Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrssicherungspflicht

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Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafrechtliche Nebenfolgen

Rz. 138 [Autor/Stand] Im Übrigen kann neben der Freiheitsstrafe auf die in § 375 AO festgesetzten Nebenfolgen erkannt werden (vgl. die Erläuterungen zu § 375). Gemäß § 375 Abs. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB kann die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkannt werden[2]. Gemäß § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauch...mehr

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Dienstbarkeiten: Grunddiens... / 5.2 Mehrere Berechtigte

"Hinterlieger" Kein seltener Fall: Auf mehreren hintereinander liegenden Grundstücken sollen ein Geh- und Fahrtrecht sowie ein Ver- und Entsorgungsanlagenrecht durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden. Hier sind 2 Wege möglich: Zugunsten des jeweiligen Eigentümers jedes der hintereinander liegenden Grundstücke kann an jedem der davor liegenden Grundstücke ein jeweils an d...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarungen zur Teilungsversteigerung

Rz. 454 Ein Teilungsversteigerungsantrag hat aus der Sicht des antragstellenden – ehemaligen – Ehegatten den Sinn, nach ggf. lang andauernden, ergebnislosen Verhandlungen zu einer Lösung zu gelangen. Das weitere Festhalten am gemeinsamen Wohneigentum ist in vielen Fällen wirtschaftlich für den zahlenden früheren Ehepartner sehr belastend. Überdies wünscht man häufig, mit der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 2.7.1 Allgemeine zivilrechtliche Haftung

Rz. 11 Allein aufgrund der Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften kann eine deliktische Haftung nicht begründet werden. Unfallverhütungsvorschriften sind keine Schutzgesetze nach § 823 Abs. 2 BGB. Allerdings ist im Rahmen der allgemeinen Deliktshaftung bei der Frage der Verkehrssicherungspflicht eine solche hinsichtlich der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 15 Unfallve... / 3 Rechtsprechung

Rz. 17 Durchführungsanweisungen sind nicht verbindlicher Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften, sondern haben den Charakter interner Dienstanweisungen: BSG, Urteil v. 30.6.1993, 2 BU 19/93. Die seit dem Inkrafttreten des UVNG von den Berufsgenossenschaften aufgrund des § 708 RVO erlassenen Unfallverhütungsvorschriften sind Rechtsnormen i. S. v. § 337 Abs. 2 StPO: BSG, Ur...mehr

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§ 12 Verschiedenes / C. Die Verkehrssicherungspflicht

Rz. 39 Der Begriff Verkehrssicherungspflicht (oder "Verkehrspflicht") hat seinen Ursprung im zivilrechtlichen Deliktsrecht. Ausgangspunkt ist die Haftungsfrage in solchen Fällen, in denen ein Sach- oder Personenschaden eintritt, der nicht auf einer unmittelbaren Verletzungshandlung beruhte (sonst würde der Handelnde ohne weiteres nach § 823 Abs. 1 BGB haften). Haftet jeder, ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Feststellung des Erhaltungsbedarfs; Verkehrssicherungspflicht und Wartungsverträge

Rz. 269 Zur Feststellung des Erhaltungsbedarfs muss der Verwalter regelmäßige Begehungen durchführen (lassen),[379] und zwar – sofern es sich um einen Neubau während der laufenden Gewährleistungszeit handelt – umso intensiver, je näher das Ende der Gewährleistungsfrist rückt. Selbstverständlich muss er auch Mängeln nachgehen, die ihm von einzelnen Miteigentümern mitgeteilt w...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 7. Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten

Rz. 26 Maßnahmen zur Erfüllung grundstücks- bzw. gebäudebezogener öffentlich-rechtlicher Pflichten sind zwingend und insofern Erhaltungsmaßnahmen gleichzustellen. Es ist ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, diese Maßnahmen bei Kostentragung aller zu beschließen. Anwendungsfälle: Installation der nach der LBO erforderlichen Rauchwarnmelder (dazu nachfolgend); Umsetzung behör...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 2. Ladeinfrastruktur auf Verlangen eines einzelnen Eigentümers

Rz. 155 Zwangsläufig wenden sich Eigentümer, die im Bereich ihrer Sondernutzungsflächen oder ihres Sondereigentums eine Ladestation einrichten wollen, zunächst an den Verwalter. Dass der Verwalter nicht als Rechtsberater fungieren muss, wurde oben schon erwähnt (→ § 4 Rdn 84). Praktisch steht der Verwalter meistens vor der Frage, ob er das individuelle Anliegen zum Anlass ne...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Allgemeines

Rz. 81 Von einer Mehrhausanlage[113] spricht man, wenn sich auf einem Grundstück[114] mehrere räumlich abgeschlossene Einheiten befinden, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusammengefasst sind. Typisch sind folgende Fälle:mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 8. Rauchwarnmelder

Rz. 27 Die lediglich angeschraubten oder angeklebten Rauchwarnmelder fallen weder in die Kategorie von Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum (→ § 1 Rdn 71), noch stellt ihre Installation in einer Wohnung eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Trotzdem kann eine Gemeinschaft in den Ländern, die eine Nachrüstpflicht für den Bestandsbau vorsehen,[46] den Einbau ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / III. Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten

Rz. 122 Inhalt und Umfang der Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten können sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung, im Normalfall (dingliches Sondernutzungsrecht) also aus der Teilungserklärung bzw. der entsprechenden Grundbucheintragung, ergeben. Ist dort nichts geregelt, gilt als Grundsatz, dass der Sondernutzungsberechtigte dieselben Rechte wie ein Sond...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Grundlagen

Rz. 4 Das Gesetz definiert in § 13 Abs. 2 WEG die Erhaltung als Oberbegriff für Instandhaltung und Instandsetzung. Was unter Erhaltung zu verstehen ist, ergibt sich demnach aus den Definitionen der Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung. Nach verbreiteter Definition bezweckt die Instandhaltung die Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und die Beseitigung von Mängeln...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / B. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband

Rz. 25 Hintergrund: Nach der gesetzlichen Konzeption in § 1 Abs. 2 WEG handelt es sich beim Wohnungseigentum um eine Mischung von Alleineigentum und Bruchteilseigentum. Eine Gemeinschaft der Bruchteilseigentümer (Bruchteilsgemeinschaft gem. § 1008 BGB), die wiederum einen Unterfall der "Gemeinschaft" gem. §§ 741 ff. BGB darstellt, besitzt als solche keine Rechtsfähigkeit. De...mehr

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§ 3 Rechte und Pflichten be... / 2. Einzelfälle

Rz. 38 Blumenkästen. Die Anbringung (auch) auf der Außenseite des Balkons ist nicht á priori unzulässig, vielmehr sozialadäquat,[98] kann aber in der Hausordnungs-)Beschluss untersagt werden.[99] Im Mietrecht ist es genauso: Wenn vernünftige Gründe gegen die Anbringung auf der Balkonaußenseite sprechen, kann der Vermieter sie untersagen.[100] Beim Gießen ist Rücksicht auf di...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Grundlagen

Rz. 322 Wenn der Verwalter die Pflichten schuldhaft verletzt, die ihm sein Verwaltervertrag, das Gesetz und die Gemeinschaftsordnung gegenüber der Gemeinschaft auferlegen, ist er gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Den Verwalter kann außerdem eine deliktische Haftung wegen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treffen. Völlig anders gelagert ist d...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 1. Haftung für originär eigene Tätigkeit

Rz. 8 Die Grundsätze, die der Testamentsvollstrecker im Rahmen ordnungsgemäßer Vollstreckung einzuhalten hat, werden durch objektive Maßstäbe bestimmt, nicht durch die subjektiven Fähigkeiten des Testamentsvollstreckers. Vom Testamentsvollstrecker wird in ständiger Rechtsprechung verlangt, dass er sich der Hilfeleistung durch Fachleute bedient, wenn er selbst nicht über die ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / I. Vorüberlegungen

Rz. 40 Befindet sich im Nachlass eine Immobilie, die im Zuge der Abwicklung veräußert werden soll, bedeutet dies zunächst, dass der Testamentsvollstrecker grundsätzlich auf Kosten des Nachlasses einen Sachverständigen zur Bewertung der Immobilie einschalten darf. Da der Testamentsvollstrecker aufgrund von § 2219 Abs. 1 BGB den Erben gegenüber persönlich für einen etwaigen Sc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Nachträgliche Mietkaution

Rz. 30 Durch das Mietrechtsreformgesetz ist die Möglichkeit des Vermieters von Wohnraummietverträgen auch noch nachträglich eine Mietkaution zu verlangen, erweitert worden, was sich allerdings nicht aus § 551 ergibt: Gemäß § 563b Abs. 3 kann der Vermieter, falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat, von den Personen, die gem. § 563 in das Mietverhältnis einge...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Sicherheitsleistung

Rz. 10 Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Die Sicherheitsleistung deckt nur die Risiken ab, die sich aus der baulichen Maßnahme ergeben. Maßgebend für die Höhe der Sicherheitsleistung sind insoweit die Rückbaukosten, zusätzlich eines Sicherheitszuschlages für Preissteigerungen (Bieber, in ...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5 Umfang der Verkehrssicherungspflicht

5.1 Grundsatz Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur fü...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.1 Erhöhte Verkehrssicherungspflicht

Baustellen bergen erhöhte Gefahren schon wegen der Bauarbeiten an sich, aber auch wegen der Vielzahl der Personen, die sich auf und nahe der Baustelle aufhalten. Deshalb werden an die Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers strengere Anforderungen gestellt. Denn er schafft mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar und übt auch die tatsächliche Verfügungsgew...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 2 Haftung des Generalunternehmers

Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht zunächst alle Unternehmer, die eine Gefahrenquelle schaffen oder diese beherrschen und dadurch in der Lage sind, Gefahren zu sehen und sie gleichzeitig abzuwenden. Doch im Einzelfall ist manches streitig. Geht es um die Sicherheit der in Auftrag gegebenen Arbeiten, soll allein der fachkundige Auftragnehmer verantwortlich sei...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.1 Grundsatz

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird von den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise Gefahren ausräumen oder jedenfalls vor ihnen warnen. Die Verkehrssicherungspflicht reicht grundsätzlich nur so weit, wie der bestimmungsgemäße Verkehr auf der Baustelle eröffnet ist. Da nur für einen begre...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 4 Haftung des Architekten

Auf einer Baustelle ist primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig.[1] Doch ist der bauleitende Architekt neben dem Unternehmer verkehrssicherungspflichtig, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, z. B. bei einem unzureichenden Baugerüst.[2] Praxis-Beispiel Strenge Haftung F...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / Zusammenfassung

Überblick Jeder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer trägt für seine Immobilie die Verkehrssicherungspflicht. Er muss Verkehrsteilnehmer vor schlecht erkennbaren Gefahren schützen oder zumindest warnen. Im Zusammenhang mit Bauarbeiten kann die Verkehrssicherungspflicht auf den Architekten oder die Bauunternehmer übergehen. Für den Bauherrn bestehen jedenfalls Kontroll- und Ü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.2 Übertragung auf Dritte

Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn kann eingeschränkt sein, wenn er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens Fachleuten überträgt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Bauherr die Ausführung einem als zuverlässig bekannten Bauunternehmer zur eigenverantwortlichen Durchführung übertragen hat.[1] Bauunternehmer So treffen die Sicherungspflichten auf Baustellen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 5.2 Sicherungspflicht gegenüber Besuchern

Häufig zeigen Bauherren ihren Verwandten und Bekannten den Rohbau des neuen Hauses und führen sie darin herum. Für die Sicherheit von Besuchern ist grundsätzlich der Bauherr verantwortlich, der ihnen den Zugang zur Baustelle eröffnet. Dieser muss selbst die Gefahren kennen, denen er seine Besucher aussetzt; er muss sie fernhalten, warnen oder sonst wie Vorsichtsmaßnahmen tre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 6.2 Haftungseinschränkungen

Andererseits haftet der Bauunternehmer nicht schrankenlos. So ist er nicht gehalten, trotz des auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs im Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger zur Verfügung zu stellen, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser Stelle ein Überqueren der Straße zu ersparen.[1] Handelt es sich um eine gut erkennbare Bauste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.3 Kontrollpflicht des Bauherrn

Hat der Bauherr ein Unternehmen mit der Einrichtung einer Baustelle beauftragt, treffen ihn Kontroll- und Überwachungspflichten. Das gilt auch dann, wenn er die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht auf den Auftragnehmer überträgt. Allerdings muss der Bauherr den Beauftragten nicht ständig beaufsichtigen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass er über das Geschehen ...mehr

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Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.1 Geschützte Personen

Grundsätzlich ist der Bauherr (Grundstückseigentümer) als Veranlasser des Bauvorhabens verkehrssicherungspflichtig. Er haftet dafür, dass die Baustelle gegenüber jedem gesichert ist, der sich befugt auf der Baustelle aufhält, z. B. Bauherr, Architekt, Handwerker, Lieferanten, Beamte der Bauaufsichtsbehörde. Bei jedem beauftragten Handwerker ist allerdings auch dessen Eigenver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauarbeiten (Verkehrssicher... / 1.4 Nachbarschutz

Werden durch Bauarbeiten auf einem Grundstück Schäden an einem Nachbargrundstück verursacht, kommt auch eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB im Hinblick auf die einen Bauherrn treffenden Verkehrssicherungspflichten in Betracht. Des Weiteren besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, der sich nicht nur gegen den Eigentümer des beeinträchti...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / III. Haftungsträchtige Punkte: Beispiele aus der Praxis

Rz. 73 Betrachten wir einige Beispiele für die Gefahr einer Haftung von Testamentsvollstreckern:mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und §§ 6 bis 9 MDStV, die ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / III. Pflichten des Verfassers

Rz. 266 Der Verfasser ist zunächst verpflichtet, dem Verleger das Werk in einem für die Vervielfältigung geeigneten, also druckreifen Zustand abzuliefern, wobei sich dies lediglich auf die äußere Beschaffenheit des Manuskripts, nicht dagegen auf die inhaltliche Qualität des Werkes bezieht.[376] Das Nähere ergibt sich aus der Verkehrssitte, die sich etwa in der Weise konkreti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Sinngemäße Anwendung auf andere Formen beschränkter Haftung (§ 15a Abs 5 EStG)

Rn. 389 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die doppelte entsprechende Anwendung (sinngemäße Anwendung des § 15a EStG und sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf bestimmte andere Gesellschaftsformen) ist bei bestimmten anderen Gesellschaftsformen vorzunehmen, bei denen eine Haftungsbeschränkung in Betracht kommt. Rn. 390 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Von besonderer Bedeutung ist die ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2022, Reichweite der... / 2 Aus den Gründen:

I. [4] Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in MDR 2020, 985 veröffentlicht ist, ausgeführt, ein Anspruch aus § 7 StVG, § 115 VVG sei nicht gegeben, weil die Haftungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG nicht vorlägen. In tatsächlicher Hinsicht sei aufgrund der Beweisaufnahme zwar davon auszugehen, dass die Verletzung des Klägers von e...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Veranstaltungen / 1 Allgemeine Anforderungen nach Verkehrssicherungspflicht

Bei einer Veranstaltung sollten folgende Bedingungen besonders eingehend überprüft werden, z. B.: Sind die Verkehrswege eben und breit genug und (im Freien) ausreichend trittsicher? Sind Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger möglichst getrennt (z. B. bei der Einrichtung von Besucherparkplätzen)? Sind Betriebsbereiche, Anlagen usw., die von Unbefugten nicht betreten werden dü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung des Unternehmers au... / 2 Entscheidung

Die Klage ist nach Ansicht des OLG Rostock teilweise begründet. Der Unternehmer haftet wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gemäß §§ 31, 823 Abs. 1 BGB und § 831 BGB i. V. m. § 116 SGB X. Die Haftung des Unternehmers ist jedoch wegen Mitverschuldens des Geschädigten gemäß § 254 Abs. 1 BGB gemindert.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Veranstaltungen / Zusammenfassung

Begriff Viele Betriebe führen außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs Veranstaltungen durch: Betriebsfest, Tag der offenen Tür, Hausmessen, Produktpräsentationen usw. Während große Betriebe nicht selten über spezielle, genehmigte Versammlungsräume verfügen und Veranstaltungen von eigenen Fachkräften oder professionellen Agenturen vorbereiten und durchführen lassen, werden V...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung des Unternehmers au... / 1 Sachverhalt

Bei Reinigungsarbeiten befand sich ein Mitarbeiter der Reinigungsfirma unter einer ausgeschalteten Maschine, die durch ein auf dem Bedienpult liegendes Schild mit dem Text "Anlage nicht einschalten" gesichert war. Trotzdem wurde die Maschine eingeschaltet, ohne dass sich ein Mitarbeiter des Unternehmens darüber versichert hatte, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1 Verkehrssicherungspflichten

Das bekannteste Schild an Baustellen ist das Betretungsverbot. Für Schäden, die Personen auf der Baustelle oder einem Grundstück entstehen, ist grundsätzlich der Eigentümer bzw. Betreiber schadensersatzpflichtig. Die Ergänzung "Eltern haften für ihre Kinder" kann die Haftung des Eigentümers nicht ausschließen. Verkehrspflichten sind der Oberbegriff der Verkehrssicherungspflic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.1 Einordnung der Verkehrssicherungspflichten

Verkehrssicherungspflichten sind öffentlich-rechtlich beschrieben durch Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln. Diese beinhalten nicht abschließend die Verhaltensanforderungen. Dennoch dürfte bei Einhalten dieser Vorschriften die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und damit das Haftungsrisiko erheblich reduziert sein. Insbesondere sind Verkehrssicherungspflicht...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 3.1 Verantwortung des Bauherrn

Auf Baustellen trifft die primäre Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich den Bauherrn als Veranlasser des Bauvorhabens. Bereits nach dem Bauordnungsrecht obliegt es ihm, dafür zu sorgen, dass sein Bauvorhaben sicher und schadensfrei realisiert wird. Er kann – und wird im Regelfall – die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten delegieren. Die damit beauftragten Architekt...mehr