Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.1 Allgemeines

Rz. 18 Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gläubiger der von § 44a EStG erfassten Kapitalerträge kann die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge aus...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2021: 9.745 EUR (Einzelveranlagung), 19.490 EUR (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2021: 24.500 EUR) überschritten, unterliegt der Gew...mehr

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Kein privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Leitsatz Ein zuvor der Vermietung dienendes sogenanntes Mobilheim auf einem Campingplatz unterliegt als transportable Wohneinheit nicht dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietun...mehr

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§ 35 Reiserecht / c) Arten von Reiseleistungen

Rz. 11 Die Reiseleistung der Beförderung von Personen (§ 651a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB) betrifft die Beförderung mit allen denkbaren Beförderungsmitteln. Ein bloßer Transfer oder eine Sightseeingtour ist demgegenüber noch keine eigenständige Beförderungsleistung. Auch hier bedarf es wieder der Prüfung des Einzelfalls, ob die Beförderung (etwa eine Bergbahnfahrt) ausreicht, um e...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

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Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung): Konkludenter Antrag

Leitsatz Ein Antrag zur Istbesteuerung gem. § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent gestellt werden, z. B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nim...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 6. Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses

Rz. 25 Gem. § 546 BGB ist der Mieter nach der Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet. Er hat hierzu grds. dem Vermieter den unmittelbaren Besitz einzuräumen. Grds. ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befunden hat. Demgemäß hat er auch eingebrachte Sachen zu entfernen und...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XIII. Sicherung des Rückübereignungsanspruchs

Rz. 62 Ohne eine entsprechende grundbuchliche Sicherung des Rückübereignungsanspruchs ist dieser, insbesondere für Fälle der Zwangsvollstreckung Dritter, möglicherweise nicht werthaltig. Es ist also sinnvoll und notwendig, diesen unbedingten oder bedingten Rückübereignungsanspruch durch eine Vormerkung zugunsten des Schenkenden zu sichern. Regelmäßig bietet es sich an, für d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Alternative (1)

Rz. 187 Das Finanzamt bleibt zwar starr in der Frage der Werbungskosten. Es erlässt aber einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018. Zu Gunsten der Eheleute Meyer akzeptiert es nachträglich außerhalb des Prozesses Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuer ermäßigt sich durch die Werbungskosten um 2...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 1. Nachweistätigkeit

Rz. 21 Die Nachweistätigkeit besteht in einer Informationserteilung an den Kunden, die es diesem ermöglicht, in konkrete Verhandlungen über den gewünschten Hauptvertrag einzutreten. Dies erfordert grundsätzlich, dass der Makler das konkrete Objekt und Namen und Anschrift des abschlussbereiten Vertragspartners benennt, insb. genügt nicht das Verschaffen einer reinen Ermittlun...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / I. Allgemeines

Rz. 50 Neben dem schlichten Verkauf einer Immobilie, der im ersten Teil dieses Beitrags dargestellt wurde, besteht in der Beratungspraxis der häufige Wunsch von Mandanten Immobilienbesitz ganz oder zu Bruchteilen auf Ehegatten oder Kinder ohne Gegenleistung zu übertragen. Hintergrund dieser Verträge ist entweder die Sicherung eigenen Vermögens von Unternehmern vor dem Zugrif...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VI. Wer erzielt Einkünfte aus der Immobilie

Rz. 55 Bei einem Nießbrauch erzielt der Nießbrauchberechtigte die Einkünfte aus der Immobilie. Dies bedeutet, dass sich der Schenker das Recht vorbehält, alle Nutzungen an und Einkünfte aus der Immobilie weiter selbst auszuüben bzw. zu erhalten. Er erzielt insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann hiergegen die mit dem Grundstück zusammenhängenden Kosten ste...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Beteiligtenfähigkeit

Rz. 118 Der Kläger muss die Fähigkeit haben, Subjekt eines finanzgerichtlichen Prozessrechtsverhältnisses zu sein, § 57 FGO. Der Frage der Beteiligtenfähigkeit entspricht der der Parteifähigkeit im Zivilprozess; inhaltlich entspricht sie aber nicht der zivilrechtlichen Parteifähigkeit. Für den Steuerprozess kommt es auf die besondere Rechtsfähigkeit nach Steuerrecht, die Ste...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Pfändbares Einkommen, § 287 InsO

Rz. 224 Wichtiger Massegegenstand in den Verbraucherinsolvenzverfahren ist das pfändbare Einkommen des Schuldners, § 287 Abs. 2 InsO. Der Lebensunterhalt aus dem Einkommen des Schuldners ist im Verbraucherinsolvenzverfahren über die Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO sichergestellt. Maßgebend ist hier insbesondere die Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Pfändbar könne...mehr

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§ 35 Reiserecht / a) Reiseleistung

Rz. 8 Der Begriff der Reiseleistung ist legaldefiniert. Hierbei handelt es sich um:mehr

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§ 29 Maklerrecht / b) Vertragstyp (wirtschaftliche Identität)

Rz. 31 Im Rahmen des Maklervertrages wird in der Regel der gewünschte Vertragserfolg näher definiert. Der Hauptvertrag muss diesem Ziel grundsätzlich entsprechen, damit ein provisionspflichtiger Erfolg eintritt. Bei Abweichungen kommt es auch hier darauf an, ob der Auftraggeber wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt.[90] Rz. 32 Dies wird verneint bei Tausch statt Kauf,[91...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 302 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist aber im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß § 254 ZPO. Mit ihm wird auch der – zunächst ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Einstweilige Anordnung

Rz. 162 Schwerer zu erfüllen sind die Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung. Diese ist möglich zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis (§ 114 Abs. 1 S. 2 FGO). Mit einer einstweiligen Anordnung kann man auch die Sicherung eines bestehenden Zustandes erreichen, wenn die Gefahr besteht, dass durch dessen Veränderung die Ver...mehr

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§ 35 Reiserecht / III. Checkliste: Verbundene Reiseleistung

Rz. 173 1. Vorliegen einer verbundenen Reiseleistung nach § 651w Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGBmehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 13 Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ___...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrages

Rz. 215 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile h...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 47 Urheberrecht / f) Abtretung von Nebenrechten; Verwertungsgesellschaften

Rz. 39 Einer Regelung über die Abtretung von Nebenrechten bedarf es nur im Falle einer umfassenden Rechtseinräumung, da anderenfalls wegen der zeitlichen und gegenständlichen Begrenzung diese Verwertungsmöglichkeiten ohnehin durch den Urheber selbst wahrgenommen werden. Nach § 27 Abs. 3 UrhG können Vergütungsansprüche aus Vermietung und Verleihung nur durch eine Verwertungsge...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der Flutkatastrophe

Kommentar Parallel zur Corona-Pandemie hat die Flutkatastrophe in Teilen von Deutschland zu flächendeckenden Zerstörungen und damit auch zu erheblichen Problemen in der Wirtschaft geführt. Nachdem die Finanzverwaltung in den vergangenen Monaten schon diverse Billigkeitsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie veröffentlicht hatte, sind nun auch verschiedene temporäre Vereinfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbraucher

Rz. 83 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Grundstück vermietet, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Grundstückseigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt.[164] Rz. 84 Werbungskostenabzug: Der Vorbehaltsnießbraucher kann diesen Einkünf...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Anforderungen und Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Rz. 43 Will der Verpächter die Rechtsfolgen der Betriebsfortführung ausschalten, muss er nach § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG die Aufgabe seines Betriebs erklären. Die Ausübung der Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Es ist keine bestimmte Form für die Aufgabeerklärung vorgeschrieben.[81] Es genügt jedoch nicht, die Verpachtungseinkünfte ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mitunternehmerschaft

Rz. 64 Der atypisch Unterbeteiligte bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in der Unterbeteiligungsgesellschaft oder ausnahmsweise in der Hauptbeteiligungsgesellschaft ist. Ein über die Unterbeteiligungsgesellschaft mittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligter Gesellschafter einer Personengesellschaft steht d...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / E. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 74 Von einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft ist. In diesem Fall hat die Qualifikation des Vermögens als Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einkünfte der Gesellschafter der Besitzgesellschaft Vorrang vor der Qualifikation des Ver...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Steuerrecht

Rz. 3 Bei einer Betriebsaufspaltung wird im Grundfall aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft die betriebliche Tätigkeit ausgegliedert und – meist zusammen mit dem Umlaufvermögen – auf eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft übertragen. Das bisherige einheitliche Unternehmen behält lediglich das Anlagevermögen oder Teile davon zurück (Besitzunt...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Beginn

Rz. 90 Die echte Betriebsaufspaltung (vgl. Rdn 9) beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Existenz des bisherigen Einheitsunternehmens steuerrechtlich endet und an seine Stelle das Besitz- und das Betriebsunternehmen treten. Hierbei kommt es für den Beginn der sachlichen Verflechtung allein auf die tatsächliche Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlage an. Rz. 91 Bei der un...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Gewerbesteuerrecht

Rz. 81 Die bedeutsamste gewerbesteuerliche Folge der Betriebsaufspaltung besteht darin, dass die Miet- bzw. Pachteinnahmen wegen der bereits dargestellten Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG werden die Miet- bzw. Pachtzinsen bei Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter dem Gewinn des Betriebsunternehmens zu ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Nießbraucher

Rz. 87 Der Zuwendungsnießbraucher erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Da er die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Gebäude nicht getragen hat, darf der Zuwendungsnießbraucher die AfA auf das Gebäude nicht abziehen.[173] Hinsichtlich der übrigen Werbungskosten gelten die vorstehenden Ausführungen zum Vorbehaltsnießbraucher entsprechend. Da der Zuwendun...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / B. Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Nach der Art und Weise, wie eine Betriebsaufspaltung entsteht, wird zunächst zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung unterschieden. Eine echte Betriebsaufspaltung liegt dabei vor, wenn ein bisher einheitliches Unternehmen (meist Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) in der Weise aufgespalten wird, dass neben dem bisherigen Unternehmen ein neues Unterneh...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Grundsatz

Rz. 108 Als Verwaltungsvermögen gelten "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG). Von einer Nutzungsüberlassung an Dritte ist immer auszugehen, wenn der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist.[110] Ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist ohne Belang,[...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 347 Die laufenden (Miet-)Einkünfte aus im Privatvermögen befindlichen Immobilien sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) zu versteuern. Neben den Betriebskosten der Immobilie sind Schuldzinsen und die Abschreibung auf das Gebäude (§ 7 EStG) als Werbungskosten zum Abzug zugelassen.mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Offene Handelsgesellschaft

Rz. 18 Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerblich tätig, handelt es sich automatisch um eine offene Handelsgesellschaft (OHG) nach § 105 HGB.[23] Hinsichtlich der zivilrechtlichen Vor- und Nachteile gelten im Wesentlichen die obigen Ausführungen zur GbR mit dem Unterschied, dass die OHG in das Handelsregister eingetragen wird und daher Registerpublizität besteht. R...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Inhalt des Nießbrauchsrechts

Rz. 76 Der Nießbraucher hat ein umfassendes Nutzziehungsrecht, d.h. er kann die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verpachten. Der Nießbraucher ist dabei der Vermieter bzw. Verpächter und damit selbst Partei eines etwaigen Miet- oder Pachtvertrags über die Immobilie. Er darf ohne die Zustimmung des Eigentümers das Grundstück jedoch nicht umgestalten oder wesentlich verä...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Voraussetzungen des Wahlrechts

Rz. 58 Da die Betriebsfortführung zu einem Aufschub der Erfassung stiller Reserven führt (vgl. Rdn 5), werden die Voraussetzungen der Betriebsfortführung durch die Finanzverwaltung laufend überprüft. Die stillen Reserven wurden früher in dem Zeitpunkt nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG aufgedeckt, in dem eine sachliche oder persönliche Voraussetzung der Betriebsfortführung wegfällt....mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / b) Eigentümer

Rz. 86 Infolge der Nießbrauchsbestellung wird der Eigentümer in der Regel aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einnahmen erzielen (anders im Fall eines Quotennießbrauchs). Von ihm getragene Aufwendungen sind daher steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Es ist daher anzuraten, bereits i.R.d. Nießbrauchsbestellung sämtliche vom Eigentümer zu tragenden Aufwendungen ...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Beendigung

Rz. 93 Die Betriebsaufspaltung kann auf verschiedene Weise enden: Zunächst endet die Betriebsaufspaltung, wenn deren Voraussetzungen, also die sachliche oder personelle Verflechtung, wegfallen. Ebenso führt die Veräußerung des Besitzunternehmens oder die Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebsunternehmens zur Beendigung der Betriebsaufspaltung. Rz. 94 Wird die Betriebsaufspaltu...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr