[19] Entscheidend ist das Beraten und Vertreten im entgegenge...mehr

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zfs 11/2016, Keine Zurechnu... / 3 Anmerkung:

1. Leasingnehmer wie Sicherungsgeber sind bei ihnen erlaubter Nutzung des Pkw dessen Halter. Halter eines Kfz ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung und im eigenen Interesse nicht nur vorübergehend in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1954, 1198; BGH VersR 1978, 233; BGH VersR 1992, 437). Damit begrün...mehr

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zfs 11/2016, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2010, 82; BGH zfs 2009, 327. Die Entscheidung befasst sich unter Zusammenfassung der Grundlagen der Begutachtung von Unfallschäden von Kfz im Straßenverkehr mit der Berechnung des bejahten Schadensersatzanspruchs gegen einen Sachverständigen. 1. Für die Restwertermittlung durch einen Sachverständigen nach einem Verkehrsunfall, die für den Fall der Abrechnung auf T...mehr

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zfs 11/2016, Ahndungslücke im Fahrpersonalrecht

Hinweis "In der Bußgeldsache gegen …" wird beantragt, das Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. mit § 206 StPO einzustellen. Begründung: Der Tatvorwurf wird gegenüber dem Betroffenen auf die VO EWG 3821/85 gestützt. Diese Verordnung ist am 2.3.2016 durch die neue Verordnung (EU) Nummer 165/2014 ersetzt worden. Der nationale Gesetzgeber hat § 23 Fahrpersonal...mehr

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zfs 10/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 5.11.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) The...mehr

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zfs 10/2016, Europäische Verkehrsrechtstage

Vom 5. bis 7. Oktober werden in Warschau zum 17. Mal die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Nachdem die Veranstaltung bereits im letzten Jahr von Luxemburg nach Budapest gewechselt ist, wird sie auch in diesem Jahr in Osteuropa bleiben und zieht nunmehr weiter nach Polen. Das Programm deckt auch dieses Jahr wieder die Themen ab, mit denen sich die europäische Verkeh...mehr

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zfs 10/2016, Schätzung der ... / 3 Anmerkung:

Schwerpunkt der Entscheidung ist die Festlegung der für den Schadenersatzanspruch des Geschädigten eines Kfz-Unfalls erforderlichen Kosten der Einholung eines Gutachtens. Dabei kommt es nicht auf die vertragsrechtlichen Beziehungen des Geschädigten zu dem Sachverständigen an, sondern darauf, ob der Geschädigte den geforderten Honorarbetrag des Sachverständigen als erforderli...mehr

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zfs 10/2016, Einzelfallgere... / G. Fazit

Die Intensität und Anzahl der Streitigkeiten um Mietwagenkosten stehen im Gegensatz zu dem Praktikabilitätserfordernis, welches das KH-Massengeschäft mit sich bringt. Umso wichtiger ist, dass die Gerichte eine rechtssichere Orientierung bei der Schadenschätzung geben. Zustimmung verdient insoweit das OLG Düsseldorf, welches erkannt hat, dass das Mittelwertmodell mit einem Me...mehr

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zfs 10/2016, Kollision zwei... / 3 Anmerkung:

Schäden und Gefährdungen von Fahrzeugen und Verkehrsteilnehmern im Begegnungsverkehr können darauf zurückzuführen sein, dass auf einer Fahrspur ein Hindernis besteht und bei dessen Umfahren und Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn der Gegenverkehr gefährdet oder geschädigt wird (1) oder die sich addierende Breite beider Fahrzeuge eine Gefährdungs- oder Schädigungslage herbeifüh...mehr

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zfs 10/2016, Jagdszene im S... / 3 Anmerkung:

Machen sich im Straßenverkehr Rechthaberei und Rücksichtslosigkeit breit, kann dem "flüchtenden" und bedrohten Bekl. nicht versagt werden, durch Entfernung von dem Ort der Auseinandersetzung nicht in Erfahrung zu bringen, ob und wann die von dem Kl. verübte Gewalt gegen Sachen in eine solche gegen die Person (des Bekl.) umschlägt (vgl. auch zur Bedeutung des § 1 StVO bei die...mehr

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zfs 10/2016, Widerstreitende Gutachten eines privaten und eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

Hinweis "Das Gutachten weicht in wesentlichen Punkten von den Ausführungen des vorgerichtlich eingeholten Gutachtens des Sachverständigen … ab, das als Anlage vorgelegt wurde." Die Erläuterung dieser Diskrepanzen erfordert eine mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen. Hierzu verweisen wir auf die ständige Rechtsprechung des BGH zu Parteigutachten (zuletzt BGH NJ...mehr

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Zulassungsbescheinigung als Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz Bei den von den Verkehrsbehörden auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Vorschrift der §§ 11 und 12 FZV ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bis 30.9.2005 Fahrzeugschein und -brief) handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO, an den die für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörden gebunden si...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit im Verkehrsrecht

1 Die massiven Kürzungen der Ansprüche der Geschädigten führen zu niedrigeren Zahlungen und damit zu einem niedrigeren Erledigungswert aus denen – in der bisherigeren Regulierungspraxis – die Rechtsanwaltskosten vom Schädiger bzw. dessen Versicherer erstattet werden. Unter Berücksichtigung der Rechtslage und anhand von Beispielsfällen wird der Frage nachgegangen, ob tatsäch...mehr

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zfs 9/2016, Verkehrsrechtssymposium in Mainz

35 Jahre lang traf sich am dritten Oktoberwochenende die Verkehrsrechtsfamilie in Homburg/Saar. Anfänglich fand die Veranstaltung im dortigen Landratsamt statt. Schnell reichten die Räumlichkeiten jedoch nicht mehr aus und so zogen die Homburger Tage ins dortige Schlossberghotel, wo sie sich zu einem der bedeutendsten Treffen von Verkehrsjuristen in Deutschland etablierten. D...mehr

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zfs 9/2016, May/Voigt (Hrsg.): Lexikon Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 1. Aufl. 2016, 603 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-406-59569-1

Ganz neu – so scheint es – ist der Gedanke, das Verkehrsrecht einmal in der Form eines Lexikons zu veröffentlichen, gegliedert nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben. Jeder von uns schaut auf der Suche nach der Lösung für ein Problem meistens als erstes in das Stichwortverzeichnis eines Buches und lässt sich dann von dort hin zu den Ausführungen der Autoren leiten. Auch im In...mehr

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zfs 9/2016, Erledigungswert bei Abtretung von Ansprüchen

Hinweis "Soweit Sie in der im Betreff genannten Schadensache lediglich einen Teil der geltend gemachten Rechtsanwaltskosten ausgeglichen haben, geschah dies zu Unrecht." Zwar trifft es zu, dass mein Mandant seinen Anspruch auf Ausgleich der … an … i.H.v. … EUR abgetreten hat. Die Abtretung hat jedoch keine Auswirkung auf den unfallbedingten Schaden unseres Mandanten und damit...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / V. Ergebnis

Bei der außergerichtlichen Tätigkeit entspricht der Gegenstandswert den geltend gemachten berechtigten Ansprüchen des Geschädigten und nicht der Summe der tatsächlichen Zahlungen als Erledigungswert. Eine Ausnahme gilt, wenn der Erledigungswert als Gegenstandswert vereinbart wurde. Die Höhe des materiellen Kostenerstattungsanspruches ist nach den §§ 249 ff. BGB zu bestimmen....mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / II. Rechtslage

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich zwischen dem Innen- (Mandant – Anwalt) und dem Außenverhältnis (Mandant – Dritter) zu unterscheiden. Im Innenverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes der Auftrag des Mandanten maßgeblich (Auftragswert). Für die Höhe bestimm...mehr

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zfs 9/2016, Entziehung der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg." [8] 1. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass der angefochtene Bescheid rechtswidrig wäre. Der ASt. ist gelegentlicher Cannabiskonsument und entweder nicht bereit oder nicht in der Lage, zwischen d...mehr

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zfs 8/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden; Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Ort: Stuttgart / Holiday Inn Hotel Datum: Freitag, 7.10.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Quotenbi...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / IX. Verkehrsrecht

1. Blaulichtberechtigung für einen qualifizierten Krankentransport Gemäß § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein. In Nr...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / VI. Verkehrsrecht

1. Genehmigung für organisierte Fahrdienste sog. Shuttle nach dem PBefG Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss, wer i.S.d. § 1 Abs. 1 – also entgeltlich oder geschäftsmäßig – gem. Nr. 3 Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (§§ 42 und 43) oder gem. Nr. 4 mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§ 46) befördert, im Besitz einer Genehmigung sei...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / X. Verkehrsrecht

1. Fahrerlaubnis und Cannabis-Konsum Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StVG und § 46 Abs. 1 S. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 FeV insbesondere dann, wenn Erkrankungen oder Mängel nach der Anlage 4 vorliegen und dadurch die Eig...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / II Entscheidung

Hauptantrag auf Anerkennung als Fortbildungsnachweis Einen Anspruch des Klägers auf Erlass eines selbstständigen Verwaltungsakts, mit dem die RAK abschließend über die Eignung einer Fortbildungsveranstaltung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht entscheidet, hat der BGH wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt. Weder § 43c Abs. 4 S. 2 BRAO noch § 15 S. 1, 3 FAO in der hier a...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / I Sachverhalt

Der Kläger ist seit 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Am 22.6.2012 besuchte er ein sechsstündiges Seminar „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“, das sich neben Straf-, Familien-, Versicherungs- und Baurecht schwerpunktmäßig auch mit dem Verkehrsrecht beschäftigte. Im Anschluss reichte er die dieses Seminar betreffende Teilnahmebestätigung bei der beklagten Rechtsanwaltsk...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Ludovisy/Eggert/Burhoff (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Aufl. 2015, 2.088 S., ZAP Verlag, 139 EUR

Schlichtweg praktisch! Dieses Kompendium umfasst sämtliche Themengebiete des Verkehrsrechts und schafft es, beim Spagat vom Zivilrecht über das Strafrecht bis zum Verwaltungsrecht umfassend und verständlich zu bleiben. Klar strukturiert wird der Leser an jeden Bereich vom Allgemeinen zum Speziellen herangeführt. Das somit rasch angeeignete Problembewusstsein ermöglicht ein v...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / I Einführung

Der Allgemeinanwalt oder Generalist hat es immer schwerer, sich auf dem Markt zu behaupten. Mehr und mehr Anwälte drängen in eine, zwei oder gar drei der insgesamt 23 Fachanwaltschaften. Anfang 2016 waren insgesamt 53.629 Fachanwaltstitel verliehen. Sie geben nicht nur dem Rechtsuchenden Orientierungsmöglichkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt, sondern hab...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Zivilrechtliche Auswirkungen des VW-Abgasskandals

Welche zivilrechtlichen Auswirkungen der VW-Abgasskandal hat, untersuchen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht Dr. Michael Nugel und Rechtsreferendar Florian Thiele in ihrem Beitrag "Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung". Der Beitrag ist als Sonderausgabe des VerkehrsRechtsReports (VRR) erschienen und kann im Burhoff-online-Blog ko...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren, 8. Aufl. 2015, 912 S., Deutscher Anwaltverlag, 89 EUR

Dieses Buch gehört zu den unverzichtbaren Klassikern für den Verkehrsrechtler. Der Aufbau des Buchs orientiert sich an der konkreten Mandatsannahme und beginnt im Vorfeld der Verteidigung (Bevollmächtigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung, Verjährungsfragen). Sodann werden alle praktisch relevanten Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten dargestellt, ebenso welche Ve...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 3. Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei saisonal genutztem Motorrad

Nach § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO kann die Behörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Nach S. 2 dieser Bestimmung kann die Verwaltungsbehörde ein oder ...mehr

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zfs 8/2016, Zum Unfallbegri... / V. Fazit

Rechtsentwicklung ist ein dialektischer Prozess. Gerade im privaten Versicherungsrecht nach der Liberalisierung im Jahr 1994 sollte es dem Markt möglich sein, schneller bessere AVB anzubieten, wenn entsprechende Versicherungslücken offenbar werden. Es kann aber nicht gewollt sein, dass kalkulierbare und wünschenswert versicherbare Risiken nicht gedeckt werden können, auch we...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 1. Blaulichtberechtigung für einen qualifizierten Krankentransport

Gemäß § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein. In Nr. 2 dieser Vorschrift wird dasselbe Recht für Einsatz- und Kommand...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der Fachanwälte stark gestiegen

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel). Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt v...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, Vernehmungsrecht – Vernehmungslehre – Vernehmungstaktik, 1. Aufl. 2016, 549 S., ZAP Verlag, 89 EUR

Die Neuerscheinung zu dem Thema Zeugen zeigt, dass in der Praxis Unbehagen über die Behandlung von Zeugen und ihren Aussagen im Rahmen der Würdigung von Beweisen besteht. Die Autoren verfolgen das Ziel, mit einer Teilung in einen Praxis- und einen Kommentarteil dem Leser das "Drei-Säulen-Prinzip der Zeugenvernehmung" zu verdeutlichen und ihm Instrumente an die Hand zu gegebe...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Böttger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2015, 1.272 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das Werk, das kein Kommentar, aber eine Verteidigungshilfe sein will, nimmt alle am Wirtschaftsstrafrecht Beteiligten in den Fokus. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mit diversen Änderungen dazu beigetragen, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens ausweitet worden ist. Diese Entwicklung und der damit einhergehenden Pr...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, 2.160 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Bereits in der siebten Auflage legt Burhoff sein Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren vor, das mit über 2.000 Seiten äußerst umfangreich ist. Nicht nur für den "Besucher" im Strafverfahren, sondern auch für den Profi ermöglicht der im praktischen alphabetischen Stichwortsystem geführte Klassiker immer wieder neue Entdeckungen schon im Ermittlungsverfahren. W...mehr