Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Steuererlass aufgrund Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG)

Rz. 137 Ein Antrag auf Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung kommt nur bei einem Großerwerb von mehr als 26 Mio. EUR in Betracht (§ 28a ErbStG).[1] Rz. 138 Bei einem Erwerb von begünstigten Vermögen von mehr als 26 Mio. EUR kann der Erwerber zwischen 2 möglichen Anträgen wählen (R E 13a.2 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2019): Der Erwerber kann (widerruflich) einen Steuere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.7 Verfügungsbeschränkungen

Rz. 62 Die Gesellschafter von Familienunternehmen können über ihre Anteile regelmäßig nicht frei verfügen. Diese Verfügungsbeschränkungen haben steuerlich unterschiedliche Folgen. Bei der Ermittlung des gemeinen Werts werden die Verfügungsbeschränkungen nicht berücksichtigt. Bei Kapitalgesellschaften können Verfügungsbeschränkungen die Grundlage für die Zusammenrechnung mehr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Optionsverschonung von 100 % (§ 13a Abs. 10 ErbStG)

Rz. 731 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bernhard, Regel- und Optionsverschonung beim einheitlichen Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten, ZEV 2021, 209; Dorn/Scharfenberg, Zum Antrag auf Vollverschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG – Hinweise für die Beratungspraxis, DB 2021, 1708; Höne, Die Optionsverschonung, NWB-EV 7/2014, 248; Höne, Vorwegabschlag und ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13.2 Verfassungsrecht

Rz. 735 Das BVerfG hat die Möglichkeit der Optionsverschonung nicht beanstandet.[1] Rz. 736 Nach Auffassung des BVerfG kann der Gesetzgeber den Erwerb von unternehmerischem Vermögen nicht nur weitgehend, sondern auch vollständig von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freistellen. Damit ist auch die Vollverschonung i. H. v. 100 % verfassungsrechtlich zulässig. Die Möglichkeit ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.3 Rechtsfolgen (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG)

Rz. 484 Bei einem Verstoß gegen die gesetzliche Behaltensregelung fallen der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg.[1] Der Vorab-Abschlag für Familiengesellschaften (§ 13a Abs. 9 ErbStG) bleibt dagegen unberührt. Rz. 485 Der Behaltensregelung fällt bei einem Verstoß gegen die Behaltensregelu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Vorab-Abschlag für Familiengesellschaften (§ 13a Abs. 9 ErbStG)

Rz. 116 Der Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG) bzw. 100 % (§ 13a Abs. 10 S. 1 ErbStG) wird grundsätzlich immer dann gewährt, wenn der Erwerb begünstigten Vermögens die Grenze von 26 Mio. EUR nicht übersteigt (§ 13a Abs. 1 S. 2 ff. ErbStG und R E 13a.1 Abs. 1 ErbStR 2019). Rz. 117 Beim Erwerb von Anteilen an bestimmten Familiengesellschaften kann sich die...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.2 Einzelunternehmen

Rz. 57 Einzelunternehmen werden gegenüber Gesellschaften vielfach benachteiligt. Der Erwerb eines Wohnungsunternehmens ist nur begünstigt, wenn es sich um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt. Der Vorweg-Abschlag von bis zu 30 % wird nur bei Familiengesellschaften, nicht auch bei Einzelunternehmen gewährt. Der Einzelunternehmer, der mit seinem gesamten Vermögen ha...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Steuerstundung (§ 28 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 134 Der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 % (§§ 13a, 13b ErbStG) und die Steuerstundung für begünstigtes Vermögen (§ 28 Abs. 1 ErbStG) schließen sich nicht aus, sondern können nebeneinander in Anspruch genommen werden.[1] Darüber hinaus besteht die allgemeine Möglichkeit der Steuerstundung (§ 222 AO). Rz. 135–136 einstweilen freimehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.1 Überblick

Rz. 562 Im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2016[1] wurde erstmals ein "Vorab-Abschlag" für qualifizierte Familienunternehmen in das ErbStG eingefügt.[2] Rz. 563 Danach wird für den Erwerb von begünstigtem Vermögen (§ 13b Abs. 2 ErbStG) ein Abschlag von bis zu 30 % gewährt, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmte Beschränkungen enthält. Der Abschlag erfolgt vor Anwendung des ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.1 Entnahme- oder Ausschüttungsbeschränkung (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 621 Der Gesellschaftsvertrag muss "die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrags des steuerrechtlichen Gewinns beschränken" (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Halbs. 1 ErbStG). Dabei bleiben "Entnahmen zur Begleichung der auf den Gewinnantei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3.3.14 Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Rz. 69 Der Gesetzgeber möchte mit den steuerlichen Begünstigungen die Unternehmensnachfolge erleichtern. Gleichzeitig beschränkt er die unternehmerische Tätigkeit aber durch zahlreiche Auflagen, Behaltensregelungen und Fortführungsverpflichtungen für viele Jahre. Dies beeinträchtigt die unternehmerische Freiheit ganz erheblich. Notwendige Anpassungen an veränderte Marktverhä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 13a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 521 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bruschke, Die besondere Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG, ErbStB 2017, 16; Gohlisch, Erbschafsteuerliche und schenkungsteuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten und die sich darauf ergebenden Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährungsfrist, ZErb 2011, 102 und 133; Mannek/Höne, Anzeigepflichten und Anzeigefr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.3 Fristen (§ 13a Abs. 9 S. 4–6 ErbStG)

Rz. 691 Sämtliche Entnahme-, Verfügungs- und Abfindungsbeschränkungen müssen mindestens 2 Jahre vor und 20 Jahre nach der Entstehung der Steuer vorliegen (§ 13a Abs. 9 S. 4–6 ErbStG).[1] Im Vergleich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf vom September[2] wurde die vorlaufende Frist damit von 10 auf 2 Jahre und die nachlaufende Frist von 30 auf 20 Jahre verkürzt. Gleichwohl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Zwangsverwaltung spielt neben einer etwaigen Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners eine nicht unerhebliche Rolle. Der Gläubiger wird hier nicht aus der Substanz eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung, sondern aus den laufenden Erträgen, wie beispielsweise den Mieteinnahmen, befriedigt. Das Eigentum an der Wohnung verbleibt dem s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.5 Europäisches Beihilferecht

Rz. 90 Der deutsche Gesetzgeber war offensichtlich der Auffassung, dass es sich bei den Verschonungsregelungen um keine europarechtliche Beihilfe handelt (Art. 107 ff. AEUV). Andernfalls hätte das Gesetz erst dann in Kraft treten dürfen, nachdem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat (Art. 108 Abs. 3 AEUV). Rz. 91 Im Referentenentwurf des Bu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 603 Der Vor-Abschlag wird beim Erwerb von Anteilen an bestimmten Gesellschaften gewährt. Meist werden diese Gesellschaften kurz als Familienunternehmen bezeichnet.[1] Die gesetzliche Regelung ist jedoch in keiner Weise auf Familienunternehmen beschränkt, sondern gilt für alle Personen- und Kapitalgesellschaften. In der Gesetzesbegründung wird aber mehrfach darauf hingewi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.2.2 Mitgesellschafter, Angehörige und Familienstiftungen

Rz. 644 Die Verfügung über die Gesellschaftsanteile muss auf Mitgesellschafter, Angehörige und Familienstiftungen beschränkt werden. Rz. 645 Der Begriff der Angehörigen bestimmt sich nach der allgemeinen Regelung der Abgabenordnung (§ 15 AO) und umfasst alle (auch frühere) Angehörigen (z. B. geschiedene Ehegatten, § 15 Abs. 2 AO).[1] Vergleichbare Formen familiären oder partn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.6 Aufhebung einer Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG)

Rz. 463 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 5 wurde erstmals 2009 in das Gesetz eingeführt und betrifft den begünstigten Erwerb von gepoolten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG).[1] Die Aufhebung der Poolung (Verfügungsbeschränkung oder Stimmrechtsbündelung) führt dementsprechend zu einer Nachversteuerung (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 5 ErbStG).[2] Rz. 46...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.5 Lohnsumme bei Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 13a Abs. 3 S. 11 ff. ErbStG)

Rz. 326 Bei (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligungen an Personengesellschaften (unabhängig von der Beteiligungshöhe) oder an Kapitalgesellschaften (von mehr als 25 %) in EU-/EWR-Mitgliedstaaten sind die Lohnsummen der dort Beschäftigten anteilig mit einzubeziehen (§ 13a Abs. 3 S. 11 und 12 ErbStG).[1] Rz. 327 Die Zurechnung der Lohnsumme von anderen Unternehmen setzt be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2.2 Begriff der Beschäftigten (§ 13a Abs. 3 S. 7 ErbStG)

Rz. 279 Das Gesetz stellt für die Lohnsummenkontrolle auf die Anzahl der Beschäftigten (und nicht etwa auf die Anzahl der Arbeitnehmer; s. § 7 SGB IV) ab (§ 13a Abs. 3 S. 3 und 4 ErbStG). Der Begriff der Beschäftigten war bislang im Gesetz nicht näher geregelt.[1] Zur Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapital- bzw. Personengesellschaft als Beschäftigter anzus...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobbing und Arbeitsrecht / 1.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Kommunalpolitik... / 3.1 Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)

Bezogen auf die staatliche Finanzpolitik bedeutet Nachhaltigkeit, dass der Staat in der Lage sein muss, seine Aufgaben stetig, d. h. auf Dauer, zu erfüllen. Intergenerativ gerecht erfüllt er diese, wenn er den vollständigen Ressourcenverbrauch einer Periode erwirtschaftet, diesen also durch Ressourcenaufkommen ausgleicht. Die politischen Entscheidungsträger benötigen Informa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebliche Schuldzinsen u... / c) Schuldzinsen

Der Begriff der "Schuldzinsen" ist im Steuerrecht nicht definiert. Von der ständigen Rechtsprechung wird er jedoch weit ausgelegt. Demnach gehören zu den betrieblichen Schuldzinsen sämtliche einmalige oder laufende Leistungen in Geld oder Geldeswert, die als Entgelt für die Überlassung von Kapital zur Nutzung entrichtet werden.[40] Hierzu zählen alle Aufwendungen zur Erlangun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Progressionsvorbehalt bei nach DBA steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ausländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA; > Doppelbesteuerung) in Deutschland nicht besteuert werden können, unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Der Progressionsvorbehalt wird unabhängig davon angewendet, ob dies in dem maßgebenden DBA vorgesehen ist. Er wird nur dann nicht angewendet, wenn ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Kosten des Strafverfahrens, vor allem die Aufwendungen für die Strafverteidigung, werden als BA/WK berücksichtigt, wenn die strafbare Handlung ausschließlich und unmittelbar aus dem Beruf des Stpfl erklärbar ist, weil der strafrechtliche Schuldvorwurf durch sein Verhalten bei Ausübung seines Berufes veranlasst ist (BFH 241, 355 = BStBl 2013 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sind die Kosten eines Zivilprozesses nicht als WK abziehbar, können sie grundsätzlich nicht als > Außergewöhnliche Belastungen (AgB) berücksichtigt werden, weil sie nicht zwangsläufig entstehen (vgl BFH 67, 379 = BStBl 1958 III, 419; BFH 147, 171 = BStBl 1986 II, 745; BFH 198, 94 = BStBl 2002 II, 382; BFH 206, 16 = BStBl 2004 II, 726; BFH/NV...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.1.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch Servitization

Die Vermögenslage wird vor allem durch die Bilanzierung/Aktivierung der Maschinen, die an die Kunden verleast werden, beeinflusst. Der sich über mehrere Perioden erstreckende Cash Flow prägt die Finanzlage. Die Zahlungseingänge der Kunden erstrecken sich nun über die gesamte Vertragslaufzeit und nicht, wie bisher, einmalig beim Verkauf der Produkte. Ein ähnliches Umdenken wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Steuerpflicht zwischenzeitlicher Nutzungen (§ 29 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 100 § 29 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass eine Erstattung insoweit nicht in Betracht kommt, als dem Erwerber (Beschenkten) die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben und er somit bereichert bleibt. Diese Sachbehandlung entspricht dem Grundsatz des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, nach dem als Schenkung jede freigebige Zuwendung gilt, soweit der Bedachte durch sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG legt den Bewertungsstichtag, d. h. den Zeitpunkt für die "Wertermittlung" fest. Diese Wertermittlung betrifft nicht nur die steuerliche Bewertung nach § 12 ErbStG, sondern die Gesamtheit der Ermittlungen, die für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs i. S. d. § 10 ErbStG erforderlich sind.[1] Nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags bestimmen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 50 Das in § 11 ErbStG normierte Stichtagsprinzip schließt einen Billigkeitserlass[1] zwar nicht generell aus. Ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen einer sich aus dem Stichtagsprinzip ergebenden sachlichen Unbilligkeit und ggf. eine Stundung [2] kommt aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit Schaffung der Stichtagsregelung die M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.1 Verzögerte Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands

Rz. 32 Konfliktstoff bietet das Stichtagsprinzip besonders dann, wenn nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung infolge verzögerter tatsächlicher Verfügbarkeit des Vermögensgegenstands ein Wertverlust eingetreten ist. Rz. 33 Zu Einschränkungen der tatsächlichen Verfügbarkeit kann es in erster Linie bei Erwerben von Todes wegen kommen.[1] Fällt z. B. die Erbschaft nach Ausschlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Verhältnis zum Bereicherungsprinzip

Rz. 15 Gesetzessystematisch besteht kein Gegensatz zwischen dem Stichtagsprinzip und dem für das ErbStG zentralen Bereicherungsprinzip. Zwar wird das Stichtagsprinzip gelegentlich als ein zentrales Grundprinzip des ErbStG angesehen, das jedoch bei bestimmten Voraussetzungen – insbesondere bei verzögerter Verfügbarkeit über das durch Erbfall bzw. Schenkung zugefallene Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 4.1.1 Leistungsmessung von Geschäftsmodellen

Für traditionelle Geschäftsmodelle von Produkt-Herstellern erfolgt die Leistungsmessung fast ausschließlich auf Kostenträgerebene. Kostenträger sind dabei im Wesentlichen die hergestellten Produkte. Häufig verwendete KPIs sind v.a. Umsatzerlöse, Produktmargen, Kosten, Ergebnis, Working Capital, Investitionen, Liquidität, Cash Flow sowie weitere daraus abgeleitete Kennzahlen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 1 Gliederungsbestimmungen für alle Unternehmen

Allgemein ist für alle Unternehmen, also für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften,[1] bestimmt, dass sie eine das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellende Bilanz und eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge in einer Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen haben.[2] Die Kaufleute, die verpflichtet s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2 Rückwirkende Rechtsgestaltungen

Rz. 37 Aus dem Stichtagsprinzip folgt, dass Rückdatierungen in Schenkungsverträgen bei der steuerlichen Wertermittlung regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind. Das gilt auch für die schenkungsweise Zuwendung einer Gesellschaftsbeteiligung.[1] Auch eine ertragsteuerliche Rückwirkung, wie sie durch § 2 UmwStG zugelassen ist, lässt die Anwendung des § 11 ErbStG unberührt. Denn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / Zusammenfassung

Begriff Die Bilanzen der Unternehmen sind geordnet zu gliedern. Sie schließen das Zahlenwerk der Buchführung ab und geben das Jahresergebnis der Geschäfte wieder. Für das Unternehmen selbst, für die Geschäftsfreunde, Kreditgeber, Finanzamt und alle sonstigen am Geschäftserfolg Interessierten ist es wichtig zu erfahren, worauf im Einzelnen der Geschäftserfolg beruht. Abweichu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 4.2.3 Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen.[1] Hierin sind nur die in § 266 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufzunehmen.[2] Mit Buchstaben bezeichnet sind auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Passive latente Steuern". Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung der lat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 2.2 Vollständigkeitsgrundsatz

Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit sind im Jahresabschluss alle Aktiva und Passiva, alle Aufwendungen und Erträge der Menge nach zu erfassen. Noch vorhandene, aber voll abgeschriebene Anlagegegenstände sind mindestens mit einem Erinnerungswert festzuhalten. Alle Konten der Buchführung, die einen Saldo ausweisen, sind in den Jahresabschluss zu übernehmen. Soll- und Habense...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an; zu den verfahrensrechtlichen Fragen vgl. Rz. 80 ff. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG beschränkt sich auf Sachverhalte, in denen der Beschenkte eine von ihm le...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Kommentar 1. Neues BMF-Schreiben und Höhe des Entlastungsbetrags Das BMF hat seine aus 2007 stammenden Aussagen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) überarbeitet. Neu sind insbesondere Ausführungen zur zeitanteiligen Gewährung des Entlastungsbetrags bei Trennung und Eheschließung, die auf die neuere BFH-Rechtsprechung zurückzuführen sind. Alleinerziehende ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 4.2.1 Große und mittelgroße Gesellschaften

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1] Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB)mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 2.2 Unverzügliche Mitteilung in der Form des § 193 Abs. 8

Rz. 7 Die Definition von "unverzüglich" ergibt sich aus der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB als Mitteilung "ohne schuldhaftes Zögern". Der Hinweis auf das schuldhafte Verhalten führt zu einer individuellen Betrachtungsweise. Im Rahmen des Kriteriums "ohne schuldhaftes Zögern" ist zu prüfen, ob eine verspätete Mitteilung subjektiv vorwerfbar ist, da die individuell...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Jubiläumsrück... / 4.5 Bilanzielle Abbildung bei vorhandensein eines Deckungsvermögens

Sofern der bilanzierende Kaufmann für seine Verpflichtungen aus zugesagten Jubiläumszuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums eine Insolvenzsicherung vorgenommen hat, kann sich dies auf die bilanzielle Abbildung der dafür gebildeten Rückstellung aus Dienstjubiläen auswirken. Dies ist dann der Fall, wenn der Durchführungsweg der Insolvenzsicherung zu Vermögensgegenständen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.3 Direktionsrecht und Eingliederung

Rz. 58 Das Merkmal der Unselbständigkeit wird wesentlich bestimmt durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, dass der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 R 7/15 R; Urteil v. 29.6.2016,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.7 Beschäftigungsverhältnisse unter Verwandten

Rz. 80 Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit ist nicht immer leicht zu ziehen und kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände entschieden werden. Besonders problematisch ist vielfach, ob zwische...mehr