Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.2 Verlustverrechnung

In der steuerrechtlichen Behandlung von Verlusten kommt ein weiterer Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften zutage. Bei einer Personengesellschaft können die anteiligen Verluste der Gesellschaft von den Gesellschaftern grundsätzlich mit deren anderen Einkünften bei der Ermittlung der Einkommensteuer verrechnet werden. Lediglich bei Personengesellschaften mit...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid

Leitsatz 1. Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a des Einkommensteuergesetzes verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 30.06.2020 – IX R 3/19, BFHE 269, 314, BStBl II 2021, 859). 2. Dies gilt jedoch n...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16 Strategien zur Vermeidung bzw. Verminderung der Offenlegung

Rz. 91 Während sich bei Kapitalgesellschaften die sanktionsbewehrte Offenlegung des Jahresabschlusses – abgesehen von den Fällen des § 264 Abs. 3 HGB – kaum vermeiden lässt, sondern allenfalls über die Beeinflussung der Größenklasse gem. § 267 HGB der Umfang der Offenlegung vermindert werden kann, werden in der Literatur verschiedene Strategien aufgezeigt, wie Personenhandel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 8.3 Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rz. 53 Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können gem. § 9 Abs. 2, 3 PublG bei der Offenlegung des Jahresabschlusses die folgenden Erleichterungen in Anspruch nehmen:[1] Anstelle der Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG eine Anlage zur Jahresbilanz veröffentlicht werden. In dieser Anlage sind folgende Angaben zu machen: die Umsatzerlöse i...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 3.1.2 Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln gemäß §§ 207 bis 220 AktG

Rz. 19 Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist in §§ 207 f. AktG geregelt. Nach § 207 Abs. 1 AktG fällt die Umwandlung von Kapital- und/oder Gewinnrücklagen in Grundkapital in die Beschlusskompetenz der Hauptversammlung. Eine derartige Kapitalerhöhung kommt bilanziell betrachtet durch einen Passivtausch zustande, sodass der Gesellschaft von außen keine neuen Finanzm...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.4 Exkurs: Kapitalveränderungen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Rz. 50 Der mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 in das GmbHG aufgenommene § 5a GmbHG ermöglicht die Gründung einer sog. haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Die Gründung kann mit einem Stammkapital erfolgen, dass das in § 5 Abs. 1 GmbHG genannte Mindestkapital unterschreitet. Da nach § 5 Abs. 2 ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.1 Die Gesellschafterversammlung beschließt die Gewinnverwendung

§ 29 Abs. 1 GmbHG regelt die Gewinnverwendung. Danach bestimmt die Gesellschafterversammlung – soweit in der Satzung nichts anderes geregelt ist – mit einfacher Mehrheit, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähige Überschüsse an die Gesellschafter verteilt werden. Zwar haben die Gesellschafter nach Satz 1 1. Halbsatz der Vorschrift Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.3 Kapitalherabsetzungen

Rz. 44 Das GmbHG sieht lediglich die ordentliche und die vereinfachte Kapitalherabsetzung vor. Bezüglich der Kapitalherabsetzung durch die Einziehung von Anteilen existieren im GmbH-Recht keine Regelungen. Das Stammkapital bleibt im Rahmen der Einziehung grundsätzlich unverändert, es sei denn die Einziehung wird mit der Herabsetzung verbunden.[1] Die ordentliche Kapitalherabs...mehr

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Kapitalveränderungen: Rechn... / 4.2 Kapitalerhöhungen

Rz. 41 Die ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 55 bis 57b GmbHG) setzt zunächst einen entsprechenden Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschafter voraus, der notariell beurkundet sein muss und auf der Grundlage einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen ergangen ist (vgl. §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 1 und 2 GmbHG). Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG handelt es sich bei der Stammkapitale...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.2 Sondertarif für Kapitaleinkünfte

Rz. 20 Der proportionale Sondertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG gilt ausschließlich für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG. Deren Tatbestand wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] erheblich ausgeweitet. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG neben den laufenden Erträgen des K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 5.2 Nutzung des Zinsvortrags

Der Zinsvortrag kann grundsätzlich jedes Jahr genutzt werden, soweit die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Sofern einer der drei oben dargestellten Befreiungstatbestände der Zinsschranke[1] in den Folgejahren eintritt, führte dies bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2023 dazu, dass neben dem vollen Zinsabzug des laufenden Jahres auch der gesamte Zinsvortrag der vergangen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 7 Untergang des EBITDA- und Zinsvortrags

Beim EBITDA- und Zinsvortrag handelt es sich um eine betriebsbezogene und nicht um eine personenbezogene Größe. Damit entspricht der EBITDA- bzw. der Zinsvortrag eher dem gewerbesteuerlichen als dem einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag. Bei Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften sind damit nicht die Mitunternehmer Träger des E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 6 Gesonderte Feststellung des EBITDA- und Zinsvortrags

Der EBITDA- und Zinsvortrag ist gesondert festzustellen.[1] Die Vorschrift des § 10d Abs. 4 EStG zur gesonderten Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen ist hierbei sinngemäß anzuwenden.[2] Dies bedeutet, dass der EBITDA sowie der Zinsvortrag analog § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG auf den Schluss eines Veranlagungszeitraums festzustellen ist. Entsprechend der Vorschrift des...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 EuGH-Grundsatzentscheidung "Marks und Spencer"

In der Rechtssache Marks & Spencer hat der EuGH[1] ein auch für das deutsche Recht richtungweisendes Urteil verkündet. Darin beschäftigt er sich mit der Frage, ob der im britischen Gruppenbesteuerungsrecht vorgesehene Ausschluss von Verrechnungsmöglichkeiten der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften mit Gewinnen der inländischen Muttergesellschaft mit den EG-Grundfrei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Abzugsmöglichkeit in den Fällen der Steueranrechnungsmethode

Allgemein Aus der Anwendung der Symmetriethese folgt aber auch, dass es zu einer Verlustberücksichtigung kommen kann, wenn die Freistellungsmethode des DBA nicht zur Anwendung kommt. Dies könnte der Fall sein, wenn entweder das DBA ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vorsieht (z. B. DBA Vereinigte Arabische Emirate); das DBA für passive Einkünfte (Aktivitätsvorbehalt) die ante...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Änderung von Strukturen

Verluste – insbesondere im Vertriebsbereich – werden vorrangig von Niederlassungen mit vollem Chancen- und Risiko-Profil (sog. Eigenhändlern) erzielt. Nur ein sog. Strategieträger trägt originär lokale Verluste. Die Überlegungen des BFH in der vorgenannten Rechtsprechung gehen insoweit auch von der Grundidee aus, dass ein Routinevertriebsunternehmen ohne großes Marktrisiko n...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Weiterführende Literatur

Pyszka, Gestaltungsüberlegungen zum grenzüberschreitenden Ausgleich von Betriebsstättenverlusten bei DBA mit Aktivitätsklausel, IStR 2002 S. 342; Kessler/Schmitt/Janson, Berücksichtigung abkommensrechtlich befreiter Betriebstsättenverluste?, IStR 2001, 729-737 und IStR 2003 S. 307; Balmes/Grammel/Sedemund, Berücksichtigung von Betriebsstättenverlusten trotz Freistellungsmethod...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 getroffenen Regelungen zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) im Bereich des KSt-Rechts entsprechen weitgehend den in § 10b EStG für das ESt-Recht getroffenen Regelungen. Aus diesem Grund gilt § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 im KSt-Recht entsprechend.[1] R 32 Abs. 1 Nr. 2 KStR sieht § 50 EStDV als von der Generalver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.4 Vortrag von Zuwendungen

Rz. 66 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind nach § 9 Abs. 2 S. 9 KStG unbeschränkt vortragsfähig. Daher sind auch "Kleinspenden", die in der Summe den Höchstbetrag des Jahrs der Zuwendung überschreiten, vortragsfähig, soweit sie in diesem Jahr nicht abgezogen werden konnten. Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet, dass die vortragsfähigen Zuwendungen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Verlustvortrag

Rz. 12 Durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007[21] ist geklärt, dass ein Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Durch entsprechende Gestaltung vor dem Tod – z.B. Aufdeckung stiller Reserven – kann im Rahmen der sog. Mindestbesteuerung des ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Verlustvorträge nach § 10a GewStG

Rz. 419 Voraussetzungen für einen Abzug gewerbesteuerlicher Verlustvorträge in zukünftigen Erhebungszeiträumen ist die Unternehmensidentität und Unternehmeridentität (vgl. Rdn 319). Erfolgt ein Gesellschafterwechsel durch Anteilsveräußerung oder Anteilsübertragung, wird diesen Voraussetzungen nicht mehr vollständig entsprochen. Nach § 10a Satz 4 GewStG ist der sich bei einer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Auswirkung gewerbesteuerlicher Verlustvorträge

Rz. 299 Verlustvorträge nach § 10a GewStG führen im Erhebungszeitraum zu einem verminderten Gewerbesteuermessbetrag und zu einem verminderten Anrechnungsvolumen. Einkommensteuerlich kann ein Ermäßigungsüberhang entstehen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustvorträge nach § 10a GewStG

(1) Voraussetzungen des § 10a GewStG Rz. 319 Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag eines Erhebungszeitraums um Verlustvorträge aus früheren Erhebungszeiträumen gekürzt, die nach den Regeln der §§ 7–10 GewStG ermittelt worden sind. Zu unterscheiden sind damit das Verlustentstehungsjahr, in dem ein negativer Gewerbeertrag vorliegen muss und das Verlustabzugsjahr, in d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Fortführungsgebundener Verlustabzug gem. § 8d KStG

Rz. 436 Durch die Regelung des § 8d KStG will der Gesetzgeber der Notwendigkeit der Praxis Rechnung tragen, bei vorhandenen Verlustvorträgen auf Ebene der Körperschaft und einer Absicht der Weiterführung des Unternehmens z.B. durch einen neuen Investor, eine Fortführung des Verlustvortrags abweichend von § 8c KStG zu ermöglichen. Die Regelung des § 8d KStG steht allen Körper...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung

Rz. 320 Die Regelungen zur Mindestbesteuerung werden gem. § 10a GewStG auch bei der Gewerbesteuer angewandt. Dies bedeutet, dass seit dem VZ 2004 bei Bestehen von Verlustvorträgen ein Sockelbetrag von max. 1.000.000,00 EUR ohne Begrenzung vom Gewerbeertrag des laufenden Erhebungszeitraums abgezogen werden kann. Von einem danach noch vorhandenen Verlustvortrag kann ein weiter...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Tatbestandsmerkmale/Rechtsfolgen

Rz. 433 Das KStG schränkt bei einem Wechsel der Anteilseigner einer Körperschaft den Abzug von Verlustvorträgen aus der Vergangenheit unter gewissen Voraussetzungen ein. Zunächst sah § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a.F. als "Grundstufe" einen quotalen Untergang des Verlustabzugs bei Übertragung von mehr als 25 % bis 50 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von 5 Jahren vor. Diese ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Ebene der aus dem Formwechsel hervorgehenden Personengesellschaft

Rz. 481 Handelsrechtlich muss die übernehmende Personengesellschaft oder natürliche Person beim Formwechsel die Buchwerte fortführen. Für steuerliche Zwecke stellt die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz auf. Dabei ist die "übernehmende" Personengesellschaft an die Ansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der "übertagenden" Kapitalgesellschaft gebunden (sog. Wertverk...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerneutralität nach § 24 UmwStG bei der Einbringung eines Einzelunternehmens

Rz. 402 Die Einbringung eines Einzelunternehmens führt nach allgemeinen Grundsätzen zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns (ggf. tarifbegünstigt nach §§ 16, 34 EStG) für den Einzelunternehmer. § 24 UmwStG findet als besondere Bewertungsvorschrift abweichend von § 16 Abs. 2 EStG Anwendung.[735] Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 führen Einbringungen zum Ansatz des gem...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Anteilsübertragungen

Rz. 434 Entgeltliche Anteilsübergänge unterfallen unzweifelhaft dem Regelungsgegenstand der Vorschrift. Der Begriff des Anteilsübergangs ist zivilrechtlich zu verstehen. Es werden auch mittelbare Anteilseignerwechsel erfasst. Die Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 4 KStG definiert Ausnahmen von einen schädlichen Beteiligungserwerb, wenn (Nr. 1) an dem übertragenden Rechtstr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Kapitalgesellschaften

Rz. 180 Eigenkapital ist das Kapital, das der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern in dieser Eigenschaft zur Verfügung gestellt wird. Es kann sich um Einlagen handeln, aber auch um im Unternehmen verbliebene Gewinne. Die genaue bilanzielle Gliederung des Eigenkapitals ergibt sich aus § 266 Abs. 3 A HGB, wobei kleine Gesellschaften die in § 266 Abs. 3 A III HGB vorgese...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 323 Die Vergütung des Nachrangdarlehensgebers besteht häufig aus einer laufend zu zahlenden Zinskomponente und einem anderen Teil von Zinsen, der kapitalisiert und am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird. Sinn und Zweck einer solchen Vereinbarung ist die Schonung der Liquidität des Unternehmens in der Finanzierungsphase, während gleichzeitig eine insgesamt angemessene und v...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) Unternehmensverträge mit der UG (haftungsbeschränkt)

Rz. 570 Die UG (haftungsbeschränkt) ist in gleicher Weise wie die GmbH in der Lage, Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291 ff. AktG sowohl als Organgesellschaft als auch als Organträger abzuschließen. Das Rücklagengebot des § 5a Abs. 3 GmbHG steht auch einer Übernahme der Funktion als ergebnisabführende Gesellschaft seitens der UG (haftungsbeschränkt) nicht entgegen. In diesem F...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Voraussetzungen des § 10a GewStG

Rz. 319 Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der Gewerbeertrag eines Erhebungszeitraums um Verlustvorträge aus früheren Erhebungszeiträumen gekürzt, die nach den Regeln der §§ 7–10 GewStG ermittelt worden sind. Zu unterscheiden sind damit das Verlustentstehungsjahr, in dem ein negativer Gewerbeertrag vorliegen muss und das Verlustabzugsjahr, in dem der Fehlbetrag nach § 10a GewStG ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Verlustverrechnungsbeschränkungen gem. § 15a EStG und § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG

Rz. 371 Die Möglichkeit des vertikalen und horizontalen Verlustausgleichs negativer Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit positiven anderen Einkünften im Verlustentstehungsjahr wird durch besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen eingeschränkt:[665]mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Mantelgesellschaft

Rz. 93 Eine Mantelgesellschaft ist eine existente, früher unternehmerisch tätige, jetzt aber unternehmens- und oft auch vermögenslose Gesellschaft, bei der es noch nicht zum Insolvenzverfahren oder zur Amtslöschung nach § 393 FamFG gekommen ist. Rz. 94 Der BGH definiert "Mantelgesellschaften" wie folgt:[359] Zitat (...) Verwendung des “alten‘ Mantels einer existenten, im Rahmen...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Grundkapital

Rz. 51 Die AG haftet ihren Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 AktG; allgemein zur AG § 10 B.). Eine Haftung der Aktionäre mit ihrem Privatvermögen ist grds. ausgeschlossen. Das Grundkapital der AG ist gem. § 1 Abs. 2 AktG in Aktien zerlegt; jede Aktie stellt einen nach der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien berechneten Bruchteil des Grundkapitals dar. Als A...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Jahresabschluss einer "gewerblichen" KG

Rz. 742 Der Jahresabschluss einer gewerblich tätigen KG ist innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen (§ 243 Abs. 3 HGB). Die 6-Monats-Frist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) gilt aber grds. entsprechend auch für Personengesellschaften und darf nur in besonderen Ausnahmefällen geringfügig überschritten werden.[1052] D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Konten

Rz. 672 Die Gestaltung der Konten ist bei der Abfassung eines Kommanditgesellschaftsvertrages wegweisend für die Regelungen über den Jahresabschluss, über die Gewinnverwendung/Ergebnisverteilung und über die Entnahmen/Auszahlungen. Alle diese Regelungskomplexe hängen i.d.R. zusammen. Die Gesellschafterkonten haben ferner Bedeutung für die Ermittlung der Abfindung des Kommand...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 424 Bei der nominalen Kapitalerhöhung bzw. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln[1421] werden anstelle neu einzubringender Vermögenswerte Rücklagen und Reserven der GmbH zur Kapitalerhöhung verwendet. Ungebundenes und ausschüttungsfähiges Kapital wird in gebundenes Gesellschaftskapital umgewandelt, an dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung p...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Steuerliche Unterschiede

Rz. 65 Bei der Besteuerung besteht der entscheidende Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen hinsichtlich der zu besteuernden Subjekte:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (4) Vierkontenmodell

Rz. 1111 I.R.d. Vierkontenmodells[1486] wird das Kapitalkonto II nochmals untergliedert, sodass insgesamt vier Gesellschafterkonten geführt werden: In diesem Fall werden auf dem Kapitalkonto II nur die nicht entnahmefähigen Gewinne e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Ergebnisverwendung

Rz. 492 Die Gesellschafter der GmbH können grds. mit einfacher Mehrheit und inhaltlich frei darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe ausschüttungsfähiger Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet oder einbehalten (thesauriert) wird (§ 29 GmbHG). Die Thesaurierung kann durch Einstellung in Rücklagen oder in einen Gewinnvortrag erfolgen. Etwas anderes gilt nach § 5a Abs. 3...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Thesaurierungsgebot und Rücklagenverwendungsverbot

Rz. 559 Der Gesetzgeber hat ganz geringe Maßnahmen vorgesehen, um wenigstens ansatzweise nicht nur dem Gründer Gründungserleichterungen zu bieten, sondern auch dafür zu sorgen, dass die quasi kapitallose Gesellschaft dennoch Kapital zum Schutz ihrer Gläubiger bildet. Geplant war wohl ein sog. gestrecktes Gründungsverfahren in der Weise, dass die UG (haftungsbeschränkt) über ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Reverse Debt-Equity-Swap

Rz. 112 Weil ein regulärer DES häufig an der mangelnden Werthaltigkeit der Forderung zu scheitern droht, kann die Variante des Reverse-DES in Erwägung zu ziehen sein.[257] Vereinfacht gesagt wandern beim DES die Forderungen zum Unternehmen/Schuldner und beim Reverse DES das Unternehmen/Schuldner zu den Forderungen. Hierzu bringen die Gläubiger ihre Forderungen gegen den Schu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich

Rz. 281 Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb können im Verlustentstehungsjahr mit anderen positiven Einkünften aus Gewerbebetrieb ohne Beschränkungen verrechnet werden (sog. horizontaler Verlustausgleich). Mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten ist der Verlustausgleich ebenfalls ohne Beschränkung möglich (vertikaler Verlustausgleich). Sind die Verluste höher als de...mehr