Fachbeiträge & Kommentare zu Verlust

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Die verschiedenen Stichtage

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Wie bereits ausgeführt, ist hr-lich zwischen dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Umwandlung (Zeitpunkt der H-Reg-Eintragung) und dem Umwandlungsstichtag (s § 5 Abs 1 Nr 6, § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG) zu unterscheiden. Der Stichtag der hr-lichen Schluss-Bil der Überträgerin ist idR der Tag vor dem Umwandlungsstichtag (hierzu aber s Tz 11). Beisp...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VII. Härtefallregelung

Rz. 43 Eine besondere Schutzwürdigkeit von Einkommen und Vermögen im Jugendhilferecht ist allein im Rahmen der vorgesehenen Härtefallregelungen gegeben. § 94 Abs. 6 S. 2 SGB VIII regelt: Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 7. Rückforderungsberechtigung und Weiterleitungsklausel

Rz. 128 § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG greift grundsätzlich nur, wenn ein Geschenk an den ursprünglichen Schenker herausgegeben werden muss. Anders als bei der Frage nach der Rückforderungsberechtigung geht es bei der Weiterleitungsklausel zivilrechtlich (nur) um die Gläubigerschaft des seitens des Berechtigten geltend gemachten Rückforderungsanspruchs. Es kann vereinbart werden, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Zweckgerechte Verwendung der Spenden erforderlich

Tz. 36 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die zweckgerechte Verwendung der Spenden gelten folgende Grundsätze: Hinweis: Coronabedingte Verluste der Vermögens-Verw und des stpfl wG können bis 31.12.2021 mit sämtlichen Mitteln ausgeglichen werden (BMF-Schr v 09.04.2020, npoR 2020, 132, und v 18.12.2020, DStR 2021, 37) Festlegung des Zeitraums für das Ausstellen von Zuwendungsbestäti...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Härtefallregelung

Rz. 30 Eine Härtefallregelung bei der Einkommensermittlung findet sich in § 25 Abs. 6 BAföG, der dazu dient, auf atypische Belastungssituationen einzugehen, um unbillige Härten zu vermeiden. Damit sind Härten gemeint, auf die das EStG in den §§ 33–33b (außergewöhnliche Belastungen) reagiert. Belastungen für behinderte Angehörige und besondere Betreuungskosten Alleinerziehend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.14 Zusätzlich zulässige Zuführungen zum Vermögen für Stiftungen in der Gründungsphase (§ 62 Abs 4 AO)

Tz. 121 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift gilt nur für Stiftungen und sieht es als st-unschädlich an, wenn eine Stiftung im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kj Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wG ganz oder tw ihrem Vermögen zuführt. Zulässig ist nur die Zuführung der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und der Gewinne aus wG...mehr

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zfs 09/2021, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Anschlussberufung der Klägerin hat keinen Erfolg. I. Das Erstgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz dem Grunde nach bejaht und rechtsfehlerfrei eine Haftungsquote von 100 % zu Lasten der Beklagten ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

a) Allgemeines Rz. 179 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[2] wurde § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO neu in das Gesetz aufgenommen. Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 146a Abs. 1 Satz 1 AO ein dort genanntes technisches Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig verwendet und dadurch die Verkürz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs 3 AO)

Tz. 144 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs 1 Nr 4 AO nicht mehr entspr, so gilt sie nach § 61 Abs 3 AO von Anfang an als stlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für St, die innerhalb der letzten zehn Kj vor der Änderung der Bestimmung über die Vermögensbindung en...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.4 Schädlichkeit der gesellschaftsvertraglichen Gewinnthesaurierung einer steuerpflichtigen Tochter-GmbH für die gemeinnützige Mutter-GmbH

Tz. 287 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine gGmbH alleiniger AE einer voll stpfl TG, so ist eine in deren Gesellschaftsvertrag festgelegte generelle Gewinnthesaurierung für die stfreie MG uE gemeinnützigkeitsschädlich. Zwar sind die stpfl TG und ihre gemeinnützige MG selbständige St-Subjekte, deren Handeln grds nur diesen selbst zuzurechnen ist. Bei dem Beschl über die Gewinn...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 2. Konstruktive Vor- und Nacherbschaft

Es wurde bereits aufgezeigt, dass Vor- und Nacherbschaft eintreten kann, wenn der Erblasser einen Erben nur bis zu einem bestimmten Ereignis oder Zeitpunkt oder ab einem solchen, d.h. unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung, eingesetzt hat. Grundsätzlich führt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft zu meist komplexen Beziehungen zwischen dem Vor- und Nacherben...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach Auff der Fin-Verw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 190...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bei grenzüberschreitender Umwandlung ggf keine Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags (§ 2 Abs 3 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem Abs 3 des § 2 UmwStG sind dessen Abs 1 und 2, die den stlichen Rückbezug einer Umwandlung regeln, nicht anzuwenden, "soweit Eink auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs 1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden". Bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung besteht...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / bb) Die Kriegsopferfürsorge – "Gehobene" Sozialhilfe für alle Gesetze des sozialen Entschädigungsrechts

Rz. 136 Die Leistungen der Versorgung nach dem BVG sind abzugrenzen von denjenigen der sog. Kriegsopferfürsorge. § 24 Abs. 1 Nr. 2 SGB I bestimmt, dass nach dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden besondere Hilfen im Einzelfall einschließlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden können. Rz. 137 Den Leistungen der Kriegsopferf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Ausnahme für verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB (§ 2 Abs 4 S 6 UmwStG)

Tz. 127 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 6 UmwStG gelten die S 3–5 nicht, wenn übertragender und übernehmender Rechtsträger vor Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags verbundene Unternehmen iSd § 271 Abs 2 HGB sind. Dh in solchen Fällen greift beim übernehmenden Rechtsträger das Ausgleichs- und Verrechnungsverbot nicht. Verbundene Unternehmen sind nach § 271 Abs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Pauschalgewinn von 15 % der Einnahmen bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs 6 AO)

Tz. 195 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 64 Abs 6 AO kann bei den folgenden stpfl wG der Besteuerung ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der st-begünstigten Tätigkeit einschl ZwB stattfindet, Totalisatorbetriebe, Zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste. Die Vorschrift findet nur auf Antrag Anwendun...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / dd) Erst pflegen, dann vergüten

Rz. 65 Vorstehend wurden unter Rdn 60 ff. die Fallkonstellationen erörtert, bei denen die eigentliche Zuwendung zuerst da war und dann entweder zeitgleich oder später die Leistung des Zuwendungsempfängers erfolgte oder erfolgen sollte. In der Praxis ist es aber nicht selten, dass der spätere Zuwendungsempfänger zunächst eine Leistung erbringt und erst später eine Zuwendung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K repariert auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum. Die Wohnungseigentümer billigen ihm per Beschluss zu TOP 1 einen Erstattungsanspruch i. H. v. 18.000 EUR zu. Dagegen geht K vor. Er behauptet, er habe höhere Kosten gehabt. Der Beschluss sei daher mangels Beschlusskompetenz nichtig. Per Beschluss könne man bestehende Ansprüche nicht vernichten. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 7 Abgrenzung zur Rückstellung für Erfüllungsrückstand

Einer Rückstellung für Abbruchkosten muss eine Außenverpflichtung zugrunde liegen. Die alleinige Absicht des Bilanzierenden, in der Zukunft aus wirtschaftlichen Erwägungen einen Abriss vorzunehmen, begründet daher keinen Rückstellungsbedarf. Beauftragt der Bilanzierende zur Durchführung eines geplanten Abrisses ein Abbruchunternehmen, kann sich jedoch aus diesem Vertragsverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2021

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kinder: Das Kindergeld (§ 66 EStG), der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG) wurden erhöht. Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2021 je Kind ein Corona-Bonus von 150 EUR ausgezahlt.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 EUR für das erste Kind, die aufgrund der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatz­steuersatz

Leitsatz 1. Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor. 2. Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen. 3. Der ermäß...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Manuelle Lastenhandhabung: ... / 3.3 Regeln für den sicheren Arbeitsplatz

Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen folgende Regeln im Vordergrund: Ausreichend Bewegungsfreiheit schaffen: Ungünstige Körperhaltungen erhöhen den Verlust der Haltungsstabilität. Beengte Arbeitsbereiche erschweren das Manövrieren schwerer Lasten. Ermüdungsgefahr beim Halten von Gewichten über Kopf. Entlastungsstellungen und Gegenbewegungen der gebeugten Haltung benötig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Verluste als Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte

I. Grundsätzliches Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgegl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Der Verlustrücktrag

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste, die bei der Ermittlung des GdE (§ 2 Abs 3 EStG) nicht mit positiven Einkünften desselben VZ ausgeglichen (verrechnet) werden können, werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) vor SA, AgB usw (> R 2 Abs 1 EStR) vom GdE des dem VZ vorangegangenen VZ abgezogen. Ein Rücktrag auf weiter zurückliegende Jahre ist unzulässig. Der auf dem V...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verluste

1 A. Verluste als Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte I. Grundsätzliches Rz. 1 Stand: EL 127 –...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beim Verlustabzug (§ 10d EStG) werden Verluste, die im Jahr ihrer Entstehung bei der Ermittlung des GdE (§ 2 Abs 3 EStG) nicht ausgeglichen werden können (> Rz 1), in andere Kalenderjahre verlagert. Sie werden bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dieser Jahre abgezogen (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). "Verlustabzug" (> R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für den Vortrag in folgende VZ hat das FA den am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustbetrag durch Bescheid gesondert festzustellen (§ 10d Abs 4 Satz 1 EStG). Durch die gesonderte Feststellung sollen Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs begrenzt und eine für den Stpfl und die FinVerw bindende En...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Der Verlustrücktrag

Rz. 36 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Über die Höhe des rücktragbaren Verlustes entscheidet das FA grundsätzlich (anders als beim Verlustvortrag; > Rz 40 ff) nicht durch gesonderten Feststellungsbescheid, sondern iRd Veranlagung zur ESt für das Abzugsjahr (BFH 139, 28 = BStBl 1983 II, 710; EFG 1996, 316). Deshalb kann nur die Veranlagung des VZ angefochten werden, in dem sich de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Der Verlustvortrag

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste zB wegen Überschreitens der 1-Mio-EUR-Grenze (10-Mio-EUR-Grenze für 2020 und 2021; > Rz 24) unzulässig oder wegen eines zu niedrigen Einkommens in dem dem Verlustjahr vorangegangenen VZ nicht möglich ist, gilt: Die nicht ausgeglichenen Verluste werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) in den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen, indem sie d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Vom Verlustabzug ausgeschlossene Tatbestände

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Verlustabzug ist ausgeschlossen oder eingeschränkt für:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Verfahrensfragen

I. Allgemeine Hinweise Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Verlustabzug wird vom FA im Rahmen einer Veranlagung von Amts wegen vorgenommen. Wird aber ein ArbN für das Kalenderjahr, in das der Verlustabzug rück- oder vorgetragen werden soll, nicht schon aus anderen Gründen veranlagt, so muss er die Veranlagung fristgerecht beantragen (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 105 f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entstehen, wenn die WK höher sind als der stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Zu negativen Einkünften führen zB Aufwendungen eines während des ganzen Kalenderjahres nicht erwerbstätigen (arbeitsuchenden) ArbN, zB für eine > Doppelte Haushaltsführung oder die > Arbeitsuche, wenn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Der Verlustabzug im Einzelnen

1. Der Verlustrücktrag Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste, die bei der Ermittlung des GdE (§ 2 Abs 3 EStG) nicht mit positiven Einkünften desselben VZ ausgeglichen (verrechnet) werden können, werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) vor SA, AgB usw (> R 2 Abs 1 EStR) vom GdE des dem VZ vorangegangenen VZ abgezogen. Ein Rücktrag auf weiter zurückliegende Jahre ist unz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Verlustübertrag in einen anderen Veranlagungszeitraum

I. Grundsätzliches Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beim Verlustabzug (§ 10d EStG) werden Verluste, die im Jahr ihrer Entstehung bei der Ermittlung des GdE (§ 2 Abs 3 EStG) nicht ausgeglichen werden können (> Rz 1), in andere Kalenderjahre verlagert. Sie werden bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dieser Jahre abgezogen (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). "...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Verlustabzug wird vom FA im Rahmen einer Veranlagung von Amts wegen vorgenommen. Wird aber ein ArbN für das Kalenderjahr, in das der Verlustabzug rück- oder vorgetragen werden soll, nicht schon aus anderen Gründen veranlagt, so muss er die Veranlagung fristgerecht beantragen (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 105 ff, 129 ff). Wird für e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Corona-Steuerhilfemaßnahmen

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Unterstützung von Unternehmen und Vermieter, die aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Einkommenseinbußen erlitten haben, hatte das BMF mit Schreiben vom 24.04.2020 (BStBl 2020 I, 496) als Sofortmaßnahme zugelassen, die Vorauszahlungen auf die ESt für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 herabzuse...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verlustabzug

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Einen Pauschbetrag nach § 33b EStG erhalten grundsätzlich nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Die Vorschrift ist aber auch auf erweitert unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 2 EStG) und auf fiktiv unbeschränkt Stpfl (vgl § 1 Abs 3 EStG) anwendbar; > Unbeschränkte Steuerpflicht. Rz. 8 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die H...mehr

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BMF überarbeitet Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Kommentar Um Änderungen des "JStG 2018" und des Grundrentengesetzes aufzunehmen, hat das BMF nun seine aus 2017 stammenden Aussagen zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung Mit Schreiben vom 12.8.2021 hat das BMF seine Aussagen zur steuerlichen Förderung der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vergebliche Aufwendungen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Abzug von WK ist nicht davon abhängig, ob tatsächlich besteuerbare > Einnahmen verbleiben (> Werbungskosten Rz 55). Sie werden selbst dann berücksichtigt, wenn daraus > Verluste entstehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz

Rz. 13 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Steuerschuld entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl § 170 Abs 1 iVm § 38 AO – Grundsatz). Einzelsteuergesetze regeln den Entstehungszeitpunkt ggf abweichend. So entsteht zB die ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 3 Streichung des Abzugsverbots für Gewinnminderungen aus Währungskursschwankungen bei Gesellschafterdarlehen (§ 8b Abs. 3 S. 6 KStG)

Gemäß § 8b Abs. 3 S. 3 KStG sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem Anteil im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG entstehen, bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen. § 8b Abs. 3 S. 4, 5 und 7 KStG dehnt die Nichtabziehbarkeit im Sinne des § 8b Abs. 3 S. 3 KStG auf Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehensforderungen eines zu mehr als 25 % beteil...mehr